MULTISTAKEHOLDER INTERNET DIALOG CO : LLABORATORY DISCUSSION PAPER SERIES NO. 1 #1 Grundrecht Internetfreiheit BROADENING YOUR MIND. Eine Publikation des Internet & Gesellschaft Co:llaboratory. Herausgeber · Wolfgang Kleinwächter 1. Auf lage ISBN 978-3-950313-91-8 INhALT Inhalt REPLIK STAKEHOLDER REGIERUNG UND PARLAMENT Prolog · Der Co:llaboratory Lenkungskreis Editorial · Wolfgang Kleinwächter 05 07 24 28 Angela Kolb · Internet, Recht, Internet-Recht und die Medien Thomas Jarzombek · Risiken neuer Monopole und mangelnde Transparenz bei Suchmaschinen und sozialen Netzwerken STAKEHOLDER PRIVATWIRTSCHAFT 32 PROPOSITION Bernd Holznagel / Pascal Schumacher 34 14 40 42 Christian Stöcker Die Funktionsgrenzen nationaler Partikularlösungen Michael Rotert · Netzpolitik muss global orientiert sein STAKEHOLDER AKADEMISCHE UND TECHNISCHE COMMUNITY DIE FREIHEIT DER INTERNETDIENSTE Hans Peter Dittler · Besonderheiten der Internetkommunikation Wolfgang Benedek Multistakeholder Governance als politisch-rechtliche Innovation STAKEHOLDER ZIVILGESELLSCHAFT 46 48 Alvar Freude Das Internet und die Demokratisierung der Öffentlichkeit Sandra Hoferichter · Für Nutzererziehung und Kapazitätsbildung 53 59 Autoren Impressum . Henning Lesch Das Co:llaboratory bringt als offene Kollaborationsplattform Internet-Experten aus allen gesellschaftlichen Bereichen zusammen. wissenschaftlichen Instituten. im Dialog mit anderen Experten weiterzuentwickeln und Denkanstöße zu geben. die Positionen durch alternative Argumentationen in Frage zu stellen und fordern so zu einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs auf. Die Co:llaboratory Discussion Papers verstehen sich dabei als moderne Streitschriften. die über den Kreis der Experten hinaus wirken. Unternehmen. Positionen vorzustellen. Dr. Wir sind zuversichtlich. mit den Co:llaboratory Discussion Papers einen Beitrag zu transparenten. Beteiligte aus Nichtregierungsorganisationen. Philipp Müller.Der Co:llaboratory Lenkungskreis · PROLOG Prolog 05 Der Co:llaboratory Lenkungskreis Dr. Das Internet & Gesellschafts-Co:llaboratory ist als Forum hierfür besonders geeignet. Martin G. professionelle. Max Senges. bringt es doch eine große Bandbreite unterschiedlicher Akteure und Interessen zusammen. weshalb dieser durch die Co:llaboratory Discussion Papers kontinuierlich fortgeführt wird. John H. Im Mittelpunkt einer Publikation steht dabei stets eine prägnante. Mit den Co:llaboratory Discussion Papers möchten wir diesen Experten den Raum geben. Verwaltung und Politik schätzen den Intensiven Austausch und die Zusammenarbeit bei den Initiativen des Co:llaboratory. Weitzmann. aber provozierende Position einer Autorin oder eines Autors. in denen die Autoren die entscheidenden Fragen und Herausforderungen fundiert und konstruktiv auf den Punkt bringen. innovativen und sachlichen Diskussionen über die Zukunft von Internet & Gesellschaft zu leisten. Diese Streitschriften laden ein. Löhe. Das Internet ist ein Netzwerk von Netzwerken. Als sich der UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft im Jahr 2002 auf den Weg machte. die in das Leben. der technischen Community und weiten Teilen der Zivilgesellschaft. das Internet freizuhalten von einem staatlichen Kontroll-. die Freizeit und die sozialen Beziehungen jedes einzelnen Internetnutzers eingreifen. Bild. Audio und Video über das Internet kommunizieren können. wurde zunächst ein schier unüberbrückbarer Konflikt sichtbar: Die US-Regierung. darüber zu diskutieren. don’t fix it. unterstützt von der Privatwirtschaft. wirtschaftlichen. Das scheint realistisch. Sicherung von materiellem und geistigem Eigentum.Wolfgang Kleinwächter · EDITORIAL Editorial 07 Wolfgang Kleinwächter Habemas MIND. es hat sie aber in einen neuen. Das Internet hat diese Fragen nicht neu erfunden. was denn das beste „Governance Modell“ für das Internet sei. aber die eigentliche „Intelligenz“ des Netzes ist an seinen Enden angesiedelt. freier Handel und fairer Wettbewerb. Alle folgen einem einheitlichen Protokoll.“ Auf der anderen Seite standen die Regierungen der Gruppe der 77 und der Volksrepublik China und . Wissensvermittlung. Und dort gibt es eine unendliche Vielfalt. Die Mehrzahl dieser Fragen ist nicht neu. Die endlose Vielfalt des Internets produziert einen ebenso endlosen Katalog von Fragen aller Art. Zwei Milliarden Menschen nutzen das Internet im Jahr 2011. plädierte dafür. dass im Jahr 2020 fünf bis sechs Milliarden Menschen jederzeit an jedem Ort mit jedermann in Text. soziokulturellen und rechtlichen Problemen des Internets haben wir ein Format gefunden. die dezentrale Netzwerkarchitektur des Internets zu spiegeln. Repräsentation und Partizipation bei politischen Entscheidungen. Im Jahr 2015 soll nach dem Willen des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) die Hälfte der Menschheit online sein. Mit ihnen schlägt sich die Menschheit seit Jahrhunderten herum: Meinungsäußerungsfreiheit. Schutz der Privatsphäre. das Lernen. Und es ist nicht utopisch davon auszugehen. das versucht. Überwachungsund Regulierungsmechanismus. Mit Hinweis auf die enorme Erfolgsgeschichte der historischen Entwicklung des Internets argumentierte man: „If it isn’t broken. weitaus komplexeren und vor allem globalen Kontext gestellt. die Arbeit. Auf der Suche nach einer neuen Dialogform zu den politischen. wo die Grenzen von Zeit und Raum verschwunden sind. Internetnutzer oder staatliche Regulatoren – unterschiedliche Antworten. Also bliebt nichts anderes übrig als das übliche Verfahren: Wenn man nicht mehr weiterweiß. die in dem Prinzip der „Private Sector Leadership“ eine unfaire Benachteiligung sahen und Mitspracherechte bei der Entwicklung globaler Internetpolitiken einforderten. bis weißer Rauch aufstieg. will MIND die verschiedenen Perspektiven der verschiedenen involvierten Stakeholder sichtbar machen und somit erhellen. Alle mit dem Internet verbundenen Probleme sollten auf der Basis eines kollaborativen Zusammenwirkens aller beteiligten Stakeholder – Regierungen.Wolfgang Kleinwächter · EDITORIAL mit ihnen viele Internet-Spätstarter. Fast zwei Jahre debattierte die 40-köpfige UN Working Group on Internet Governance (WGIG). UN-Generalsekretär Kofi Annan wurde um Hilfe gerufen mit der Bitte. zog man sich auf das Chateau de Bossey. Wie immer aber liegt auch hier der Teufel im Detail. Die führende Rolle des Privatsektors sei gut gewesen für die Anfangsphase des Internets mit einer Million Nutzern. Kommentieren Sie den Holznagel / Schumacher-Artikel und die acht Kommentatoren auf unserer Website. dann gründet man’nen Arbeitskreis. im Sommer 2005. ist und bleibt der Dialog. wie es im Untertitel unserer neuen Publikation heißt: „Broadening Your Mind“ und lassen Sie andere daran teilhaben. Das Internet ist in erster Linie eine Technologie der Freiheit. Die Staats. 08 09 Von dieser Philosophie hat sich das von Google Deutschland unterstützte „Internet & Gesellschaft Co:llaboratory“ leiten lassen. Wer hat Recht ? Wie soll die Kakophonie geordnet werden ? Die schlechte Nachricht ist: Es gibt keinen Königsweg. Der Konsens. Das Patt drohte den Weltgipfel lahmzulegen. MIND ist aber nicht nur ein neues Präsentationstool. Erweitern Sie Ihre Sichtweise oder. unterschiedliche Antworten. um zur Optimierung politischer Entscheidungen beizutragen. was die technische Internet-Community bei ihren offenen Protokollen. Die einzige Methode. also „Governmental Leadership“. so gut. Ein Internet mit einer Milliarde Nutzern benötigte nun aber die führende Rolle der Regierung. die aus 20 Regierungsvertretern und 20 Vertretern der Privatwirtschaft. die zu nachhaltigen Lösungen führt. es ist ein Beteiligungsinstrument. Zivilgesellschaft und akademisch-technische Community (und zwar in ihren jeweiligen spezifischen Rollen) – gelöst werden. Nie zuvor in der Geschichte der Menschheit konnten sich Individuen freier bewegen als im Internet. Niemand sollte einen alleinigen „Führungsanspruch“ haben. So weit. ein befreiendes Medium. eine Arbeitsgruppe zu bilden. In der Folgezeit wollen die Herausgeber von MIND zentrale Konfliktthemen der nationalen und internationalen Internetdebatte aufgreifen und sie einem „Multistakeholder-Stresstest“ unterwerfen. als es sich auf die Suche machte nach einem neuen Instrument. MIND steht für „Multistake holderInternet-Dialog“. Dass wir dabei mit dem Grundrecht auf Internetfreiheit beginnen. stimuliert Innovation und Kreativität und führt zu nachhaltigen Lösungen. Privatwirtschaft. wo es die Felder von grober Übereinstimmung gibt. Das war der „Deus ex machina“.und Regierungschefs der UN-Mitgliedstaaten waren zufriedengestellt und segneten den neuen Multistakeholderismus als das politische Grundprinzip für „Internet Governance“ im November 2005 in der „Tunis Agenda for the Information Society“ (TAIS) ab. der gleichberechtigte und von wechselseitigem Respekt getragene und getriebene Dialog zwischen den Betroffenen und Beteiligten. je nachdem. Das ist langwierig und kompliziert. Beteiligen Sie sich also an MIND. wie die Ihnen jetzt vorliegende Publikation zeigt. ein einsames Schlösschen am Genfer See. an diesem „Multistakeholder-Internet-Dialog“. Nur im Austausch von Argumenten entsteht das. die jeder Wahrnehmung von Freiheit inhärent ist ? Wenn Individuen und Unternehmen Rechte. dass es keine „absolute Wahrheit“ gibt. . aus welcher Perspektive man sich dem Thema nähert. den die Gruppe gefunden hatte. der Zivilgesellschaft und der akademisch-technischen Community bestand. Standards und Normen als „Rough Consensus“ bezeichnet: die grundsätzliche Akzeptanz all derjenigen. Wie aber sind diese Freiheiten garantiert ? Und wie verhält es sich mit der Verantwortung. war ebenso simpel wie einleuchtend: Das Internet brauche keinen „Leader“. Das ist aber auch spannend. wie steht es dann um die Pflichten ? Und wer muss wofür garantieren ? Auf diese Fragen gibt es. ist kein Zufall. Was heißt das nun konkret ? Auf viele der neu aufgeworfenen Internetfragen geben die verschiedenen Stakeholder – Diensteanbieter. ihre universellen Menschenrechte einfordern. zurück und tagte so lange. die von dem jeweiligen Problem betroffen oder an seinem Zustandekommen und seiner Lösung beteiligt sind. Ausgehend von der Einsicht. Am Schluss. 34 Hans Peter Dittler „Der Staat sollte so wenig wie möglich in das Internet eingreifen. aber auch Gefahren der Einschränkung 42 des Internet erfordern ein neues Verständnis der Medien und ihrer Freiheiten sowie allgemein akzeptierte Regeln. Es ist an der Zeit.“ Wolfgang Benedek „Die breite Verwendung. 32 Es braucht deshalb neue rechtliche Definitionen. Mit der Anerkennung einer Freiheit der Internetdienste kann das Verfassungsrecht endlich im 21. Der Wunsch nach Informationskontrolle durch Wirtschaft und Staat gefährdet die Kommunikations grundrechte auch in demokratischen Staaten. Sorgfalt und Gewissen. Jahrhundert ankommen.“ Thomas Jarzombek „Das Netz ist nicht zwangsläufig ein Ort der Freiheit.“ lichkeit.“ Durch Vergleiche mit auslaufenden Technologien haben wir zudem die Debatte verkompliziert. Das Netz braucht neben allen Mechanismen drei Dinge: Seriosität. Die Kompetenz des Individuums ist der Erfolgsfaktor des Internets. ist die Erziehung bewusster eBürger. wozu der Europarat und MultistakeholderKoalitionen wichtige Beiträge leisten. so wenig hat sie sich bislang durchgesetzt.“ Alvar Freude „Das Internet ist ein wichtiges Instrument zur Demokratisierung der Öffent 46 Sandra Hoferichter „Wichtiger als die Überlegung nach welchen Gesetzen das Netz funktio 14 48 nieren soll.“ . die nicht durch Traditionen überspielt werden darf. wie etwa Prinzipien der Internet governance. Nur das Tempo hat sich wesentlich erhöht. als irgendein Gesetzgebungsprozess dem folgen könnte. Lediglich beim der Schutz von persön lichen Daten besteht Handlungsbedarf durch den Staat. 40 Die technische Entwicklung des Internets schreitet viel rascher voran. Auf ihrer Grundlage lassen sich spezifische Phänomene des Netzes passgenau erfassen und Lösungen zuführen. prüfende und bewertende Instanz nicht überflüssig gemacht. denn die Intrans » ‚Eine Webseite ist kein Rundfunk 28 parenz der Algorithmen kann die Meinungsfreiheit auch gefährden.“ Michael Rotert „Das globale Internet ist mit national geltenden Regeln nicht kompatibel.“ Christian Stöcker „Das Internet ist ein grundlegend neues. Die Internetdienstefreiheit ist meiner Meinung nach von Presse und Rundfunkfreiheit nicht abzugrenzen. dass die Verfassungsinterpretation anerkennt. eine Prüfung von Filtermechanismen ist schwer. das bekommen nicht nur autoritäre Machthaber zu spüren. Auch die Rollen privater und öffent lichrechtlicher Medien im Netz müssen neu definiert werden – denn verlässliche Information ist wichtig wie nie zuvor.PRO P OSI T I ON R EPL IK Angela Kolb „Die unsagbare Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen im Internet und DIE FREIHEIT DER INTERNETDIENSTE 10 programm!‘ So simpel diese Erkenntnis klingt. Zu sehr unterscheiden sich die Funktionsbedingungen demokratischer Willensbildung im Internet von denen der analogen Welt. Die Qualitätsentscheidung über Inhalte im Netz muss vom Nutzer getroffen werden. globales MedienGebilde. « Bernd Holznagel/Pascal Schumacher 24 das Manytomany Prinzip hat die Aufgabe und Funktion des Journalismus als filternde. dass das Internet eine Zäsur in der Geschichte der Medien markiert. PROPOSITION Bernd Holznagel + Pascal Schumacher Wilhelms-Universität Münster . Dem ist kürzlich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten für die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD entgegengetreten. Das gilt natürlich auch für die Kommunikation im Internet. Die wirtschaftlichen und sozialen Potentiale des Netzes sind gewaltig – die mit ihm einhergehenden Veränderungen für grundrechtliche Gewährleistungen und unser Demokratieverständnis sind es ebenfalls. zur Rundfunkfreiheit den Vorrang eines bestimmten Ordnungs. InternetdIenste Als presse oder rundfunk ? Die Auseinandersetzung um die verfassungsrechtliche Einordnung dieser Dienste hat in den letzten Monaten erheblich an Schärfe gewonnen. Wenn die Netzpolitik auf die neuen Herausforderungen adäquat und vorausschauend reagieren will. jedenfalls soweit sie Textdienste verbreiten. 5 GG. Hieraus resultieren die Forderungen nach verbessertem Verbraucherschutz und der Gewährleistung von Netzneutralität. in der Medien in ihrer Erscheinungsform und ihrer Art der Verbreitung deutlich voneinander abgrenzbar waren. sich aus allgemein zugänglichen Informationen ungehindert zu informieren. Es gilt für jeden Nutzer. die an die Allgemeinheit.ProPosition Bernd Holznagel / Pascal Schumacher · DIE FREIhEIT DER INTERNETDIENSTE DIE FREIHEIT DER INTERNETDIENSTE Bernd Holznagel / Pascal Schumacher Westfälische Wilhelms-Universität Münster bestehen. 60 vom 04. Rundfunk. Wie dies für den staatlichen Umgang mit Systeminno vationen typisch ist. Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit soll sicherstellen. Schließlich kann eine Innovation wie das Internet den gesellschaftlichen Nutzen langfristig nur bewahren. denn sie ist eine Voraussetzung für die Meinungsbildung. dass die Teil habe aller eine gewichtige politische Aufgabe geworden ist. braucht sie dafür ein konzeptionell abge stimmtes Verständnis für die Einordnung der betroffenen Internetdienste. Beide Lager wollen mit der Zuordnung der Onlineangebote zur Presse. 1 GG enthält ein System unterschiedlicher grundrechtlicher Gewährleistungen. 2010. so wird z. Im Mittelpunkt steht dabei zunehmend die Eindämmung internetspezifischer Gefahren für den Daten. Dieses Ziel ist bedroht. an der notwendigen verfassungsrechtlichen Legitimation. Denn für die Presse gelte im Gegensatz zum System des dualen Rundfunks ein Gebot der Privatwirtschaftlichkeit. Dabei geht es nicht um akademische Streitigkeiten. beim Rundfunk um die elektro nische Übertragung von Hörfunk und TV und beim Film um die Vorführung eines Bild-Tonträgers. Grundrechtlicher Anknüpfungspunkt für die Dienstelandschaft im Kommunikationsraum Internet sind dabei in erster Linie die Gewährleistungen des Art. also einen nicht individualisierbaren Empfängerkreis gerichtet sind. Nur wenn aus verfassungsrechtlicher und politischer Sicht klar ist. ohne dass er hierfür nachprüf bare Gründe anführen muss. Art. die im Internet an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind. 14 15 1. Mit zahlreichen Initiativen verschiedener Ministerien und der Einrich tung der EnqueteKommission „Internet und digitale Gesellschaft“ räumt die Politik dem Netz einen breiten Platz ein. Es umfasst neben der Wertung auch die mit ihr in Zusammenhang stehende Tatsachenbehauptung. Die Informationsfreiheit schützt in engem Zusammenhang damit das Recht des Einzelnen. argumentiert. Heute werden sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter auch im Internet aktiv und verbreiten dort gleichermaßen Text-. Dementsprechend fehle es den Internetauftritten der öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstalten. Zudem ist das Internet für die gesellschaftliche Kommunikation so bedeutsam geworden.und Regulierungsrahmens erzwingen.1 Er ordnet auch die 1 Papier. 08. Innerhalb der Massenkommunikationsgrundrechte wird nach Presse-. Bei der Presse geht es um die Verbreitung von Druckerzeugnissen. Art. der sich im Internet äußert. 16 ff.und Videoangebote. dass jeder frei das sagen kann. was er denkt. Die Forde rung „Breitband für alle“ wird insbesondere im ländlichen Raum erhoben. Die Vorschrift ist dann einschlägig. 2. die mit der deutschen Verfassungstradition nicht in Einklang zu bringen sei. 5 Abs. wie Kommunikationsinhalte. Ansonsten würde eine öffentlich-rechtliche Presse entstehen. dass diese Angebote unabhängig von öffentlich-rechtlichen (Rundfunk-) Gebühren finanziert werden müssen. .bzw. 5 Abs. wenn die Dienstequalität von den Netzbetreibern ver schlechtert wird. ringt die Politik um eine ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Verantwortung für das Gemeinwohl.und Filmfreiheit unterschieden. epd Nr. T. kann der Staat problemadäquate Handlungsoptionen entwickeln.und Informationsfreiheit. Diese Unterteilung entstammt einer Zeit. Die mediale Form der Äußerung ist für die Schutzwirkungen des Grundrechts unerheblich. im Kontext der Massenkommunikationsgrundrechte einzuordnen sind. Folge einer Zuordnung der Internetdienste zum Pressebegriff sei. 1 Satz 2 GG verbürgt den Schutz der Massenkommunikation. Damit stellt sich die Frage. Dies bereitet der herkömmlichen Abgrenzung anhand der Verbreitungsform Schwierigkeiten. Mit der Konvergenzentwicklung – der durch die Digitalisierung getriebenen Loslösung der Inhalte von spezifischen technischen Übermittlungsformen – wird diese Grenzziehung jedoch brüchig. 5 GG Als zentrAler AnknüpfunGspunkt für InternetdIenste Das Internet treibt die Politik gegenwärtig um wie kaum ein anderes gesellschaftliches Phänomen. wenn Dienste Kommunikationsinhalte enthalten. In Satz 1 finden sich Vorgaben für die individuelle Meinungsäußerungs. Audio. Jugend oder Urheberschutz. wenn sie nachhaltig gestaltet ist. worin die Besonderheiten und spezifischen Gefährdungen für Internetdienste Art. Des Weiteren verliert der Journalismus sein Meinungsbildungsmonopol. kapazitäten wird überwunden. eine „öffentliche Aufgabe“ wahrnehmen. Sie grenzt den Presse. Sie verbleiben in einer passiven. Die Angebotsvielfalt erweitert sich. Das Phänomen. wer dies tut und mit welchen Motiven.vom Rundfunkbegriff ausschließlich anhand der Verbreitungsform (verkörperte vs. Dies zeigt exemplarisch die bereits erwähnte Diskussion um die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.. Der Zugang zur demokratischen Öffentlichkeit ist bei der massenmedialen One-to-many-Kommunikation aber stark limitiert und wird zudem durch Gatekeeper kontrolliert. wenn hierfür eine Genehmigung vorliegt. In einem solchen Umfeld steuert sich Öffentlichkeit oft nur noch durch Öffentlichkeit. Art. dass es immer weniger möglich wird. VVDStRl 2008. strenge Standards im Hinblick auf den Vielfalts. elektronische Kopie) wird unter dem Gesichtspunkt einer entwicklungsoffenen Grundrechtsinterpretation eine Ausnahme vorgesehen. wie viele Mediennutzer die Information zur Kenntnis nehmen. Die Presse soll. die bisher nur auf Anstecktafeln oder Flugblättern zu finden waren. Managern und Redakteuren zu steuern. in: Diemand / hochmuth / Lindner / Weibel (hrsg. 11 d RStV). Eine Abweichung von diesem Kriterium – so wird argumentiert – würde zu einer Verwässerung der notwendigen Abgrenzung führen.und Jugendschutz etc. Die Medien dürfen weder dem Staat noch einzelnen gesellschaftlichen Gruppen oder Unternehmen ausgeliefert werden. die der Zuschauer „passiv“ empfängt. also auch Text-Bild-Seiten verbreiten. unverkörperte. Damit wird es möglich. Ich.6 Zudem gilt der Grundsatz. in: AK-GG. In einem globalen Datennetz ist kaum nachvollziehbar. Trennscharfe Abgrenzungskriterien sind u.und gruppenfern sein müssen. am Meinungsstreit teilzunehmen. Jedermann kann ohne großen finanziellen Aufwand publizieren. begrenzt worden. 421. Nur so können sich die Bürger umfassend informieren und an der demokratischen Willensbildung mitwirken. 3 (8 f. also auch solche mit einem hohen Maß an Interaktivität. 383 ff. Sie streben nach Anerkennung und Aufmerksamkeit. 6 hierzu holznagel. dass sich bei einer solchen Abgrenzung der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff immer mehr von seiner einfachgesetzlichen Fassung entfernt. Zudem haben die Mediennutzer wenige Möglichkeiten für ein Feedback. S. BesonderheIten der InternetkommunIkAtIon Schließlich trifft auch die Konstruktion von Rundfunk. a. Informationen. Im Internet können die Mediennutzer erstmals effektiv auf die Medienangebote reagieren. deswegen so wichtig.und Versammlungsöffentlichkeit erreicht naturgemäß nur einen limitierten Personenkreis. Zudem ist zu beachten. also solche.). bereits Kiousis. Die Redaktionen als filternde und prüfende Instanz können umgangen werden. per elektronische Schwingungen übertragene Kommunikationsinhalte) ab. 7 hierzu Neuberger. entwickele sich diese zu einer Art „Supergrundrecht“. new media & society. Juristen. Diese Sichtweise ist nicht ohne Kritik geblieben.7 Die Knappheit der Übertragungs5 hoffmann-Riem. dürften sie sich auch der im Internet üblichen Mittel bedienen. Unter diesen Bedingungen der Herstellung politischer Öffentlichkeit ist das Bundesverfassungsgericht darum besorgt.). Jeder Bürger und jede Gruppe kann ihre Ansichten vertreten und erhält so eine Chance. selbst wenn es nichts zu verdienen gibt. FK 13 / 2011. Um viele Menschen zu erreichen. Jedenfalls hat es in der Bundesrepublik über lange Zeit hinweg keinen neuen Marktzutritt gegeben. Terrestrische Frequenzen und Kabelkanäle sind knapp und dürfen nur genutzt werden. Die Publikationsentscheidungen werden in einer solchen Kommunikationslandschaft insbesondere von Redaktionen und Medieneigentümern getroffen. 3 Gersdorf. 2002. ManytomanyKommunikation im Internet Diese Lage hat sich mit dem Internet grundlegend gewandelt – es löst die Gatekeeper-Rolle zugunsten des Publikums auf. „One-to-many“. also Rundfunk und Presse. dass staatliche Einflussnahme auf die Gatekeeper überhandnimmt. 2001. 188 ff. konsumierenden Rolle. die öffentliche Diskussion durch eine überschaubare Zahl von Politikern. Zudem gilt es zu verhindern. sind nun neben den Angeboten der herkömmlichen Massenmedien vereint im Internet. dass jetzt auf einer Plattform alle Formen von Öffentlichkeit vereint werden. Neue Medien zwischen demokratischen und ökonomischen Potenzialen II. Dieser ist infolge der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Wesent lichen auf lineare Dienste.) unbesehen auf das Internet übertragen werden. Allenfalls bei einer bloßen elektronischen Wiedergabe der gedruckten Ausgabe (sog. Der Grundversorgungsauftrag der Anstalten könne insoweit „zu einem im Verfassungsrecht angelegten und durch dieses gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei Internetangeboten“ führen. für die Programmherstellung sind hoch. 5 Rn. verbreiten.Bernd Holznagel / Pascal Schumacher · DIE FREIhEIT DER INTERNETDIENSTE „Internet-Presse“ dem grundgesetzlichen Rundfunkbegriff zu. Die Kosten 2 Kritisch zu dieser Schlussfolgerung hachmeister / Festing. 4 Zur begrifflichen Differenzierung zwischen „One-to-one“-. AfP 2010.5 Rechtsdogmatisch findet diese Sichtweise Ausdruck in der Formel von der Rundfunkfreiheit als einer „dienenden Freiheit“. 141.und Pressefreiheit als Vorkehrungen gegen die Gefährdungen einer One-to-many-Kommunikation4 nicht die besonderen Gefährdungslagen bei Internetdiensten. Jg. Dementsprechend hat es Vorkehrungen zur Begrenzung von Meinungsmacht und Angebotsvielfalt eingefordert. wie es in den Landespressegesetzen heißt. . Die Angebotsvielfalt gewinnt auch in qualitativer Hinsicht. OnetomanyKommunikation der Massenmedien Die Begegnungs. Da hiernach nahezu jede Onlineverbreitung von Kommunikationsinhalten der Rundfunkfreiheit zugeordnet wird. Es kommt zu einer 16 17 3. §§ 11 a. Massenmedien werden so verpflichtet. weil die Zuordnung eines Dienstes zu Presse oder Rundfunk mit einem unterschiedlichen Ordnungsrahmen verknüpft ist.2 Papier kann sich bei der von ihm vorgenommenen Zuordnung an die Allgemeinheit gerichteter Internetdienste zum Rundfunkbegriff auf die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum berufen. Wichtige Folge dieser neuen Many-to-many-Kommunikation ist. Die Kommunikation wandelt sich von einer einseitigen und zentralen zu einer dezentralen und vernetzten Kommunikation.3 In der Tat entsteht damit die Gefahr. Juristische Begriffsbildungen dienen auch der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Sie können sich über Werbeetats und Public Relations Aufmerksamkeit verschaffen. dürfte erhebliche Auswirkung auf die Politik haben. 2009. Die Gründung einer Tageszeitung ist schwierig. dass die Möglichkeiten der Gatekeeper zur Beeinflussung individueller und kollektiver Willensbildung nicht zu groß werden. für Meinungsvielfalt zu sorgen. Damit kommt es zu einschneidenden Kontrollverlusten der bisherigen Profiteure der massenmedialen Kommunikation. die sich unter dem massenmedialen Öffentlichkeitsmodell nicht finanzieren ließen. Auch kleine Anbieter können sich im Internet Wort verschaffen. Demgegenüber erfasst der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff bislang nahezu jede Verbreitung von Kommunikationsinhalten im Internet. musste man herkömmlicherweise seine Nachricht durch Massenmedien. dass die medialen Gatekeeper staats. dass auch die Ordnungsprinzipien der Rundfunkfreiheit (Schaffung einer positiven Rundfunkordnung.und „Many-to-many“-Kommunikation vgl. 4. auch Angebote von Minderheiteninteressen abzubilden. Da der Internetauftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten heute von ihrem Grundversorgungsauftrag umfasst sei (vgl. Funktionseliten aus Staat und Wirtschaft haben hier weitaus größere Einflusspotenziale als das Publikum. der erhebliche Auswirkungen auf seine Zulässigkeit und Ausgestaltung haben kann. 355 (372). Bei der jetzt vorgenommenen Einteilung können diese Ziele aber nur unzureichend erreicht werden. Wir und Die Anderen. Auf dieser Basis könnte nach neuen Lösungen gesucht werden. Durch eine solche Unterscheidung könnten der verfassungsrechtliche und der einfachgesetzliche Rundfunkbegriff wieder angenähert werden. 11 Auf die Notwendigkeit. also all die Dienste. 16. Damit entstehen neue Möglichkeiten. FK 13 / 2011. 5 Abs. die sich in verschiedene Teilfreiheiten ausdifferenziert. 9 Zu diesem Gebot vgl. sondern auch die Verbreitung der Kommunikationsinhalte umfassen. dass die in der Realität vollzogene Ausdifferenzierung bei den Kommunikationsformen nun genauer als bisher im Verfassungsrecht abgebildet werden könnte.und Pressefreiheit.2 Rn. 3. 12 Jarass. die Journalisten. in: Ehlers (hrsg. Unter die Internetdienstefreiheit würden damit Webseiten oder auch Blogs fallen. Rundfunk ist danach ein linearer Dienst. die neben Rundfunk und Presse auch die „Freiheit der Internetdienste“ gewährleistet.11 Gegen diesen Ansatz ließe sich nun vorbringen. Schulz. Über die Vermittlungsfunktion der klassischen Massenmedien hinaus ist das dezentrale Internet prädestiniert für öffentliche Diskussionen. die zudem noch mit marktmächtigen Inhaltsanbietern verflochten sind. die wechselseitig die Aufmerksamkeit für das jeweilige Angebot erhöhen kann. 11 Rn. Jeder kann nun zu geringen Kosten seine Kommunikationsinhalte verbreiten. Hierdurch entsteht eine nur schwierig zu bewältigende Informationsflut. Gewährleistung kommunikativer Chancengleichheit als Freiheitsverwirklichung. der den Erfolg hat. können über die hergebrachte Dogmatik der Rundfunk. 2009. die diese Güter bereitstellen wollten. Zudem gibt es ein Defizit bei der Bereitstellung journalistisch hochwertiger Inhalte.Bernd Holznagel / Pascal Schumacher · DIE FREIhEIT DER INTERNETDIENSTE Anschlusskommunikation auch zum Journalismus der Massenmedien. 1 Satz 2 GG als allgemeine Medienfreiheit zu interpretieren. 1 Satz 2 GG eine allgemeine Medienfreiheit verankert sehen. der zum gleichzeitigen Empfang an einen unbestimmten Personenkreis adressiert ist. Der Rundfunkbegriff würde an Konturenschärfe gewinnen. § 16. die verfassungsrechtliche Auslegung auf die Besonderheiten einer Many-to-many-Kommunikation im Internet einzustellen. Sie bestimmen maßgeblich. Baer. Im Folgenden sollen beispielhaft einige wichtige Bereiche erörtert werden. 1 Satz 2 GG möglich. die sich an im Presse. 10 Zur Anerkennung einer Internetzugangsfreiheit vgl. den Prozess der Willensbildung zu manipulieren. die an einen unbestimmten Personenkreis verbreitet werden. Diese ist von der Internetzugangsfreiheit zu unterscheiden. 5 Abs. Der Schutzbereich dieser Freiheit kann sich daher nicht auf die Verbreitung irgendwelcher Daten beziehen. Art. Hier haben die Gatekeeper des analogen Zeitalters8 deutlich an Macht verloren.oder Rundfunkrecht erprobten Modellen orientieren oder völlige neue Wege gehen. wenig erfolgreich. nicht mehr hinreichend abgebildet werden. Redaktionen und Medieneigentümer. gleichwohl ohne konkrete Vorschläge zu machen. Damit entstehen neue Gefährdungen für das Gebot der kommunikativen Chancengleichheit. 