DIN EN 15085-4

April 3, 2018 | Author: Jerzy Ristujczin | Category: Welding, Mechanical Engineering, Industrial Processes, Steel, Metals


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Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN.DEUTSCHE NORM Januar 2008 DIN EN 15085-4 D ICS 25.160.10; 45.060.01 Ersatzvermerk siehe unten Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen – Teil 4: Fertigungsanforderungen; Deutsche Fassung EN 15085-4:2007 Railway applications – Welding of railway vehicles and components – Part 4: Production requirements; German version EN 15085-4:2007 Applications ferroviaires – Soudage des véhicules et des composants ferroviaires – Partie 4: Exigences de production; Version allemande EN 15085-4:2007 Ersatzvermerk Mit DIN EN 15085-3:2008-01 und DIN EN 15085-5:2008-01 Ersatz für DIN 6700-6:2000-08; Ersatz für DIN 6700-4:2001-05 Gesamtumfang 20 Seiten Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DIN Normenausschuss Schweißtechnik (NAS) im DIN © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Preisgruppe 11 www.din.de !,x<t" www.beuth.de 9852581 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 15085-4:2007) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 „Eisenbahnwesen“, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird, mit Unterstützung des Technischen Komitees CEN/TC 121 „Schweißen und verwandte Verfahren“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-04-13 AA „Schweißen im Schienen- fahrzeugbau“ im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Die Europäische Normenreihe EN 15085-1 bis EN 15085-5 ersetzt die nationale Normenreihe DIN 6700-1 bis DIN 6700-6, wobei die Europäische Norm EN 15085-4 in erster Linie die nationale Norm DIN 6700-4 und teilweise DIN 6700-6 ablöst. Schweißaufsicht Es liegt im Ermessen der verantwortlichen Schweißaufsicht, Aufgaben an einen von ihm benannten Vertreter zu delegieren. DIN EN 15085-2:2008-01, Anhang B, ist dabei zu beachten. Schweißtechnische Planungsunterlagen Schweißtechnische Planungsunterlagen, die nach DIN 6700 erstellt wurden, können auch nach EN 15085 verwendet werden (siehe nationales Vorwort DIN EN 15085-3). Schweißanweisungen (WPS) Schweißanweisungen, die nach der Reihe DIN EN 288 erstellt wurden, sind weiterhin gültig. Arbeitsproben Arbeitsproben, die nach DIN 6700 durchgeführt wurden, sind auch nach EN 15085 weiterhin gültig. Konformität der Schweißzusätze In Deutschland ist die Konformität der Schweißzusätze mit einem Zertifikat von einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Änderungen Gegenüber DIN 6700-4:2001-05 und DIN 6700-6:2000-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Inhalt ist dem Stand der Technik sowie der europäischen und internationalen Normung angepasst; b) der Abschnitt 6 enthält grundsätzliche Vorgaben für die schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen. In Deutschland gilt weiterhin DIN 27201-6 in Ergänzung zur Reihe DIN EN 15085. Frühere Ausgaben DIN 6700-4: 2001-05 DIN 6700-6: 2000-08 2 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. EUROPÄISCHE NORM EN 15085-4 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Oktober 2007 ICS 45.060.01; 25.160.10 Deutsche Fassung Bahnanwendungen — Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen — Teil 4: Fertigungsanforderungen Railway applications — Applications ferroviaires — Welding of railway vehicles and components — Soudage des véhicules et des composants ferroviaires — Part 4: Production requirements Partie 4: Exigences de production Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 18. August 2007 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B- 1050 Brüssel © 2007 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. EN 15085-4:2007 D Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) Inhalt Seite Vorwort ................................................................................................................................................................3 Einleitung.............................................................................................................................................................4 1 Anwendungsbereich .............................................................................................................................5 2 Normative Verweisungen......................................................................................................................5 3 Begriffe ...................................................................................................................................................6 4 Schweißtechnische Fertigungsvorbereitung......................................................................................6 4.1 Schweißtechnische Planungsunterlagen............................................................................................6 4.2 Arbeitsproben ........................................................................................................................................8 5 Anforderungen für das Schweißen ................................................................................................... 