BR Zusammenfassung

May 13, 2018 | Author: Ebru | Category: Natural Law, Analogy, Minor (Law), Legal Guardian, Legal Concepts


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Allgemeiner TeilGrobe Unterteilung des Rechts:  Objektives Recht = Rechtsordnung selbst (als Summe aller Normen)  Subjektives Recht = konkrete Befugnis des Einzelnen Ein subjektives Recht besteht nur in jenen Fällen, in denen es vom objektiven Recht (der Rechtsordnung) eingeräumt wird. Recht im objektiven Sinn Demnach ist das Recht im objektiven Sinn die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird. Sonstige behandelte Punkte: - Ordnung des menschlichen Zusammenlebens - Sitte/Moral - Naturrecht – positives Recht – Gerechtigkeitsidee Naturrecht: früher wurde eine göttlich/aus Natur des Menschen/aus seiner Vernunft vorgegebene Rechtsordnung angenommen, die der Mensch erst suchen und finden müsste. Dies stand dem Range nach vor dem positiven Recht (= die in einer Gemeinschaft geltende RO). Vertreter: Heraklit, Aristoteles, Hobbes, Pufendorf. Sie alle entwickelten Systeme des Naturrechts, die jedoch teilweise sehr widersprüchlich waren. Heutige Auffassung: Menschliche Gemeinschaft legt Regeln für das Zusammenleben fest. Einerseits setzt der Staat Gesetze in Kraft und erzwingt deren Befolgung, andererseits ist auch die Kraft des Gewohnheitsrechts weitgehend anerkannt. Naturrechtliche Gedanken gewinnen aber insofern wieder zunehmend an Bedeutung, als unabhängig vom positiven Recht die Geltung allgemeiner Rechtsprinzipien anerkannt wird. Es wird ferner betont, dass sich das positive Recht an der Rechtsidee orientieren muss und ihm nur dann Rechtsqualität zukommt, wenn es dem Grundprinzip der Gerechtigkeit folgt. Außerdem wird die Rechtsidee durch die Postulate der Zweckmäßigkeit und der Rechtssicherheit bestimmt. Öffentliches Recht – Privatrecht Spezifisch privatrechtliche Prinzipien: - „zweiseitige“ Rechtfertigung: Begründung, warum das Recht und die Pflicht gerade zwischen den Betroffenen bestehen; keine Gerechtfertigung durch Gründe, die sich allein auf eine Person beziehen. - Subsidiaritätsprinzip: verbietet unnötige Kompetenzverschiebungen von kleinen Einheiten (dem Einzelnen) zu den großen (Staat). - Selbstverantwortung: erlaubt die Zurechnung der Folgen eigener Handlungen, die bei anderen eigetreten sind. Zum Vollzug des Rechts hat die ö. Bundesverfassung zwei Typen von Organen Berufen: - Gerichte - Verwaltungsbehörden Enthält ein Gesetz keine Vollzugsnorm (gibt vor, vor welche Behörde es kommen soll), greift §1 JN: Im Zweifel gehören Privatrechtssachen vor die Gerichte. Abgrenzungsmethoden: - Interessenstheorie: wessen Interesse? - Subjektionstheorie: Über- und Unterordnung vs. Gleichrangigkeit - Subjektstheorie: Hoheitsgewalt Fiktion: der Wirklichkeit widersprechende Annahme; meist zur Vereinfachung/Vermeidung von Wiederholung eingesetzt. Die Fiktion ist ein Mittel der Rechtstechnik; sie dient der Regelungsvereinfachung und ist daher nicht zu beanstanden. Gesetzliche Fiktion: zB wenn T1 als T gilt, um die Wiederholung einer und derselben Regelung für beliebig viele Ts zu vermeiden. Bsp.: wenn ein Ungeborenes als geboren behandelt wird. „Der Tatbestand des Ungeborenseins wird in machen Fällen dem des Geborenseins gleichgehalten.“ =/= Dogmatische/Doktrinelle Fiktion: Statt dem Gesetzgeber fingiert hier der Rechtsanwender. Bsp.: Behauptung, dass die sog faktischen Verträge wie Verträge zu behandeln seien und dieselben Rechtsfolgen auslösen würden. Die doktrinelle Fiktion ist abzulehnen! Es steht bewusste Absicht des Gesetzgebers hinter der Unterscheidung von zB fiktionellen Verträgen und echten Verträgen. Die vorgegebenen Voraussetzungen zum entstehen eines Rechtsgeschäftes sollen nicht durch die DF umgangen werden können. 2 Alternative zur DF: Vorliegen der Voraussetzungen einer Analogie prüfen. Arten der Tatbestandlichen Begriffe: - Logische Allgemeinbegriffe: in Anlehnung an die Vorstellung der Allgemeinheit gebildet. Kind, Tier, Wohnung - Erfahrungsbegriffe: bestimmte Kenntnisse von sozialen Gegebenheiten wie zB. Geschäftsverkehr, wirtschaftliche Zusammenhänge etc. notwendig. Bewegliche/unbewegliche, verbrauchbare/unverbrauchbare Sache, Innehabung, Zugehör. - Fachbegriffe: Kenntnisse aus dem Betreffenden Gebiet notwendig. - Wertbegriffe: soziale Erfahrung reicht nicht aus. Besonderes Werturteil notwendig. Verstoß gg die guten Sitten, Angemessenheit von Schmerzensgeld. - Rechtsbegriffe: vom Gesetzgeber durch Definition gebildet. Primär: dient nur der Umschreibung von spezifisch juristischen Verhältnissen. Baurecht. Sekundär: entsprechende Allgemeinvorstellungen existieren, die aber vom GG präzisiert werden. Familie, Eltern. Methoden der Auslegung: a) Begriffsjurisprudenz Der Begriff ist das eigentlich rechtserzeugende Element. Aus den vorgegebenen Begriffen soll mit den Mitteln der Logik weiter deduziert werden. Tätigkeit des Richters rein ist die Subsumtion logischer Natur. Die Fallentscheidung dürfe von Erwägungen wirtschaftlicher, politischer, ethischer oder sonstiger Art nicht beeinflusst sein. Diese Methode hat das rewi Denken ökonomischer Gestaltet. Die Begriffsjurisprudenz übersieht, dass die Mittel der reinen Logik nicht in der Lage sind, die vielgestaltigen Erscheinungen des Lebens zu bewältigen. Der Richter muss dem Gesetzgeber als denkender Gehilfe und nicht bloß als Automat zur Seite treten. b) Interessensjurisprudenz Leugnet die entscheidende Bedeutung von Begriffen, Definitionen und Formulierungen. Hier wichtig: Interessensbewertung durch den Gesetzgeber, da jeder Fall ein Interessenskonflikt sei (Konflikttheorie). Ursprünglich sehr naturalistisch. Gesetzgeber als Transformator. 3 c) Wertungsjurisprudenz Jüngere Interessensjurisprudenz. Der Ansicht, die Interessen der Parteien würden bloß motivierend an den GG herantreten. Auslese- und Bewertungsverfahren zu unterziehen um dann ein Werturteil zu bilden. Die vom GG erlassene Norm sei also das Ergebnis seiner eigenen Wertung. Der Richter hat die im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Wertmaßstäbe selbständig „zu Ende zu denken“. Es entsteht ein bewegliches System der rewi. Verhältnis, Bedeutung und Intensität der Tatbestandselemente haben eine derart wichtige Stellung, dass ausnahmsweise sogar auf ein Tatbestandselement ganz verzichtet werden kann, wenn andere Merkmale besonders stark ausgeprägt sind. d) Ökonomische Analyse des Rechts USA. Ziel: durch Ausgestaltung und Auslegung des Rechts sollen wirtschaftlich effiziente Regeln geschaffen werden, um private und staatliche Mittel bestmöglich einzusetzen. Aufbaugedanke/Voraussetzung: Rechtsunterworfene kennen das für sie maßgebliche Recht und richten ihr Verhalten danach aus (reactivity). Hauptaugenmerk: gesellschaftliche Verhaltenssteuerung durch rechtliche Regelungen und Betrachtung zukünftiger Fälle („Ex-ante Perspektive“) und weniger auf Gerechtigkeitserwägungen im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung („Ex-post- Perspektive“). Zentrales Anliegen: Herabsetzung von transaction costs, da diese nur Hemmnisse für den Güteraustausch darstellen. Ideelle Folge: Gewinne der Parteien maximieren und volkswirtschaftliche Wertschöpfung. „Homo economicus“ handelt rational um seinen Nutzen zu maximieren. Auch persönliche Glücksgewinne und der Wert der Familie werden aber anerkannt. Auslegung - §§6-8 Klarstellung des maßgeblichen Sinnes eines Rechtssatzes. Wenn die Auslegung durch einen gesetzgeberischen Akt erfolgt, handelt es sich um authentische Interpretation. Sie wirkt zurück! (Verdeckte Rückwirkung, da nicht ausdrücklich angeordnet) Doktrinelle Interpretation: a) Wortinterpretation Der äußerste mögliche Wortsinn steckt die Grenze jeglicher Auslegung ab. Danach kommt höchstens noch eine Lückenfüllung in Betracht. Der übliche normale Wortsinn ist demnach ein Hinweis, ein Indiz aber nicht mehr – für die Auslegung einer Norm; der noch mögliche begrenzt sie. 4 In Hinblick auf den äußerst möglichen Sinn eines Wortes kann die Interpretation entweder extensiv oder restriktiv sein. b) Bedeutungszusammenhang und Gesetzessystematik Die Bedeutung der Wörter kann sich je nach Stellung und Zusammenhang ändern. Auch die Stellung eines RS unter anderen kann maßgebend sein. Nicht zu vernachlässigen: der internationale Bezug. EU bezogenes Recht ist stets richtlinienkonform auszulegen. c) Historische Interpretation (subjektive Auslegung) Sie sucht nach dem Willen des geschichtlichen Gesetzgebers. In demokratischen Staaten am schwierigsten. Stehen freilich die Materialien in eindeutigem Widerspruch zum Gesetz, so sind sie für die Auslegung bedeutungslos. Lex-lata-Grenze: Sprechen sowohl der Wortsinn als auch der Bedeutungszusammenhang und die klare Absicht des Gesetzgebers für ein bestimmtes Verständnis des Gesetzes, so ist dieses jedenfalls maßgebend, auch wenn nach hA unbefriedigend (§6). Abweichungen geboten, wenn der historische GG von gewissen sozialen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten ausging die sich verändert haben oder wenn der Wille des historischen GG im Widerspruch zum Willen des gegenwärtigen GG steht. d) Objektiv-teleologische Interpretation {objektive Auslegung) Die zentralste Rolle spielt die objektiv-teleologische Interpretation. Sie bemüht sich um ein Verständnis, das am Zweck der Regelung selbst, an den angestrebten Lösungen orientiert ist. Gerechtigkeit, sozialer Ausgleich und Rechtssicherheit sind zu berücksichtigen. Auch die eindeutigen Zwecke verwandter Rechtssätze sind heranziehbar. Die objektiv-teleologische Interpretation bedeutet ein Weiter- und Zuendedenken der gesetzgeberischen Regelung. Die objektive Methode ermöglicht weitgehend die Anpassung veralteter Normen an geänderte tatsächliche Voraussetzungen und Wertvorstellungen. Sie hält eine Regelung elastisch und zeitgemäß, da ihre Auslegungskriterien in gewissem Umfang wandelbar sind. Lässt sich ein SV auch nicht mit diesen Methoden unter ein TB subsumieren  Rechtslücke, wenn es nicht Absicht des GG war den SV ungeregelt zu lassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit kann auch erst nach Erlassung eines Gesetzes auftreten (Funktionswandel). Man spricht hier von einer nachträglichen Gesetzeslücke. 5 Gegenstück zur Analogie. b) Rechtsanalogie (Gesamtanalogie) Aus mehreren gesetzlichen Vorschriften. der Richter hat die elementaren Bausteine der Rechtsordnung in einem neuen RS (!) zu entfalten. Selten. Lehre von der mittelbaren Wirkung der Grundrechte: bei der Auslegung der Privatrechtsvorschriften mit heranzuziehen und können bei Konkretisierung von Generalklauseln und bei der Lückenfüllung wertvolle Dienste leisten. nicht aber gegen andere Privatpersonen konzipiert. aber schließt Analogie auch aus. Die natürlichen RGS werden auch zur Konkretisierung der guten Sitten herangezogen. weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist. also die Nichtregelung geplant war. Die Grundrechte sind als Schutzwehr des Einzelnen gegen den Staat. wenn gerade die Voraussetzungen des geregelten Tatbestandes erfüllt sind.Lückenfüllung a) Gesetzesanalogie Her wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt. Erheblich erweiterte Induktion. dass der Gesetzgeber die Rechtsfolge nur eintreten lassen will. Umkehrschluss (argumentum e contratio): Wenn ersichtlich ist. Die heute hM erblickt darin hingegen die allgemeinsten Wertprinzipien. die unserer Rechtsordnung zugrunde liegen. Alternative Anwendung aller in Frage kommenden Rechtsfolgen 6 . Teleologische Reduktion: eine im Gesetz Enthaltene. wird ein allgemeiner Rechtsgrundsatz abgeleitet. aber zu weit gefasste Regel auf den ihr nach dem Zweck oder lern Sinnzusammenhang des Gesetzes zukommenden Anwendungsbereich zurückgeführt. der dann auf die gesetzlich nicht erfassten Fälle bezogen wird. deren Tatbestände in einer gewissen Hinsicht übereinstimmen. Darunter haben sich die Gesetzesverfasser das Naturrecht vorgestellt. Beredtes Schweigen: der GG trifft in Kenntnis des Problems keine Regelung. Hier ist die analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Konkurrenz von Rechtssätzen Möglich: . Kumulative Anwendung aller in Frage kommenden Rechtsfolgen . c) Die natürlichen Rechtsgrundsätze Verweis auf §7 „natürliche Rechtsgrundsätze“. aber der Umkehrschluss muss besonders erwiesen werden. dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen übereinstimmen. Setzt ein TB Verschulden voraus. . ist im Einzelfall zu prüfen. ABER wird jedoch nicht jede Gesetzesunkenntnis als ein Verschulden betrachtet. Die Erfüllung eines A berührt den anderen nicht. Man kann nur einen Anspruch geltend machen und der andere erlischt. Führt zu einer Anspruchsmehrheit. Hier anzuwenden: lex specialis und lex posterior. Stehen dem Gläubiger in diesem Fall 1) alle Ansprüche zu (wo aber die Erfüllung eines Anspruches zum Erlöschen der anderen führt) oder 2) nur ein Anspruch? 1) ist noch herrschende Meinung 2) Theorie: Lehre von der Anspruchsnormen. ob die Unkenntnis des Gesetzes (Rechtsirrtum) dem Handelnden vorwerfbar ist. Auch normverdrängende Konkurrenz oder Gesetzeskonkurrenz. Vielmehr soll es diesbezüglich darauf ankommen. Alternative Anwendung Die Tatbestände führen zu einem ähnlichen wirtschaftlichen Ergebnis. Gewohnheitsrecht Voraussetzung für die Entstehung von Gewohnheitsrecht ist eine langdauernde. allgemeine und gleichmäßige „Übung“. Quellen des objektiven Rechts Gesetz §2 gilt. Nur ein TB kommt zur Anwendung. Dessen Entscheidungen 7 .oder Anspruchsgrundlagenkonkurrenz Konsumtion Rechtsfolgen stehen in unlösbarem Widerspruch. (schlichte) Anspruchskonkurrenz: mehrere Tatbestände einen auf dieselbe Leistung gerichteten Anspruch desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner auslösen. wobei jeder Anspruch gesondert zu prüfen ist. ist in Kontinentaleuropa ähnliches nur beim EuGH zu finden. Auch Anspruchshäufung. Auch alternative Anspruchskonkurrenz. ob dem Normunterworfenen unter Berücksichtigung aller Umstände die Kenntnis der Vorschrift zumutbar war. Rechtsprechung und Wissenschaft Während im angloamerikanischen System das case law gilt und bindend ist. von der opinio iuris getragen. Konsumtion: eine Vorschrift hat den Vorzug Kumulative Anwendung Die Rechtsfolgen stehen nicht miteinander in Widerspruch. insofern wirkt eine Änderung der Rechtsprechung zurück. Das öffentliche Recht ist zum Großteil zwingendes Recht. wenn überzeugende Argumente gegen sie sprechen. zB Prozessrecht Zwingendes Recht (ius cogens) kann durch Parteivereinbarung nicht abgeändert werden. Wenn die Parteien über gewisse Punkte keine Einigung getroffen haben.44. Für manche Fälle der Undeutlichkeit im Vertrag hat das DR mit dem auslegenden Recht vorgesorgt. greift das dispositive Recht. 8 . so sind auch Sachverhalte. aufgrund des neuen. die dem Einzelnen zur Befriedigung menschlicher Interessen von der Rechtsordnung verliehen ist und deren Geltendmachung allein vom Willen des Berechtigten abhängt. für die zumindest eine Vermutung der Richtigkeit und der Beständigkeit spricht und die Grundlage für die Bildung von Gewohnheitsrecht sein kann. Fand eine Judikaturwende statt. Auch das ergänzende Recht fällt hier hinein. seltener sogar zwingendes. Recht im subjektiven Sinn Das subjektive Recht ist eine Rechtsmacht. zB Bürgerliches Recht Formelles Recht ist die Summe jener Rechtsnormen. In diesem Sinne gibt es eine Art „richterlicher Rechtsfortbildung“. Früher war der OGH gewissermaßen eine Ausnahme von dieser Regel! Siehe S. Fiktionen. Von einer bisher geübten Auslegung ist deshalb nur dann abzugehen. zB Legaldefinitionen. für richtig erachteten Verständnisses zu beurteilen. Im PR meist dispositives Recht. KW1. Arten von Rechtsnormen Materielles Recht trifft eine inhaltliche Ordnung für menschliches Zusammenleben. also gebieten und verbieten. schaffen objektives Recht und binden die Gerichte der EU-Staaten auch für andere Fälle. Selbstständige Rechtssätze enthalten eine Sollensanordnung. Wesensmerkmal des subj Rechts ist also. dass der Berechtigte frei über die Geltendmachung entscheiden kann. Dispositives Recht weicht der Vereinbarung. Unselbstständige Rechtssätze erlangen nur mittelbar. Der durch die Kontinuität der Rechtsprechung entstehende „Gerichtsgebrauch“ schafft eine „schwächere Rechtsschicht“. die sich vorher ereigneten. in Verbindung mit den vollständigen RS normative Bedeutung. Stets öffentliches Recht. die das Verfahren der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden regeln. Bevollmächtigungsvertrag. Gestaltungsrechte verleihen dem Berechtigten die Rechtsmacht. Herrschaftsrechte Relative Rechte wirken bloß gegenüber bestimmten Personen. der Handlungsfähige kann sie aber auch durch eigenes Verhalten erwerben. Rechtsinstitut ist die Summe der gesetzlichen Vorschriften. Rechtssubjekte Person (Rechtssubjekt) ist. dh Träger von Rechten und Pflichten sein kann. welche sich auf ein bestimmtes Lebensverhältnis beziehen. wer „rechtsfähig“ ist. Vermögensrechte zur Befriedigung materieller Interessen. auf ein bestimmtes Objekt unmittelbar einzuwirken und fremde Einflüsse auszuschließen. die Achtung seines Rechts von jedermann zu verlangen und gegen jedermann durchzusetzen. Der Rechtsfähige ist möglicher Träger von Rechten und Pflichten. Ansprüche enthalten bloß die Befugnis.Einteilung Nach Inhalt der Befugnis Herrschaftsrechte gewähren die Befugnis. Forderungsrechte Nach dem Objekt Dingliche Rechte haben unmittelbar körperliche Sachen zum Gegenstand. Familienrechte gestalten persönliche Dauerbeziehungen zur Verwirklichung besonderer sittlicher Zwecke. durch einseitige Erklärung eine Veränderung der bestehenden Rechtsverhältnisse herbeizuführen. Ähnlich: Immaterialgüterrechte (Vermögensrechte an geistigen Produkte) Familienrechte und Forderungsrechte beziehen sich auf das Verhalten bestimmter fremder Personen. Besitz. Von der Rechtsfähigkeit unterscheidet sich die Handlungsfähigkeit. Abstraktum im Gegensatz zum in der Wirklichkeit existierenden Rechtsverhältnis. Eigentum. Nach dem Kreis der Verpflichteten Absolute Rechte verleihen dem Berechtigten die Macht. zB Ehe. 9 . Persönlichkeitsrechte beziehen sich auf die eigene Person. Nach dem Zweck Persönlichkeitsrechte schützen die persönliche Entfaltung des Einzelnen. von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu fordern. somit können sie einander nicht beerben. Auch Schadenersatz nach der Geburt für Verletzungen die im Mutterleib zugefügt werden kommen in Betracht. Kurator. Die Handlungsfähigkeit Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit. Die natürliche Person Beginn der Rechtsfähigkeit mit der vollendeten Geburt. aufgenommen im Zentralen Personenstandsregister. nachrichtenlose Abwesenheit. Der Beschluss des Gerichts ersetzt den Totenschein. Im Hinblick auf Schädigung der Eltern beachte: §§22. Die relevanten Altersgrenzen sind verschieden. Dauer: unterschiedlich. Verschollenheit nach §1 TEG muss gegeben sein: unbekannter Aufenthalt. 10 . Widerlegung der Erklärung steht jedem Interessenten offen. Kommorientenpräsumtion: der gleichzeitige Tod mehrerer erklörter Personen wird angenommen. welche 1 der beiden Unterarten der Handlungsfähigkeit. wenn das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. obwohl zu dem Zeitpunkt noch nicht geboren. Er kann Rechtsträger zu seinem Vorteil werden. Stichwort: Conterganfälle. Das Kind muss nur ein Lebenszeichen von sich geben. Kein Leichnam  Todesbeweis im außerstreitigen Verfahren bringen und Gericht überzeugen. 1337 SE gg Täter der seinen Vater getötet hat. Beweis nicht möglich  Todeserklärung nach TEG b) Todeserklärung Jeder Interessent ist an der Antragstellung berechtigt. Ende der Rechtsfähigkeit a) Tod Beweis durch ärztlichen Totenschein. egal ob lebensfähig oder nicht. Eine solche Widerlegung hat jedoch nur für das bestimmte Einzelverfahren Wirkung. Lebendgeburt wird vermutet (§23). je nachdem. durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. unter der Bedingung. die Geschäftsfähigkeit oder die Deliktsfähigkeit.Jeder Mensch ist rechtsfähig (§16). Daneben sind Aufhebung und Berichtigung (des Zeitpunktes) der Todeserklärung möglich. dass er später lebend geboren wird (Bedingung) und dass er nicht verpflichtet wird (Beschränkung). in Frage steht. was für ihre eigenen Erben Konsequenzen hat. ernsthafter Zweifel am Überleben. Nasciturus (§22) hat eine bedingte und beschränkte Rechtsfähigkeit ab der Empfängnis. je nach dem ob die allgemeine Verschollenheit (§3) oder die Gefahrenverschollenheit (§§4-7) eintritt. aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden. so wird es „mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirkend rechtswirksam“ (§ 170 Abs 3). bis dahin schwebend unwirksam. genau wie das Erfüllen einer bestehenden Pflicht mit schuldbefreiender Wirkung (§1421). wo diese dritte Kategorie eine Rolle spielen könnte. Für die mündigen Minderjährigen gilt grundsätzlich das für die Unmündigen Ausgeführte.Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit. Unmündige Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können gemäß § 865 „ein bloß zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen annehmen“. Auch ausschließlich berechtigende Geschäfte sind absolut nichtig und können nicht nachträglich geheilt werden (durch den Vertreter). Hier kann die fehlende Einsichtsfähigkeit trotzdem noch durch die gesetzlichen Vertreter überbrückt werden. Ausnahme: Rechtsgeschäft. Rechte und Pflichten können sie durch ihre ges Vertreter erwerben. Die Heilung bei Volljährigkeit ist ausgeschlossen. Allgemeine Einwilligungen im Voraus nur bei Notwendigkeit. sonst verstoßen sie gegen die Sorgfaltspflichten. §865). sie besitzen jedoch in gewissen Fällen eine erweiterte Geschäftsfähigkeit. sich selbst durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten. Taschengeldparagraph. Bei der Sportausübung („Sporthaftungsprivileg“) ist die willentliche Risikoübernahme erforderlich. sondern ob sich der unmündige auch verpflichtet. Einkommen aus eigenem Erwerb und überlassene Sachen kann er selbst verwalten. Verwaltungsrecht des Vertreters somit ausgeschlossen. Der Minderjährige muss über die erbrachte Leistung auch sachenrechtlich verfügungsbefugt sein. das von Personen solchen Alters üblicherweise geschlossen wird und eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft. Die Geschäftsfähigkeit a) Alter Personen unter 7 Jahren sind vollkommen geschäftsunfähig (§170 (1). 11 . Entscheidend hier ist nicht die wirtschaftliche Günstigkeit. Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit. Unter Berufung auf die Materialien zum KindRÄG 2001 wird die Ansicht vertreten. die „Handlungsfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten“. Sie können sich vertraglich zu Dienstleistungen verpflichten. Die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund steht dem Vertreter zu. §170(3) greift nicht. sei die Pflicht noch so unbedeutend. es wird aber eine analoge Anwendung angenommen. ! nicht nur Geld. Neue Verpflichtungen eingehen nur durch Vertreter oder mit dessen nachträglicher Zustimmung. da keine Pflicht besteht. auch Rückgabe nach Leihe ist eine Pflicht ! Selbstständig Besitz zu erwerben ist erlaubt (§310). dass eine dritte Kategorie bestehe. in relevanten Angelegenheiten können sie also selbstständig vor Gericht handeln. Die Befriedigung der Lebensbedürfnisse ist jedoch zu beachten. danach wird bei Bedarf ein Sachwalter bestellt. Sie besitzen familiengerichtliche Verfahrensfähigkeit. kann vorher gegeben sein. Überprüfung durch Gericht nötig. schwebend unwirksame Geschäfte genehmigen (nicht aber solche. Trunkenheit. 170 Abs 3 gilt jedoch auch hier. der unter psychischer Krankheit leidet oder geistig behindert ist und der deshalb alle oder einzelne seiner Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen vermag (§268 Abs 1). Ab Mündigkeit wird diese vermutet. Grundsätzlich testierfähig. es sei denn. die Deliktsfähigkeit richtet sich hingegen weiterhin nach dem tatsächlichen psychischen Zustand! 12 . Sie gelten als beschränkt geschäftsfähig. Bei Personen. Dasselbe gilt für kurzfristige Geistesstörungen. Mit Vollendung des 18. sondern nach erlangter Einsichts. dass ein Sachwalter bestellt ist. die er als unmündiger Minderjähriger geschlossen hat) . so sind die späteren. b) Geisteszustand Der Geisteskranke oder Geistesschwache kann keine gültigen Geschäfte schließen (§865). Eigenberechtigung). außer wenn der Eingriff schwere Beeinträchtigungen mit sich bringt. Besonderheit: Einwilligung in medizinische Behandlungen nicht nach Alter. allerdings nur durch schriftliche Erklärung (§ 168). Gilt nur bis zur Volljährigkeit. Im lichten Augenblick („lucidum intervallum“) besteht keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. fällt die Macht der Vertreters weg. Somit sind die Akte im Einzelnen zu prüfen. Besonderheit: Abstammungsrecht – gegenseitige Einwilligung des Einsichts. Verfahren dafür frühestens ab 17. Ist sie gegeben. kommt es darauf an.u Urteilsfähigen und des Vertreters beim Handeln vor Gericht. Einfluss von Rauschgift usw. Lebensjahres erreicht der geistig Gesunde die volle Geschäftsfähigkeit (Volljährigkeit. Die Geschäftsfähigkeit ist beschränkt. Er kann dann vorher geschlossene. weil „verkürzenden“ Geschäfte schwebend unwirksam.und Urteilsfähigkeit. ob die geistigen Fähigkeiten für die Beurteilung des konkreten Aktes ausreichen. die erst in ihrer Gesamtheit seinen Lebensunterhalt gefährden. Schließt der mündige Minderjährige mehrere Geschäfte ab. Ist das bestimmte Geschäft von der Störung tangiert? c) Sachwalterschaft Für denjenigen. die im geringeren Grade beeinträchtigt sind. Ablehnen kann das Kind alleine. Bei verzögerter Entwicklung  Geschäftsunfähig durch Ausspruch des Gerichtes. also auch bei vollständigem Fehlen der geistigen Kräfte. d) Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Nächsten Angehörigen wurde die gesetzliche Vertretungsmacht des Behinderten für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens. Eben wie ein Unmündiger Besitz erwerben und eine gültige und fällige Verbindlichkeit erfüllen. Beschränkte Geschäftsfähig^ nur 1 Behinderte der Vernunft nicht ganz beraubt is Immer. Verbindliche Patientenverfügungen: Schriftlichkeit. 13 . f) Patientenverfügung Für die Ablehnung einer Behandlung gedacht. umfassende ärztliche Aufklärung. Im Kreis des SV vorgenommene Geschäfte sind schwebend unwirksam. Ehegatten. Aie Außerachtlassung des Mitspracherechts hat jedoch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zu Dritten! Ein genereller Ausschluss des Sachwalters von der Personensorge ist unzulässig. ist die Person in der Lage. Der Betroffene muss im Moment der Errichtung einsichts.und urteilsfähig sein. Bloß berechtigende Geschäfte kann der Behinderte ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters schließen. eingetragene Partner und der Lebensgefährte e) Vorsorgevollmacht Für uumindest gattungsmäßig bestimmte Angelegenheiten zu errichten. Die Bestellung mehrerer Sachwalter für eine Person ist unzulässig. Der Betroffene kann formfrei widersprechen! Nächste Angehörige: Eltern. einem Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patienten Vertretung. zur Geltendmachung bestimmter anderer Ansprüche und für die Zustimmung zu geringfügigen medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingeräumt (§284b). einem Notar oder bei Gericht zu errichten. Die Person hat ein Mitspracherecht. wenn es um die Handlungen des SV geht. wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. zur Deckung des Pflegebedarfs. bis zur Genehmigung durch SV. Daneben gibt es auch eine „beachtliche“ Patientenverfügung. volljährige Kinder. Errichtung vor einem Notar. im Rang steht diese nach einer eventuellen Patientenverfügung oder Vollmacht.Subsidiaritätsprinzip der Sachwalterschaft. wie ein Minderjähriger (§ 170 Abs 3) Rechtsgeschäfte zu schließen. Bei Angelegenheiten besonderer Wichtigkeit: vor einem Rechtsanwalt. die Bedeutung der Maßnahme einsehen (kognitives Element) und seinen Willen nach dieser Einsicht bestimmen können (voluntatives Element). der seine Zurechnungsfähigkeit zur Zeit des schädigenden Verhaltens ausschloss (§ 1307). dass der MJ wegen seiner mangelnden Einsichtsfähigkeit im geschäftlichen Bereich in der Regel kein Verschulden trifft. obwohl er weiß. müsste er normalerweise aus culpa in contrahendo haften. Gebilde. zB jemand trinkt Alkohol. wenn sie schuldhaft die Sorge für den Minderjährigen vernachlässigt haben. c) Geisteszustand Geisteskrankheit. dass er später fahren wird. Problem: Kann die Gleichbehandlung bloß feststellen. Die Eltern sind für die Unmündigen verantwortlich. wenn er den Partner über seine Geschäftsfähigkeit irreführt. Korporationen Sachgesamtheiten – Stiftungen. Bei der Bestellung des Sachwalters wird nur zum Wohl des Pflegebefohlenen. Die juristische Person §26 – moralische Personen. Ausnahmsweise kann auch hier Billigkeitshaftung nach §1310 eintreten. dient nur der Veranschaulichung 14 . Anstalten Ältere Theorien über die Rechtsnatur sind: Fiktionstheorie: die Rechtsordnung fingiert die Existenz einer Person. Lebensjahr erreicht (§ 176). Teilen sich in: Personenverbände – Gesellschaften. wer sich aus seinem Verschulden in den Zustand versetzt hat. nicht auch begründen Reale Verbandsperson: will die jur Pers als wirkliche Gesamtpersönlichkeit auffassen Problem: kann keinen Grund dafür nennen. Geistesschwäche oder vorübergehende Sinnesverwirrung beseitigen für die Dauer dieses Zustandes die Deliktsfähigkeit. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften über die Geschäftsunfähigkeit ist jedoch eher davon auszugehen. g) Vertrauensschutz Dem Geschäftspartner hilft auch sein guter Glaube an die Geschäftsfähigkeit der geschützten Person nicht. nicht aber auch zum Schutz des Rechtsverkehrs gehandelt! Die Deliktsfähigkeit a) Alter Die Deliktsfähigkeit wird grundsätzlich mit dem 14. und er deshalb nur entsprechend § 1310 zur Haftung herangezogen werden kann. Haftbar wird jedenfalls. Täuschte ein Minderjähriger den Geschäftspartner über seine Geschäftsfähigkeit. denen das Gesetz Rechtsfähigkeit verliehen hat und somit als selbstständigen Träger von Rechten und Pflichten anerkannt hat. Zwangsmitgliedschaft.und privatrechtliche jur Pers Öffrechtliche: durch Gesetz oder Verordnung oder manchmal auch nur durch Verwaltungsakt. wenn die Rechtsordnung zweckmäßig und sachgerecht handeln will. Vereine genießen auch Rechtssubjektivität. Rechte und Pflichten a) Verhältnis zur nat Pers Gleichstellung nach §26. Wird die Stiftung auch durch sichtbare Einrichtungen verwirklicht und ist nicht bloß Kapital. die infolge ihrer Organisation besondere Interessenseinheiten bilden und bei denen die Interessen der Gesellschaft deutlich von jenen der einzelnen Mitglieder gesondert werden können. volle Rechtsfähigkeit zu haben. b) Öffentlich. dass sie als Rechtssubjekt am Verkehr teilnimmt Richtiger Erklärungsansatz: der Mensch und seine Interessen sind Anknüpfungspunkt für die Rechtsordnung.Vermögen: die jur Person sei bloß ein subjektloses Zweckvermögen Problem: vernachlässigt. OG und KG strittig. also Rechte und Pflichten. muss diesem Gebilde auch Rechtspers verliehen werden. Dh. AG und GmbH (beides Gesellschaften) sind jedenfalls jur Pers. Universitäten. Wenn sich jedoch mehrere Menschen zusammenschließen. wie ihr statutenmäßiger Wirkungskreis. SVträger. obwohl ihre Rechtsfähigkeit auf die Verwaltung von Liegenschaft eingeschränkt ist. aber es kommt ihnen grundsätzlich unbeschränkte Rechtspers zu. Gemeinden (Gebietskörperschaften). Dies ist bei allen körperschaftlich organisierten Gesellschaften der Fall. Länder. Ultra-vires-Lehre: Rechtsfähigkeit reicht nur so weit. Die ETgemeinschaft wird vom WEG zur jur Pers erklärt. zB Studentenheime Auch der ruhende Nachlass ist nach hM jur Pers. die das Zusammenleben regeln und Interessen zu wahren sucht. Die EU ist seit dem Vertrag von Lissabon (2009) auch mit Rechtspers ausgestattet. Mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet. 15 . Es liegt jedoch im Interesse der Verkehrssicherheit. Arbeiterkammer und andere Interessensvertretungen. Aus diesem Grund hat der Mensch jedenfalls Rechtspersönlichkeit. es handeln nicht alle Mitglieder gemeinsam. Stiftungen (=Vermögensmassen. so spricht man von Anstalten. zB: Bund. sondern es werden Organe ernannt und das Bestehen der Gesellschaft ist vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig. um gleichgelagerte Interessen gemeinsam zu verfolgen. die dauernden Zwecken gewidmet sind) sind mit Personsqualität ausgestattet. Arten juristischer Personen a) Personenvereinigungen und Sachgesamtheiten Nur solchen Verbänden ist Rechtssubjektivität zuzubilligen. in denen die Rechtsform der jur Pers nicht beachtet werden muss. dass ein Irrtum über die Eigenschaften eines Gesellschafters auch als beachtlicher Irrtum über die Eigenschaften der Gesellschaft selbst gelten soll Haftungsdurchgriff: kann ausnahmsweise. In Ö kommt es nur auf die tatsächliche Funktion des Organs an (Repräsentantenhaftung).bzw Normzwecklehre: Fallbezogen. b) Rechtswidriges Verhalten Umfassende Haftung: Der juristischen Hilfspersonen wird auch im deliktischen Bereich das Verhalten ihrer Hilfspersonen in weiterem Umfang zugerechnet: Sie wird aus dem Verhalten physischer Personen ersatzpflichtig. da Organe oft Vorschriften nicht einhalten und das dem Geschpartn nicht ersichtlch ist. durch Ermittlung von Sinn und Zweck der jeweils anzuwendenden vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen Zurechnung von Hilfspersonen a) Rechtsgeschäftliches Verhalten Relevant. die in ihrer Organisation eine leitende Stellung einnehmen und die deshalb auch als „Machthaber“ bezeichnet werden. außerhalb der Rechtsfähigkeit vorgenommene Geschäfte sind unwirksam. b) Durchgriff Grundsätzlich sind die Interessen der jur Pers und der Mitglieder streng zu trennen. somit ist die Haftung leicht mithilfe der Satzung zu manipulieren. die verfassungsmäßig berufen wurden. eine pers Haftung der physischen Pers für die Verbindlichkeiten der jur Pers angenommen werden. Lösungsvorschläge: Echte Durchgriffslehre: versuchen generell Fallgruppen festzulegen. Neben der juristischen Person haftet der Handelnde selbst nach den deliktsrechtliehen Regeln. wenn Organe im Namen der jur Pers handeln und sich in ihrem Wirkungsbereich bewegen. 16 . BGB: lässt nur die Organe Haften. Durchgriff nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig: Zurechnungsdurchgriff: wenn bejaht wird. zB Missbrauch Normanwendungs. nicht mit dem Organ Kann man die Vertretungsmacht der Organe aber beschränken? ABGB verbietet dies nicht aber das würde zur Gefährdung der Verkehrssicherheit (wie Ultra-vires-L) Besondere Probleme bei Abschluss mit öffrechtliche jur Pers. Der Vertrag kommt zwischen Vertragspartner und jur Pers zustande. gegen den Haftungsausschluss.Teilrechtsfähigkeit kann vom Gesetz in manchen Fällen vorgegeben werden wie bei ETgemeinschaft und früher bei Unis. mind 2 Pers. Mit Entstehung tritt Verein in den Vertrag. was wie in den Statuten zu regeln ist. nur Destinatäre. Bei Kollegialorganen ist die juristische Person schon dann als schlechtgläubig anzusehen. die in ihrem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist. Gewinn kommt Mitgliedern zugute. freiwillig. Neubegründung verboten. Im Zweifel Gesamtvertretung. Gem Willensbildung. sportlichem oder materiellem Gebiet. Normativsystem – Vorschiften darüber. nur intern Vorstand – von MV kontrolliert. Dieses System zählt zum Normativsystem. 17 . leitet nach Innen. Haben keine Mitglieder. sittlichem. sonst Entstehung. Entstehung durch verwaltungsbeh Verfahren. Bei nicht zuständigen Machthabern und anderen Hilfspersonen sind der juristischen Person hingegen nur dienstliche Kenntnisse zuzurechnen. da staatliche Mitwirkung notwendig ist. vertritt nach Außen. Behörde kann innerhalb von 4 Wochen untersagen. Registrierung. eine körperschaftliche Verfassung und einen Gesamtnamen hat. wenn nur ein Mitglied unredlich ist. wie die natürliche Person die eigenen Kenntnisse. „unselbstständige Stiftung“. Auflösung durch Behörde bei Straftaten oder Überschreitung des Status Rechtspersönlichkeit bleibt bis zur Eintragung der Auflösung bestehen! Stiftungen Einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Systeme zur staatlichen Kontrolle der Entstehung von Vereinen: Konzessionssystem – Vereinsbildung nur durch Genehmigung durch die Behörde. freiwillige Personenvereinigung (Körperschaft). Wenn keine Entstehung: Vertrauensschaden Organe: Mitgliederversammlung – oberstes. Ohne Rechtspersönlichkeit nur unechte. Verein Der Verein ist eine auf Dauer angelegte. Gemeinnützigkeit: Förderung der Allgemeinheit oder eines bestimmten Kreises auf geistigem. Geschäfte vor der Entstehung: Handelnde haften pers zur ungeteilten Hand. c) Wissenszurechnung Die juristische Person muss sich jedes Wissen der zuständigen Machthaber so zurechnen lassen. Weiterführung zulässig Idealvereine – nicht hauptsächlich auf Gewinn gerichtet Gründung: Errichtung durch Vereinbarung von Statuten. kulturellem. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kein Recht auf Verweigerung seitens der Behörde Wirtschaftliche Vereine – auf Erzielung von Gewinn gerichtet. Ende: Wegfall aller Mitglieder. eventuell Aufsichtsrat. Staatliche Kontrolle entfällt. das der Erfüllung gemeinnütziger