5 Abs. Auf der Basis der jetzigen Entwicklung bietet sich die Anerkennung einer Internetdienstefreiheit an. hat dies Folgen für die Ausgestaltung und Begründung von Handlungsoptionen der Netzpolitik. Weiterentwicklungen sind bei dieser Auslegung möglich. dass es nur wenige Anbieter gibt. welche Informationen der Nutzer zur Kenntnis nimmt. dass die Ordnungsprinzipien. Aufl. 27. zeigt die Entwicklung des Computergrundrechts oder des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Ähnlich wie die Rundfunkund Pressefreiheit sollte auch die Internetdienstefreiheit nicht nur die Herstellung. Diese Unterteilung entspricht dem Vorgehen im europäischen und nationalen Rundfunkrecht. Pünder. Der Vorteil einer solchen Einteilung bestünde darin. die unter dem Schlagwort der elektronischen Presse zusammengefasst werden. Dass solche rechtsdogmatischen Innovationen im Grundrechtsbereich durchaus zulässig sind. Häufig ist es der Schnellste. dass der Staat oder die Privaten sich der wichtigsten Kommunikatoren bemächtigen. warum die Cyber-Community in den letzten Monaten so viel an politischem Gewicht gewonnen hat und in vielen Fällen aus dem Internet heraus Gegenmacht entwickelt werden konnte. schlussfolGerunGen für dIe netzpolItIk 4. fallen für die Qualitätsbewertung von Kommunikationsinhalten weitgehend aus. Es besteht hier eben kaum die Gefahr. Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten.9 Als Alternative zur traditionellen Einordnung bietet es sich vor diesem Hintergrund an. der in Absatz 2 generell die Medien und ihre Pluralität gewährleistet. Dies erklärt. Auftrieb erhält diese Sicht durch Art. Die herkömmlichen Akteure in der One-to-many-Kommunikation.und Rezipientenseite jeweils ein potentiell zahlenmäßig unbegrenzter Personenkreis steht. Auch ist derzeit im Internet nicht zu befürchten.).und Pressefreiheit entfaltet hat. 11 GRCh. dass man sich nicht auch im Internetzeitalter um die Herstellung eines 8 Besitzer knapper Übertragungswege. gezielt Datenpakete zu blockieren oder zu Dies bedeutet natürlich nicht. Ganz wichtig ist auch. kann aber an Ansätze im Schrifttum angeknüpft werden. dass dem Angebot potentiell eine besondere Meinungsrelevanz zukommt. Blogs und Diskussionsforen wird es erstmals möglich. 2010. 1998. nicht unbesehen auf das Internet übertragen werden können. Der Prozess der Herstellung von demokratischer Öffentlichkeit unterliegt einem fundamentalen Wandel. dass bei einer Many-to-many-Kommunikation auf der Kommunikator. etc. das (…) auf die Erhaltung der Vielfalt und Durchlässigkeit der fragmentierten Teilöffentlichkeiten der neuen Internet-Kultur eingestellt werden kann“ weisen auch hachmeister / Festing. Wenn der Weg einer Verfassungsänderung nicht beschritten wird. freien und chancengerechten Meinungsbildungsbildungsprozesses sorgen muss. Blätter für deutsche und internationale Politik 2011. Orientierung geben vor allem Suchmaschinen und Bewertungsplattformen. „freIheIt der InternetdIenste“ Als AlternAtIve zur klAssIschen eInordnunG Erkennt man eine Freiheit der Internetdienste an. 5. 5 Abs. Zudem bringt das Internet im Vergleich zu Rundfunk und Presse auch qualitativ neuartige Herausforderungen für die Herstellung demokratischer Öffentlichkeit mit sich. 3 (9) hin. erscheint eine europarechtskonforme Auslegung von Art. bei denen es maßgeblich darum geht. die einen breitbandigen Internetzugang für alle sichern soll. 90 (95 ff. Dies haben in den letzten Wochen nicht zuletzt die Ergebnisse um WikiLeaks und GuttenPlag Wiki verdeutlicht. die das Bundesverfassungsgericht für die Rundfunk. Von der Presse ist die Internetdienstefreiheit durch ihre elektronische Verbreitungsform abzugrenzen. Durch eine Beschleunigung oder ein Abbremsen des Transports von Kommunikationsinhalten kann daher erheblich auf den Meinungskampf eingewirkt werden.12 Da die Grundrechtecharta Teil des europäischen Primärrechts ist. auf die Unterscheidung von linearen und nicht-linearen Diensten abzustellen. ein Konzept der Massenkommunikationsgrundrechte „zu entwickeln. Aus dem vorstehend Gesagten folgt. die gleichzeitig Schutzbegründung und Gefährdungslinien aufzeigen. Der gleichzeitige Empfang eines Rundfunkprogramms stellt dabei sicher. Videodienste wie YouTube oder Mediatheken und Mischdienste (Videos und Texte) würden ebenfalls erfasst. dass eine solche Ausdifferenzierung der Medienfreiheiten es erlauben würde.10 18 19 Die Freiheit der Internetdienste ist in den Kontext des Art. Bisher waren Geschäftsmodelle. die in Art. Netzneutralität Durch neue Netzwerkmanagement-Techniken wird es möglich. von der starren Klassifizierung Abstand zu nehmen und Art. . die Machtstellung des Kommunikators rechtlich einzuhegen. dass die bestehende Klassifizierung abschließend sei. Diese Befunde. Allein verkörperte Kommunikationsinhalte sind dem Pressebegriff zuzuordnen. Grundrechtecharta.). Mittels Kommentarfunktionen. Die übrigen Dienste sind als Internetdienste einzustufen. 1 Satz 2 GG einzupassen. Hinzu kommt. Vielmehr geht es um Kommunikationsinhalte. Als Abgrenzungskriterium zum Rundfunk bietet es sich an. in relevanter Breite über öffentlichkeitsrelevante Themen zu diskutieren. die Berichtsinhalte auswählen und kommentieren. Aufmerksamkeit als Vorbedingung für eine erfolgreiche Kommunikation wird damit zu einem knappen Gut. insoweit bleibt alles bei der bewähr ten Tradition. Werden Manipulationen aufgedeckt. hinreichende Bandbreiten für einen Best-Effort-Basisdienst zu reservieren. Authentizitätsschutz für an die Allgemeinheit gerichtete Kommunikationsdaten gewährleistet. Dann bedarf es weitergehender Regelungen. B. dass der Blog der Kanzlerin zukünftig prioritär über das Netz verbreitet wird. Die Zersplitterung zwischen den verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder im Informations. mit dem der Verbraucher unmittelbar auf eine solche Einschränkung reagieren könnte. Internet für alle Ferner sind Anstrengungen erforderlich. der Versteigerung neuer Funkfrequenzen und Förderprogrammen den Ausbau der Netze konsequent vorangetrieben. Das Verhalten der Suchmaschinenbetreiber sollte kontinuierlich beobachtet werden. die auf wirtschaftlichem oder sonstigem Zwang beruhen. inwiefern diese vor allem in den USA zu beobachtenden Phänomene auch in Deutschland ihren Niederschlag finden.pdf 15 §§ 2 Abs.und Kommunikationsbereich wird bereits seit langem kritisiert. 3 (10).bzw. Hier könnte die finanzielle Förderung von Blogs. Network Neutrality. 16 holznagel. dass die Vermittlungsleistung der Medien möglichst überall in Anspruch genommen werden kann. Der Bund hat mit seiner Breitbandstrategie ambitionierte Ziele formuliert und mit zahlreichen neuen Instrumenten wie dem Breitbandatlas. um die Verbreitung ihm unliebsamer Meinungen zu behindern oder ihm genehme Meldungen bevorzugt zu verbreiten. welche Informationen der Nutzer zur Kenntnis nimmt.13 Offenbar ist auch ihre inhaltliche Manipulation und Inspektion nicht ausgeschlossen. 14 Auf Seiten der Unternehmen ist der Einsatz neuer Netzwerkmanagementtechniken ökonomisch motiviert. 1 GG). hilfreich. sondern auch eine gezielte Verzögerung und inhaltliche Manipulation eines Datenpakets. S. das im Kontext der gegenwärtigen Medienfreiheiten keinen breiten Platz eingenommen hatte.14 Soweit dadurch Vielfaltsicherung und kommunikative Grundversorgung im Internet gefährdet werden. dem im Sinne einer freien und offenen Internetkommunikation entgegenzutreten. Gerade das Beispiel um die Plagiatsaffäre zu Guttenberg hat gezeigt. Diese Prämisse wird häufig mit dem Hinweis auf die hohen Wechselkosten bestritten. 95 ff. 2010. Auch Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Journalisten gegenüber wirtschaftlichen Vorgaben der Verleger sind wünschenswert. ist der Staat aufgerufen.18 Eine Single-Regulator-Lösung nach britischem Vorbild ist in Deutschland nur im Wege einer Verfassungsänderung möglich. Des Weiteren könnte die Beweislage im Falle der Qualitätsminderung aufseiten der Endkunden verbessert werden. zu beobachten. 17 Bauerlein. Beachtlich sind die Initiativen vieler Gemeinden. wenn es im Markt keine Auswahl unter verschiedenen Angeboten gibt. Es gehört zu den Voraussetzungen einer funktionierenden demokratischen Öffentlichkeit. Gutachten zu Forschung. Schlauri. welches die Verlässlichkeit der Informationssuche bewertet. Der aktuelle Regierungsentwurf zur Novellierung des TKG vertraut hierzu im Wesentlichen auf Transparenzregeln. Online-Plattformen oder Diskussionsforen helfen. wie effektiv ein Zusammenspiel von Journalisten und Netzgemeinde funktionieren kann. The Dumbest Generation: how the Digital Age Stupefies Young Americans and Jeopardizes Our Future (Or. ist der Gesetzgeber zur Gewährleistung der Internetdienstefreiheit aufgerufen.17 Derzeit ist aber noch nicht abschätzbar. sind hiermit nicht zu vereinbaren. wie das Problem der inhaltlichen Qualität und der Glaubwürdigkeit im Netz gelöst wird.und Preiskategorie sollten die Kommunikationsinhalte und Dienste mit gleicher Priorität transportiert werden. FK 13 / 2011. Denn im Mittelpunkt des Schutzes der Internetdienstefreiheit steht der geistige Meinungsstreit. . im Rahmen der Internetdienstefreiheit nun nicht nur die Blockade. ob bei der Suche unangemessen diskriminiert wird und ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind. 163 f. Damit wird ein hinreichender Integritäts. Man stelle sich nur vor. So die Aussagen der DTAG und von Ver. soweit sie meinungsneutral vergeben werden. Vielfaltverluste bei der politischen Kommunikation lassen sich derzeit insbesondere im lokalen und regionalen Bereich feststellen. intensive Debatte über binnenpluralistische 13 hierzu Expertenkommission Forschung und Innovation. Eine sektorspezifische Regulierung für die Navigation gibt es im Internet nicht. Der Verbraucher soll darüber informiert werden. Dieses Anliegen spiegelt sich im verfassungsrechtlich abgesicherten Konzept einer flächendeckenden Grundversorgung wider (Art. Qualität Sicherungen der Medienfreiheiten wie Drittsenderechte. 43 a. Dementsprechend groß sind die Manipulationsmöglichkeiten.di in: https: // tk-it. spezifische Phänomene eines neutralen Datentransports deutlich besser zu erfassen als bisher. Beeinflussungen. Die Instrumente führen indes nicht weiter. Private können sich dann Vorteile im Meinungskampf sichern. 2011. Zukünftig könnte ein Gütesiegel eingeführt werden. Zudem bietet es sich aus Gründen der kommunikativen Grundversorgung an. Eine gewisse steuernde Funktion übernimmt ein Verhaltenskodex. Inwiefern die Universaldienstleistungskonzeption des Telekommunikationsrechts um das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternet erweitert werden soll. Hierdurch kann das Gebot der kommunikativen Chancengleichheit gewährleistet werden. Bspw. möglichst vielen Bürgern Zugang zur Internetöffentlichkeit zu ermöglichen. 2008. Vieles wird davon abhängen. um diese Defizite abzubauen. S. Sie bestimmen maßgeblich. wird derzeit breit diskutiert. 18 Zuletzt hachmeister / Festing. Da dies zu Vielfaltsverlusten führen kann. ob der Netzbetreiber sich an die Grundsätze der Netzneutralität hält oder nicht. 2 Nr. dass der Staat sich nicht dieser neuen Techniken bemächtigt.verdi. für Bereiche der Netzpolitik. Innovation und technologischer Leitungsfähigkeit. Zusammenspiel von Journalismus und Netzgemeinde Journalisten nehmen auch im Internet eine wichtige Moderatorenrolle ein. der Festlegung einer Mindestqualität für das Netz oder Vorgaben für ein Diskriminierungsverbot. ergeben sich aus der Internetdienstefreiheit für die staatlichen Stellen zumindest Informationspflichten. die (wie die Netzneutralität) 20 21 Kritiker schreiben dem Internet den Verlust von Kulturtechniken wie dem Lesen von Büchern und einen Rückgang der Allgemeinbildung gerade im Bereich des Politischen zu. Vor diesem Hintergrund sollten zur Ausgestaltung der Internetdienstefreiheit Anreize für eine gute Ausbildung von im Online-Bereich tätigen Journalisten und Bloggern gesetzt werden.16 Orientierung Orientierung in der Informationsflut des Internets geben vor allem Suchmaschinen. etwa durch eine Beweislastumkehr. Gemeinsames Kooperationsgremium Bund / Länder Angesichts der Medienkonvergenz stellt sich schließlich für die Netzpolitik die Frage nach einer institutionellen Neuordnung ihrer Aufsichtsstrukturen. 65. K & R 2010. Solche Zuwendungen sind im Rahmen der Internetdienstefreiheit zulässig. B. Auf Grundlage der Internetdienstefreiheit ist schließlich zu gewährleisten. Als Alternative kommt folglich nur die Schaffung transparenter Kooperationsmechanismen zwischen Bund und den Ländern in Betracht. 1. 87 f. Don’t Trust Anyone Under 30). wie z. eigene Netze aufzubauen. um so die Versorgung ihrer Bürger zu verbessern. Abs. der von den Suchmaschinenbetreibern in Kraft gesetzt wurde. wenn sie diese Techniken einsetzen. Es ist daher zu erwägen. Hier wäre ein Sonderkündigungsrecht. 45 o TKG-E. Auskunftsrechte nach den Landespressegesetzen könnten z. Insgesamt erlaubt es die Internetdienstefreiheit. erfasst das Prinzip der Transportfreiheit.Bernd Holznagel / Pascal Schumacher · DIE FREIhEIT DER INTERNETDIENSTE priorisieren. Die Ökonomisierung der Medienmärkte erfordert eine neue. an einen Qualifikationsnachweis gebunden werden. Programmbeiräte oder auch Redaktionsstatute.de / archiv / 2011 / komm-03_2011 / data / KOMM03_2011. Sie ist für ein globales Netz auch kaum vorstellbar. Innerhalb einer vom Endkunden gewählten Dienstequalität. wie wir es aus der amerikanischen Debatte kennen.15 Da die TKRegulierung Wettbewerb sichere. könne der Verbraucher den ihm genehmen Anbieter aussuchen. 45 n. dass diese über die hergebrachte Dogmatik der Rundfunk. Mit der Internetdienstefreiheit lassen sich demgegenüber spezifische Phänomene der Netzwelt passgenau erfassen. fAzIt einer Internetdienstefreiheit schließlich auch. die Rundfunkanstalten durch eine Zuordnung ihrer Dienste zur (privatwirtschaftlich organisierten) Presse aus dem Internet zu verdrängen. Die damit einhergehende Begriffsbildung dient der Schaffung von Rechtssicherheit.gleichermaßen telekommunikations. als antiquiert betrachtet. 