10 5.1 Allgemeines......................................................................................................................................... 10 5.2 Allgemeine Anforderungen................................................................................................................ 10 5.3 Schweißzusätze .................................................................................................................................. 13 5.4 Grundwerkstoffe ................................................................................................................................. 14 5.5 Schweißprozesse................................................................................................................................ 15 6 Besonderheiten für die schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen ............. 16 6.1 Allgemeine Regeln für die schweißtechnische Instandsetzung.................................................... 16 6.2 Prüfung und Dokumentation ............................................................................................................. 17 Literaturhinweise ............................................................................................................................................. 18 2 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 15085-4:2007) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 „Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis April 2008, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis April 2008 zurückgezogen werden. Die Europäische Normenreihe EN 15085 „Bahnanwendungen — Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen“ besteht aus den folgenden Teilen: ⎯ Teil 1: Allgemeines ⎯ Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben ⎯ Teil 3: Konstruktionsvorgaben ⎯ Teil 4: Fertigungsanforderungen ⎯ Teil 5: Prüfung und Dokumentation Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 3 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) Einleitung Schweißen ist ein spezieller Prozess zur Herstellung von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen. Die erforderlichen Festlegungen für diesen Prozess sind in der Normenreihe EN ISO 3834 getroffen. Die Basis dieser Festlegungen sind die grundlegenden schweißtechnischen Normen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an den Schienenfahrzeugbau. Diese Europäische Norm bezweckt, die Anwendung der Begriffe der entsprechenden Europäischen Normen zu definieren, sie ersetzt diese Normen nicht. Diese Europäische Norm kann auch von internen und externen Stellen, einschließlich der Zertifizierungs- stellen, angewendet werden, um abzuschätzen, ob die Fähigkeiten der Organisation den Anforderungen des Kunden, der Aufsichtsbehörde und der eigenen Organisation genügen. 4 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm gilt für das Schweißen metallischer Werkstoffe bei der Herstellung und Instand- setzung von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen. Dieser Teil der Normenreihe beschreibt die Fertigungsanforderungen für das Schweißen (u. a. Vorbereitung und Ausführung). 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). EN 287-1, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 1: Stähle EN 1011 (alle Teile), Schweißen — Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen EN 13479, Schweißzusätze — Allgemeine Produktnorm für Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen EN 15085-1:2007, Bahnanwendungen — Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen — Teil 1: Allgemeines EN 15085-3:2007, Bahnanwendungen — Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen — Teil 3: Konstruktionsvorgaben EN ISO 544, Schweißzusätze — Technische Lieferbedingungen für metallische Schweißzusätze — Art des Produktes, Maße, Grenzabmaße und Kennzeichnung (ISO 544:2003) EN ISO 4063:2000, Schweißen und verwandte Prozesse — Liste der Prozesse und Ordnungsnummern (ISO 4063:1998) EN ISO 9013:2002, Thermisches Schneiden — Einteilung thermischer Schnitte — Geometrische Produktspezifikation und Qualität (ISO 9013:2002) EN ISO 9606-2, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 2: Aluminium und Aluminium- legierungen (ISO 9606-2:2004) EN ISO 9606-3, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen (ISO 9606-3:1999) EN ISO 9606-4, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 4: Nickel und Nickellegierungen (ISO 9606-4:1999) EN ISO 9606-5, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 5: Titan und Titanlegierungen, Zirkonium und Zirkoniumlegierungen (ISO 9606- 5:2000) EN ISO 14555, Schweißen — Lichtbogenbolzenschweißen von metallischen Werkstoffen (ISO 14555:2006) CEN ISO/TR 15608:2005, Schweißen — Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen (ISO/TR 15608:2005) EN ISO 15609 (alle Teile), Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Schweißanweisung 5 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) EN ISO 