ALLRECHT RechtsschutzversicherungenStand: 01.10.2015 6300118 Okt15 Rechtsschutzversicherung Informationsbroschüre für die Rechtsschutzversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben sich mit der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung für einen leistungsstarken Partner entschieden. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über wichtige Vertragsbestimmungen zu Ihrem zukünftigen Versicherungsschutz informieren. Auf den ersten Seiten geben wir Ihnen einen Überblick zu Ihrem Versicherungsvertrag. Die Auswahl und die Reihenfolge der Themen entsprechen einer vom Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV). Aus den dann folgenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ALLRECHT-ARB 2015), den Vertragsbestimmungen und weiteren gesetzlichen Grundlagen können Sie detailliertere Informationen entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter natürlich gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Versicherungsschein, der Ihnen nach der Antragsaufnahme zugeht. ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Informationspflichten nach § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Inhaltsverzeichnis l Produktinformationsblatt für die Rechtsschutzversicherung l Informationen gemäß § 1, Abs. 1 VVG-Informationspflichtenverordnung l Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ALLRECHT (ALLRECHT-ARB 2015) l Information zur Verwendung Ihrer Daten l Verhaltensregeln (Code of Conduct) l Dienstleisterliste l Auszüge aus dem Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) l Auszüge aus der Informationspflichten-Verordnung zum VVG 1 Produktinformationsblatt (Informationen nach § 4 VVG-Informationspflichten-Verordnung) Dieses Produktinformationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte Versicherung. Beachten Sie bitte, dass die in dieser Zusammenfassung enthaltenen Informationen nicht abschließend sind! Die genauen und verbindlichen Bestimmungen finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen, insbesondere den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ALLRECHT-ARB 2015), unseren Anträgen sowie in dem Ihnen nach Abschluss eines Versicherungsvertrages zugehenden Versicherungsschein. 1. Welche Versicherung bieten wir an? Unser Vorschlag beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung. Sie soll Ihnen und den mitversicherten Personen die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ermöglichen. Grundlage sind die ALLRECHT-ARB 2015 sowie alle in unseren Anträgen genannten besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Was ist versichert? Soviel ist sicher: Praktisch jeder Rechtsstreit – gewollt oder ungewollt – kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko. Der von Ihnen insoweit gewählte Versicherungsschutz umfasst l __________________________________________________________________________________________________ l __________________________________________________________________________________________________ Genauere Leistungsinformationen finden Sie in dem beigefügten Vorschlag. 3. Wie hoch ist der Beitrag für diesen Versicherungsschutz, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie ihn nicht oder verspätet zahlen? Sie haben _____________________ Zahlungsweise gewählt. Der Versicherungsbeitrag für diesen Zeitraum beträgt __________ Euro einschließlich der zurzeit gültigen Versicherungssteuer. Der erste Beitrag ist sofort nach dem Erhalt der Police, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Alle weiteren Beiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes (Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den Erstbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch beginnt der Versicherungsschutz dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, fordern wir Sie zunächst auf, unsere Beitragsforderung innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen auszugleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt der Versicherungsschutz; wir wären dann auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 4. Sind alle Rechtsangelegenheiten versichert? Wir können nicht alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten versichern; der Beitrag wäre sonst unangemessen hoch. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird deshalb begrenzt durch die allgemeinen Risikoausschlüsse in § 3 ALLRECHT-ARB 2015, auf die wir ausdrücklich hinweisen. Insbesondere sind folgende Auseinandersetzungen nicht versichert: l Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Wenn Sie von einem Dritten wegen eines (angeblich) von Ihnen verursachten Schadens verklagt werden, ist – außer bei Vertragsstreitigkeiten – nicht die Rechtschutzversicherung zuständig, sondern die Haftpflichtversicherung. l Halte- und Parkverstöße: Verfahren wegen derartiger Ordnungswidrigkeiten werden nicht vom Kostenschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst. l Bauherren-Risiko: Kein Versicherungsschutz besteht für alle Auseinandersetzungen rings um die (Neu-)-Errichtung von Gebäuden oder Wohnungen. Dazu gehören insbesondere auch der Kauf des Baugrundstücks, Finanzierungsstreitigkeiten, Kauf eines Wohnobjektes im Wege des Bauträgermodells – auch als Kapitalanlage – und Streitigkeiten mit Handwerkern im Zusammenhang mit der Errichtung der Neubauten. Gleiches gilt für genehmigungspflichtige Umbauten an bestehenden, also älteren Objekten. 2 l Wettbewerbsrecht und Urheberrechte: Verfahren wegen – auch angeblichen – unlauteren Wettbewerbs, der Verletzung von Urheber-, Namensrechten oder Copyright sind vom Kostenschutz ausgeschlossen. l Anliegerbeiträge: Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben sind nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um laufend erhobene Gebühren zur Grundstücksversorgung. l Kapitalanlagen, Gewinn- und Spekulationsgeschäfte: Insbesondere Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Spiel- und Wett verträgen und Gewinnzusagen sind nicht versicherbar; gleiches gilt für den Kauf von Aktien oder Investmentanteilen. Weitere wichtige Informationen zu Kapitalanlagen finden Sie in §3 Abs.2 g) der ALLRECHT-ARB 2015. Bitte beachten Sie auch, dass Sie eine von Ihnen gewünschte Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe selbst tragen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss eines Vergleiches Kontakt zu uns auf. 5. Welche Pflichten müssen Sie bei Vertragsabschluss, während der Laufzeit Ihrer Rechtsschutzversicherung und bei Eintritt eines Versicherungsfalles beachten? Was geschieht, wenn Sie Ihre vorgenannten Pflichten nicht erfüllen? Bereits vor Vertragsschluss legt Ihnen der Gesetzgeber bestimmte Pflichten (so genannte Obliegenheiten) auf. Vor allem müssen Sie sämtliche im Antrag gestellten Fragen – insbesondere die nach einer eventuellen Vorversicherung – sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (siehe § 19 VVG). Andernfalls können wir unter Umständen vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn mit Monatsfrist kündigen. Während der Vertragslaufzeit ist es unter Anderem erforderlich, dass Sie uns alle beitragsrelevanten Änderungen (z. B. bei der beruflichen Tätigkeit oder dem versicherten Risiko) auf unsere Aufforderung hin innerhalb eines Monats vollständig mitteilen (siehe § 11 ALLRECHT-ARB 2015). Tun Sie dies nicht, sind wir berechtigt, den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt und uns sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles bekannt zu geben, die Ihnen möglichen Auskünfte zu erteilen sowie Beweismittel und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheit geben, vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln unsere Zustimmung einholen und möglichst alles vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten verursachen könnte (siehe § 17 Absatz 1 und 5 ALLRECHT-ARB 2015). Verstoßen Sie gegen diese vertraglichen Verpflichtungen, so können wir unter Umständen die Kostenübernahme ganz oder teilweise verweigern. Bitte setzen Sie sich also nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles umgehend mit uns in Verbindung, um die Reichweite Ihres Versicherungsschutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines kompetenten Rechtsanwaltes. 6. Wann beginnt der Versicherungsvertrag und wie kann er beendet werden? Ihr Versicherungsvertrag beginnt am ______________ 12:00 Uhr; als Vertragslaufzeit sind ____ Jahre vereinbart. Der Vertrag kann frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Wird er nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der festen Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Versicherungsjahres. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen z. B. zu, wenn wir irrtümlich einen Schadenfall ablehnen, für den wir eigentlich Versicherungsschutz hätten gewähren müssen oder wenn sich der Beitrag für Ihre Versicherung im Rahmen einer Beitragsanpassung erhöht. Außerdem können Sie und wir den Vertrag vorzeitig beenden, wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkennen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat (siehe §§ 10 und 13 ALLRECHT-ARB 2015). Weitere Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen. Bei Rückfragen stehen wir sowie die für uns tätigen Versicherungsvermittler gerne zur Verfügung. Ihre ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen 3 4 . besteht kein Kostenschutz. In einigen Leistungsbausteinen und einigen besonderen Tarifen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Karlheinz Kutschenreiter und Dr. Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein. das dem Anspruch zugrunde liegt. 3 Ladungsfähige Anschrift des Versicherers und vertretungsberechtigte Personen ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Liesegangstraße 15 40211 Düsseldorf. Die RSS Rechtsschutz-Service GmbH wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Soeren Henniges. Abraham-Lincoln-Straße 3. b) im Beratungs-Rechtsschutz bzw. in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.Kundeninformation Informationen nach § 1 VVG-Informationspflichten-Verordnung (VVG-InfoV) 1 Identität des Versicherers ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Liesegangstraße 15 40211 Düsseldorf Sitz und Registergericht: Wiesbaden. HRB 3995 2 Inlandsvertreter bei ausländischen Versicherern Entfällt. Die ALLRECHT erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). 7 Gesamtpreis der Versicherung Der Gesamtpreis für die angebotene Rechtsschutzversicherung einschließlich etwaiger Nachlässe und der zurzeit gültigen Versicherungssteuer ist in der Beitragsberechnung des Versicherungs-Vorschlages. Die ladungsfähige Anschrift des von uns beauftragten Schadenabwicklungsunternehmens lautet: RSS RechtsschutzService GmbH. c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an. Lebenspartnerschafts. Für Versicherungsfälle. die in dieser Zeit eintreten. des Antrages oder des Versicherungsscheins aufgeführt. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstände Thorsten Finke. Der Text der Bedingungen ist beigefügt. 4 Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Aufsichtsbehörde Die Hauptgeschäftstätigkeit der ALLRECHT besteht im Abschluss und der Verwaltung von Rechtsschutzversicherungs-Verträgen. Das Angebot beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung. 65189 Wiesbaden.und Erbrecht nach Änderung der persönlichen Rechtslage. Genaue Informationen können dem beigefügten Versicherungs-Vorschlag entnommen werden. erweiterten Beratungs-Rechtsschutz für Familien-. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den individuell angebotenen Tarif-Varianten. wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ALLRECHTARB 2015) sowie der Versicherungsschein zugrunde. 5 Garantiefonds und Einlagensicherung Trifft auf diese Versicherungsart nicht zu. anwendbares Recht. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Versicherungsfalles im Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung gemäß § 6 ALLRECHT-ARB 2015 a) im Schadenersatz-Rechtsschutz von dem Schadenereignis an. 6 Vertragsbedingungen. Leistungsarten und Versicherungssummen. Thomas Wolf. Wenn Sie die Leistung mehrmals in Anspruch nehmen oder die Kosten einer einzelnen Beratung den Höchstbetrag übersteigen. dass das zum Einzug angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit die erforderliche Deckung aufweist. nachdem Sie den Versicherungsschein.8 Zusätzliche Kosten Weitere Steuern. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben.09 €/Min. vierteljährlich. und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien. Für den „Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ erbringen wir einen Höchstbetrag von 120 EUR. Der Beitrag gilt als gezahlt. Brief. die nicht über uns abgeführt oder von uns in Rechnung gestellt werden. Der Beitrag kann monatlich. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. 12 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch den Antrag des Antragstellers auf Versicherungsschutz und die Annahme durch die ALLRECHT zustande. wenn Sie zugestimmt haben. an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs. 11 Hinweis auf Kapitalanlage-Risiken Trifft auf diese Versicherungsart nicht zu. sobald die Zahlung bei der ALLRECHT eingeht. wenn unsere Eintrittspflicht besteht. dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und dieser Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. 40211 Düsseldorf Telefax: 0211-90 89-999 E-Mail: service@allrecht. multipliziert mit: l 1/360 der Jahresprämie l 1/180 der Halbjahresprämie l 1/90 der Vierteljahresprämie l 1/30 der Monatsprämie.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. müssen Sie die übersteigenden Kosten selbst tragen. B. Die Serviceleistung „Online-Rechtsberatung“ kann zusätzlich zur Versicherungsleistung ohne gesondertes Entgelt nur in Anspruch genommen werden. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor dem Zahlungsverfahren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und sicherzustellen. hat der wirksame Widerruf zur Folge. dieser Anteil berechnet sich wie folgt: Anzahl der Tage. Die Telefonkosten für diese Serviceleistungen betragen 0. 10 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung stehenden Informationen Die übergebenen Informationen haben 3 Monate Gültigkeit. halbjährlich nur bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat oder jährlich per Rechnung gezahlt werden. Für den „JuraFon Beratung-Rechtsschutz“ fallen Telefongebühren an. Zinsen) herauszugeben sind. dürfen wir in diesem Fall einbehalten. 9 Beitragszahlung Der Erstbeitrag wird unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Den Teil der Prämie. 13 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. bei Anrufen aus dem Festnetz und höchstens 0. Diese Antragsannahme wird von der ALLRECHT durch die Ausstellung eines Versicherungsscheins oder einer Annahmeerklärung bestätigt. bei Anrufen aus Mobilfunknetzen. Die Frist beginnt. jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. die vom Anrufenden zu übernehmen sind. der die Dienstleistung erbringt. Besteht die Eintrittspflicht nicht. die weiteren Informationen nach § 7 Abs.42 €/Min. E-Mail) widerrufen. erhalten Sie vor Inanspruchnahme der Serviceleistung ein individuelles Angebot. wenn sie nachfolgend genannt sind. der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den jeweiligen Preisangaben unseres Servicepartners. Diesen Höchstbetrag leisten wir maximal einmal im Verlauf von drei Kalenderjahren. Die Serviceleistungen „Forderungsmanagement“ und „Wirtschaftsauskunft“ sind gesondert entgeltpflichtig. spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Der Widerruf für die Rechtsschutzversicherung ist zu richten an: ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Liesegangstraße 15. sofern der Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird (siehe Ziffer 9). Die jeweilige Versicherungsprämie finden Sie in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. 5 . Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist. Fax. Gebühren oder Kosten. fallen nur an. dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. sich mit Ihrer Beschwerde an unser unternehmenseigenes Beschwerdemanagement zu wenden. in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. 40211 Düsseldorf.allrecht. Die Kontaktdaten sind: ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen – Beschwerdemanagement – Liesegangstrasse 15. kann der Versicherungsnehmer. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat (siehe § 13 ALLRECHT-ARB 2015). Postfach 08 06 32. c. Ende der Widerrufsbelehrung 14 Laufzeit des Vertrages Die vereinbarte Laufzeit des Vertrages kann dem anliegenden Vorschlag oder dem Produktinformationsblatt entnommen werden. obwohl sie zur Leistung verpflichtet ist. bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen werden Sie in dem Ihnen zugehenden Versicherungsschein nochmals ausdrücklich belehrt. Außerdem sind wir Mitglied im „Versicherungsombudsmann e. dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht mutwillig erscheint und hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (siehe § 18 ALLRECHT-ARB 2015). seiner Anbahnung oder Vermittlung handelt und Ihre vorhergehende Beschwerde bei uns erfolglos war. wenn es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. den Vertrag vorzeitig zu kündigen. den Rechtsweg zu beschreiten. Sie haben auch die Möglichkeit. 15 Kündigung / Beendigung des Vertrages a. kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen. 19 Außergerichtliches Beschwerde. deren Recht der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird Bundesrepublik Deutschland 17 Anwendbares Recht / zuständiges Gericht Das auf den Vertrag anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. er ist dann zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündbar. weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. 16 Mitgliedstaaten der EU. wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist.“.und Rechtsbehelfsverfahren finden Sie im Impressum unserer Website www.de.) Lehnt die ALLRECHT Versicherungsschutz ab. Telefon: 0211 90 89 90. einer unabhängigen Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen.) Der Vertrag kann von beiden Parteien erstmalig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. (§ 215 VVG) 18 Sprachen der Vertragsbedingungen und -informationen / Kommunikationssprache zum Versicherungsvertrag Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Bei Abrechnung von Verträgen über vorläufige Deckung steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit. 10006 Berlin. Die Aufforderung zur Einleitung des Schiedsgutachterverfahrens oder des Stichentscheides ist an die ALLRECHT selbst zu richten (Adresse siehe Ziffer 1). soweit er der Auffassung der ALLRECHT nicht zustimmt und seinen Anspruch auf Rechtsschutz aufrechterhält. Sie haben die Möglichkeit. der ALLRECHT gegenüber eine begründete Stellungnahme darüber abzugeben. 