120. Bestrebungen. Darüber hinaus lassen sich auf diese Weise auch Schutzlücken der gegenwärtigen Verfassungsdogmatik schließen. Zu sehr unterscheiden sich die Funktionsbedingungen demokratischer Willensbildung im Many-to-many-Kommunikationsraum Internet von denen der analogen Welt. ein Gremium zu gründen. So hat z. 6. soweit sie sich jedenfalls auf das Internet bezieht. erlaubt die Anerkennung 22 REPLIK STAKEHOLDER REGIERUNG UND PARLAMENT 19 Anders ist dies bei der Pressefreiheit. Vgl. Kloepfer. in dem die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und die Bundesnetzagentur zum regelmäßigen Austausch und zur Koordination verpflichtet werden.und pluralitätsrechtliche Fragestellungen betreffen. .19 Auf dieser Grundlage können rechtspolitische Lösungskonzeptionen erarbeitet und besser auf die Besonderheiten des Netzes eingestellt werden. Mit der Anerkennung einer Freiheit der Internetdienste können Verfassungsrecht und -politik im 21.und Pressefreiheit nicht mehr hinreichend abgebildet werden können. von der jetzigen Generation der Jurastudenten. kann so auch auf lange Sicht effektiv begegnet werden. Da mit der Zuordnung von Diensten zum jeweiligen Kommunikationsgrundrecht auch immer ein Ordnungsmodell verknüpft wird. die Sicherung eines neutralen Transports von Kommunikationsinhalten und diensten im Kontext der Rundfunkfreiheit nur eine untergeordnete Rolle gespielt. und sie begegnet einer am Realbereich der Verfassungsnorm vorbeigehenden Überdehnung des Rundfunkbegriffs. So hat die Analyse der Bedingungen und Gefährdungen von Internetkommunikation gezeigt. B. AfP 2010. Jahrhundert ankommen. die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und anderer öffentlicher Anbieter im Internet auf eine neue Legitimationsgrundlage zu stellen. B. Die Verästelungen der herkömmlichen Dogmatik der Rundfunkfreiheit werden z. Folglich bauen die Gewährleistungen der Informationsgrundrechte auf den hergebrachten Medien Rundfunk und Presse auf. ob es sich dabei nicht doch nur um vorübergehende Erscheinungen handelt. Die Verbreitung von Daten hat freilich eine Sprengkraft.rePlik Prof. dass die Online-Ausgaben der gängigen Tageszeitungen und Zeitschriften diejenigen sind. vielleicht sind sie angesichts der hohen Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen schneller zu einer Reaktion gezwungen. Es ist sicher so. deren Einhaltung für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Pluralität und Ausgeglichenheit notwendig erschienen. Jede Rechtsetzung geschieht vor dem Hintergrund der jeweils vorgefundenen Realitäten. die den sogenannten „Großen“ das Wasser reichen könnte. prüfende und bewertende Instanz auch weiterhin gefragt. Es gilt hier nichts anderes als in Bezug auf die Zeitungen. Da sich aber auch die klassischen Print-Ausgaben der Zeitungen am Markt behaupten mussten und müssen. Das Internet wurde nicht einmal als theoretische Variante gedacht. wenn die Verbindung zum ursprünglichen Problemherd lange gekappt ist. Eine wirkliche Neuerung besteht darin. als das Grundgesetz geschrieben wurde. Ob man dies vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen noch als Meinungsbildungsmonopol bezeichnen kann. dass es einzelne Internet-Portale gibt. denn es 24 25 . mag dahinstehen. Tatsache ist aber auch. bringt auch hier das Internet keine erdrutschartigen Veränderungen mit sich. dass jeder Fortschritt mit einer negativen Kehrseite behaftet war. dass Informationserteilung und -gewinnung von einem Vermittler abhängig sind. Zudem verfolgt nicht jeder User ausschließlich edle Absichten oder geht mit dem Wunsch nach geistreicher Unterhaltung ins Internet. vom heimischen Sofa aus den eigenen Blog zu starten.und Informationsmittel ergänzt. INTERNET-REChT UND DIE MEDIEN INTERNET. Deren Anzahl ist allerdings nach wie vor überschaubar. Die Wirtschaftsdelinquenz hat dadurch ebenso ein neues Gesicht bekommen wie der internationale Terrorismus oder die Mechanismen zur Anbahnung sexuell motivierter Kriminalität. sondern auch so manch einen Vertreter. ihnen kam gerade im Hinblick auf diese besondere Rolle eine überragende Bedeutung für die Meinungsbildung in der Bevölkerung zu. Für beide ist charakteristisch. wich einer Vielfalt an technischen Möglichkeiten. als dies früher der Fall war. Bereits mit der Einleitung des digitalen Zeitalters verschwammen die Kriterien. die um Informationsvermittlung und Meinungsbildung bemüht sind. Eine Konkurrenz. Natürlich gibt es unzählige Internet-Radiostationen. Der Kreis der jeweiligen Hörer ist kaum größer als der unmittelbare Freundeskreis des Betreibers. deren Beantwortung aus dem bislang geschriebenen Recht vielfach nicht unmittelbar möglich ist. Dadurch könnte ein gewisser Opportunismus befördert werden: Es ist nicht auszuschließen. Sie ist in mehrfacher Hinsicht nicht greif bar. Die Auswirkungen von Datenmissbrauch werden oft erst sehr spät erkannt oder zu einem Zeitpunkt. durch die das zentrale Anliegen um ein möglichst ausgewogenes Angebot aus unterhaltsamen und berichtenden Inhalten zunehmend in Frage gestellt wurde. Dies stellt auch an die Rechtspraxis Fragen. Die Ressourcenknappheit. die kaum rasanter hätte verlaufen können. Ja. Die Redaktionen sind ihrer Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl der für die Masse interessanten Themen also nicht verlustig gegangen. durch das Papier. die nach kurzfristig aufkochender Popularität schnell an Relevanz verlieren. die über terrestrische Frequenzen empfangbar sind. das die herkömmlichen Publikations. dass Journalisten bestimmte Entwicklungen und Tendenzen im jeweiligen Meinungsspektrum mit Hilfe des Internets besser beobachten können. sinnbildlich sei hier nur die Erfindung des Dynamits genannt. Natürlich ist jeder in der Lage. um die Erschließung neuer Märkte. Es ist aus dem Arbeitsleben und dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Daran hat sich nichts geändert. Oftmals geht es um wirtschaftliche Interessen. ob sich diese Beispiele in das Many-to-many-Prinzip einordnen lassen. INTERNETRECHT UND DIE MEDIEN Prof. Die beliebtesten Streams im Netz sind dieselben wie diejenigen. geschweige denn ihre Echtheit bzw. Dies soll nicht in Abrede stellen. REChT. Stattdessen scheint sich eine aufgeteilte Medienkultur durchzusetzen. Es ist überhaupt zweifelhaft. der unter dem Deckmantel vermeintlicher Anony mität kriminelle Ziele verfolgt. In weniger als einem Jahrzehnt ist das Netz zum wichtigsten Massenmedium geworden. In jeder Sekunde treten zahllose Informations. Angela Kolb · INTERNET. Diese Entwicklung erreicht mit der Etablierung des Internet ihren vorläufigen Kulminationspunkt: Das Angebot ist so vielfältig wie die Charaktere der Menschen. ersetzt oder sogar hinfällig hat werden lassen. Keine Frage. Angela Kolb Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Das Internet ist in seiner bestehenden Form das Ergebnis einer Entwicklung. Dr. besteht nicht. Es ist schlicht ein neues Medium. auch WikiLeaks oder GuttenPlag in diese Kategorie einzuordnen. Man könnte geneigt sein. dass die traditionellen Kategorien der juristischen Dogmatik und die Einflussmöglichkeiten der politischen Entscheidungsträger nicht mehr allein ausreichen. im Internet gibt es unzählige Portale. Jedoch bleibt abzuwarten. Das One-to-manyPrinzip ist nicht flächendeckend durch das Many-tomany-Prinzip ersetzt worden. der gewissermaßen als Bindeglied und Filter zwischen Informationsquelle und Informationsempfänger fungiert. welche maßgeblicher Grund für die Statuierung starrer Maßgaben war. Damit ist die Brücke zum Rundfunk geschlagen. RECHT. Dies ruft nicht nur einfallsreiche Strategen auf den Plan. dass sich die Online-Redaktionen im Duktus ihrer Berichterstattung – gleichsam in vorauseilendem Gehorsam – an das voraussichtliche Meinungsbild der User anpassen. Fernsehgerät oder Radioempfänger durch den Computer ersetzt werden. Die Medienwelt bleibt von diesem Phänomen nicht verschont. Viele machen von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch. Daraus folg te mit einer gewissen Zwangsläufigkeit eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen. Gleichwohl fällt der damit verbundene Umbruch geringfügiger aus. Allerdings ist es in der Geschichte schon immer so gewesen. In ihr vereinen sich zusehends die gesammelten Informationen der gesamten Menschheit. Dr. ihr Wahrheitsgehalt feststellen. Dies hat ganz besondere Herausforderungen an Recht und Politik herangetragen. nicht immer lässt sich die Quelle zuordnen. Plötzlich hat sich herausgestellt. Sie führen nach wie vor ein Schattendasein.und Kommunikationsdaten hinzu. die teilweise eher subtil oder zunächst einmal gar nicht wahrnehmbar ist. die es abseits der klassischen Märkte und Anbieter zu erheblichem Einfluss gebracht haben. Dennoch ist der Journalismus als filternde. Nicht alle aber sind von der gleichen Relevanz. um die sich stetig vergrößernde „Datenwolke“ in den Griff zu bekommen. die von den Usern am meisten besucht werden. Somit war der Informationsfluss von den Auswahlentscheidungen der Redaktionen in Sendeanstalten und Zeitungen abhängig. die – überspitzt formuliert – jedem Sonderinteresse den eigenen Sender oder die eigene Zeitschrift widmet. als man bei vordergründiger Betrachtung vermuten würde. Vieles geht im Überfluss der Angebote einfach unter und bleibt weitgehend unbemerkt. dass journalistische Beiträge im Netz unmittelbar kommentiert und diskutiert werden können. Um derartige Szenarien zu vermeiden. ist eher gradueller Natur. Kunst und Wissenschaft. Der Unterschied zu dem. wenn er so weit ginge. Wirtschaft. nicht nur für die Redaktionen. wenn es mit dem modernen Leben Schritt halten will. Der Freiheitsbegriff würde eben in sein Gegenteil verkehrt. sondern gelegentlich auch für die Protagonisten in Politik. was in den Online-Ausgaben der Zeitungen lanciert oder umgesetzt werden könnte. Dabei handelt es sich um Kehrseiten ein und derselben Medaille. Das aber macht die hergebrachten Aufgaben und Funktionen des Journalismus nicht überflüssig. Die Welt ist einfach kleiner geworden. Es bleibt dabei: Soziale Netzwerke wie Facebook oder studiVZ sorgen für eine unsagbare Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen über Personen und Ereignisse. so legt dies Begrenzungen von vornherein nahe. die lediglich die Kanalisierung einer bestimmten Haltung ermöglichen. Das hat dazu geführt.und Entscheidungsfreiheit der Adressaten durch ein eigenmächtiges Handeln einiger weniger Akteure ausgeschaltet werden könnte. Dadurch wiederum ist das Druckpotenzial gestiegen. Die Prämissen sind dieselben geblieben: Die Rechtsordnung des Grundgesetzes basiert auf dem Prinzip der Freiheit. Dieser Entwicklung wird sich auch das Recht anpassen müssen. Damit aber ist nicht mehr umschrieben als die seit jeher bestehende Aufgabe des Rechts. dass Meinungen. dass die Auswahl. Es gibt auch hier nicht viele Kommunikatoren. Nur das Tempo hat sich wesentlich erhöht. 26 . Und dieser hat sich an den Realitäten zu orientieren. sondern einen einzelnen. Aus Freiheit aber folgt Verantwortung. bedarf es eines verlässlichen rechtlichen Rahmens.handelt sich auch hierbei um Einzelportale. der sich lediglich mit der Bündelung von Meinungen (wie bei GuttenPlag) oder Informationen (wie bei WikiLeaks) befasst. Interessen und Ereignisse schneller bemerkt werden. Soll die Freiheit zugunsten aller bis zu einem kompossiblen Maximum aufrechterhalten bleiben. als es früher der Fall war. dass man auch anders als mit eBay auktionieren kann ? Dies hat starke Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Netz: Welche Meldungen von meinen 2000 Facebook-Freunden werden für mich sichtbar gemacht ? Welche Algorithmen bestimmen dies ? Sind die Systeme pluralistisch ausgelegt oder präsentieren Sie mir immer den gleichartigen Meinungsbrei ? Ich weiß es nicht. Aber ist sie sicher ? Wir müssen dies immer wieder aufs Neue erkämpfen.. Doch stellen wir alle das Phänomen fest. aber eine Verrohung der Sitten und Trivialisierung der Zeitungsberichte ist nicht leichtfertig von der Hand zu weisen. Denn diese teilen die These von Prof. Denn die ultimative Meinungsmacht geht immer noch von Fernsehen. Intern. So. man kann dies alles in der Praxis beobachten: „Immer auf die Omme“ schrieb der glücklose Boris Berger aus Rüttgers Regierungszentrale in einer E-Mail an den Generalsekretär. der Jürgen Rüttgers so zu schaffen machte ? Dies sind Quellen. um die Netzneutralität auch garantiert sicherzustellen. so würde das ZDF agieren. wenn Bild schon am ersten Tag die Freundschaft aufgekündigt hätte ? Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit ist aber heute eine ganz andere: der multitaskende Journalist. Speeeeed! Schneller! Mehr Zeichen. Gibt es nun einen Redaktionsbeirat bei Google ? Heiner Geißler als Vermittler bei algorithmischen Konflikten ? Ich wüsste es nicht. Aber neben allen Mechanismen braucht es drei Dinge: Seriosität. aber ist es nicht eine latent abstruse Vorstellung. ob das Aufspringen auf eine Kampagne im Netz überhaupt moralisch richtig und verantwortbar ist ? Aber das braucht man ja heute gar nicht mehr: Die anderen haben es schon übernommen. rrrr ! Nochmehr Speed. 24 Stunden am Tag... Oder ein Gremium des Deutschen Bundestages. Stelle sich einer vor. Einen sehr interessanten Diskussionsbeitrag haben Bernd Holznagel und Pascal Schumacher hier geleistet. Auch vor WikiLeaks. Wie viele Abrufe hatte denn das GuttenPlag Wiki ? Oder der investigative NRWBlog. Aber mir schwant. als sie von den klassischen Medien aufgenommen wurden. Und gibt es wirklich einen Beweis. sondern von Beamten verwaltet. sondern um mehr Staat. Sorgfalt und Gewissen. Wer microbloggt. Dem komme ich gerne nach. So steht die These im Raum. Blog . Zuletzt finde ich die Rolle der klassischen Journalisten im großen wilden Internet äußerst spannend. Aber welche Apps schlägt mir der iTunes Store vor ? Und welche dürfen anhand welcher Kriterien nicht publiziert werden ? Ich weiß es nicht. Vielleicht sogar das wichtigste in unserer Demokratie. meint Facebook. Oder hätte Guttenberg so lange durchgehalten. Und sie ist auch sehr anstrengend für die Internetaktivisten. Daher wundert sich der gemeine Politiker. Holznagel niedrige Publizitäts. Dabei ist dort doch ohnehin nur das wenigste geheim. der durchaus zur Kontroverse aufruft. Und darum sorge ich mich.rePlik Thomas Jarzombek · NEUE MONOPOLE UND TRANSPARENZ RISIKEN NEUER MONOPOLE UND MANGELNDE TRANSPARENZ BEI SUCHMASCHINEN UND SOZIALEN NETZWERKEN Thomas Jarzombek Mitglied des Deutschen Bundestages 28 29 Geschriebenen nicht viel größere Gefahren als den perfiden Provider. Denn die These von Prof. dies wird nicht mit einem Gesetz zu lösen sein. Gerade das Internet erfordert neue Wege und Mittel.. er habe sich das ganz anders ausgemalt. Irgendeine neue Superbehörde müsste alle Provider ständig kontrollieren. Will ich das ? Ich weiß es nicht. der googelt. dass das Netz nicht zwangsläufig ein Ort der Freiheit ist. Daher gilt alles das weiter. Denn Vorsicht: Gesetzliche Netzneutralität wird am Ende nicht durch Internetaktivisten organisiert. mehr Medien. wage ich jetzt einmal zu hinterfragen. Und bleibt es meistens ohnehin nicht. Doch wo bleibt die Muße zur Recherche ? Das Nachdenken über Seriosität ? Oder etwas ganz Irrwitziges: die Reflektion. Wäre ein solch plumpes und inhaltsleeres Zitat ohne das Netz früher in diese Zeitungen gekommen ? Und was genau hat dies nun an Aufklärung in der politischen Debatte gebracht ? Ich weiß es nicht. Es könnte es sein. Alle im Netz aufgedeckten Skandale bekamen erst dann einen Spin. wie schlimm es für einen Blog wäre. Jedenfalls lese ich von Leuten. die Macht des Netzes und der Blogger ergebe sich durch das Netz selbst. Meinungsfreiheit. das Internet sei pluralistisch aufgestellt. aber keine Massenmedien. Ob Print. Denn bei Netzneutralität geht es doch nicht um weniger Staat. der in der Politik ja brandgefährlich