15610, Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Qualifizierung aufgrund des Einsatzes von geprüften Schweißzusätzen (ISO 15610:2003) EN ISO 15611, Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Qualifizierung aufgrund von vorliegenden schweißtechnischen Erfahrungen (ISO 15611:2003) EN ISO 15612, Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens (ISO 15612:2004) EN ISO 15613, Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung (ISO 15613:2004) EN ISO 15614 (alle Teile)1), Anforderungen und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werk- stoffe — Schweißverfahrensprüfungen EN ISO 15620, Schweißen — Reibschweißen von metallischen Werkstoffen (ISO 15620:2000) EN ISO 17652-1, Schweißen — Prüfung von Fertigungsbeschichtungen für das Schweißen und für verwandte Prozesse — Teil 1: Allgemeine Anforderungen (ISO 17652-1:2003) EN ISO 17652-2, Schweißen — Prüfung von Fertigungsbeschichtungen für das Schweißen und für verwandte Prozesse — Teil 2: Schweißeigenschaften von Fertigungsbeschichtungen (ISO 17652-2:2003) 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 15085-1:2007. 4 Schweißtechnische Fertigungsvorbereitung 4.1 Schweißtechnische Planungsunterlagen 4.1.1 Allgemeines Beim Neu- und Umbau und bei der Instandsetzung von Schienenfahrzeugen sind vom Hersteller schweißtechnische Planungsunterlagen unter Mitwirkung der anerkannten Schweißaufsicht (Stufe A) aufzustellen (siehe prEN 15085-2). Art, Umfang und Zeitpunkt der Vorlage bzw. Einsichtnahme sollten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Zu den schweißtechnischen Planungsunterlagen können Arbeitspläne, Schweißfolgepläne und Prüfpläne oder Schweißanweisungen gehören. 4.1.2 Arbeitspläne Für die Herstellung von Schienenfahrzeugen ist es notwendig, Arbeitspläne für die folgenden Baugruppen zu haben: ⎯ Drehgestelle (Untergruppen, Zusammenbau); ⎯ Untergestelle (mit Untergruppen); ⎯ Aufbauten (Seitenwand, Stirnwand, Dach); ⎯ weitere Bauteile mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Funktion (z. B. Gelenkwellen, Brems- traversen, Motorgehäuse, Hohlwellenantrieb, Zugstangenanlenkung, Drehzapfenstrebe, Querträger). 1) Für den Schienenfahrzeugbau sind nur EN ISO 15614-1, EN ISO 15614-2, prEN ISO 15614-3, EN ISO 15614-4, EN ISO 15614-7, EN ISO 15614-11, EN ISO 15614-12 und EN ISO 15614-13 relevant. 6 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 4.1.3 Sonstige schweißtechnische Planungsunterlagen Bei komplexeren Baugruppen sind Schweißfolgepläne erforderlich, z. B. für: ⎯ Drehgestelle (Wiege, Querträger, einschließlich Drehzapfeneinbau, Langträger, Kopfstück, Drehzapfen- strebe, Zugstangenanlenkung, Zusammenbau von Langträger und Querträger); ⎯ Untergestelle (einschließlich Querträger, Langträger, Kopfträger, Drehzapfenstrebe, Zugstangen- anlenkung). Dabei sind auch standardisierte (für verschiedene Fahrzeugbauarten geltende) Schweißfolgepläne zulässig. Es können weitere Planungsunterlagen erforderlich sein (z. B. Heftpläne, Reparaturanweisungen, Prüfpläne, Unterlagen für Vorrichtungen und Werkzeuge, Hinweise zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Pläne zum Aussondern von beschädigten Bauteilen, spezielle Anweisung zum Umgang mit elektronischen Bauteilen). Diese Einzelheiten sind zwischen der verantwortlichen Schweißaufsicht und/oder dem Kunden abzustimmen. 4.1.4 Schweißanweisungen Für Schweißnähte der Schweißnahtgüteklassen CP A, CP B, CP C1, CP C2 und CP C3 sind Schweiß- anweisungen nach EN ISO 15609-1 bis EN ISO 15609-5, EN ISO 14555 oder EN ISO 15620 erforderlich. Für die Schweißnahtgüteklasse CP D nur, wenn es vom Kunden verlangt wird. In Abhängigkeit von der Schweißnahtgüteklasse nach EN 15085-3 sind für die Schweißanweisungen folgende Nachweise erforderlich: ⎯ Schweißnahtgüteklasse CP A: Nachweis nach einer der folgenden Normen: EN ISO 156142) oder EN ISO 15620; EN ISO 15613 nur, wenn eine WPQR nach EN ISO 15614 vorliegt; für Werkstoffe mit Reh > 500 MPa oder vollmechanisierte Schweißprozesse: EN ISO 15614. Für die WPQR müssen die Abnahmekriterien der Schweißnaht- güteklasse CP A (EN 15085-3:2007, Tabelle 5 und Tabelle 6) erfüllt sein; ⎯ Schweißnahtgüteklasse CP B, CP C1, CP C2: Nachweis nach einer der folgenden Normen: EN ISO 15613, EN ISO 14555, EN ISO 15620; falls das Bauteil oder der Werkstoff es erforderlich machen: EN ISO 15614; ⎯ Schweißnahtgüteklasse CP C3: Nachweis nach einer der folgenden Normen: EN ISO 15610, EN ISO 15611, EN ISO 15612, EN ISO 15613, EN ISO 14555, EN ISO 15620; falls das Bauteil oder der Werkstoff es erforderlich machen: EN ISO 15614; ⎯ Schweißnahtgüteklasse CP D: Entsprechend den Anforderungen des Kunden. Im Allgemeinen, außer bei der Schweißnahtgüteklasse CP D und wenn im Vertrag vorgeschrieben, muss für alle WPS eine WPQR vorliegen. ANMERKUNG Für die Gültigkeit vorhandener WPS und WPQR nach EN ISO 15614-1 und EN ISO 15614-2 sind die Einleitungen von EN ISO 15614-1:2004 und EN ISO 15614-2:2005 zu beachten. 2) Siehe Fußnote 1). 