oder mildtätiger Zwecke dient. Stiftungsprüfer. Vermögen. deren Nutzung. Wer ist ET? Es kann ein Gesellschaftsverhältnis aller Beteiligten Sammler entstehen mit den Sammlern als geschäftsführende Gesellschafter Eigentum kann an die Sammler übergehen mit Verpflichtung der zweckentsprechenden Verwendung – es entsteht ein treuhänderisches Sondervermögen. das durch Sammlungen aufgebracht wird. 18 . Bei zweckwidrigem Verhalten der Sammler kann schuldrechtlich zurückgefordert werden Auch die Ansicht der eigenen Rechtspers ist vertreten. Ende: Widerruf (wenn Stifter diesen vorbehalten hat) oder Auflösung Fonds Ein Fonds ist ein durch die Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmetes Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. das gesamte Fondsvermögen kann zur Erfüllung des Zwecks herangezogen werden während bei einer Stiftung – anders als bei der Privatstiftung! – nur die Erträgnisse des Stammvermögens verwendet werden dürfen. Entstehung: durch Stiftungserklärung zu unterscheiden: Gemeinnützige – Entscheidung der Behörde wenn nicht mehr gemeinnützig. Sammelvermögen Der dauerhafte Zweck fehlt. Unterschied zur Stiftung: zeitliche Begrenzung. Mit ihnen kann der Stifter auch ausschließlich eigennützige Zwecke verfolgen. erst wenn dies unmöglich kann aufgelöst werden Privatstiftungen – Eintragung ins Firmenbuch Organe PS: 3köpfiger Vorstand (dürfen nicht Begünstigte und deren nahe Verwandte sein). Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines anderen erlaubten Zwecks dienen soll.Mildtätige Zwecke: unterstützen hilfsbedürftige Personen Privatstiftung: Vermögen. primär Satzungsänderung vorzunehmen. zB durch ambulante Behandlung.ch Wenn jemand psychisch krank ist. Auch für geistig Behinderte. b) Recht auf Freiheit Gegenüber dem Staat ausdrücklich verfassungsgesetzlich garantiert. stehen auch ihnen Persönlichkeitsrechte zu. Subjektives Recht
der Unterlassungs.und Pflegeheim: niemand kann gegen seinen Willen eingewiesen werden. darf aber gemäß § 93 b nur einmalig erfolgen. weil die Freiheit des einen die Unfreiheit des anderen bedeutet. 19 . Mangels Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. auf geschlechtliche Selbstbestimmung oder auf Wahrung der Privatsphäre + Recht auf Beseitigung (verschuldensunabhängig) Interessensabwägung. Ersatz ideeller Schäden bei: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. neben psychisch Kranke. Auch gegen den Willen. Bei erfolgter Verletzung durch schuldhaft Handelnden – Ersatz materieller Schäden. Gewähren schon bei Gefahr einer Verletzung einen Unterlassungsanspruch. jedoch sehr wohl zurückgebracht. Unterschied zwischen dieser Einschränkung und jener durch ein Alten. Eine Namensbestimmung unter Eheleuten ist zwar zeitlich unbefristet (also auch lange nach der Eheschließung) möglich. kann die Einschränkung der Freiheit durch Unterbringung/Überwachung zulässig sein. wenn konkrete Beeinträchtigung besteht oder droht. Auch bei Waren (zB Zeppelinzigaretten) Achtung: nur zulässig. Soweit bei juristischen Personen entsprechende schutzwürdige Interessen vorhanden sind. Freiheitsbeschränkung als letztes Mittel! c) Namensrecht Übliches Identifizierungszeichen.Die Persönlichkeitsrechte Die Persönlichkeitsrechte dienen dem unmittelbaren Schutz der menschlichen Person. auf Freiheit. a) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Steht jedem Menschen zu. abgewendet werden kann. Eigetragene Partnerschaft: grundsätzlich bisherige Namen. Auch bei Pseudonym.und Schadenersatzansprüche bei unbefugtem Gebrauch. auch Ungeborenen. sein oder anderer Leben oder Gesundheit ernstlich und erheblich gefährdet und diese Gefahr nicht anders. Kann aber gesondert durch Namensänderung geändert werden. Geringfügige Abweichungen des gebrauchten vom geschützten Namen ändern am unbefugten Namensgebrauch nichts. zu berücksichtigen ist ferner der mit dem Bild veröffentlichte Begleittext. f) Recht auf Ehre = Allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen. Unverzichtbare Recht. g) Schutz der Erfinderehre Der Erfinder einer Sache hat den unverzichtbaren (!) Anspruch. e) Schutz vertraulicher Aufzeichnungen Briefe. wenn sie bestritten wird oder das Werk einem anderen zugeschrieben wird. Gilt auch für den wirtschaftlichen Ruf. Uu ist zwischen dem Interesse des Abgebildeten und jenem der Öffentlichkeit auf Berichterstattung eine Abwägung vorzunehmen. Die Nennung geschieht auf Antrag durch Eintragung in das Patentregister.und Gewissensfreiheit Auf das gesprochene Wort (Schutz vor heimlichen Aufzeichnungen) 20 . wenn berechtigte Interessen des Verfassers oder eines nahen Angehörigen verletzt werden. h) Schutz geistiger Interessen eines Urhebers Urheberpersönlichkeitsrecht. d) Recht am eigenen Bild Es dürfen Bildnisse von Personen nicht öffentlich ausgestellt oder sonst verbreitet werden. Zustimmung zur Veröffentlichung kann auch stillschweigend erklärt werden. Tagebücher dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Anspruch kann nicht übertragen werden und geht nicht auf die Erben über. wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder seiner nahen Angehörigen verletzt werden. Kein Schutz für Schriften für amtlichen Gebrauch. In einer neueren E wurde auch das Fotografieren einer Person ohne berechtigtes Interesse untersagt. ob die Schriften urheberrechtlich geschützt sind. Der Schutz vertraulicher Aufzeichnungen ist nicht davon abhängig. die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen. als Erfinder genannt zu werden. i) Weitere Persönlichkeitsrechte Recht auf Glaubens. Es steht jedoch jedem frei. wenn ihnen eine Gegenleistung des Versprechensempfängers gegenübersteht oder eine besondere Form eingehalten wurde. Schutz von Seiten der Rechtsordnung wird umso mehr benötigt.Auch an Körpersubstanzen wird ein Persrecht bejaht Achtung der Privatsphäre Recht auf Schutz des Lebensbildes/-ablaufes Postmortale Persönlichkeitsrechte Rechtsobjekte Normen weitgehend auf körperliche Sachen abgestimmt. freiwillig unausgewogene Geschäfte zu schließen. nur Maß Zahl Gewicht. Daher genügt bei besonders krasser Inäquivalenz von Leistung und Gegenleistung schon ein geringerer Grad der Einschränkung der Selbstbestimmung für die Auslösung der Schutzmechanismen. 21 .Unbeweglich Bew – können ohne Verletzung der Substanz transportiert werden Unbew – Liegenschaften + rechtliches Zugehör Verbrauchbar – Unverbrauchbar Verbr – normaler Gebrauch besteht gerade im Verbrauch oder Veräußerung Unverbr – Liegenschaften. Consideration-Doktrin des Common Law: Versprechen sind nur dann bindend. Darlehen nur an vertretbaren Sachen Unvertr – nach individuellen Merkmalen Das Rechtsgeschäft Es gilt das Prinzip der Privatautonomie. „Eigentumsrecht an Forderungen“ = das Recht steht einer bestimmten Person zu  Rechtszuständigkeit (ETrecht im weiteren Sinn) Beweglich . das zeigen etwa die Regelungen der Verkürzung über die Hälfte (§ 934) und des Wuchers (§ 879 Abs 2 Z 4). als das Informationsgefälle zw den Parteien und Zwangslagen den Spielraum einer freien Gestaltung der Verträge beschneiden. e unausgewogener der Inhalt des Vertrages ist. feste Gegenstände etc. Nur an diesen ist ein Gebrauchsrecht möglich Vertretbar – Unvertretbar Vertr – keine individuellen Merkmale. obwohl im Gesetz auch unkörperliche angedeutet werden. Diese ist faktisch häufig dadurch eingeschränkt und insofern nur eine „formale“ Freiheit. zB Okupation. Ein unbewusst geschaffener Erklärungstatbestand wird nur dann zugerechnet. Es ist ein Vollzugsakt. Wissenserklärung (=Vorstellungsmitteilung): Nachricht über Tatsachen. Prinzip der Vertragstreue: ein gültiger Vertrag muss auch erfüllt werden. die der Rechtsordnung selbst oder ihren Grundwerten widersprechen. Greift. Willensbetätigung (=Willensgeschäft): auch auf Herbeiführung eines rechtsgesch Erfolges gerichtet. sind nichtig. ob der Erklärende die Rechtsfolgen wirklich herbeiführen will. dh rechtliche Folgen auslösen wollen.Auch allgemeine Schranken der Privatautonomie greifen: Rechtsgeschäfte. die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet sind. Grundfolgentheorie: die Parteien müssen einen Geschäftswillen haben. Gentlemen’s Agreement: Erklärungen ohne Geschäftswillen werden aufgegeben und man verlässt sich auf das Wort des Partners. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung. zB Verständigung von der Zession. Das basiert auf das Prinzip des Vertrauensschutzes. Meist wenn einem solchen Geschäft zwingende Vorschriften entgegen stehen würden. Rechtsfolgen auszulösen. kein Erklärungsakt. der gewollte Zustand wird einfach herbeigeführt. anders als die Willenserklärung hat sie aber KEINEN Kundgabezweck. Die in der Willenserklärung gewollten Rechtsfolgen werden von der Rechtsordnung anerkannt. nennt man Rechtsgeschäft. Dereliktion Willensmitteilung: eigentlich Willenserklärung. 22 . wenn er später nicht mehr dem Willen des Verpflichteten entspricht. wenn der Partner berechtigterweise auf den zumindest fahrlässig erklärten Willen. wenn er sorglos verursacht oder unnötigerweise das Risiko seines Entstehens erhöht wurde. Manchmal wird man gebunden. die durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande kommt. Braucht jedoch einen inneren rechtsgesch Erfolgswillen und entsprechendes äußeres Verhalten. weil sie gewollt sind. wie dies etwa bei einer Einladung zum Spaziergang der Fall ist. zB Mahnung stellt fällig. § 879 (1) Zum Begriff: Ein Rechtsgeschäft besteht aus Willenserklärungen. Das Anstreben bloß wirtschaftlicher oder sozialer Folgen genügt nicht! Rechtsfolgentheorie: den Parteien muss nicht jede einzelne Rechtsfolge bewusst sein bzw sie müssen nicht jede wollen. der eine oder mehrere Willenserklärungen enthält und von der Rechtsordnung als Grund für den Eintritt der als gewollt bezeichneten Rechtswirkungen anerkannt wird. keine Willensäußerung. Sie treten sowieso ein. aber es kommt nicht darauf an. Abstrakt. Jenen Tatbestand. auch ohne dies zu wollen. Anzeige des Mangels. Gemäßigte Rechtsfolgentheorie: Es darf ihnen nur nicht erkennbar das Bewusstsein fehlen. Jede Erklärung hat einen subjektiven und einen objektiven Wert. Fingierten Willenserklärungen: Anordnung von Rechtsfolgen. sondern einen anderen Zweck. Normierten Willenserklärungen: hier deutet das Gesetz ein Verhalten als Willenserklärung mit bestimmtem Inhalt: Es legt die Erklärungsbedeutung eines Verhaltens generell fest. sondern mehr aus den Begleitumständen. er würde dies nach Ablauf einer Frist so deuten. Oft ist der objektive maßgebend. Werden diese von der Rechtsordnung verlangt. Anderer Erklärungsversuch: das Verhalten hat primär keinen Erklärungszweck. Es kommt auf die Geschäftsfähigkeit des Handelnden nicht an. zB künstlerische Werke lösen Urheberrechte aus. Arten der Willenserklärung: Ausdrücklich: Aussagen oder allgemein angenommene Zeichen. Schweigen wird aber in der Regel nicht als Zustimmung gedeutet. aber von denen die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes abhängt. aus ihm kann in dem Fall aber trotzdem ein Erklärungszweck entnommen werden. nach den üblichen Gewohnheiten und Gebräuchen eindeutig in einer bestimmten Richtung zu verstehen ist. Voraussetzungen des Rechtsgeschäftes müssen erfüllt sein: Geschäftsfähigkeit des Erklärenden erheblich und Willensmängel beachtlich. auch wenn jemand dem Partner mitteilt. zB wenn Zustimmung der Behörde notwendig ist. die nicht Geschäftsbestandteil sind. 23 . jeder redlicher Empfänger würde das aber so verstehen. Sonstige Wirksamkeitsvoraussetzungen sind Umstände. wenn eine Handlung nach der Verkehrssitte. gesetzlich bestimmt. Entspricht dem ABGB wohl mehr. Schlüssige (konkludente): der Erklärungswert wird weniger aus Worten oder Verhalten entnommen. heißen sie Rechtsbedingungen. Schlüssige Willenserkl können auch durch Unterlassung entstehen. ohne Auslösen von Rechtsfolgen. Der normierte Erklärungswert wird durch eine eindeutige gegenteilige Erklärung ausgeschlossen. die nach dem Zweck des Gesetzes ohne Rücksicht auf den Willen und das Vertrauen der Beteiligten eintreten sollen. unter Berücksichtigung aller Umstände Konsens kann normativ (entspricht nicht dem wahren Willen einer Partei. Ausnahme: Kauf auf Probe. Darf nur angenommen werden. In manchen Fällen sind sie jedoch je nach Umstand anders zu deuten. Partei gebunden) oder natürlich (übereinstimmender wahrer Wille) entstehen.Realakte: drücken rein faktischen Willen aus. In D grundsätzlich möglich. nicht aber um ein gegenseitiges Geschäft. wenn sie in die Sphäre des Adressaten gelangen. Nach der für entgeltliche Geschäfte geltenden Unklarheitenregel wird eine undeutliche Äußerung zum Nachteil desjenigen ausgelegt. In dreipersonalen Beziehungen. aber auch nicht unentgeltlich zugewendet. die objektiven Wert besitzt. die Sicherungsgeschäfte (Bürgschaft) und den Gesellschaftsvertrag Die Regeln über die entgeltlichen Geschäfte sind anwendbar. der es rechtfertigt. Ein Verpflichtungsgeschäft ist kausal. andernfalls ist es abstrakt. wenn es in seiner Wirksamkeit vom Bestehen eines Rechtsgrundes (Titels) abhängt. Zuwendungsgeschäfte bezwecken das Vermehren des Vermögens einer anderen Person. zB durch Annahme einer Anweisung oder bei der Garantie für die Leistung eines Dritten. der es wirtschaftlich erklärt. so ist der Zugang nur wirksam. Kein gegenseitiges G „entgeltsfremden Geschäfte“ – Leistungen werden nicht ausgetauscht. dass er eine Erklärung abgibt? Ö Lehre: Mangel des Erklärungsbewusstseins hindert die Wirksamkeit nicht. 24 . Partner verpflichtet zu zahlen. wenn er den Erklärungstatbestand adäquat verursacht und zumind fahrlässig gehandelt hat oder er das Risiko des Entstehens eines Erklärungstatbestandes unnötigerweise erhöht hat. zB Makler nicht verpflichtet zu vermitteln. Empfangstheorie: Willenserklärungen rufen rechtliche Wirkung vor. Bei unentgeltlichen wird angenommen. dass sich der Erklärende die geringere Last auftragen wollte. Einschränkung: Zurechnung nur dann. Leihe oder Schenkung? Ist eine Erklärung wirksam. aber abgegeben wurde ohne dass der Erklärende überhaupt gewusst hat. handelt es sich um ein entgeltliches. Bringt die Erklärung für den Empfänger nicht nur Vorteile mit sich. Rechtsgrund) hervorgeht. zB Familienrechtlichen Geschäfte (zB die Ehepakte). so ist das Geschäft wegen Unbestimmtheit nichtig. wenn daraus ein Zweck (causa.Lässt sich mit Hilfe der Auslegungsregeln kein eindeutiger vernünftiger Erklärungssinn ermitteln. zB 1000€ ohne Grund schulden. In Ö sind abstrakte Verpflichtungsgeschäfte grundsätzlich ungültig. sind abstrakte Versprechen hingegen wirksam! Ein Verfügungsgeschäft ist kausal. der sich derselben bedient hat. weil somit gesetzlich verbotene Geschäfte geschlossen werden können (Geschäftszweck muss ja nicht offengelegt werden) und weil für Verpflichteten gefährlich. wenn die Parteien keine andere Art des Wirksamwerdens aushandeln. wenn der Empfänger voll geschäftsfähig ist. Andernfalls ist es abstrakt. Gegenteil: Geschäfte ohne Zuwendungscharakter Wo Leistungen ohne Verpflichtung ausgetauscht werden. Geschäftsfähigkeit . Rechtsverhältnisse nach Ableben der Person zu regeln. sich der Anbieter seinen Vertragspartner üblicherweise aussuchen wolle
und die Ware nicht in unendlicher Stückzahl vorhanden sei. ein solches zu stellen. weil auch das Verfgesch ungültig ist. und es muss in ihr ein endgültiger Bindungswille des Antragstellers zum Ausdruck kommen. Ernsthaftigkeit . Allgemeine Voraussetzungen für ein gültiges Rechtsgeschäft: . ist das Geschäft ursprünglich mangelhaft Mögliche Auswirkungen des Mangels: . hier die Verwendung/Behalten). Achtung beim Abschlusswillen!! Gibt es einen solchen und verwendet der Empfänger die Sache. Bei abstrakten könnte ET zB allein durch den Willen und durch die Übergabe übergehen. Geschäft von Todes wegen sucht. Geschäfte unter Lebenden sind alle anderen Geschäfte. selbst wenn in Erwartung des Todes getätigt. die inhaltlich der jeweils anderen vollkommen entspricht und mit ihr auch bezüglich der vorgeschlagenen Parteirollen vereinbar ist. Dies weil es sich um Erklärungen gegenüber einem größeren und unbestimmten Personenkreis handle. sondern die Aufforderung. Nur ohne Annahmewillen greift §864 (2) 25 . in Ö ein Verpflichtungsgeschäft nötig. Kreuzofferte: Jede Partei schickt der anderen eine Offerte zu. In D möglich. Preislisten und Schaufenstergestaltung stellen kein Angebot dar. Absolute Nichtigkeit: bei Geschäftsunfähigkeit oder Sittenwidrigkeit . Kein Irrtum oder Zwang . Nachträgliche Beseitigung möglich. ist ein Vertrag entstanden (dafür reicht ja der Annahmewillen und eine damit im Zusammenhang stehende Handlung. Meist Vermögen. Realangebote: Übersendung ohne Veranlassung. Übereinstimmende Willenserklärungen  fehlt es an diesen Voraussetzungen. geht auch ET nicht über. keiner weiteren Verhandlung) oder bestimmbar (wesentliche Punkte ergeben sich aus den Umständen) sein. Mit dem Zugang beider Offerten wird der Vertrag perfekt. Möglich und erlaubt . Ist das Verpfgesch ungültig. Erst mit dem Tod wirksam. Geschäft kommt zustande: bei Fehlern in der Willensbildung Der Vertragsabschluss Eine zur Annahme geeignete Offerte muss inhaltlich ausreichend bestimmt (es bedarf nur noch der Annahme. Manchmal Form . Übersendung von Katalogen. Die Offerte wird mit Zugang wirksam. nicht aber der Tod oder der Verlust der Geschäftsfähigkeit! Ein Widerruf durch den Antragsteller ist allerdings so lange beachtlich. Die Insolvenz des Offerenten bringt die Offerte zum Erlöschen. Gründe für Dissens (offen/versteckt) können Unvollständigkeit. aber nicht davon gewusst. wenn das dem hypothetischen Parteiwillen entspricht. Diskrepanz der Erklärungen und Mehrdeutigkeit/Unverständlichkeit sein. Es ist daher ausreichend. vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis zu nehmen. weil sie für viele verschiedene Verträge verwendet werden. Es kommt der Restvertrag nur dann zustande. §869 ABGB meint absolut unverständliche Äußerungen §6(3) KSchG meint schwer verständliche/durchschaubare Klauseln Vertragsabschluss unter AGB AGB weisen ein Vielzahlkriterium auf. Geht also der Widerruf dem Empfänger spätestens zugleich mit der Offerte zu. wenn dem Partner deutlich erkennbar war. wenn der Unternehmer vor dem Abschluss erklärt. er 26 . Battle of forms – 2 Unternehmer verweisen jeweils auf ihre AGB. Einbeziehungskontrolle . die sich nicht in allen Punkten decken. Sonderfall: zB Annahme/Offerte im Briefkasten. wenn der Dissens bloß Nebenpunkte betrifft. Annehmender/Offerent wartet auf Rückkehr vor Haustür und sagt ab  keine Bindung Bei Dissens über einen Nebenpunkt tritt nur Teilnichtigkeit ein. da bei Dissens gar kein Vertrag zustande kommt! Unverständigkeit komm sowohl im ABGB als auch im KSchG vor. als die Offerte nicht wirksam geworden ist. wenn sie für den Partner des Aufstellers nachteilig sind. oder ein Teil lässt einen Punkt unbehandelt während der andere in diesem Punkt vom positiven Recht abweicht. Geltungskontrolle – gelten die AGB Bestimmungen? „versteckte“ Einzelbestimmungen ungewöhnlichen Inhalts werden schon von Gesetzes wegen nicht Vertragsinhalt. Konkludente Unterwerfung nur. Dissens vor Irrtum prüfen. dass er nur zu seinen AGB kontrahiert und sich der Partner daraufhin mit ihm einlässt. Die Nichtregelung wird hier als Verweis auf das Gesetz verstanden.Sind AGB Vertragsinhalt geworden? Die Vereinbarung zwischen den Parteien über die Geltung der AGB kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Bezüglich der sich widersprechenden Regelungen greift die gesetzliche Regel ein. so tritt keine Bindung des Antragstellers ein. dass der Unternehmer nur mit AGB kontrahieren will. Außerdem muss der Kunde unter Anwendung eines normalen Sorgfaltsmaßstabes zumindest die Möglichkeit haben. 27 . zum Nachteil des Verbrauchers nicht abänderbar Informationspflichten des Dienstanbieters: Der Nutzer ist klar. wenn sie „ausgehandelt“ werden (§ 6 Abs 2 KSchG).§864a. vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde. Transparenzgebot – klare Formulierung verpflichtend! dem Kunden soll durch die transparente Klauselgestaltung erleichtert werden. und zwar insbesondere über die einzelnen technischen Schritte. die zur Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen. mit ihnen nicht zu rechnen brauchte und er auf sie nicht besonders hingewiesen worden ist . Bedeutung und Inhalt des Klauselwerkes zu erfassen. damit er als selbstverantwortlicher Marktteilnehmer seine Interessen eigenständig wahrnehmen kann. Die nachträgliche Prüfung wird dadurch NICHT ausgeschlossen! Elektronische Vertragsabschlüsse E-Commerce-Gesetz 2002 – dispositives Recht. die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung sowie die Sprachen. Die Nichtigkeit erfasst nur die ungerechte Klausel. die durch Unterlassungsklage gegen solche Klauseln vorgehen können. In D nur bei Verbrauchern. in Ö auch unter Unternehmern. in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann. Es gibt Verbände. nach den Umständen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Partner des Verfassers zu beweisen. da diese ja grundsätzlich gelten. die nicht einer der beidseitigen Hauptleistungen festlegen! jedenfalls dann nichtig. Inhaltskontrolle – ist der Inhalt zulässig? Betrifft nur Klauseln. verständlich und eindeutig zu informieren. Vorteil für Kunden: Ungleichgewicht wird bei Verwendung der AGB vermutet. Gewisse Vertragsklauseln sind in AGB ungültig. wenn sie für einen Teil gröblich benachteiligend sind. Für die Geltung der AGB reicht es nicht. §6 (3) KSchG Es geht hier nicht um einfache Konzepte im Inhalt. nicht aber den Rest des Vertrages. Dieser Verbandsklage wird die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde gelegt! Für gewisse Vertragsbestimmungen existiert auch eine ex ante Prüfung durch Behörden. deshalb tritt hier eine Beweislastumkehr ein. wenn auf sie erst nach Vertragsabschluss verwiesen wird. hingegen wirksam. ferner über die Speicherung des Vertragstextes durch den Dienstanbieter nach Vertragsabschluss. Bsp für solche Klauseln auf S 150. sondern um die Darstellung und Umschreibung dieser Konzepte. Strom etc Der Vertrag soll in solchen Fällen durch sozialtypisches Verhalten zustande kommen. Problematisch. man kann auch nur darauf klagen! Zur Gültigkeit des Vorvertrages ist es erforderlich.Vertrag. Clausula rebus sic stantibus zwischen Vorvertrag zur bedungenem Zeitpunkt zu beachten! Option . nämlich durch die Inanspruchnahme von Leistungen und deren Gewährung eintreten können. Leistungsgegenstand – Abschluss des Hauptvertrages. dass die Wirkungen eines gültigen Vertragsschlusses nicht nur durch die Erfüllung der Voraussetzungen eines Rechtsgeschäftes. kann keine konkludente Willenserklärung angenommen werden. durch den eine Partei das Recht erhält. die mit dem tatsächlichen Verhalten im Widerspruch steht. wirksame und zugängliche technische Mittel für die Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern zur Verfügung zu stellen. weil sie die vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen rechtsgeschäftlicher Wirkung umgeht. zB zahlungspflichtige Parkplätze. In vielen Fällen kann ohnedies schon aufgrund konkludenter Willenserklärung (§ 863) ein Vertrag angenommen werden. Faktische Vertragsverhältnisse – teilweise wird die Auffassung vertreten. und Bestimmung des Abschlusszeitpunktes des Hauptvertrages. für unbeachtlich. Regelmäßig wird auch eine Gegenleistung für die Einräumung des Gestaltungsrechts vorgesehen 28 . Aber: wenn jemand eine Parkgarage benutzt und gleichzeitig erklärt keinen Vertrag zu wollen. dass dieser sie speichern und wiedergeben kann. dass er schon alle wesentlichen Punkte des Hauptvertrages enthält. so muss es auch der Vorvertrag sein. heißt Vorvertrag (§ 936). ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Diese Auffassung ist jedoch abzulehnen.Weitere Pflichten: angemessene. Vorvertrag Die Verabredung. Ein Teil der Lehre und Rechtsprechung beruft sich hier auf den Satz „protestatio facto contraria non valet“ und erklärt eine ausdrückliche Willensäußerung. Präklusivfrist von 1 Jahr nach diesem festgelegten Zeitpunkt für die Klage! Ist der Hauptvertrag formbedürftig. weil das gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstößt. sondern auch durch bloßes tatsächliches Verhalten. Er muss ferner den Zugang einer elektronischen Vertragserklärung unverzüglich elektronisch bestätigen und die Vertragsbestimmungen und die AGB dem Nutzer so zur Verfügung stellen. künftig einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen. Bedeutend für die Bestimmung des Grades an Schutz.Fehlerhafte Willenserklärungen Geheimer Vorbehalt – Wenn der Erklärende weiß. wenn dieser darauf vertraut hat. Art des Irrtums: muss in der Regel das Geschäft selbst betreffen . Hier geht der Schutz über Entgeltlichkeit hinaus. Nicht von vornhinein ungültig. wenn er die Voraussetzungen für das gültige Zustandekommen aufweist (§916 (1)) Manchmal kann das Scheingeschäft Dritten gegenüber wirken. Scheingeschäft – Empfänger weiß um des anderen echten Willen Zur Täuschung der Behörden oder Dritter Absolutes Scheingeschäft – Partner wollen gar keinen Vertrag Verdecktes Geschäft – Partner wollen ein anderes Geschäft verschleiern Das zum Schein geschlossene Geschäft wirkt nicht. der der Empfänger genießt ist: . die Erklärung sei wirkungslos. Entstehen dem Partner Nachteile durch die Berücksichtigung des Irrtums? Auch der schuldhaft Irrende ist – wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind – nicht endgültig an seine Fehlvorstellung gebunden. Irrtum Unter Irrtum versteht man die unzutreffende Vorstellung von der Wirklichkeit. wirkt dieses. desto leichter aufzulösen . Nicht ernst gemeinte Erklärungen – Mangel der Täuschungsabsicht im Gegensatz zum geheimen Vorbehalt Prinzipiell ungültig. Aus dem Vertrauensprinzip ergibt sich jedoch ihre Gültigkeit. da wirklich gewollt. 29 . In diesem Fall könnte er aus culpa in contrahendo haften. der falschen steht die mangelnde Vorstellung gleich. außer der Empfänger ist schutzwürdig. Auch zB Pfandgläubiger sind geschützt =/= Umgehungsgeschäfte – hier wollen die Parteien nur bestimmte Regelungen umgehen. mit Berücksichtigung von ev Mitverschulden. Wenn es es verschleiertes Geschäft gibt. War Willensmangel erkennbar oder gar vom Partner verursacht? . wenn der Erklärungsempfänger berechtigt auf die ihm zugegangene Erklärung vertraut hat. dass er etwas anderes erklärt als er will § 869 deutet Schadenersatz an und erweckt damit den Eindruck. Gibt es eine Gegenleistung? Je freigiebiger. nur dann zuzurechnen.Verbraucherverträge – Rücktritt auch wenn für seine Einwilligung maßgebliche Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und der Unternehmer diese Umstände als wahrscheinlich dargestellt hat – erhebliche Erweiterung des Rechtes. §3a KSchG Erklärungsirrtum – Erklärungsirrtum liegt vor. wenn der Erklärende meint. offene Ausfüllung: Vollmachtsrecht. Jemand weiß gar nicht. Anfechtung laut §871 . dass die Person den Vertrag nicht gelesen hat. etwas andere zu erklären. Kein Irrtum 30 . obwohl es nicht nötig war. verdeckte Ausfüllung (Vorlage an Dritten in bereits ausgefülltem Zustand): Erklärung zuzurechnen. Er irrt also über die Erklärung selbst. der sachlich keine Fehlvorstellung zugrunde liegt. unterscheiden: o Klare Vorstellung über Inhalt (das eben Besprochene zB): Erklärungsirrtum –> Anfechtung o Keine genaue Vorstellung vom Inhalt: kein Irrtum. dass er eine Geschäftserklärung abgibt . wenn der Ausfüllende zur Ergänzung des Textes bevollmächtigt war. Fußnote) Blankett – wird er anders ausgefüllt als vom Unterschreibenden gewollt: . Übermittlungsfehler . eine Blankounterschrift auf ein Blatt. sondern bewusstes in Inkaufnehmen –> keine Anfechtung. so muss er sich den Schein einer Willenserklärung selbst dann zurechnen lassen. Somit sind diese nicht Vertragsinhalt und müssen gar nicht angefochten werden. Besitz des Blanketts begründet aber oft Anschein der Befugnis Setzt jemand. als er wirklich erklärt oder wenn ihm die Erklärung gar nicht als solche bewusst ist. außer es stehen unübliche Klauseln im Schriftstück Ist dem Aufsteller erkennbar. dass sie mit den unüblichen Bestimmungen in Kauf genommen werden. Er hat das von ihm beherrschbare Risiko zu tragen Falsa demonstratio (non nocet) – bloß eine Fehlbezeichnung. Arten des EI: . (S. Motivirrtum. Über die Bedeutung
der Erklärung Unterschrift ohne lesen – grundsätzlich gültig Hat die Urkunde einen anderen Inhalt als angenommen. Fehler im Erklärungsakt (Versprechen. Verschreiben) . wenn das Blatt trotz sorgfältiger Aufbewahrung entwendet und ein Text über der Unterschrift eingefügt wird. ! darf er auch nicht darauf vertrauen. 166. da dadruch die engen Grenzen der laesio enormis umgangen werden können. Kalkulationsirrtums nur zu beachten. !Dass eine Partei zu einem Kontrakt mit einem anderen Inhalt bereit gewesen wäre. er irrt aber über die Natur des Geschäftes. die außerhalb des Geschäftsinhaltes liegen. 31 . Geschäftsirrtum in der Person: Irrtum über das Vorhandensein einer verwaltungsrechtlichen Befugnis zur Erbringung der Leistung. Erklärungsirrtum und Geschäftsirrtum werden manchmal unter dem Begriff des Geschäftsirrtums im weiteren Sinn zusammengefasst und dem Motivirrtum gegenübergestellt.Geschäftsirrtum: richtige Vorstellung von seiner Äußerung. Wesentlicher Irrtum – der Erklärende hätte ohne ihn das Geschäft nicht geschlossen. wenn sich ein Teil über den Preis vertippt. sodass er auch nicht geltend gemacht ! werden kann. immer als Geschäftsirrtum. seinen Inhalt (Gegenstand) oder über eine für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft (oder Identität) der Person des Geschäftspartners. Ein Irrtum über den Wert gehört zum allgemeinen Vertragsrisiko. Eigenschaften. Oft wird allerdings ein Irrtum über die gewerberechtliche Befugnis nicht kausal für den Abschluss des Vertrages sein. Abgrenzungsfragen Nach § 871 Abs 2 gilt der Irrtum eines Teiles über einen Umstand. Wenn jemand das Verhältnis Kosten-Nutzen eines Geschäftes für sich falsch einschätzt. Ausnahme: es wird zum Verkehrswert gekauft und über feste Börsen. oder wenn bestimmte Kalkulationen Vertragsinhalt werden. Der Motivirrtum (Irrtum im Beweggrund) bezieht sich auf Punkte. §873 Bei „Pfusch“ wichtig. also offengelegt wurden und das Geschäft auf dieser Basis stattfinden soll. ist das ein Motivirrtum Irrtum über den gemeinen Wert wird für gewöhnlich nicht als Geschäftsirrtum gesehen. Unwesentlicher Irrtum – Nebenpunkt. Ein Rechtsfolgeirrtum ist kein Geschäftsirrtum. sind Geschäftsirrtümer. die im abgeschlossenen Geschäft wertbildend waren. verspricht etc.oder Marktpreise geirrt. reicht nicht! Unerheblicher Irrtum – hätte Abschluss in keiner Weise beeinflusst. Ohne ihn wäre anders geschlossen worden. über den ihn der andere nach den geltenden Rechtsvorschriften hätte aufklären müssen. Bezieht sich auf Hauptpunkt des Geschäftes. Leistungen sind zurückzustellen. der Veräußern wollte. und erklärt. Um ein Motivirrtum doch gelten zu lassen können entweder beide Parteien ex ante das Motiv zum Geschäftsinhalt machen oder ihn zu einer echten Bedingung machen. Entgegenhalten: Partner des Irrenden wollte doch zu den erklärten Bedingungen abschließen. wenn der Partner noch keine Disposition im Vertrauen auf das Geschäft vorgenommen hat. Überwiegend: Erklärung mit jener Bedeutung wirksam. den ja der Partner kenne. S176 Aufhebung wirkt ex tunc. neuerdings wird ein objektiv sorgfaltswidriges Verhalten zusätzlich gefordert. §901 Beim arglistigen Ausnutzen oder Herbeiführung durch Vertragspartner ist ein Motivirrtum auch beachtlich. wie sie der Partner verstanden hat. fällt der Vertrag ohne Anfechtung weg. 32 . bei Dauerschuldverhältnissen ex nunc Wirkung Vertragskorrektur – so zu gestalten. wenn der Erklärungsgegner den Irrtum fahrlässig nicht entdeckt hat. Daher ist der Anfechtungsgrund des gemeinsamen Irrtums ein von der hM hizugefügter. Geschäftsirrtum führt zur Anfechtung oder Vertragskorrektur. Teilnovelle) Die Schutzwürdigkeit wird aber auch dann verneint. res-integra-Lehre: Zulassung der Anfechtung bei rechtzeitiger Aufklärung (3. zB exorbitanter Preis Irrtum sowohl wirklich erkennt als auch weiß. wenn beiden Parteien derselbe Irrtum unterlief. die Offerte anzunehmen. Anfechtung – wenn sein Geschäftsirrtum wesentlich war und entweder vom anderen veranlasst wurde oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde (§ 871 Abs 1). Auffallenmüssen liegt vor. Anfechtung steht auch zu wenn Sache nicht mehr zurückstellbar. was der Anbietende meint. wie ihn die Parteien bei Kenntnis der wahren Sachlage geschlossen hätten. §877. Verschulden nicht erforderlich. Wiederherstellung der durch den Irrtum gestörten subjektiven Äquivalenz. Wird das Ziel nicht erreicht. Die Aufklärung des Irrtums ist rechtzeitig. Durch dessen Zustimmung entsteht normativer Konsens entsprechend dem wahren Willen. da auch das Verpflichtungsgeschäft ungültig geworden ist und somit kein Titel zur Übereignung vorliegt. Personen die für einen arbeiten muss man sich zurechnen lassen.Beachtlichkeit des Motivirrtums: nur bei letztwilligen Verfügungen und unentgeltlichen Zuwendungen. siehe unten. Eventuell Bereicherung. Ansicht: Der Vertrag komme nach dem wahren Willen des Irrenden zustande.  dingliche Wirkung der Irrtumsanfechtung. die später eintreten soll. Veranlassung kann durch tun oder unterlassen erfolgen. ET ist noch immer derjenige. Krönungszug findet nicht statt. dass dieser zum Geschäftsinhalt wird (vgl § 901). ob er den Vertrag anfechten will. die jedermann mit einem solchen Geschäft verbinde. Er leitet ab. 3 Jahre ab Vertragsabschluss. nicht jedoch die sog typischen. die der eigenen Sphäre zuzuzählen sind. Fensterplatz für Krönungszug. Ein allgemeiner Satz. 1117f. Deshalb Ableitung eines allgemeinen Rechtssatzes: eine Partei ist an das Geschäft nicht gebunden. Man könnte gewisse Umstände zum Geschäftsinhalt erheben aber man kann unmöglich alles decken. §901 gehören Beweggrund und Endzweck nicht zum Geschäftsinhalt  eine generelle Analogie zu jenen Einzelbestimmungen. Man kann sich aber nicht auf Umstände berufen. Hier sieht er eine Gesetzeslücke. kann man auch dann nicht geltend machen. rechtzeitige Aufklärung Es liegt am Irrenden. Inserat auf mehrere Jahre bezahlt. wenn der zunächst irrtümlich angenommene Umstand später doch eintritt! Geschäftsgrundlage Als selbstverständlich angesehene Umstände beim Vertragsschluss treten manchmal nicht in dieser Form ein. existiert nicht. ist nach ihm abzulehnen. wenn eine Voraussetzung nicht zutreffe. außer die Anpassung wird privat vereinbart. wegen 1WK kann die angebotene Ware nicht hergestellt werden. für Hauptverträge unter engeren Voraussetzungen etwa in §§962. dass die Hauptregel des § 901 nur die individuellen Voraussetzungen eines konkreten Vertragspartners betreffe.180. Beachtlichkeit dieser Fehlvorstellungen? Krönungszug-Fall: S. 1052 letzter Satz.Voraussetzungen auch hier: Irrtumsveranlassung. jeder Vertragsteil müsse die Gefahr aller Umstände in seinem Bereich tragen! Änderung der Sachlage. 1210) Die Lehre Piskos S182 Gem. 1170 a. deren Fortdauer eine typische Voraussetzung des Geschäftes war. Auf das Recht zur Geltendmachung des Irrtums kann – außer für den Fall der Arglist – vorweg verzichtet werden! Nicht bei Verbrauchern! Geltendmachung des Irrtums ausgeschlossen. fahrlässiges Nichterkennen des Irrtums. dass Geschäfte stets unter der clausula rebus sie stantibus stehen. Erwähnung eines Umstandes durch eine Partei führt allein jedenfalls noch nicht dazu. Wer dennoch 33 . wenn sie vorhersehbar war. Berücksichtigung solcher Irrtümer über Zukünftiges im Gesetz: Für die Vorverträge generell in § 936. Ferner die für Dauerschuldverhältnisse vorgesehene außerordentliche Kündigung (vgl §§ 1162. wenn er das will muss er das aber gerichtlich machen durch Klage oder Einrede. die stets einem Geschäft von der Art des geschlossenen zugrunde gelegt werde. 