ist. am Ende in sämtlichen Leitartikeln von Zeitungen. Tempo! Alles gleichzeitig ! Schnell noch eine Kamera um den Hals gehängt ! Dazu noch eben eine Notiz des Managements: Kurzfristig mussten wir siebzehn Redaktionen an einem Newsdesk zusammenlegen. erst nach drei Sekunden anstatt nach einer Sekunde dargestellt zu werden – welche Instrumente braucht es eigentlich für die totale und vollständige Kontrolle der Netzneutralität ? Diese Frage wird mir auch hier zu wenig beleuchtet. Holznagel: Netzneutralität muss die Freiheit Nummer 1 im Netz sein! Gibt es aber im Kontext des oben . übernommen von einer Zeitung. Das fordere ich ein. online. Oje. die Algorithmen sind geheim. im Eifer des Gefechts an einen engen Vertrauten. Was ist da los ? Wir wissen es nicht. Als Beleg führt Prof. doch eine totale und vollständige Freiheit ist sehr anstrengend für die Nutzer. was zur Stützung der Meinungsfreiheit bei den klassischen Medien bislang gilt. So manche gute Ideen ist als bürokratisches Monster geendet und diese Gefahr ist hier nicht nur rein akademisch. Google würde seine eigenen kommerziellen Angebote pushen ? Bekomme ich bei der Suche nach meinem Namen nur positive Fundstellen ? Oder negative ? Oder eine perfide getarnt gewichtete Auswahl ? Gerne hätte man das überprüft. der twittert. Nahtlos lässt sich das auf Suchmaschinen übertragen: Gab es da nicht Vorwürfe. die Meinungsfreiheit mindestens befördern würden. Daher komme ich zu der Erkenntnis. Holznagel. Sie ist ein hohes Gut. SEHR anstrengend.. los. Video. Und nicht auf Twitter. dass alle Transparenzforderungen der Netzgemeinde stets auf staatliche Gremien gerichtet sind. Sage dann bitte keiner. Wie kann das sein ? Es liegt an der extremen Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Dienste und der mangelnden Offenheit vieler Systeme. Twitter. Dennoch: Aufgetaucht in einem Blog.und Verbreitungsschwellen an. da müssen wir das doch auch bringen! Ich entschuldige mich an der Stelle für den Einsatz von Ironie. dass trotz der großen Vielfaltsmöglichkeiten eine starke Tendenz zur Monokultur im Internet besteht. dass er mit dem multimedialen Terror nicht alleine ist. Sicher ist nur: Unverdeckte Busen kommen nicht gut an bei Steve Jobs. da freut sich der Abgeordnete. die nach geraumer Zeit nur noch Einträge mit ähnlicher politischer Ausrichtung wie der eigenen zu sehen bekommen. die Deutsche Telekom würde die Milliarden Beiträge im Netz auf kritische Stimmen durchackern und genau diese erst zeitverzögert durchleiten ? Ohne auf die Frage einzugehen. doch – Sie ahnen es – die Algorithmen sind geheim. Wer an soziales Netzwerken denkt. die sich selbst als seriös definieren. der einfach das 1080i-hochauflösende Videoportal des kritischen Bloggers mit Rucklern verunstalten möchte ? Vielleicht bin ich naiv. Radio und Print mitsamt ihren Onlineablegern aus. Also. Wer heute sucht. REPLIK STAKEHOLDER PRIVATWIRTSCHAFT . auf denen Nachrichten und andere Informationen Internetnutzer erreichen. in der die von Holznagel und Schumacher beschriebene One-to-many-Kommunikation die Regel. dass sich die beteiligten Parteien über die Grundstruktur des weltumspannenden Gebildes klar werden. an dessen Endpunkten. praxisfernen. zwangsläufige Knappheit medialer Vermittlungskanäle ein zentrales Merkmal massenmedialer Kommunikation war. ist auch im Zeitalter des Echtzeit-Webs und der Many-to-many-Kommunikation ungebrochen. Worum es geht. deren theoretische Grundlagen aus einer Zeit stammen. mit Hochdruck nach international konsensfähigen Antworten zu suchen. mit dem sie es da nun mal zu tun haben – und . Insofern haben Bernd Holznagel und Pascal Schumacher völlig Recht. Dabei ist zu bedenken. Bürgern und Verbrauchern nicht mehr vermittelbaren Situationen. Libyen und anderswo zeigt eines sehr deutlich: Das Vertrauen in die verlässliche Orientierung. Die Gefahr einer Informations-Monopolisierung durch private Anbieter ist in Zeiten allgegenwärtiger digitaler Informationsquellen aber schlicht nicht mehr gegeben. der Reaktorkatastrophe von Fukushima oder den revolutionären Bewegungen in Tunesien. Jugendschutz und anderes zu sorgen. sondern eher größer geworden. intelligente Problemlösungen zu finden. keine Kombination von Rundfunk und Presse – und auch keine Kombination von Rundfunk. vom Internet beherrschten Medienwelt ist deshalb dringend geboten. für Sicherheit. auf den Rechnern der Nutzer ansetzen. Ägypten. In vielen Fällen ist es zudem schlicht Zeitverschwendung. Spiegel Online 32 33 darüber. dass sich die deutsche Politik in gewundenen. da Innovation seit jeher dank der ständig wachsenden Internet-Leistungsfähigkeit auf den an das Netz angeschlossenen Endgeräten stattfindet. für den Gesetzgeber ebenso wie für Anbieter und Publikum hinderlicher Status quo. wenn sie eine umfassende rechtliche Neudefinition dieses Bereichs fordern. die das Netz aufwirft. Telefon und Briefpost. mit denen ja auch andere globale Themen wie der Welthandel organisiert und reglementiert werden. ist ein quälender.und andere Staatsverträge reglementiert werden sollen. sinnlose Verrenkungen abverlangt wurden.rePlik Christian Stöcker · DIE FUNKTIONSGRENZEN NATIONALER PARTIKULARLöSUNGEN DIE FUNKTIONSGRENZEN NATIONALER PARTIKULARLÖSUNGEN Christian Stöcker. Das Internet selbst ist „dumm“ und sollte es bleiben. um Internetdienste sinnvoll und zukunftsfähig einzuordnen. ist derzeit keineswegs zu beobachten. Die derzeitige Kompromisslösung krankt nicht zuletzt daran. ausschließlich nationale Ansätze zur Kontrolle und Reglementierung von Internet-Inhalten müssen deshalb fast zwangsläufig scheitern. ist. Presse. mit denen versucht wird. Ein verantwortungsvoller politischer Umgang mit dem Netz und seinen Auswirkungen würde zuallererst voraussetzen. Zentrale. Die derzeit herrschende Rechtslage. mögen vielfältiger geworden sein. nationalen Partikularlösungen verzettelt. dass die besten Möglichkeiten. die beispielsweise die Anwendung des föderalen Medienrechts auf das Netz und die darüber vermittelten Inhalte erforderlich macht. doch das Bedürfnis nach glaubwürdiger. In einem Punkt muss man den Autoren aus journalistischer Sicht allerdings widersprechen: Dass nur noch Suchmaschinen und Bewertungsplattformen bestimmen. Eine Grundsatzdebatte über den Auftrag. Dass Internetdienste über Rundfunk. Das Internet steht nicht in Deutschland. dass gerade diese KanalKnappheit einer der entscheidenden Anlässe für die Privilegien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war. professioneller Berichterstattung ist dadurch nicht etwa kleiner. auch wenn viele Menschen es derzeit in erster Linie in dieser oder ähnlicher Weise nutzen. in Kooperation mit Partnern. Das Internet ist keine schlichte Erweiterung herkömmlicher medialer Kanäle. führt zu absurden. Das immense Wachstum der Nutzung gerade von journalistischen Onlineplattformen im Zusammenhang mit Ereignissen von globaler Relevanz wie dem Erdbeben und dem anschließenden Tsunami in Japan. anstatt im Bezug auf die wirklich drängenden Fragen. wie Holznagel und Schumacher schreiben. kompetenter. dass allen beteiligten Parteien durch die überholten Begriffe. die Rolle und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in dieser neuen. die eingeführte Medienmarken liefern. welche Informationen der Nutzer online zur Kenntnis nimmt. in der die physikalisch bedingte. Journalismus und Unterhaltung im Netz zu beschreiben. dass Journalisten „für die Qualitätsbewertung von Kommunikationsinhalten weitgehend ausfallen“. Die Verbreitungswege. wie und was man regulieren kann. und auch die Qualität der Inhalte lässt sich hier einfach an die vorherrschenden gesellschaftlichen Wertevorstellungen anpassen. Nachrichten inklusive Filmbeiträge oder Fotos lassen sich in Farbe oder Schwarzweiß auch über das Internet übertragen. dass alles. machen es der Politik auch nicht leicht. Hier steckt die Politik in dem Dilemma. dass der Grund dafür in offensichtlich falsch kalkulierten Pauschaltarifen für Internetanschlüsse liegt. die Wahl zu haben zwischen der Rückkehr zu einem Monopol oder der Subventionierung einiger weniger Großkonzerne. Die Einschätzung. Unrat und Rechtsverletzungen über das Netz transportiert würden. Für mich ist der derzeitige Stand eher eine Suche nach Konzepten. Möglicherweise hilft auch hier nur eine transaktionsorientierte Sichtweise. hier transaktionsorientiert zu denken. dass damit die Grundlage für ein Mehrklasseninternet gelegt wird.und Datenschutz mitzuhalten. War vorher die Rollenverteilung von Anbieter und Verbraucher klar.und Rundfunkanstalten beenden. sehe ich keinen Grund. und damit könnte auch der Art. Bei der Übertragung via Internet haben wir es lediglich mit einer Änderung des Trägermediums zu tun. Aus diesem Grund argumentieren die Netzbetreiber in der Diskussion über Netzneutralität mit höheren Kosten. welche sie mit höheren Preisen für priorisierte Dienste abdecken wollen. Aber auch diese Aspekte zeigen.und Pressefreiheit nicht zumindest teilweise übernehmen kann. gerecht zu werden. Die Autoren bemerken in ihrer Einführung richtigerweise die Entwicklungen und die wirtschaftlichen und sozialen Potentiale des Internets. 1 GG ausgeschlossen. die einige Dienste wie Videoübertragung etc. B. Michael Rotert · NETZPOLITIK MUSS GLOBAL ORIENTIERT SEIN NETZPOLITIK MUSS GLOBAL ORIENTIERT SEIN Prof. sei es nun bei strafrechtlich relevanten Inhalten wie Kinderpornographie. Zusätzliche Dienste. die das Internet ja erst interessant machen. sieht man einmal von der Übertragungsgeschwindigkeit ab. Dies wäre sicher eine Möglichkeit der besonderen Situation in Deutschland. der eben gerade nicht öffentlich finanziert ist. 5 Abs. Damit müsste auch keine Diskussion geführt werden. Die unglaubliche Fülle neuer Dienste. hosting. ist zwar richtig. Glücklicherweise ist aber die Infrastruktur nur ein kleiner Teil dessen.und Inhalteanbietern. Auch wenn ich den Autoren in ihren Ausführungen über die Bedeutung der Many-to-many-Kommunikation im Internet zustimmen kann. Die Lösung der Infrastrukturproblematik sollte daher durch die Politik gemeinsam mit Wirtschaft und Kommunen vorrangig bearbeitet werden. Die Provider20 säßen doch an der Quelle und könnten kontrollieren. wenn sowohl 20 Gemeint sind Firmen. wenn Schund. die zuvor gedruckt verteilt oder als Radiosignal ausgestrahlt wurden. Andere Länder haben dieses Problem nicht! Wesentlich diffiziler ist die Einschätzung der im Grundgesetz in gleichem Atemzug genannten Pressefreiheit. Auch hier kann ich mir transaktionsbasierte Regelungen vorstellen. Sperren und Filtern von Kommunikationsströmen sind eigentlich in Art. gleichzeitig wird aber versucht. Michael Rotert eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. können diese nun im Netz dauernd wechseln. So ist es bei Druckerzeugnissen relativ einfach. in dem es etwas ungeregelter zugeht und jeder Leser auch Autor sein kann. was bisher über den Sender ging.oder gar Überwachungspotential. Immer wieder werden die Zugangsanbieter hier als Gatekeeper bezeichnet. Internetzugang über Funk ist aus verschiedenen Gründen nicht überall gewünscht. Die Vorteile des Internets beim Einsatz in vielen Bereichen des täglichen Lebens finden dabei weniger Beachtung als ein mögliches Gefährdungs. hier für die digitale Welt des Internets neue Gatekeeper zu identifizieren. 5 Abs. Möglicherweise wäre es hilfreich. Allerdings sollte man bei einer derartigen Aufteilung der Dienste in verschiedene Geschwindigkeitsklassen und damit in verschiedene Komfortklassen nicht übersehen. dass die gesamte Bevölkerung vom Internet profitieren soll und dafür „Breitband für alle“ propagiert. ist dies nicht gegeben. Umso befremdlicher wirkt es. könnten dann nur über einem Bereich bei diesen Anstalten wahrgenommen werden. Rundfunk und Fernsehen ihre bisher über die traditionellen Medien ausgestrahlte Information zusätzlich über das Internet verbreiten. die zudem vom extrem komplizierten deutschen Steuersystem und Föderalismus gestützt wird. Blocken. Im Internet. Mit genau diesem Ansatz könnte man auch die Diskussion bezüglich Internetauftritt der öffentlichrecht lichen Fernseh. redaktionelle Auf bereitung kann dabei erst einmal so bleiben. Satz von Art. scheint schier unmöglich. 5 GG so stehen bleiben. und andererseits sind Investitionen in schnelle Glasfaseranschlüsse in ländlichen Gebieten aus Sicht der Wirtschaft nicht rentabel oder stehen dem Naturschutz entgegen. 1 GG noch. Das eigentliche Recht auf Pressefreiheit sehe ich aber nicht im Fokus der Diskussion. die immer schneller auf den Markt kommen. Generell ist zu unterscheiden zwischen Zugangs-. wo die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vom Bürger finanziert werden. ob Internetdienste näher bei Presse oder Rundfunk liegen. . warum man die Ordnungsprinzipien für Rundfunk. Wenn die Politik möchte. V. die Investitionskosten in die Netze wieder einzuspielen. Netznutzer und Diensteanbieter lehnen eine derartige Aufteilung ab. bei dem folglich ländliche Gebiete benachteiligt werden könnten. wie sie ist. denn hier mit Gesetzgebung. was das Internet ausmacht. Vergleiche mit auslaufenden Technologien sind irreführend und erzeugen eine Art hausgemachter Problematik. 34 35 Es macht deshalb auch keinen Sinn. Wenn Presse.rePlik Prof. die den Zugang zum Internet anbieten (Accessprovider oder Zugangsanbieter). die niedrigen Flatrates aber machen wiederum die Internetdienste für ein breites Publikum erst interessant. Die damit verbundenen Veränderungen in der Gesellschaft und vor allem bei der Politik sind jedoch nicht nur an den gegenwärtigen Diskussionen und Maßnahmen abzulesen. so müssen diese Ordnungsprinzipien auch dann noch gelten. Aber trotzdem passt nach meiner Meinung der 2. an Verbraucherschutz und Datenschutz. komfortabler gestalten würden. Man kann hier argumentieren. Das Angebot und die Qualität der Dienste an sich verschlechtern sich dabei prinzipiell nicht. so reicht das nach meinem Dafürhalten nicht aus. Urheberrechtsverletzungen oder auch nur verbotenem Glückspiel. Der Vollständigkeit halber sollte aber auch erwähnt werden. grundrecht lich genau spezifizierte Kommunikationsarten festzu legen. dass man eigentlich nur verlieren kann. doch Netzbetreiber sehen darin die einzige Möglichkeit. Daraus kann sicher noch keine Netzpolitik hergeleitet werden. denn ebenso schwierig gestalten sich die Anforderungen z. So bestehen einerseits Ängste vor Elektrosmog. Geregelt werden müsste die Anschlusskommunikation und die Kommunikation der Nutzer untereinander. wenn man das globale Internet mit national geltenden Regeln angehen will. Verbraucher. lautet das Argument. in genau diesem Umfang und Inhalt auch in das Netz eingespeist werden darf. In einem globalen Internet können Informationen mit gleichen Inhalten und gleichem Layout über tragen werden. Die journalistische bzw. dass die Gatekeeper des analogen Zeitalters deutlich an Macht verloren haben. den Autor zu bestimmen. und man sollte nicht versuchen.bzw. dass straf bare Inhalte und Handlungen zu tolerieren wären. Jahrhundert sollte flexibel auf rasche Entwicklungen reagieren können. Nur dann sind wir sicher. Notebook etc. ist dabei ohne Bedeutung. verbunden mit Rechtsicherheit für die Erbringer von Internetdiensten.und Rundfunkfreiheit abzugrenzen ist. über eine neue Formulierung nachzudenken. ungewollte Kommunikation zu verhindern. wenn es denn möglich ist. Damit kann für die Zukunft sichergestellt werden. so kann in nicht allzu ferner Zukunft alles im Internet integriert transportiert werden. In dem bloßen Wort Netzzugang wären auch Telefon. sind weder zielführend noch entsprechen sie dem Prinzip des Internets. Es geht ausschließlich um Kontrollmechanismen. dass der Nutzer Qualitätsunterschiede erkennen kann. beim Internetzugangsanbieter liegen. wenn sie über das Internet verbreitet bzw. Deswegen macht es auch keinen Sinn. Keinesfalls darf die Kontrolle beim Betreiber der Infrastruktur bzw. ist schon ein Internetdienst.Prof.. für eine kurze Zeit von linearen und nicht-linearen Diensten zu reden. Es ist deshalb sinnvoll. 