6 . Nähere Einzelheiten zum außergerichtlichen Beschwerde. spätestens jedoch nach 3 Jahren gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt. Die ALLRECHT wird die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache führen. b.und Rechtsbehelfsverfahren Lehnt die ALLRECHT Versicherungsschutz ab. sind der Versicherungsnehmer und die ALLRECHT nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt.Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt. diese Stelle anzurufen. Für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht zuständig.) Bejaht die ALLRECHT ihre Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle. innerhalb eines Monates entweder die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens von der ALLRECHT verlangen oder den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen. Kündigungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner drei Monate vor Ablauf vorliegen. V. Bei Rückfragen stehen wir sowie die für uns tätigen Versicherungsvermittler gerne zur Verfügung. sich bei folgender Aufsichtsbehörde zu beschweren: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). wird der Versicherungsombudsmann nicht tätig. Graurheindorfer Straße 108. Weitere Informationen – insbesondere zum Versicherungsschutz – sind in den nachfolgenden Unterlagen enthalten. Bereich Versicherungen. 53117 Bonn (Postfach 1253. Solange eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde anhängig ist. 53002 Bonn. E-Mail: poststelle@bafin. Telefon: 0228 41080.20 Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit.de). Ihre ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen 7 . Telefax: 0228 41081550. 1 Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? § 4. Was ist Rechtsschutz? § 1 Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 2 Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? § 3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? § 4. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen der ALLRECHT und den Versicherten? § 7 Wann beginnt der Versicherungsschutz? § 8 Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? § 9 Was ist bei der Zahlung des Beitrages zu beachten? § 10 Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versicherungsbeitrages führen? § 11 Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? § 12 Was geschieht.Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ALLRECHT-ARB 2015) – Stand 01.und Wohnungs-Rechtsschutz § 30 Firmen-Vertrags-Rechtsschutz § 31 Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz § 32 Erweiterter Straf-Rechtsschutz § 33 JuraFon Beratungs-Rechtsschutz V. Berufs. Handel und Gewerbe § 29 Haus. In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten? § 21 Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz § 21.und Verkehrs-Rechtsschutz) § 27 Landwirtschafts. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten? § 17 Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? § 18 Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie tun? § 19 (nicht belegt) § 20 Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig.10.und Verkehrs-Rechtsschutz § 28 Rechtsschutz für Handwerk.2 Versichererwechsel § 5 Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer? § 6 Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? II.1 Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz §§ 22 bis 25 (nicht belegt) § 26 Rechtsschutz für das Privatleben (Privat-. wenn das versicherte Interesse wegfällt? § 13 In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? § 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? § 15 Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? § 16 Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer zu beachten? III. Welche Service-Leistungen bietet ALLRECHT? 8 .2015 – I. und welches Recht ist anzuwenden? IV. d) Rechtsschutz im Vertrags.oder Autoreparatur.und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz. aus • Miet. übernehmen wir dennoch im Einzelfall Anwaltskosten von bis zu 1. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.bzw. die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen.) (Das bedeutet zum Beispiel. Was Umfang Ihres Rechtsschutzvertrages ist. Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte. soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt: • Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe oben a). e) Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen aa) vor deutschen Finanz. Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken. die diesen Gerichtsverfahren vorangehen. Einspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.und Grundstücks-Rechtsschutz Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Sie möchten Ihre notwendigen rechtlichen Interessen wahrnehmen. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.bzw. aus • Arbeitsverhältnissen. Unsere Leistungspflicht umfasst für alle in § 2 beschriebenen Leistungsarten die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Mediation als besondere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.oder Unterlassungsansprüche. Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung ein Versicherungsfall im Sinne von § 4 Absatz 1 c) nicht vor. • Arbeits-Rechtsschutz (siehe oben b) (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder • Wohnungs. • öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst. bb) in Widerspruchs. Einspruchsverfahren. § 2 Leistungsarten Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an.und Pachtverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeiten wegen Mieterhöhung) • sonstigen Nutzungsverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeit um ein Wohnrecht) • dinglichen Rechten. bb) in Widerspruchs.250 Euro je Rechtsschutzfall. nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseher.) Dieser Versicherungsschutz gilt nicht. g) Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. cc) in privaten. dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers oder wegen eines Autounfalls gegen den Schädiger abdecken. c) Wohnungs.I.und Verwaltungsgerichten. Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (zum Beispiel Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze). Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag. im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben. die Grundstücke.und Sachenrecht um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten wahrzunehmen. f) Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aa) vor deutschen Sozialgerichten. aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren. finden Sie in den §§ 21 bis § 33. b) Arbeits-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. bb) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten. aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren. Einspruchsverfahren vor deutschen Sozialbehörden. („Ein Schuldverhältnis“ besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe oben c) (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind). 9 . siehe § 2 d)).bzw. zum Beispiel Eigentum. die diesen Gerichtsverfahren vorangehen. Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag. aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren. nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten in Widerspruchs. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im • Ermittlungsverfahren. Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können. sind Sie verpflichtet. In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat. die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). Freiberufler oder sonst Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen. erstatten wir Kosten von bis zu 750 Euro je Rechtsschutzfall. der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Beispiel: Solaranlage. Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig. Lebenspartnerschafts.) aa) Wird Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen. Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben. Voraussetzung ist.und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar. (Vergehen sind Straftaten. das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung. die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. besteht kein Versicherungsschutz. wenn Sie unter Betreuung gestellt werden sollen. Jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind nebenklageberechtigt und • Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und • es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten. uns die Kosten zu erstatten. (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Dabei ist es egal. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten. • für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden. besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.) i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung. • Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen. Berichtigung. die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender. j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung. (Beispiel: Sie verstoßen gegen die Gurtpflicht oder verursachen unzulässigen Lärm. lebenspartnerschafts. o) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. • für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz.und erbrechtlichen Angelegenheiten. Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen. • Nebenklageverfahren. erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. bb) Wird Ihnen ein sonstiges Vergehen vorgeworfen.) k) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-. l) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft. Biothermieanlage). ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Betrug). Werden Sie wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt. 10 . h) Disziplinar. erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Diebstahl.und Erbrecht für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-. Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten.und Standesrechtsverfahren. zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten. die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben. dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden.Bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen besteht nur Rechtsschutz für jeweils ein Verfahren pro Kalenderjahr. n) Photovoltaik-Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung. dass Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden. mit einem Ein. Voraussetzung ist: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten. haben Sie Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: • das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar • und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. haben Sie Versicherungsschutz unter der Voraussetzung. wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. m) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. d) aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft). sowie • Kapitalanlagen o auf die die Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetzes anzuwenden sind (sog.oder Rentenversicherungen. • Gebäude oder Gebäudeteile. Gebäudes oder Gebäudeteils. wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken. sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.) Ausnahme: der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. cc) der genehmigungspflichtigen und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks. Urheber-. wenn die Versicherungsleistung ausschließlich als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart ist. Aufruhr. Sparplan).B. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung. o in Form privater Rentenversicherungen. Prämiensparvertrag. vermögenswirksamer Sparvertrag. feindseligen oder terroristischen Handlungen. d) (2) aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstückes. f) aus dem Kartell. g) in ursächlichem Zusammenhang mit aa) einem Darlehen.) b) wegen der Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Sparkonto. der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen jeder Art. wenn sie die besonderen Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben erfüllen (sog.oder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben). c) aus kollektivem Arbeits. inneren Unruhen. o in Form von festverzinslichen Staatsanleihen cc) Widerrufen von oder Widersprüchen gegen • Darlehens-. „RiesterRente“). der Veräußerung. Ausgeschlossen sind Streitigkeiten a) wegen der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. das bebaut werden soll. Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Ausnahme: Der Unterlassungsanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken.oder sonstigem Wettbewerbsrecht. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.oder Festgeldkonten. o in Form von Spareinlagen (z. b) Nuklear. o in Form von Lebens.und genetischen Schäden. das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten. Ausgenommen hiervon sind: • Güter zum eigenen Ge. Gebäuden oder Gebäudeteilen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung. Sparbrief. soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen. sowie von Spiel. Fondsgebundene.oder Wettverträgen und Gewinnzusagen bb) dem Erwerb. und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. e) in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-. Streik.oder derivatsbasierte Versicherungen bleiben ausgeschlossen. „vermögenswirksame Leistungen“). bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles. Aussperrung oder Erdbeben. o für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sog. index-. „Rürup-Rente“) o auf Tages. dass Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben. c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen. Marken-.oder Verbrauch. 11 .§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz (1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit a) Krieg. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall. Dieses Grundstück. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. zertifikats. Gebäuden oder Gebäudeteilen. dd) Auch bei der Finanzierung eines der unter d) genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz. und Rentenversicherungsverträge. Ausnahme: Sie haben den erweiterten Beratungs-Rechtsschutz (siehe (§ 2 k)) vereinbart. Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Dies gilt auch. • in denen es um Subventionsangelegenheiten geht. sind Sie verpflichtet. Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten.und Rentenversicherungsverträge(n). c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen.) (5) Kein Versicherungsschutz besteht. (6) Der Versicherungsschutz ist auch ausgeschlossen. die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen. die im Baugesetzbuch geregelt sind. • die dem Schutz der Umwelt dienen. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.bzw. j) wegen • der steuerlichen Bewertung von Grundstücken.) Oder Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen (Beispiel: Sie lassen sich die Schadenersatzansprüche eines Freundes gegen einen Dritten abtreten. 12 . Ausgenommen hiervon sind Darlehens-. das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags). wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen a) vor Verfassungsgerichten b) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof). • Erschließungs. (3) Der Versicherungsschutz ist auch ausgeschlossen. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt. e) in einem Ordnungswidrigkeiten. Planfeststellungs-. Das ist nicht versichert. g) in Verwaltungsverfahren. wenn Sie den Widerruf oder Widerspruch noch nicht erklärt haben. (4) Versicherungsschutz besteht auch nicht in folgenden Fällen: a) Es bestehen Streitigkeiten • zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags • von Mitversicherten gegen Sie • von Mitversicherten untereinander • von Miteigentümern eines Grundstücks. Lebens. wenn Sie in den Leistungsarten nach § 2 a) bis h) und l) den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt haben. • h) aus dem Bereich des Familien-. die Sie zu einer Zeit abgeschlossen oder aufgenommen haben. nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Ausländerrechts.• Lebens.) d) Sie sollen für Verbindlichkeiten eines Anderen einstehen.und Erbrechts. Dies ist nicht versichert. Lebenspartnerschafts. Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung. wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln. i) gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen. dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit versichert sind.und Staatsangehörigkeitenrechtsverfahren. um diese geltend zu machen.und sonstiger Anliegerabgaben. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert. • als Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist. • Dies gilt selbst dann. wenn die Partnerschaft beendet ist. die ganz oder teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft oder sonstiger Gemeinwohlinteressen dienen sollen. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Wird dies erst später bekannt.oder Parkverstoßes. Ausnahme: Im Versicherungsschein ist ausdrücklich erwähnt. Gebäuden oder Gebäudeteilen. wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen • in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen. f) in Asyl-. Gebäudes oder Gebäudeteils untereinander b) Es bestehen Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander. d) in Enteignungs-. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren. das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat. erhalten Sie Versicherungsschutz. Ihr Gegner oder ein Dritter vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen haben. • • Handelssanktionen. löst den Versicherungsfall aus. Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod. Wenn der erste zu berücksichtigende Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt. die Sie. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Der Versicherungsfall ist: a) im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis. Versicherungsformen besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit): • • • • • • (2) Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b) Wohnungs. bb) Im Rechtsschutz in Betreuungsverfahren § 2 o) die Einleitung des Betreuungsverfahrens. wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. c) soweit keine andere Regelung besteht der Zeitpunkt. b) aa) Im Erweiterten Beratungs-Rechtsschutz für Familien-. („Willenserklärung“ oder „Rechtshandlung“: Das sind zum Beispiel ein Antrag auf Fahrerlaubnis oder eine Mahnung. Für die nachstehend genannten Leistungsarten bzw. (7) Der Versicherungsschutz ist auch ausgeschlossen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken. nicht im Versicherungsschein genannten. (8) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie noch auf folgendes hin: Versicherungsschutz haben sie nur. besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle. § 4. Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (§2 g) bb)) Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (§ 30) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 31) Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe (Besondere Vertragsbestimmungen). 