1265 f. die eine Berücksichtigung des Irrtums über Zukünftiges vorsehen. führt Den typischerweise zugrundegelegten Voraussetzungen müssten wohl jene gleichgestellt werden. sondern von planwidrige Unvollständigkeit der vertraglichen Regelung Kombination: Die Rechtsfolgen einer Fehlvorstellung richten sich in erster Linie nach der Parteienvereinbarung. der Gläubiger werde es nicht bemerken. so kann die Geschäftsgrundlage zur Bedingung erhoben. Das arglistige Verhalten kann auch in einem Unterlassen liegen. so führt eine Fehlvorstellung zur Anwendbarkeit der Normen über den Geschäftsirrtum. da §901 nur die Berücksichtigung einseitig geäußerter Voraussetzungen ausschließt. wenn sie für die Erklärung des Irregeführten kausal war. gesonderte Risikoregelungen können getroffen oder Neuverhandlungspflichten festgelegt werden. von denen die konkreten Parteien gemeinsam ausgingen. laesio enormis und Leistungsstörungsrecht heranzuziehen Beachtliche Fehlvorstellung über Geschäftsgrundlage  Aufhebung oder Anpassung des Vertrages verlangen List und Drohung List §870 Unter die Arglist fällt nicht bloß die bewusste aktive Irreführung. wenn man seiner Pflicht zur Aufklärung nicht nachkommt. Keine private Regelung  dispositives Recht. trage das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Weiters wird verlangt. Wählt also der Schuldner erst bei der Erfüllung „listig“ eine fehlerhafte Gattungssache in der Hoffnung. Die Täuschung ist nur dann beachtlich. wenn sie zu einer schwerwiegenden Störung. kein Ergebnis  Doppellücke  analoge Anwendung des obj Rechts. wenn kein Ergebnis  ergänzende Vertragsauslegung (wenn Anhaltspunkte für Risikoregelung im Vertrag). Kritik: Bemängelt werden die Trennung von Geschäftsgrundlage und Unerschwinglichkeit und gefordert die Möglichkeit der Anpassung des Vertrages. sie muss deshalb spätestens beim Vertragsabschluss erfolgt sein. es wird aber die Anfechtung des Verfügungsgeschäftes erwogen! Es wird keine Schädigungsabsicht vorausgesetzt! Furcht §870 34 . Irrtumsregeln. vorbehaltlos ein Geschäft schließe. insbesondere des Äquivalenzverhältnisses. sondern auch die Verhinderung der Kenntnisnahme vom wahren Sachverhalt. so führt dies zu keiner ! Anfechtbarkeit nach § 870. Fenyves. der Fehlvorstellung nur dann Beachtlichkeit zuzubilligen. Rummel: man sollte bei fehlenden Vorstellungen über künftige Entwicklungen nicht von Irrtum sprechen. Wurde ein Umstand bloß zum Vertragsinhalt gemacht. also nach einem subjektiven Maßstab. die den Willen des Erklärenden beeinflusst hat. Die Einwirkung muss sich auf den Willen beziehen.und Gemütsbeschaffenheit des Bedrohten. Anfechtung wegen List – 30J ab Vertragsschluss Anfechtung wegen Drohung – 3J nach Wegfall der Drohung (§1487) Es liegen keine anderen Voraussetzungen vor. für die gilt §1313a Wird ein Geschäft durch Stellvertreter geschlossen. da der Partner keines Schutzes würdig ist. Da primär Naturalrestitution zu leisten ist (§ 1323). die unter dem Druck einer erlaubten Kündigung zustande gekommen ist. kann auch auf diesem Weg die Beseitigung oder Anpassung des Vertrages erreicht werden. kann der Willensmangel ihm gegenüber geltend gemacht werden. aber nur vom Überlisteten oder Bedrohten. wer nicht Geschäftsgehilfe des Gegners des Irrenden ist. wird als unanfechtbar angesehen! Die Furcht muss gegründet sein. was nach der Größe und Wahrscheinlichkeit der Gefahr und der Leibes. Nur wenn der Vertretene durch Weisungen Einfluss auf den Vertragsabschluss nimmt. zu beurteilen ist Rechtsfolgen von List und Drohung Anfechtungsrecht. Ersatzpflicht des bloß fahrlässig irreführenden Vertragspartners aus culpa in contrahendo abzuleiten Dem schuldhaft Irregeführten steht demnach die Wahl offen. Dem Gezwungenen wird zur Unterschrift die Hand geführt („vis absoluta“)  keine Willenserklärung im Spiel Die Zustimmung des Dienstnehmers zu einer Gehaltsreduzierung. kann sein Willensmangel beachtlich sein! Schadenersatzpflichten §874 Volle Genugtuung ist zu leisten. Nur wenn der Vertragspartner des Überlisteten an der Handlung des Dritten teilnahm oder von derselben offenbar wissen musste (fahrlässig nicht erkannt). Schadenersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers (§ 1489) und nicht ab Vertragsabschluss (§ 1487) 35 .Drohung. oder nur Schadenersatz zu verlangen. Verhandlungsführer und Stellvertreter sind daher nicht Dritte. kommt es auf den eventuellen Willensmangel des Vertreters an. und es können auch listig herbeigeführte Motivirrtümer angefochten werden. entweder Aufhebung oder Anpassung des Vertrages und daneben den Ersatz eines weitergehenden Nachteils zu begehren. Herbeiführung eines Willensmangels durch einen Dritten §875 Der Vertrag ist grundsätzlich gültig. Dritter ist allerdings nur. unabhängig davon ob der Vertrag angefochten wird oder bestehen bleibt. Auch Anpassung kann begehrt werden und hier kann der Vertragspartner nicht einwenden. er hätte den Vertrag anders nicht geschlossen. Boten. Voraussetzung: der andere darf nicht davon wissen sonst muss die aussage absurd erscheinen und es greift Ungültigkeit. richtigerweise jedoch erst nachdem man prüft ob die Unmöglichkeit mit Irrtumsanfechtung zu beseitigen Sehr selten gibt der Partner eine Garantie ab (nicht von einer gesetzlichen wie oben die Rede). was mit der Ö Rechtsordnung nicht zu vereinbaren ist. Mittellösung: Wandlung + verschuldeter Schaden. Möglichkeit und Erlaubtheit Möglichkeit Im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses unmöglich = ursprüngliche oder anfängliche Unmöglichkeit nach Abschluss unmöglich werden = nachträgliche Unmöglichkeit. Gesetzliche Verbote in §879 geregelt Soweit geradezu Unmögliches bedungen wurde. falls Verschulden vorliegt zusätzlich auch Vertrauensinteresse. dann Erfüllungsinteresse.Ein fahrlässig handelnder Dritter wird hingegen in der Regel nicht Schadenersatzpflichtig. wenn beide gleiches Verschulden trifft! Ist die Leistung nur sonst („schlicht“) unmöglich. Wenn nicht möglich  schlichte Unmöglichkeit Manche sehen hier das Recht auf Erfüllungsinteresse. deren Erfüllung verboten ist. weil er nicht im vorvertraglichen Schuldverhältnis steht. diese kommt nur im UN Kaufr vor Nach Pisko hat der Partner das Recht auf Wandlung. Unmöglich werden Nur die ursprüngliche kann das Zustandekommen des Geschäftes hindern. 36 . die nachträgliche ist eine Leistungsstörung Geradezu Unmögliches §878 Rechtlich unmöglich und faktisch absurd Rechtlich unmöglich sind solche Rechtsgeschäfte. negatives Vertragsinteresse) zu ersetzen: zB unnützen Aufwand für den Vertragsabschluss. Wäre nur mit Garantiehaftung möglich. ist das Geschäft absolut nichtig. Wer die Unmöglichkeit kannte oder kennen musste. nicht schon solche. Kulpakompensation: Anspruch entfällt zur Gänze. hat den verursachten Schaden (das „Vertrauensinteresse“. deren Erfüllung die Rechtsordnung ihrer Art nach nicht kennt. Veräußerer muss sich bemühen zu erbringen (zB ET verschaffen durch Ankauf). fehlendes ET). subjektiv unmöglich: die Leistung kann nur von dem nicht erbracht werden der sie versprochen hat (Fremdsprache. so kommt das Geschäft gültig zustande. die „Äquivalenz“ aus eigenem zu wahren. somit auch eine Zession des streitigen Anspruchs Weitere Bsp siehe S195! Wucherische Vertrag Erste Voraussetzung ist ein auffallendes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Dissens. Umgehungsgeschäfte »umgangene Norm“ (jene. Formungültigkeit oder wenn wegen eines
Willensmangels zum Teil unwirksam ist. Leichtsinn. Der betroffene Teil ist ungültig. 37 . ob ein Verbotszweck die Ungültigkeit verlangt oder ob sich die verletzte Norm mit der Verhängung anderer Strafen sich begnügt. Ort und Zeit des Abschlusses betrifft. Zweitens muss der Bewucherte aus gewissen Gründen verhindert gewesen
sein. Wenn sich dieser durch Auslegung nicht ermitteln lässt. von medizinisch unterstützter Fortpflanzung. vielmehr reicht es. wenn ein Gesetz die Nichtigkeit nicht anordnet. welche dem primär gewollten Geschäft entgegensteht) ist auch auf das Umgehungsgeschäft anzuwenden Auf eine besondere Umgehungsabsicht der Parteien kommt es nicht an.Fahrlässigkeit des Wucherers genügt. dass objektiv Sinn und Zweck der umgangenen Norm vereitelt würden (Verbotszweck). das mit einer Norm des positiven Rechts im Widerspruch steht ist sofort nichtig. Teilunmöglichkeit Leistung nur zum Teil geradezu unmöglich. deretwegen Streit herrscht. pactum de quota litis (Anwalt wird in % vom Gewinn bezahlt) An-sich-Lösen ist eine Verfügung über die Sache. bleibt der Rest gültig! Diese Grundsätze analog angewendet bei: mangelnder Geschäftsfähigkeit. sondern nur Art. Erlaubtheit §879 Gesetzliches Verbot: nicht jedes Geschäft. zugunsten des Anwaltes zu verstehen. wenn ein dem fehlenden Tatbestandsmerkmal ein gleichwertiges Element der Sittenwidrigkeit hinzukommt. Unerfahrenheit und Gemütsaufregung Drittens muss der Wucherer die Lage des Bewucherten ausgenützt haben („ausbeuten“). Zwangslage. In der Regel sind Rechtsgeschäfte gültig. aber Strafe an Inhaber) §879 Abs 2 Z 1-4 – jedenfalls nichtig! Entgeltliche Vermittlung von Eheverträgen. Für Restvertrag hypothetischer Parteiwille maßgeblich. Verstandesschwäche. (zB Verkauf im Laden am Sonntag – Kaufvertrag gültig. wenn das Verbot nicht den Inhalt des ! Geschäftes. oder wenn es sich nur an einen der beiden Vertragspartner richtet. keine bewusste Ausnutzung nötig Bei Fehlen einer der Voraussetzungen des Wuchertatbestandes kann ein Geschäft nur dann nach § 879 Abs 1 nichtig sein. Vielmehr ist zu fragen. Entscheidend ist welchen Schutzzweck die Verbotsnorm verfolgt. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einer „absoluten“ und einer „geltendzumachenden“ (relativen) Nichtigkeit. die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. die mit der Wertordnung einer Gemeinschaft. Die zulässigen bleiben – geltungserhaltende Reduktion Jedenfalls dann. die auch der Rechtsordnung zugrunde liegt. Relative Nichtigkeit – Die Norm will nur einen Partner schützen. die gegen Gesetze verstoßen. Absolut nichtig sind Geschäfte. eine besondere Anfechtung ist nicht erforderlich. Jedermann kann sich auf die Nichtigkeit berufen. sie ist von Amts wegen aufzugreifen. der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen. sodass auch für leichte Fahrlässigkeit zu haften ist! Keine gelterh Red für Verbraucherverträge. Gute Sitten sind Rechtsnormen die im Gesetz nicht ausdrücklich angesprochen sind. 30 Jahre mit Zurückstellung und Benutzungsentgelt Der Bewucherte verliert das Anfechtungsrecht. wenn er nach Wegfall der Zwangslage die Vereinbarung anerkennt. in untragbarem Widerspruch stehen. die dem Schutz von Allgemeininteressen. der Restgültigkeit ist möglichst der Vorzug zu geben.Verstoß gg die guten Sitten Führt zur Nichtigkeit Sind solche Geschäfte. Recht auf weitere Zinsen erloschen. Schließen etwa AGB die Haftung des Werkunternehmers unzulässigerweise gänzlich aus. Die Teilnichtigkeit ist bei Verstoß gegen § 879 anders zu behandeln. Hier ist der Rest aber gültig Ultra alterum tantum (§ 1335) – Zinsen ohne Einmahnung bis auf den Betrag der Hauptschuld steigen lassen. bereicherungsrechtliche Aspekte jedoch an §877 gebunden – 30 Jahre. 38 . Sittenwidrigkeit ist nach Auffassung des OGH insbesondere dann anzunehmen. weil der Vermieter nicht eingegangen wäre. so bleibt nach hA diese Freizeichnungsklausel für leicht fahrlässige Schädigungen wirksam. weil zu weit gefasste Klauseln im Konflikt mit Transparenzgebot. scheidet eine geltungserhaltende Reduktion aus. wenn die Rechtswidrigkeit der Klausel evident ist. Nach richtiger Meinung entfällt sie hingegen zur Gänze. Nach normalem Weg wäre somit auch der Mietvertrag nichtig. Teilungültigkeit auch wenn in AGB gröblich benachteiligende Klauseln. Unterschied zwischen dieser Behandlung und die normale sichtbar bei: Ablösevereinbarungen nichtig. also darf auch nur er die Nichtigkeit geltend machen. wenn die vom Richter vorzunehmende Abwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollisionen ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen der Beteiligten ergibt. Zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Sie ist außerdem gerichtlich geltendzumachen. 39 . Früher auch Darlehensvertrag. § 1346 Abs 2 für die Verpflichtungserklärung des Bürgen . bei denen das Geschenk nicht sofort wirklich übergeben wird. Zusätzlich noch die tatsächliche Leistung einer Partei erforderlich zB Leihvertrag (§971). Zustimmung zu einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung Offenkundigkeit . Händisch. Nachname. Realverträge . Realverträge Konsensualverträge – kommen durch erklärte Willensübereinstimmung der Parteien zustande Realverträge – altertümliche Form.Die Form der Rechtsgeschäfte Gesetzliche Form . Unter Verwandten Vorname. Testament . § 168 für die Anerkennung schwebend unwirksamer Geschäfte durch den volljährig Gewordenen . seit 2010 nicht mehr! Gesetzliche Formvorschriften Schutz vor Übereilung . Initialen nur. Verwahrungsvertrag (§957) und der Trödelvertrag (§ 1086). i § 1 Abs 1 lit d NotAktsG Beweissicherung . Gesetzliche Formvorschriften . Schenkungsverträge. Wirkung des Mangels der gesetzlichen Form Rechtsgeschäftliche („gewillkürte“) Form Mündliche Nebenabreden bei formbedürftigen Geschäften Gesetzliche Form Formgebundenheit kann sich unmittelbar aus dem Gesetz oder aus der Parteienvereinbarung ergeben. Eheschließung vor dem Standesbeamten Wenn Schriftform verlangt –> wesentliche Vertragspunkte und Unterschrift. wenn sonst immer so. Kauf-. Bürgschaften außerhalb der gewerblicher Tätigkeit des Bürgen zusätzlich noch Erklärung des Anwalts oder Notars über die Aufklärung der Folgen. Eröffnet manchmal den Weg der Manipulation zum Nachteil etwaiger Gläubiger. Die tatsächliche Leistung des Versprochenen heilt den Mangel der Form. Rechtsgeschäftliche („gewillkürte“) Form Vom Gesetz wird keine besondere Form verlangt. oder von Tauben. dass eine Person lebt oder dass sich die verzeichneten Vorgänge vor ihm abgespielt haben. Stummen etc kann sich nur die behinderte Person auf die Nichtigkeit berufen! Aus dem Zweck des Formgebots kann sich auch bloße Teilnichtigkeit des Geschäfts ergeben. 40 . die nicht schreiben können. entsteht durch den Formmangel eine Naturalobligation. Bei Familien u Erbrecht. dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigung oder Legalisierung). die nicht lesen. Neben der einfachen Schriftform gibt es auch die öff Form. Erbschaftskauf Kann manchmal durch Gerichtsprotokoll ersetzt werden. Urkunden über Rechtsgeschäfte von Blinden. vor allem zwischen Ehegatten. Es kann aber auch sein.und Darlehensverträge – nicht hingegen Handschenkungen – zwischen Ehegatten.vertr. Notariatsakt =/= notarielle Beurkundung Der Notariatsakt – Willenserklärungen von Parteien eine besondere urkundliche Beweiskraft zu verleihen. dass ihrem Willen entspricht. Abänderung des Ges. außer wenn Angelegenheiten des täglichen Lebens + Unterschrift einer Vertrauensperson. Wird somit zur Gültigkeitserfordernis des Geschäftes. Hauptversammlungsbeschlüsse AG. Soweit durch das formungültige Rechtsgeschäft eine Leistungsverpflichtung des Schuldners herbeigeführt werden sollte. Erbverzicht. Ehepakte. zB dass die Unterschrift auf einer Urkunde echt ist. Durch die Beurkundung hält der Notar Tatsachen fest. statt schlichter Nichtigkeit. Jede Partei kann das Schriftstück jederzeit fordern.Elektronische Signatur reicht normalerweise (seit 1999). GmbH Wirkung des Mangels der gesetzlichen Form NICHTIGKEIT! Bei Rechtsgeschäften von Blinden. oder von Stummen. aber von den Parteien vereinbart. Tausch. dass das Geschäft mündlich zustande kommen soll und etwas Schriftliches nur zu Beweiszwecken verfasst wird. wenn die Voraussetzungen später eintreten. ob der Restvertrag aufrecht bleiben soll- Häufig wird die mündliche. wenn man erwägt. darf umgedeutet werden. Aus ihr kann unmittelbar auf die vereinbarte Leistung geklagt werden (anders als beim Vorvertrag) Mündliche Nebenabreden bei formbedürftigen Geschäften Wird dabei eine Formvorschrift verletzt. Ist ein Rechtsgeschäft mangels wesentlicher Voraussetzungen nichtig.„Punktation“ (§ 885). wenn die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht werden. so erlangt es grundsätzlich keine Gültigkeit. weil aus ihr der Schluss zu ziehen ist. Meistens: mehr Last auf sich nehmen  Form. formungültige Abrede den formgültigen Teil zu Fall bringen. Auch konkludent möglich. wenn sie die Hauptpunkte des Geschäftes enthält und von beiden Parteien unterfertigt ist. Konversion und Heilung eines nichtigen Rechtsgeschäftes Konversion Wenn das beabsichtigte Geschäft an einer Voraussetzung scheitert. Bezweckt jedoch die Schriftform den Schutz vor Übereilung. dass der formgerechte Teil nur ein Scheingeschäft ist oder dass er zumindest ohne die mündliche Verabredung nicht gewollt war. Ob auch nachträgliche Änderungen einer Vereinbarung in der gesetzlich vorgesehenen Form geschehen müssen. ist es denkbar. Wenn dieses neue Geschäft dem Zweck und den Wünschen der Parteien besser entspricht als die Nichtigkeit (nicht als das ursprüngliche Geschäft!). die die Ungültigkeit des ersten Geschäftes bewirkt. sind mündliche Nebenabreden meist ungültig. wenn die Norm. auch auf das zweite anzuwenden wäre Heilung (Konvaleszenz) Quod ab initio vitiosum fuit. kann nur durch die Ermittlung des Zweckes der Formvorschrift geklärt werden. kann die formungültige Erklärung nicht umgedeutet werden. Verbindlich. weniger  formlos Von der gewillkürten Form kann auch jederzeit einvernehmlich abgegangen werden. dass die abgegebenen Erklärungen die Voraussetzungen eines anderen. der nach dem Willen der Parteien noch eine formelle Vertragsurkunde folgen soll. tractu temporis convalescere nequit. sind die Nebenabreden jedenfalls ungültig. nicht beabsichtigten Geschäftes erfüllen. Vorläufige schriftliche Vereinbarung. Wenn Vertreter im Spiel sind. Konvaleszenz tritt ein. 41 . daher ist zB eine formlose Bürgschaft nicht als formfreier Schuldbeitritt zu verstehen! Konversion ausgeschlossen. Diese mündliche Vereinbarung spielt nur eine Rolle. gültiger Vertrag. nicht die Parteien. Bis zum Eintritt Vertrag im Schwebezustand Auflösende Bedingung = Resolutivbedingung. §698 – unerlaubte und unmögliche Bedingungen bei letztwilligen Verfügungen: aufschiebend – das ganze letztwillige Geschäft ist ungültig auflösend – als nicht beigesetzt gesehen unter Lebenden: §897-898 Befristung (Termin) Ausgemachter Zeitpunkt ist hier gewiss. Zufallsbedingung = eintritt hängt vom Zufall ab. Somit können sie die Rechtsverhältnisse den Eventualitäten anpassen. Ist diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schpon eingetreten. Bei den eigentlichen Bedingungen ist die Rechtswirkung von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Bedingung Von
den Parteien hinzugefügte Beschränkung. zB Heirat des Kindes Auch möglich: ungewiss ob das Ereignis eintreten wird. Befristung und Auflage (§§695-712) Diese Nebenauflagen werden im Erbrecht geregelt. muss sie wiederholt werden. Rechtsbedingungen sind keine echten Bedingungen. je nach Abmachung. aber gewiss wann es eintreten würde. zB Wetter Potestativbedingung (Willensbedingung) = Herbeiführung steht im Wille einer der Parteien. Aufschiebende Bedingung = Suspensivbedingung. zB beschränkt Geschäftsfähiger kann nur veräußern. da sie dort am häufigsten vorkommen. wenn es der Freund nicht schon hat. Es ist beides ungewiss: ob und wann das Ereignis eintreten wird. Wirkung tritt sofort ein aber hört auf sobald Bed eintritt. Ergänzungen im Schuldrecht (§897-900). 42 . durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht wird (§§ 696. zB 80er Geburtstag. Bei uneigentlichen Bedingungen (Unterstellungen) wird auf Gegenwärtiges oder Vergangenes abgestellt. Ein Recht kann mit diesem Zeitpunkt beginnen oder enden.704). wenn sein Vertreter zustimmt. Rechtsfolgen ähnlich wie bei der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Es gibt auch gemischte. Die Rechtsordnung hat diese aufgestellt.Bedingung. Bejahend oder verneinend. zB Buch kaufen. Auflage Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung.Bedingungs. alles auf A zu übertragen. Die Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung .und befristungsfeindlich. Befristung der Mietverträge über Wohnungen ist eingeschränkt. Wirkt wie eine auflösende Bedingung. Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters 43 . Handeln „im Namen“ des Vertretenen .direkte Berechtigung und Verpflichtung des Vertretenen. wie die Eheschließung und die Annahme an Kindes statt. Mahnung Wenn der Partner jedoch einverstanden ist. aber mit der Absicht. letztwillige Verfügungen (§564). Die abgegebenen Erklärungen wirken so. Statusverträge. Einwilligung in die Heilbehandlung durch dafür Geschäftsfähige (vgl für Kinder § 173). die Errichtung einer Patientenverfügung (§ 5 PatVG) und einer Vorsorgevollmacht (§“284f Abs 2). In ABGB Auftrag genannt! Auf die Eihaltung der Auflage kann geklagt werden. Zunächst wird aber nur C berechtigt und verpflichtet. gewisse andere familienrechtliche Geschäfte (zB Anerkenntnis der außerehelichen Vaterschaft nach § 145). Vertretungsfeindliche Rechtsgeschäfte: Eheschließung (§17 EheG). Vertretungsmacht . Ebenso wenn die Bedingung vom Willen des Partners abhängt (Potestativbedingung).und befristungsfeindliche Geschäfte Aus Gründen der Sittlichkeit oder des öffentlichen Interesses bedingungs. sind diese zulässig. wenn anderes nicht möglich ist. da Zuwendung sofort erhalten wird aber bei Nichterfüllung verloren. Kündigung. durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Es ist ein Zwischenschritt notwendig. Die Stellvertretung Mittelbare Stellvertretung – C schließt vertrag mit B. wenn die berechtigten Interessen des Partners die sofortige Klarstellung fordern. Bei den einseitig gestaltenden Rechtsgeschäften ausgeschlossen. Achtung! Hier ist Verschulden notwendig für den Verlust! Es genügt die annähernde Erfüllung. als würden sie vom Vertretenen stammen. Unmittelbare Stellvertretung . Zustimmung des Beauftragten notwendig. das kann nämlich auch in der indirekten Stellvertretung sein. dass dem Dritten erkennbar ist. sein Partner wolle im Interesse eines anderen handeln. Gesetzlich: für nicht geschäftsfähige . dass der von der Vollmacht gedeckte Vertrag unmittelbar zwischen dem Vollmachtgeber und dem Dritten gelten soll. Der Dritte kann vorerst auch auf die Offenlegung verzichten. ist die Offenlegung nicht notwendig. Es reicht nicht. also losgelöst von internen Beziehungen – im Interesse der Verkehrssicherheit. Zustandekommen: . Ermächtigung erlaubt Tätigwerden Auftrag und Ermächtigung kann man auch ohne gekoppelter Vollmacht erteilen. Die Parteien können aber auch nach Vertragsabwicklung vereinbaren. privat . Organmäßige Vertretung für juristische Personen Die Vertretungsmacht ist abstrakt. Handeln „auf Rechnung“ reicht nicht (wirtschaftliche Erfolge zuwenden wollen). In diesem Fall entsteht höchstens eine mittelbare Stellvertretung. Auftrag verpflichtet zum Tätigwerden inkl Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Rechtsgeschäftlich. weil der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgeben muss Beschränkt reicht. Im Innenverhältnis kann ein Auftrag. liegt ein Eigengeschäft vor. Vertretungsmacht Es gibt keine wirksame Stellvertretung ohne Vertretungsmacht des Stellvertreters. Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters Zumindest beschränkt geschäftsfähig §1018.Handeln „im Namen“ des Vertretenen Offenlegungsgrundsatz. weil dieser nicht für sich selbst handelt und weil der Auftraggeber auf Tauglichkeit prüfen kann. so kommt der Vertrag zwischen dem Dritten und dem sich als Inhaber Ausgebenden zustande Legt der Bevollmächtigte seine Vollmacht nicht offen. 44 . selbst Inhaber des Unternehmens zu sein. Wenn das explizite Handeln im fremden Namen (nicht nur im Interesse) aus den Umständen ersichtlich ist. eine Ermächtigung und sonstiges (DV) vorliegen. Vertretungsmacht und Handeln im fremden Namen sind getrennt zu prüfen. wird jedoch der Anschein erweckt. aus dem (nur) der Schluss ist. ohne sagen zu können er habe keine Willenserklärung abgegeben . Im Zweifel erstreckt sich eine Vollmacht auf alle Handlungen. Ladenvollmacht (§§ 1027. er habe (früher) Vollmacht erteilt. § 1029 und andere Tatbestände knüpfen hingegen die Vertretungsmacht schon an ein Verhalten des Vertretenen. sonst formlos Duldungs. . Weitere Fälle §§ 1032f.Eine reine Vollmacht. Die Verwaltervollmacht. die die „Natur des Geschäftes“ mit sich bringt oder die mit einer solchen Geschäftsführung „gewöhnlich verbunden“ sind (§ 1029). 45 . Nach hM aber nicht hier. Vorliegen einer Willenserklärung nur dann bejaht werden. ohne Auftrag. § 1029 Gedeckt sind jedoch nur Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung. steht es dem Vertretenen frei zu erklären. dass keine Vollmacht vorliegt. Diese Erklärung muss aber dem Dritten zugehen.1030f) . v* Nach allgemeinen Grundsätzen lösen Wissenserklärungen nicht die Folgen eines Rechtsgeschäftes aus. sondern Wissenserklärung. kann durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung erteilt werden.35) Eine solche Vollmachtskundgabe ist aber nicht Willenserklärung. wenn kein Zweifel besteht. derjenige der früher zu Erkennen gegeben hat eine Vollmacht zu erteilen muss diese gegen sich gelten lassen. Sie sind bloß Mitteilungen über Tatsachen. die normalerweise wiederlegt werden können. dass das Zurechnungssubjekt im Erklärungszeitpunkt einen rechtsgeschäftlichen Willen äußern möchte.Anscheinsvollmacht’ – nicht durch wirklichen rechtsgeschäftlichen Willen zustandegekommen Geschützt wird „das Vertrauen auf den äußeren Tatbestand’ ??? – S227-229 Solange keine Vertretungshandlung gesetzt wurde. so gilt dieses auch für die Vollmachtserteilung. dem Bevollmächtigten gegenüber – Innenvollmacht dem Dritten gegenüber – Außenvollmacht „geheime Vollmacht“ §1017 – eigentlich eine Ermächtigung Unterliegt das abzuschließende Geschäft einem gesetzlichen Formerfordernis.und Anscheinsvollmacht §§ 1027 ff stillschweigende“ Bevollmächtigung . so dass diese unmittelbar den Vertretenen berechtigt und verpflichtet. Erledigung . da kein schutzwürdiges Vertrauen Untervertretung und Gesamtvertretung Untervertretung liegt vor. Zeitablauf . Befristung . Generalvollmacht: alle Geschäfte Beschränkte Generalvollmacht: alle Geschäfte aber nur zu einem bestimmten Preis etc . Geschäfte schwebend unwirksam bis zur Antwort des Vertretenen. 46 . . wo alle zusammen (=/= unbedingt gleichzeitig) oder zumindest einige von den Vertretern zusammenwirken müssen damit ein Rechtsakt gültig wird. Bei Aufhebung §1025 beachten – Geschäfte die keinen Aufschub dulden Gutglaubensschutz des Dritten! Mit Ersatz vom Machthaber der die Aufhebung verschwiegen hat. Einseitig: Widerruf/Aufkündigung .oder Einzelvollmacht verlangt. Vertretung ohne Vertretungsmacht Scheinvertreter = falsus procurator kann man werden indem man ohne Vollmacht handelt oder indem man die Grenzen der Vollmacht überschreitet. NICHT Verlust der Geschäftsfähigkeit des Machtgebers Unwiderrufliche Vollmachten nur auf bestimmte Zeit und wenn besonderes Rechtsverhältnis besteht. Schutz vor Missbrauch. außer bei §1022! . Gilt nicht für die nicht kundgegebene Innenvollmacht. wenn ein Stellvertreter einer weiteren Person Vollmacht erteilt. Einzelvollmacht Manchmal wird eine Generalvollmacht als zu weit gefasst angesehen und stattdessen Gattungs. Insolvenz . Gattungsvollmacht: bestimmter Kreis . Gesamtvertretung: Kollektivvertreter. Auch der Untervertreter ist Vertreter des Vertretenen. Erlöschen: . Tod. Widerruf bei grober Enttäuschung trotzdem immer möglich. Wenn alle beteiligten Machtgeber einverstanden sind oder wenn Selbstkontrahieren dem Vertretenen nur Vorteile bringt oder wenn Sache einen Markt. sein Wille war nicht auf ein eigenes Geschäft gerichtet. weil die Interessen der Parteien nicht gewahrt werden können. wenn Fehlen bekannt sein musste (§1304). Mit Allerweltsname. . Wenn der Vertretene genehmigt  gültig ausdrücklich oder konkludent indem in Kenntnis des Sachverhaltes den Vorteil aus dem Geschäft mit dem Dritten zuwendet (§ 1016) Scheinvertreter haftet Drittem aus culpa in contrahendo auf den Vertrauensschaden (negatives Interesse). Unter Abwesenden (Handelnde nicht da)  wirken für Namensträger . Kann nicht auf Abschluss des Geschäftes oder auf Erfüllungsinteresse klagen. Minderung.oder Börsenpreis hat. er handle im einen Namen. Beim Partner Identitätsvorstellung geweckt: . Geschäft im Namen des Handelnden. Doppelvertretung: schließt Geschäft zwischen zwei Personen die er gleichzeitig vertritt An sich unzulässig. mit gleichzeitigem Wahren der Grenzen der Vollmacht: grundsätzlich gültig. Kollusion: Vertreter und Dritter wirken zusammen. Handeln unter fremden Namen: Jemand stellt sich als jemand anderes vor und sagt. Sie wirkt auch nicht für den falsus procurator. Selbstkontrahieren: mit sich selbst . Insichgeschäft Wenn ein Vertreter rechtsgeschäftliche Wirkungen für und gegen den Vertretenen durch Willenserklärung an sich selbst erzeugen kann. der nichts zur Individualisierung beiträgt. Unwirksam. gültig. weil dieser im fremden Namen handelt. wenn der Dritte damit einverstanden ist  Vorbehalt der Person des Vertretenen 47 . Überschreitung des Auftrages. um den Vertretenen zu schädigen. aber Haftung gegenüber Vertretenen. Unter Anwesenden: sind dem Partner die Eigenschaften des Handelnden ( sein Geschäft) oder des Namensträgers ( falsus procurator) wesentlich? Gleichermaßen?  Haftung Vertrauensinteresse Im Zweifel Geschäft des Handelnden annehmen! Der Vertretene muss nicht namentlich genannt werden. keine Stellvertreter Weisen nur auf Abschlussgelegenheiten hin und bereiten Geschäftsabschluss vor. Bote Ein Stellvertreter gibt an Stelle des Vertretenen und mit Wirkung für diesen eine eigene Erklärung ab. Verlängerte Hand. Ermächtigungstreuhand: kein Vollrecht. Offen oder verdeckt (Strohmann) Ihm steht das Vollrecht zu. Erscheinungsformen: Sicherungsübereignung und Sicherungszession Konkurs des Treuhänders: Treugeber hat Aussonderungsrecht bzw gegen Gläubiger des ! Treuhänders Widerspruchsrecht Konkurs des Treugebers: Sache haftet seinen Gläubigern Abschlussvermittler Vermitteln Geschäfte für einen anderen mit einem Dritten. Kann auch von mehreren Personen gleichzeitig bestellt werden . sondern nach dem tatsächlichen Auftritt beim Dritten zu ermitteln. Sicherungstreuhand (Treuhänder darf sich aus den Rechten befriedigen. die er im eigenen Namen. aber bei falschem Verhalten haftet er. Ob jemand als Vertreter oder Bote agiert ist nicht nach dem Willen des Vertretenen. Der Bote überbringt hingegen nur eine Erklärung seines Auftraggebers. Von beiden Parteien sofort erfüllte Barkäufe  an Identität nicht interessiert. wenn Treugeber seine Schulden nicht zahlt). Geschäft gilt auch ohne Offenlegung für den Vertretenen. Eigennützig: auch im Eigeninteresse. geht das auf Risiko des Empfängers. Heute in Zweifel gezogene aber noch geltende Lage: bei absichtlicher Verstellung oder wenn der Bote gar kein Bote ist. Zwei wichtigsten Typen: . Fiducia: kriegt Vollrecht .und Herrschaftsrechte Nutzen? . Fremdnützig: nur im Interesse des Gebers. Allenfalls culpa in contrahendo gegen agierenden. Treuhand Im Innenverhältnis sind die Bestimmungen der §§ 1002ff entsprechend anzuwenden Wenn der Treuhänder (=wirtschaftlicher Eigentümer) Rechte übertragen erhält. Kann mehr als er darf. nur die Verwaltungs. aber aufgrund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) in einer bestimmten Weise ausüben soll (Zweckbindung). 48 . 04. 3J Die Hemmung schiebt den Beginn und regelmäßig auch die Fortsetzung der begonnenen Verjährung hinaus. persönliche Freiheitsrechte unverjährbar Beweislast der Verjährung vor Gericht trägt jener der sich auf die Verjährung beruft. wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag. 24 Uhr Wenn bei Moanatsfristen der Monatstag fehlt. Schenkung Widerrufen. 15 Uhr Zivile (dh rechtliche) Fristenberechnung („Zivilkomputation“) . Tag des Ereignisses nicht mitgezählt. 3 Tages Frist die am 20. laesio enormis . 30J Zeit um durchzusetzen.Fortlaufshemmung: Verjährung ruht und danach läuft der Rest ab . Renten etc. Abgeltung seiner Mitwirkung im Betrieb: 6J .04.Ehegatte. Mitte des Monats = 15. Hoheitsrechte des Staates verjähren nicht . Tag Ablaufshemmung. vor allem wegen Beweisschwierigkeiten .regelmäßig wiederkehrende Einzelleistungen. bewegliche: 2J . . Beginn: sobald das Recht hätte ausgeübt werden können Lange. allgemeine Verjährung: 30 Jahre.Forderungen des täglichen Lebens . wenn Gesetz oder Parteiwille nichts anderes bestimmt. ½ Monat = 15 Tage. gilt der letzte Tag dieses Monats. aus diesen Hoheitsrechten entspringende einzelne Forderungen jedoch schon ET. 3 Tage = vom 20. Personen. Außer bei künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen.Ablaufshemmung: Zuendegehen wird hinausgeschoben bis Hinderniss wegfällt Beispiele: S254-255 49 . Bezugsrecht selbst nach 30J. 0 Uhr begonnen und endet am 23. Bereichr u Verwdgsansprüche besonders Begünstigte: 40J Kurze Frist: 3 Jahre.Schadenersatzansprüche ab Kenntnis von Schaden und Schädiger! 30J absolut und wenn durch Tat die mit 1 Jahr Gef bedroht ist 30J nur für unmittelbaren Schädiger.u Familienrechte.Ansprüche durch Urteil zuerkannt.§1456. 15 Uhr bis 23.Gewährleistung unbewegliche Sachen.Irrtum. Im Zweifel gelten also die Regeln der §§ 902 f.anzuwenden. Samstag.04.Ehrenbeleidigung: 1J . §1480 .12 oder Feiertag fällt  nächster Werktag Beginn und Lauf der Frist dadurch nicht verhindert.04 um 15 Uhr beginnt wird erst ab 21.04. Karfreitag. 31.Die Zeit Natürliche Fristenberechnung („Naturalkomputation“) – von Augenblick zu Augenblick. nicht Gehilfe . Falls nötig läuft die Frist danach von neu. Auf die Verjährung kann nicht im Vorhinein. muss eingewendet und bewiesen werden. 50 . Vorweg Verkürzung zulässig. §1497 Durch einseitige Erklärung oder konkludent Verjährung nicht von Amts wegen vor Gericht beachtet.Unterbrechen kann man eine Frist durch Anerkennung des Anspruches durch den Beklagten. wie Verjährung. Verlängerung nicht Präklusivfrist (=Ausschlussfrist): keine Naturalobligation nach Ablauf Verlängerung durch Vereinbarung zulässig. wohl aber nach Ablauf verzichtet werden. Beachtung von Amts wegen Sonst ca. sondern eine Entscheidung des Verfassungsgebers. Es besteht vielmehr ein „numerus clausus“. Unbeweglich. selbst wenn verbüchert.Sachenrecht Die sachenrechtlichen Normen sind gesellschaftspolitisch von hoher Bedeutung. neue Sachenrechte zu bilden. Auch wenn feste Gebäude. § 293. Die Parteien sind nicht in der Lage. Nach hA auch körperlich. danach Sachen. Im Schuldrecht können Abweichungen vorkommen. Gilt aber nur bis zur Abtrennung einer gewissen Menge. eine geschlossene Zahl. Die Einräumung oder Verweigerung des Privateigentums selbst ist daher keine Angelegenheit des Privatrechtes. wenn sie Zugehör (Zuwachs. §297. Nach OGH ist Energie bewegliche und verbrauchbare Sache. Zubehör) einer unbeweglichen Sache sind. das Wohnungseigentum) weil Grund und Boden ein nicht vermehrbares ET sind. Bei Leichen umstritten. Sie können auch nicht im Einzelfall beliebig gestaltet werden. ist Gemeingut. Bestandteile. Zweiaktigkeit des sachenrechtlichen Rechtsgeschäftes: Willenserklärungen (1) müssen auf einen gültigen Titel (2) beruhen (Kausalität der sachenrechtlichen Verfügung) Auch Form nötig: Modus (§380) Berechtigung des Überträgers (§442) Durch Lösen der Verbindung werden Körperteile zu Sachen. Was nicht beherrschbar ist. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich. Den Beteiligten steht es nur frei. Dort gilt ein Superädifikat zB als unbeweglich 51 . Uno actu – nur bei Übertragung des Gesamtvermögens bei Universalsukzession Im Schuldrecht ist der Verkauf eines Vermögens oder Unternehmens möglich. Nur im Liegenschaftsrecht lässt die Rechtsordnung die Begründung von Rechten an unselbständigen Teilen der Sache zu (vgl die Wegerechte. eine der vorhandenen Erscheinungsformen zu wählen: sog Typenzwang. wenn sie mit dem Besitz einer unbeweglichen Sache verbunden sind. muss einzeln übertragen werden. §298. Überbauten (Superädifikate) sind beweglich. Spezialität Es gibt kein absolutes Recht am Vermögen einer Person. Rechte gelten als beweglich. Nebensachen die einer Hauptsache dienen (Zubehör) AGBG: Zugehör = Zuwachs. Superädifikate §435 Rechtlich selbstständige Bauwerke. ET widmet die NS Zwecken der HS . Nachträglicher Wegfall der Belassungsabsicht ändert nichts. §294 Bestandteile: . Übertragung von Rechten durch Urkundenhinterlegung. Für die Zubehöreigenschaft gefordert: . Beim natürlichen Zuwachs (Bäume) kommt es nicht auf die Wirtschaftlichkeit der Trennung an – unselbstständige Bestandteile. Außer wenn außer Verkehr (dauernd herrenlos) oder bestimmten Personen zur Aneignung vorbehalten (ansprüchige Sachen) Moderne Lehre kennt: einfache Sachen. Naheverhältnis zwischen HS und NS Abgrenzung Zugehör – selbstständiger Bestandteil schwierig. Marktpreis etc Subjektiver Wert – besondere Beziehungen des Berechtigten. zB in Verbindung mit einer anderen Sache. Selbstständig – sonderrechtsfähig. da meist gleich behandelt. Zubehör. Sonderrechtsfähig. den die Sache für jedermann hat. folgen aber im Zweifel der HS. Gefühlsbeziehungen.Objektiver Wert – nach dem Nutzen. Sonderrechtsunfähig. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach §367 zu beurteilen. diese muss von Anfang an erkenntlich fehlen. zwar nicht Teil der Hauptsache aber dieser zugeordnet. Eigentümeridentität – Hauptsache und Nebensache haben den selben Eigentümer hA: reicht. 52 . Widmung zum fortdauernden Gebrauch (§294) . Bestandteile. die auf fremden Grund in Absicht geführt werden. zusammengesetzte S (Bestandteile). Entfernungsabsicht aber nicht erforderlich – Heimfallsklausel möglich. Unselbstständig – Trennung unwirtschaftlich oder zerstörerisch. darf sich jeder aneignen. dass sie nicht stets darauf bleiben sollen. . Zubehör: Nebensache. auch wenn sie noch mit der Hauptsache verbunden sind. dass ET der NS hat diese zum fortdauernden Gebrauch der HS gewidmet . besondere Beziehungen (Rollstuhl) Herrenlose Sachen gehören niemandem. aber nicht so wichtig. §330. die nicht als Fundament dienen. die mit einer unbeweglichen Sache in Verbindung gebracht werden. Besitz kommt nur bei Rechten 53 . ist hingegen nicht erforderlich. Hier tritt als corpus die Ausübung auf §311f. hat die Sache aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit dem Besitzer Sachbesitz – bei körperlichen Sachen Rechtsbesitz – Rechte. Die Eintragung gilt 5 Jahre lang. Dass das Recht dem Ausübenden wirklich zusteht. Ist aber nur auf Faktum der Sachherrschaft. Besitzdiener – vom Besitzer sozial abhängige Person. die die Sache unmittelbar innehat Besitzmittler – unabhängige Person. die Sache für sich zu haben Animus + corpus = Besitz Für reine Innehabung ist auch ein gewisses Maß an Wille erforderlich = Detentionswille. nur dann nicht als Zugehör gelten. dass sie nicht dem Liegenschaftseigentümer gehören.Unter der Oberfläche fremder Liegenschaften befindliche Räume und Bauwerke. Bei Fruchtgenussrecht an HS – nach Separation ET des Fruchtnießers. zählen als selbständige unbewegliche Sachen und eigene Grundbuchskörper. wenn im Grundbuch angemerkt wird. Früchte Solange die Naturalfruchte nicht von der Muttersache getrennt sind. Die Eintragung erfolgt im A2-Blatt. Kellereigentum §300 Sonderregeln für Maschinen – dritte Teilnovelle §297a – Maschinen. Gesamtsachen §302 Unternehmen an sich – bewegliche Gesamtsache ABER im Schuldrecht für gewöhnlich als unbeweglich angesehen Der Besitz §309 Äußere Macht (Gewahrsame) + Willen. gelten sie unabhängig von ihrer tatsächlichen und wirtschaftlichen Trennbarkeit als deren unselbständiger Bestandteil und teilen ihr rechtliches Schicksal. Nach Absonderung gehören sie dem ET oder dem redlichen Besitzer der HS. nicht auf darauf gerichtet die Sache für sich zu haben. in ein fortwährendes Recht zu verwandeln sucht (Prekarium) Rechtmäßiger. für die seinige hält Unredlich – weiß oder aus den Umständen vermuten muss. ohne sich einer fortdauernden Verbindlichkeit zu unterziehen. Buchbesitz – Tabularbesitz. §1466. Durch Erklärung §428 – traditio brevi manu (Übergabe kurzer Hand) der Inhaber wird Besitzer oder Besitzkonstitut – der Besitzer wird zum Inhaber 54 . dass die in seinem Besitz befindliche Sache einem anderen zugehöre (§326). gestattet. was man ihm aus Gefälligkeit. Unwirksam. . Aus rechtmäßig kann unrechtmäßig werden indem man die Sache zB anders gebraucht als erlaubt (Rechte überschreiten). Ideelle Quoten Rechtmäßig – gültiger Titel durch Rechtsgeschäft oder richterlicher Ausspruch Unrechtmäßig – kein Titel. Merkmale + Erlangung der ausschließlichen Sachenherrschaft. Urkunden. Wer im Grundbuch eingetragen ist. die er besitzt. Auch Ersitzungsbesitz =/= Rechtsbesitz =/= Recht zum Besitz! Arten der Übergabe: . Änderung des inneren Willens alleine aber unbeachtlich §319 Redlich – wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache. nicht bei einmaligen (Recht auf KP Zahlung) Sachbesitz und Rechtsbesitz bestehen häufig nebeneinander („doppelter Besitz“). redlicher und echter Besitzt nennt man rechtlichen Besitz/Besitzrecht. Echt – nicht gewaltsam. Leichte Fahrlässigkeit reicht. die dauernde Ausübung gestatten (Miete). Körperlich §426 – „Hand zu Hand“ nicht wörtlich zu verstehen. durch List oder heimlich Unecht – wer gewaltsam in den Besitz eindringt. Eher Naheverhältnis. Durch Zeichen §427 – subsidiär. wenn körperliche Übergabe tunlich wäre. Bei Kollision von Sachbesitz und Rechtsbesitz geht letzterer grundsätzlich vor. Werkzeuge. Begründet die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels und genügt für ET Erwerb Teilbesitz – Alleinbesitz an einem selbstständigen Teil der Sache Mitbesitz – gemeinschaftlicher Besitz mehrerer an einer ungeteilten Sache. .in Betracht. §321. sich ihn durch List oder Bitte heimlich erschleicht oder wer „das. Im Zweifel redlich. §394 Auch durch Dereliktion verliert man Besitz. Besitz . Auch der bloße Sachinhaber hat dieses Recht. falls behördliche Hilfe zu spät käme (§ 344). wird er mit Übergabe an Versanddienst ET. Verwahrer geben die Sache nicht zurück. Verschlechtern/Ändern sich die Bedingungen für den Dritten. Der Besitzwille wird so lange vermutet. Versendung §429 – Will der Übernehmer den Versand. . ist seine Zustimmung einzuholen. obwohl der Veräußerer die Sache erst erlangt. Zur Dereliktion ist beschränke Geschäftsfähigkeit nötig §386 – im Zweifel wird nicht vermutet. wird angewiesen. Erwerber wird Besitzer. diese nicht mehr für den Veräußerer sondern für den Erwerber zu haben. Besitzanweisung – Ein Dritter. seinen Besitz im Wege der Selbsthilfe zu verteidigen. Besitzstörung . Auch angemessene offensive Selbsthilfe (Zurückholen) wird gewährt. Vorweggenommener (antizipierter) Besitzkonstitut: Übertragungsakt gesetzt. als keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Im Verbraucherrecht erst mit Übergabe an Empfänger Völlig Geschäftsunfähige können alleine keinen Besitz begründen (außer im Rahmen von §170 Abs 3). dass jemand sein Besitz aufgeben will. §351 Der Besitzer hat das Recht. . Es geschieht keine Zustandsänderung! Prekaristen – andere Regeln §345 55 . Eigenmacht §339 gerichtlicher Besitzschutz mittels Besitzstörungsklage bei eigenmächtigem tatsächlichen Eingriff Rechtmäßigkeit wird nicht beachtet! ! Keine Besitzstörung: Mieter. beschränkt Geschäftsfähige schon. Rechtsbesitz verliert man durch Verzicht und wenn man sich nicht widersetzt sobald ein anderer das Recht ausübt. wenn in continenti (sofort) gehandelt wird Besitzstörungsklage Voraussetzungen . sobald der Veräußerer Besitz erlangt. Der Gewahrsamsverlust führt nur dann zur Beendigung des Besitzverhältnisses. wenn keine berechtigte Hoffnung besteht. Entleiher. die Gewahrsame an der Sache wieder zu erlangen. bei dem sich die Sache befindet. Deshalb stehen ihnen bei Beschädigung auch Ersatzansprüche zu und bei Verwendung Bereicherungsansprüche Analog zu §372 wird die AP gewährt: . Ausschlussfrist kein SE mit dieser Klage Bauverbotsklage Bei Besitzstörung durch Bauverbot darf schon geklagt werden. der rechtmäßig. Rang: §373 Beatus possidens . §374 Quasidingliches Recht des Mieters: Durch die Einräumung der publizianischen Klage erhalten die bloß aufgrund eines Schuldrechtes zum Gebrauch Berechtigten über den possessorischen Schutz hinaus auch einen petitorischen.§372 Knüpft an das Recht zum Besitz an. Cautio damni infecti §343 – Bei Gefahr des Einsturzes eines bestehenden Baues kann der Gefährdete die Sicherstellung seiner allenfalls entstehenden SE Ansprüche begehren Actio publiciana . redlich und echt besitzt. Redlichkeit wird vermutet und muss nur im Zeitpunkt des Erwerbs vorliegen. 56 . Nacherben . Abwehr von Störungen aber nicht auf Feststellung des ET Steht jenem zu. WohnungsETbewerber Eigentumsrecht Obj ET – Sache selbst Subj ET – ETrecht Wirtschaftlicher ET – Steuerrecht. Ein späterer Wegfall schadet nicht Auch „Schutz des werdenden ET“ weil solche Besitzer ersitzen könnten. Wichtig ist.Gleiche Stellung: jetziger Besitzer hat Vorzug. Wirtschaftsgüter. §340ff Nur auf Verbot des Bauens. Ihre Stellung wird dadurch der eines dinglich Berechtigten angenähert. ETvorbehaltsverkäufer .Zu beweisen sind der bisherige Besitz und die Störung. Allerdings schwächere Wirkung Die Actio Publiciana schütz das bessere Recht zum Besitz. Es kann auch mittelbare Störer geben (durch Gehilfen) 30 Tage ab Kenntnis von Störung und Störer um bei Gericht einzugelangen. Petitorische Klage (Besitzstörungsklage ist possesorisch) Auf Herausgabe. nicht auf Wiederherstellung des Zustandes gerichtet. sobald bloße Gefährdung des Besitzes ersichtlich wird. dass der Beklagte schwächer tituliert ist. Positive Seite – man darf gebrauchen, wie man will Negative Seite – man darf andere ausschließen Elastizität des ET – allfällige Beschränkungen können auftreten, nach deren Wegfall dehnt sich das ET aber automatisch wieder aus. Oft kommen Beschränkungen im Grundeigentum vor. Nachbarrecht §364 – regelt Kollision von gleichrangigen ETrechten Nachbarn – alle, die im Einflussbereich der Liegenschaft Grundstücke haben Unterlassung der Beeinträchtigung durch Immissionen kann unter Umständen gefordert werden. Es gibt auch negative Immissionen (kein Licht durch Bäume) - §364 (3) Vorgänge und Zustände die den Nachbarn psychisch, moralisch oder ästhetisch stören fallen hier nicht hinein. Von Bauwerken ausgehende negative Immissionen können nicht untersagt werden. Unmittelbare Zuleitung muss ohne besonderen Rechtstitel nie geduldet werden, um andere zu beanstanden gibt es Voraussetzungen: - Überschreiten das nach den örtlichen Verhältnissen übliche Maß (das ortsübliche Maß ist wandlungsfähig, bis auf die forstschändlichen Luftverunreinigungen die immer überschreiten) - Beeinträchtigen die übliche Benutzung eines Grundstückes wesentlich (bei negativen Immissionen muss die Beeinträchtigung unzumutbar sein) Einigungsversuch vor Schlichtungsstelle, Mediator oder Bezirksgericht muss der gerichtlichen Klage vorgehen! Begehren kann man Unterlassung und Beseitigung, nicht aber Vorkehrungen zur Verhinderung von Emissionen Berechtigt: ET und berechtigter Besitzer Passiv legitimiert: ET und Dritter, der Grund nutzt Genehmigte Anlagen §364a Immissionen zu dulden, auch wenn sie örtlichen Maß überschreiten. Anspruch auf Ersatz des Schadens für den ET – besonderer Ausgleichsanspruch, wie bei Enteignung. Deshalb verschulden und Rechtswidrigkeit egal. Baubewilligungen und Veranstaltungsgenehmigungen fallen nicht unter behördliche Genehmigungen. Interessen der Nachbarschaft nicht beachtet. 57 Verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch, wenn durch eine sonstige beh Genehmigung der Anschein der Gefahrenlosigkeit hervorgerufen wurde und deshalb die Klage nicht rechtzeitig erhoben wurde. Nur bei Verwirklichung typischen Risikos. AGBG kennt Überhangsrecht, aber kein Überfallsrecht! Früchte die von nicht überhängenden Ästen auf ein Nachbargrundstück gefallen sind kann der ET zurückverlangen. Grenzbaum (nach Stamm beurteilt) den ET gemein. Grenzeinrichtungen im Zweifel im gemeinschaftlichen ET. Miteigentum nach der hM Veräußerungs- und Belastungsverbote Gesetzlich, richterlich und rechtsgeschäftlich. Richterliche – gegen künftige Vollstreckungsvereitelung. 148 Abs 3, §379 Abs 3 Z 2 und 3 Gesetzliche - öffentlich geförderter ET soll nicht zu zweckwidrigen gewinnbringenden Geschäften genutzt werden. zB bei WohnungsET. §31 a WWG, §49 WFG Rechtgeschäftliche – in der Regel nur obligatorische Wirkung, Dritten gegenüber sind Rechtsgeschäfte gültig. SE. Absolute Wirkung zwischen: Ehegatten, EP, Eltern und Kinder/deren Ehegatten, im Grundbuch eingetragen. §364c Diese verhindern nicht: Verbücherung gesetzlicher Pfandrechte, den Ausschluss des belasteten Wohnungseigentümers nach § 36 WEG und grundsätzlich auch nicht eine Ersitzung. Ferner besteht für exekutive Belastungen und Veräußerungen kein Hindernis, wenn Liegenschaftseigentümer und Verbotsberechtigter nach dem Exekutionstitel solidarisch haften. An beweglichen Sachen kein absolut wirkendes Verbot! Sowohl obligatorische als auch das dingliche Verbot binden nur den ersten ET und erlöschen spätestens mit seinem Tod ETrecht im engeren Sinn – nur für körperliche Sachen ETrecht im weiteren Sinn – Rechte §285 ET bei Liegenschaften – Luftraum und Grund nach unten sind Zubehör. §297. Grenzen ergeben sich aus der obj Möglichkeit der Einwirkung 58 Miteigentum §825. Nach Anteilen. Das Recht ist geteilt, nicht die Sache! Über dem ihm zustehenden Anteil kann jeder ET frei verfügen §829 GesamthandET – alle Beteiligten müssen gemeinsam handeln. Dem ABGB unbekannt, aber üblich bei OG und KG. Ordentliche Verwaltung des MitET: Entscheidung nach Mehrheit der Stimmen (nach Verhältnis der Anteile gezählt) §833. Endgültig Außerordentliche Verwaltung: einstimmiger Beschluss, sonst §834f Es kann auch ein Verwalter bestellt werden - §836 Jeder MitET kann die Teilungsklage einreichen - §830ff Die Realteilung hat in diesem Fall Vorrang §843 Ein Teilungsverzicht kann auf gewisse Zeit vereinbart werden. Vorzeitig nur aus wichtigen Gründen zu verlassen. §831 WohnungsET Kein ET an Gebäudeteilen und kein real geteiltes ET. Ausschließlich ein Recht zur ausschließlichen Benutzung bestimmter Räumlichkeiten und Verfügung über diese. Jeder WohnungsET ist MitET der ganzen Liegenschaft Schriftliche Vereinbarung und Eintragung im Grundbuch notwendig zur Begründung. WohnungsETtaugliche Objekte: selbstständige Räumlichkeiten, KFZ Abstellplätze, Wohnungen. §2 (2) WEG Zubehör-WohnungsET: Hausgärten, Keller, Dachbodenräume. Nur im Zusammenhang mit einem WohnungsETobjekts zu erwerben. §2 (3) WEG „Gemischtes Haus“ – an einer Liegenschaft WohnungsET und schlichtes MitET neben einander. 2002 beseitigt Jedes Objekt hat einen Nutzwert und man kann nur einen Mindestanteil dessen erwerben (alleine oder 2 natürliche Personen je zur Hälfte  Eigentümerpartnerschaft) Will ein WE-Partner sein Mindestanteil veräußern, braucht er die schriftliche und beglaubigte Zustimmung des anderen. Belastungen nur gemeinsam. Aufhebungsverzicht nur für 3 Jahre am Stück. Außer wenn alt oder krank. §13 (6) WEG Nach WEG ist der Ausschluss einzelner Mitglieder aus wichtigen Gründen zugelassen. 59 Eigentumserwerb Titel und Modus! ABGB fasst Titel sehr weit, sinnvoll ist, dort von einem Titel zu sprechen, wo ein Anspruch auf Übergabe entsteht Kein Finder darf eine gefundene Sache für dereliquiert ansehen und diese behalten. §386 Er ist aber auch nicht verpflichtet, sich um sie zu kümmern. Rechte und Pflichten des Finders: §§388ff Verlorene =/= Vergessene Sache. Unterschied: bei vergessenen Sachen schließt an den Verlust der Gewahrsame des ET gleich wieder die Gewahrsame einer anderen Person an. Gemeinsamkeit: beides geschieht ohne Willen des ET Wenn der Finder den Fund meldet und der ET sich innerhalb eines Jahres nicht meldet, erwirbt der Finder ET Sachen unter 20€ verfallen ohne gesonderte Verständigung nach 6 Wochen (Aushang auf Ortstafel sofort zu erledigen) Anspruch auf Ersatz und Finderlohn §392. 10% des Wertes bei verlorenen und 5% bei vergessenen Sachen. Außer die vergessene hätte ohne Gefahr auch wiedererlangt werden können. Prozentsätze ab 2000€ Wert zu halbieren. „Entdeckerlohn“ ET an Früchten Vor Separation – folgen dem rechtlichen Schicksal der Muttersache. Wenn nichts anderes bestimmt, gehören sie auch danach dem selben ET. Wenn es Fruchtnießer oder Pächter gibt, oder eine Person Pilze oder Beeren sammelt (unter 2 kg/Tag, sonst Verwaltungsübertretung), oder redlicher Besitzer, gehören die Früchte diesen Personen. Alluvio §411 = allmählich angespültes Erdreich – steht dem ET des Ufergrundstücks zu. Zuwachs. Avulsio = größere Erdteile angeschwemmt. Nach einem Jahr, wenn vorheriger ET sich nicht meldet Verarbeitung Vereinigung Verbesserung Wenn Sachen in den vorigen Stand zurückversetzt werden können, bleibt jeder ET seiner Sache und kann Rückführung beantragen 60 Wenn nicht, Problem. Bisherige Sache geht unter Verarbeitung und Vereinigung können auch Geschäftsunfähige tätigen, da Realakt, keine Willenserklärung. Verarbeitung ohne Wertsteigerung: Sache im AlleinET des StoffET Wertsteigernd: StoffET und Verarbeiter MitET, entsprechend dem wirtschaftlichen Wert der Beiträge. §414ff §415 – Aufhebung MitET: derjenige den kein Verschulden an Verarbeitung trifft hat die Wahl: entweder dem anderen gegen Vergütung überlassen oder gegen Ersatz übernehmen. Vereinigung ist die körperliche Zusammenfügung bisher selbständiger Sachen; sind diese nicht mehr absonderbar, so werden sie unselbständige Bestandteile einer einheitlichen Sache. Erfolg sowohl eine Vereinigung als auch eine Verarbeitung, sind die getrennt zu beurteilen. Unterteilung der Vereinigung: - Vermischung - Vermengung - Verbindung MitET! Quantitätsvindikation. §414ff Für Eigentumsklage bei Vermengten Sachen derselben Gattung (zB Geld): - ET muss beweisen dass genau dieses Stück in seinem ET stand UND - Dass Erwerber schlechtgläubig war! Es kommt nicht auf Abgrenzbarkeit, sondern auf die Feststellbarkeit der Anteile an. Bestimmbar –> MitET mit Klagemöglichkeit Nicht bestimmbar –> Besitzer hat AlleinET Durch Ausbesserung entsteht keine neue Sache, also nur Vergütung des Materials und Aufwandes, wenn keine Rückführung möglich. §416 Bauen §417ff Superficies solo cedit. Gebäude wird unselbstständiger Bestandteil des Grundes. Unterscheiden: - Bauen auf eigenem Grund mit fremdem Material - Bauen auf fremdem Grund mit eigenem Material - Bauen auf fremdem Grund mit fremdem Material 61 Der Bauführer. Von Bauführung gewusst und nicht gleich untersagt  Bauführer erwirbt außerbücherlich ET an Liegenschaft und hat gemeinen Wert dieser zu ersetzen (ETerwerb durch Verschweigung!) BF unredlich –> suprficie solo cedit Grenzüberbau: MitET am Bauwerk und beiden Liegenschaften Geringfügige Überbauung: redlicher BF AlleinET an Bauwerk und überbauter Liegenschaft. da Wert der Pflanzen zu geringfügig. Ersatz für Material. wenn er nichts wusste Wusste er. erwirbt der redliche BF ET am Grund. fr Mat GrundET wird ET des Bauwerkes. Erwerb des Grundes kommt nicht infrage. wird dann Eigentümer des Grundes. eig Mat Wusste der Grundeigentümer nichts von der Bauführung. BF unredlich  Gebäude fällt GrundET zu MatET hat Verwendungsanspruch In allen Fällen des Bauens erwirbt daher grundsätzlich der Liegenschaftseigentümer das ! Bauwerk. so erwirbt er Eigentum am Bau. hat einen Ausgleichsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage. der Liegenschaftseigentümer von der Bauführung weiß und sich verschweigt. auch ggü redlichem Bauführer. Eig Grund. Fr Grund. Bauführer Redlich – gemeiner Wert Unredlich – Höchstwert Fr Grund. Kosten sind zu ersetzen. der – mit eigenem oder fremdem Material – auf fremdem Grund baut. 62 . der seinen Beitrag verliert. dessen Höhe von der Redlichkeit der Beteiligten abhängt. fr Mat GrundET erwirbt ET an Gebäude. Unredlicher Bauführer wie GOA behandelt Alternativ Beseitigungsanspruch. Säen und Pflanzen GrundET wird ET des Zuwachses. Derjenige. wenn der Bauführer redlich ist. Schuldübernahme: A wird Schuldner des Vertrages B-C . so bildet sie einen selbständigen. C wird im Vertrag A-B begünstigt . Sind beide Kaufverträge ungültig. §1478 63 . das inhaltlich dem ausgeübten Besitz entspricht. Diese „rechtliche Übergabe“ besteht in der Besitzeinräumung oder in der Eintragung in das Grundbuch. Anweisung: B weist A an. die Anweisung ermöglicht bloß eine verkürzte Abwicklung im Dreiecksverhältnis. Siehe S360! Exkurs: Novellierung des gutgläubigen Erwerbs durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG)  S362 Erweiterung des gutgläubigen Erwerbs auch auf gestohlene oder sonst abhandengekommene Sachen Redlicher Besitzer  bereits leichte Fahrlässigkeit schadet Die Ersitzung Führt zu einem originären Rechtserwerb.Derivativer Erwerb im Allgemeinen S355-369  ??? Die Übereignung ist ein Verfügungsgeschäft. Zession: B zediert Forderung gg A an C . Wurde die Anweisung von A gegenüber C angenommen. Bei Nichtannahme der Anweisung erwirbt C hingegen nur aufgrund der Titelkette. die Lieferung und ETübertragung aber zwischen A und C erfolgen soll Möglichkeiten (wenn A-B und B-C gültig sind): . weil A und B und B und C Verträge haben. Erworben wird das Recht. an C zu leisten. abstrakten Titel für dessen Erwerb. Streckengeschäft Kette. Eigentum zu veräußern bzw zu erwerben. Die Übereignung ist nur dann wirksam. Vertrag zugunsten Dritter: §881. ist aber kein eigener Rechtsgrund für den Eigentumserwerb des C. Kann wie ein Rechtsgeschäft wegen Irrtums angefochten werden Sie ist mit einer äußeren Übertragungsform zu verbinden. Nur ein Vertrag von beiden gültig –> Rechtsfolgen strittig. so kann A – außer bei der angenommenen Anweisung – die Sache mit der rei vindicatio direkt von C zurückfordern. wenn der Veräußerer Eigentümer der Sache ist oder vom Eigentümer zur Veräußerung ermächtigt wurde. das die Einigung enthält Setzt die Geschäftsfähigkeit und die Fähigkeit der Beteiligten voraus. Erfüllung am liebsten sofort bei Endabnehmer Problematisch. die im Grenzkataster eingetragen sind. Eigentliche: rechtmäßiger. unbewegliche 30J. Zeit Der frühere ET hat höchstens unter Umstanden SEA gg denjenigen. da hier §367 nicht greift! Der Bestand bücherlich eingetragener Lasten wird durch die Ersitzung nicht angegriffen. Persönlichkeitsrechte. Zeit: bei beweglichen Sachen 3J (6J nach jur Pers). Praescriptio acquisitiva – erwerbende Verjährung = Ersitzung! Die Verjährung wird nicht mehr als Voraussetzung der Ersitzung angesehen. Forderungsrechte. Qualifizierter Besitz . §50 VermessungsG Arten der Ersitzung: . braucht die doppelte Zeit . Mitgliedschaftsrechte. die orher nicht da waren (Wegerecht) Voraussetzungen Ersitzung: . Immer lang. kann man nicht ersitzen. 30J (40J nach jur Pers §1472) Für unbewegliche Sachen hat die eigentliche E aber somit keine Vorteile. Praescriptio extinctiva – erlöschende (eigentliche) Verjährung . redlicher und echter Besitz. Von der Ersitzung ausgeschlossen: Staatliche Hoheitsrechte (§1456). Famrechte. der dem Ersitzenden Gewahrsame verschafft hat. Ersitzungsfähige Sache .Zur Zeit der Entstehung des ABGB wurden Verjährung und Ersitzung sehr eng verknüpft: . Jagdrechte (können nicht vom GrundET getrennt werden!) Praktische Bedeutung: Grundstücke. Außerdem wird der Erwerber oft wegen guten Glaubens ET Wichtig ist die eig E beim unentgeltlichem Erwerb vom Nichtberechtigten. 64 . Uneigentliche: redlicher und echter Besitz. wer vom unechten oder unredl Besitzer erwirbt. Pfandrechte. sondern nur den Nachteil einer zusätzlich erforderlichen Qualifikation Zeit des Vormannes einrechnen?  §1493 Die eigentliche Ersitzung hilft nicht bei ursprünglichen Mängel des Titels. da es Recht gibt die nicht verjähren können aber sehr wohl ersessen werden können (ET) und da man Rechte ersitzen kann. Sukzessive Kompetenz für die Festsetzung der Entschädigung: Verwaltungsbehörde  Gericht wenn nötig und angerufen. Der ETerwerb bei Enteignung ist nach hA originär. – hier hilft meist die actio publiciana §372 (Klage aus dem vermuteten ET) Auktorbenennung §375 – Beklagte hat Sache für einen anderen inne und will keinen Prozess – muss ihn nennen 65 . wenn der Verzichtende hinreichend geschäftsfähig ist! Der OGH gestattet die Eintragung der Herrenlosigkeit. Auch der Eintragungsgrundsatz wird gebrochen. wenn es von einem anderen erworben wird Absoluter ETverlust – ET erlischt. Allgemeine Beste des Staates muss betroffen sein. sonst würde ein gleichheitswidriges Sonderopfer vorliegen. kann aber auch zugunsten von Privaten (Eisenbahn) durchgezogen werden. ohne dass es ein anderer erwischt. also können auch unbewegliche Sachen aufgegeben werden. Die Enteignung §365. sondern subj Nachteile im Vermögen. Beides muss aber vorhanden sein. (Übrigens auch bei Versteigerungen – Exekution oder freiwillig – da das ET mit dem Zuschlag des Erwerbers schon übergeht.) Relativer ETverlust – Recht erlischt. Schadloshaltung Art 5 StGG erwähnt auch die Enteignung als Ausnahme vom absoluten Schutz des ETrechts Art 1 des 1. §1304 Schadensminderungspflicht greift. Angemessene Schadloshaltung = nicht bloß obj positiver Schaden. Das Element des Allgemeininteresses muss auch hier gegeben sein! Art 5 StGG erwähnt weder Schadloshaltung noch Allgemeininteresse. Kann auch aus Art 7 B-VG abgeleitet werden. Dereliktion – nur wirksam. Zusatzprotokolls zur EMRK (Verfassungsrang!) schützt auch das ET Enteignung = gänzliche oder teilweise Entziehung oder starke Einschränkung des ET im öffentlichen Interesse Wird zwar vom Staat vorgenommen. „teuflischer Beweis“. Untergang.Die uneigentliche Ersitzung heilt die Ungültigkeit des Titels und das mangelnde ET des Vormannes. Der Schutz des ET Rei vindicatio §366 Der hier erforderliche Nachweis des ET kann sehr schwierig werden da alle Vormänner bis zum originären ET berechtigt sein müssen. darf luxuriöse wegnehmen §331f. die er hätte verhindern können oder wenn er die Benennung des wahren Störers ablehnt 66 . nützlich (zur fortdauernder Vermehrung des Ertrages).§404ff Redlicher Besitzer – darf abgesonderte Früchte behalten §330 Unredlicher Besitzer – alles ausgeben §335. Will der ET nicht erfüllen. der unbefugterweise eingreift. Aber nur gegen den Partner. muss er nicht alles ausgeben sondern den Gesamtvorteil mit dem ET teilen. ET fällt dem Inhaber zu SE des ET Redlich – keine Haftung für Untergang oder Verschlechterung Unredlich – haftet für allen durch seinen Besitz entstandenen Schaden §335 Eigentumfreiheitsklage §523 Gg jeden.Die rei vindicatio holt auch die Früchte zurück . kann er die Sache abandonnieren. Jeder Besitzer schuldet aber Benutzungsentgelt Gegenansprüche Besitzer: Aufwandersatz – notwendig (zur Erhaltung der Substanz). Grundverkehrsgesetze zu umgehen) für beide gilt  Ersatz des notwenigen Aufwands nur wenn dieser noch fortwirkt!! Zurückbehaltungsrecht §471– nicht für unkörperliche Kein Befriedigungsrecht! Im UGB gibt es hingegen sehr wohl ein Befriedigungsrecht (ca dem Pfandrecht gleich). Unredlich – nötige zu Ersetzen. sogar für alle Forderungen zwischen den Parteien. Nützlichkeit subj zu beurteilen Redlich – Ersatz für notwendig und nützlich. nicht gegen Dritte. nützliche nur wenn sie zum subj klaren und überwiegenden Vorteil des ET waren. nicht nur für die konnexen. Luxus darf weggenommen werden. über welche dann die Sache zum Partner gelangen kann. (Hier ist der unredliche nach der Rsp wie ein redlicher zu behandeln. luxuriös (zum Vergnügen und Verschönerung). wenn der ET die Benutzung mit der Absicht gestattet hat. für die bereits verbrauchten und jene die er nur durch Nachlässigkeit zu ziehen versäumt hat – Ersatz! Einschränkung §335 – wenn gewichte eigene Beiträge des unredlichen eine Rolle bei der Gewinnvermehrung spielen. Auch gg ET von dessen Grund die Störung ausgeht. Wenn die Störung nicht dauerhaft ist und keine Wiederholungsgefahr besteht. Anmerkungen (inkl Ersichtlichmachung – was von einigen als eigene Art angesehen wird. Übernimmt den Modus bzw die Funktion des Besitzes Besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung. Widerkaufs-. GG im Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes reicht nicht. Das Grundbuch Von (Bezirks-) Gerichten geführtes öffentliches Register. dass er einwilligt (dingliche Einigung) Vormerkung: dient dem bedingen Rechtserwerb oder Verlust. genaue Personenbezeichnung. Vorkaufs. den Rechtsgrund angeben und zusätzliche Anforderungen erfüllen (§27 GBG – keine sichtbaren Mängel. Vor allem dann möglich. wenn eine Urkunde zwar die allg aber nicht die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt. seit 3J (Schreijahre) im GB steht und keine Streitanmerkung vorliegt Auch schon Fahrlässigkeit kann die Gutgläubigkeit zerstören. . Vormerkungen . Formelles Publizitätsprinzip (Öffentlichkeitsprinzip) – jedermann zugänglich . Das sind dingliche Rechte. Wahrt 67 . Voraussetzungen: Vorlage einer Urkunde und Aufsandungserklärung (Intabulationsklausel). die keine rechtliche aber eine wirtschaftliche Rolle spielen Eintragen kann man bücherliche Rechte (§ 9 GBG). Folgt dem Realfoliensystem (nach Grundstücken geordnet) statt Personalfoliensystem (nach Eigentümer) Eintragungen im GB: . gutgläubige Erwerber. gibt es kein Klagerecht! Der inbegriffene Beseitigungsanspruch setzt kein Verschulden des Störers voraus. etc) Einverleibung: dient dem unbedingten Rechtserwerb oder Verlust. Der gute Glaube muss noch im Zeitpunkt des Ansuchens um die Einverleibung vorhanden sein. Das Grundbuchsgericht entscheidet in Verfahren außer Streitsachen.und Bestandrechte. wenn die Eintragung des Vormannes rechtskräftig ist. dessen Recht angegriffen wird.prin. Nach hM allerdings nur entgeltliche. Für Änderungen im Gutbestand. Materielles Pub. Keine aufschiebend bedingte! Die vorgelegten Dokumente müssen ihre jeweilige Gültigkeitsform einhalten. Einverleibungen . (Vertrauensprinzip) – das Vertrauen darauf ist geschützt. Das ist die Erklärung desjenigen. Minderjährigkeit. wie lang die Frist zur Anfechtung des Rechtstitels ist. zB Sachwalter. So lange Zeit. aufgrund dessen die falsche Eintragung stattgefunden hat. durchdringt. Gutgläubige Dritte. Bestehen aber aufgrund amtlichen oder privaten Wissens Bedenken gegen die Verfügungsfähigkeit des Veräußerers. Einräumung des Rechtes durch ihn (Aufsandung. wenn aufgrund eines materiell (inhaltlich) ungültigen Titels (materielle Richtigkeit prüft das Grundbuchsgericht nicht) eine Eintragung vorgenommen wurde. Bei unbeweglichen Sachen ist das die Einverleibung. Unzulässig: Anmerkung eines klageweise geltend gemachten schuldrechtlichen Anspruches ETerwerb braucht einen Modus. Einige Anmerkungen lösen besonders geregelte Rechtswirkungen aus – Rangordnung. dem bereits physisch übergeben worden ist. ist die Verbücherung nicht vorzunehmen. Sie schützt auch nicht vor nochmaligem Verkauf und Eintragung des zweiten Käufers. Voraussetzungen für Erwerb durch Eintragung: . Erbringung der fehlenden Nachweise = „Rechtfertigung“ – erzielt die Wirkung einer Einverleibung Anmerkung: dient der Ersichtlichmachung bestimmter rechtserheblicher Umstände. ob sie unbedenklich erscheinen und ob sie beglaubigt sind. Streitanhängigkeit. 68 . nicht aber gegen den Eigentümer. Auflassung) Nur die äußeren Voraussetzungen werden geprüft: ob die benötigten Urkunden vorliegen. Gegen denjenigen der direkt berechtigt wurde.den Rang. Superädifikate – Urkundenhinterlegung Hier hat die Einverleibung nur deklaratorische Wirkung. Durchbrechung des Intabulationsprinzipes: . Ersitzung – erwirbt mit Zeit . Löschungsklage im streitigen Verfahren. die von diesem Berechtigten erwerben. Der Erwerber. Bauführer – erwirbt mit Errichtung des Gebäudes . Berechtigung des Vormannes . mit der er gegen dritte Personen. hat allerdings die actio Publiciana. sind geschützt. Das Begehren um Einverleibung begreift jenes um Vormerkung stillschweigend in sich. insb persönliche Verhältnisse. zB 3J bei Irrtum und Drohung. Insolvenz. Gültiger Titel (Rechtsgrund) . Erbe – erwirbt mit Einantwortung . Antragsprinzip: beim GB passiert alles auf Antrag.Bücherlicher Vormann Bücherliche Eintragungen sind nur gegen den zulässig. so kann der Erwerber alle Zwischeneintragungen löschen lassen. potior iure. wenn er vor hat zu verkaufen oder zu belasten. Seine Rangordnung kann man sich auch anmerken. Erwirken kann sie vor allem der ET. Eine unbefristete Rangordnung ist nur für WohnungsET möglich. Beide sind geschützt Beim GB gilt das Prioritätsprinzip. 69 . wird eine Liegenschaft öfter hinter einander verkauft. Diese Anmerkung hat 1J Gültigkeit. als auch im Verzeichnis der gelöschten Einträge Einsicht nehmen. = Reines Urkundenverfahren. Gleichzeitige Eintragungen stehen im gleichen Rang. die aus anderen GBeinträgen ersichtlich sind. Spezialitätsprinzip (Bestimmtheitsgrundsatz): Rechte kann man immer nur an bestimmten Grundbuchskörpern begründen. Durch Urkundenhinterlegung (wie zB bei Superädifikaten) kann guter Glaube nur zerstört. Vorrang kann auch unter den Parteien privat durch Vertrag ausgemacht werden. Legalitätsprinzip: die Prüfung des Vorliegens aller Voraussetzungen für eine Eintragung beschränkt sich auf die Umstände. auch wenn nicht alle vorherigen Verkäufer eingetragen wurden. im Grundbuch aufscheint oder doch zumindest gleichzeitig mit der begehrten Eintragung einverleibt oder vorgemerkt wird (§ 21 GBG). an dem Veränderungen erfolgen sollen. Der Erwerber muss sowohl im Hauptbuch. Prior tempore. kann der letzte Käufer seine direkte Eintragung verlangen. der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder Inhaber des sonstigen Rechtes. nicht am gesamten Liegenschaftsbesitz einer Person. nicht geschaffen werden. Außer bei der Entfernung von unzulässigen und gegenstandslosen Eintragungen. Erfolgt die nachträgliche Einverleibung. nicht von Amts wegen. Unternehmer im Betrieb Unterschied Pfandrecht – Bürgschaft: . ohne persönliche Haftung kann entstehen. Dem G wird hier ein gegen jedermann wirkendes Recht an einer Sache des S eingeräumt.§469 Erlischt mit der Forderung. wenn ein Faustpfand besteht und die gesicherte Forderung verjährt ist. Er heißt dann Realschuldner. Spezialität . Reine Sachhaftung. Akzessorisch . Die B ist meist subsidiär.Das Pfandrecht Normalerweise haftet ein Schuldner seinem Gläubiger mit seinem gesamten Vermögen = Persönliche Haftung Wenn das nicht ausreicht. Beide sind akzessorisch . wo es auch wirklich aus dem GB gelöscht werden muss. solange es der G in den Händen hat. außer bei der Hypothek. Da das Pfandrecht nicht verjährt. Prinzipien des Pfandrechts: . Recht an fremder Sache . während der S Personalschuldner ist. . gibt es die Möglichkeit des Pfandes = dingliche Haftung. Bürgschaft ein obligatorisches das nur gegen den Bürgen wirkt. hat der G die Wahl. entsteht somit eine reine Sachhaftung da er auf die Schuldbegleichung nicht mehr klagen kann. Meist wird ein G ein Pfandrecht interessanter finden als eine Bürgschaft. welche er geltend macht. Ungeteilte Pfandhaftung Akzessorisch . Vertrauensmann. Nicht für alle in der Zukunft entstehende Forderungen! 70 . Veräußerung der Sache hat keine Auswirkung auf das Pfandrecht. Bei der Einräumung beider Sicherungen. zuerst muss man sich als G an den Hauptschuldner halten . §367(2): Versteigerung. §447 Aber auch ein Dritter kann die belastete Sache providen. außer es liegen die Voraussetzungen für einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb vor. §1483 Für bedingte und zukünftige Forderungen gibt es nur ein PF wenn diese ausreichend individualisierbar sind. Pfandrecht ist ein absolutes Recht. Gesetz. aber es können auch mehrere bestimmte Sachen für dieselbe Forderung verpfändet werden. Einverleibung. Ihre Abtrennung hebt Pfand auf selbstständige Bestandteile und Zubehör – im Zweifel mitverpfändet. zB an Bezügen aus einem Dienstverhältnis nur ab einer bestimmten Höhe PF sind an körperlichen beweglichen und unbeweglichen Sachen.Spezialitätsgrundsatz Nur an bestimmten Sachen. Wird MitET begründet. wenn es die Sache gibt und ein Modus gesetzt wurde. letztwillige Verfügung. Wirksam wird er erst. Künftige Sachen – kein Pfandrecht. Ausnahme kann bei Geldpfand bestehen Verpfändete Sachen müssen verwertbar sein. AlleinET – Pfand an Quoten bei beweglichen möglich. Miteigentümer – PF an ihrer ideellen Quote. richterlicher Ausspruch §449 Modus – Übergabe. Urkundenhinterlegung §451 71 . aber man kann den Vertrag abschließen. Werden auch mit ihrer Absonderung frei. haftet jeder Anteil bzw alle physischen Teile der Sache weiter. Geht die Sache in diesem Zustand in alleinET über. Ungeteilte Pfandhaftung Gesamte Sache haftet für gesamte Forderung. Zivilfrüchte – nur wenn extra ausgemacht Titel für PF – Pfandbestellungsvertrag. bleibt das Teilpfand Selbstständige Bestandteile und Zubehör verpfändbar. Die Verpfändung unverwertbarer Sachen kann uU als Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts verstanden werden. bei unbeweglichen nicht. §457 – PF erstreckt sich auf auf Teile Früchte und Zubehör einer Sache unselbstständige Bestandteile – teilen Schicksal der Hauptsache. Verpfändungsverbote: sichern Existenzminimum. aber auch an unkörperlichen möglich. ohne Einbeziehung der Hauptsache und sogar ohne Absonderung. Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes Nach §456. sodass unter seinen Voraussetzungen an Geld und Inhaberpapieren ein gutgläubiger PFerwerb stattfindet. Sparbücher – Übergabe Im Übrigen wird man Forderungen als bewegliche Sachen ansehen müssen. Jeder Schuldner hat danach Quantitätseigentum Pfand an Rechten Modus strittig.und Orderpapiere. darf der S nur mit Zustimmung des Afterpf Gläubigers an seinen G zahlen Der Afterpfandgläubiger hat hier die Drittschuldnerklage gegen den ersten S. Der Erwerber muss redlich sein. Somit durch Zeichen nach §427. §460. Inhaber. Zustimmung des Schuldners ist nicht notwendig. Besitzkonstitut nicht. Übergabe durch Zeichnung nur. wenn sein Schuldner nicht zahlt und er diesen schon geklagt hat.Der Pfandbesteller (Schuldner) muss ET oder Verfügungsbefugt sein. Entnommenes muss sofort ersetzt werden. §452 Übergabe kurzer Hand und Besitzanweisung zulässig. 72 . die im Sinne des § 452 keine körperliche Übergabe von Hand zu Hand zulassen. Bei Buchforderungen reicht die Drittschuldnerverständigung als Modus. Hier aber nur Vertrauensmann anwendbar Analogie zu §371 wird angenommen. wenn Hand zu Hand nicht möglich ist. Umfasst nicht notwendigerweise die mit dem ersten Pfand gesicherte Forderung. aber der G haftet für jeden Schaden der ohne Afterpfand nicht entstanden wäre. Sammelpf – ET verschiedener Besteller wird vermengt. Geldpfand: Summenpfandrecht und Sammelpfandrecht Summenpf – Besteller bleibt ET der Summe. aber die Rsp verlangt auch eine schriftliche Verpfändungserklärung. Wurde er aber verständigt. Keinerlei Fahrlässigkeit. Der gute Glaube muss sich auf das ET der Verpfänders beziehen. Sonst kommt gutgläubiger Erwerb des Pfandes in Betracht Die Übergabe ist für das Publizitätsprinzip wichtig. Afterpfand – auch PF an einem Recht. Grundsätzlich gleiche Voraussetzungen wie für ET Erwerb nach §367f. oder Vermerk in den Geschäftsbüchern. Formlose Vereinbarung mit Verständigung des Drittschuldners sollte reichen. aber das AGBG sieht jeden Pfandvertrag ohnehin als entgeltlich an. Unechtes gesetzliches PFR – Gesetz gibt bloß Titel (Anspruch) auf Einräumung eines PF. wenn der Pfandgläubiger dieses nicht kannte bzw kennen musste. Ausnahme: Legalzessionen. die ohne Rücksicht darauf. Übergabe an G erfolgt meist nicht. oder fahren lassen. nicht aber den Pfandrechtserwerb durch Zwangsvollstreckung. PF geht hier mit Forderung über S427-429  ??? Rechte des Pfandgläubigers: Darf die Sache nicht gebrauchen . Übertragung des Pfandes nicht allein. die durch rechtsgeschäftlich begründetes Pfand gesichert ist. geht aber nicht ohne weiteres auch das Pfandrecht auf den Erwerber über. §456 schützt – Gültigkeit des Titels vorausgesetzt – nur den rechtsgeschäftlichen Erwerb. sondern nur in Verbindung mit der Forderung Mit der Zession der Forderung. weil es alleine nicht bestehen kann. so erlischt es.Entgeltlichkeit spielt keine explizite Rolle. ET der Sache hat die Wahl: G schadlos halten und Sache fordern. Pfändung (nicht Verpfändung!) beweglicher Sachen: Aufnahme in das Pfändungsprotokoll seitens des Vollstreckungorgans und Anbringung von Zeichen. allen Hypotheken im Rang vorgehen. Wird mit der Forderung nicht zugleich auch das Pfand übertrage. Zugunsten gewisser öffentlicher Lasten (zB der Grundsteuer) bestehen an Liegenschaften gesetzliche Pfandrechte.§459 73 . ob sie eingetragen sind. Modus muss gesetzt werden und kann erzwungen werden. Jedenfalls Ansprüche gegen seinen untreuen Vertrauensmann § 456 Abs 2 – gutgläubiger Erwerb des Vorrangs Wenn eine Sache bereits mit dem Recht eines Dritten belastet ist so geht das neu erworbene Pfandrecht diesem Recht vor. Pfändung von Forderungen: durch Verbote von Zahlungen an bestimmten Personen und Verbote über die Rechte zu verfügen Gesetzliches Pfandrecht – Bestandgeberpfandrecht Hat der Vermieter an Sachen die der Mieter in die Wohnung bringt. nur Zugriff auf Pfandsache Pfandrechtswandlung – durch gerichtlichen Verkauf endet PF an der Sache aber geht an den erlangten Kaufpreis über §466a ff regeln die außergerichtliche Verwertung. Verschuldensunabhängig. Wenn aber ein Dritter beteiligt ist. wenn die Zinsen nicht genau festgelegt sind . Rsp verlangt gg Beseitigungs. Einen Monat warten (1 Woche unter Unternehmern). Forderung einzulösen. ist auch seine Zustimmung nötig.§458 Devastationsklage . Das PF haftet nach Verwertung auf den Verkaufserlös! Nach Fälligkeit der Schuld hat der G das Recht sich zu befriedigen §461. §1371.§458. welche die Sicherheit des PF bedrohen. Eventuell nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers Abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Seit 2007 kann man bewegliche Sachen auch außergerichtlich verwerten. Ungültige Verabredung: Verwertung nach Willkür.u Unterlassungsanspruch das Verschulden des Mieters. Forderung angeben. Verkauf zum im Voraus bestimmten Preis. Wenn die Sache zu verderben oder erheblich an Wert zu verlieren droht.§1372 Kann ein anderes Pfand verlangen. Behalten. Werden diese Schritte nicht eingehalten. eine andere Sache zu geben. Vor der Verwertung sollte der S die Gelegenheit haben. Außergerichtliche Pfandverwertung vor Fälligkeit der Schuld . Statt oder neben diesem Recht kann er auch die pers Haftung des S in Anspruch nehmen. Nur ausnahmsweise gibt es die Pflicht. Gerichtliche Pfandverwertung wenn Realschuldner und Personalschuldner dieselbe Person sind  Schuldklage.§460a.od Marktpreis (befrugter Unternehmer freihändig). hat der G keine Verfügungsermächtigung und kann keinen ET übertragen. G erhält zugriff auf das gesamte Vermögen des S Dritter gibt Pfand  Pfandklage. Verkauf androhen.Kein Fruchtgenuss. Eventuelle andere PfandG verständigen – Chance. das PF zuerst zu nehmen. wenn dieses aus Verschulden des S (quasi Schadenersatz mit Naturalrestitution) oder wegen eines nach Pfand offenbar gewordenen Mangels (besondere Art der Gewährleistung) nicht mehr ausreicht . 74 . Öffentliche Versteigerung durch befugten Gewerbsmann – Außer bei Sachen mit Börsen. Pfandverschlechterung durch Inbestandgabe – Sache wird durch Vermietung verschlechtert. Unterlassung von Einwirkungen. Solche Klauseln sind nichtig. Forderungen. Kautionshyp (Sicherung von Ansprüchen aus Gewährleistung. weil der G sich aussuchen kann aus welcher Liegenschaft er sich in welcher Höhe befriedigen will. die aus dem gesicherten Grundverhältnis erwachsen (Vertrag zwischen 2 bestimmte Parteien?) sind ohne besondere Einverleibung bis zu dieser Grenze abgedeckt Häufig: Kredithypothek. aber der ET erhält mit Ausnahmebestimmungen Verfügungsrechte über freigewordene oder freiwerdende Hyp. SE. Erhöhte Sicherheit für G. Unsicherheit für Nachhypothekare. Es gibt Vorzugspfandrechte. Nach Pfandreife können auch solche Vereinbarungen getroffen werden (??) Die mehrfache Verpfändung beweglicher Sachen geschieht durch Besitzanweisung. die vor allen anderen befriedigt werden. unabhängig vom Rang den sie normalerweise hätten. Deshalb bestehen die Hyp weiter. übernommener Geschäftsführung Simultanhypothek Gesamtpfand an mehreren Liegenschaften zur Sicherung einer Forderung. Verfügungsrechte des ET über Hypotheken Deutsches System: ET kann sich jederzeit auch ohne Existenz einer Forderung eine sogenannte Eigentümerhyp einräumen Schweizer System: ET kann gewisse Stellen für künftige Pfandrechte offenhalten Österreichisches System: Mischung. 75 . Grundsätzlich wird am Vorrückungssystem festgehalten. Somit wird einmal das Vorrückungssystem und andererseits das Akzessorietätsprinzip durchbrochen.Verfallsklausel (lex commissoria) unzulässig. dass die Sache in das ET des G über geht nach Fälligkeit. auch wenn die Forderung erloschen ist.od Sicherungshyp) Spezialitätsprinzip abgeschwächt Eintragung eines PF bis zu einem ziffernmäßig bestimmten Höchstbetrag. Bedeutet. der Restvertrag bleibt aufrecht. Manchmal in öff Interesse Einlösungsrecht (ius offerendi) §462 Sonderfragen des Grundpfandes S438-445 –> ??? Höchstbetragshypothek (Maximal. dass im Rang und bis zur Höhe eines auf der Liegenschaft haftenden Pfandrechtes eine neue Forderung eingetragen wird. um eins abzuzahlen.Forderungsentkleidete EThyp § 469 Man spricht im Falle des § 469 manchmal von forderungsloser oder forderungsentkleideter Eigentümerhypothek. wenn der Eigentümer die Liegenschaft an einen Dritten veräußert oder die Forderung an einen Dritten zediert. wenn persönlicher Schuldner (Personalschuldner) und Pfandbesteller (Realschuldner) verschiedene Personen sind und auf irgendeine Weise die Person des Gläubigers mit jener des Realschuldners vereinigt wird. (§ 1446. wenn binnen einem Jahr die Löschung der alten Einverleibt wird. bedingte Pfandrechtseintragung: Der Eigentümer kann begehren. der ein schlechteres Recht zum Besitz hat Unter Pfandrechtswandlung (Modifikation) versteht man die Änderung des Pfandobjektes unter Aufrechterhaltung der Identität des Pfandrechtes. die nur dann Rechtswirksamkeit erlangt. Außerdem hat er verschuldensunabhängige Beseitigungsansprüche (Beeinträchtigung eingetreten). Der Hypgläubiger ist kein Besitzer also hat er auch kein Besitzschutz Der G hat das Recht. es haftet ihm aber dafür die eigene Sache. zB wird ein Kredit mit niedrigeren Zinsen genommen. das unvorteilhaftere Bedingungen bietet. weil der Liegenschaftseigentümer ein Pfandrecht an eigener Sache habe. ist aber immerhin Gegenstand seiner Verfügung. auch ggü dem Verpfänder. Im falle der Enteignung besteht das Pfandrecht an der Entschädigungssumme. § 470 Satz 2) Die forderungsbekleidete Eigentümerhypothek wird wieder zu einer regulären Hypothek. Wird oft zur Umschuldung (Konvertierung) genutzt. Haus geht durch Feuer unter  Forderung gg Versicherer 76 . Dieses Pfandrecht sichert zwar keine Forderung. Rangvorbehalt: zugleich mit der Löschung einer Forderung kann diese Stelle für 3 Jahre freigehalten werden Eine forderungsbekleidete Eigentümerhypothek entsteht dann. Der Gläubiger hat weiterhin seine Forderung gegen den Personalschuldner. die Pfandsache von jedem zurückzuholen und ihm stehen auch verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche (drohende Beeinträchtigung) zu. dh er dringt gg jeden durch. Der Faustpfandgläubiger genießt als Rechtsbesitzer Besitzschutz. Ersatzansprüche nur bei Verschulden Die Klage gg den Entzieher kann auch publizianisch angestrengt werden. aber man kann eine aus dem Zweck der Sicherungsübereignung ableiten. die im Voraus die Befugnis zur außergerichtlichen Verwertung der Forderung ohne weitere Erklärung sind unzulässig Die allgemeine Zession bedarf keiner besonderen Übertragung. Verständigung des Schuldners oder Buchvermerk reicht. dass ihm an einer Sache ET übertragen wird. Ist eine Form der eigennützigen Treuhand. Auch auf künftig entstehende Forderungen. oder schuldrechtliche Pflicht zur Rückübereignung §1371 ist wegen Interessensgleichheit auch hier anzuwenden. Nach ständiger Rechtsprechung geht bei Einlösung oder Zession der Gesicherten Forderung das Sicherungseigentum eo ipso als „Nebenrecht“ über. Die Sicherungsübereignung bei Forderungsrechten heißt Sicherungszession. Wusste er aber definitiv und explizit davon. Wegen der Ähnlichkeit zwischen Pfandrecht und Sicherungszession wird aber verlangt. Sicherungsübereignung. . Verkauft der „Treuhänder“ die Sache. Titel: Sicherungsabrede Modus: alle Übertragungen bis auf Besitzkonstitut Keine gesetzlich angeordnete Akzessorietät. dass dieselbe Publizität eingehalten wird. die er bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld behalten soll. 77 . obwohl er im Innenverhältnis das nicht dürfte. Widerspruch zu ABGB! Deshalb lehnen sie manche ab Nach Zahlung hängt es von der Vereinbarung ab: entweder auflösend bedingtes ET das alleine wegfällt.Verarbeitung der Pfandsache durch ET  an der neuen Sache Sonstige dingliche Sicherungen Dingliche Sicherung des ET dadurch. erwirbt der Dritte ET selbst wenn er vom Verhältnis wissen musste. ist das eine strafbare Handlung und das Geschäft ist ungültig. Auch nicht akzessorisch. Nebenabreden. Verbietet Verfallsklausel und den Verkauf nach Willkür Sicherungsabtretung Ein Schuldner kann seine Forderungsrechte als Kreditbasis verwenden.fiducia cum creditore contracta’ Das rechtliche Können des Gläubigers geht somit über das im Innenverhältnis festgelegte Dürfen hinaus. aber Bestimmtheitsgrundsatz beachten. aber wie oben ist auch hier zu prüfen ob nicht die Auslegung ergibt dass sie akzessorisch gemeint war. Eigentumsvorbehalt Gesetzlich nicht geregelt. Käufer hat auch actio publiciana als petitorische oder negatorische Klage Wird die Vorbehaltssache in fremde Exekutionen einbezogen (auch vom Verkäufer). ohne extra Übertragungsakt Bei Verarbeitung entsteht MitET im Verhältnis des Wertes der Sache zur Verarbeitung Veräußert der Käufer die Sache im eigenen Namen. Der Titel gibt schon jetzt einen Anspruch auf Ausfolgung der Sache und auf den (späteren) Eigentumserwerb. sondern das Verfügungsgeschäft (Übereignung) bedingt. Dafür zediert er dem Dritten die KP Forderung und das bedingte ET. Sache wird auf Kredit verkauft damit sie vom Käufer sofort gebraucht werden kann aber er erst später zahlen muss. aber ein besonderes Anwartschaftsrecht. Diese Anwartschaft kann vom Nichtberechtigten gutgläubig erworben werden. Kein dingliches Recht. Bei Verkauf auf Kredit kein gutgläubiger Erwerb Der Käufer kann auch nur sein Anwartschaftsrecht veräußern. Kurzfristiger ETvorbehalt: im Täglichen leben wegen Zug-um-Zug Prinzip. Nach Rsp geht hier das ET schon bei der Vereinbarung über. Das Recht des Erwerbers erlischt mit vollständiger KPZahlung des Vorbehaltskäufers. Kommt bei Drittfinanzierung häufig vor. 78 . Gegenstand der Übertragung ist nicht „der Eigentumsvorbehalt“. Vertrauensmann. hat der Käufer die Rechte eines ET Der Verkäufer ist noch immer auflösend bedingtes ET und kann diesen auch durch Besitzanweisung übertragen. verliert der Verkäufer sein Recht wenn er eine Verfügungsberechtigung eingeräumt hat oder wenn der Dritte gutgläubig war. ! S445  Wirksamkeit eines vom Verkäufer einseitig erklärten Vorbehaltes Käufer ist Rechtsbesitzer und erhält possessorischen Schutz gg jeden. Verkäufer erhält KP von einem Dritten. Um sich abzusichern. Der Verkäufer leistet in Erwartung sofortiger Gegenleistung und will dass ET erst übergeht wenn bezahlt wurde. übereignet der Verkäufer die Sache bloß unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen vollständigen Zahlung Die Vorbehaltsabrede gehört zwar auch zum obligatorischen Rechtsgeschäft. sondern das vorbehaltene Eigentum. doch ist nach hM nicht das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag). Risiko der späteren Zahlungsunfähigkeit des Käufers. Jede von ihnen geht mit der entsprechenden Kaufpreiszahlung in Eigentum über.Servitus in faciendo consistere nequit“ §482 79 . Es bestehen dann zwei Eigentumsvorbehalte und zwei Anwartschaften.t. dass der Käufer das Eigentum an der gekauften Sache erst dann erwerben soll. die ihm aus einer Weiterveräußerung der Sache an einen Dritten erwachsen werden. Zahlt der zweite Käufer zuerst. Servituten Beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. die einen besonderen Publizitätsakt erfordern. Soweit sie nicht zahlungshalber. weil Gläubiger und Rechtsgrund bestimmbar. der sich „sein“ ET vorbehalten will. Problem: Der Vorbehaltsverkäufer verliert sein eben vom Käufer erworbenes Eigentum. so verliert der erste Verkäufer seine Sicherung (§ 367). . Es kommt zu publizitätslosen Sicherung.Vertrag zw Käufer und weiterem Abnehmer kann ausdrücklich aussagen. Wenn ohne Zustimmung des ersten Verkäufers. wenn sich das Geld im Gesamtvermögen des ersten Käufers „verflüchtigt“ oder wenn andere Personen daran gutgläubig oder durch Vermischung Eigentum erwerben Erweiterter Eigentumsvorbehalt Vereinbart. sind sie zugleich Sicherungszessionen. wenn er nicht nur die Kaufpreisschuld. sondern zur Sicherung der ersten Kaufpreisforderung geschehen. sondern auch alle bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat. Möglich. dass das ET beim ersten Verkäufer bleibt = weitergeleiteter (aufrechterhaltener. Muss nicht wiederkehrend sein Servitutsinhaber ist dinglich berechtigt und hat eine absolut geschützte Rechtsposition die er ggü jedermann verteidigen kann. Die Übereignung ist durch das Einlangen des Geldes beim Vorbehaltskäufer bedingt. ET muss dulden oder untelassen. Wenn Bartransaktionen: Der erste Käufer übereignet schon jetzt den vom zweiten Käufer künftig zu empfangenden Preis an den Vorbehaltsverkäufer im Wege des antizipierten Besitzkonstituts. Die Erweiterung des Eigentumsvorbehalts ist daher unwirksam.u Nutzungsrechte sind hingegen nur obligatorisch eingeräumt. verlängerter Eigentumsvorbehalt – Bei der am häufigsten vorkommenden Form wird die Veräußerungsermächtigung an den Käufer mit einer Vorausabtretung verbunden: Der Vorbehaltskäufer tritt schon jetzt an den Verkäufer allfällige Forderungen ab. kommt ein gutgläubiger Anwartschaftserwerb in Betracht. weitergegebener) ETvorbehalt = Veräußerung des Anwartschaftsrechts Nachgeschalteter ETvorbehalt = Käufer tritt Drittem ggü als unbeschränkter ET auf. Titel und Modus notwendig Gebrauchs. Die berechtigten Subjekte sind nicht bestimmt und sie gelten unabhängig von einer Eintragung im Grundbuch. Personaldienstbarkeiten sind sehr wohl auf einzelne Personen zugeschnitten und können nur nach ausdrücklicher Abmachung vererbt werden Serv können auch mit obligatorischer Wirkung eingeräumt werden  kein absolutes Recht. Jedoch mit Elementen der Reallast . nur mit der Liegenschaft §485. wenn Recht und Pflicht in einer Person vereint werden Ausnahmen: wie materiell erloschene Hypothek  Buchservitut. ET an Früchten mit Absonderung. sondern auf die Erfordernisse des herrschenden Grundstückes zugeschnitten. oft um das Nachbarrecht zu regulieren. aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen (§ 509). Sie kann auch wieder aufleben wenn wieder 2 Personen im Spiel sind. zB Waldprodukte die anders nur schwer aus dem Wald zu schaffen sind. Nießbrauch.Aufwand zur Herstellung und Instandhaltung der Sache muss der Servitutsberechtigte tragen Wenn Elemente des aktiven Tuns auftreten. Bei Einräumung bis auf Widerruf gibt es überhaupt kein Recht  Scheindienstbarkeit.servitus est civiliter exercenda“ – schonende Übung und keine eigenmächtige Erweiterung! §484 . Wenn an verbrauchbaren Sachen solch ein Recht eingeräumt wird. Wurden vom Gesetz eingeräumt. Steht dem Darlehen nahe. Wichtig bei unverbrauchbaren Sachen. spricht man noch immer von einer Dienstbarkeit wenn diese nur Mittel zum Zweck und nicht Hauptinhalt sind. Der Fruchtnießer (Usufruktuar) hat das dingliche Recht. §526 Sie können nicht einzeln übertragen werden.nemini res sua servit“ Servitut erlischt. Die Sache geht in das Eigentum des Nutznießers über. nennt man das uneigentlichen Fruchtgenuss (usus fructus irregulare). muss man über sein Grund transportieren lassen gegen Schadloshaltung Der Fruchtgenuss (Fruchtnießung. Gattung und Güte zurückzustellen hat (§ 510). Das belastete Obj ist nicht austauschbar. der bei Erlöschen der Berechtigung nur dieselbe Menge. dessen vorteilhaftere oder bequemere Benutzung ermöglicht werden soll §473. Gefälligkeit Legalservituten: auch keine echten Serv. so lange sie eingetragen bleibt (ruhende Dienstbarkeit). Sein Obj ist in Wahrheit nicht die Sache selbst. 80 . eine fremde Sache ohne jede Einschränkung. usus fructus) ist die wichtigste persönliche Dienstbarkeit. sondern ihr Wert. Die Realservitut (Grunddienstbarkeit) ist nicht auf persönliche Bedürfnisse. insbesondere Gemeinden (Gemeindeservituten) sind. können ausnahmsweise auch bloß einer bestimmten Person eingeräumt werden Es ist aber auch der umgekehrte Fall möglich.Der Usufruktuar hat auch das Recht. die Sache in Bestand zu geben. ET an Früchten erst mit Perzeption (Beziehung). Keine Weitergabe. im Falle der Offenkundigkeit Oft wird durch Ersitzung erworben. Bei Verschlechterung ohne Verschulden ist der Fruchtnießer nicht verantwortlich. Darf nur so weit verwenden. Der Eigentümer hat für die Erhaltung der Sache zu sorgen. dass eine Dienstbarkeit. Das Gebrauchsrecht (usus) ist zwar mit dem Fruchtgenussrecht verwandt. Besondere praktische Bedeutung haben die irregulären Servituten. Am besten lässt man das gleich auch eintragen. §508 Das Wohnungsrecht (habitatio) ist das dingliche Recht zum Gebrauch einer Wohnung. Gutgläubiger Erwerb ist aber ausgeschlossen. Diese Verträge enden nicht automatisch mit Ende des Fruchtgenusses. die gewöhnlich eine persönliche ist. als die juristische Person selbst besteht (§529) Die Begründung von Servituten Titel: Rechtsgeschäft. deren Umfang nach dem Zeitpunkt der Einräumung zu beurteilen ist (§§ 504ff). wenn die Servitut offenkundig ist. Miete und Pacht nur obligatorisch . Richterspruch (bei Notwegerecht) Modus: Übergabe bei beweglichen.Servitut der Wohnung“ –je nach dem Umfang der Gestattung – entweder den Grundsätzen des Fruchtgenussrechtes oder jenen des Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist Unregelmäßige Dienstbarkeiten. Dienstbarkeiten. damit niemand gutgläubig lastenfrei erwerben kann. 81 . als dies gerade seine persönlichen Bedürfnisse verlangen. als Grunddienstbarkeit bestellt wird. die an sich ihrem Inhalt nach Realservituten sind (der besseren Benutzung eines herrschenden Grundstückes dienen). weil sie unter Umständen unmittelbar von der Allgemeinheit in Anspruch genommen werden können und solange aufrecht sind. Der ET muss sie unter allg Bedingungen auflösen Auch Überlassung bzw Weitergabe ist erlaubt Instandhaltung fällt dem Berechtigten zu §513. aber inhaltlich beschränkter als dieses. Eintragung bei unbeweglichen Sachen Oft wird darauf verzichtet. deren Subjekt juristische Personen. sie also zu vermieten oder zu verpachten. haben diese an Bedeutung verloren Eine Mischform zwischen bloßen Forderungsrechten. 82 . Servitutsklage – actio confessoria. persönlichen Dienstbarkeiten und Reallasten stellt das „Ausgedinge“ dar. Darüber hinaus geht die Servitut unter. Im Zuge der Grundentlastung. „usucapio libertatis’. Die Reallasten . auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 BauRG).1485) nicht ausgeübt wird. Unterlassung künftiger Störungen). Frist läuft sobald der Berechtigte Kenntnis vom Hindernis hat. wenn es dreißig oder vierzig Jahre (§§ 1479. Prädialreallasten und Personalreallasten je nachdem. in dem viele Reallasten von Geld abgelöst wurden. Im GBG geregelt Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nach. veräußerliche und vererbliche Recht. Petitorische Klage. in der Regel wiederkehrende Leistungen (positives tun) des jeweiligen Grundeigentümers. so kann der Berechtigte zur Befriedigung seines Anspruches auch Zwangsvollstreckung in die haftende Sache führen. dringt gg jeden durch der ein schlechteres Recht hat Das Klagebegehren richtet sich auf Abwehr von Behinderungen (Wiederherstellung des Vorzustandes.dinglich wirkende“ Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für bestimmte. allenfalls auch bloß auf Feststellung der Servitut oder auf Einverleibung einer bereits ersessenen Dienstbarkeit. Kann auch publizianisch angestrengt werden. wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre sein Recht nicht geltend macht (§ 1488). Besitzschutz als Rechtsbesitzer . Störung und bei Grundserv auch das ET am herrschenden Grundstück. Beweisen: Bestand der Servitut. ob die Berechtigung mit dem Eigentum eines Grundstückes verknüpft ist oder nur einer bestimmten Person zusteht. Er erhält damit meist das Recht auf Wohnung (Benützung des „Austragstüberls“). Bis 1990 ging das nur an Grundstücken der öff Hand und der Kirche.Schutz: . Dienstbarkeiten können verjähren. Unterhalt und Fürsorge. Das Baurecht Das Baurecht ist das dingliche. Durch bloßen Nichtgebrauch (Passivität des Berechtigten) verjährt das Recht. „Ersitzung der Freiheit“ des Eigentums. das dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern soll. die wie ein selbständiger Grundbuchskörper zu behandeln ist Nach richtiger Ansicht kann auch an der Baurechtseinlage ein Baurecht begründet werden. dass dringend benötigte Bauflächen ungenutzt bleiben. Andererseits wird vermieden. Der Bauberechtigte erspart sich den KP für den Grund Das Baurecht ist eine unbewegliche Sache. Dem Bauberechtigten stehen am Bauwerk die Rechte eines Eigentümers und am Grundstück die Rechte eines Nutznießers zu. Eine allfällige Hypothek bezieht sich nun auf die Entschädigungssumme. Sonstige Beschränkungen des Baurechts durch auflösende Bedingungen sind unzulässig (§ 4 BauRG). Entsteht durch Eintragung im C-Blatt und muss sich auf den ganzen Grundbuchskörper beziehen Im Anschluss an die belastete Einlage (Stammeinlage) ist eine eigene Baurechtseinlage zu eröffnen. 83 . Meist entgeltlich. Durch die nachträgliche Vereinigung von Baurecht und Liegenschaftseigentum in einer Hand entsteht ein „Eigentümerbaurecht“. nur befristet zwischen 10 und 100 Jahren. dass der Schuldner seit wenigstens 2 aufeinanderfolgenden Jahren im Rückstand ist. Bei Erlöschen des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer.Der Baurechtsbesteller muss sein Eigentum an der Liegenschaft nicht aufgeben und bindet sich daher hinsichtlich künftiger Verwendungen nicht endgültig. T. Zu seinen eigenen Gunsten kann der ET einer Liegenschaft kein Baurecht begründen. § 6a BauRG). wodurch ein Unterbaurecht entsteht. der den Bauberechtigten mangels anderer Vereinbarung für ein Viertel des vorhandenen Bauwertes entschädigen muss (§ 9 Abs 2 BauRG). Am Bauwerk kann auch Wohnungseigentum begründet werden (Baurechtswohnungseigentum. Erlöschen wegen Säumnis beim Begleichen des Bauzinses kann nur vereinbart werden für den Fall. Beim Löschen vor Fälligkeit werden Pfandrechte und andere dingliche Rechte nicht berührt. Das Errichtete Bauwerk ist unselbstständiger Bestandteil des Baurechts und somit auch unbeweglich. Beendigung durch Vereinbarung. außer die Berechtigten stimmen zu. Auch Umstände. Erbe bis zur Verlassenschaft.und Sorgfaltspflichten: Der Schuldner hat seine Erfüllungshandlungen so zu setzen. gibt es sie auf der anderen Seite auch nicht . im engeren Sinn – eine Pers ist einer anderen zur Leistung verpflichtet Schuldv. jemand der ein Unternehmen übernimmt. zB Gastwirt nimmt das Kfz eines Gastes in Verwahrung . deshalb „Schuldverhältnis als Organismus“ Die Hauptleistungspf charakterisieren den Vertragstyp. Schuldv. die für sich allein genommen noch keinen wichtigen Grund darstellen. Schutz. wenn bereits in der Vergangenheit wiederholt massive Vertragsverletzungen geschehen sind. können ausreichen. Gestaltungsrechte. Unselbstständige (inäquivalente) – dienende Funktion. dass der Gläubiger weder an seiner Person noch an seinen sonstigen Rechtsgütern geschädigt wird. Funktionelles Synallagma – Leistungsstörungen auf einer Seite  der andere muss Leistung nicht erbringen oder kann sie zurückfordern Nebenleistungspflichten: . Verstoß gg diese = positive Vertragsverletzung und löst SEA aus Außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (aus wichtigen Gründen) ist immer möglich. Selbstständige (äquivalente) – besonderes Interesse an Erfüllung.Schuldrecht AT Das Forderungsrecht begründet ein Recht des Gläubigers auf eine Leistung. Genetisches Synallagma – ist die Pflicht auf einer Seite nicht entstanden. kann von jedem an der Hauptleistung deutlich getrennt werden. selbst bei unkündbaren Dauerschuldv. Obliegenheiten Diese verändern sich im Laufe der Zeit. zB Verkäufer muss Sache bis zur Abholung sorgfältig verwahren Schutz. der Gläubiger erlangt dadurch noch kein dingliches Recht an einer Sache. nur bis zu dessen Wert 84 . im weiteren Sinn – wechselseitige Verbindlichkeiten zwischen mehreren Pers.! zB Verlust des Vertrauens.u Sorgfaltspfl. Hauptleistungspflichten. Haftung pro viribus – umfänglich auf einen Höchstbetrag beschränkte Haftung. Wechselseitige Verknüpfung = Synallagma . Nebenleistungspf. nur versprochen. wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag mit dem pflichtwidrig handelnden Teil zustande gekommen wäre. sondern das negative Vertragsinteresse. Setzt auch Zustandekommen des Vertrages. Bei Ausübung des gesetzlichen ist kein Reugeld zu zahlen. wenn der irrende Vertragspartner den Vertrag bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht geschlossen hätte. ist nicht das positive. Erfüllt der Empfänger nicht. Führt zur Abschwächung der vertraglichen Pflichten. So zu stellen. Vertragsstrafe (§ 1336) 85 . Dh. soweit es um primäre (reine. Auch bei Nichterfüllung. bloße) Vermögensschäden geht. Der Vertrag untersteht nur einem Typus. muss er doppelten Betrag zurück geben. dass die Absorbtionstheorie anzuwenden ist. Normalerweise wird die Kombinationstheorie angewendet und auf jeden Teil des Vertrages die anwendbaren Vorschriften gesetzt. Angeld wird normalerweise ohne gegenteilige Abmachung nur bei kleineren Beträgen angenommen. Anzahlung ist kein Angeld. nach dem Überwiegen der Elemente zu beurteilen. Die Verletzung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses führt zu Schadenersatzansprüchen. Bei schuldhafter Verletzung von Aufklärungspflichten in contrahendo kann der Schadenersatzanspruch auch auf Vertragsaufhebung (Naturalrestitution) gerichtet sein.Im Gegensatz zum Sachenrecht gibt es im Schuldrecht keinen Typenzwang. Reugeld (§§ 909-911) Ist bei Rücktritt zu bezahlen. Statt Angeld kann auch Erfüllung oder SE verlangt werden. kann deshalb nicht sittenwidrig sein. Nebenabreden zur Bestärkung oder Abschwächung rechtsgeschäftlicher Pflichten Angeld (§ 908) Als Zeichen des Abschlusses und zur Sicherstellung der Erfüllung. Ein durch die Nichterbringung der Leistung entstandener weiterer Schaden kann nicht begehrt werden. der Vertrauensschaden. Voraussetzung: gültiges Rechtsgeschäft. es kann zu gemischten Verträgen kommen. zu ersetzen. Dient der Bestärkung der vertr Pflichten Geber macht sich schuldhafter Nichterfüllung schuldig: Empfänger darf Geld behalten. Nicht gegeben. §1055/§1091 besagt aber für Kauf-Tausch und Miete-Pacht. Es wird ein über die gesetzlichen Möglichkeiten zustehendes Rücktrittsrecht geschaffen. Zu ersetzen ist der verursachte Schaden. wie er bei ordnungsgemäßer Aufklärung stünde. Das positive Vertragsinteresse ist nur dann zu ersetzen. sonst unteilbar. Verwirkungsabrede Bei nicht gehörtger Erfüllung der Gläubiger ein Rücktrittsrecht hat oder der Schuldner Rechte aus dem Vertrag verliert. Zu Lasten des Verbrauchers nur bei einzelner Aushandlung Im Zweifel ist Verschulden nötig. Erbringt der Schuldner irrtümlich beide Leistungen. verliert gesamte Kreditbegünstigung und alles ist sofort fällig. Verstärkt die vertraglichen Pflichten. Hier kann S entweder Wahl treffen mit Frist für andere Wahl durch G oder Gläubigerverzug wie Schuldnerverzug behandeln und unter Frist zurücktreten. kann er sie nicht zurückfordern weil sie geschuldet war. Statt des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung. 6W Verzug. wohl aber unmittelbar drohende Gefährdung oder – bei schon erfolgtem Eingriff – Wiederholungsgefahr. Bei Kreditgeschäften oft vereinbarte Terminsverlust: Schuldner mit Teilleistung in Verzug. §907 86 . Seit 2007 kann ein übersteigender Schaden geltend gemacht werden. Verbraucher Terminsverlust: nur wenn Unternehmer seine Leistung erbracht hat. Verzuges oder Schlechterfüllung Auch wenn kein Schaden entstanden ist.Pauschalierten Schadenersatzes für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags. Androhung und Nachfrist von 2W Eine Unterlassungsklage setzt kein Verschulden des Verpflichteten voraus. Ist ein Hauptpunkt eines Vertrages nicht bestimmbar. (§1436)  auch wenn G gewählt hat? Hat der S nur eine Sache geleistet aber im Unwissen über sein Wahlrecht. Die Leistung ist teilbar. Das richterliche Mäßigungsrecht kann nicht abbedungen werden. Wahlschuld – Schuldner kann auswählen welche von 2 Sachen er erbringt. ist der Vertrag wegen Dissens nichtig. so kann er eine davon zurückfordern. Im Zweifel zusätzlich zur Erfüllung. Im Endeffekt bleibt diese Einteilung aber dem Parteiwillen überlassen. wobei ihm die Wahl zusteht. Der wahlberechtigte G ist im Annahmeverzug wenn er nicht rechtzeitig wählt. wenn zwischen dem Ganzen und den Teilen bloß ein quantitativer Unterschied besteht. Aber auch G oder Dritter können wahlberechtigt sein. SE bei Verschulden. §906 (2) Zufälliger Untergang schafft Möglichkeit des Rücktritts. Derer der Berechtigte zum Leben bedarf („Geldwertschuld“). zB Reugeld. facultas alternativa keine f. Bis zum neuen Termin kann die Leistung weder verlangt noch erbracht werden.oder Fremdwährungsschuld – Zahlung in ausländischer Währung vereinbart.vkann auch in inländischem Geld bezahlt werden. wo Holschuld vermutet wird. Geldmangel ist keine Unmöglichkeit der Leistung weil der S mit seinem ganzen Vermögen haftet. aber dem Schuldner steht es frei stattdessen eine andere zu leisten. so nennt man dies Stundung. laesio enormis. einfache Valuta. Neben dieser die Fälligkeit ändernden Stundung gibt es die „reine Stundung“. ausländisches Recht) von Bedeutung sein und wird manchmal nur gewählt um eben diese Rechtsfolgen auszulösen. Alternativermächtigung (facultas alternativa. Erfüllungsort kann für sekundäre Rechtsfolgen (gerichtliche Zuständigkeit. im Gegensatz zu den restlichen Geschäften. Buchgeld ist Leistung an Zahlungs statt (§1414) und bedarf der Zustimmung (konkludent durch Angabe von Konto) Unternehmer und Vermieter sind verpflichtet ein Konto anzugeben. bei der die Fälligkeit unverändert bleibt und der Gläubiger nur die Geltendmachung hinausschiebt. Die Parteien können die Fälligkeit nachträglich nur einvernehmlich ändern (§ 1413). §907b. das er zu Geld machen kann bzw er kann später zu Geld kommen. Nach Eintritt des Verzugs getroffene Vereinbarung im Zweifel reine Stundung. 87 .a. Auch wenn sie den Fälligkeitstermin vorverlegen hat der Schuldner im Zweifel kein Recht auf den Abzug von „Zwischenzinsen“! Wird die Fälligkeit nachträglich hinausgeschoben. dh Inflation wird berücksichtigt. In Krisenzeiten werden manchmal die Fälligkeiten durch Gesetz hinausgeschoben („Zwangsstundung“. Ersetzungsbefugnis) Es wird nur eine Sache geschuldet und es kann nur auf diese geklagt werden. Moratorium). wenn Zahlung effektiv vereinbart wurde! Im Zweifel Bringschuld. wenn der Zahlungsort im Inland liegt. So ist bei Unterhaltsansprüchen jeweils jene Summe zu leisten.Vom S verschuldeter Untergang schafft Möglichekeit des SE wegen Nichterfüllung. § 1000: sind Zinsen Entgelt und ist nichts anderes vereinbart. sonst gilt § 1000. Verzugszinsen dürfen gem. manchmal aber auch die Hauptleistung. Heute Indexklauseln häufig. nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur ab Klage auf Zinsen. der von der EZB festgelegt wird (§ 456 UGB). für die im Fälligkeitszeitpunkt dieselbe Menge Goldes erhältlich ist wie derzeit für den vereinbarten Betrag. der den inneren Wert zur Grundlage hat. sofern die Maßnahmen notwendig und angemessen waren. sondern jene Summe zu zahlen ist. zB lass sich die Summe mit Steigen der Lebenshaltungskosten erhöhen soll. Geschuldete Summe durch einen „Faktor“. 88 . werden in % des Kapitals mal Zeit berechnet Verzugszinsen sind aber SE bzw. Die Wuchergrenze gilt nicht im UGB. § 61 KSchG nicht über 5% liegen.2% über dem Basiszinssatz. aufgewertet wird. Zinseszinsen: gs 4%. Zinsen: sind Entgelt für Kapitalnutzung. bereicherungsrechtlicher Anspruch Zinsen sind Nebengebühren iSd § 912. bei Fehlen einer Vereinbarung gelten die gesetzlichen Zinsen von 4% (§ 1333). Sie verjähren unabhängig von der Hauptforderung binnen 3 Jahren gem. im Wechsel. § 1335 „Wuchergrenze“: Zinsens dürfen den Betrag der Hauptschuld nicht übersteigen (Verbot des ultra alterum tantum). Ab gerichtlicher Geltendmachung beginnen sie aber wieder zu laufen. Sie sind verschuldensunabhängig. § 1480. Goldklausel – nicht das Nominale. so ist der allgemeine gesetzliche Zinssatz 4%. Beim Unternehmergeschäft liegen sie bei verschuldetem Verzug gs bei 9.und Scheckrecht 6%.Wertsicherungsklauseln sollen die Gläubiger vor dem inneren Geldwertschwund bewahren. (§ 1333). übrigens: über die Zinsen hinaus muss der im Verzug auch noch den sonstigen Schaden wie Einbringungskosten zahlen. widrigenfalls er auf das Vertrauensinteresse haftet G hat Wahlrecht §920f: eigene Leistung erbringen und vom Schuldner den Wert der untergegangenen Leistung (das Erfüllungsinteresse) verlangen. insbesondere . den die ausgebliebene Leistung für den Gläubiger hat. 1447 Das Unmöglichwerden der Leistung Genus non perit. Danach wird die Gattung wie eine Spezies behandelt. aber nur bis zur Konkretisierung (Konzentration). Konnte der Schuldner beim Vertragsabschluss den Untergang vorhersehen. ein dauerndes Hindernis steht der Leistung entgegen 89 . 922ff. Unmöglichwerden . Bei entgeltlichen Verträgen: §§ 918ff. Verzugmangelhafte Leistung . positive Vertragsverletzung. Deshalb sind sie vom Verschulden und vom Nachweis eines Schadens frei. („Austauschanspruch“). Vom Vertrag zurücktreten und das Erfüllungsinteresse verlangen. Ein Fall der Unmöglichkeit ist es auch. der Wert seiner unterbliebenen eigenen Leistung abgezogen werden („Differenzanspruch“). {Die Leistungsstörungen Leistungsstörungen sind das Unmöglichwerden. nachträgliche Unmöglichkeit: . diese sind SE mit Elementen der Bereicherung. der Verzug.Zinsen werden als Entgelt für die verlängerte Nutzung angesehen. Außer bei Verzugszinsen. ohne ihn verhindern zu können. die mangelhafte Leistung und die positive Vertragsverletzung.