7 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 4.2 Arbeitsproben 4.2.1 Allgemeines 4.2.1.1 Ziel von Arbeitsproben Wenn erforderlich, müssen Arbeitsproben geschweißt werden. Das Ziel von Arbeitsproben ist: ⎯ zu prüfen und sicherzustellen, dass die Konstruktion die Anforderungen erfüllt, wie in EN 15085-3 festgelegt; ⎯ den Schmelzschweißprozess zu prüfen; ⎯ die Qualifikation des Schweißpersonals nachzuweisen; ⎯ die Qualität der Schweißnaht nachzuweisen. Eine Arbeitsprobe kann gleichzeitig für mehrere der o. g. Punkte gelten. 4.2.1.2 Durchführung und Prüfumfang Die Arbeitsproben sind unter den gleichen Fertigungsbedingungen wie bei der endgültigen Produktion der geschweißten Bauteile anzufertigen. Sie sind im Schweißbetrieb unter Aufsicht der verantwortlichen Schweiß- aufsicht durchzuführen und zu dokumentieren. Arbeitsproben sollten in Anlehnung an EN ISO 15613 durchgeführt werden. Sie können separat als Versuchsblech, als Musterbaugruppe (mock-up) oder zusammen mit dem Bauteil, z. B. in Verlängerung der Schweißnaht, geschweißt werden. Die Arbeitsproben, einschließlich des Prüfumfangs, sollten im Prüfplan angegeben oder durch die anerkannte Schweißaufsicht festgelegt werden. Wenn im Prüfplan keine Einzelheiten zur Prüfung der Arbeitsproben festgelegt sind, gilt EN ISO 15613. 4.2.2 Arbeitsproben zur Prüfung und Sicherstellung der Konstruktion Arbeitsproben zum Nachweis der Schweißbarkeit der Konstruktion müssen an einer Musterbaugruppe durch- geführt werden, u. a. zum Nachweis der: ⎯ Machbarkeit (schweißgerechte Konstruktion); ⎯ Werkstoffauswahl; ⎯ Prüfbarkeit; ⎯ Qualitätsanforderungen; ⎯ mechanisch-technologischen Gütewerte (z. B. Festigkeit, Verformbarkeit). 4.2.3 Arbeitsproben zur Sicherstellung des Schmelzschweißprozesses Wenn für spezielle Nahtarten kein Nachweis nach der Normenreihe EN ISO 15614 möglich ist, sind für diese Nahtarten zur Absicherung der Anbindung der Schweißnaht Arbeitsproben erforderlich. Dies können z. B. sein: ⎯ Nähte ohne vollen Anschluss an Stumpf- und T-Stößen; ⎯ einseitig zugängliche HV-Nähte an T-Stößen. Die Arbeitsproben müssen den Anforderungen der geforderten Schweißnahtgüteklasse genügen. 8 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 4.2.4 Arbeitsproben zum Nachweis der Qualifikation des Schweißers Für Schweißnähte, die eine besondere Handfertigkeit beim Schweißen verlangen und die in der Normenreihe EN 287-1 oder EN ISO 9606-2 bis EN ISO 9606-5 nicht beschrieben werden, sind zusätzlich Arbeitsproben zur Qualifikation des Schweißers erforderlich. Die Prüfung der Arbeitsprobe erfolgt in Anlehnung an EN 287-1 oder EN ISO 9606-2 bis EN ISO 9606-5. Wenn die Prüfung nicht nach diesen Normen erfolgen kann, sollte die verantwortliche Schweißaufsicht die Anforderungen festlegen. Für die Dauer der Gültigkeit und für die Verlängerung gilt die EN 287-1 oder EN ISO 9606-2 bis EN ISO 9606-5. Arbeitsproben zur Qualifizierung der Schweißer (abhängig von dessen spezifischen Aufgaben) können u. a. erforderlich sein: ⎯ bei HV- oder HY- Nähten an T-Stößen; ⎯ bei Schweißverbindungen mit mehreren Schwierigkeitsgraden, z. B. Dreiblechstoß, Lochschweißung, Kreuzstoß, komplizierte Schweißverbindungen bei Strangpressprofilen; ⎯ für Schweißarbeiten unter erschwerten Bedingungen, z. B. Instandsetzungen; ⎯ bei schlechter Zugänglichkeit; ⎯ bei bedingt schweißgeeigneten Werkstoffen; ⎯ für Rohrabzweigungen und Rohrmuffen; ⎯ bei Überlappnähten und Ecknähten im Dünnblechbereich (t ≤ 3 mm); ⎯ bei besonders hohen Qualitätsanforderungen, z. B. Schweißnahtgüteklasse CP A nach EN 15085-3; ⎯ beim Einsatz neuer Schweißer oder Bediener, z. B. Leihpersonal. Die Arbeitsproben sollten in den Planungsunterlagen benannt oder von der Schweißaufsicht festgelegt werden. 4.2.5 Arbeitsproben zum Nachweis der Schweißnahtgüte Die Schweißnahtgüte darf auch durch Arbeitsproben nachgewiesen werden, z. B. sollten die folgenden Bedingungen in Betracht gezogen werden (siehe EN 15085-3:2007, 4.7): ⎯ um die Schweißnahtgüte der Schweißnahtprüfklasse CT 2 sicherzustellen, sind Arbeitsproben notwendig, wenn weder Röntgenprüfung noch Ultraschallprüfung möglich ist; ⎯ Art und Häufigkeit der Arbeitsproben sollten in der Prüfplanung angegeben werden; ⎯ die Arbeitsproben werden aus dem Bauteil entnommen oder aus der Verlängerung eines Werkstücks oder eines gleichartigen Werkstücks; ⎯ die Arbeitsproben sollten nach EN ISO 15613 geprüft werden; die Prüfungen sind zu dokumentieren. 4.2.6 Arbeitsproben zur Prüfung des Elektronen- und Laserstrahlschweißens Vor einer Neufertigung sollten Arbeitsproben nach EN ISO 15613 hergestellt und bewertet werden. Bei einer Änderung in der Konstruktion, im Werkstoff, im Arbeitsumfeld oder in der Herstellung können zusätzliche Versuche erforderlich sein, wenn diese Änderungen die erforderliche Schweißnahtgüte beeinträchtigen könnten. 9 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 4.2.7 Arbeitsproben zur Prüfung des Widerstandspunktschweißens, der Rollenschweißnaht und des Buckelschweißens Beim Widerstandspunkt-, Rollennaht- und Buckelschweißen sind Arbeitsproben nach EN 15085-3:2007, Tabelle F.2 herzustellen. Vereinfachte Arbeitsproben sind vor dem täglichen Fertigungsbeginn durchzuführen und in ein Prüfbuch einzutragen. Normale Arbeitsproben müssen durchgeführt werden, um die Qualität in der Fertigung in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit vom Schweißvolumen, der Schweißausrüstung und der Schweißnahtgüteklasse zu prüfen. 