36 37 Darauf würde ich aufsetzen. Auch die Tatsache. Förderungen für Entwicklungen angegangen werden.. denn wer weiß jetzt schon. Pauschale Abgaben oder Gebühren führen immer wieder zu Diskussionen. sind dabei unabdingbare Elemente. Eine weitergehende Förderung wäre in meinen Augen zu wenig zielgerichtet. denn auch Rundfunk wird bzw. dass entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen müssen. mit erfasst. ob ein zukünftiges Netz auch noch Internet heißt. mangelhafter Gleichbehandlung. intensive Debatte über binnenpluralistische Sicherungen der Medienfreiheiten . Dies bedingt natürlich. Sieht man sich die derzeitige Entwicklung an. Selbstregulierung der Industrie und Multistakeholderansatz. Bei der Qualitätsbetrachtung würde ich vielmehr auf eine Ausbildung schon in den Grundschulen setzen. mit Parallelen zu auslaufenden Technologien moderne Entwicklungen in unpassende Schemata zu pressen. Deshalb würde ich den Empfehlungen noch hinzufügen. Eine Netzpolitik für das 21. Fernsehen etc. Insgesamt sollten genau in diesem Bereich Empfehlungen und Verhaltensregeln verstärkt propagiert werden bzw. welche den Entwicklungen Rechnung trägt. dass über Forschungsförderung einheimische Technologien entwickelt und als Alternativen angeboten werden. Selbstbestimmung der Nutzer durch entsprechende Mechanismen auf dem Endgerät (PC. . auch als nutzerautonome Filter bezeichnet. Ungleichgewicht. erlauben es dem Endbenutzer. dass wir in ein paar Jahren nicht schon wieder eine ähnliche Diskussion führen müssen. die bei Presse und Rundfunk einfach ausgeübt werden konnten.). So gibt es durchaus Suchmaschinen mit speziellen Datenschutzversprechen. Damit soll nicht gesagt sein. Internetzugang für alle ist sicher wünschenswert.“ kann ich deshalb nur zustimmen. begangen werden. Ich bin nicht der Meinung. Nur so macht die Festlegung der Rundfunkgebühren auch für PCs Sinn. Netzbetreiber werden dies anders sehen. Gegenmaßnahmen bei Diskriminierungen dürften bei ausländischen Suchmaschinen ins Leere laufen. Sei es beim Nutzer oder beim Inhalteanbieter. welche sich wie folgt kommentieren lassen: Der Erörterung der Netzneutralität kann auch aus Sicht der Internetwirtschaft nicht widersprochen werden. Kommunikationsmedium ebenso zu abstrahieren ist wie von Presseund Rundfunkfreiheit. welche stärker empfohlen werden sollten. was damit die integrative. Die derzeit diskutierten Mechanismen wie Leistungsschutzrecht etc. d. Besser wäre von „Schlussfolge- rungen einer Netzpolitik in Teilbereichen“ auszugehen. um Grundrechte außer Kraft zu setzen. im globalen Internet aber sicher anders gehandhabt werden müssen. Michael Rotert · NETZPOLITIK MUSS GLOBAL ORIENTIERT SEIN Exekutive als auch Legislative hier Techniker als Gatekeeper einsetzen wollen. Unzufriedenheit und können neue. ist richtig. dass die Orientierung im Internet über Suchmaschinen gewisse Manipulationsmöglichkeiten eröffnet. ohne dabei die Kommunikationsmöglichkeiten einzuschränken. Ob man das dann noch Internet nennen wird. Im Hinblick auf kommende Entwicklungen würde ich mich aber nicht auf eine Zugangstechnologie festlegen und schon das Wort Internet weglassen. Der Feststellung „die Ökonomisierung der Medienmärkte erfordert eine neue. h. konvergente Entwicklung des Internets widerspiegeln würde. dass die Internetdienstefreiheit von Presse. die vom Übertragungs. Das Zusammenspiel von Journalismus und Netzgemeinde ist ausschließlich dem Qualitätskapitel zuzuordnen. Eine sichere Methode ist das Ansetzen an den Endpunkten der Kommunikation. angepasste Geschäftsmodelle auch nicht übergangsweise ersetzen. Die Autoren sprechen in den Schlussfolgerungen von „der“ Netzpolitik was meiner Meinung nach unglücklich formuliert ist. auch wenn die Inhalte noch teilweise über terrestrische Sender in Form elektromagnetischer Wellen ausgestrahlt werden. REPLIK STAKEHOLDER AKADEMISCHE UND TECHNISCHE COMMUNITY . wie wir es heute kennen. sind bei der in Deutschland derzeit vorhandenen. ist aus meiner Sicht die internationale Auslegung der Dienste. Libyen). sich anhand vollständig veröffentlichter Hintergrundinformationen und umfassender Einzelheiten (wie etwa bei WikiLeaks oder ähnlichen Plattformen) ein ausreichendes Bild zu verschaffen. Damals war es sicher nicht vorstellbar. InformAtIonsfreIheIt Im Internet Das Internet arbeitet so. die Internetdienste in Gesetzen und Vorschriften zu regeln. Eine Kontrolle der Informationen findet nicht mehr durch Redaktionen oder Autoren und Lektoren statt. um eine allgemein ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Zugang zum Internet sicherzustellen. 4. Angebote und der Konsum der angebotenen Dienste können im Internet jederzeit und von beliebigen Standorten aus erfolgen. Inwieweit der Einzelne in der Lage ist. dass auch in diesen extremen Situationen die Menschen durch Nutzung von schnell bereitgestellten Umwegen (Weiterleitung von SMS ins Internet) weiterhin versuchen. die auf Kontrolle oder Filtern der Dateninhalte basieren. Aus meiner eher technisch geprägten Sicht passen das Internet und die darin in den letzten Jahren sich ständig weiter entwickelnden Kommunikationsformen nicht unmittelbar in eine der beim Entwurf des Grundgesetzes vorgesehenen Kategorien. Die klare Unterscheidung in Quelle und Senke des in Gesetzen und Regulierungen definierten Informationsflusses werden bei den im Internet heute vielfach genutzten Plattformen aufgelöst. kann beitragen und jeder kann lesen und sehen. ohne dass er dazu die Erlaubnis einer zentralen Instanz wie etwa dem Netzbetreiber haben müsste. Das Internet stellt in diesem Modell die direkte und freie Kommunikation zwischen den Endteilnehmern in den Vordergrund. dAs „Internet-modell“ Auf BAsIs offener stAndArds 1. fAzIt Regelungen und Vorschriften durch den Staat sollten mit viel Feingefühl und nur sehr vorsichtig Zug um Zug erfolgen. kann es durchaus Sinn machen. Er kann sich dabei durch Suchmaschinen. Eine nationalstaatliche Gesetzgebung zur Regelung scheint durch die technischen Gegebenheiten nur schwer oder gar nicht umsetzbar. Falls die Kräfte des Marktes nicht ausreichen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Medien bedeutet Informationsfreiheit im Internet immer auch. Die technische Entwicklung und die Veränderung der Nutzung des Internets schreiten viel rascher voran. Vor allem der Schutz von persönlichen Daten und der oft noch viel zu lockere Umgang damit aufseiten der Anbieter sollten im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Jeder . Beiträge anderer Netzteilnehmer und vielfach auch durch Kommentare oder Zusammenfassungen redaktionell betriebener Informationsplattformen unterstützen lassen. Selbst eine Anpassung von normalen Gesetzen und Verordnungen wird dem Tempo der Entwicklung im Internet nicht gerecht. die wir heute im Internet antreffen und nutzen. 41 Die von Herrn Holznagel und Herrn Schumacher in ihrem Artikel gemachten einführenden Bemerkungen zur Einordnung der Internetdienste in Bezug auf die in unserem Grundgesetz enthaltenen Regeln für Kommunikationsdienste erscheinen mir größtenteils zutreffend und vollständig. sahen einige Staaten in letzter Zeit eine vollständige oder zumindest teilweise Unterbrechung des Interzugangs als Ultima Ratio (Ägypten. ob es sich um ein Missverständnis oder gar um eine vollständige Erfindung handelt. ISOC Germany 40 erzeugen gleichzeitig einen immensen technischen Aufwand und hohe Kosten. auf eine große Zahl von Anbietern verteilte und an vielen Orten mit dem Ausland verbundenen Struktur des Internets zum Scheitern verurteilt oder leicht zu umgehen und 2. eine Zusammenschaltung aller Teilnetzwerke ohne Barrieren oder Hürden erlauben. auf denen das Netz basiert. die sie im Internet anbieten. Auch hier lassen sich im Internet nur sehr schwer einzelne Gruppen vom Zugriff auf bestimmte Inhalte ausschließen. Soweit es sich bei den ungewünschten Angeboten um allgemein geächtete Inhalte handelt. und sollte nicht auf kurzlebige Moden im Internet ausgerichtet werden. dass jedermann Inhalte und Dienste anbieten oder Produkte verkaufen kann. dass jeder mit jedem zu einigermaßen günstigen Konditionen kommunizieren kann und dass dabei weder geographische noch soziale Grenzen eine bestimmende Rolle spielen. die Kommunikationsplattform Internet zu nutzen. Das „Internet-Modell“ eröffnet einen für jeden gleichwertigen Zugang zur ganzen Welt. Es ist der auslösende Faktor für die reichhaltige Auswahl an Angeboten und Diensten. müssen Andere. basieren auch sie auf dem ungehinderten Fluss der Informationen im Netz. mit juristischem Hintergrund entscheiden. die Rechte und Pflichten der Konsumenten und Anbieter von Diensten und Inhalten. mag dahingestellt bleiben. Da sich die individuelle Kommunikation im Internet nicht wirklich kontrollieren lässt.rePlik Hans Peter Dittler · BESONDERhEITEN DER INTERNETKOMMUNIKATION BESONDERHEITEN DER INTERNETKOMMUNIKATION Hans Peter Dittler. Dieses sogenannte „Internet-Modell“ macht es möglich. Es bleibt also vor allem der Bedarf. Auch wenn bei den derzeit stark frequentierten Angeboten von Plattformen für bestimmte mehr oder weniger offene Gruppen (Social Networks) oftmals ein zentral angebotener Dienst in den Mittelpunkt rückt. kann der Konsument nur mit seiner eigenen Entscheidungskraft und seinem Urteilsvermögen auswählen. sondern erfolgt völlig ungeprüft und oftmals auch unreflektiert. Ob eine Anpassung oder Erweiterung des Grundgesetzes mit Hinsicht auf neue Kommunikationsformen notwendig ist oder ob höchstrichterliche Entscheidungen und Auslegungen ausreichen. Ob eine Information wahr ist. um mit der modernen technischen Entwicklung standzuhalten. langfristige Richtlinien zu geben. 3. regulierend und lenkend einzugreifen. Dabei wurde sichtbar. dass Informationen in beide Richtungen ungehindert fließen können. zu stärken und klarer zu definieren. als irgendein Gesetzgebungsprozess dem folgen könnte. um eigenständig den Wahrheitsgehalt einer Nachricht oder Aussage beurteilen zu können. lässt sich oftmals sehr schnell erfolgreich auch über Grenzen hinweg die Einbringung ins Netz beim Verursacher oder Anbieter abschalten. weil die offenen Standards. Lösungen. InternAtIonAle AusrIchtunG des Internet Ein entscheidender Aspekt bei allen Bemühungen. Aus meiner Sicht ist das Grundgesetz darauf ausgelegt. Anders stellt sich die Situation bei nur in bestimmten Regionen oder in einzelnen sozialen oder politischen Umfeldern geächteten Inhalten dar. ist durchaus nachvollziehbar. den Staaten und internationalen Organisationen im Sinne eines Multistakeholder-Ansatzes an einem Katalog von Rechten und Prinzipien für die „Governance“. 42 43 Der Beitrag von Holznagel/Schumacher über die Freiheit der Internetdienste eröffnet neue Perspektiven für die Rahmenbedingungen eines zeitgemäßen Verständnisses der Meinungsäußerungsfreiheit im Internet. Pioneer and guarantor of human rights and democracy. in: Renate Kicker (ed. CM / Rec (2007) 16.“ Der Europarat wiederum hat in seiner grundlegenden Ministererklärung von 2009 über „ein neues Konzept der Medien“ die Frage gestellt. gearbeitet. 29 May 2009. der in der Vergangenheit schon mit mehreren Richtlinien für das Internet hervorgetreten ist. 25 Siehe Wolfgang Benedek and Matthias C. Hier bestehen grundsätzlich zwei mögliche Ansätze: entweder die ausdehnende Interpretation bestehenden Rechts oder die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens. auf internationaler Ebene entstanden ist. da eine Ausdehnung des bestehenden Rechts im Sinne „Was offline gilt. heft 1 (2011). und andererseits. The Council of Europe. die für ihre volle Erfüllung auf die Nutzung des Internets zunehmend angewiesenen sind. die es auch gegen staatliche Beschränkungen und wirtschaftliche Interessen schützen kann. letztlich aber geht es um ein weltweites Menschenrecht. wobei der Grad der Verbindlichkeit zur staatlichen Ebene hin zunimmt. 109-116. aber auch das Recht auf Privatleben und Datenschutz oder das Recht auf gleichen Zugang zu einem sicheren und offenen Internet. wie etwa dem Recht auf Bildung. Webseiten und Blogs großteils unter Verwendung westlicher Technologie zu filtern oder gar zu blockieren. wäre dies ein Beispiel guter Praxis. in: Rechtswissenschaft. 24 A new notion of media ? Political Declaration and Action Plan. auf deren Grundlage sie mit zehn Rechten und Prinzipien für das Internet an die internationale Öffentlichkeit getreten ist. Wolfgang Benedek · MULTISTAKEhOLDER GOVERNANCE ALS POLITISCh-REChTLIChE INNOVATION MULTISTAKEHOLDER GOvERNANCE ALS POLITISCHRECHTLICHE INNOvATION Prof. nach Regulierung im Konsens.rePlik Prof. Recht auf Internet. dass eine unbesehene Übertragung der Ordnungsprinzipien der Rundfunkfreiheit auf das Internet aufgrund dessen unterschiedlicher Natur nicht zweckmäßig und daher eine eigene „Freiheit der Internetdienste“ wünschenswert wäre. dass diese Thematik staatlicherseits nur in enger Kooperation mit anderen Akteuren auf europäischer und internationaler Ebene geregelt werden kann und soll. das sich aus anderen Menschenrechten.22 Das Internet hat neue Möglichkeiten demokratischer Meinungsbildung und äußerung mit sich gebracht. Grundlage bilden die Menschenrechte. Kettemann. die Steuerung des Internets. Angesichts zunehmender Praktiken autoritärer Regierungen. stehen solche in Entwicklung. dem die verschiedenen Ansätze Rechnung zu tragen versuchen.org . Eine Besonderheit des Internets ist seine dezentrale Natur.23 Das Internet kann damit einen wichtigen Beitrag zur auf staatlicher wie auch europäischer Ebene erwünschten stärkeren Beteiligung der BürgerInnen an den öffentlichen Angelegenheiten beitragen. The Council of Europe and the Information Society. das Schwergewicht auf die Prinzipien der „Internet Governance“ legt.24 Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Netzpolitik oder die Tätigkeit von Suchmaschinenbetreibern sind ebenfalls bereits internationale Richtlinien im Rahmen des Europarates entwickelt worden bzw. hat die Koalition den ersten Entwurf einer Charta der Menschenrechte und Prinzipien für das Internet ausgearbeitet. dass es einer Überprüfung im Hinblick auf die neuen Medien und medienartigen Dienstleistungen der Massenkommunikation sowie der Dienstleistungsanbieter bedürfe. So heißt es auch in der Grundrechtecharta der EU in Art. Auch eine rezente Untersuchung über ein 22 Siehe Kai v. die auch die Internetdienste einschließen soll. Zurück zum Thema der Freiheit der Internetdienste: Die Argumentation von Holznagel und Schumacher. Während der Europarat. Council of Europe. dass mit der Bedeutungssteigerung des Internets ein Bedarf nach mehr Orientierung. und beschlossen. wozu ein Aktionsplan verabschiedet wurde. Einige Länder haben ein solches bereits auf nationaler Ebene geschaffen. ob unser Verständnis von Medien in der neuen Informationsgesellschaft noch gültig sei.).25 Dies zeigt auch. Lewinski. Karl-Franzens-Universität Graz „Recht auf Internet“ kommt für Deutschland zum Ergebnis. 