} Leistungsstörungen: sind Störungen bei der Erfüllung bzw. ihr Untergang befreit also von der Leistungspflicht. und zwar durch einen Zufall. Vom Wert. durch das Verhalten eines Dritten oder das Verhalten des Gläubigers selbst (Zweckerreichung). auch wenn die Nachbeschaffung der Gattung noch möglich wäre. Bei Untergang durch Zufall wird der S frei und bereits erbrachtes ist zurückzustellen. unmöglich heißt. bei der Abwicklung der Schuld. so hatte er dies dem Gläubiger mitzuteilen. wenn der geschuldete Erfolg schon ohne Zutun des Schuldners eingetreten ist. nachträgliche Unerlaubtheit ist auch ein Fall der Unmöglichkeit vom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit: §§ 920 und 921. objektive und subjektive Unmöglichkeit werden gleich behandelt . sein Gehilfe sie verschuldet hat (über § 1313a) . Austauschanspruch. wenn . dh.. das ist. einen Dritten oder den Gläubiger selbst. wen der geschuldete Erfolg schon ohne Zutun des Schuldners eingetreten ist. also verschuldet hat. vorübergehende nachträgliche Hindernisse sind Verzug. er sie fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. die Unmöglichkeit während des von ihm verschuldeten Verzugs zufällig eintritt. solang der Schuldner die Sache noch zurückkaufen kann. . nachträglich heißt nach Vertragsschluss . durch Zufall. und 90 . iZw ist aber Möglichkeit der Leistung anzunehmen . bei Gattungsschuld gilt genus non perit. . . aber nicht verhindern und sagt ers dem Gläubiger nicht. die Unmöglichkeit zu verhindern . muss er eben andere beschaffen. Rechtsfolge (§ 920): Der Gläubiger hat ein Wahlrecht zwischen . Konnte der Schuldner das Eintreten der Unmöglichkeit vorhersehen. dh. wenn ers nicht mehr beliebig austauschen kann. (beim Werkvertrag löst das noch besondere Folgen aus) . so haftet er ihm auf das Vertrauensinteresse. wird die Gattungsschuld wie eine Speziesschuld behandelt . durch Zweckerreichung tritt ebenfalls Unmöglichkeit ein. er keine geeignete Maßnahmen setzt. er erbringt die eigene Leistung und verlangt den Wert der Sache (ergibt Erfüllungsinteresse). > wenn nur die vom Schuldner bereitgestellten Sachen untergehen. beim Doppelverkauf ist die Leistung noch immer möglich. . aber: ab Konzentration. dh. Er kann sich nicht auf Unerschwinglichkeit berufen. Unerschwinglichkeit: wenn die Leistung wegen einer Änderung der Umstände außergewöhnlich hohe Kosten verursachen würde. zufälliges Unmöglichwerden: § 1447 Untergang der Sache: die Verbindlichkei des Schuldners erlischt. unmöglich wird): 91 . Differenzanspruch. wenn die Leistung zwischen Vertragsschluss und Übergabe untergeht bzw. sodass der Schuldner vom wirtschaftlichen Ruin bedroht wäre Rechtsfolge ist eine Frage der Gefahrtragung (immer. Untergang durch Verschulden eines Dritten . SE-Zahlung eines Dritten. Das kann er beim vom Schuldner zu vertretenden Untergang und beim zufälligen auch. Unzumutbarkeit: wenn das Leben des Schuldners gefährdet wäre oder die Leistung einen schweren Gewissenskonflikt verursachen würde (das va. wenn die Leistung des Gläubigers in Geld besteht. Lehre vom stellvertretenden commodum: ist an die Stelle der untergegangenen Sache ein anderer Wert in das Vermögen des Schuldners getreten. dogmatische Grundlage § 1447 (und auch GoA). dh. dh. im Synallagma erlischt dann auch die Gegenverbindlichkeit ➢ der Vertrag zerfällt (automatisch. Kaufpreis des anderen Käufers bei Doppelverkauf etc. Versicherungssumme. so kann der Gläubiger auch diesen herausverlangen und seine eigene Leistung erbringen. und: hier gilt auch die Lehre vom stellvertretenden commodum. beim Arbeitnehmer) . . stellvertretendes commodum kann sein zB. er tritt vom Vertrag zurück und verlangt das Erfüllungsinteresse (Wert der untergegangenen Sache minus Wert der eigenen Leistung). der Gläubiger trägt die Leistungsgefahr und der Schuldner die Preisgefahr. ohne Erklärungen). > selbes Ergebnis. aber: bereits Erbrachtes ist zurückzuerstatten oder zu vergüten Zum zufälligen Untergang zählt auch . weil die Leistung ja unmöglich ist . trägt bei Speziesschuld (sowie nach Absonderung) der Gläubiger. nicht: im Schuldnerverzug . keine wesentliche qualitative Änderung. obwohl er nichts bekommt. er führt die Unmöglichkeit durch sein Verhalten gegenüber dem Leistungsgegenstand herbei Bei beiderseitig zu vertretendem Untergang wird kommt es zur Teilung. dh. 92 . Hat der Gläubiger ein Interesse am möglichen Teil der Leistung. zB. A erntet normalerweise 12 kg Kartoffeln. als er letztendlich leisten kann. Gefahrtragungsregeln dürfen nicht zulasten des Verbrauchers abgeändert werden (weil § 9 KSchG die GWL schützt). im Annahmeverzug geht sie auf den Gläubiger über.. Teilunmöglichkeit: Wenn nur eine geringere Menge als vereinbart oder nur mangelhaft geleistet werden kann. während Annahmeverzug . er muss zahlen. vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit: . so bleibt insofern der Erfolgsanspruch aufrecht (§ 920). insb. dh. leistet aber auch nicht . und nicht: Versendungskauf • Leistungsgefahr: . da die Leistung trotz Sachuntergang noch möglich ist • Preisgefahr (= Gegenleistungsgefahr): . wenn der Gläubiger selbst den Erfolg herbeiführt und somit die Erfüllung durch den Schuldner unmöglich macht . weil er leisten muss. Kollision bei beschränkter Gattungsschuld: Der Schuldner verspricht mehreren Gläubigern mehr. er bekommt nichts. trägt vor Fälligkeit und im Schuldnerverzug der Schuldner. § 1048: gs geht die Gefahr mit bedungener Übergabe vom Schuldner auf den Gläubiger über . liegt Gesamtunmöglichkeit vor. nach (bedungener) Übergabe. trägt bei Genusschuld der Schuldner. Wenn er kein Interesse daran hat. wenn er tatsächlich eine Frist gewährt. § 918. Erfüllung verlangen oder . • subjektiver Schuldnerverzug ist durch den Schuldner verschuldeter Schuldnerverzug. so ist der Rücktritt wirkungslos. > die mögliche Leistung wird quotenmäßig aufgeteilt. beim Fixgeschäft und . wenn der Schuldner von vornherein endgültig die Leistung verweigert oder . wobei die Annahmebereitschaft evident sein muss. Die Nachfrist entfällt . offensichtlich nicht binnen einer angemessenen Frist erfüllen kann. Die Rechtsfolgen sind die des objektiven Verzugs plus SE-Anspruch (§ 921). Der Schuldner erfüllt nicht zur bedungenen Zeit. unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. und: bei Geldschuld muss er außerdem Verzugszinsen zahlen. entweder . Erfüllung und Verspätungsschaden oder . • Teilverzug § 9182 Gläubiger kann entweder vollständige Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. „Setzen“: es reicht. Er verkauft 4kg an B. Hat der Gläubiger sich für Erfüllung entschieden und kommt es zu abermaligen Schuldnerverzug hat er ein weiteres Mal das Wahlrecht. Schuldnerverzug: ist Leistungsverzug. am bedungenen Ort oder auf bedungene Weise (§ 918). Dieses Jahr erntet er aber nur 4kg. dh. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht gem. Angemessenheit: ist die Frist zu kurz und erbringt der Schuldner die Leistung binnen angemessener Frist. 93 . Rücktritt und SE wegen Nichterfüllung (also Erfüllungsinteresse). Der Verzug endet • objektiver Schuldnerverzug: ist Schuldnerverzug allgemein. 3kg an C und1kg an D. er kann . Bei Verschulden gibt es überdies SE iHd Erfüllungsinteresses. außer: UGB § 349 UGB: SE unter Unternehmern umfasst immer auch den entgangenen Gewinn. wenn zwei Verträge in engem sachlichen Zusammenhang stehen. Bei teilbarer Leistung ist nur Teilrückritt möglich. der Rücktritt wird schon bei Vertragsschluss erklärt. sachenrechtlich ex nunc. in dem die Erfüllung zu einer bestimmten Zeit oder binnen einer bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt zu erbringen ist. eventuell gibt es bei verfrühter Leistung dieselben Folgen. bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückstellung oder Rückübertragung von bereits Geleistetem mittels § 1435 (conditio causa finita). Kein Rücksicht auf Verschulden. 94 . Beim Sukzessivlieferungsvertrag hat er ein Wahlrecht zwischen Rücktritt von der Teillieferung oder allen ausständigen Teillieferungen. zB. wie sie ohne Vertrag gestanden wären. Niemand leistet. Die Parteien sind also so zu stellen. Bei verschuldeter Nichterfüllung steht überdies SE iHd Erfüllungsinteresses zu. so ist angemessene Vergütung zu leisten (§ 1431 und 921). ist die Rückstellung nicht möglich. Der Gebrauch der Sache ist ebenso zu vergüten. Bei Verspätung zerfällt der Vertrag also. Auch hier Zug-um-Zug-Rückstellung wenn Synallagma. Anfechtung wegen Willensmangels wirkt auch sachenrechtlich ex tunc  rei vindicatio. Das (Gesamtrücktritt) wird auch angewendet. Taxi für 15h. Entgangener Gewinn ist nur bei grobem Verschulden zu ersetzen (§§ 1323 f). das macht man mit Differenzanspruch. dh. eine verspätete Erfüllung wird nicht mehr angenommen. Rechtsfolgen des Rücktritts: § 921: wirkt schuldrechtlich ex tunc. Fixgeschäft: § 919: ist ein Vertrag. Bloß schuldrechtliche ex tunc Wirkung = ET fällt nicht von selbst an Veräußerer zurück. bei unteilbarer nur Gesamtrücktritt. sodass eines die Geschäftsgrundlage des anderen ist. Das kann sich natürlich auch aus Natur und Zweck des Geschäfts ergeben. § 1048: Übergang der Preisgefahr. § 1425: S hat das Recht zur schuldbefreienden Hinterlegung bei Gericht . keine SE-Pflicht des G bei Obliegenheitsverletzung .Gläubigerverzug: ist Annahmeverzug. ebenso kann S die Mitwirkung des G selbst setzen . ist der Gläubiger mit der Ausübung eines Gestaltungsrechtes in Verzug. Der Gläubiger nimmt die vom Schuldner zur gehörigen Zeit. es treten nicht die Folgen des § 918 ein. wörtliches Anbieten reicht. außer: S hat ein schon bei Vertragsschluss erkennbares Interesse an der Abnahme (zB. beim Werkvertrag kann der Werkunternehmer außerdem zurücktreten § 1168 und behält den geminderten Entgeltanspruch Oft: Gläubiger ist wegen Unmöglichkeitsfall verhindert. diese geht ja mit bedungener Übergabe über . bei Holschuld muss S nicht mal wörtlich anbieten. am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise angebotene Leistung nicht an. ob dann Folgen von Unmöglichkeit oder Annahmeverzug löst man mit > Sphärentheorie 95 . wenn der Termin fixiert ist. daher ist Gläubigerverzug idR nur Obliegenheitsverletzung. . Schuldner haftet nur noch für grobes Verschulden (GemR) . > setzt also Fälligkeit und reales Anbot voraus. Annahme ist idR keine Pflicht. idR kann auch nicht auf Mitwirkung geklagt werden. Künstler bemalt Oper) ➢ dann ist es eine Pflichtverletzung. er an der Leistungshandlung mitwirken muss und das unterlässt oder . so geht dieses nach angemessener Frist auf den Schuldner über (§ 906) . der Gläubiger ernstlich und endgültig die Annahme verweigert oder . ➢ der Schuldner hat §§ 918 ff oder § 1419 Rechtsfolgen. regelt § 1419: . Der Schuldner muss seine Leistungsbereitschaft erhalten. wenn . aber: S kann Ersatz für Aufwendungen auf die Sache über GoA fordern. . als hätte er gar nicht geliefert. Mangel muss bei Übergabe vorliegen. Sprachgebrauch und Verkehrssitte 96 . geregelt in §§ 922 ff . GWL-Recht ist zugunsten des Verbrauchers zwingend und es gibt Sondervorschriften in den §§ 8 ff KschG . > Deckungsgeschäft minus vereinbartem Geschäft im Zuge der Schadensminderungspflicht muss man sich aber um ein günstiges Deckungsgeschäft bemühen abstrakte Berechnung: Markt. die die Leistung bei Erbringung vorweist. unter Unternehmern § 377 UGB . . gleicht Störungen der subjektiven Äquivalenz aus . Fällt der Übergang der Preisgefahr nicht mit der Ablieferung zusammen. Sondervorschriften beim Bestandvertrag § 1096 . bei Zession §§ 1397 ff . Unterschied zu Nichterfüllung: Zäsur ist Übergabe aliud-Lieferung: ist Anderslieferung. GWL: ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Mängel. Dann werden die Gläubiger nach Quoten befriedigt. so kommt es auf den Gefahrenübergang an. bei Gattungsschuld entscheidet iZw allg.oder Börsenpreis ➢ dieser Preis minus vereinbartem Preis Insolvenz: In der Insolvenz werden alle Forderungen fällig gestellt und zu Geld. nur bei entgeltlichen > einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul . was nicht die versprochene Sache ist ein aliud. egal ob ursprünglich oder nachträglich . Rechtsfolge: so. Bei unbehebbaren Mängeln kann GWL schon vor Ablieferung geltend gemacht werden. Schlechterfüllung . .Berechnung des Differenzanspruchs: konkrete Berechnung: Abschluss eines Deckungsgeschäfts ist nachgewiesen. daher verschuldensunabhängig . daher Schuldnerverzug bei Stückschuld ist alles. Mangel: Mangel ist jede Abweichung von der vertraglich geschuldeten Leistung. zB. bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften . sie beim Vertragsschluss berichtigt wurden . öffentlich gemachten Äußerungen des Übergebers UND des Herstellers. zB. muss er beweisen. Wenn der Übernehmer erst nach 6 Monaten GWL geltend macht. aber: öffentliche Äußerungen binden den Übergeber nicht. der Verwendung gemäß Vereinbarung oder Geschäftsnatur . einer allfälligen Beschreibung. Weißwein statt Rot > aliud. zB. anderer Rotwein > Schlechterfüllung. wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Probe oder Muster . § 924 S 2: Vermutung. der Qualität und Quantität im Vertrag . gekauftes Lager enthält weniger kg Ware als angegeben . zB. wenn sie den Vertragsschluss nicht beeinflusst haben konnten Gs muss der Übernehmer den Mangel und den Vertragsinhalt beweisen. wenn . elektronisches Gerät ohne Bedienungsanleitung ist nach Verkehrsauffassung ein Mangel . dass der Mangel innerhalb der 6 Monate aufgetreten ist. dass ein Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. . Werbung und beigefügten Angaben . „unechter Quantitätsmangel“ ist ein Qualitätsmangel zB. Schwein zu dünn. nicht: „schmeichelweich“ . Sachmangel: haftet der Sache körperlich an. den Äußerungen des Herstellers werden die eines EWR-Importeurs und eines Anscheinherstellers gleichgestellt (§ 9222) . wenn er innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe hervorkommt. nicht: marktschreierisches . Die Leistung muss entsprechen . Abnützungserscheinungen Rechtsmangel: 97 . er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte . § 924 S 3: Vermutung gilt nicht. liegt vor. also Erfüllungsansprüche nach Grundsatz der zweiten Chance. 98 . aber: bei Zweckerreichung gibt es keinen GWL-Anspruch zB. ungewöhnliche Lasten wie zB. Bestandrecht. Nachtrag) Austausch wenn: ➢ der Übergeber es Verbesserung und Austausch verweigert ➢ der Übergeber damit in Verzug ist ➢ wenn die Bemühungen des Übergebers fehlschlagen ➢ Verbesserung und Austausch nicht möglich sind ➢ sie untunlich sind. dh. bei Gutglaubenserwerb auch Mangel: . nicht existente Sache oder nicht bestehendes Recht Rechtsfolgen der GWL: § 932: Primäre Behelfe. der Übernehmer hat das Wahlrecht zwischen: Verbesserung (= Nachbesserung. beim Übergeber liegenden Grund dann auch Sekundäre Behelfe: Preisminderung und wenn der Mangel nicht geringfügig ist auch Wandlung. Austausch nur bei Genusschuld. wenn dem Übernehmer nicht die vertragsgemäße rechtliche Position verschafft wird. Servitut . nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für den Übergeber möglich wären ➢ das für den Übernehmer unzumutbar wäre aus einem triftigen. keine behördliche Bewilligung . Verbesserung geht nur bei Behebbarkeit. Beide sind am ursprünglichen Erfüllungsort zu leisten und unentgeltlich durchzuführen. muss er SE leisten. kann aber trotzdem wandeln. 99 . ohne Wert weitet sich der im Zeitpkt der Übergabe vorhandene Mangel später aus. Der Übernehmer kann grundsätzlich zwischen Preisminderung und Wandlung (heißt actio redhibitoria) wählen. . Geringfügiger Mangel ist zB. ein Surren bei Neuwagen. nicht: die Heizung heizt nur auf 20°C. ganz neue Technologie. § 924 ist auf Tierkrankheiten nicht anwendbar. Wenn es aber zur Preisminderung gg Null kommen würde. außer: außergewöhnliche Vorteile zB. Rechtsfolgen der Preisminderung: ist die actio quanti minoris. dh. kann das rechtsmissbräuchlich und somit untersagt sein. da man die GWL nicht einschränken kann (§ 9 KSchG). Rechtsfolgen der Wandlung: . den der Übergeber wegen des Mangels erlangt hat. schon. Der GWL-Berechtigte hat aber auch noch Anspruch auf Besetitigung der mangelhaften Sache.hat der Übernehmer die Rückstellung unmöglich gemacht. auf Herabsetzung des Kaufpreises. Preisminderung wird mit der relativen Berechnungsmethode berechnet. aber auf andere Mängel evtl.schuldrechtlich ex tunc. Rein theoretisch ist die Preisminderung auch bei schweren Mängel zulässig. sachenrechtlich ex nunc wie Rücktritt. wenn beide Vertragspartner auch über den mangelfreien Teil kontrahiert hätten (analog zu §§ 918 und 920). Viehmängel: Sondervorschriften in §§ 925 – 927 §§ 933. vereinbarter : geminderter Preis = objektiver Wert ohne Mangel: obj. 933a Die gelten aber nicht für Verbraucher. zB defekte Bremsen führen zu Unfall mit Totalschaden Statt GWL kann der Übernehmer die Herausgabe des Vorteils verlangen. Bei Teilmangel ist die Teilwandlung möglich.übrigens: so was wie eine längere Lebensdauer wegen Verbesserung muss isch der Übernehmer nicht anrechnen lassen. dh. ist auch für diesen Weiterfressermangel einzustehen. weil unvereinbar mit der Art des Mangels. Fristen gem. verliert er alle Rechte aus dem Mangel. Das nennt man „Perpetuierung der Einrede“. Anzeige des Mangels: § 933: Zeigt der Übernehmer den Mangel jedoch innerhalb der Frist an. 100 .Selbstverbesserung: M1: mit § 1041 (Verwendungsanspruch) M2: analog § 1168 (Vereitelung der Ausführung beim Werkvertrag) ➢ M2 ist bessser Der Anspruch ist nicht mit Preisminderung geltendmachbar. Dachdecker) und Kauf von Sachen. Bestandteil von unbeweglichen Sachen zu werden (zB. SE statt GWL. bleibt ihm danach die Einrede der Mangelhaftigkeit (unbefristet). Irrtum über Mangelhaftigkeit außer: Übergeber hat den Mangel listig oder grob fahrlässig verschwiegen. § 377 UGB: Pflicht zur Mängelrüge: unterlässt der Unternehmer die Rüge. § 933: 6 Wochen – Vieh 2 Jahre – bewegliche Sachen 3 Jahre – unbewegliche Sache sowie Arbeiten daran (zB. Ziegeln) Unternehmen gelten als unbewegliche Sachen. Verfliesung. was sich der Übergeber durch die Nichtverbesserung erspart hat. die dazu bestimmt sind. Jedenfalls kann der Übernehmer vom Übergeber nur das fordern. > GWL. Geltendmachung und Verjährung der GWL: Die Ansprüche sind innerhalb der GWL-Frist mit Klage oder Einrede geltend zu machen oder durch vertragliche Einigung. wenn er den Mangel bis dahin angezeigt hat. Beim Rechtsmangel ist die Geltendmachung schon bei unzweifelhaftem Bestehen des Mangels möglich. auch: der Mangel war nicht offen. die er dem Dritten gegenüber gehabt hätte. § 16 KSchG ist die Geltendmachung bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung möglich. > sonst kann der Übergeber dem Übernehmer alle Einwendungen entgegenhalten. Auch Verkürzung ist möglich. sondern es muss wahrscheinlich sein. muss er dem Übergeber den Streit verkünden. § 931: wird der Übernehmer von einem Dritten in Anspruch genommen. Verzicht/Veränderung: § 1502: im Voraus ist weder Verzicht noch Verlängerung zulässig. also wenn der Übernehmer die Sache tatsächlich erhält. Beim Abzahlungsgeschäft gem. es hängt nicht unbedingt von Anspruchserhebung durch einen Dritten ab. Fristenlauf: Nach erfolgreicher Verbesserung beginnt die Frist neu zu laufen. Ausschluss: § 928: im Zeitpunkt des Vertragsschlusses offene Mängel (weil einfließt inPreis) auch: Lasten im Grundbuch. Beim Sachmangel beginnt die Frist mit (vollständiger) Ablieferung der Sache zu laufen. dass die Berechtigung vorliegt. § 933: erlaubt die Verlängerung doch.§ 31e2 KSchG: Rügeobliegenheit beim Reiseveranstaltungsvertrag bei Unterlassen der Rüge behält der Verbraucher zwar die GWL-Rechte. aber ein Mitverschulden des Reisenden kann beim SE gem. außer im KSchG. 101 . § 1304 angerechnet werden. aber dem Übernehmer bekannt. Dh. § 23 KSchG: die Einrede bleibt dem Verbraucher. aber auch erst dann. Einzelleistungen aus Reallasten. auch. auch beim Verbrauchergeschäft § 929: Kauf einer wissentlich fremden Sache und Verzicht auf GWL iZw erfasst ein Verzicht nicht Mangelfolgeschäden .vor Kenntnis des Mangels können sie nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden dh. dass Rechte aus vor Leistungserbringung entstandenen Mängeln nicht eingeschränkt werden können. nicht bei Gattungskauf oder Werkvertrag. weil Pflicht zur Lastenfreiheit (Depuierungspflicht). nachträglicher Verzicht ist möglich zB. aber: Übergeber haftet dennoch. Steuern. 102 . der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. öff. Pfandrechte. § 879 . Hypotheken. Rspr: Ausschluss der GWL in AGB ist sittenwidrig gem. Besonderer Rückgriff bei GWL: § 933b: ein Unternehmer. gilt nur bei Spezies. daher sind auch die Gefahrtragungsregeln zugunsten des Verbrauchers zwingend. Lasten nicht: Servituten. bei Weiterbenützung der Sache trotz Kenntnis des Wandlungsrechts § 91 KSchG: GWL-Rechte aus dem ABGB sind zugunsten des Verbrauchers zwingend.- rechtl. Zölle. müssen aber auch innerhalb der GWL-Frist geltend gemacht werden zB. wenn er die Eigenschaft zugesichert oder den Mangel listig verschwiegen hat aber: Schulden und Rückstände müssen auch bei offenen Mängeln vom Übergeber vertreten werden. fortlaufende Lasten § 930: Kauf in Paussch und Bogen der Verkäufer haftet nur bei Zusicherung und Arglist. kann von seinem Vormann auch nach Ablauf der GWL-Frist GWL fordern. nachdem der Regressfordernde seine Leistung erbracht hat. der durch die mangelhafte Leistung/Sache verursacht wird. § 1487 . Das Regressrecht gem. . Auch hier ist die Rügepflicht gem. Sonst entspricht es der GWL nach §§ 922 ff. der zur Anfechtung nach § 871 oder zur Anpassung nach § 872 berechtigt.) GWL und andere Behelfe: . evtl. SE für Mangelfolge. . > Wahl zw. solang das letzte Glied in der Vertragskette ein Verbraucher und der Vormann ein Unternehmer ist. welches Stück ausgewählt wird und damit über Zukünftiges . Irrtum evtl. zB.auch: für Zwischenhändler. § 933b ist unabdingbar. den Irrenden so zu stellen. Tiere sterben an mangelhaftem Futter 103 . auch bei GWL-Ausschluss geltendmachbar . Dadurch kann entstehen: . Der Regress muss binnen 2 Monaten ab Erfüllung der eigenen GWL-Pflicht geltend gemacht werden. Wucher und laesio enormis können beim Mangel auch gegeben sein > Konkurrenz. Darüber hinaus gibt es eine absolute Frist von 5 Jahren. § 377 UGB zu beachten. Irrtum und GWL. praktisch nur bei Spezies weil bei Gattung ists Irrtum darüber. längere Frist gem. liegt auch ein Eigenschaftsirrtum (über die Mangelfreiheit) vor. Mangelfolgeschaden. auch hier Verbesserung primär. als wäre seine irrige Vorstellung zutreffend. die von ihrem Nachmann in der Vertragskette nach § 933b in Anspruch genommen wurden. weil Übergeber hat das Recht. wenn der Schuldner seine vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch sonstige Güter des G schädigt. aber: Anspruch ist mit der Höhe des eigenen Aufwandes beschränkt. (beachte: vor Ablauf der Frist ganz normal GWL nach § 922 ff.und Begleitschäden: Es liegt eine positive Vertragsverletzung vor. Bsp: Zusicherung.. Wandlung“ Bei teilweiser Behebbarkeit kommt es zur Verbesserung plus Ersatz der Preisminderungskosten. . 1298. Ein Recht auf SE in Geld besteht bei gleichen Voraussetzungen wie bei gwl-rechtlicher Preisminderung. zu ersetzen ist gs das Erfüllungsinteresse. die Sache zwischen Vertragsschluss und Übergabe schuldhaft beschädigt oder . Der Geldersatz erfolgt . behebbaren Mangel nicht vor Übergabe beseitigt oder wenn . zB. bei Fertigstellung des Werkes lässt der Werkunternehmer sein Werkzeug fallen und verletzt den Werkbesteller Bei beiden steht SE gem. Zunächst nur Verbesserung und Austausch. durch Rückerstattung des Entgelts. Verjährungsfristen gem. . der durch eine reine Schutzpflichtverletzung bei ordnungsgemäßer Hauptleistung entsteht. §§ 1295 ff ex contractu zu samt §§ 1313a. § 1489: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und SChädiger 30 Jahre absolute Frist ab Übergabe 104 . Der Übernehmer hat wie bei GWL auch einen Anspruch auf Beseitigung der mangelhaften Sache. als Wertdifferenz (mit und ohne Mangel) . als Mangelbehebungskosten . auf positives Vertragsinteresse haftet der Übergeber. wenn er . das Gemälde sei ein Original ist nur Eigenschaftszusicherung. einen ursprünglichen. SE statt GWL: für den Ersatz des Mangelschadens! § 933a stellt das klar. er eine Eigenschaft der Spezies garantiert hat. Begleitschaden. Auch bei fahrlässiger Irrefühung. weil Vorrang der SE-rechtlichen Naturalrestitution. nicht eine Garantie. wenn der Mangel nicht geringfügig ist > „se-rechtl. beachte: unter Unternehmern gibt es da keine Mängelrüge weils ja nicht GWL ist. 105 . begünstigt wird idR nur der Endabnehmer . Unkenntnis eines Mangels etc. Garantievertrag der Erzeuger gibt eine Garantie und steht für die Mangelfreiheit ein dh. dient der Wahrung der objektiven Äquivalenz ohne subjektive Elemente Maßgebend sind die Werte der Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. idR stillschweigende Annahme durch den Käufer. „unechte Garantie“ = Garantiezusage des Verkäufers. indem er bis zum gemeinen Wert aufzahlt. laesio enormis: § 934: Verkürzung über die Hälfte bei zweiseitig verbindlichen Geschäften. innerhalb des GWL-Zeitraumes treten keine Mängel auf > egal. . Garantie: . kann er die Vertragsaufhebung abwenden. iZw wird das angenommen. . wobei Zugang nach Verkehrssitte nicht erwartet wird. nicht nachträgliche Mängel > eigentlich nicht Leistungsstörung. Der andere Teil hat eine facultas alternativa. Garantie zugunsten des Verbrauchers siehe § 9b KSchG. Egal ob Irrtum über den Wert. sei es die Verlängerung oder inhaltlich zB. . Das gilt auch für Mangelfolgeschäden. wenn sein Partner sich auf laesio enormis beruft. meist auf Verpackung der Ware oder beigelegter Urkunde > übermittelt der letzte Verkäufer als Bote .Beweislastumkehr: Die Vermutung des § 1298 wird durch § 933a auf 10 Jahre ab Ablieferung befristet. ist die Abänderung der GWL-Regeln. Rechtsfolgen: Berechtigt den Verkürzten zur Aufhebung des Vertrages. zusätzlich zur GWL kann ein Dritter (der Garant) in Anspruch genommen werden . ob schon bei Übergabe vorhanden. schuldrechtlich ex tunc. sachenrechtlich ex nunc mit bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung. dass sogar schon Verkürzung über die Hälfte > laesio enormis ist anwendbar l. Erlöschen der Schuld: möglich durch ➢ Erfüllung ➢ schuldbefreiende Hinterlegung ➢ Leistung an Zahlungs Statt ➢ Aufrechnung ➢ Verzicht ➢ Vereinigung Tod ➢ Zeitablauf ➢ Kündigung ➢ Insolvenzverfahren. die Sache in einer gerichtlichen Versteigerung erworben wurde Bsp: Der Übernehmer weiß. Vergleich. der Übernehmer erklärt. e. laesio enormis ist aber nicht anwendbar. sodass ihr Wert über die Hälfte gemindert wird (und weitere Fälle). Leibrentenvertrag nicht: Glücksvertrag. dass er ein Verlustgeschäft macht. eine gemischte Schenkung vorliegt .§ 935: Ein Vorwegverzicht ist nicht möglich. Verjährung: muss innerhalb von 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden oder Parteieneinigung (§ 1487) „nachträgliche laesio enormis“: Siehe § 1048 beim Tausch: der Tausch zerfällt. wenn . Gesellschaftsvertrag. Erfüllung: 106 . der Übernehmer den wahren Wert kannte . ist anwendbar auch auf Bestandverträge. dass er eine besondere Vorliebe hat . erfährt aber erst nachträglich. Erbteilungsvereinbarungen. wenn die Sache zwischen Vertragsschluss und Übergabe durch Zufall ganz untergeht oder beschädigt wird. dann Kapital • bei mehreren Kapitalien erst das fällige • bei mehreren fälligen Kapitalien die beschwerlichste Schuld. die mit den höchsten Zinsen oder eine pfandgesicherte • ansonsten werden alle Schulden verhältnismäßig getilgt. gem. zB Geldschulden im bargeldlosen Zahlungsverkehr Tilgungsregel der §§ 1415. Forderung geht auf den Dritter über zB. Mit Zustimmung des Gläubigers oder des Schuldners können auch Dritte leisten. . Zahlung an Geschäftsunfähigen nur. Leistung durch Dritte führt zur . . zum Erlöschen der Schuld. § 1415 nicht verpflichtet. der eine fremde Schuld bezahlt. auf der Rechnung oder einer anderen Urkunde . § 1412. . Teilzahlungen sind darauf zu vermerken 107 . § 1423: ist die Schuld höchstpersönlich. S kann leisten an den Gläubiger. wenn das Bezahlte noch vorhanden ist oder zum Nutzen des Empfängers verwendet worden ist. wenn vorhanden. Teilleistungen entgegenzunehmen. Quittung ausstellen. . im Zweifel wird zuerst angerechnet/getilgt: • Zinsen. die einvernehmlich bestimmt wurde. Einlösung dh. Tilgung oder .ist die Leistung des Geschuldeten gem. An wen leisten? . so gilt jene als erfüllt. dessen Vertreter oder kraft Ermächtigung an Dritte. 1416: Hat ein Schuldner mehrere Verbindlichkeiten demselben Gläubiger gegenüber. das ist eine schriftliche Bestätigung über die Erfüllung. § 1395 bei der Zession möglich. Der Gläubiger ist gem. sonst auch durch Gehilfen. für die er einstehen muss Gegenverbindlichkeiten des Gläubigers nach Erfüllung: . so muss der Schuldner persönlich leisten. Leistung durch den Schuldner führt zur Tilgung. Da Sinn dieser Regelung die Ersparnis von Mühen und Anstrengungen ist. ohne Zustimmung geht das bei ius offerendi ac succedendi . dh. Schuldschein muss zurückgegeben werden. ist der G verpflichtet Teilzahlungen entgegenzunehmen wenn diese mit keiner Mühe verbunden sind. § 1358 für den. §1424 Wer leistet? . dh.Gutgläubige Leistung an den Nichtgläubiger ist gem. Leistet ein Bürge an Zahlungs Statt. GWL-rechtliche Wandlung führt zum Aufleben der ursprünglichen Forderung.schuldbefreiende Hinterlegung: § 1425: bei Annahmeverzug. so geht die ursprüngliche Forderung gem. Leistung zahlungshalber: die im Einvernehmen erbrachte andere Leistung dient nicht der Erfüllung. Kein Gericht erster Instanz kann die Annahme verweigern. § 1414: im Einvernehmen wird etwas anderes zur Erfüllung gegeben. Die Abtretung einer Forderung zu Tilgungszwecken kann sowohl zahlungshalber. Leistung an Zahlungs Statt: heißt datio in solutum. sondern der Gläubiger kann sich daraus befriedigen. Aufrechnung: 108 . dh. wenn er es abholt. damit gehen auch Sicherungsrechte unter. Unbekanntheit oder Abwesenheit des Gläubigers oder anderen ähnlichen wichtigen Gründen kann der Schuldner die Leistung beim Gericht des Erfüllungsortes schuldfreiend hinterlegen. aber Eigentum erwirbt er erst. Mit dem Erlag geht jedenfalls die Gefahr auf den Gläubiger über. als ursprünglich vereinbart. § 1358 auf ihn über. Ohne hinreichenden Grund unwirksam Wenn möglich. muss die Hinterlegung dem Gläubiger bekanntgegeben werden. Forderungen zahlungshalber gegeben. Die Hinterlegung heißt auch Erlag (Einzahlung). Die Schuld erlischt nur soweit er Befriedigung erlangt. Im Zweifel werden körperliche Sachen an Zahlungs Statt. als auch an Zahlungs Statt sein. die Hauptleistung wird geändert und gleichzeitig die erfolgt die Leistung der anderen Sache. bei einseitiger Kompensation müssen außerdem gegeben sein . Aufrechnungserklärung damit Ausübung eines Gestaltungsrechts . ist die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung > wirkt als Zahlung. der Gläubiger einer Naturalobligation kann damit nicht aufrechnen. Voraussetzungen: . der Bestohlene kann schon mit Ansprüchen aus dem Diebstahl aufrechnen . § 1440: eigenmächtig oder listig entzogene. wann sich die Forderungen zum ersten Mal gegenüber standen > daher auch mit im Aufrechnungszeitpunkt verjährten Forderungen möglich außer: Aufrechnender ist zur vorzeitigen Zahlung berechtigt . IO: gegenüber unpfändbaren Forderungen . dh. der Schuldner schon . Gegenseitigkeit: jeder ist zugleich Gläubiger und Schuldner des anderen außer: bei Zession kann der Schuldner bis zur Verständigung mit Forderungen gegen den Neugläubiger aufrechnen. wird getilgt. dh. es kommt also darauf an. nicht: selber Rechtsgrund. § 1441: gegen eine Forderung des Staates kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden.= Kompensation. Äpfel gleicher Art . Fälligkeit die Forderungen müssen sich irgendwann mal fällig gegenüber gestanden sein. weil die Aufrechnungserklärung zurück wirkt. Gleichartigkeit zB. in Verwahrung oder Bestand genommene Sachen gilt aber nur für den. Aufrechnungsverbote sind auch vereinbar 109 . soweit sich die Forderungen decken. Gültigkeit = Richtigkeit dh. entlehnte. Liquidität oder ähnliches Aufrechnungsverbote: . gleiche Höhe. die er gegen den Altgläubiger hatte. Geld. hat auch Sicherungszweck. Klagbarkeit. ders getan hat. für die dieselbe Zahlstelle zuständig ist . gleichzeitig Befreiung und Befriedigung durch Verrechnung. aber § 812: Ein Gläubiger. Es sind Urkunden. sondern sie ruht nur. das ein eigenständig klagbarer Titel ist. wenn es um Rechtsverhältnisse ganz verschiedener Art geht wenn ein Schuldner seinen Gläubiger beerbt ändert das nichts an den Rechten der Miterben. „die Kompensation erfolgt automatisch. Dabei kommt es zur globalen Kompensation. unter der Bedingung dass man sie nachträglich erklärt“ Deshalb kann die Kompensationserklärung noch wirken. durch erbrechtliche Universalsukzession. Verzicht: 110 . Ein beidseitig festgestelltes Saldo ist ein konstitutives Schuldanerkenntnis. in dem sich die Forderungen einander zum ersten Mal aufrechenbar ggü standen. gegenseitige Ansprüche aus einer dauernden Geschäftsbeziehung werden in regelmäßigen Zeitabständen abgerechnet. bis dahin gestundet Vereinigung: = Konfusion. Zu festgelegten Abrechnungsterminen. es tritt jedoch keine Konfusion ein. 1 Z 8 KSchG Rückwirkung: die Kompensation wird auf den Zeitpkt bezogen. kann Nachlassseparation verlangen und seine Forderung gegenüber dem Nachlass geltend machen. so geht die Forderung unter. kann er weiter auf einen Bürgen greifen. Gibt der Schuldner = Gläubiger das Papier einem Dritten. Legataren und Erbschaftsgläubigern. der seinen Schuldner beerbt. va. lebt die Forderung wieder. § 1445 Vereinigen sich Gläubiger und Schuldner in einer Person.und Orderpapieren ist die Geltendmachung von Rechten an deren Besitz gebunden. weil niemand sein eigener Schuldner sein kann. was übrig bleibt ist Saldo. wenn ein Gläubiger seinen Schuldner beerbt und der Nachlass dessen Schuld deckt. Bei Inhaber. aber beachte § 6 Abs. wenn bei ihrer Abgabe eine Forderung bereits verjährt ist Kontokorrent: siehe § 355 UGB. Hier geht die Forderung durch Konfusion nicht unter. § 1448 . entgeltlich oder unentgeltlich . § 1444: durch Vereinbarung mit dem Schuldner . kein contrarius actus . Tod: . also Verzicht von beiden Seiten > dazu brauchts Auflösungsvereinbarung Zeitablauf: wenn befristet. verzichtbar sind nur Rechte. Ansprüche nicht: Schuldverhältnis als ganzes. ein Gestaltungsrecht. das das Schuldverhältnis auflöst. bei Vollmacht Insolvenzverfahren: im Konkurs könne die Gläubiger weiter auf das Vermögen de Schuldners greifen bei einem Sanierungsplan (rechtskräftig bestätigt) können aber teilweise Verbindlichkeiten erlöschen.