4.2.8 Arbeitsproben zur Prüfung des Abbrennstumpfschweißens Beim Abbrennstumpfschweißen ist es bei Beginn einer neuen Fertigung oder bei Änderung der Fertigungs- bedingungen (z. B. Werkstoffe usw.) durch Arbeitsproben nach EN ISO 15614-13 und Prüfung durch einen Kerbbiegeversuch, einer Bruchflächenbeurteilung oder einer zerstörungsfreien Prüfung notwendig nachzu- weisen, dass die mechanisch-technologischen Gütewerte der Schweißverbindung bedingungsgemäß sind. 4.2.9 Arbeitsproben zur Prüfung des Bolzenschweißens Beim Bolzenschweißen sind vereinfachte Arbeitsproben nach EN ISO 14555 vor Fertigungsbeginn oder bei Änderung der Fertigungsbedingungen durchzuführen und in ein Prüfbuch einzutragen. 5 Anforderungen für das Schweißen 5.1 Allgemeines Im Folgenden werden die technischen Regeln für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und deren Bauteilen aufgelistet. Zusätzlich sollten die Empfehlungen der Normenreihe EN 1011 beim Schweißen einge- halten werden. 5.2 Allgemeine Anforderungen 5.2.1 Schweißnahtvorbereitung 1) Die Schweißnahtvorbereitung ist entsprechend der Zeichnung oder anderer Arbeitsunterlagen auszuführen. Die Anforderungen von EN 15085-3:2007 sollten eingehalten werden. 2) Bei dynamisch beanspruchten Bauteilen müssen die Schnittflächen die Schnittqualität 33 nach EN ISO 9013:2002 erfüllen. Bei gescherten Schnitten und gestanzten Ausklinkungen sind die Schnittflächen kerb- und rissfrei auszuführen. Gegebenenfalls sind diese Flächen nachzuarbeiten. 3) An- und Auslaufbleche nach EN 15085-3:2007, 7.3.11 sind vorzusehen. Ab t ≥ 8 mm müssen diese die gleiche Nahtvorbereitung aufweisen. Die An- und Auslaufbleche sind so herzustellen, dass es möglich ist, das Schweißen außerhalb der Schweißnahtfuge zu beginnen oder zu beenden. Die An- und Auslaufbleche oder die Bleche, auf denen das Schweißen beginnt, sind gleichartig zu den in der Kon- struktion verwendeten Blechen. Die Bleche müssen die gleiche Vorbereitung wie die herzustellenden Schweißnähte aufweisen. Sie müssen vor dem Schweißen entweder angeschweißt oder durch mechanische oder magnetische Hilfsmittel gehalten werden. Nach dem Herstellen der Schweißverbindung können die Bleche entweder mechanisch entfernt oder durch Brenn- oder Plasmaschneiden abgetrennt werden. Nach Entfernung der Bleche ist der Bereich in Längsrichtung zu beschleifen. Das Abschlagen der An- und Auslaufbleche ist unzulässig. 4) Ist das Anschweißen von Montagehilfen erforderlich, ist dies mit der Konstruktion abzusprechen. 10 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 5) Die Oberflächen im Schweißnahtbereich müssen frei sein von Feuchtigkeit und Verunreinigungen wie Schmutz, Rost, Zunder, Schlacke, Öle und Farbe. Beim Schweißen in mehreren Lagen ist die Oberfläche der vorherigen Lage so herzurichten, dass das einwandfreie Schweißen der nächsten Lage möglich ist. Verschmutzungen, Schlacken und andere inakzeptable Unregelmäßigkeiten sind zu entfernen. 6) Für den Korrosionsschutz bei Überlappverbindungen und anderen Bereichen, die nach dem Schweißen nicht länger zugänglich sind, ist die Verwendung von Primärfarbe oder Beschichtungen zulässig, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: ⎯ Beschichtung und Schichtdicke sind, wenn erforderlich, mit dem Kunden abgestimmt; ⎯ die Vorgaben sind in der Konstruktion berücksichtigt; ⎯ die WPQR wurde mit der verwendeten Primärfarbe nachgewiesen; ⎯ die Anforderungen von EN ISO 17652-1 und EN ISO 17652-2 sind erfüllt. 7) Die Schweißnahtfugen müssen für den Schweißer einsehbar und zugänglich sein (siehe 4.2.4). 8) Unregelmäßigkeiten, z. B. unsachgemäße und unsaubere Schweißnahtvorbereitung, fehlerhafte bzw. ungeeignete Schweißzusätze oder Schweißmaschinen, sind der Schweißaufsicht vor dem Schweißen mitzuteilen. 5.2.2 Schweißausführung 1) Schweißnahtaufbau, -nahtrichtung und -folge müssen so gewählt werden, dass spannungs- und verzugsarm geschweißt werden kann und die Schweißnahtqualität und die erforderlichen mechanisch-technologischen Gütewerte erreicht werden. 2) Am Ende der Verstärkung oder Aussteifung muss die Schweißnaht diese umrunden. Siehe auch EN 15085-3:2007, 7.3.9. 3) Wenn möglich, sollte in Position PA oder Position PB geschweißt werden. Wenn möglich, sollten Drehvorrichtungen eingesetzt werden. 4) Die Schweißwerkstatt ist während des Schweißens gegen nachteilige Witterungseinflüsse zu schützen (z. B. gegen Wind, Regen, Schnee und gegen Zugluft in Hallen). 5) Die Schweißstromrückleitung (Werkstückklemme) ist direkt an dem zu schweißenden Bauteil anzubringen, damit ein einwandfreier elektrischer Kontakt mit geringem Widerstand besteht. Es wird empfohlen, die Schweißstromrückleitung so nahe wie möglich zur Schweißstelle zu positionieren. 