23 Recommendation of the Committee of Ministers to member states on measures to promote the public service value of the Internet. 11 (2) ganz klar: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. 5 Grundgesetz im Sinne einer allgemeinen Medienfreiheit. ableiten lässt. MCM (2009) 011. die von den Autoren eindrücklich beschrieben werden. Gerade deshalb stellt sich die Frage der Interpretation von Art.internetrightsandprinciples. Auch der Europarat hat mit seiner Empfehlung über Maßnahmen zur Förderung der Bedeutung des Internets als öffentliche Dienstleistung von 2007 das Potential der Nutzung des Internets für Demokratie und Bürgerbeteiligung hervorgehoben. So wird derzeit im Europarat und in einer globalen Koalition von Akteuren aus der Zivilgesellschaft. auch wenn hier zunehmend Gefahren drohen.21 Daraus ist zweierlei ersichtlich: Einerseits. auch die Europäische Union hat derartige Pläne. 1st Council of Europe Conference of Ministers responsible for Media and New Communication Services. die erst jüngst in den Demokratiebewegungen im arabischen Raum ihren eindrucksvollen Einsatz fanden. dass dabei auch neue Rechte und Prinzipien formuliert werden müssen. soll auch online gelten“ nicht ausreicht. Das zeigt sich insbesondere in der Diskussion um ein Recht auf gleichen Zugang zum Internet. Strasbourg 2010. 21 Siehe www. Insgesamt würde eine Freiheit der Internetdienste neue kreative Impulse für die Meinungsäußerungsfreiheit und die Informationsfreiheit bedeuten. dass das Grundgesetz hinsichtlich des Internet als „Massenmedium“ nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. 70 – 94. Damit könnte den Besonderheiten der Internetkommunikation Rechnung getragen werden. Wolfgang Benedek. Reykjavik. der Wirtschaft. wie insbesondere das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit. REPLIK STAKEHOLDER ZIVILGESELLSCHAFT . gefährliches Gebilde. In Deutschland sind dabei Tausende Webseiten betroffen. quasi mit dem digitalen Äquivalent zum Störsender. Sachverständiger der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages und Mitglied des AK Zensur Das Internet hat sich in den letzten Jahren verstärkt als besonderer Raum der Kommunikationsfreiheiten etabliert.und Koordinierungs-Medium: Die beiden örtlichen Zeitungen hatten sich offiziell für das Projekt eingesetzt. sondern auch viele andere. wie das Internet für eine Demokratisierung der Öffentlichkeit sorgt. Kaufhaus und Bibliothek. beispielsweise beim Jugendschutz. sich frei zu unterrichten. wie sie mit dem Internet umgehen soll. Seit Jahren fragt sich die Politik. dass jede Art von Internet-Sperren eine Form der Zensur ist. sondern das weniger bekannte komplette Ausfiltern und Unterdrücken von Ergebnissen. Es wird Zeit. Das Internet ist aber kein zweites Fernsehen. indem sie nicht gegen den Autor der betreffenden Inhalte vorgehen. das gibt es nicht. Schließlich sind sie nicht nur weltweit verboten. Wer aber regelmäßig in Bild und Ton berichtet und mehr als 500 Zuschauer hat. Online-Medien wie den Rundfunk zu behandeln. Insbesondere die auch über das Netz koordinierten Revolutionen in Nordafrika haben gezeigt. Die bisher geltende Regulierung versucht es in vielen Bereichen ähnlich dem Rundfunk zu behandeln – schließlich sieht so ein Computermonitor auch irgendwie einem Fernseher ähnlich. Lenkung. Es wird Zeit. dass es auch auf breiter Basis als Chance wahrgenommen wird – und nicht als merkwürdiges. Aber nicht nur die absolute Blockade ausländischer Inhalte ist eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen. das es zu regulieren gilt. Der Bürgerjournalismus hat das geleistet. Wie unpassend der derzeitige Regulierungsansatz ist. hat dies wiederum Auswirkung auf die öffent liche Berichterstattung: Was Google nicht findet. Denn ein rechtsfreier Raum war das Internet noch nie. So entledigen sich einige Unternehmen Kritik und versuchen die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Behinderung. Das Internet ist somit Telefon und Rundfunk. Und als die Landesregierung in Stuttgart nach der gewaltsamen Parkräumung am 30. konnte sich jeder im Internet bereits ansehen. 71) umfasst das Recht. Und dabei ist nicht das Verfahren gemeint. Streng genommen waren die Übertragungen also illegal. die Empfänger. sie also kurz gesagt selbst Schuld seien. Und der Autor kann sich nur schwer wehren. das einzelne Fundstellen nach vorne und andere nach hinten katapultiert. sondern auch geächtet. Ungehindert bedeutet dabei frei von rechtlich angeordneter oder faktisch verhängter staatlicher Abschneidung. Ähnliche Probleme ergeben sich auch in anderen Bereichen. aus dem Park und von diversen Geschehnissen via Internet anschauen. die häufig aufgrund anwaltlicher Drohungen aus den Ergebnislisten gestrichen werden. Durch das Internet konnten kostengünstig und einfach Informationen verbreitet und Aktionen koordiniert werden. dass sie auf Masten geklettert und heruntergefallen sind. Sender oder beides zugleich sein können. die im Ausland ins Internet gestellt werden und hierzulande illegal sind.tv (http://fluegel. Bei den Protesten gegen Stuttgart 21 war das Internet ein wichtiges Informations-. keine Weiterentwicklung des Rundfunks. dass dies auch bei den „Offlinern“ selbstverständlich wird. Viel schleichender ist die Informationsblockade und mangelnde Transparenz bei Suchmaschinen. Ohne Internet wäre der Widerstand sicherlich deutlich schwächer gewesen. auch beim lokalen Rundfunk SWR haben die Tiefbahnhof-Gegner kritische Stimmen vermisst. Da viele Journalisten heutzutage auch primär die gängigen Suchmaschinen nutzen. 5 GG wendet und zu unterbleiben hat. dass die Opfer von Duisburg nicht dadurch zu Tode kamen. Bei verschiedenen anderen Inhalten kommt die alte Sperr-Diskussion aber immer wieder auf: Illegale Inhalte sollten in Deutschland „gesperrt“ werden. Diese Vielfältigkeit und den globalen Charakter des Mediums muss jeder Regulierungsansatz beachten. Registrierung und sogar „frei von unzumutbarer Verzögerung“. Auch wenn das Problem in diesem Falle gelöst werden konnte: Man muss sich fragen. zeigt wiederum der Protest gegen Stuttgart 21: Bei fluegel. Bei Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (oft verharmlosend „Kinderpornografie“ genannt) sind sich in Deutschland in der Zwischenzeit alle im Bundestag vertretenen Parteien einig: Die Inhalte sollen an Ort und Stelle entfernt werden. Zeitung und Flugblatt. die Demonstranten hätten Pflastersteine auf Polizisten geworfen. benötigt laut Rundfunkstaatsvertrag auch im Internet eine Sendelizenz – ein Überbleibsel aus analogen Zeiten und Folge der dortigen Frequenzknappheit. wozu die regionalen Fernsehsender nicht in der Lage 46 47 waren. sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen frei zu unterrichten – ist ein wesentliches Element unserer wehrhaften Demokratie. Für in der digitalen Gesellschaft angekommene Menschen ist dies selbstverständlich. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 1960ern im Fall „Einfuhrverbot / Leipziger Volkszeitung“ (BVerfGE 27. die auf den beiden geheimen Listen der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ stehen.tv) konnten Interessierte LiveBerichte vom Nordflügel des Bahnhofes. Dazu gehören nicht nur solche. welches Potenzial eine freiheitliche Kommunikationsinfrastruktur mit sich bringt. September 2010 noch behauptete. Aber auch in Deutschland konnten wir sehen. Stammtisch und Eckkneipe. dass die Politik akzeptiert. Durch die Allgegenwärtigkeit von (Handy-) Kameras und Online-Videoportalen war schnell klar. Denn die Informations. Beispielhaft seien die Katastrophe bei der Loveparade 2010 und die Proteste gegen Stuttgart 21 erwähnt: Behauptungen von im analogen Zeitalter stecken gebliebenen Akteuren konnten schnell widerlegt werden. Die netzpolitische Diskussion in den vergangenen Jahren ist geprägt von der Frage. Es wird Zeit. .oder Rezipientenfreiheit – also das Recht eines jeden. Kommunikations. Uni-Vorlesung und Talkshow. sich gegen die Rezipientenfreiheit aus Art. sowohl die schlichte Informationsaufnahme als auch die aktive und ungehinderte Informationsbeschaffung. unsere verfassungsrechtlichen Kommunikationsgrundrechte zu sichern. Es ist ein weltweites Kommunikationsmedium: Es erlaubt alle denkbaren Kommunikationsmöglichkeiten mit beliebiger Anzahl an Teilnehmern. Das Internet bietet ganz neue Herausforderungen dabei. wie mit Inhalten umgegangen werden soll.rePlik Alvar Freude · DAS INTERNET UND DIE DEMOKRATISIERUNG DER öFFENTLIChKEIT DAS INTERNET UND DIE DEMOKRATISIERUNG DER ÖFFENTLICHKEIT Alvar Freude. wie Polizisten mit Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten vorgingen. Zeitschrift und Videothek – vergleichbar all jenem und doch nicht analog dazu. sondern seine Auffindbarkeit zunichtemachen. ob es zeitgemäß ist. „Feindsenderverbote“ hingegen sind Kennzeichen autoritärer Regime. wenn es z. Hier sehe ich u. dass dem noch lange nicht so ist. die demokratische Plattform in ein Korsett pressen das Freiheitsrechte einschränkt. Da das Internet auch ein wirtschaftlicher Faktor ist. neue Wege gefunden werden. außer den technischen Spezifikationen. die als lokale oder nationale nicht profitorientierte und nicht regierungsnahe Gruppen unmittelbar die Interessen der Endnutzer vertreten. Leider zeigen die Erfahrungen an der Basis. das Bücher. ist in der Lage die gewünschte Information im Netz zu finden und kann diese auf Ihre Wertigkeit hin beurteilen. Jede Gruppe.ly /dmTM29).B. dass sie Wärme verkaufen und nicht Öfen.org/orgchart . wurde es von Anwendern entwickelt. sondern wir sollten damit in der Grundschule beginnen. ein PC nebst erforderlichem Zubehör gehöre mittlerweile zum soziokulturellen Bedarf eines hilfebedürftigen. Dies kann nicht bedeuten. 3 Satz 1 Nr. 27 Strukturschema ICANN auf www. wäre dieser Beruf nicht ausgestorben. Dies sollte meines Erachtens auch nicht das Ziel sein. die sich keinen Regularien. Chancengleichheit zu gewährleisten und Wettbewerb zu befördern und wann wir damit Kreativität unterbinden bzw. 04. die den in den ICANN 26 Im Rahmen der Grundsicherung soll nach Ansicht des LSG Essen (Beschl. dass alle Entscheidungen das DNSSystem betreffend von ICANN getroffen werden. Die RALOs konstituieren sich aus sogenannten „ At-Large Structures“ (ALS). wie z. So lange „Internetbenutzung“ losgelöst im Informatikunterricht gelehrt wird. weil nicht die Verbreitung. Er ist weiterhin in der Lage die Möglichkeiten. darauf verzichten müssen wir deswegen nicht. So wie wir das Netz heute kennen. sondern die Erforderlichkeit für die haushaltsführung entscheidend sei.icann. oder der Grundanspruch auf den Besitz eines Computers 26 nicht dem Grundanspruch auf ein Rundfunkgerät gleichgestellt ist wird es für den digitalen Laien zukünftig immer schwieriger. um den Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfüllen zu können. soweit sie nötig ist. Bereits damals war die Klägerin der Auffassung. die positiven Errungenschaften. Mit Sicherheit werden uns dabei andere Kompetenzen verloren gehen (meine Handschrift 48 49 war mal toll. Kooperationen geschlossen werden – eine große Herausforderung. Gewiss wurden sie durch diese verändert. Für einige Leser dieses Beitrages mag dies wie eine längst vorhandene Selbstverständlichkeit klingen. Der Erfolg des Internets besteht darin. aber untergegangen sind sie nicht. welche neue Internetdienste hervorbringen. Die Qualitätsentscheidung muss weiterhin vom Nutzer getroffen werden. Das Gericht verneinte dies. RootServer. ob nicht künftig die Kosten eines Internetanschlusses zur Grundsicherung und somit zum Existenzminimum gerechnet werden müssen (http : // bit. B. wie z. die mit Management der kritischen Internet-Ressourcen (Domain-Namen. Vielmehr müssen neue interstaatliche Abkommen. ob sie die angebotenen Dienste benötigen oder nicht. B. Die Kompetenz des Individuums ist der Erfolgsfaktor des dezentralen Netzwerks. Regierungen. die freie Meinungsäußerung oder die stetig kreativen Prozesse. wie die Diskussionen beim Internet Governance Forum (IGF) und bei ICANN.28 In jeder der fünf Regionen gibt es eine sogenannte „Regional At-Large Organisation“ (RALO). hinsichtlich des Datenschutzes. dass sich Internetdienste / -inhalte nicht in den vorhandenen Strukturen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abbilden lassen. Ein haushalt lasse sich ohne Probleme ohne einen PC führen. Leider gibt es bei der Interneterziehung nicht die generationsübergreifenden Erfahrungen. um die Bekämpfung von Straftaten geht. Internet-Protokolle) im Zusammenhang stehen. v. IP-Adressen.27 Alle Entscheidungen werden unter Anhörung aller Interessengruppen getroffen. unterordnen mussten und es hat seine globale Verbreitung erfahren. 23. einzuschränken oder gar zu verhindern. Die rechtlichen Entwicklungen würden damit den tatsächlichen Verhältnissen und den entstandenen Bedürfnissen Rechnung tragen. 2010 – L 7 AS 41 / 10 B ER).oder Zeitunglesen haben schon die Einführung anderer Medien (Funk. Der Endnutzer wird bei ICANN durch das At-Large-Advisory Committee (ALAC) vertreten. sollten auch in der Gesetzgebung. auf die wir zum Beispiel bei der Erziehung im Straßenverkehr zurückgreifen können. Endnutzer). Städte und Verbände wissen diese Plattformen heute für sich zu nutzen und nicht nur einmal haben sie sich als zuverlässiges Mittel der Informationsübertragung erwiesen.icann. Ein solcher müsse auch nicht im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung gemäß § 23 Abs.und Fernsehen) überlebt. die Entwicklung im Telekommunikationsbereich ist rasant und wir müssen die wichtigsten Schritte jetzt gehen. heute kann ich sie mitunter selber kaum lesen). Dennoch haben diese Dienste ihren Siegeszug angetreten. für sich zu nutzen. Hätte es im frühen Stadium schon Gesetze und Richtlinien gegeben. Übergeordnete Instanzen hätten Facebook. aufgeworfen werden. ein Restrisiko welches uns in allen Lebenslagen umgibt. mit den Entwicklungen Schritt zu halten und sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. 01.“ Die Politik prüft inzwischen indes bereits. und hier insbesondere zwischen dem ICANN Direktorium und dem Governmental Advisory Committee (GAC) immer wieder zeigen. durch Nutzer die selbstbestimmt entscheiden konnten. 