= Erlass. sonst tritt der Erbe in die Leistungspflicht ein. des G berührt nichts. Bestellte Sicherheiten Dritter haften aber weiterhin Ein Ausgleich führt zum teilweisen Erlöschen der Schulden ebenso: im Konkurs geschlossener Zwangsausgleich §§181ff IO . empfangsbedürftige Willenserklärung. die Forderung geht auf die Erben über jedoch Ausnahmen wie zB. § 1449 Kündigung: beim Dauerschuldverhältnis. ohne dass der S den Ausfall ersetzen müsste. Entsagung . Dienstverhältnis . Auftrag. des S führt bei höchstpersönlichen Schulden zum Erlöschen zB. ist einseitige. immer formlos (Form des Titels egal).Privatinsolvenz Änderung von Rechten und Pflichten: inhaltlich durch 111 . Anerkenntnis personelle durch . wird anderes vereinbart. wenn die neue tatsächlich entsteht ➢ Anfechtung des / Rücktritt vom Neuerungsvertrag führt zum Aufleben des alten Vertrags ➢ gegen die alte Forderung bestehende Einreden könen auch gegen die neue erhoben werden (dispositiv) ➢ § 1378: alte Bürgschaften und Pfänder erlöschen. ihre Position kann aber ohne Zustimmung nicht verschlechtert werden Vergleich: § 1380: ist die einvernehmliche Neufestlegung strittiger Rechte unter beiderseitigem Nachgeben. ist die vertragliche Änderung von Nebenbestimmungen zB. Zinshöhe. Vertragsstrafe Das Schuldverhältnis besteht weiterhin. Kücheneinrichtung statt Schlafzimmereinrichtung > die alte Verbindlichkeit wird aufgehoben und gleichzeitig eine neue begründet. Leistungszeit. Schuldübernahme . . Novation . Vergleich . Vertragsübernahme . ➢ Bürgen und Pfänder bleiben. -ort. geleistet soll erst später werden. dient der Streitbereinigung ➢ „Feststellungsvertrag“ 112 . Zession Novation: = Neuerungsvertrag. müssen Bürgen und Pfandbesteller zustimmen Schuldänderung: § 1379. Rücktrittsrecht. wenn die alte tatsächlich bestand und die alte erlischt nur. Leihe in Miete. Quantität. § 1376 ist die Änderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstandes eines Schuldverhältnisses zB. Schuldänderung . ➢ eine neue Verbindlichkeit entsteht nur. Zession: = Forderungsabrtretung. Für die Unterbrechung der Verjährung nach § 1497 reicht ein deklaratives. entgeltlicher Vertrag ➢ nicht. ich behebe deinen Schaden aus Kulanz“ ist NICHT deklaratives Anerkenntnis ➢ bloße Wissenserklärung ➢ zu Beweiszwecken > ist also widerlegbar zB. weil er sich in einem Liquiditätsengpass befindet. ist ein neuer. Vertrag. soweit er von der wahren Rechtslage abweicht (konstitutive Wirkung) ➢ Einreden gegen die alte Forderung stehen nicht mehr zu > Bereinigungswirkung ➢ ist endgültig ➢ § 1386: keine laesio enormis ➢ Wucher schon ➢ § 1387: keine Irrtumsanfechtung außer: Erklärungsirrtum und Irrtum betreffend die Vergleichsgrundlage (das sind Umstände. A bittet B um Zahlungsaufschub. ➢ zweiseitig verbindlicher. die bei Vergleichsschluss von beiden Parteien als feststehend angenommen wurden) ➢ § 1390: Bürgschaften und Pfänder bleiben bis zur Höhe der alten Schuld bestehen Anerkenntnis: konstitutives. in dem der Schuldner nachgibt und ein strittiges Recht des Gläubigers anerkennt ➢ „Feststellungsvertrag“. „ok. wenn öffentliche Interessen entgegenstehen zB. selbstständiger Verpflichtungsgrund ➢ dient der Streitbereinigung ➢ Irrtumsanfechtung wie Vergleich (nur Grundlage und Erklärung) zB. § 1393 113 . Gültigkeit der Ehe ➢ der Vergleich ist ein neuer Rechtsgrund. Sonderform des Vergleichs ➢ konstitutive Wirkung. Auszahlung eines Kreditbetrags . Teilabtretung ist bei teilbaren Forderungen möglich . kann nicht wegen Verletzung fremder Forderungsrechte belangt werden. und: ein Zessionar. eine Zession ist ungültig. dann wirkt es nur relativ! dh. der Schuldner bleibt . zwischen Unternehmern ist das Zessionsverbot verbindlich. nur bei veräußerlichen Rechten. vertragliche Zessionsverbote zwischen Verbrauchern oder Verbrauchern und Unternehmern wirken absolut! dh. . AltG = Zedent NeuG = Zessionar . denn wenn Zession und Zessionar dem Schuldner bekannt gemacht wurden. Mietzinsforderung nach MRG. weil er die Verständigung aus leichter Fahrlässigkeit nicht kannte. nicht: Unterhaltsanspruch. wenn es einzeln ausgehandelt wird und für den Gläubiger nicht gröblich benachteiligend ist (ist es aber idR) . unpfändbare Forderungen nach IO . Inhalt der Verpflichtung bleibt. Lohn. Rechtszuständigkeit wird geändert . kann er (gem. . § 1396a Abs 1) nicht mehr schuldbefreiend an den Zedenten leisten außer: der S leistet an den Zedenten. dh. Gestaltungsrechte können gs nur mit dem Hauptrecht übertragen werden außer: zB. wenn bestimmt oder bestimmbar. die Abtretung ist wirksam. Wieder/Rückver/Vorkaufsrecht. der Rechtsgrund muss umschrieben sein . nicht bei höchstpersönlichen zB. künftige Forderungen sind zedierbar. auch gegenüber dem Zessionar 114 . der das Verbot kante. GWL-Rechte abtreten. § 1396a Abs 1: wenn ein solches Verbot gültig ist.und Gehaltsforderung ist gs möglich aber: § 12 KSchG – die Abtretung durch den Verbraucher zur Sicherung/Befriedigung noch nicht fälliger Forderungen des Unternehmers sind zulässig Abtretungsverbote: . Forderungskauf oder –schenkung. Gem. kann vor oder bei Zahlung vom gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangen. Forderungen gehen ex lege auf den neuen Gläubiger über. § 1423 haftet der Zedent nur bei Betrug. für die er persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haftet. Pfandbesteller Ein Anspruch nach § 1358 schließt den Verwendungsanspruch des § 1042 aus. wenn er listig das Bestehen der Forderung vorspiegelt notwendige Zession: § 1422. gültiger Titel zB. Nimmt der Gläubiger die Zahlung an. tritt von Gesetzes wegen in die Rechte des Gläubigers ein und kann ohne Einlösungserklärung die Forderung gegen den Schuldner geltend machen.Legalzession: cessio legis. Bürge. § 1423 haftet der Zedent für die Richtigkeit und Einbringlichkeit nur im Fall des Betrugs. va. GWL-Einschränkung: gem. zB. Sicherungsabrede Der Titel muss der Form entsprechen. wer die Schuld eines anderen bezahlt. § 1358: wer eine fremde Schuld bezahlt. 115 . Rechtsgeschäftliche Zession: Voraussetzungen: . so wirkt das als Einlösung (auch konkludent). Achtung: GWL-Einschränkung. zB. Mittelding zwischen rechtsgeschäftlicher und gesetzlicher Zession. Legalzessionen gibt es auch im ASVG für den Sozialversicherungsträger und im VersVG für den Versicherer zB. kann der S schuldbefreiend an den vermeintlichen NeuG zahlen. zB. Die Vereinbarung zwischen Zedent und Zessionar über die Zession ist dann das Verfügungsgeschäft. die gegen den AltG vor Abtretung entstanden sind. Im Zweifel muss der Schuldner Nachforschungen anstellen oder die Leistung gem. Zessionar – Schuldner S kann Einreden aus dem Verhältnis Zedent – Zessionar geltend machen.oder Anfechtungsrecht. wenn der neue G strenger ist und zB. Dieses ist gs formlos. Unternehmern 116 . (auch nicht. meist fallen diese zwei Akte zusammen Durch die Zession verschlechtert sich die Position des debitor cessus nicht. außer: Sicherungszession . weil der Inhalt der Schuld nicht geändert wird. Auch: Kompensation. also wenn der S fälschlich von einer Zession verständigt wird. § 1425 hinterlegen. es liegt Scheinzession vor nicht: noch nicht ausgeübtes Rücktritts. die die Gläubigerstellung des Zessionars in Frage stellen. Zession hat keinen Titel. §§ 1395 f: der Schuldner kann aber bis zum Zugang der Verständigung mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zahlen. Der Schuldner kann dem NeuG alle Einwendungen entgegenhalten. obwohl der Nichtgläubiger ist. Rücktritts. (zB. keine Stundung gewährt). Vertrag wurde vom Zedent angefochten. bei Schenkung Notariatsakt oder wirkliche Übergabe > da genügt die symbolische. also die Übergabe einer Urkunde oder die Verständigung des debitor cessus) . Eine Verständigung ist daher nicht notwendig. Abtretungsverbot zw.und Anfechtungsrechte Bei Putativzession. weil das der erste Modus ist und weil nemo plus gem. 117 . subsidiär §§ 922 ff. Zedent – Zessionar Richtet sich nach dem Schuldverhältnis zwischen ihnen (zB. außer: . Dabei ist die Haftung jedoch mit Höhe des Entgelts beschränkt. bei Verschulden gibt es evtl. auch SE. sind auch dispositiv. Gutgläubiger Forderungserwerb: ist unmöglich. Kauf). die bei Abtretung oder späterer Fälligkeit gegeben sein müssen. §§ 1397 ff besondere GWL-Regeln. Auf den Zessionar gehen auch die Nebenrechte automatisch über. § 9162: bestehende Forderung wird einem gutgläubigen Dritten zum Schein abgetreten. . die getilgt. bei unentgeltlicher Zession haftet der Zedent nicht . § 367 ist nur auf körperliche Sachen anwendbar. der Sicherung oder der Durchsetzung der Hauptforderung dienen. aber noch im Grundbuch eingetragen ist . wenn er die Verbindlichkeit ihm gegenüber konstitutiv anerkennnt.§ 1396: S verliert alle Einreden gegen den redlichen Zessionar. im Wertpapierrecht Doppel-/Mehrfachzession: es erwirbt der erste Zessionar. dann kommts zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung. § 442. bei entgeltlicher haftet er für die Richtigkeit und Einbringlichkeit. bei Hypothekarforderung. Leistet der S rechtsgrundlos an den Zessionar. . im Zweifel . wobei sich das Erfüllungsinteresse nach dem Wert der Forderung richtet. die dm Zweck. steht unter der obligatorischen Bindung. Dem S stehen auch Einwendungen gegen den Zessionar zu. Inkassozession: ist eine Treuhand! Sonderform der Zession. Im Außenverhältnis hat der Zessionar aber das Vollrecht. hat der wirkliche Gläubiger einen Verwendungsanspruch nach § 1041. dass er die eingehobene Leistung an den Zedenten abführen muss. Zur Gültigkeit müssen die Vorschriften der Pfandbestellung erfüllt sein. ändert das nichts. Wird eine Forderung von einem falschen „Zessionar“ eingezogen. aber unter der obligatorischen Beschränkung. (gilt generell) Außerdem ist ein solcher Eingriff in die Gläubigerstellung rechtswidrig und kann bei Verschulden Schadenersatzansprüche auslösen. die erst nach Verständigung gegen den Zedenten entstehen. 118 . brauchts Publizität. Sobald eine Zession auch ein Sicherungsmoment hat. erst bei Drittschuldnerverständigung oder Vermerk in den Geschäftsbüchern des Zedenten ist die Zession wirksam. dh. ist die Übertragung des Vollrechts an den Zessionar. Sicherungszession: Sonderform.Wird der Schuldner nicht von der ersten. Bei mehrfacher Sicherungszession ist diejenige wirksam. für die zuerst der Publizitätsakt gesetzt wird. sondern von einer späteren Zession verständigt. dass sie nur bei Zahlungsverzug des Zedenten eingezogen und sich daraus befriedigt werden kann. weil seine Sache rechtsgrundlos zum Vorteil eines Dritten verwendet wurde. Der Schuldner kann aber schuldbefreiend an den ihm bekanntgegebenen Putativgläubiger leisten. wenn gar keie Disposition über das wesentliche Vermögen mehr.Der Zedent hat ein Aussonderungsrecht im Konkurs des Treuhänders. Factoring: ist die Zession der Forderungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen. wenn der Rechtsgrund feststeht (zB. Ist entweder ein Forderungskauf oder eine Inkassozession. Factor ist der Zessionar. Kann aber sittenwidrig sein. Mantelzession: Ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf künftige Einzelabtretungen. bei der der Schuldner nicht verständigt wird und der Zedent die Forderung in eigenem Namen einziehen soll. alle Forderungen eines Unternehmers. zB. dann wird’s wohl unzulässig sein. wenn der Schuldner Kenntnis erlangt. stille Zession: Sonderform. Forderungen aus Warenlieferungen). 119 . weil der Schuldner dann nicht mehr schuldbefreiend an den Zedent zahlen kann und so was wie eine Einziehungsermächtigung gibt es nicht. Das Verpflichtungsgeschäft muss die Forderungen genau umschreiben. also individualisierbar sind. Probleme entstehen nur. wenn die Forderungen bestimmt. die in einem Geschäftsbetrieb entstehen. Globalzession: Abtretung mehrerer Forderungen zugleich ist wirksam. zB. es liegt ein Vertrag zugunsten des AltS zwischen dem NeuS und dem G vor. der neue S tritt neben den alten. wenn der Factor den Unternehmer befriedigt. durch Vertrag zwischen AltS und NeuS oder NeuS und G . auch ohne Zustimmung des G. bei dem der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit übernimmt und „unechtes“ wenn nicht. nur mit Zustimmung des Gläubigers . Schuldübernahme: hier erfolgt eine Änderung auf Schuldnerseite. . Schuldeintritt = privative Schuldübernahme . Es gibt „echtes Factoring“. nicht akzessorisch. inhaltlich bleibt das Schuldverhältnis gleich . wenn sie zugestimmt haben. Es gibt auch Neuerungsvertrag und gleichzeitig Schuldübernahme. Hauptschuld muss nur beim Beitritt bestehen. § 1405: an Stelle des alten Schuldners tritt ein neuer. bevor der Schuldner geleistet hat.Hat Finanzierungsfunktion. NeuS kann dem G alle Einwendungen entgegensetzen. § 1407: Bürgen und Pfänder haften nur weiter. . formlos . Schuldbeitritt = kumulative Schuldübernahme . . weil für ihn nur Verbesserung . gilts als Erfüllungsübernahme. 120 . es schließen entweder AltS und NeuS einen Vertrag mit Einwilligung des G oder . Wenn G die Einwilligung verweigert. die der AltS hatte. beide haften solidarisch . ist Legalzession! Sicherheiten bleiben aufrecht. dass S nicht erfüllen kann. Der dritte kann der Übernahme binnen 3 Monaten widersprechen. nicht eine privative. noch nach den §§ 38 ff UGB. Hypothekenübernahme: Wer eine mit einer Hypothek belastete Immobilie erwirbt. wird Realschuldner und haftet mit der Liegenschaft (Sachhaftung). wird auch nur für den Anteil gehaftet. Wer ein Vermögen oder Unternehmen über eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren erwirbt. § 39 UGB: Der Veräußerer haftet für Schulden. Im Unternehmensrecht gelten zusätzlich zu 1409 noch die §§ 38 ff UGB. 121 . gesetzlicher Schuldbeitritt va. Ist zwingendes Recht. § 1409: der Erwerber eines Unternehmens oder Vermögens haftet neben dem Veräußerer für die dazugehörigen Schulden. § 38 UGB: Der Erwerber eines Unternehmens unter Lebenden übernimmt alle unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse außer den höchstpersönlichen vom Veräußerer. haftet weder nach § 1409. die er bei tatsächlicher Übergabe kannte oder kennen musste wird nur ein Teil veräußert. wenn ein eigenes Interesse am Grundgeschäft besteht oder er weiß. Sie verjähren in 3 Jahren. ➢ im Zweifel ist eine Schuldübernahme eine kumulative. ➢ im Zweifel ist eine Erklärung ein Schuldbeitritt und nicht Bürgschaft. § 1409 ist eine umfängliche pro-viribus-Haftung (Betragsbeschränkung). die binnen 5 Jahren ab Unternehmensübergang fällig werden. Auch: Eintritt kraft Gesetzes zB. der dem KschG unterliegt > trotz UGB-Anwendbarkeit bleiben unwirksame Regelungen unwirksam. eine privative Schuldübernahme. der verspricht.Er kann aber auch die Schuld privativ übernehmen und haftet dann persönlich. Erfüllungsübernahme: § 1404: ist die Vereinbarung zwischen dem Schuldner und einem Dritten. nach § 12 MRG dem Mieter. Der Übernehmer tritt in alle Verpflichtungen. das auf einer Liegenschaft haftet. Bsp: Verbraucher übernimmt einen Vertrag. dass G den S nicht in Anspruch nimmt ➢ § 1423: G muss die Leistung des Dritten annehmen ➢ S kann G den Anspruch gegen D zedieren Vertragsübernahme: ABGB kennt es nicht. § 1408: iZw ist die Übernahme eines Pfandrechtes. ➢ wirkt nur zwischen Schuldner und Versprechendem ➢ nicht formbedürftig ➢ D haftet dem S dafür. Manchmal gibt ein Gesetz einem Vertragsteil dieses Recht auch ohne Zustimmung des anderen zB. § 14 MRG für Angehörige nach dem Tod des Mieters. die Leistung an den Gläubiger zu bewirken. ist aber zulässig. Forderungen und Gestaltungsrechte ein. der dem UGB unterlag > durch die Anwendbarkeit des KSchG werden unter Umständen gültige Klauseln 122 . wenn alle Beteiligten zustimmen. § 3 AVRAG für den Betriebserwerber Bsp: Unternehmer übernimmt den Vertrag eines Verbrauchers. ohne inhaltliche Änderungen des Schuldverhältnisses. nicht iVm 1358) verjährt 30 Jahre nach Zahlung. Teile können sich unabhängig voneinander verändern und erlöschen 2. Anspruch. aber nur im Außenverhältnis > Regress ist möglich (§ 896) . nicht für die Mitschuldner/ Mitgläubiger(§ 894) . jeder S haftet nur für seinen Anteil bzw. § 896: Regress des Mitschuldners. Die Partei auf der anderen Seite muss zustimmen. bei Leistung durch bzw. jeder G kann nur seinen Anteil fordern . §§ 888 ff . Vertragsbeitritt: Ein Dritter übernimmt kumulativ Rechte und Pflichten. Mahnung und Verzug treffen auch nur diesen einen Partner . Gesamtgläubigerschaft: wird der S von einem G belangt. Solidarschuld = Gesamtschuld. 123 . entsteht. Gläubiger.und Schuldnermehrheit Es gibt drei Möglichkeiten. Solidargläubigerschaft = Gesamtgläubigerschaft . obs einen gemeinsamen Rechtsgrund gibt. der (zu viel) bezahlt hat bei seinen Mitschuldnern. vertragliche Änderungen gelten idR nur für/gg diesen einen Partner. ungültig. Rechtsfolgen für Verschulden. jeder S schuldet das Ganze bzw. jeder G kann das ganze fordern . 1. wenn die Leistung teilbar ist (dispositiv) . Verjährung. kann er nur noch an diesen schuldbefreiend leisten (§ 892) . Gesamtschuldverhältnis . Hemmung und Unterbrechung gelten nur für/gegen den einen . (eig. das ist kein SE und besteht unabhängig davon. Aufrechnung wirkt für/gegen alle . geteiltes Schuldverhältnis = Teilschuldverhältnis. an einen erlischt die Schuld/Forderung . nur ein Entstehungsgrund gemeinsam . Schulderlass gilt iZw nur gegenüber diesem einen (§ 894). Forderungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts . Sicherheiten gehen auf ihn über in Höhe dessen. mehreren Personen wird unteilbare Leistung geschuldet (§ 890) . es können nur alle S gemeinsam leisten bzw. dass man sich ums Einverständnis des Dritten bemüht > „ Zusage der Verwendung bei einem Dritten“ 124 . Forderungen der Miteigentümergemeinschaft (§ 848) . was er zuviel bezahlt hat. Gesamthandgläubigerschaft: . Gesamthandschuldverhältnis . iZw im Innenverhältnis zu gleichen Teilen. wenn alle Gs zustimmen oder der eine G ihm eine Sicherstellung leistet (§ 890) Verträge zu Lasten Dritter: niemand kann ohne Zustimmung verpflichtet werden > unwirksam aber § 880a: die Zusage einer Leistung eines Dritten gilt als Bemühungszusage. § 820: beim unbedingten Erbantritt mehrer Erben . muss von jedem einzeln seinen Anteil fordern. dass nur alle G gemeinsam fordern können . . § 1347: beim Schuldbeitritt . § 890: iZw bei unteilbarer Leistung . § 891: bei teilbarer Leistung brauchts Vereinbarung . zur Klage auf Leistung an alle ist aber jeder einzelne legitimiert . § 128 UGB: bei Gesellschaftern einer OG 3. § 348 UGB: verpflichten sich mehrere Unternehmer zu einer teilbaren Leistung haften sie iZw als Solidarschuldner . § 895: iZw gibt es zwischen Mitgläubigern keine Ausgleichsansprüche . Gs können auch gerichtliche Hinterlegung zugunsten aller verlangen . § 1302: bei gemeinschaftlicher Schadenszufügung . Vereinbarung. alle G gemeinsam fordern . S muss/kann nur an einen einzelnen leisten. Gesamthandschuld: wenn mehrere eine nur gemeinsam erbringbare Leistung schulden oder sich nur zur gemeinsamen Erbringung verpflichten . § 882: Dritter kann auch das Forderungsrecht ablehnen damit das Recht aber überhaupt entsteht. so ist das eine Garantie! Er haftet für SE inkl. dem Begünstigten. ➢ gegenüber Personen. Schutz. entgangenem Gewinn. 125 . außer der Dritte hat die Leistung zurückgewiesen iZw ist echter anzunehmen.Sagt der Versprechende auch den Erfolg der Bemühung zu. S kann dem Dritten alle Einwendungen gegen seinen Vertragspartner entgegenhalten. S muss gegenüber dem Dritten Schutzpflichten wahrnehmen. Verträge zugunsten Dritter: § 881. . „unechter Vertrag zugunsten Dritter“ – nur G hat das Recht. . wenn die Leistung hauptsächlich zum Vorteil des Dritten sein soll (§ 881). bedarf es keiner Einwilligung des Dritten also muss er auch nicht geschäftsfähig sein. kann auch ein Unterlassungsanspruch sein . die der Erfüllung nahestehen. Anfechtung gegenüber dem Vertragspartner ist nur mit Forderungen aus dem Vertrag möglich. S verspricht G. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: wurde von Lehre und Rechtsprechung entwickelt Leistungspflichten nur gegenüber dem Vertragspartner. zu erbringen.und Sorgfaltspflichten auch gegenüber dem Dritten. die Leistung an den Dritten zu fordern „echter Vertrag zugunsten Dritter“: Begünstigter hat auch das Forderungsrecht. auf das Verhältnis Vertragspartner – Dritter kann er sich nicht berufen . die Leistung einem Dritten. Patienten im KH > mal so mal so . G hat bestimmte Aufklärungs-/Sorgfaltspflichten gegenüber B in contrahendo dh. er muss B warnen. wenn S nicht zahlt. Ist eine persönliche Sicherheit. zwecks Warnung. als wäre Partner selbst geschädigt worden. ➢ durch sie gefährdet sind oder ➢ zur Interessenssphäre des Partners gehören. Manchmal macht auch das Gesetz direkt den Staat zum Bürgen. Der Geschädigte kann den SE selbst geltend machen. Die Abgrenzung des geschützten Personenkreises erscheint oft willkürlich: . nur der B muss unterschreiben (§ 1346 Abs 2). G zu befriedigen. deren Einbringlichkeit sie sichern soll (§ 1351). Vertrag zwischen Gläubiger und Bürge. Haftung so. 126 . Der Anspruch daraus ist subsidiär zu einem Anspruch gegen einen eigenen Vertragspartner. indem sich B verpflichtet. vertraglicher Haftungsausschluss zwischen den Vertragspartnern wird auch auf Dritte bezogen. wenn er beispielsweise weiß. Ist eine Erweiterung der vertraglichen SE-Pflicht. eine sichere elektronische Signatur reicht nicht aus (SigG) o Akzessorietät: ist von der Existenz der Forderung abhängig. dass S unmittelbar vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch steht und wenn der zu besichernde Kredit nur der Umschuldung dient Voraussetzungen: o Schriftlichkeit der Verpflichtungserklärung. Gäste des Mieters > wenn sie sich länger dort aufhalten > kein Paketzusteller Bürgschaft: §§ 1346 ff. dh. auch, B kann sich nicht für mehr verbürgen, als S leisten muss; nur für einen Teil der Schuld geht aber schon. Außer: § 1352: Wer für einen geschäftsunfähigen Hauptschuldner bürgt, haftet wie ein ungeteilter Mitschuldner, dh. er haftet trotz Ungültigkeit der Hauptschuld! Auch, wenn er gar nichts von der Geschäftsunfähigkeit wusste. B hat alle Einwendungen gegen G, die der S hat. Die Bürgschaft erlischt - mit der Hauptschuld gem. § 1363 - durch Zeitablauf, wenn man sich nur auf bestimmte Zeit verbürgt - durch Kündigung bei Bürgschaft auf unbestimmte Zeit - durch Entlassung des Bürgen durch den G - wenn der G innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des B die Erben nicht gemahnt hat (§ 1367), ab Tod oder späterer Fälligkeit - durch Verjährung binnen 30 Jahren oder wenn die Hauptschuld eine kürzere Verjährungsfrist hat, dann mit der Hauptschuld Bsp.: G treibt bei B nicht ein, obwohl S in Verzug > S wird inzwischen zahlungsunfähig > B muss natürlich trotzdem zahlen, aber er hat einen SE-Anspruch gegen G wegen Beeinträchtigung seines Regresses beim S, mit der er aufrechnen kann. Arten der Bürgschaft: o gemeiner Bürge kann erst in Anspruch genommen werden, wenn . G den S gemahnt hat und S nicht binnen angemessener Frist geleistet hat, oder . wenn S in Insolvenz ist oder S unbekannten Aufenthaltes ist und nicht gemahnt werden kann. o Bürge und Zahler gem. § 1357 ist Solidarbürge, es bedarf keiner Mahnung o Ausfallsbürge ist Schadlosbürge, erst wenn der G Erfüllung durch S auch nicht zwangsweise durchsetzen kann, kann er auf B greifen o Nachbürge ist Überbürge, verbürgt sich für den B; B ist Hauptschuldner des Nachbürgen; erst wenn B nicht leistet 127 o Entschädigungsbürge gem. § 1348 ist Rückbürge, verpflichtet sich dem Bürgen, wenn dieser durch die Bürgschaft einen Schaden erleidet, zB. weil der Regress bei S ins Leere geht außer: Verschulden des B Bürgenregress: o § 1014: im Innenverhältnis liegt idR ein Auftragsverhältnis vor > B kann dann Aufwandersatz gem. § 1014 fordern o ohne Vereinbarung bleibt ihm die GoA o § 1361: zahlt B ohne Einverständnis des S, kann S dem Aufwandersatz des B entgegenhalten, dass er Einwände gegen G gehabt hätte o § 1358: B tritt wegen Legalzession in die Rechte des G ein und kann von S Erfüllung fordern dh. die Zahlung durch B bewirkt die Einlösung (nicht Tilgung) der Forderung G muss auch Sicherungsmittel wie zB. Pfänder herausgeben und ist dem B zur Auskunft verpflichtet. Der Regress ist sowohl zwischen G und B, als auch zwischen S und B dispositiv. o § 1364: B hat außerdem Anspruch auf Sicherstellung seines Regressanspruchs gegen den S, wenn . S der Bürgschaft zugestimmt hat . eine begründete Besorgnis um die Zahlungsunfähigkeit des S besteht . eine begründete Besorgnis der Entfernung des Schuldners aus dem Inland besteht (§ 1365) Mehrere Sicherungen: o § 1359: mehrere Bürgen haften dem G solidarisch; wer zuviel gezahlt hat, als er im Innenverhältnis müsste, hat einen Regressanspruch gegen die Mitbürgen o § 1363: Das Regressrecht besteht auch dann, wenn ein B vom G entlassen wurde. o besteht eine Bürgschaft und daneben ein Pfand eines Dritten, ist 1359 analog anzuwenden; iZw auf die Hälfte 128 Garantievertrag: Der Garant übernimmt gegenüber dem Begünstigten die Haftung für den noch ungewissen Erfolg einer Unternehmung oder für einen durch die Unternehmung entstehenden Schaden. ➢ kann für alles mögliche garantieren ➢ ist formlos ➢ ABGB kenn nur § 880a über die Zusage einer Leistung eines Dritten, wobei der Garant den erlittenen Schaden plus entgangenen Gewinn ersetzen muss, wenn der garantierte Erfolg nicht eintritt. Die Erfüllung von Sach- oder Werkleistungen kann nicht garantiert werden (§ 1350 analog). Vereitelt der Begünstigte schuldhaft den Einritt des Erfolgs, haftet der Garant nicht (§ 1362 analog). Zweipersonale Garantie: entsteht aus der Beziehung Garant – Begünstigter zB. Hersteller garantiert dem Endabnehmer die Mangelfreiheit Dreipersonale Garantie: Die Verpflichtung des Garanten gegenüber dem Begünstigten hat ihren Grund in der Beziehung des Garanten zu einem Dritten, dem Garantieauftraggeber. va. Bankgarantie > Garant ist eine Bank (kann aber auch irgendwer sein), die garantiert, dass der Begünstigte die Leistung erhält, die ihm der Garantieauftraggeber schuldet. Der Garant verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber, mit dem Begünstigten einen Garantievertrag abzuschließen. Verhältnis Auftraggeber – Begünstigter = Valutaverhältnis Verhältnis Auftraggeber – Garant/Bank = Deckungsverhätlnis. Die 3-personale Garantie ist idR abstrakt, dh. die Bank muss auch zahlen, wenn Valutaverhältnis und Deckungsverhältnis ungültig sind. idR besteht die Leistung des Garanten nur in Geld. 129 Sie hat Sicherungsfunktion und Bargeldfunktion, denn sobald der Begünstigte vom Garanten die Leistung fordert, bekommt er sein Geld, weil ja abstrakt. Streitigkeiten über den Anspruch gegenüber dem Auftraggeber können später geregelt werden. Der Garant hat nur Einwände aus dem Garantievertrag, zB. Nichteintreten des Garantiefalls und den Einwand des Rechtsmissbrauchs, zB. wenn das Recht des Begünstigten offensichtlich ohne jede Grundlage ausgeübt wird zB. wenn für einen anderen als den vereinbarten Sicherungszweck in Anspruch nimmt. Bei Sicherungsgarantien muss die Verpflichtungserklärung des Garanten schriftlich sein analog zur Bürgschaft. Liegt im Deckungsverhältnis ein Auftrag vor, hat der Garant gegen den Auftraggeber einen Aufwandersatzanspruch gem. § 1014, wenn er an den Begünstigten geleistet hat. Sonst hat er einen Regressanspruch nach § 1358. Interzession: ist die rechtsgeschäftliche Sicherung fremder Schulden durch persönliche Haftung. Dazu gehören - Bürgschaft - Garantie - Schuldübernahme - Schuldbeitritt - gemeinsames Eingehen einer Verbindlichkeit aus Gründen der Sicherstellung Schutz von Interzedenten: Sittenwidrigkeit bei Familienbezug: ist der Interzedent ein naher Angehöriger, so kann die Interzession unwirksam sein, wenn - ein krasses Missverhältnis zwischen Haftungsumfang und wirtschaftl. Leistungsfähigkeit vorliegt > „Überforderung“ durch die Mithaftung - die Umstände bei Zustandekommen der Haftungsvereinbarung zu missbilligen sind, zB. psychische Zwangslage, Verharmlosung des Risikos - und beides dem Gläubiger erkennbar ist > in Anwendung von Wucher Gilt für Unternehmer wie Private. 130 Verbraucherschutz: § 25c KSchG: Der Unternehmer hat Aufklärungspflichten gegenüber einem Verbraucher, der einer fremden Verbindlichkeit als Bürge, Garant oder Mitschuldner beitritt. Er muss ihn auf die wirtschaftl. Lage des Schuldners hinweisen, wenn er erkennen muss, dass der Schuldner die Verbindlichkeit nicht (vollständig) erfüllen wird. Bei Unterlassung der Aufklärung haftet der Verbraucher nur, wenn er auch mit Aufklärung die Sicherstellungsverpflichtung eingegangen wäre. Er haftet aber auch dann, wenn er sie nur in geringerem Umfang eingegangen wäre. Wäre er sie gar nicht eingegangen, dann kann er bereits erbrachte Leistungen gem. § 1431 zurückfordern. Die Unterlassung ist außerdem eine Verwaltungsübertretung nach KSchG. § 25d: Der Richter hat bei wirksamer Interzession ein Mäßigungsrecht bis zum Erlass der Schuld, wenn die Schuld in einem unbilligen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Interzedenten steht und dem Gläubiger die das Missverhältnis begründenden Umstände erkennbar waren wie zB. Leichtsinn, Abhängigkeit vom Schuldner, Zwangslage etc. Dieses Mäßigungsrecht soll aber nur den langfristigen Ruin des Interzedenten verhindern. Anweisung: = Assignation; Anweisende = Assignant Angewiesene = Assignat Anweisungsempfänger = Assignator Der Anweisende ermächtigt den Angewiesenen, auf Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten. Der Angewiesene handelt dabei in eigenem Namen. Es liegt eine doppelte Ermächtigung vor 131 . Anweisung auf Schuld: besteht im Deckungsverhältnis schon eine Schuld des Angewiesenen gegenüber dem Anweisenden. an den Anweisungsempfänger. Es kommt hier zu zwei Leistungsakten . Manchmal liegt auch ein doppelter Auftrag vor . Anweisender leistet durch den Angewiesenen an den Anweisungsempfänger. Auch möglich: Kreditgewährung. Meist liegt eine Schuld des Anweisenden vor > Anweisung zur Zahlung. sonst: Auftrag. zu zahlen . sich der Anweisungsempfänger zur Geltendmachung der Anweisung verpflichtet . Valutaverhältnis: ist das Grundverhältnis. Im Deckungsverhältnis kann aber auch eine Anweisung auf Kredit bestehen oder eine Schenkung vorliegen. Anweisender erbringt mit Zahlung an den Anweisungsempfänger eine Leistung an den Anweisenden . Wirkt aber iZw nur zahlungshalber. die Leistung vom Angewiesenen als solche des Anweisenden zu empfangen. beide gegenüber dem Anweisenden. an den Angewiesenen. der Anweisung zu folgen (§ 1401). 132 . wenn sich der Angewiesene zur Leistung verpflichtet und . Anweisender – Anweisungsempfänger = Valutaverhältnis Anweisender – Angewiesener = Deckungsverhältnis Angewiesener – Anweisungsempfänger = Einlösungsverhältnis Deckungsverhältnis: Anweisung ist gs nur eine Ermächtigung an den Angewiesenen. so ist der Angewiesene verpflichtet. bei der der Empfänger die Leistung erst erhält. Widerruf der Anweisung ist bis vor Leistung oder Annahme möglich. Angewiesener muss aber nicht annehmen. Wenn er keinen Gebrauch von der Anweisung machen will oder der Angewiesene die Annahme oder Leistung verweigert.B. Annahme der Anweisung: § 1400: Es entsteht ein Anspruch des Anweisungsempfängers gegen den Angewiesenen. nan.die Gültigkeit der Annahme . Einlösungsverhältnis: ist Abwicklung. wenn der Angewiesene die Anweisung gegenüber dem Anweisungsempfänger annimmt.seine persönliche Beziehung zum Empfänger (z. Ist weder ein gültiges Deckungsverhältnis. der Angewiesene soll die 133 . Akkreditiv: Anweisung. Hier gibt’s idR kein Schuldverhältnis.Wird die Anweisung mit Zustimmung des Anweisungsempfängers gemacht und soll eine Schuld bei ihm getilgt werden. Kompensation) betreffen. > dh. muss er dem Anweisenden das unverzüglich mitteilen. kann der Angewiesene trotz Annahme die Leistung verweigern.B. Liquidation. wenn er die Einbringung einer eigenen Leistung nachweist Kassalieferschein: ist bedingte Warenanweisung. Der Angewiesene kann dem Anweisungsempfänger nach Annahme nur noch einreden entgegenhalten. die . die Annahme erzeugt quasi eine „abstrakte Schuld“. Leistung noch nicht fällig) . Ist ein einseitiges Versprechen. so muss er den Angewiesenen zur Leistung auffordern.den Inhalt der Anweisung (z. Ohne gültige Anweisung ist Annahme unwirksam. noch ein gültiges Valutaverhältnis vorhanden. an den Anweisungsempfänger zu leisten. verschafft. Ware nur übergeben. wenn der Empfänger zahlt Giroüberweisung: ist ein Sonderfall der Anweisung. Dem Empfänger wird nur Buchgeld. der Überweisende erteilt die Ermächtigung seiner Bank und dem Empfänger. 134 . also eine Forderung. dessen Bank Bote ist. Schenkung Gebrauchsüberlassungsverträge Nutzung auf Zeit Miete. Leihe. Arbeitsvertrag ieS. Tausch. Pacht. Darlehen Arbeitsverträge im weitesten Sinn Tätigkeit ist geschuldet Werkvertrag. freier Dienstvertrag Mittelstellung hat der Verwahrungsvertrag Gesellschaftsvertrag Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks Glücksverträge Spiel. Leibrente Nach Beteiligte Nur Privatpersonen Nur Unternehmer – B2B Unternehmer und Privat – B2C Vertraglichen neuerdings auch nach Vertriebsform (Abschussform) e-Commerce Fernabsatz Außerhalb von Geschäftsräumen 135 . Wette.Schuldrecht BT Typen vertraglicher Schuldverhältnisse: Veräußerungsverträge: übertragen eine Sache endgültig Kauf. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung und tatsächlichen Übergabe einer Sache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises > Ware gegen Preis. unter Ehegatten. unbewegliche. iZw umfasst auch Umsatzsteuer . kommt durch Einigung über Ware und Preis zustande und Abschlusswille . gs formlos. muss in barem Gelde bestehen. Dritter mit billigem Ermessen) . § 1063a: Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe inkl. . Marktpreis. Höchst-/Mindestpreis gilt der gesetzliche Preis . ausnahmsweise formpflichtig zB. unkörperliche Sachen und Rechte (Elektrizität ist körperlich). Käufer erwirbt Forderungsrecht auf Eigentumsübertragung und Besitz . Titel für Übereignung . auch Sachgesamtheiten.Gesetzliche Schuldverhältnisse: GoA Rechtsgemeinschaft ohne vertragl Grundlage (communio incidens) Gastaufnahme Gläubigeranfechtung Bereicherungsrecht SE-Recht Kaufvertrag: §§ 1053 ff. reicht nach Verkehrsauffassung aber auch Buchgeld. Handkauf = KV und Erfüllung fallen zusammen . bewegliche. Messen. Rechte und Pflichten: 136 . Verkauf zwischen Dieb und Hehler ist nichtig weil strafrechtswidrig . Käufer trägt Kosten der Versendung/Abnahme. Erbschaftskaufs . § 917a: bei Verstoß gegen gesetzl.oder ortsüblich. § 1054: Kaufpreis . Wechsel . muss bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (geschäfts. auch künftige Sachen . (sog. bei Liegenschaften kommts auf tatsächl. Er muss Eigentum übertragen. Ruft er nicht rechtzeitig ab. ist das Annahmeverzug. in dem sie sich bei Vertragsschluss befindet. Zuleitungs. bei Gattungsschuld setzt der Gefahrenübergang Konzentration voraus. Sukzessivlieferungsverträge sind inhaltlich oft KVs (zB. . Gas. dass die Sache mehr als die Hälfte an Wert einbüßt oder durch Gesetz außer Verkehr gesetzt wird.Verkäufer muss die Sache bis zur Übergabe sorgfältig verwahren und vereinbarungsgemäß zum freien Besitz übertragen. innerhalb eines gewissen Zeitraumes die Sachleistung fällig zu stellen. Oft gilt Bedienungsanleitung als stillschweigend vereinbart. hat den Nutzen und kann sie vor Gefahren schützen 137 . Der Kunde kann hier Zeitpunkt und Ausmaß bestimmen. Zeitungsabo). Zweck: wer die Sache innehat. . nachträgl. § 1052: iZw ist Zug um Zug zu leisten Vorauszahlungskauf = Pränumerationskauf leistet der Käufer vor. Kauf auf Abruf ist ein KV. Wenn kein solcher vereinbart. § 1048 stellt dem Untergang gleich. laesio enormis). Bei Kreditkauf mit Eigentumsvorbehalt erwirbt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingtes Eigentum. Elektrizität. . . Kreditkauf leistet der Verkäufer vor. Zäsur ist Zeitpunkt der bedungenen Übergabe (Fälligkeit) (auch bei Eigentumsvorbehalt). . Schuldnerverzug > bleibt beim Verkäufer. tatsächliche. in dem Zustand. bei dem der Käufer das Recht hat. Übergabe an (nix Grundbuch) . Preisgefahr: . über Wasser. regelt das wirtschaftliche Risiko eines zufälligen Unterganges der verkauften Sache zwischen Vertragsschluss und Übergabe.und Bezugsverträge ebenso zB. nicht vererblich. Offerte iZw auch. Wiederkaufsrecht: Recht des Verkäufers einer Immobilie (!). Beschränkung auf Immobilien wird ignoriert von Rspr.Nebenabreden Kauf: einige in §§ 1067 ff geregelt . nicht vererblich oder übertragbar. ist jedenfalls bei Abschluss eines KV mit Drittem. Vorkaufsfall löst das Verkaufsrecht ein. bei Wohnungseigentum ists unwirksam: falls Recht einverleibt. wird durch die Erklärung ausgeübt. tritt der Vorkausfall nicht ein. Berechtigter (K) kann Erfüllung verlangen. Rückverkaufsrecht: Recht des Käufers einer Immobilie (!). dass der Käufer Einlösung anbieten muss.. die Sache zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen. die Sache zu kaufen (Gestaltungsrecht) bei gleichzeitigem realen Anbieten. aber Achtung bei Sittenwidrigkeit! 