6) Bei Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen ist die Schweißstromrückleitung am Fahrzeug in der Nähe der Schweißstelle anzubringen. Wegen der Gefahr von Lagerschäden durch Stromdurchgang ist das Befestigen der Schweißstromrückleitung an den Schienen untersagt. 7) Wenn erforderlich, sollten vor Beginn der Schweißarbeiten die Batterien abgeklemmt und die Fahrzeugelektronik geschützt werden, z. B. durch Ausbau oder elektrische Trennung. 8) Die notwendigen Regeln für den Brandschutz sind zu beachten. 9) Müssen Bauteile vor Fertigstellung der Schweißarbeiten bewegt werden (gedreht oder transportiert), so müssen diese den Beanspruchungen ohne plastische Verformung standhalten. 10) Wenn erforderlich, sollte die Vorwärm- und Zwischenlagentemperaturen des Schweißvorgangs in Abhängigkeit vom Werkstoff, der Dicke und des Bauteils festgelegt werden. Informationen über die geforderten Temperaturen werden in EN 1011-2 und EN 1011-4, Anleitungen zur Messung werden in EN ISO 13916 angegeben. Vorwärm- und Zwischenlagentemperaturen sind während des Heftens und Schweißens in den vorgegebenen Grenzen zu halten und zu kontrollieren. 11 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 11) Wenn die Werkstücktemperatur unter 5 °C liegt, ist in jedem Fall ein Vorwärmen erforderlich. 12) Werden Heftstellen Bestandteil der Schweißverbindung, unterliegen sie den gleichen Anforderungen wie die Schweißverbindung. 13) Heftstellen, die nicht Bestandteil der Schweißverbindung werden, sind so auszuführen bzw. so weit abzuarbeiten, dass sie beim Schweißen voll aufgeschmolzen werden können. 14) Ist bei Schweißnähten der Schweißnahtgüteklassen CP A, CP B oder CP C1 in den Zeichnungen das Gegenschweißen der Wurzellage bei durchzuschweißenden Nähten ( ) vorgeschrieben, so ist vor dem Schweißen der Gegenlage (Kapplage) die Wurzellage auszuarbeiten. Abweichungen sind über eine Prüfung nach der EN ISO 15613 oder EN ISO 15614 oder durch eine Arbeitsprobe nachzuweisen. 15) Heftstellen außerhalb des Schweißnahtbereiches (z. B. an verbleibenden Badsicherungen) sind nur dann zulässig, wenn sie konstruktiv vorgesehen sind. Sie unterliegen den gleichen Anforderungen wie die Schweißverbindung. 5.2.3 Qualität der Schweißausführung 1) Zündstellen außerhalb der Schweißnahtfuge sind unzulässig. Sind sie bei Schweißnähten der Schweißnahtgüteklasse CP A, CP B oder CP C1 dennoch entstanden, so sind sie auszuarbeiten, und eine Oberflächenrissprüfung ist durchzuführen (Oberflächenrissprüfung beinhaltet alle Oberflächenunregelmäßigkeiten, einschließlich Risse). 2) Die Zulässigkeit von Schweißspritzern ist abhängig vom Werkstoff und Anwendungsfall und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. 3) Schweißbadsicherungen dürfen nur dann am Bauteil verbleiben, wenn sie in den Zeichnungen vorgesehen sind. 4) Für Montagehilfen ist die Zustimmung der Konstruktion erforderlich. Für das Anschweißen und Abtrennen der Montagehilfen ist EN 1011-1 zu beachten. 5) Beim Entfernen von Kerben durch Nacharbeiten (z. B. Schleifkerben, Riefen) darf die verbleibende Wandstärke nicht unter 95 % der nominalen Wandstärke sinken. Bei Verringerung der nominalen Wandstärke über 5 % ist ein Nacharbeiten erforderlich (z. B. Ausschleifen, Nachschweißen, Beschleifen, Prüfen auf Rissfreiheit). Abweichungen sind mit den Kunden abzustimmen. 6) Wenn aus Konstruktionsgründen in den Zeichnungen das Bearbeiten oder Schleifen der Nahtüberhöhung vorgeschrieben ist, dürfen nach der Bearbeitung Einbrandkerben, Krater oder sonstige Oberflächenunregelmäßigkeiten nur dann verbleiben, wenn sie innerhalb der Qualitätsanforderungen liegen. 7) Wenn in den Zeichnungen das Beschleifen aus Festigkeitsgründen vorgesehen ist, sollte die Schweißnaht in Beanspruchungsrichtung kerbfrei beschliffen werden. 8) Für Reparaturen an Schweißnähten sind nur qualifizierte und für die Schweißnahtgüteklasse geeignete Verfahren zu verwenden. 9) Bei Serienschäden oder bei Abweichungen von der Zeichnung ist die Zustimmung des Kunden einzuholen. Vor der schweißtechnischen Reparatur ist die Schadensursache zu ermitteln. 10) Das Überschweißen von Rissen ist unzulässig. 11) Vor der schweißtechnischen Beseitigung von Rissen ist der genaue Rissverlauf festzustellen. Im Bedarfsfall ist das Rissende abzubohren und anschließend der Riss auszuarbeiten und neu zu schweißen. Eine Oberflächenrissprüfung ist vor und nach dem Schweißen erforderlich. 12 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 12) Beim Richten mit der Flamme sind folgende Grundsätze zu beachten: ⎯ Richten mit der Flamme darf nur dann angewendet werden, wenn es für den jeweiligen Werkstoff bzw. das Bauteil zulässig ist und nicht zu einer Festigkeitsminderung führt. Abweichungen sind mit den Kunden abzustimmen; ⎯ bei der Durchführung des Richtvorganges sind die technischen Regeln zu beachten; ⎯ der erforderliche Temperaturbereich darf nicht überschritten werden und ist bei hochfesten Werkstoffen und Aluminium durch geeignete Messmittel zu überwachen; Anschmelzungen sind nicht zulässig. 