13 . Dies gilt auch für Wirtschafts-. wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen.und Erbrecht (siehe § 2 k)) das Ereignis. Diesen Anspruch haben Sie aber nur.oder Finanzsanktionen bzw. • Finanzsanktionen oder • Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.) b) Sie melden uns einen Versicherungsfall. der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den Gegenstand der Versicherung • eingetreten ist oder • beendet ist. Embargos. soweit dem nicht die folgenden. Gebäuden oder Gebäudeteilen. Wenn der erste zu berücksichtigende Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist. ist der erste entscheidend. wenn es sich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen handelt. Handels. bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll. entgegenstehen: Wirtschaftssanktionen. haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. geplanten oder ausgeübten gewerblichen. Die Wartezeit entfällt jedoch. Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt.und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c). Dabei bleibt jeder Versicherungsfall außer Betracht.1 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz (1) Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz. zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten und Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll. die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen. sind aber mit dem betroffenen Risiko zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre nicht mehr bei uns versichert. Dem dürfen allerdings nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich. wenn sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt. (3) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: a) Eine Willenserklärung oder Rechtshandlung. Lebenspartnerschafts. Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. ist dessen Beginn maßgeblich. die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden.• in ursächlichem Zusammenhang mit einer weiteren. Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts. § 5 Leistungsumfang (1) Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen.) c) Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Beispiel: Steuerbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit. der Anspruch wird aber erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht.2 Versichererwechsel (1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben. dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von bis zu 250 Euro: • Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat.) (2) Voraussetzung für Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (so genannter Verkehrsanwalt). Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt. Die Meldung beim Vorversicherer darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. • er gibt Ihnen eine Auskunft oder • er erarbeitet für Sie ein Gutachten. der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. der Ihre Interessen vertritt (Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem Umfang. a) Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. § 4. in die Vertragslaufzeit des Vorversicherers fällt.und StandesRechtsschutz tragen wir diese Kosten nicht.(4) Im Steuer-Rechtsschutz gemäß § 2 e) besteht kein Versicherungsschutz.1). und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts.oder Abgabenfestsetzung sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (so genannter Verkehrsanwalt) Ausnahme: Im Straf-. die den Versicherungsfall ausgelöst hat. die Grundlagen für Ihre Steuer. dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von bis zu 250 Euro: • Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat. tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abgaben (zum Beispiel: Steuern. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ordnungswidrigkeiten.sowie im Disziplinar. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts. wenn die Willenserklärung oder Rechtshandlung. höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrages. b) Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers. • Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten. (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbescheid. der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. b) Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die angemessenen Kosten für einen Rechtsanwalt. haben Sie uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen (dies gilt abweichend von den Regelungen zu § 4. Wenn sich die Tätigkeit des ausländischen Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt. Der Versicherungsschutz gilt auch dann. der ein Steuerjahr in der Vertragszeit des Vorversicherers betrifft. 14 . Dies kann sein entweder: • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger ausländischer Rechtsanwalt • ein Rechtsanwalt in Deutschland. Gebühren) vor Vertragsbeginn liegen. als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten. damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können: a) bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland übernehmen wir folgende Kosten: • die Vergütung eines Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. • er gibt Ihnen eine Auskunft oder • er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht). dass • Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren und • der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist. die Sie übernommen haben.000 Euro = 80 Prozent des angestrebten Ergebnisses. c) Um Ihnen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu ermöglichen. wenn Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben). tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.oder Schlichtungsverfahrens. der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (so genannter Verkehrsanwalt). den Sie nicht durchsetzen konnten. und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst – aus rechtlichen Gründen – eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden. wenn sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet sind. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Und zwar bis zur Höhe der Gebühren. bb) die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen. übernehmen wir anteilig die Kosten. die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden. Dies tun wir. 15 . mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. b) Kosten. Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach § 5 Absatz 1c und ist beschränkt auf das Inland. erstatten wir Ihnen diese in Euro. Der Dritte muss seinen Kostenanteil. aa) die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. In diesem Fall zahlen wir die darauf entfallenden Kosten nicht. dd) die Anwalts. (Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist. g) Wir übernehmen aa) die übliche Vergütung für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder eine rechtsfähige technische Sachverständigenorganisation (Beispiel: TÜV oder Dekra) • in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf. die auf Sie und mitversicherte Personen entfallen (Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten.und Ordnungswidrigkeitenverfahren. d) Wir tragen die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige. dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Kosten bereits gezahlt haben. (2) Ferner ist vereinbart: a) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten. tragen wir die Kosten bis zu 1. Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil. f) Wir tragen die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden. bb) Sie einigen sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche. ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein.500 Euro je Mediationsverfahren. Die Kosten. tragen wir. der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist. telefonisch oder auch online erfolgen.) Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. also 50% selbst bezahlen). Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages. Die Kosten übernehmen wir nur für einen von uns empfohlenen oder einen gemäß § 5 Absatz 2 Mediationsgesetz zertifizierten Mediator.000 Euro. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag von 8. e) Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds. an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben. (3) Wir können folgende Kosten nicht erstatten: a) Kosten. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. b) Wenn Sie vorgenannte Kosten in fremder Währung bezahlt haben. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. • wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf. die vom Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts. die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen. In diesem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstandenen Kosten – nämlich für den Teil. wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen cc) Ihre Kosten für eine Reise zum Gericht.Haben Sie einen Versicherungsfall.und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners. wenn Sie nachweisen. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. c) die Auswahl und Beauftragung eines Dolmetschers. Ihr mitversicherter Lebenspartner.c) Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ab. es sei denn. ein Vollstreckungsbescheid und ein Urteil). zu deren Übernahme ein Anderer verpflichtet wäre. wenn eine Einigung nicht zustande kommt. die bei Teileintrittspflicht auf den nicht gedeckten Teil entfallen. Treffen Ansprüche zusammen.000 Euro. Die Selbstbeteiligung entfällt auch dann. die für die Übersetzung anfallen. a. wenn dies notwendig ist. wenn Sie. i) die Umsatzsteuer. d) im Fall der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation (§ 5 1 c)) für Mediatoren. eine Abweichung wurde besonders vereinbart. e) Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art. und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zur Höhe von 300. wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: • in Europa • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers • auf den Kanarischen Inseln • auf Madeira • auf den Azoren . die im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Bezug auf gewerblich genutzte Grundstücke. § 6 Örtlicher Geltungsbereich Hier gilt Ihr Versicherungsschutz: (1) 16 Sie haben Versicherungsschutz. (6) Alle Bestimmungen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle. Für die weltweite Interessenwahrnehmung (§ 6 Absatz 2 ALLRECHT-ARB) gilt eine Versicherungssumme von 200. der dem Verhältnis des Wertes des gedeckten Teils zum Gesamtstreitwert (Quote) entspricht. soweit Sie zum Vorsteuerabzug-berechtigt sind. b) die Zahlung einer Kaution. h) Kosten. d) Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel: Kosten eines Gerichtsvollziehers). Gebäude oder Gebäudeteile für eine erforderliche umweltbedingte Beseitigung und Entsorgung von Schadstoffen und Abfällen entstehen.und Erbrecht (§ 2 k) für Notare b) im Steuer-Rechtsschutz (siehe § 2 e) auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe (Beispiel: Steuerberater). c) bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für dort ansässige rechts. bei denen vom Gericht eine Geldstrafe oder Geldbuße unter 250 Euro verhängt wurde.000 Euro. die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen. 1c) zustimmen. um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. ferner benachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertretungen. für die teils Versicherungsschutz besteht. tragen wir nur den Teil der angefallenen Kosten. Lebenspartnerschafts. wenn dies notwendig ist. gelten entsprechend a) in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im erweiterten Beratungs-Rechtsschutz im erweiterten Familien-. g) Kosten. Wir übernehmen dabei auch die Kosten. Ausnahmen: Die Selbstbeteiligung brauchen Sie nicht zu zahlen • bei einer telefonischen Erstberatung nach § 33 (JuraFon) • wenn der Versicherungsfall nach einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist • wenn Sie vor der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten einer Mediation im Sinne von § 5 Abs. In den Fällen des § 2 h) bis j) sowie l) richtet sich der von uns zu tragende Kostenanteil nach Gewichtung und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang. die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden („Vollstreckungstitel“ sind u. die den Rechtsanwalt betreffen.und sachkundige Bevollmächtigte. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. die nicht Rechtsanwälte sind. wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde. die mitversicherten Kinder oder die mitversicherten Eltern/Großeltern im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht werden. Im Geltungsbereich Europa (§ 6 Absatz 1 ALLRECHT-ARB) entfällt hierfür eine Obergrenze. (5) Wir sorgen für a) die Übersetzung der Unterlagen. um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. f) Kosten. (4) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. teils nicht. wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. (3) Wenn Sie den erweiterten Straf-Rechtsschutz.). wenn Sie nachweisen. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster Beitrag (1) Fälligkeit der Zahlung Wenn Sie den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung von uns erhalten. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. können wir vom Vertrag zurücktreten.000 Euro. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. (Beispiel: Vertragsbeginn und Stichtag für den Folgebeitrag ist der 12. § 9. wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. ohne dass es einer Kündigung bedarf. dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz oder den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart haben. Wir können nicht zurücktreten. Die Zahlung gilt als rechtzeitig.05. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. (2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Es gelten besondere Regelungen. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag (1) Fälligkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind. Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr. beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. • Sie nehmen nicht die rechtlichen Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken. soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches oder im Opfer-Rechtsschutz sind Sie ausschließlich vor deutschen Behörden bzw. Gerichten versichert.1 b)). gelten diese Regelungen nur eingeschränkt. Wir buchen den 17 . dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Beitragsrechnung zahlen (siehe § 9. dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: Sie gilt in jedem Fall. die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Das tun wir unter folgenden Voraussetzungen: • der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz1). (3) Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. II. eines Quartals oder eines Jahres) fällig. C.1 Was ist bei der Zahlung des Beitrages zu beachten? A. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht haben. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen. (2) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart. und zwar in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein. müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen bezahlen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsverhältnis § 7 Beginn des Versicherungsschutzes Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Beitrag und Versicherungssteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. (3) Rücktritt Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen. B.Ausnahme: Im Steuer-. Sozial-. am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums (eines Monats. Wenn Sie uns nachweisen. solange der Beitrag nicht bezahlt ist. § 8 Dauer und Ende des Vertrages (1) Vertragsdauer Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. die Sie in den Bestimmungen zu dem jeweiligen Produkt finden. (2) Stillschweigende Verlängerung und Kündigung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Ersatz für den Schaden zu verlangen. § 10 Beitragsanpassung Die Beiträge sind Ihre Gegenleistung für unser Leistungsversprechen. für wie viel Prozent der . Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat (1) Rechtzeitige Zahlung Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben. der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Absatz (3). Wir prüfen deshalb jährlich. gilt die Zahlung als rechtzeitig. keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben. zugrunde. dass der Beitrag erhöht oder gesenkt wird oder in der bisherigen Höhe bestehen bleibt. (5) Kündigung des Versicherungsvertrags Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben. (1) 18 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines jeden Jahres einen Veränderungswert für die Beitragsanpassung. Der Treuhänder legt bei seiner Ermittlung die Daten einer möglichst großen Zahl von Unternehmen. (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens Wenn Sie dafür verantwortlich sind. Sie geraten nicht in Verzug. ob der Beitrag in der bisherigen Höhe bestehen bleibt. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach dem vorstehenden Absatz 3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen haben. wenn wir Sie hierzu in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) aufgefordert haben. geteilt durch die Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und die Rechtsfolgen müssen angegeben sein. ob der Beitrag wegen einer Veränderung des Schadenbedarfs anzupassen ist. (4) Kein Versicherungsschutz Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben. wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig. Der ermittelte Veränderungswert ist maßgeblich für die Frage. dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann oder Sie der Einziehung widersprechen. wenn • der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und • Sie der Einziehung nicht widersprechen. Das geschieht in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Die Ermittlung des Veränderungswerts kann dazu führen. haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung keinen Versicherungsschutz. E. ab). soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. damit wir unsere Leistungsverpflichtungen in allen versicherten Schadensfällen erfüllen können. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags. geraten Sie in Verzug. die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung eingetreten sind. („Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. Was geschieht. künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen. (3) Zahlungsaufforderung Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart. wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind. die nach dem nachfolgenden Absatz 4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen.05. sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig. ohne eine Frist einzuhalten. können wir den Vertrag kündigen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam. so schnell wie eben möglich“). besteht der Vertrag fort. F. D. Der Ermittlung des Veränderungswerts liegt folgende Fragestellung (Berechnungsmethode) zugrunde: Um wie viel Prozent hat sich im letzten Kalenderjahr der Bedarf für Zahlungen (das heißt: das Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen) gegenüber dem vorletzten Kalenderjahr (Bezugsjahre) erhöht oder vermindert? (Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle. der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Mit anderen Worten: Die Schadenhäufigkeit gibt an. wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) unverzüglich zahlen. die die Rechtsschutzversicherung anbieten. so dass der von ihm ermittelte Wert den gesamten Markt der Rechtsschutzversicherung bestmöglich widerspiegelt. wenn sie folgende Informationen enthält: die ausstehenden Beträge. Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen. (2) Verzug Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.Folgebeitrag aber bereits am 01. Das gilt. sind wir berechtigt. Wir benötigen die Beiträge. Wir sind dann berechtigt. in denen eine Beitragsanpassung zulässig war. können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen.5 teilbaren Veränderungswert auf die nächst geringere positive durch 2. nachdem Ihnen unsere Mitteilung über die Beitragsanpassung zugegangen ist. Berufs. (Dies geschieht. Wann wird die Beitragsanpassung wirksam? Die Beitragsanpassung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam.1) entsprechend an.1 ermittelten Wert. Es wird immer der Bedarf für Zahlungen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Bedarf für Zahlungen aus dem „festgehaltenen“ Bezugsjahr verglichen. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 Prozent oder weniger beträgt. indem das Bezugsjahr solange beibehalten wird.) Unabhängig von der Höhe des Veränderungswerts unterbleibt eine Beitragsanpassung bei Verträgen.und Berufs-Rechtsschutz. Um den Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres zu berechnen. Oktober fällig werden. den Beitrag entsprechend zu erhöhen. der auf unsere Mitteilung über die Beitragsanpassung folgt. (5) Eine Beitragsanpassung unterbleibt.4 Prozent auf -7. Sie können frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen. bei denen seit dem Versicherungsbeginn noch nicht zwölf Monate abgelaufen sind.5 teilbare Zahl ab (beispielsweise wird 8. Dieser Veränderungswert wird bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die nächste Beitragsanpassung mit berücksichtigt.) Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können. wenn die Leistungsverbesserungen in beiden Vergleichsjahren zum Leistungsinhalt gehörten. Wenn sich der Beitrag erhöht. Die so ermittelten Veränderungswerte gelten jeweils einheitlich für alle in der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw. (3) Der Treuhänder rundet einen nicht durch 2. Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen. • dass unser Wert unter dem vom Treuhänder ermittelten Wert liegt und • dies auch in den zwei letzten Kalenderjahren der Fall ist.und Grundstücks-Rechtsschutz Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Veränderungswert getrennt für Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung ermittelt. (4) Auf der Grundlage unserer unternehmenseigenen Zahlen ermitteln wir bis zum 1. den Beitrag entsprechend zu senken. Wenn sich der Beitrag ausschließlich wegen einer Erhöhung der Versicherungssteuer erhöht. auf die nächst größere negative durch 2. (6) Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent oder mehr beträgt. sind wir berechtigt. Der angepasste Beitrag darf nicht höher sein als der für Neuverträge geltende Tarifbeitrag. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. Sie gilt für alle Beiträge. Fahrzeug.sowie Wohnungs. werden alle in diesem Jahr erledigten Versicherungsfälle betrachtet. (Beispiel: Sie haben eine vermietete Wohnung versichert und vermieten jetzt ein zusätzliches Objekt. Ausnahme: Wir vergleichen unseren unternehmensindividuellen Veränderungswert mit dem vom Treuhänder nach 2. Die zu betrachtenden Kalenderjahre müssen nicht notwendig unmittelbar aufeinander folgen. Welches ist der für die Anpassung des Beitrags maßgebliche Veränderungswert? Grundsatz: Für die Beitragsanpassung (Erhöhung oder Senkung) ist grundsätzlich der Veränderungswert maßgeblich. bis die 5 Prozent-Grenze erreicht wird. an dem die Beitragserhöhung wirksam wird. der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen • Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder • wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.und Fahrer-Rechtsschutz • Privat. müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.versicherten Verträge ein Schaden gemeldet worden ist. (2) Der Treuhänder ermittelt den Veränderungswert getrennt für folgende Vertragsgruppen: • Verkehrs.und Grundstücks-Rechtsschutz • Privat-.5 teilbare Zahl auf (beispielsweise wird -8. Ihre Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen. § 11 Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung (1) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt. Veränderungswerte im Bereich von -5 Prozent bis +5 Prozent werden nicht gerundet. Dabei wenden wir die für die Ermittlung durch den unabhängigen Treuhänder geltenden Regeln (siehe 2. Die Summe der insgesamt geleisteten Zahlungen für diese Versicherungsfälle wird durch deren Anzahl geteilt.4 Prozent auf 7. sind wir verpflichtet. die aus Leistungsverbesserungen (zum Beispiel: Einschluss einer neuen Leistungsart) herrühren.5 Prozent aufgerundet). berücksichtigt der Treuhänder nur. Juli eines jeden Jahres den für unser Unternehmen individuellen Veränderungswert.) Veränderungen. steht Ihnen das Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht zu. wenn der vom unabhängigen Treuhänder ermittelte Veränderungswert (siehe vorstehender Absatz 1) geringer als +5 Prozent und größer als -5 Prozent ist.und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Landwirte • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen mit Verkehrs. In der Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht hin. ohne Selbstbeteiligung. die nach unserer Mitteilung ab einschließlich 1. 19 .5 Prozent abgerundet) bzw. wenn dieser Vergleich ergibt. den der unabhängige Treuhänder ermittelt hat (siehe vorstehende Absätze 2 und 3). VereinsRechtsschutz sowie Wohnungs. Unser unternehmensindividueller Wert ist dann für die Beitragsanpassung maßgeblich. können Sie den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. zu dem Sie uns informiert haben. Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben. dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat. und zwar von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt. • Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. (2) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode. wenn • die Veränderung so unerheblich ist. obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind. spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. sobald sie uns zugeht.In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats. bleibt der Versicherungsschutz bestehen. nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten bzw. (3) Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben. uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen.) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben. Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt. können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen. dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.) 20 . Sie können jedoch bestimmen. und wir haben nicht gekündigt. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren. Dies gilt. • Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. sobald wir erfahren haben. zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Unsere Kündigung wird einen Monat. dass diese Veränderung mitversichert sein soll. nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist. dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird. nachdem Sie sie erhalten haben. wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt. Ihnen innerhalb eines Monats zugehen. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. wird Ihre Kündigung wirksam. • Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben. § 12 Wegfall des versicherten Interesses (1) Der Vertrag endet. § 14 Gesetzliche Verjährung (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. wirksam. (2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt. und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen. Wenn wir Sie auffordern. ist die Verjährung ausgesetzt. dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. (2) Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet haben. dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. letzten Versicherungsfall bestätigt haben. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen. können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. ohne eine Frist kündigen. Wenn Sie kündigen. Derjenige. nachdem Sie unsere Ablehnung erhalten haben. dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde • ersichtlich ist. können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.) Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz: • Sie weisen uns nach. wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (Das heißt: Bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde. Es sei denn. zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu. Die Kündigung muss uns bzw. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird. müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben. können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. § 13 Kündigung nach Rechtsschutzfall (1) Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen. Sie weisen uns nach. dass sich die äußeren Umstände geändert haben. • Sie müssen nachweisen. wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren. (2) Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz? In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt. Das sind minderjährige und unverheiratete.§ 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen.und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) • den Erweiterten Straf-Rechtsschutz (§ 32 Absatz (1) a)). Diese Regelung gilt für • den Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz (§ 21. Handel und Gewerbe (§ 28). Diese Regelung gilt für den Landwirtschafts. das ist zum Beispiel eine GmbH. (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden. Diese Regelung gilt für • den Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz (§ 21. haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 Euro nicht übersteigt. sofern diese in Ihrem Betrieb tätig und in Ihrem Betrieb wohnhaft sind.und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) • den Rechtsschutz für Handwerk. wenn diese ein versichertes Fahrzeug berechtigterweise (mit Ihrem Einverständnis) nutzen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt. Die Mitversicherung der volljährigen Kinder endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt. volljährige Kinder von Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner. im Gegensatz zur „juristischen Person“. b) Kinder. d) Fahrer und Mitfahrer. e) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter. ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen. (Warum können Sie widersprechen. dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist.und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) • den Erweiterten Straf-Rechtsschutz (§ 32 Absatz (1) a)). Diese Regelung gilt für • den Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz und den Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21) • den Rechtsschutz für das Privatleben (§ 26) • den Landwirtschafts.) (2) Mitversicherte Personen können sein: a) Ihr Lebenspartner. zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Dann ist ein Lebenspartner zunächst nicht mitversichert. soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind sowie die mitarbeitenden Familienangehörigen.und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) g) der im Versicherungsschein genannte Altenteiler. wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. Handel und Gewerbe (§ 28) • den Erweiterten Straf-Rechtsschutz (§ 32 Absatz (1) b)).und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27). Ausnahme: Sie sind als Single versichert. der laut Melderegister mit Ihnen zusammenlebt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor.1) • den Rechtsschutz für das Privatleben (§ 26) • den Landwirtschafts. (3) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen. Diese Regelung gilt für den Landwirtschafts. die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen. eine AG oder ein Verein. Voraussetzung ist. Single-Tarif (1) Versicherungsschutz besteht außer für Sie selbst auch für die in § 21 bis § 33 oder im Versicherungsschein ausdrücklich genannten Personen. Diese Regelung gilt für • den Landwirtschafts. können Sie dem widersprechen. Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer eigenen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.) 21 .und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) • den Rechtsschutz für Handwerk.1) • den Rechtsschutz für das Privatleben (§ 26) • den Landwirtschafts. steht in Absatz (4). Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch. f) der im Versicherungsschein genannte Mitinhaber oder Hoferbe. c) die mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres mitversicherten Lebenspartners. wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen. soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. In welchen Fällen ein Lebenspartner nachträglich mitversichert wird. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche. Das ist entweder • Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner oder • • Ihr sonstiger Lebenspartner. III. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach Beginn der Partnerschaft. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung. finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen des Absatzes 2 entsprechende Anwendung. wenn eine entsprechende Mitteilung bei uns eingegangen ist. Gerichtskosten. • bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben • und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten? Dann tragen wir nur die Kosten. (4) Single-Tarif Sie haben Versicherungsschutz nach unserem Single-Tarif. § 16 Anzeigen. Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an ist der in unserem Tarif für den jeweiligen Versicherungsschutz von Familien geltende Beitrag zu zahlen. (2) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt. c) soweit dies für Sie zumutbar ist aa) Kosten verursachende Maßnahmen nach Möglichkeit mit uns abstimmen. erweitert sich der Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an um den ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner. Kosten der Gegenseite) so gering wie möglich halten. Sie müssen Weisungen von uns befolgen. Erhebung einer Klage oder Einlegung eines Rechtsmittels. die wir bei einer Bestätigung des Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen gehabt hätten. (3) Haben Sie die Versicherung für Ihr Unternehmen abgeschlossen. die wir Ihnen gegenüber abgeben. wenn Sie unverheiratet sind und weder in einer eingetragenen noch in einer sonstigen Lebenspartnerschaft leben. gegebenenfalls auch telefonisch („unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. Sie sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. (2) Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschutzes. wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? Sie müssen a) uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen. Rechtsschutzfall § 17 Verhalten nach Eintritt des Rechtsschutzfalles (1) Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln. Das heißt. Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt fragen. Falls Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“). beginnt der Versicherungsschutz Ihres Partners erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns. wenn Sie uns die Heirat oder die eingetragene Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten anzeigen. der für den konkreten Versicherungsfall besteht. wenn die Umstände dies gestatten. Was müssen Sie tun. 22 . so schnell wie eben möglich“) b) und uns dabei • vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • alle Beweismittel angeben und • Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. sofern nichts anderes bestimmt ist. verringert wird (entsprechend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. dass Schaden vermieden bzw. die Sie uns nicht angezeigt haben. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind dann alle in der jeweils abgeschlossenen Versicherungsform (Beispiel: Rechtsschutz für das Privatleben) mitversicherten Personen.) bb) bei Eintritt des Versicherungsfalls – soweit möglich – dafür sorgen. die Sie und die versicherten Personen beachten müssen. genügt für eine Erklärung. (3) Den Rechtsanwalt können Sie selbst auswählen. Die Mitversicherung eines sonstigen Lebenspartners beginnt erst. (Beispiele für kostenverursachende Maßnahmen: die Beauftragung eines Rechtsanwalts. die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns bekannte Anschrift. Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung (zum Beispiel Rechtsanwalts-. Anschriftenänderung (1) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen.Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen. Willenserklärungen. um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten. soweit das für Sie zumutbar ist. dann müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten.) (9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss. und zwar mit Begründung. • die möglichen Auskünfte erteilen. dass die Obliegenheitsverletzung nicht die Ursache war • für den Eintritt des Versicherungsfalls. sind wir berechtigt. • • die Beweismittel angeben. unsere Leistung zu kürzen. Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich in Textform mitteilen. • die notwendigen Unterlagen beschaffen und uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit geben. wenn Sie nachweisen. Sie müssen beweisen. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. wenn wir die Kosten bereits beglichen haben. weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden. (8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem in Textform erklärten Einverständnis abtreten.) (2) Was geschieht. wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. (Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie so. (4) Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen. • wenn Sie das verlangen oder • wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint. (5) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes tun: Ihren Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten. als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert).) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen. Dies setzt jedoch voraus. die wir brauchen. (6) Wenn Sie eine der in Absatz 1 und Absatz 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. dann geht dieser Anspruch auf uns über. • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung (zum Beispiel Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abgestimmt. („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung.) Wenn Sie eine Auskunfts. Hat Ihnen ein Anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen. Bei der Durchsetzung des Anspruchs müssen Sie auch mitwirken. dass wir Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief oder EMail) über diese Pflichten informiert haben. verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.oder Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen. und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. kann auch dies zum vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes führen. In diesem Fall können wir nicht zahlen.Wir wählen den Rechtsanwalt aus. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme bestätigt. wenn wir das verlangen. so schnell wie eben möglich“. Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den Anderen nicht erstattet bekommen. sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. wenn wir eine Leistungspflicht nach Absatz (1) ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind? 23 . § 18 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit (1) Wir können den Rechtsschutz ablehnen. auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person. (7) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. ("Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“. Aber nur dann. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. wenn unserer Auffassung nach a) die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem der Fälle des § 2 a)-g) und l) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder b) Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße). die Sie uns gegenüber haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt. Mutwilligkeit liegt dann vor. um diesen Anspruch durchzusetzen. Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen. dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen: Sie weisen nach. dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht verantwortlich. oder Rechtslage erheblich abweicht. müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz des beauftragten Schadenregulierungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. eine begründete Stellungnahme abzugeben. können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. entfällt Ihr Versicherungsschutz. Für die Stellungnahme können wir Ihnen eine Frist von mindestens einem Monat setzen. dass die Leistungsverweigerung berechtigt war. ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig: (3) Unbekannter Wohnsitz des Versicherungsnehmers Haben Sie keinen Wohnsitz. können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: • Wenn Sie eine natürliche Person sind. es sei denn.a) Schiedsgutachterverfahren Sie können von uns die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangen. müssen Sie uns diese Kosten erstatten. Mit diesem Hinweis müssen wir Sie auffordern. Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft. am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. Verjährung droht einzutreten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben.) • Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft. und zwar innerhalb eines Monats. (3) Die Kosten des Schiedsgutachtens bzw. Kommanditgesellschaft. und dies bis zum Abschluss des Schiedsgutachterverfahrens. des Stichentscheids tragen wir unabhängig von deren Ergebnis. Diese Entscheidung ist für uns verbindlich. das ist zum Beispiel eine GmbH oder eine AG oder ein Verein. • Wenn Sie eine natürliche Person sind. Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann. bb) Fristwahrende Maßnahmen Wenn zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen Fristen einzuhalten sind. Er wird vom Präsidenten der für Ihren Wohnsitz zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt. dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach. anzuwendendes Recht (1) Klagen gegen den Versicherer oder ein von ihm beauftragtes Schadenregulierungsunternehmen Wenn Sie uns oder ein von uns beauftragtes Schadenregulierungsunternehmen verklagen wollen. Der Schiedsgutachter entscheidet schriftlich. aa) Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens Wenn Sie die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens verlangen.) Haben Sie keinen Wohnsitz. Sie auf diese mit dem Fristablauf verbundenen Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes) hinzuweisen. Wenn wir das Schiedsgutachterverfahren nicht innerhalb eines Monats einleiten. Wir sind verpflichtet. die für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlich sind. cc) Person des Schiedsgutachters Der Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt. besteht für Sie Versicherungsschutz im beantragten Umfang. und zwar zu folgenden Fragen: • Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und • steht die Durchsetzung Ihrer rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg? Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und für uns bindend. Wenn Sie mit einer Klage Ansprüche auf Versicherungsleistung geltend machen wollen. haben wir dieses Verfahren innerhalb eines Monats einzuleiten und Sie hierüber zu unterrichten. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen. müssen wir die zur Fristwahrung notwendigen Kosten tragen. uns alle nach unserer Auffassung für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlichen Mitteilungen und Unterlagen zuzusenden. Dem Schiedsgutachter müssen wir alle uns vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen zur Verfügung stellen. b) Stichentscheid Sie können aber auch den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen. können Sie Ihre Klage nur gegen das von uns beauftragte Schadenregulierungsunternehmen richten. § 19 entfallen § 20 Zuständiges Gericht. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch im Gegensatz zur „juristischen Person“. (Beispiele für das Einhalten von Fristen: Berufungsfrist droht abzulaufen. Wir sind verpflichtet. am Gericht Ihres Wohnsitzes. Dies innerhalb eines weiteren Monats. 24 . ob Versicherungsschutz besteht. Sie auf diese Möglichkeit und die voraussichtlichen Kosten hinzuweisen. können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. das ist zum Beispiel eine GmbH oder eine AG oder ein Verein.) Wenn der Schiedsspruch ergibt. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch im Gegensatz zur „juristischen Person“. auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben. unsere Leistungen zu kürzen. b) Fahrgast c) Fußgänger und d) Radfahrer. Bei Vertragsabschluss sind alle auf Sie zugelassenen. sind wir berechtigt.(4) Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. und zwar je nach Schwere des Verschuldens. der Verkäufer weigert sich aber. dieses auszuliefern. Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahrzeug.und Sachenrecht (§ 2 d)) kann beim Fahrzeug-Rechtsschutz ausgeschlossen werden.und Sachenrecht auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als a) berechtigter Fahrer jedes Fahrzeuges. zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger (Fahrzeug) besteht. dass Sie ein Folgefahrzeug haben. (2) Die Kraftfahrzeuge oder der Anhänger müssen entweder • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein oder • auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sein oder • zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. wenn die Wahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht.) • Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)) • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g) aa)) 25 . Wenn Sie nachweisen. Formen des Versicherungsschutzes § 21 Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz (1) Sie haben Versicherungsschutz. das weder Ihnen gehört noch auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen ist. dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (4) Abweichend von Absatz (1) kann vereinbart werden. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versicherungsschutz nur dann. amtlich registriert oder nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind (Fahrzeug-Rechtsschutz). Ihr altes Fahrzeug versichern wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit. (3) Versicherungsschutz haben Sie mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags.) Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden. amtlich registrierten oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehenen Motorfahrzeuge zu Lande beitragspflichtig. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf. dass der Versicherungsschutz für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande.und Sachenrecht (§ 2 d)) (gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit einem privaten Versicherer. (Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz. wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug erwerben. bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Außerdem müssen Sie uns über Ihr Folgefahrzeug informieren. Der Rechtsschutz im Vertrags. wenn Sie rechtliche Interessen als • Eigentümer • Halter Mieter • • Leasingnehmer • Erwerber und • Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrnehmen. IV. Wir gehen davon aus. (6) Der Versicherungsschutz umfasst: • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)) • Rechtsschutz im Vertrags. auch wenn diese nicht auf Sie zugelassen.) (5) Der Versicherungsschutz gilt außer für Sie selbst auch für berechtigte Fahrer und Mitfahrer (§ 15 Absatz 2 d)) der versicherten Kraftfahrzeuge. die auf die vorgenannten Personen • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer zugelassen sind oder 26 . mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen bzw. (2) Die Kraftfahrzeuge oder der Anhänger müssen entweder • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie oder ein Mitglied des in Absatz (4) a) und b) beschriebenen Personenkreises zugelassen sein oder • auf Sie oder den Namen eines Mitgliedes dieses Personenkreises mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sein oder • zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen bzw. § 21. das weder diesen Personen gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen ist. unsere Leistung zu kürzen. dass der Verstoß nicht ursächlich war für • den Eintritt des Versicherungsfalls. b) Fahrgast c) Fußgänger und d) Radfahrer (4) Dieser Versicherungsschutz gilt auch für a) Ihren mitversicherten Lebenspartner (§ 15 Absatz 2 a)). b) Ihre mitversicherten Kinder (§ 15 Absatz 2 b)). müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. das Fahrzeug zu führen. dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach.) Wenn die versicherte Person nachweist. wenn Sie rechtliche Interessen als • Eigentümer • Halter • Mieter • Leasingnehmer • Erwerber und • Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrnehmen.• • • • • (7) Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 m) JuraFon-Beratungs-Rechtsschutz (§ 33) Rechtsschutz für Mediationsverfahren in Verkehrssachen (§ 5 Absatz 1c)) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen. Das heißt. bleibt der Versicherungsschutz bestehen.und Sachenrecht auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als a) Fahrer jedes Fahrzeuges. In den Versicherungsschutz nach Absatz (1) sind dann auch alle Kraftfahrzeuge und Anhänger einbezogen. • die Feststellung des Versicherungsfalls oder • den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. sind wir berechtigt.1 Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz (1) Sie haben Versicherungsschutz. (3) Versicherungsschutz hat neben dem Versicherungsnehmer der in Absatz (4) a) und b) beschriebene Personenkreis mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags. von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags nach § 11 Abs. • Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (so genanntes • Nummernschild) haben. einem Mitglied dieses Personenkreises gemietet sein. wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen. Was geschieht. (8) Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen: Es ist seit mindestens 6 Monaten kein Fahrzeug im Sinne des Absatzes (1) auf Ihren Namen zugelassen. Unabhängig davon haben Sie das Recht. gemäß Absatz (3) kein Kraftfahrzeug vorhanden. 2 zu verlangen. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. die von diesem Verstoß nichts wussten. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war. und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. • Der Fahrer muss berechtigt sein. wenn die Wahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht. sondern zum Privatvermögen gehören.und Sachenrecht (§ 2 d)) (gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit einem privaten Versicherer. wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen. 27 .• • auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sind oder zum vorübergehenden Gebrauch von ihnen gemietet werden. (8) Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen Es ist seit mindestens 6 Monaten kein Fahrzeug im Sinne des Absatzes (1) auf Ihren Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen. sind wir berechtigt. Dazu gehört auch • der Rechtsschutz als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Beispiel: angestellte Haushaltshilfe oder Pflegekraft) • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüche aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Motorbooten bis zu einem Neuwert von 50. • die Feststellung des Versicherungsfalls oder • den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. Ausnahme: Abweichend hiervon besteht Versicherungsschutz im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten bei Fahrten mit Motorfahrzeugen. • Der Fahrer muss berechtigt sein. müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. §§ 22. 24. die steuerlich nicht zum Betriebs-. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Das heißt. c) berechtigte Fahrer und Mitfahrer (§ 15 Absatz 2 d)) der versicherten Kraftfahrzeuge. das Fahrzeug zu führen. die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. 24 a). Was geschieht. 23.und Verkehrs-Rechtsschutz) (1) a) Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich. und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. Oder Ihre Frau benutzt den privaten PKW. wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach. • Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) haben. freiberuflichen oder sonst selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.000 Euro. die Sie in Ihrer Freizeit selbst nutzen. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen. bleibt der Versicherungsschutz bestehen. die von diesem Verstoß nichts wussten. dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. unsere Leistung zu kürzen.) Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)) • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g) aa)) • Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)) • • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)) • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 m) • JuraFon-Beratungs-Rechtsschutz (§ 33) • Rechtsschutz für Mediationsverfahren in Verkehrssachen (§ 5 Absatz 1c)) (6) Sie haben keinen Versicherungsschutz. dass der Verstoß nicht ursächlich war für • den Eintritt des Versicherungsfalls. Berufs. (Beispiel: Sie als Selbstständiger fahren mit Ihrem privat auf Sie zugelassenen PKW zu einem Kunden. 25 (nicht belegt) § 26 Rechtsschutz für das Privatleben (Privat-. um einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachzugehen). Wenn der Verstoß grob fahrlässig war.) Wenn die versicherte Person nachweist. (7) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen. (5) Der Versicherungsschutz umfasst • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)) • Rechtsschutz im Vertrags. • Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 Absatz 1c)) (4) Sie bzw. (2) Dieser Versicherungsschutz gilt auch für a) Ihren mitversicherten Lebenspartner (§ 15 Absatz 2 a)). b) Ihre mitversicherten Kinder (§ 15 Absatz 2 b)). Beamter. Lebenspartnerschafts.und Erbrecht (§ 2 k)) • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 m)) • Photovoltaik-Rechtsschutz (§ 2 n)) • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (§2 o)) • Erweiterter Straf-Rechtsschutz (§ 32 Abs. wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als Eigentümer • • Halter • Erwerber • Leasingnehmer/Mieter • Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. die mitversicherten Personen haben keinen Versicherungsschutz. 1 b)) • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (§ 33). die steuerlich nicht zum Betriebs-. um einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachzugehen).und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)) • Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)) • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-. d) berechtigte Fahrer und Mitfahrer (§ 15 Absatz 2 d)) der versicherten Kraftfahrzeuge. wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen. die auf die vorgenannten Personen • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer zugelassen sind oder • auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sind oder • zum vorübergehenden Gebrauch von ihnen gemietet werden. Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert. freiberuflichen oder sonst selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. Oder Ihre Frau benutzt den privaten PKW. c) Sie haben Rechtsschutz.und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)) • Rechtsschutz im Vertrags.und Sachenrecht (§ 2 d)) • Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)) • Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) • Disziplinar. (Beispiel: Sie als Selbstständiger fahren mit Ihrem privat auf Sie zugelassenen PKW zu einem Kunden. Richter). Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. Die Kraftfahrzeuge oder der Anhänger müssen entweder • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein oder • auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sein oder • zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. d) Sie sind auch versichert als Eigentümer. (3) Der Versicherungsschutz umfasst • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)) • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)) • Wohnungs. Sie sind nicht versichert als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft). sondern zum Privatvermögen gehören. nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer. Ausnahmen: a) Abweichend hiervon besteht Versicherungsschutz im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten bei Fahrten mit Motorfahrzeugen. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor: wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen. c) Ihre Eltern und Großeltern (§ 15 Absatz 2 c)). Mieter oder Nutzungsberechtigter aller selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland einschließlich der vorübergehenden Vermietung von bis zu acht Betten an Feriengäste.b) Sie haben Rechtsschutz für Ihre berufliche. 28 . In den Versicherungsschutz nach Absatz (1) sind dann auch alle Kraftfahrzeuge und Anhänger einbezogen. die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge. b) Für Mitglieder von deutschen Gewerkschaften kann alternativ vereinbart werden. dass der Verstoß nicht ursächlich war für • den Eintritt des Versicherungsfalls.b) Rechtsschutz im Vertrags. Versichert sind folgende Fahrzeuge: • Pkw oder Kombiwagen. • Der Fahrer muss berechtigt sein.000 Euro.oder forstwirtschaftlichen Betrieb. die Sie in Ihrer Freizeit selbst nutzen. • Erwerber. müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. (6) Wenn wir im Verkehrsbereich (siehe Absatz 1 c)) einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen. (gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit einem privaten Versicherer. unsere Leistung zu kürzen. • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Motorbooten bis zu einem Neuwert von 50. dass der Versicherungsschutz um die beiden Leistungsarten Arbeits-Rechtsschutz und Sozial-Rechtsschutz kumulativ reduziert wird. Was geschieht. 1b)). • Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) haben. das Fahrzeug zu führen. • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüche aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis. wenn die Wahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht) (5) Es kann vereinbart werden. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. dass der Versicherungsschutz a) um eine oder mehrere der folgenden Deckungsbereiche reduziert wird: aa) beruflicher Bereich (1 b)) mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Rentner und Pensionäre aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beihilferechts. • Halter. und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. sind wir berechtigt. Dazu gehört auch • der Rechtsschutz als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Beispiel: angestellte Haushaltshilfe oder Pflegekraft). Freiberufler oder sonst Selbstständiger für sich abgeschlossen haben.und Sachenrecht besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus so genannten personenbezogenen Versicherungsverträgen (zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war. 29 .bzw. Erhalten bleibt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Rentner und Pensionäre aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beihilferechtes und des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen Beschäftigungs. • Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. • Leasingnehmer/Mieter. Das heißt. • für den privaten Bereich und • für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. • Krafträder oder • land. • die Feststellung des Versicherungsfalls oder • den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. die von diesem Verstoß nichts wussten. bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Krankentagegeldversicherung).) Wenn die versicherte Person nachweist. die Sie aus Gründen der privaten Vorsorge in der Eigenschaft als Gewerbetreibender. wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach. § 27 Landwirtschafts. bb) Immobilienbereich (1 d)) cc) Verkehrsbereich (1 c)) dd) erweiterter Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§32 Abs. Versicherungsschutz besteht für Sie als • Eigentümer. dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war.und Pflegeverhältnissen.und Verkehrs-Rechtsschutz (1) Sie haben Versicherungsschutz • als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten land. c) Fahrer und Mitfahrer (§ 15 Absatz (2) d)) der versicherten Kraftfahrzeuge. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. bleibt der Versicherungsschutz bestehen. und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. f) die von Ihnen beschäftigten Personen (§ 15 Absatz 2 e)) in Ausübung der Tätigkeit für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb. der laut Melderegister mit ihm zusammenlebt. In den Versicherungsschutz nach Absatz 1 sind dann alle Kraftfahrzeuge und Anhänger einbezogen. sind wir berechtigt. die von diesem Verstoß nichts wussten.) Wenn die versicherte Person nachweist. sofern dieser in Ihrem Betrieb wohnhaft ist und die Kinder dieser Personen im gleichen Umfang wie Ihre eigenen Kinder und die Ihres mitversicherten Lebenspartners.und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)) • Rechtsschutz im Vertrags. b) Ihre mitversicherten Kinder (§ 15 Absatz (2) b)). sofern diese • in Ihrem Betrieb tätig und • in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz (zum Beispiel nicht land. (2) Dieser Versicherungsschutz gilt auch für a) Ihren mitversicherten Lebenspartner (§ 15 Absatz (2) a)). Den Verkehrs. e) den im Versicherungsschein genannten Altenteiler (§ 15 Absatz (2) g) sowie dessen ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner. müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)) • Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)) • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-. die auf die in Absatz (2) a). Wenn der Verstoß grob fahrlässig war.oder forstwirtschaftlich genutzte Lkws). • Der Fahrer muss berechtigt sein.und Sachenrecht (§ 2 d)) • Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)) • Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g)) • Disziplinar. b) d) und e) beschriebenen Personen • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer zugelassen sind oder • auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sind oder • zum vorübergehenden Gebrauch von ihnen gemietet werden. die laut Melderegister mit ihnen zusammenleben. Das heißt. • Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) haben. wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen. d) den im Versicherungsschein genannten Mitinhaber oder Hoferben (§ 15 Absatz 2 f) sowie deren ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner.und Erbrecht (§ 2 k)) • Daten-Rechtsschutz (§2 l) • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 m)) • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (§ 2 o)) • Erweiterter Straf-Rechtsschutz (§ 32) • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (§ 33) • Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 Absatz 1c)) (4) Wenn wir im Verkehrsbereich (siehe Absatz (1)) einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach. Was geschieht.oder Fahrzeug-Rechtsschutz für solche Fahrzeuge können Sie zusätzlich versichern. das Fahrzeug zu führen. Lebenspartnerschafts. und die Kinder dieser Personen im gleichen Umfang wie Ihre eigenen Kinder und die Ihres mitversicherten Lebenspartners. Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert. die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. (3) Der Versicherungsschutz umfasst • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)) • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)) • Wohnungs. dass der Verstoß nicht ursächlich war für 30 . dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. unsere Leistung zu kürzen. wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als • Eigentümer. Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern. (2) Mitversichert sind a) die von Ihnen beschäftigten Personen (§ 15 Absatz 2 e)) in Ausübung der Tätigkeit für Ihr Unternehmen. Der Versicherungsschutz gilt auch für nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge zu Lande. jeweils mit schwarzen Kennzeichen bzw. gilt der Rechtsschutz nach § 1 Absatz d) für die im Versicherungsschein namentlich benannte natürliche Person. b) berechtigte Fahrer und Mitfahrer (§ 15 Absatz 2 d)) der versicherten Kraftfahrzeuge. freiberuflich oder in sonstiger Weise selbstständig Tätiger und • für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter und Angestellte. Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert. Halter. mit Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) (§ 2 d)) • Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)) • Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g aa) und bb)) • Disziplinar.und Sachenrecht im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer. Erwerber.und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)) • Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)) • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 l)) • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 m)) 31 . Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer. Elektrokarren. Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Wasser oder in der Luft. (3) Der Versicherungsschutz umfasst • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)) • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)) • Wohnungs. d) für den Verkehrsbereich Sie haben Rechtsschutz. Mieter. • Halter. soweit sie im Rahmen der Aufgaben tätig sind. Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich oder zu Vereinszwecken selbst genutzten Einheiten in Deutschland. B.• • • den Eintritt des Versicherungsfalls. b) als Arbeitgeber für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit oder für Vereinsangelegenheiten. Halter. selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Gabelstapler. § 28 Rechtsschutz für Handwerk. dem Verein gemietet sein. des Vereins mit einem Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sein oder • zum vorübergehenden Gebrauch von Ihrem Unternehmen bzw. Handel und Gewerbe (1) Versicherungsschutz besteht • für Sie als Gewerbetreibender. Erwerber. wie z. Hinweis: Wenn Sie eine juristische Person oder eine Offene Handelsgesellschaft. Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind. • Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. den Verein zugelassen sein oder • auf den Namen Ihres Unternehmens bzw. c) für den Immobilienbereich als Eigentümer. • Leasingnehmer/Mieter. • Erwerber. die ihnen gemäß Satzung obliegen. die Feststellung des Versicherungsfalls oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. a) im Firmenbereich für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche.und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)) • Rechtsschutz im Vertrags. Kommanditgesellschaft. Die Kraftfahrzeuge oder der Anhänger müssen entweder • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Ihr Unternehmen bzw. • Der Fahrer muss berechtigt sein. Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. das Fahrzeug zu führen. müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. (7) Ist Ihre versicherte Tätigkeit ein Kraftfahrzeughandel oder -handwerk. • die Feststellung des Versicherungsfalls oder • den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. Es kann vereinbart werden. dass der Versicherungsschutz um einen oder mehrere der folgenden Deckungsbereiche reduziert wird: a) Rechtsschutz als Arbeitgeber (1 b)) b) Rechtsschutz für den Immobilienbereich (1 c)) c) Rechtsschutz für den Verkehrsbereich (1 d)) d) Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 32 Absatz (1) a)) e) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 31) (5) Wenn wir im Verkehrsbereich (siehe Absatz 1 d)) einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen. die auf Sie oder Ihre Firma mit schwarzen amtlichen Kennzeichen dauerhaft zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) versehen sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. § 29 Haus.und Sachenrecht gilt nur für Kraftfahrzeuge sowie Anhänger. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen. (6) Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod. die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. wenn Sie Grundstücke. Lieferanten. dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen.) Wenn die versicherte Person nachweist. die von diesem Verstoß nichts wussten. Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als • Eigentümer • Vermieter • Verpächter • Mieter • Pächter • Nutzungsberechtigter Die Eigenschaften und das Grundstück. eine Fahrschule oder Tankstelle? Dann besteht Versicherungsschutz für die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung der Tätigkeit für Sie auch in deren Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen fremder Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Das heißt. dass der Verstoß nicht ursächlich war für • den Eintritt des Versicherungsfalls. die • innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und • im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen. sind wir berechtigt. • Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (so genanntes Nummernschild) haben. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße. die sich auf Kraftfahrzeuge oder Anhänger beziehen. 1 a)) JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (§ 33) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 31) Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 Absatz 1c)) auch bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach. 32 . Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen. Der Rechtsschutz im Vertrags. die bei Eintritt des Versicherungsfalls in Ihrem Betrieb vorübergehend genutzt werden (Beispiel: Werkstattfahrt). unsere Leistung zu kürzen.und Wohnungs-Rechtsschutz (1) Sie haben Versicherungsschutz. und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle im Firmenbereich (siehe Absatz 1 a)). bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Was geschieht. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit (Wirtschaftsmediation).• • • • (4) Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 32 Abs. § 6 Absatz 2 gilt nicht). Hinweis: Solche Verträge können über Verkehrs-Rechtsschutz versichert werden. zu Wasser oder in der Luft betreffen. Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz). Freiberufler oder sonst Selbstständiger für sich abgeschlossen haben (so genannte personenbezogene Versicherungsverträge).1 Absatz (1) c)).oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.) Hinweis: Verträge. die ein Grundstück. der Kauf eines Grundstücks.und Grundstücks-Rechtsschutz versichert werden. Die Erweiterung muss im Versicherungsschein gesondert vereinbart sein. dann gilt dies nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet. • die erst nach Ihrem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten. b) die Sie oder eine im Versicherungsschein genannte Person aus Gründen der privaten Vorsorge in der Eigenschaft als Gewerbetreibender. die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten selbstständigen Tätigkeit stehen. (Beispiel: Der Mietvertrag über Ihre Werkstatträume. Gebäude oder Gebäudeteile beziehen. wann Sie den Versicherungsschutz von uns verlangen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. die Motorfahrzeuge zu Lande.und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)) • Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)) • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (§ 33) • Rechtsschutz für Mediationsverfahren für den Immobilienbereich (§ 5 Absatz 1c)) (3) Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Wohnobjekt (Wohnung oder Einfamilienhaus) wechseln. § 6 Absatz 1. auch nach deren Beendigung. Eine außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen ist nicht versichert. Hinweis: Für solche Angelegenheiten kann Versicherungsschutz über § 28 versichert werden. freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen. c) für Verträge. 33 . (3) Versicherungsschutz besteht nicht a) für Verträge. Entscheidend dabei ist nicht. (4) Besondere Risikoausschlüsse: Über § 3 hinaus besteht kein Versicherungsschutz • für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreter. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für gerichtliche Verfahren. (2) Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: • Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Hinweis: Solche Verträge können über Versicherungs-Vertrags-Rechtschutz für Selbstständige versichert werden. a) die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten selbstständigen Tätigkeit stehen. • aus Versicherungsverträgen. • die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. können im Wohnungs. § 30 Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (1) Der Versicherungsschutz kann auf den Rechtsschutz im Vertrags. das Sie für Ihre gewerbliche. sondern wann der Versicherungsfall eingetreten ist (§ 4. • in ursächlichem Zusammenhang mit behördlichen Ausschreibungsverfahren.und Sachenrecht (§ 2 d) für Verträge erweitert werden. geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch Versicherungsfälle.und Maklerrechts. (4) Wenn Sie ein Objekt wechseln.und Sachenrecht (§ 2 d) für Versicherungsverträge erweitert werden. b) soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt: • Schadenersatz-Rechtsschutz • Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um ein Arbeitsverhältnis). die sich auf ein Grundstück. § 31 Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (1) Der Versicherungsschutz kann auf den Rechtsschutz im Vertrags. • Versicherungsschutz besteht nur im Geltungsbereich Europa (vgl. • von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern von Büro-/Praxisgemeinschaften untereinander im ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsgemeinschaften.(2) Der Versicherungsschutz umfasst • Wohnungs. (Das ist die so genannte Wartezeit. Sie sind nicht versichert als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH. Sie haben auch keinen Versicherungsschutz. dann. § 32 Erweiterter Straf-Rechtsschutz (1) Versicherte Sie sind versichert im Erweiterten Straf-Rechtsschutz a) für Selbstständige im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen. als Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als Aufsichtsrats. wenn Sie uns die Tätigkeit innerhalb von zwei Monaten nach deren Aufnahme anzeigen. ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben.je nachdem. • (Das ist die so genannte Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz). wenn sie im Versicherungsschein genannt sind. Wird festgestellt. und/oder b) für den Privatbereich.1 Absatz (1) c)). • auf Antrag auch Ihre im Versicherungsvertrag genannten rechtlich selbstständigen Tochter. § 6 Absatz 2 • gilt nicht). und/oder im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. die Motorfahrzeuge zu Lande. Hinweis: Solche Verträge können im Verkehrsbereich versichert werden. (3) Versicherungsschutz besteht nicht für Versicherungsverträge. (2) Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.und Beteiligungsunternehmen in deren im Versicherungsvertrag bezeichneten Tätigkeiten. wenn die Tätigkeit eines Rechtsanwalts notwendig ist. welche Kombination Sie abgeschlossen haben . • Disziplinar. Weitere Personen sind nur dann mitversichert. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. zu Wasser oder in der Luft betreffen. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen. Dabei ist es egal. Versicherungsschutz besteht nur im Geltungsbereich Europa (vgl.und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)). Wird Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen. ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. wenn Ihnen vorgeworfen wird. (2) 34 Sie haben folgende Leistungsarten versichert: • Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)) zusätzlich auch dann. Ändert sich die vom Versicherungsschutz erfasste Tätigkeit. § 6 Absatz 1. • Zeugenbeistand durch einen Rechtsanwalt .oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen (Beistand im Verwaltungsrecht). Entscheidend dabei ist nicht. Für Ärzte besteht immer Versicherungsschutz wenn sie Erste-Hilfe-Leistungen vornehmen. dass Sie tatsächlich vorsätzlich gehandelt haben. besteht kein Versicherungsschutz. • eine sonstige selbstständige Tätigkeit. wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: • eine gewerbliche Tätigkeit. Erfolgt die Anzeige später. b) Im Erweiterten Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich besteht Versicherungsschutz . Es darf aber nicht festgestellt werden. wann Sie den Versicherungsschutz von uns verlangen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. die wir für Ihre Verteidigung übernommen haben.Die Erweiterung muss im Versicherungsschein gesondert vereinbart sein.oder Beiratsmitglied). • Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g)). müssen Sie uns die Kosten erstatten. erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf diese neue Tätigkeit. • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)). • eine freiberufliche Tätigkeit. sondern wann der Versicherungsfall eingetreten ist (§ 4.auch für die in den §§ 26 oder 27 mitversicherten Personen. Mitversicherte a) Im Erweiterten Straf-Rechtsschutz für Selbstständige sind mitversichert • die von Ihnen beschäftigten Personen (§ 15 Absatz 2 e)). die keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die neue Tätigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei uns. dass Sie vorsätzlich gehandelt haben (zum Beispiel durch ein rechtskräftiges Urteil). um Ihre Verteidigung in einem versicherten Straf. oder Wettverträgen und Gewinnzusagen bb) dem Erwerb. sowie • Kapitalanlagen o auf die die Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetzes anzuwenden sind (sog. f) wenn sie in ursächlichem Zusammenhang stehen mit aa) einem Darlehen. wenn Sie als Zeuge vernommen werden sollen und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen. Sparkonto. vermögenswirksamer Sparvertrag.oder Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeworfen wird (Verkehrsdelikte). dass Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben. bb) der vorsätzlichen Verletzung von Strafbestimmungen. feindseligen oder terroristischen Handlungen.oder Festgeldkonten. wenn sie die besonderen Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben erfüllen (sog. „vermögenswirksame Leistungen“). • erweiterten Zeugenbeistand durch einen Rechtsanwalt dann. b) wenn Ihnen die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften (Beispiel: Illegale Preisabsprachen) vorgeworfen wird. o in Form von festverzinslichen Staatsanleihen g) wenn gegen Sie der Vorwurf erhoben wird aa) der Verletzung der Strafbestimmungen des Betruges. Urheber-. Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz für Selbstständige umfasst weiterhin • eine Firmenstellungnahme durch einen Rechtsanwalt dann. Marken-. e) wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-. in dem ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird (in der Regel ist dies die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. B. • für den erweiterten Zeugenbeistand • in disziplinar. zertifikats. wenn die Wahrung fremder Vermögensinteressen der wesentliche Inhalt Ihrer Berufstätigkeit ist.oder derivatsbasierte Versicherungen bleiben ausgeschlossen. o für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sog.dann. wenn eine dritte Person als Zeuge in einem versicherten Verfahren gegen Sie benannt ist und die Gefahr besteht. b) für den Zeugenbeistand der Zeitpunkt. soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen. (4) Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz Als Versicherungsfall gilt abweichend von § 4. Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen. wenn sich ein Ermittlungsverfahren auf Ihr Unternehmen erstreckt. Fondsgebundene. o in Form von Spareinlagen (z. Sparbrief. (3) Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten Lediglich nachfolgend benannte Rechtsangelegenheiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: a) wenn Ihnen die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf. Geschmacksmuster-. Sparplan). c) wenn Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen wird und Sie sich selbst angezeigt haben. ohne dass bestimmte Personen beschuldigt werden. h) wegen des Vorwurfs eines Deliktes gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. ein Verfahren einzuleiten). wenn die Versicherungsleistung ausschließlich als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart ist. „Rürup-Rente“) o auf Tages. dass durch die Aussage entweder Sie oder der Zeuge belastet werden.1 a) • in Straf.B. Domain-. Ausgenommen hiervon sind: • Güter zum eigenen Ge. wenn das Verhalten des Beschuldigten offensichtlich bewusst auf die Schädigung eines anderen angelegt war. „RiesterRente“). • Gebäude oder Gebäudeteile. Aufruhr oder inneren Unruhen gegeben ist. index-. der Veräußerung. sowie von Spiel.oder Rentenversicherungen. o in Form privater Rentenversicherungen.oder Verbrauch.und Ordnungswidrigkeitenverfahren. der Unterschlagung und der Untreue. sexuelle Nötigung). 35 . d) wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Krieg. o in Form von Lebens. der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen jeder Art. Prämiensparvertrag.und standesrechtlichen Verfahren der Zeitpunkt. in dem der Zeuge zur Aussage aufgefordert wird. und sachkundiger Bevollmächtigter.c) für die Firmenstellungnahme im Rahmen der Ziffer 1 (1) a) die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen das versicherte Unternehmen (in der Regel ist dies die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. dass das Verfahren gegen Sie endgültig eingestellt wird. (6) Örtlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle. b) Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht. (5) Leistungsumfang Wir tragen Ihre Kosten wie in § 5 Absatz 1 beschrieben und erbringen die in § 5 Absatz 5 beschriebenen Fürsorgeleistungen. auf die deutsches Recht anwendbar ist. Bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland tragen wir statt der Kosten eines Rechtsanwalts die Kosten dort ansässiger rechts. 36 . Wir tragen Reisekosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze. e) Ausschließlich für Sie. der von uns zu übernehmen ist. letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen. Das ist unsere Gesamthöchstleistung je Versicherungsfall. d) für gerichtliche Verwaltungsstreitverfahren der Zeitpunkt. wie sie nach dem Gesetz für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entstehen. Besteht Streit über die Angemessenheit der Vergütung Ihres Rechtsanwalts. tragen wir darüber hinaus die angemessenen Kosten für solche Sachverständigengutachten. § 33 JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (1) Wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in allen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.000 Euro. die in Europa (im geographischen Sinn) eintreten und für die in diesem Bereich der gesetzliche Gerichtsstand gegeben ist. eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden sonstigen Lebenspartners. die für Ihre Verteidigung erforderlich sind. f) Wir sorgen ferner für die Auswahl und Beauftragung eines Dolmetschers und tragen die dabei anfallenden Kosten. Die Leistungen für mehrere Versicherungsfälle. g) Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt. c) Die Kosten von Sachverständigen für von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten. soweit dieser an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist. Diese Kosten tragen wir bis zur Höhe. Sie zu verteidigen (sog. in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. ein Verfahren einzuleiten). sofern eine versicherte Person im Ausland verhaftet oder dort mit Haft bedroht wird. • Ihrer minderjährigen und unverheirateten. Zusätzlich übernehmen wir folgende Kosten: a) Die Reisekosten für notwendige Reisen Ihres Rechtsanwalts zum zuständigen Gericht oder zur zuständigen Behörde. d) Die Kosten eines Nebenklägers. werden zusammengerechnet. wenn Sie mehr als 100 km vom Ort des zuständigen Gerichts entfernt wohnen. zu dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. kürzen wir auf den angemessenen Betrag. die ein Rechtsanwalt allein dafür erhebt. die innerhalb von 12 Monaten eintreten. (7) Versicherungssumme (Höchstleistung) Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 300. Ihre Reisekosten zu einem inländischen Gericht übernehmen wir nur. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Wir überprüfen die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung Ihres Rechtsanwalts. Eine Vergütung. (2) Ein Anspruch auf Versicherungsschutz im privaten Bereich besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses in allen Ihren eigenen Rechtsangelegenheiten sowie in privaten Rechtsangelegenheiten • Ihres ehelichen. finden die Regelungen für Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung. Die Kosten des Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung seines Rechtsanwalts. eine von Ihnen im Versicherungsvertrag benannte natürliche Person oder für den nach Absatz (1) b) mitversicherten Lebenspartner tragen wir statt der gesetzlichen Vergütung die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) üblichen Auslagen eines beauftragten Rechtsanwaltes. müssen Sie auf unsere Kosten ein Gutachten der für Ihren Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen. Kosten. wenn durch die Übernahme der Kosten erreicht wird. die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist. Soweit wir uns dazu bereit erklärt haben. dass er bereit ist. Antrittsgelder) übernehmen wir nicht. wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. (4) Wir übernehmen je telefonische Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ALLRECHT-ARB 2015. ALLRECHT Service-Leistungen Unsere Serviceleistungen erbringen wir. Wirtschaftsauskunfts-Service Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen vermitteln professionelle Wirtschaftsauskünfte für Versicherungsnehmer. 4. gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. § 28 ALLRECHT-ARB 2015 oder • den „Haus. Die Leistung kann einmal im Lauf von drei Kalenderjahren in Anspruch genommen werden. dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist. 5.• der mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres mitversicherten Lebenspartners.und Wohnungs-Rechtsschutz“. 7 bis 12. entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte oder Notare sind wir Ihnen gerne behilflich. Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Für Versicherungsnehmer. Eine Selbstbeteiligung ist für die telefonische Erstberatung nicht vereinbart. (3) Ein Anspruch auf Versicherungsschutz im gewerblichen Bereich besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen. gelten die Bestimmungen der §§ 1. Online-Rechtsberatung.allrecht. unbezahlten und unbestrittenen Forderungen durch einen renommierten Dienstleister zu günstigen Konditionen. § 27 ALLRECHT-ARB 2015 abgeschlossen haben. Dessen Kontaktdaten übermitteln wir zusammen mit dem Versicherungsschein. ob der Höchstbetrag von 120 EUR erreicht ist.und Verkehrs-Rechtsschutz. Voraussetzung ist. (5) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine gesonderte Kündigung der Service-Leistungen ist nicht vorgesehen. Wir können auch ohne vorherige Information Serviceleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und Servicepartner wechseln. Die vermittelte Dienstleistung ermöglicht die Einholung von Wirtschaftsauskünften und Bonitätsinformationen von Firmen und Privatpersonen durch einen renommierten Dienstleister zu günstigen Konditionen. Für die telefonische Erstberatung besteht keine Wartezeit. Handwerk und Gewerbe“.oder Schlechterfüllung der Serviceleistungen. die • den „Rechtsschutz für Handel. Handwerk und Gewerbe“. 16. Online-Rechtsberatung Bei Rechtsschutzfällen. 37 . Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Online-Rechtsberatung finden Sie unter www. § 29 ALLRECHT-ARB 2015 abgeschlossen haben. solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir unser Service-Angebot aufrechterhalten. 14. § 29 ALLRECHT-ARB 2015 abgeschlossen haben. die • den „Rechtsschutz für Handel. 17 und 20 ALLRECHT-ARB 2015 entsprechend. vermittelt ALLRECHT folgende Serviceleistung: Für die Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar übernehmen wir Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Dessen Kontaktdaten übermitteln wir zusammen mit dem Versicherungsschein. die den • Rechtsschutz für das Privatleben. V. § 28 ALLRECHT-ARB 2015 oder • den „Haus. 1. Musterverträge Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen. § 26 ALLRECHT-ARB 2015 oder • Landwirtschafts. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen.und Wohnungs-Rechtsschutz“. Die vermittelte Dienstleistung ermöglicht einen effektiven Forderungseinzug bei fälligen. Bei der Auswahl unabhängiger. in denen unsere Eintrittspflicht besteht. wenn wir prüfen. Leistungen für mehrere Versicherte werden zusammengerechnet. 3. Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Für die Erbringung der Leistung an sich und deren Inhalt ist der Servicepartner allein verantwortlich. Musterschreiben. können Sie auch eine Online-Rechtsberatung nutzen. Forderungsmanagement-Service Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen vermitteln ein professionelles Forderungsmanagement für nicht rechtsschutzversicherbare Forderungen von Versicherungsnehmern. Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht.de im Bereich Kundencenter. 2. wenn unsere Eintrittspflicht besteht. 38 . können Sie den Service trotzdem in Anspruch nehmen. wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen. 6. Stellt sich im Einzelfall heraus. dass wir die Kosten für den Service nicht übernehmen. Wartezeit Für die ALLRECHT-Service-Leistungen besteht keine Wartezeit.Die Serviceleistung Online-Rechtsberatung können Sie ohne gesondertes Entgelt nur in Anspruch nehmen. de/ allrecht/datenschutz.de. Weitergabe Ihrer besonderen Daten an Stellen außerhalb der ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. Telefon: 0211-908990. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei ALLRECHT unentbehrlich. E-Mail: service@allrecht. Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten besonderen Daten durch ALLRECHT Ich willige in die Erhebung. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen. insbesondere im Leistungsfall.Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags. . Diese Rechte können Sie geltend machen über das ALLRECHT Service-Team. Verarbeitung und Nutzung meiner Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und/oder einer politischen Gruppierung ein. Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt.) und .allrecht. nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Bitte wenden Sie sich dafür an das ALLRECHT Service-Team. Die folgende Einwilligungserklärung ist für die Antragsprüfung sowie die Begründung. Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages. Erhebung. Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen.). daher Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung. die Sie im Internet unter https://www.de/allrecht/datenschutz. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen. 39 . wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung. Um solche Daten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen. 1.bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen (unter 2.wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3. oder über die Gewerkschaftszugehörigkeit durch Versicherungen.). Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung (im Weiteren „ besondere Daten“) . Die Erklärung betrifft den Umgang mit den Angaben zu Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit bzw. wenn diese unrichtig oder unvollständig sind.allrecht. Telefon: 0211-908990. die sich auch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Organisation ableiten lassen. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe. Die Erhebung.und Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.durch die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen selbst (unter 1. sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. E-Mail: service@allrecht. 40211 Düsseldorf. Liesegangstraße 15. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von besonderen Arten personenbezogener Daten (Gilt nur bei entsprechender Beantragung!) Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes. insbesondere zur Berechnung meiner Versicherungsprämie. erforderlich ist. wie Angaben über politische Meinungen. Dem können Sie jederzeit formlos widersprechen. zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen https://www.html. benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. benötigen wir. die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister. Liesegangstraße 15. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. wenn deren Erhebung. 40211 Düsseldorf. Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG (im Folgenden ALLRECHT). der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt.html abrufen können. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten. Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten. die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen.de. Sollten Sie diese nicht abgeben. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet. soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung. 2. der Ihren Vertrag vermittelt hat.1. Speicherung und Verwendung Ihrer besonderen Daten. verarbeitet und genutzt werden. dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. dass die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen meine Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und/oder einer politischen Gruppierung in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen führen bestimmte Aufgaben. wie die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen dies tun dürften. Verarbeitung oder Nutzung Ihrer besonderen Daten kommen kann. die vereinbarungsgemäß Ihre besonderen Daten für die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen erheben. 40 . dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Dabei erfährt er auch. Risikoprüfung. Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen. bei denen es zu einer Erhebung. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen. gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.allrecht. ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. unter welchen Voraussetzungen (z. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist. E-Mail: service@allrecht. die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung. Annahme mit Risikozuschlag. Telefon: 0211-908990.de/Datenschutz eingesehen oder über das ALLRECHT Service-Team. Der Vermittler. Ich willige ein. wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande. verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. 2. Liesegangstraße 15. sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der SIGNAL IDUNA Gruppe oder einer anderen Stelle. nicht selbst durch. 3. Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. erfährt. dass die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen meine Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und/oder einer politischen Gruppierung an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermitteln und dass diese Angaben dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben. dass die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen meine erhobenen Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und/oder einer politischen Gruppierung – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichern und nutzen. dass Daten.de angefordert werden. Ich willige ein. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen geben grundsätzlich keine besonderen Daten zu Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit an selbstständige Vermittler weiter. Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten. wie zum Beispiel die Datenverarbeitung. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. ob und ggf. 40211 Düsseldorf.2.2. B. Eine aktuelle Liste kann im Internet unter www. die Rückschlüsse auf Ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und/oder einer politischen Gruppierung zulassen. Ich willige ein. speichern die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen besonderen Daten für den Fall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Handel und Gewerbe Münchener Assekuranz GmbH Übersicht der wichtigsten Partner und beauftragten Dienstleister a) in Einzelnennung Auftraggeber DEURAG / ALLRECHT b) in Kategorien von Dienstleistern Auftraggeber DEURAG / ALLRECHT Auftragnehmer / Partner Hauptgegenstand des Auftrages / der Zusammenarbeit Dienstleisterkategorie Hauptgegenstand des Auftrages / der Zusammenarbeit Callcenter Telefonservice Kurier Kurierdienst ITC Consult GmbH Wirtschaftsauskunftsunternehmen. die gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren innerhalb der Unternehmensgruppe nutzen ● ● ● DEURAG / ALLRECHT IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk. Aktenvernichtung Rechtsanwaltskanzleien Rechtsschutz-Schadenregulierung IT-Dienstleistungen IT-Dienstleistungen Recherchen. Druckereien. Adressermittler Lettershops. Versand. Forderungseinzug Leistungsfallbearbeitung Bereitstellung von IT-Kapazitäten DEURAG/ALLRECHT ist ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe. Auskünfte Druck. 47 . Sortierdienstleister Aktenlagerung.Dienstleister-Liste der DEURAG/ALLRECHT gemäß der Einwilligungserklärung in der Versicherungswirtschaft Konzerngesellschaften. ferner bei der Krankenversicherung bei Prämienerhöhungen und hinsichtlich der Möglichkeit eines Tarifwechsels sowie bei der Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung hinsichtlich der Entwicklung der Ansprüche des Versicherungsnehmers.Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 . (5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Versicherungsverträge über ein Großrisiko im Sinn des Artikels § 210 Absatz 2 nicht anzuwenden.) 4. die Kosten für die erste Übermittlung hat der Versicherer zu tragen. dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einer Urkunde übermittelt. 1. im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung. (2) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinzuweisen. welche Einzelheiten des Vertrags. (4) Eine Vereinbarung. das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet. dass Abweichungen als genehmigt gelten. Gefahrerhöhung. durch die der Versicherungsnehmer darauf verzichtet. wenn der Versicherer mit ihm telefonisch Kontakt aufgenommen hat und 5.Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Teil 1 . wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. (2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt. § 7 Information des Versicherungsnehmers (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. die für den Entschluss des Versicherers. Abschnitt 2 . Die Mitteilungen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. (3) Hat der Versicherer die Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht erfüllt.Anzeigepflicht. den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. was dem Versicherungsnehmer mitzuteilen ist. in welcher Art und Weise die Informationen zu erteilen sind. (4) Der Versicherungsnehmer kann während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Versicherer verlangen. gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Antrags des Versicherungsnehmers geschlossen.. dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind.Allgemeiner Teil Kapitel 1 . (. gilt die Abweichung als genehmigt. Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen. dies gilt auch. Auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen ist der Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam zu machen. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen. erheblich sind und nach denen der 48 . wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. andere Obliegenheiten § 19 Anzeigepflicht (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände. muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden. ist unwirksam. Ist bei einem solchen Vertrag der Versicherungsnehmer eine natürliche Person. wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet. was der Versicherer während der Laufzeit des Vertrags in Textform mitteilen muss. (3) In der Rechtsverordnung nach Absatz 2 ist ferner zu bestimmen.. hat ihm der Versicherer vor Vertragsschluss das anwendbare Recht und die zuständige Aufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen. dies gilt insbesondere bei Änderungen früherer Informationen.Allgemeine Vorschriften § 5 Abweichender Versicherungsschein (1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab. den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. insbesondere zum Versicherer. zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts. dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1. (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen. Die Rechte sind ausgeschlossen. dem Versicherer war die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt. (3) Tritt nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers eine Gefahrerhöhung unabhängig von seinem Willen ein. (3) Das Kündigungsrecht nach den Absätzen 1 und 2 erlischt. hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. oder 2. § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung (1) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. (2) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich. wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände. (4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen. es sei denn. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit. der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt. § 23 Gefahrerhöhung (1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Erhöhung der Gefahr ausgeübt wird oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist. wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 1. wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Er ist zur Leistung verpflichtet. kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung gilt Absatz 1 Satz 2. wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war. geschlossen hätte. (2) Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus. kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 1. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. 3 entsprechend. kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat. der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. 2 und 3 nicht auf Vorsatz beruht. 1 vorsätzlich verletzt hat. (2) In den Fällen einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend. 2 und 3 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.Versicherer in Textform gefragt hat. nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. § 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung (1) Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein. (5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu. seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen. dem Versicherer anzuzeigen. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht. wenn auch zu anderen Bedingungen. 2 und 3 kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. hat er die Gefahrerhöhung. Für das Erlöschen dieses Rechtes gilt § 24 Abs. kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus. kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. es sei denn. wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 49 . soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt. bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. § 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung (1) Der Versicherer kann an Stelle einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen für diese höhere Gefahr entsprechende Prämie verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. wenn die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 23 Abs. (2) In den Fällen einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. wenn laufende Prämien vereinbart sind. (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. die mindestens zwei Wochen betragen muss. ohne Einhaltung einer Frist kündigen. die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt. Der Versicherer ist nur leistungsfrei. Die Kündigung wird unwirksam. die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats. kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen. hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt. bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung. kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung. dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist. wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt. es sei denn. dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. ist der Versicherer. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden.§ 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung Die §§ 23 bis 26 sind nicht anzuwenden. sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. (2) Bestimmt der Vertrag. § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung (1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie. soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. (2) Ist die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen worden. dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll. (5) Eine Vereinbarung. wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie. wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Satz 1 gilt nicht. es sei denn. Abschnitt 3 . es sei denn. Absatz 2 bleibt unberührt. § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt. der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. ist unwirksam. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen. ist der Versicherungsnehmer zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug. der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind. (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. dass sie mit Fristablauf wirksam wird. § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt. ist er nur leistungsfrei. nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist. die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. kündigen. (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts. wenn nur eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr vorliegt oder wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist. 50 . wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist. wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder.Prämie § 33 Fälligkeit (1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder. seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Bestimmung ist nur wirksam. § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. solange die Zahlung nicht bewirkt ist. nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.und Beratungspflichten § 61 Beratungs. Oktober 2003 (BGBl. in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird. zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. (2) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung oder die Dokumentation nach Absatz 1 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten. steht die Kenntnis des Versicherungsvertreters der Kenntnis des Versicherers gleich. ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen. Versicherungsberater Unterabschnitt 1 . die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung. Auszug aus der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung – VVG-InfoV) § 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß § 7 Abs. Teil 2 .Vertretungsmacht § 70 Kenntnis des Versicherungsvermittlers Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis des Versicherers erheblich ist. frei zu wählen. oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht. März 2000 (BGBl. 1349). Dies gilt nicht für die Kenntnis des Versicherungsvertreters. in der jeweils geltenden Fassung genannten Bezeichnungen beruflich tätig zu werden. I S.Einzelne Versicherungszweige Kapitel 2 .Rechtsschutzversicherung § 125 Leistung des Versicherers Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet. gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch nach § 63 geltend zu machen.Versicherungsvermittler. anzugeben ist auch das Handelsregister. wer berechtigt ist. wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert. die angebotene Versicherung zu beurteilen. § 42 Abweichende Vereinbarungen Von § 33 Abs. nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und. zu seiner Vertretung in Gerichts. über die der Vertrag abgeschlossen werden soll. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren.Mitteilungs. 182. bei dem der Rechtsträger eingetragen ist und die zugehörige Registernummer. Unterabschnitt 2 . Dies gilt auch. (2) Rechtsanwalt ist auch. deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt. I S. § 127 Freie Anwaltswahl (1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt. soweit nach der Schwierigkeit. wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann. die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen. aus dem Kreis der Rechtsanwälte.und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt. Abschnitt 7 . 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.(2) Absatz 1 gilt entsprechend. 51 . 2074). dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann. die er außerhalb seiner Tätigkeit als Vertreter und ohne Zusammenhang mit dem betreffenden Versicherungsvertrag erlangt hat. unter einer der in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien. der seine Interessen wahrnehmen soll.und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer. und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern. 6. 19. 18. in der diese Person gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird. wenn es einen solchen Vertreter gibt. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift. 11. den der Versicherungsnehmer im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hat. die Sprachen. deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Angaben darüber. 15. 3. in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden sowie die Sprachen. wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll. 17. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen. 20. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. 5. mit Zustimmung des Versicherungsnehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen. die dem Versicherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann. Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur Mindestlaufzeit des Vertrages. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben. EG Nr. 3. 12. 52 . bedürfen die Informationen nach Absatz 1 Nr. in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote. 22) fallen. oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter. 7. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen. L 84 S. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. 4.2. L 135 S. bei juristischen Personen. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. in welchen sich der Versicherer verpflichtet. EG Nr. Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung. dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht. 13. insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. gegebenenfalls den Hinweis. die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer. anzugeben sind auch alle Kosten. 16. den Rechtsweg zu beschreiten. 9. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen. insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht. b) die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung. insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person. 10. die dem Versicherungsnehmer eine Überprüfung des Preises ermöglichen. gegenüber der der Widerruf zu erklären ist und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag. Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten. die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt. 14. auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers. 13 und 15 einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form. oder. wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. 8. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde. insbesondere hinsichtlich des Preises. Einzelheiten der Ausübung. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. wie der Vertrag zustande kommt. und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind. wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu tun hat und die Eigenschaft. Angaben zur Beendigung des Vertrages. (2) Soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt. die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen. die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers. hiervon unberührt bleibt. Gebühren oder Kosten. insbesondere Angaben über Art. während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll. dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer. das auf den Vertrag anwendbare Recht. wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind. seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Versicherungsnehmer maßgeblich ist. 53 . de Immer für Sie da: .ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Liesegangstraße 15 40211 Düsseldorf Telefon: (02 11) 90 89 90 Telefax: (02 11) 90 89 999 E-Mail:
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