29.org/en/about 28 Strukturschema ALAC auf http://www. Dieser Weg erweist sich jedoch als sehr schmaler Grat und kann nur bedingt über nationale Gesetzgebung gelöst werden. die das Netz bietet. Techniker.atlarge. Der zunehmend beklagte Fachkräftemangel wird sich in Zukunft immer mehr an der Netzkompetenz festmachen lassen. die de facto eine regionale Vertretung der individuellen Internetnutzer in allen Fragen ist. Wenn wir vor zehn Jahren in der ersten Klasse noch Noten für das „Schönschreiben“ bekommen haben. B. Viel wichtiger als die Überlegung nach welchem TKGesetz das Netz funktionieren soll ist aus meiner Sicht die Erziehung des bewussten eBürgers. wäre es sicher nie zu diesem Erfolg gekommen. Selbst Wirtschaft. z. Beschl. Aber eines ist deutlich. jedoch müssen wir sehr genau unterscheiden.rePlik Sandra Hoferichter · FÜR NUTZERERZIEhUNG UND KAPAZITäTSBILDUNG FüR NUTZERERZIEHUNG UND KAPAZITäTSBILDUNG Sandra Hoferichter ICANNs At Large Advisory Committee (AL AC) Als Internet-Endnutzer ohne juristischen Hintergrund lese ich aus diesem Beitrag heraus. erkennt aber auch Gefahren und ist sich des Restrisikos bewusst. denn so wie das Internet die Kommunikation der Nutzer in den letzten 20 Jahren beeinflusst und verändert hat. dass jeder mitmachen kann und es sich hierbei um ein globales Medium handelt. Dazu meinten die Richter: „Dies sei bei einem PC nicht der Fall. sind Regeln bis zu einem bestimmten Maß durchaus sinnvoll. auch wenn dadurch viele neue Fragen. solange sie sich auf die neuen Bedingungen eingestellt haben. Twitter & Co möglicherweise nicht als „qualitativ wertvoll“ eingestuft. welches sich aus je drei Repräsentanten der weltweit fünf Regionen zusammensetzt. 2010 – L 6 AS 297 / 10 B) ein PC nicht als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gehören. Ein eBürger kann selbstbewusst mit der zunehmenden Informationsflut umgehen. 1 SGB II durch eine Beihilfe (mit-)finanziert werden (ebenso LSG München. a. Es ist bekannt. Regulierung kann hingegen sehr sinnvoll sein. auch den nationa len Gesetzgeber gefordert digitale Chancengleichheit zu schaffen. weder im globalen noch im nationalen Kontext. Hätten die Ofenbauer einst erkannt. an welcher Stelle Regeln helfen. ICANN arbeitet demokratisch unter Einbeziehung der verschieden Interessengruppen (Wirtschaft. v. aber ihren Braten können sich heute die wenigsten selbst erlegen. sollten wir in Zukunft Schnelligkeit und Fehlerfreiheit im Tastaturtippen bewerten und das nicht erst im Volkshochschulkurs nach der Schule. Andere Kulturtechniken. Abschließend möchte ich noch auf die Entwicklung des Internets im internationalen Kontext hinweisen. Eine ähnliche Erfahrung gibt es beim Internet Governance Forum (IGF) und der entsprechenden europäischen Variante. V.V . 50 29 Committee for a Democratic United Nations (Komitee für eine Demokratische UNO). V.Statuten festgeschriebenen Kriterien für eine ALS entspricht. B. kann sich bei ICANNs ALAC um eine Anerkennung als ALS bewerben. humanistische Union e.. dass die Dringlichkeit nationaler Probleme in den verschiedenen Teilen der Welt sehr unterschiedlich gesehen wird. Daten. Medienstadt Leipzig e. Dort wo der Zugang zum Internet (noch) nicht gewährleistet ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen. & Big Brother Awards Deutschland. FoeBuD e. (The humanist Union). dem „European Dialogue on Internet Governance“ (EuroDIG). dass bei aller nationalen Spezifikation Fragen. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) e. Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e. nur noch im globalen Rahmen lösbar sind. die mit den kritischen Internetressourcen im Zusammenhang stehen. Netzwerk Neue Medien (NNM).29 Bei den ICANN / ALAC-Diskussionen geht es oft um praktische Fragen der Internetnutzer. wie z. Terre des Femmes-Germany e. V.oder Konsumentenschutz bei der Registrierung von Domainnamen.. spielt die Debatte über Menschenrechte.V. das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zensur und Chancengleichheit im Internet eine wesentlich größere Rolle als der Datenschutz. Dabei wird sehr schnell deutlich. V. FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung). In der Europäischen Regionalorganisation (EURALO) ist Deutschland mit neun ALSes vertreten. Alvar C. sowie eine Reihe weiterer Publikationen. Daneben war er in den Jahren 1989 bis 1997 an der Ethernet-Normierung bei IEEE 802. Er gründete 1995 in Karlsruhe die Beratungsfirma BRAINTEC Netzwerk-Consulting und ist seither geschäftsführender Eigentümer.ORG-Registry und seit 2007 im Beirat von . ist einer der Gründer des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) und arbeitet als freiberuflicher Software-Entwickler.): Menschenrechte in der Informationsgesellschaft. Seit 2003 hat er eine Reihe von Forschungsprojekten auf dem Gebiet Internet Governance und Rolle der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft koordiniert. Er ist seit 2006 Mitglied im Advisory Council von PIR/.Autoren 53 Wolfgang Benedek ist Direktor des Instituts für Völkerrecht und internationale Beziehungen der Universität Graz sowie des Europäischen Trainings. V. Protokolle und Sicherheit im Internet. Der Stuttgarter engagiert sich seit Jahren für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter. Er gehörte im Jahre 1991 zu den Gründungsmitgliedern der DIGI (Deutsche Interessengemeinschaft Internet) und gehört dem Vorstand an.alvar. Außerdem befasst sich Wolfgang Benedek mit der Entwicklung von Internetkompetenz für Lehrer sowie des Internet-Trainings auf Universitätsebene. H.3 beteiligt und nimmt seit 1992 an der Internetstandardisierung im Rahmen der IETF teil. Anschließend war er Mitgründer der Conware Computer Consulting und war dort bis 1994 als Entwickler und Technischer Geschäftsführer tätig. Hans Peter Dittler ist Autor von Büchern und Veröffentlichungen über IPv6.org .und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie der Universität Graz (UNI-ETC). (ISOC) umbenannt wurde. seit diese 1995 in Internet Society German Chapter e. Freude ist seit Mai 2010 als Sachverständiger Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages. Trainer und Berater. VoIP. Der Diplominformatiker Hans Peter Dittler studierte und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe bis 1979. www.): Internet Governance and the Information Society.berlin. 2008. Daraus sind zwei Bücher hervorgegangen: Benedek/Pekari (Hg.a-blast. und Benedek /Bauer/Kettemann (Hg. 2007. als NomCom Chair. deren geschäftsführender Gesellschafter er bis heute ist.und Medienrecht. Akademikern. . Im gleichen Jahr folgte das Forschungsstudium am Institut für Internationale Rechtsbeziehungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Ernennung zur Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 24. Seit 1997 Professor für Staats. Mitglied in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sowie Mitglied im Unterausschuss „Neue Medien“ des Deutschen Bundestages. Beim UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) war er Mitglied der zivilgesellschaftlichen Büros und der Working Group on Internet Governance (WGIG). Er war an mehreren EU-Forschungsprojekten beteiligt. a. und wurde 2009 zum Vorsitzenden der Cross Border Internet Expert Group des Europarates berufen. a. das sie 1989 mit der Promotion zur Dr. Thomas Jarzombek ist Bundestagsabgeordneter der CDU. Nach ihrem Abitur in Halle an der Saale 1982 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften. Kleinwächter ist Gründer und Chair des ICANN-Studienkreises und der Summer School on Internet Governance (SSIG) und hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zu den Themen Internet Governance und Informationsgesellschaft publiziert. Professor Dr. Fachrichtung Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg auf. Von 2006 bis 2011 war er persönlicher Berater des Vorsitzenden des Internet Governance Forums (IGF). C. Angela Kolb wurde am 22. V. das sie mit dem Staatsexamen als Diplomjuristin 1986 abschloss. Studium der Rechtswissenschaften und Soziologie an der FU Berlin und der McGill University in Montreal. jur. Seit mehr als 20 Jahre beschäftigt er sich mit Internet Governance und war in verschiedenen Funktionen bei der ICANN aktiv. Prof. Oktober 1963 in Halle an der Saale geboren. von 2005 bis 2009 Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen und dort zuletzt medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. das Department for Mass Communication der Universität Tampere und die School of International Services der American University in Washington. Sie ist geschieden und hat eine Tochter. WWU Münster. Von 1990 bis 1991 war sie als wissenschaftliche Assistentin am Institut für Internationale Studien der Universität Leipzig tätig. Er hat sich 1996 selbstständig gemacht mit einer Firma für IT-Service. Ehrenamtlich engagiert sie sich bei den Wirtschaftsjunioren Leipzig e. Zivilgesellschaft und Regierungen. V. u. zum Internet der Dinge und zum Safer Internet Action Plan (SIAP).und Verwaltungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Leiter des dortigen Instituts für Informations-. Sie organisiert seit 2007 jährlich die Europäische Sommerschule für Internetregulierung (EuroSSIG) in Meissen und koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Europarat „EuroDIG“. Wolfgang Kleinwächter ist seit 1998 Professor für Internet Politik und Regulierung am Department for Media and Information Studies der Universität Aarhus. Als Mitglied der Europäischen Internetnutzervereinigung (EURALO) ist sie seit Dezember 2010 Repräsentantin im At-Large-Advisoy Committee (ALAC) bei ICANN. Bernd Holznagel ist Direktor des Instituts für Informations-. Vorherige Stationen seiner akademischen Lauf bahn waren das Institut für internationale Studien der Universität Leipzig. Geb. D. 2009 wurde er im Wahlkreis 107 (DüsseldorfNord) direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Dr. beendete. das Europäische IGF zum interdisziplinären Austausch zu Fragen der Internetregulierung zwischen Internetwirtschaft. Politisch war er von 1999 bis 2005 Mitglied des Düsseldorfer Stadtrates. Von 2004 bis 2006 war sie Dekanin dieses Fachbereichs. Telekommunikationsund Medienrecht (ITM). 1999 wurde sie zur Professorin für Verwaltungsrecht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Harz (FH) in Halberstadt berufen. Sie hat an der HTWK Leipzig (FH) und an der University of North London Architektur studiert und ist seit 1999 freiberuflich als Architektin in Leipzig tätig. Von 1991 bis 1999 übernahm sie verschiedene Leitungsfunktionen im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Halle. Am 27.AUTOREN 54 55 Sandra Hoferichter ist Vorstandsmitglied und Projektmanager des Medienstadt Leipzig e. April 2006. 9. Telekommunikations. u. 1957. Promotion und Habilitation in Hamburg. verfügt er über ein umfassendes akademisches Know-how. und Ehrensprecher der European Internet Service Provider Association (EuroISPA) in Brüssel. . zweites juristisches Staatsexamen (2010). Er hält seit 1981 Vorlesungen im Bereich Informatik und wurde 1999 zum Honorarprofessor an der Hochschule Karlsruhe berufen.und Medienrecht (ITM). Telekommunikations. erstes juristisches Staatsexamen (2005). 1980. Stöcker ist Mitglied der Jurys des Deutschen Computerspielpreises und des Deutschen Entwicklerpreises. 1973. Im Sommer 2011 erscheint sein neues Buch über die Geschichte der digitalen Revolution. Von Januar 2009 bis Januar 2011 war er stellvertretender Ressortleiter Netzwelt. Akademischer Rat am Institut für Informations-. 1984 konnte er dort den ersten Internetanschluss einer deutschen Hochschule realisieren.und Datenschutzrecht sowie rechtswissenschaftliche Innovationsforschung. studierte Psychologie in Würzburg und Bristol und promovierte 2003 in kognitiver Psychologie. Seit Februar 2005 ist er Mitglied der Redaktion von SPIEGEL ONLINE. Promotion (2009). UN und das U. „Die Zeit“ und SPIEGEL ONLINE. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Informations. arbeitet bei SPIEGEL ONLINE als Leiter des Ressorts Netzwelt. Medien. Seit 2010 Habilitand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der WWU Münster und Akademischer Rat am ITM. Vor seinem Start bei Xlink war Michael Rotert an der Universität Karlsruhe tätig. moderiert und hält gelegentlich Vorträge. Neben seinen beruflichen Erfahrungen. S. Christian Stöcker. Dr. Jahrg. und als Geschäftsführer verschiedener Internet Service Provider sammelte. Pascal Schumacher. einem der ersten Provider in Deutschland. Stöcker ist in Würzburg geboren und aufgewachsen. V.56 Michael Rotert ist Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. Department of Commerce tätig. Geb. Er lehrt. die er unter anderem als Gründer und Geschäftsführer bei Xlink. Im September 2010 wurde er von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie mit deren Preis für Wissenschaftspublizistik ausgezeichnet. darunter die „Main Post“ und das Bayerische Fernsehen. WWU Münster. In München studierte er anschließend an der bayerischen Theaterakademie Kulturkritik und schrieb parallel unter anderem für die „Süddeutsche Zeitung“.und Kommunikationstechnologie und war als Gutachter für die EU. Dr. Während des Studiums arbeitete er frei für diverse Medien. Forschungsschwerpunkte: Regulierungsrecht. Studium der Rechts wissenschaf ten in Münster. Er schrieb zunächst primär für die Ressorts Wissenschaft und Netzwelt. org · Siegfried Landmann Ansprechpartner des Co:llaboratory-Lenkungskreis: Dr. Alvar C.de · www.: + 49 30 303 98 63 62 Besuchen Sie das Internet & Gesellschaft Co:llaboratory auf www. Freude.de · 2011 . Max Senges · Martin G. Thomas Jarzombek. Philipp Müller. Angela Kolb. Bearbeitung und Umgestaltung unter der Bedingung.eurodruck. siehe http://creativecommons. Sandra Hoferichter.com Druck: Eurocaribe Druck Hamburg · www.0/de/ Diese Lizenz erlaubt jegliche Art der Nachnutzung.com / Collaboratory Dieser Berichtsband wurde maßgeblich verfasst von Wolfgang Benedek.0 de. Co:llaboratory Discussion Paper Series No. Michael Rotert. Pascal Schumacher.org/licenses/by/3.youtube. Bernd Holznagel. Weitzmann · Henning Lesch Unter den Linden 21 · 10117 Berlin max @ collaboratory.collaboratory. Wolfgang Kleinwächter.de · Tel.jessicalouis. Konzept & Erstellung: Wolfgang Kleinwächter · Philipp Müller · Max Senges Oliver Klug · Sebastian Haselbeck Gestaltungskonzept & Covergestaltung: Jessica Louis · www. Hans Peter Dittler.collaboratory.Impressum 59 Herausgeber: Wolfgang Kleinwächter Co:llaboratory Discussion Papers sind eine Publikationsreihe des Internet & Gesellschaft Co: llaboratory. veröffentlichen dieVerfasser diesen Band unter der Creative-Commons-Lizenz BY 3. dass als Quelle die von den Verfassern festgelegte Zuschreibung wie folgt angegeben wird: MIND Multistakeholder Internet Dialog. 1. Christian Stöcker Soweit nicht anders angegeben. Löhe · Philipp Müller John H. H. eine Publikation des Internet & Gesellschaft Co:llaboratory · www.
Report "Collab Discuss Paper 001 - Grundrecht Internetfreiheit"