5.3 Schweißzusätze 5.3.1 Auswahl der Schweißzusätze Für un- und niedrig legierte Stähle Für Bauteile aus un- und niedrig legierten Stählen gelten die Mindestanforderungen an das Schweißgut als Auswahlkriterium. Die Eigenschaften von Schweißverbindungen müssen den Mindestanforderungen des Grundwerkstoffs und den jeweiligen EN-Normen für die Klassifizierung der Schweißzusätze entsprechen. Für Schweißverbindungen verschiedener Stahlsorten ist die Mindestanforderung an das Schweißgut für die niedriger bewertete Stahlsorte maßgebend. Die metallurgischen Eigenschaften und Schweißbedingungen für die höher bewertete Stahlsorte sind dabei jedoch zu berücksichtigen. Für nicht rostende Stähle Für das Schweißen nicht rostender Stähle untereinander und in Kombination mit anderen Stählen sind die Schweißzusätze so auszuwählen, dass sie den mechanisch-technologischen Eigenschaften der jeweiligen Grundwerkstoffe entsprechen. Für Aluminium und Aluminiumlegierungen Die Schweißzusätze sind nach EN 1011-4 auszuwählen. Zusätzliche Informationen sind der Zeichnung oder Stückliste zu entnehmen (siehe EN 15085-3:2007, Anhang H). 5.3.2 Konformität der Schweißzusätze Alle Schweißzusätze müssen den Anforderungen von EN 13479 und den entsprechenden EN-Normen für die Klassifizierung der Schweißzusätze entsprechen. Für den Schweißzusatz muss ein gültiges Zertifikat mit dem geplanten Schweißprozess, den Werkstoffen, den Schweißpositionen und der Stromart vorliegen. Basis für das Zertifikat ist eine Grundeignungsprüfung nach EN 13479. Wenn vom Besteller gefordert, ist die Konformität durch ein Zertifikat nach EN 14532-1 (für Stahl) oder EN 14532-3 (für Aluminiumlegierungen) von einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Die gelieferten Schweißzusätze sind in Übereinstimmung mit EN ISO 544 zu deklarieren und mit einer Prüfbescheinigung nach EN 10204 zu bescheinigen. Die Art der Prüfbescheinigung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Konformität der gelieferten Schweißzusätze ist durch den Hersteller oder Lieferer mit der CE-Kenn- zeichnung nach EN 13479 und auf dem Etikett mit Angabe der Zertifizierungsstelle und der Zertifizie- rungsnummer zu belegen. 13 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 5.3.3 Lagerung und Verarbeitung Die Angaben des Schweißzusatzherstellers für die Lagerung und die Verarbeitung der Schweißzusätze sind zu beachten (siehe EN 1011-1:1998, 8.2). 5.4 Grundwerkstoffe 5.4.1 Auswahl der Grundwerkstoffe Siehe EN 15085-3:2007, 6.1. 5.4.2 Konformität der Grundwerkstoffe Die Grundwerkstoffe müssen den Vorgaben der schweißtechnischen Planungsunterlagen entsprechen. Die Konformität des Werkstoffs ist mit einer Werkstoffbescheinigung nach EN 10204:2004 zu belegen. Die Werkstoffbescheinigung 3.1 nach EN 10204:2004 ist notwendig für Bauteile der Zertifizierungsstufen CL 1 und CL 2. 5.4.3 Zusätzliche Ausführungsregeln für unlegierte Stähle und Feinkornbaustähle Für das Schweißen unlegierter Stähle und Feinkornbaustähle sind die Vorwärmungstemperatur und die Abkühlgeschwindigkeit nach EN 1011-2 zu bestimmen. Für thermisches Schneiden und Schweißen von Feinkornbaustählen sind die Richtlinien und Verarbeitungs- hinweise der Stahlhersteller zu beachten. Beim Lichtbogenschweißen von unlegierten Stählen, Feinkornbaustählen und Gussstählen sind die Härte- werte in der Wärmeeinflusszone nach EN ISO 15614-1 einzuhalten. 5.4.4 Zusätzliche Ausführungsregeln für das Schweißen von Gusseisen Für das Schweißen von Gusseisen sind die Empfehlungen der EN 1011-8 zu beachten. 5.4.5 Zusätzliche Ausführungsregeln für das Schweißen von nicht rostenden Stählen Die Empfehlungen der EN 1011-3 sind anzuwenden, ergänzend gelten die folgenden Festlegungen: Die beim Schweißen oder bei der Wärmebehandlung der Stähle, Werkstoffgruppe 7, 8 oder 10 nach CEN ISO/TR 15608:2005 entstehenden Zunderschichten und Anlauffarben stellen eine Unterbrechung der passiven Werkstoffoberfläche dar, welche durch Entfernen der Anlauffarben und Passivieren wieder hergestellt werden kann. Mögliche Verfahren sind: ⎯ Schleifen mit geeigneten Schleifscheiben; ⎯ Bürsten mit nicht rostenden Stahlbürsten; ⎯ Strahlen mit eisenfreien Strahlmitteln; ⎯ chemisch, nach Angaben der Beizmittelhersteller. 5.4.6 Zusätzliche Ausführungsregeln für das Schweißen unlegierter Stähle oder Feinkornbaustähle mit nicht rostenden Stählen Die Auswahl der Schweißzusätze erfolgt mithilfe des Schaeffler-Diagramms. Das mit dem Grundwerkstoff aufgemischte Schweißgut muss von seiner chemischen Zusammensetzung her in einem Gefügebereich liegen, der weder durch Versprödung noch durch Heißrissbildung gefährdet ist. 14 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 5.4.7 Zusätzliche Ausführungsregeln für das Schweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen Die Empfehlungen der EN 1011-4 sind anzuwenden, ergänzend gelten die folgenden Festlegungen: Die Schweißprozesse Lichtbogenhandschweißen mit Stabelektrode (111 nach EN ISO 4063:2000) und das Gasschmelzschweißen (3 nach EN ISO 4063:2000) sind unzulässig. Es dürfen nur für Aluminium geeignete Schleifscheiben und entsprechende Werkzeuge verwendet werden. 5.5 Schweißprozesse Tabelle 1 enthält die Schweißprozesse, die verwendet werden dürfen, die Anforderungen nach 4.1.4 müssen dabei erfüllt sein. Andere Schweißprozesse sind mit dem Kunden abzustimmen. Tabelle 1 — Zur Anwendung freigegebene Schweißprozesse Freigegeben für: Ref.-Nr. nach Schweißprozess Al und EN ISO 4063:2000 Stähle Al-Legierungen Gasschmelzschweißen 3 X − Unterpulverschweißen 12 X − Plasmalichtbogenschweißen 15 X X Widerstandspunktschweißen 21 X X Rollennahtschweißen 22 X X Buckelschweißen 23 X X Abbrennstumpfschweißen 24 X X Reibschweißen 42 X X Elektronenstrahlschweißen 51 X X Laserstrahlschweißen 52 X X Elektrogasschweißen 73 X − Bolzenschweißen 78 X X Lichtbogenhandschweißen 111 X − Schwerkraftschweißen 112 X − Metalllichtbogenschweißen mit 114 X − Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas Metall-Inertgasschweißen mit 131 X X Massivdrahtelektrode Metall-Aktivgasschweißen mit 135 X − Massivdrahtelektrode Metall-Schutzgas-Schmelzpunktschweißen (131) X X (135) X − 15 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) Tabelle 1 (fortgesetzt) Freigegeben für: Ref.-Nr. nach Schweißprozess Al und EN ISO 4063:2000 Stähle Al-Legierungen Metall-Aktivgasschweißen mit 136 X − Fülldrahtelektrode Metall-Inertgasschweißen mit 137 X − Fülldrahtelektrode Wolfram-Inertgasschweißen 141 X X Foliennahtschweißen 225 X − Hochfrequenzschweißen 291 X X Bolzenschweißen mit Ringzündung 783 X X Kurzzeit-Bolzenschweißen mit Hubzündung 784 X X Bolzenschweißen mit Hubzündung 785 X X Rührreibschweißen (FSW) − X Laser-Hybrid-Schweißen X X 6 Besonderheiten für die schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 6.1 Allgemeine Regeln für die schweißtechnische Instandsetzung Schweißtechnische Instandsetzung beinhaltet Schweißarbeiten im Rahmen der Reparatur, nicht Modernisierung oder Umbau. Wenn keine anderen Anforderungen vom Bahnbetreiber oder der nationalen Sicherheitsbehörde gefordert werden, gelten die folgenden Anforderungen: ⎯ Der Bahnbetreiber ist verantwortlich für die Instandsetzung seiner Fahrzeuge. ⎯ Für die schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen sollte jede notwendige Auskunft über das Fahrzeug, wie Dokumentation vom Fahrzeughersteller (Zeichnungen, Bedienungshandbücher, Herstelleranforderungen) und auch besondere Richtlinien und Arbeitsanleitungen des Bahnbetreibers vorhanden sein. Der Bahnbetreiber ist zu informieren, wenn durch die schweißtechnische Instandsetzung die Zeichnung nicht eingehalten werden kann. Der Bahnbetreiber muss über das weitere Vorgehen entscheiden. ⎯ Wenn Risse und Brüche (keine offensichtlichen Gewaltschäden) immer wieder an gleichen Bauteilen vorkommen (Serienschäden), ist der Fahrzeughersteller zu informieren. Der Fahrzeughersteller und der Bahnbetreiber müssen über das weitere Vorgehen entscheiden. ⎯ Die schweißtechnische Instandsetzung an Werkstoffen mit Festigkeitsverlust durch Wärmemeinbringung (z. B. in der Wärmeeinflusszone bei Aluminium) erfordert eine Abstimmung mit dem Bahnbetreiber oder seinem Vertreter über das weitere Vorgehen. 16 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) 6.2 Prüfung und Dokumentation Bei der Konstruktion der schweißtechnischen Instandsetzung ist die Prüfung und Dokumentation nach EN 15085-3 festzulegen. Wenn keine Qualitätsanforderungen oder diese nicht nach EN 15085-3 festgelegt sind, muss eine Zusammenstellungstabelle unter Beachtung der EN 15085-3:2007, Tabelle 4 erstellt werden. Wenn der Beanspruchungszustand der Schweißnaht unbekannt ist, ist die höchst mögliche auf das Sicherheitsbedürfnis der Schweißnaht bezogene Schweißnahtgüteklasse zu verwenden, siehe EN 15085-3:2007, Tabelle 4. Zusätzlich zur EN 15085-3:2007, Tabelle 4 ist Folgendes zu beachten: ⎯ Bei der schweißtechnischen Instandsetzung einzelner Schäden muss für Schweißnähte der Schweißnahtgüteklasse CP C1 und CP B 100 % geprüft werden. ⎯ Für alle Schweißnähte ist eine 100 % Sichtprüfung erforderlich. ⎯ Alle ZfP-Prüfungen sind zu dokumentieren. ⎯ Das Schweißprotokoll über die bedingungsgemäße Ausführung muss von der verantwortlichen Schweiß- aufsicht oder einem von ihm beauftragten Vertreter erstellt werden. 17 Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN. DIN EN 15085-4:2008-01 EN 15085-4:2007 (D) Literaturhinweise [1] EN ISO 3834 (alle Teile), Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen [2] EN 15085-2, Bahnanwendungen — Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen — Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben [3] EN 14532-1, Schweißzusätze — Prüfverfahren und Qualitätsanforderungen — Teil 1: Grundprüfungen und Konformitätsbewertung von Schweißzusätzen für Stahl, Nickel und Nickellegierungen [4] EN 14532-2, Schweißzusätze — Prüfverfahren und Qualitätsanforderungen — Teil 2: Ergänzende Prüfungen und Konformitätsbewertung von Schweißzusätzen für Stahl, Nickel und Nickellegierungen [5] EN ISO 13916, Schweißen — Anleitung zur Messung der Vorwärm-, Zwischenlagen- und Haltetemperatur (ISO 13916:1996) 18
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