138 . nicht übertragbar. ist Gestaltungsrecht. Einlösung ist Erklärung. Flaschenpfand Keine GB Eintragung . auch bei beweglichen Sachen! nicht vererblich. Vorkaufsrecht: Verkauf unter der Bedingung. Auch bei Gattung zulässig Kann auch nachträglich vereinbart werden. kann durch GB-Eintragung verdinglicht werden > dann auch von Drittem herausforderbar. Unternehmen werden als Immobilien behandelt. die Sache wieder zu kaufen. wenn er sie wieder verkaufen will. ist zulasten eines Wohnungseigentumsbewerbers unwirksam. der dann 24h. wenn diese noch möglich Anzubieten ist vereinbarter Vorkaufspreis. auch für Grundstücksteile möglich kann auch selbständig ausbedungen werden oder Nebenabrede zu anderem Vertrag sein (Bestandvertrag zB.). übertragbar oder pfändbar. auch von Gesetzes wegen. sonst die vom Dritten gebotene Leistung + Nebenleistungen oder ihren Schätzwert! §1077. die Sache dem Verkäufer wieder zurückzuverkaufen. schon damit entsteht KV. bei Vorkaufsfallseintritt muss der Belastete dem Berechtigten Einlösung anbieten. Überwiegen die nicht in €€ bestehenden Leistungen des Dritten. bei Immos 30 Tage die Sache einlösen kann. auch ggü Dritten . der inhaltlich dem Vertrag mit dem Dritten entspricht. Zur Ausdehnung auf andere Veräußerungsarten brauchts Vereinbarung. Kauf nach Probe: Vereinbarung. Unsicherheitseinrede berechtigt V aber zur Zurückhaltung seiner Leistung. . Kauf zur Probe: gewöhnlicher Kaufvertrag. Verkauf mit Vorbehalt eines besseren Käufers: KV unter der Bedingung. bei dem der Käufer unverbindlich in Aussicht stellt. idR auf Sortiment beschränkt. dass die Ware qualitätsmäßig einer früher gekauften Sache (Probe) entsprechen muss. §1052 Satz 2 139 . . Verkäufer hat nicht Einrede des nicht erfüllten Vertrags und Käufer kann vor Fälligkeit des Preises nicht in Verzug sein. . Kauf auf Probe: KV. häufig auch Eigentumsvorbehalt. gilt Stillschweigen als Genehmigung (normierte Willenserklärung). iZw aufschiebend > erteilt Käufer zum Ablauf der Probezeit die Genehmigung nicht. Kauf mit Umtauschvorbehalt: unbedingter Kauf. bei Eignung der Ware eine weitere Quantität abzunehmen.und Vorpachtrecht anzuwenden. . kann das Recht nicht ausgeübt werden.oder GWL- Ansprüche. = Kauf auf Borg. Sonst Nichterfüllungs. inkl. der unter Bedingung geschlossen wird. die Sache zurückzugeben und dafür eine andere zu erhalten. dass der Käufer die Ware genehmigt. der Verkäufer leistet vor. ist die Sache dem Käufer schon übergeben. dass sich innerhalb einer bestimmten Frist kein besserer Käufer findet. Bei Ausübung entsteht KV. wer besser ist entscheidet Verkäufer. gebotener Nebenleistungen oder deren Schätzwert. kommt Vertrag nicht zustande. Bestimmungen sind analog auf Vormiet. wenn das dem Belasteten nicht zumutbar ist. Abgehen vom Zug um Zug Prinzip. indem er Eigentum überträgt und Preis kreditiert. kann aufschiebend oder auflösend sein. bei dem der Käufer das Recht hat. . Besondere Käufe: Kreditkauf § 1063. Daher § 18 KSchG: Verbraucher kann sich beim Abzahlungsgeschäft auf die Sonderbestimmungen für Abzahlungsgeschäfte des KSchG auch gegenüber dem Geldgeber berufen. Eigentum geht nach Parteienansicht erst mit Errichtung des Kaufpreises über.)) drittfinanzierter Kauf Der Kaufpreis wird dem Käufer von einem Dritten kreditiert. der mit dem Verkäufer zusammenarbeitet. 140 . Der Abschluss der Kreditvereinbarung zwischen Käufer und Finanzierer ist Bedingung oder Geschäftsgrundlage des KVs. Abretungskonstruktion: Kreditnehmer ist der Verkäufer. Darlehenskonstruktion: Kreditnehmer ist Käufer. Konsumfinanzierung. dh. Statt Zession ist auch Einlösung möglich > Käufer wird von Abtretung verständigt und kann nur noch an den Kreditgeber zahlen. die Gegenleistung werde unverzüglich erfolgen > keine Kreditierung. wenn Kaufvertrag und Kreditvertrag für Verkäufer und Geldgeber eine wirtschaftliche Einheit bilden. wenn der Verbraucher insgesamt bei Kreditkauf mehr bezahlt als wenn er sofort zahlen würde. hat der Käufer als debitor cessus alle Einwendungen. dh. Er zediert dem Kreditgeber die Kaufpreisforderung gegen Auszahlung des kreditierten Betrages. §25 VKrG (( ist nicht „kurzfristiger Eigentumsvorbehalt“: Hingabe einer Sache in der Erwartung. in Verbindung steht. Rechtsgrund ist Sicherungsabrede oder ein KV über Forderung. Problem: Der Finanzierer stützt sich nicht auf die Kaufpreisforderung. dh.B2C – entgeltlicher Zahlungsaufschub. Käufer erklärt sich mit der Zession der Kaufpreisforderung und der Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an den Finanzierer einverstanden. sondern auf die Forderung aus dem Kreditvertrag. Praxis zwei Arten: Absatzfinanzierung. Einwendungen des Käufers: Beruft sich der Finanzierer auf die abgetretene Kaufpreisforderung. Verkäufer darf nicht offensichtlich unbrauchbare Auswahl treffen. Bei Verschulden außerdem SE. Dh. (zB. 141 . Bei Unternehmergeschäften ist auch analoge Anwendung von § 18 KSchG zulässig. Kein klagbarer Anspruch auf Spezifikation aber. § 906 Abs 2 verpflichtet den Käufer zur Spezifikation > Verzug wird als Schuldnerverzug behandelt. wenn der Verkäufer ihn zur Aufnahme eines Darlehens veranlasst. Analoge Anwendung des § 18 KSchG bleibt bestehen > Anspruchskonkurrenz. wenn der Dritte der einzige Kreditgeber ist. Maß oder ähnlichem vorbehalten ist. § 18 KSchG wird von Rspr auch auf andere drittfinanzierte Verbrauchergeschäfte analog angewandt. hat er dem Käufer Ergebnis mitzuteilen und angemessene Frist für andere Bestimmung zu setzen. Es muss aber die zu spezifizierende Menge oder deren Preis bestimmt sein. Kauf einer beweglichen Sache. § 26c KSchG gestattet dem Konsumenten für Leistungsstörungen einen weiteren Einwendungsdurchgriff. Ist aber vertragl. Aber nur.Zudem kann er dem Finanzierer alle Einwendungen entgegenhalten. wobei dem Käufer die nähere Bestimmung von Form. nicht des Kaufs. Werkverträge. Gilt für alle Geschäfte. Rücktritt vom finanzierten KV nach KSchG oder durch Wandlung = gleichzeitiger Rücktritt vom Kredit Spezifikationskauf § 1063b. Spezifiziert der Verkäufer selbst. nicht Liegenschaftskäufe). Ohne wirtschaftliche Einheit gewährt § 19 KSchG dem Verbraucher einen besonderen Drittschutz. bei denen ein Verbraucher zu Finanzierungszwecken von einem Dritten einen Kredit erhält. Verkäufer kann selbst spezifizieren oder nach Nachfristsetzung zurücktreten. die ihm aus seinem Rechtsverhältnis zum Verkäufer hat. ausschließbar hier. Eigentlich ist das Unterfall der Wahlschuld. Anwendungsbereich Gilt für alle Kaufverträge über Waren . Rechte und Pflichten des Kaufs. Trägt aber Gefahr der ganz vereitelten Erwartung. Art 1|1 lit a: zwischen Vertragsparteien. = Vorschaltlösung . Käufer übernimmt alle künftigen Nutzungen einer Sache in Pausch und Bogen. auch Software ist. Wertpapiere und Zahlungsmitteln auch nicht Energie auch nicht bei Versteigerung oder Zwangsvollstreckung auch nicht 142 . Irrtum. ist strittig. Art 1|1 lit b: wenn man über IPR zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaats kommt. die ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben. Gültigkeit und Eigentumsübergag. Hoffnungskauf § 1276. UN-Kaufrecht: heißt auch Wiener Kaufrechtsabkommen. wenn die Parteien mittels Rechtswahl die Anwendbarkeit des Rechts eines Vertragsstaates vereinbaren. Es regelt den Abschluss. . ist ein Glücksgeschäft. Art 2: Der Kauf von Waren für den privaten Gebrauch unterliegt nicht dem UNK. also Geschäftsfähigkeit. Waren sind bewegliche Sachen. schafft selbst materielles Recht. = emptio spei. Erlaubtheit müssen nach IPR und dann nationalem Recht gefunden werden. Vertretung. laesio enormis ist ausgeschlossen. ist aber dispositiv (Art 6). Obs nur körperliche sind oder zB. Lieferungsort. kann aber von Vertragsstaaten ausgeschlossen werden (Art 12) Vertragsabschluss Art 16: Das Angebot kann bis zur Absendung der Annahmeerklärung widerrufen werden. Verzug. Bezahlung. Qualität. Pflichten des Verkäufers 143 . Keine Anwendung. Haftungsumfang. Streitigkeiten anbelangt. wenn die Durchführung des Vertrages für den Gläubiger nicht mehr von Interesse ist und dies von der vertragsbrüchigen Partei vorhergesehen wurde oder für eine vernünftige Partei vorhersehbar war. Schiffe und Flugzeuge auch nicht Art 3: Der Werklieferungsvertrag ist dem Kauf gleichzustellen. positiver Vertragsverletzung. Vertretungsmängel. Geschäftsfähigkeit. Art 25: Wesentlich ist sie. Lieferungszeit. anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit gibt es nur einen einheitlichen Tatbestand der Vertragsverletzung. Erlaubtheit nach nationalrecht zu beurteilen (kollisionsrechtlich berufen) Art 11 bestimmt Formfreiheit. was Preis. Vertragsverletzung Statt GWL. kommt der Vertrag zustande außer: Anbietender beanstandet es unverzüglich wesentlich ist. wenn Besteller großteils Material zur Verfügung stellt Regelt nur Abschluss und Rechte + Pflichten. Quantität. außer: Unwiderruflichkeit ist im Offert oder der Empfänger durfte auf die Unwiderruflichkeit vertrauen Art 19: Enthält die Annahme unwesentliche Ergänzungen oder Abweichungen. Manche Rechtsbehelfe stehen nur bei wesentlicher Vertragsverletzung. Irrtum. Sachmängel müssen bis spätestens zwei Jahre nach Übergabe angezeigt werden. auch eine entsprechende Verpackung. Hat der Käufer für Unterlassung der rüge eine vernünftige Entschuldigung. das Erfüllungsinteresse. Ist die Ware nicht vertragsgemäß. wenn der Käufer bei Vertragsschluss die Vertragswidrigkeit kannte oder kennen musste.Art 30: er muss die Ware samt den sie betreffenden Dokumenten liefern und dem Käufer Eigentum verschaffen. Aufhebung und Nachbesserung gibt es nur bei wesentlicher Vertragsverletzung. Art 39: Die Geltendmachung der Vertragswidrigkeit (also Rechts. Aliud- und Minderlieferung) muss innerhalb angemessener Frist ab tatsächlicher oder möglicher Feststellung angezeigt werden. Art 31 – Erfüllungsort Art 33 – Erfüllungszeit: ist sie nicht vereinbart. so hat der Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss zu leisten.oder Sachmängeln. so kann der Käufer auch den Preis herabsetzen nach relativer Berechnungsmethode. dh. Ist die Ware nicht vertragsgemäß. bleibt ihm das Recht auf Preisminderung und Ersatz des positiven Schadens (Art 44). Art 41: er muss dafür einstehen. Er haftet aber nicht. das 144 . auch bis auf Null. Für Fälligkeit keine Mahnung nötig Art 35: er muss vertragsgemäße Ware liefern. Art 46 bis 52: bei Vertragsverletzung durch den Verkäufer kann der Käufer Erfüllung oder Vertragsaufhebung verlangen. so gibt es auch Recht auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Art 74 bis 77: Der Käufer kann in Konkurrenz zu Ansprüchen aus Vertragsverletzung auch SE verlangen. dass die Ware von Rechten Dritter frei ist. Für die Vertragsgemäßheit ist der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ausschlaggebend. dass die Nichterfüllung auf einem Grund beruht. Er hat die gleichen Rechte wie der Käufer. Schadenersatz Art 5: Geregelt ist nur die Ersatzpflicht für Sach. Art 58: iZw gilt das Zug-um-Zug-Prinzip. ist aber dispositiv. Der Käufer muss aber erst zahlen. Art 77: Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Art 62 bis 65: Bei Vertragsverletzung des Käufers kann der Verkäufer Erfüllung oder Vertragsaufhebung verlangen. der außerhalb seines Einflussbereiches liegt und den man bei Vertragsschluss nicht in Betracht ziehen und nicht vermeiden konnte.und Vermögensschäden wegen Vertragsverletzung (nicht Personenschäden!). entgangenem Gewinn zu ersetzen. nachdem er die Ware untersuchen konnte. Art 61: Er kann auch SE verlangen wie der Käufer. Er kann auch auf Abnahme klagen. 145 . Der Schadenersatz ist verschuldensunabhängig! („Garantiehaftung) Art 79 normiert aber Befreiungsgründe: Befreit ist man durch den Beweis. Wenn sich jemand zur Erfüllung eines Dritten bedient. es ist aber nur der Schaden zu ersetzen. den die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsschluss als Folge der Vertragsverletzung voraussehen musste. Pflichten des Käufers Art 53: Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und die Ware annehmen. müssen die Befreiungsgründe bei diesem und bei der Partei vorliegen! Art 74: gs ist der gesamte Schaden inkl. . . auch wenn die Befreiungsgründe des Art 79 vorliegen. künftiges Vermögen kann nur die Hälfte verschenkt werden (§ 944) Formpflicht: 146 . . wenn der Wert des Geldes gleich oder höher ist als Sachwert. so gilt Tauschrecht. 2 KV mit Verrechnung? Doppelkauf nur. also Zustimmung des Beschenkten. eine Sache gegen eine andere zu überlassen. einem anderen eine Sache unentgeltlich zu überlassen. Vertrag > nur mit Einigung. gegenwärtiges Vermögen kann ganz verschenkt werden .: Käufer einer neuen Sache gibt dem Verkäufer Geld und eine gebrauchte Sache „in Zahlung“. Sache iSd § 285 .Art 78: bei Verzug mit der Zahlung eines Geldbetrages sind Zinsen zu zahlen. kommt durch Einigung über Tauschsachen zustande . . wenn Parteien 2 verschiedene unabhängige Zwecke verfolgen. Tausch: §§ 1045 ff. Höhe nach nationalem Recht. Schenkungsabsicht ist Freigiebigkeit des Schenkenden dh. Daher gs selbe Regeln. ist der Sachwert höher. IZw ist ein Geschäft anzunehmen. Die Parteien verpflichten sich. auch wenn als Belohnung oder aus sittlicher Pflicht . wenn einheitliches Umsatzziel > nur zusammen gewollt. (Absorbtionsprinzip) Bsp. > Kauf-Tausch oder Doppelkauf dh. sondern angemessene Aufzahlung § 1055: bei gemischtem Vertrag aus Kauf und Tausch gilt mangels anderer Vereinbarung Kaufrecht. Schenkung: §§ 938 ff. Sonst § 1055. Kauf ist Sonderform des Tauschs. bei Mangelhaftigkeit nicht Preisminderung. Jemand verpflichtet sich dazu. GWL. Wird eine formungültige Schenkung später erfüllt. Außer: Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit wird idR angenommen. > körperliche Übergabe. Er bekommt dann die gesetzlichen Zinsen vom Schenkungsbetrag. Bei Forderungen muss Übergabe durch Zeichen dh. sind nicht formpflichtig. dh. Besitzanweisung (nicht: Besitzkonstitut). ihm geht der nötige Unterhalt ab. Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen eines Notariatsaktes (§ 1 NotAktsG). Leistungsstörungen: Nicht anwendbar sind Verzug. Schuldnerverständigung etc. weil nur bei Entgeltlichkeit. Hat Warnzweck. Urkundenübergabe. Übergabe kurzer Hand. § 954: ein ähnliches Recht haben nachgeborene Kinder des Schenkenden. kann nichts zurückgefordert werden. die sofort erfüllt werden. Nichterfüllung. Widerruf: idR nicht möglich (§ 946). 147 . Formpflicht gilt aber nicht für die liberatorische = befreiende Schenkung. nur die obligatorische. > unentgeltlicher Schulderlass ist formlos. es sei denn es handelt sich um positive Forderungsverletzungen. Übergabe von Forderungen durch Zeichen. Außer Irrtum über Zukünftiges. Sache sofort vorbehaltlos zu übertragen. § 945: Bei wissentlicher Schenkung einer fremden Sache muss der Schenkende SE leisten nach allg. Regeln. Aber aus einigen besonderen Gründen schon: § 947: wegen nachträglicher Dürftigkeit des Geschenkgebers. Wirkliche Übergabe ist ein nach außen hin erkennbarer Akt mit Willen.Schenkungen. Formlose Versprechen durch Einverleibung geheilt. Willensmängel: § 901: Schenkungen können wegen Motivirrtum angefochten werden. Ehre.§ 948: der Beschenkte macht sich eines groben Undanks gegen Schenkenden oder nahe Angehörige schuldig > gerichtlich strafbare Verletzung an Leib. Schon Undank – nicht erst Widerruf . bewegliche oder unbewegliche Sachen. Hier muss für jedes Problem die passende Lösung gefunden werden. Verwahrungsvertrag: §§ 957 ff. entgeltsfremde Geschäfte: nehmen Mittelstellung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäften ein. wenn ihre Unterhaltsansprüche durch Schenkung uneinbringlich werden. § 1266: für Schenkungen unter Ehegatten bei Auflösung der Ehe. entgeltlich oder unentgeltlich > Entgeltlichkeit kann sich aus Art des Geschäftsbetriebes des Verwahrers ergeben. Widerrufsrecht verjährt in 3 Jahren (§ 1487).macht Beschenkten zum unredlichen Besitzer. Davor: Vorvertrag. auch möglich: wegen Verkürzung des Pflichtteils. ist Realvertrag. Meist untrennbare Einheit. oft ist Verwahrung Nebenpflicht eines anderen Vertrags auch Verwahrer: 148 . Meist wird Schenkungsform anzuwenden sein. Dauerschuldverhältnis . ist die Übernahme einer fremden Sache in Obsorge. § 1247: Schenkungen im Hinblick auf eine künftige Ehe oder unter Verlobten sind widerruflich. Freiheit oder Vermögen. Gemischte Schenkung: Wenn die Parteien einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen. Dazu gehören vor allem Bürgschaft und Pfandvertrag. wenn die Ehe ohne Verschulden des Schenkenden nicht zustande kommt. . § 950: Dritte haben Widerrufsrecht. Pflege eines Tiers auch . . . einem Dritten ohne Erlaubnis und ohne Not gegeben hat oder . an denen der Hinterleger sofort Eigentum erwirbt. nicht Rechtsbesitzer . wenn vereinbart . die Sache gebraucht hat oder . . hat kein Recht zur Innehabung und keins zum Gebrauch . muss Entgelt zahlen. zB wenn er nicht über besonderen Wert aufklärt bzw Wegfall wenn sich in einer gewöhnlichen Sache ungewöhnliches befindet. . SE bei Verschulden leisten . . vertretbare Sachen werden in einem verschlossenen Behältnis übergeben > normaler Verwahrungsvertrag o Summendepot gem. die Rückstellung verzögert für jeden zufälligen Schaden. Die Sache ist im übernommenen Zustand samt Zuwachs zurückzustellen. kanns von beiden aufgekündigt werden. haftet für jede schuldhafte Verletzung der Obsorgepflicht. wenn er . er haftet aber. somit auch Elemente des Arbeitsvertrages . Verwahrung endet nach Ablauf vereinbarter Verwahrungszeit . der sonst nicht eingetreten wäre. Mitverschulden des Übergebers nach §1304. . muss sorgfältig aufbewahren und alle nötigen Maßnahmen setzen. Recht auf vorzeitige Rückgabe nur. bei dem Elemente der Miete überwiegen o reguläres Depot = depositum regulare. Hinterleger: . aber nicht für Zufall und nicht wenn er eigenen Sachen aufopfern hätte müssen . ists auf unbestimmte Zeit. ist nur Sachinhaber. Forderungen beider können nur binnen 30 Tagen ab Rückstellung geltend gemacht werden – Präklusionsfrist Besondere Verwahrungsarten: o Safevertrag = Schrankfachvertrag. Hinterleger hat Recht auf vorzeitige Rücknahme. hier verspricht die Bank ein Schrankfach/Raum und seine Bewachung > gemischter Vertrag. = casus mixtus. muss aber den dadurch verursachten Schaden ersetzten. DepotG für Wertpapiere > Verwahrer muss Stücke gesondert aufbewahren. wenn Sache wegen eines unvorhergesehenen Umstands nicht mehr sicher oder ohne Nachteil verwahren kann. § 965. muss die nötige und nützliche Aufwände ersetzen . um Schäden oder Verlust zu verhindern. hat Recht auf Auskünfte über Umstände um die Sache Rückstellung: . darf sie aber durch andere derselben Art ersetzen. . 149 . o depositum irregulare = unregelmäßiges Depot. > kommt darauf an. sondern nur Einbringung o tw Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. o für aufgenommene Gäste und bei Aufnahmeverhandlungen 150 . nicht Parkhäuser oder –plätze (da Mietvertrag)) halten. Restaurants etc. außer er trennt sich von den Sachen zB durch Ablegen Bringt der Gast fremde Sachen ein. Haftung beginnt mit Einbringung und endet mit Wegbringen. das Eigentum an hinterlegten Wertpapieren oder Geldbetrag geht auf den Verwahrer über. Besitzer von Badeanstalten werden Beherbergungswirten idR gleichgehalten. hat er den Anspruch des geschädigten Eigentümers geltend zu machen (Drittschadensliquidation). DepotG für Wertpapiere > Verwahrer darf Sachen derselben Art verschiedener Verwahrer zusammen aufbewahren. o Sammelverwahrung gem. seiner Leute übergeben oder an einen von ihnen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht werden. nicht: was Gast am Leib trägt. sobald Verwahrer Eigentum an Wertpapieren erwirbt. Vertragsh und Deliktsh setzen aber Verschulden voraus! o Beherberungsbetrieb Unternehmer. Grund: „Gefahr des offenen Hauses“ o setzt keinen Vertrag mit Wirt voraus. die Stallungen oder Garagen (geschlossene Aufbewahrungsräume. ob Geldbedürfnis oder Verwahrungsinteresse ausschlaggebend. ist Darlehen ähnlich und tw gleichgesetzt. Gastwirtehaftung: §§ 970 ff. o eingebracht sind Sachen. nicht: auf Reiseveranstalter. > nach DepotG ist es als Darlehen anzusehen. Hinterleger sind dann Miteigentümer des Sammelbestandes. tw Gefährdungshaftung o unmittelbar aufgrund des Gesetzes o auch Vertragshaftung kommt in Frage o auch deliktische Gastwirtehaftung nach § 1316 kommt in Frage o uU drei Anspruchsgrundlagen. die dem Wirt oder eine. auf Schlafwagenbesitzer analog anwendbar. haften wie Gastwirte für eingestellte Tiere und Fahrzeuge samt Zubehör. Gastwirte haften als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen. Hinterleger hat obligatorisches Rückforderungsrecht. -. Sonst ist die Haftung mit € 1100. Bei Unternehmern mit Stallungen oder Garagen gibt es keine Haftungsschranke. exkl. Zurückbehaltungsrecht: § 970c: Gastwirte haben zur Sicherung ihrer Forderungen aus Beherbergung und Verpflegung ein Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen (kein Pfandrecht. wenn der Schaden vom Gastwirt oder seinen Leuten verschuldet ist oder die Sache dem Wirt zur Aufbewahrung übergeben wurde. Einbrecher. Dieb. Geld und Wertpapiere ist die Haftung mit € 550. inkl. auch für fremde Sachen).beschränkt. indem er beweist. außer der Gastwirt hat sie in Kenntnis ihrer Beschaffenheit übernommen oder der Schaden ist von ihm oder seinen Leuten verschuldet (§ 970a). Bei Mitwirkung an Entstehung des Schadens § 1304. vertraglich ists aber zulässig. Präklusion: Wie bei Verwahrung Präklusivfrist von 30 Tagen ab Zurückstellung (außer: Verschulden). exkl. wenn der Beschädigte nach Kenntnis vom Schaden dem Wirt nicht unverzüglich Anzeige erstattet. § 970a: Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist wirkungslos. § 970b: Ersatzanspruch erlischt. 151 . Bei Aufbewahrungsräumen nur.Haftungsausschluss: Gastwirt kann sich von der Haftung befreien. dass der Schaden weder durch ihn oder einen ihrer Leute verschuldet noch durch fremde ein. Wirt kann aber zur Hinterlegung von Wertgegenständen auffordern und die Haftung für nicht hinterlegte Sachen ablehnen.beschränkt. Schuldbeschränkungen: Keine Haftungsschranke. Besucher des geschädigten Gastes „Leutehaftung“ > es kommt nicht auf Gehilfenart an. außer: vom Wirt übernommen. dh.-.und ausgehende Personen verursacht ist. wenn vertraglich festgelegt Für Kostbarkeiten. Entlehner hat Rechtsbesitz wegen Gebrauchsrecht. Dauerschuldverhältnis . muss er es dem Eigentümer herausgeben. wenn er sie dringend benötigt. egal ob der auch Eigentümer ist . Grundsteuer . Missbrauch oder Beschädigung mit Präklusivfrist von 30 Tagen Entlehner: . Prekarist hat kein Besitzschutz. er haftet wie ein Verwahrer. wenn dieser ihm den Ersatz zurückerstattet . Wird aber eine Wohnung zu üblichen Bedingungen als Prekarium überlassen. exkl. der sonst nicht gewesen . keine GWL . haftet dem Verleiher. beweglich oder unbeweglich . muss er sie vorläufig tragen. wenn er die Sache an einen Dritten gegeben oder nicht zeitgemäß zurückstellt oder vertragswidrig gebraucht hat > für zufälligen Schaden. . hat Ansprüche wegen übertriebener Abnützung. . iZw trägt er die mit dem Gebrauch verbundenen gewöhnlichen Aufwendungen. dem. hat der Entlehner für ein verlorengegangenes Leihstück Ersatz geleistet und taucht es wieder auf. geht das nicht. findet der zwingende Teil des MRG Anwendung Verleiher: . §976 mangels Vereinbarung kann man die Sache auch nicht zurück fordern wenn man sie dringend braucht .Leihe: §§ 971 ff. 152 . bekommt aber Ersatz. Verleiher muss nicht Eigentümer sein . Realvertrag . Entlehner ist zum vertraglich bedungenen oder ordentlichen Gebrauch der Sache befugt . nach Zeitablauf zurückgeben . ist die unentgeltliche Überlassung des Gebrauches einer unvertretbaren Sache. kann Sache bei vertragswidrigem Gebrauch sofort zurückfordern . Entlehner ist zur vorzeitigen Rückstellung berechtigt. bei Notwendigkeit außerordentlicher Aufwendungen kann er die Sache zurückstellen. SE für verschuldete Schäden . haftet wie Geschenkgeber > SE bei wissentlicher unberechtigter Überlassung und haftet für positive Vertragsverletzung . Verleiher kann eine für ihn nachteilige Rücknahme aber ablehnen. was auch ohne Leihe entstünde zB. Verleiher kann während der Vertragsdauer die Sache auch nicht zurückfordern. 153 . Bei Ehegatten Notariatsakt Beendigung wie bei anderen Dauerschuldverträgen. Anspruch auf Rückgabe verjährt in 30 Jahren. § 986: unbefristete Verträge können mit einmonatiger Frist gekündigt werden. analog auch für Darlehen. § 984: unentgeltliches Darlehen ohne Übergabe bedarf Schriftform. Das Entgelt sind idR Zinsen. die eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers oder eine Entwertung bedungener Sicherheiten erweisen. > evtl. § 991 – Unischerheitseinrede (dispositiv): Kreditgeber kann Auszahlung verweigern. Dispositiv Bei entgeltlichen Darlehen hat man GWL nach §§ 922 ff und bei Verzug § 918. Darlehen: im Buch zusammen mit Kreditv §§ 983 – 987. § 988: Kreditvertrag ist ein spezieller Fall des Darlehens. Nun ein eigener Vertragstyp.Beendigung: Dauer ergibt sich aus Zweck/Natur des Vertrags oder wird vereinbart. Eventueller Wertverlust ist nicht auszugleichen Kreditvertrag: §1413 kein Recht zur vorzeitigen Rückzahlung. Abweichungen bei Verbrauchern §§ 988 – 991. die die Rückzahlung oder die Entrichtung von Zinsen selbst bei Verwertung von Sicherheiten gefährden. wenn sich nach Vertragsschluss Umstände ergeben. (samt DaKRÄG 2010 aus RL) § 983: Darlehen ist ein Konsensualvertrag. ein entgeltlicher Darlehensvertrag über Geld. 5% (1 Jahr vor Ablauf) und 1% der vorzeitig rückgezahlten Betrages Terminsverlust nur wenn 6 Wochen in Verzug und Mahnung mit 2W Nachfrist erfolglos Verbraucherschutz auch im KSchG – S. Zwischen 0. Geschäft ist Rechtsgeschäft oder Rechtshandlung (zB. Sonst Vertragsstrafe. samt Zinsen gilt als Kundigung Vorfälligkeitsentschädigung kann verlangt werden. 245f Auftrag: §§ 1002 ff. Im ABGB ist „Bevollmächtigungsvertrag“ > ist Vollmacht und Auftrag einheitlich geregelt. vor Vertragsabschluss. die den Kreditgeber aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen zur vorzeitigen Kündigung eines befristeten Kreditvertrages berechtigen. nicht: tatsächliche Handlung. tätig zu werden und ist ein Vertrag. sind unwirksam. durch den sich jemand verpflichtet. Auftrag ist ein Vertrag. Vertragsverhandlung). culpa in contrahendo oder Irrtum Keine Formpflicht – Geber muss Vertrag trotzdem auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung stellen Bonitätsprüfung durchzuführen Rücktritt 14 Tage ab Abschluss bzw ab Ausfertigung. außer es ist damit auch rechtsgeschäftliche verbunden auf Rechnung heißt. 154 . kann Ziel. Auftrag begründet im Innenverhältnis Verpflichtung. außer: noch nicht ausgezahlt. Kosten und Vorteile hat Auftraggeber. entgeltlich oder unentgeltlich sein. Nicht bei hypoth gesicherten! Zur vorzeitigen Rückzahlung berechtigt. Verbraucherkreditverträge: §4-18 VKrG Gesamtwert über €200 Infopflichten schon in Werbung. Vermögensverwaltung. im Vertrag und während der Laufzeit. Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen.oder Dauerschuldverhältnis sein.§ 990: Vereinbarungen. wenn erforderlich Verschwiegenheit gegenüber Dritten . für zufällige aber atypische Schäden haftet er nur bei unentgeltlichem Auftrag. muss Geschäft auftragsgemäß sorgfältig ausführen . Ansonsten müssen sie dem Auftraggeber Verzögerungsschaden ersetzen. haftet für Schäden des Beauftragten nach allg. Rechtsanwalt. der ohne Weitergabe nicht wäre . Treue . . einseitige Erklärung. Rechtsgeschäftliches Handeln des Bevollmächtigten bindet Vertretenen auch. muss vereinbartes oder gesetzlich gebührendes Entgelt (Honorar) zahlen . bei vorzeitiger Auflösung ist verhältnismäßig Entgelt zu leisten . Abstraktheit der Vollmacht § 1003: Personen. RAO. haftet für schuldhafte Vereitelug oder sonstige schuldhafte Pflichtverletzung . muss Auftrag persönlich ausführen. bei erlaubter Substitution haftet er nur für Auswahlverschulden. Insichgeschäft und Doppelvertretung sind gs unzulässig . Erfüllungsgehilfen einzusetzen ist iZw aber erlaubt . Ziviltechniker Oft werden Auftragsregeln durch Berufsordnungen modifiziert. muss Vorschuss auf Barauslagen leisten . muss wenn nötig Weisungen einholen. zB. sind nicht verpflichtet. muss jeden Vorteil herausgeben und Rechnung legen . neuer Beauftragter hört nicht auf ehemaligen B) ist nur zulässig. muss Interessen des Auftraggebers wahren . müssen aber unverzüglich antworten ob sie es tun werden. die zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt sind. wenn der Machthaber dem Auftrag zuwider gehandelt hat. keine Geschenke annehmen ohne Erlaubnis. muss notwendige und nützliche Aufwendungen ersetzen (auch bei Erfolglosigkeit ohne Verschulden des Beauftragten) – hier nicht aber auch Honorar . Beauftragter: . einen Auftrag zu übernehmen. bei unerlaubter haftet er für jeden Schaden. der Ersatz ist mit Betrag eines angemessenen Entgelts begrenzt 155 . Zugunsten der öff Fürsorge entzogen §1013 Auftraggeber: . Substitution (gänzliche Weitergabe. SE bei Überschreitung oder Abweichung vom Auftrag . zB. NO. Regeln das ist laut hM eine verschuldensunabhängige Risikohaftung für typische Gefahren des Geschäftes ist auf auftragstypische Zufälle beschränkt . wenn gestattet oder unvermeidlich.Vollmacht betrifft nur Außenverhältnis und ist nur Können. betrifft Innenverhältnis. muss aber unaufschiebbare Geschäfte weiterführen. Rechtswirkungen treten unmittelbar beim Ermächtigenden ein. bis vom Machtgeber andere Verfügung getroffen werden kann (§ 1025).Beendigung: kann jederzeit durch Widerruf des Auftraggebers beendet werden. muss aber nicht. dass Machthaber im eigenen Namen auf fremde Rechnung für Machtgeber tätig werden darf. Dem Beauftragten gebührt Ersatz wie bei vorzeitiger Auflösung. zB. einseitige Willenserklärung. ) Trödelvertrag: §§ 1086 ff. Bei vereinbarter Unwiderruflichkeit trotzdem aus wichtigem Grund. IdR erlischt durch Tod eines der beiden. erlittener Schaden und verhältnismäßiger Teil des Honorars zu zahlen. wenn sich das angefangene Geschäft nicht ohne offenbaren Nachteil der Erben abbrechen lässt. Siehe aber unaufschiebbare Geschäfte. Muss durch Kündigung entstandenen Schaden ersetzen. Erlischt durch Konkurs des Auftraggebers. der sie innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben oder für sie den im Voraus bestimmten Kaufpreis zu zahlen hat. Ermächtigung: ist nicht gesetzl. Beauftragter kann das Verhältnis jederzeit kündigen. . der Eigentümer übergibt dem Trödler eine bewegliche Sache. geregelt. ist ein Verkaufsauftrag. Verfügungsermächtigung. bewirkt. Auftrag erlischt durch zufällige Vereitelung. Realvertrag 156 . Erlischt nicht durch Tod des Auftraggebers. Erlischt nicht wenn so vereinbart. Es sind die bisher entstandenen Kosten. darf die Sache in eigenem Namen und auf eigene Rechnung veräußern . Übergeber kann Sache innerhalb Frist nicht zurückfordern . . Anwendungsbereich: Miete von Wohnungen. Bestandvertrag: §1090ff Gebrauchsüberlassung von unverbrauchbaren Sachen gg Entgelt (muss nicht nur Geld sein)  Miete (nur Gebrauch) und Pacht (Gebrauch und Fruchtbezug/Nutzung) . WTeile und Geschäftsräume. Tragung von Lasten anders verteilt §1099 Beide Elemente in einem Vertrag?  Absorbtionstheorie. das tut er nur durch Erklärung (= Selbsteintritt) . Weitegehend zwingend. bis zum Eigentumserwerb des Trödlers oder eines Dritten bleibt Preisgefahr beim Übergeber . Durch Einigung und Sache und Zins. egal wie viel er vom Dritten erhält und ob ers überhaupt verkaufen kann. samt dazugehörigen Haus oder Grundflächen sowie genossenschaftliche Nutzungsverträge. Nur bei Miete unbew Sachen ist die Zinsbefreiung wegen Unbrauchbarkeit unabdingbar §1096(1) . Schutz durch MRG Bietet Bestandschutz und Mietobergrenzen. Trödler kann auch vor Fristablauf selbst kaufen. lebende Organisation mit Kunden und Ruf. wenn Grundstück zur Errichtung von Wohn oder Geschäftsräumen vermietet wird. wenn Gewerbeberechtigung mitüberlassen bzw wenn Betriebspflicht auferlegt wird  Pacht MRG nur bei Raummiete oder wenn das Gebäude nicht nur nachrangige Bedeutung hat im Verhältnis zum Grundstück. Konsensualvertrag. wenn Immobilie oder keine Vereinbarung über Frist oder Preis liegt ein Auftrag vor . Mauerflächen für Werbung Unterscheidung Miete/Pacht im ABGB: . das Überwiegen entscheidet. §1(1) MRG Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht zu unterscheiden. 157 . Trödler hat den vereinbarten Preis abzuliefern. wenn Zins von Umsatz abhängt. Auch anwendbar. Autoabstellplätze. dh. zB Wohnungen. MRG nicht auf Pacht! Wie unterscheiden? Wenn fruchtbringend. Auch für unselbstständige Bestandteile möglich. Trödler hat Verfügungsermächtigung. nach Verstreichen der Frist wird Trödler Eigentümer und muss den Kaufpreis entrichten . §1094 . Kein Verzicht im Voraus bei unbeweglichen! Alternativ Vertragserfüllung oder Vertrag auflösen §1117 SE bei Verschulden 158 . - . befristetes unter 6M Teilanwendungsbereich §1 (4) : (hier greifen Bestandschutz. neue Dachbodenbauten. - . - . Kaution. Von Erhaltungspflicht keine Modernisierung enthalten. Grundsätzlich Hauptmiete aber mit erweiterter Kündigungsmöglichkeit. - . wirtschaftliche Untermiete: HausET vermietet ein Teil seiner eigenen Wohnung. Bestandschutz mit Einschränkung. keine Schädigung des Hauses erfolgt. Studentenwohnheime. Dienstwohnungen. großzügigere Oberstgrenze bei Mietzins. Bei anderen Änderungen kann der Vermieter den Mieter verpflichten.45 neu errichtet wurden. . einem wichtigen Interesse des Mieters dient.Keine Anwendung §1 (2) : Hobbyräume oder Ferienwohnungen. §1096 (1). Wirtschaftsparks Bestimmungen größtenteils nur für Hauptmieter Für Untermieter gilt: verbotene Abreden. Vermietungen durch Beherbergungsbetriebe. Keine Garagierungsunternehmen. Muss der Vermieter eine beabsichtigte Änderung am Mietgegenstand dulden. die mit Baubew nach 8. Geber darf in Ausübung des Rechtes nicht stören und muss auch Dritte davon abhalten .1953 neu errichtet. aber nicht Zinsregelungen) – ohne Öff Mittel mit Bewilligung nach 30. Übergabe und Instandhaltung: Nach ABGB: . sie dem Stand der Technik und der Übung des Verkehrs entspricht. Mietgegenstände die im WohnungsET stehen und in Gebäuden liegen. nach Vertragsende den früheren Zustand herzustellen. in brauchbarem Zustand übergeben und erhalten. der Mieter die Kosten trägt. Mietrecht im Todesfall. Kleine Reparaturen und übliche Wartungen vom Nehmer durchzuführen Nichterfüllung? Ex lege zum Teil oder ganz von Zinszahlung befreit.5.6. wenn: . keine Gefahr der Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters und anderer Mieter oder für die Sicherheit von Personen und Sachen besteht und . Brauchbarkeit richtet sich nach dem Vertrag. ihre einwandfreie Durchführung gewährleistet ist. Lage und Ausstattung sondern nach dem Richtwertsystem (von BM für Justiz) mit Richtwert je m2 der bestimmten „Normwohnung“ . Einzelne Mietgegenstände: soweit erhalten. Pkt 1 ident. Monatlich. Präklusiv 6M nach Rückstellung Teilweise vertragliche Überwälzung auf Mieter nur mit Gegenleistung Nach MRG: . Erhaltungspflicht abweichend: der ortsübliche Standard muss eingehalten werden. Untermietzins: darf Hauptmietzins nicht um mehr als die Hälfte überschneiden 159 . Mangels Vereinbarung hat Vermieter alle Lasten.und Sanitäranlagen warten und instand halten Mietzins Nach ABGB: . Wenn er gerichtlichen Auftrag der Durchführung (nach ursprünglicher Unterlassung) ignoriert  gerichtlich strafbar (Absiedelungsterror) . . Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches . Aus Mietzinsreserven der letzten 10J bzw mit vorübergehender Mietzinserhöhung zu decken §§18ff . Abwehr erheblicher Gesundheitsgefährdung. Bei befristeten 10J um zurückzufordern Unternehmer müssen unverzüglich rügen . Am fünften auf Bankkonto . oder zur Übergabe in brauchbarem Zustand nötig . erhebliche Gefahren für die Gesundheit müssen beseitigt werden. als es zur Behebung ernster Schäden des Hauses (!). Werden Obergrenzen überschritten  Teilunwirksamkeit.Übernimmt der Nehmer diese dem Geber obliegenden oder einen nützlichen Aufwand  GOA. Arbeiten zur Erhaltung von allg genutzten Teilen . Mietzins: angemessener (!) Hauptmietzins + Betriebskosten + öff Abgaben + Kosten für Gemeinschaftsanlagen . Taxativ im §4 aufgezählte nützliche Verbesserungen. auch Betriebskosten zu tragen §1099 Nach MRG: . wenn im Hinblick aufs Haus zweckmäßig und Kosten gedeckt. 3J um geltend zu machen und zurückzufordern. Bei Altbau bestimmt sich die Miete nicht nach Größe. Mieter muss Wohnung und Versorgungsleitungen bzw Beheizungs. mit gleichen Rechtsfolgen . am fünften . nicht nur Zession des Mietrechts. auch nicht für Verzicht des Vermieters auf Geltendmachung eines Kündigungsgrundes. wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wird ein U zur Fortführung veräußert.Gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Sachen zu Sicherung des Bestandzinses.oder Perklusionsrecht) muss aber innerhalb von 3 Tagen um gerichtliche Pfändung ansuchen. Provision für Auftragsvermittlung auch unzulässig. Vertragsübernahme: AGBG: . . Das Recht des Hauptmieters eines Geschäftsraumes. Entsteht mit Einbringung. wie zB der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll oder der Untermietzins im Vergleich zum Hauptmietzins unverhältnismäßig hoch
ist. §27 MRG Verbot der Ablöse ohne Gegenleistung. tritt der Käufer ex lege in Mietverh ein. Afterbestand (Unterbestand) kann nur gegeben werden wenn keine Nachteile für Vermieter entstehen und wenn nicht im Vertrag untersagt Unzulässige Untervermietung bzw erheblich nachteiliger Gebrauch durch Untermieter – Vermieter kann nach Rsp nur gg Hauptmieter vorgehen. Vermieter darf Zins erhöhen . Übernahme des gesamten Vertragsverhältnisses. Zustimmung des Vermieters. 160 . Nach 5J das Recht. Nahe Angehörige die mit ihm eine gewisse Zeit in dieser Wohnung gelebt haben. Vermieter darf zurückhalten (Sperr. etwa durch Veräußerung der Mehrheit der Anteile. Restvertrag wirksam. erlischt mit Entfernung. im selben Gemeindegebiet mit Dritten zu tauschen wenn wichtige Gründe vorliegen Geschäftsraum . Vorauszahlung der Miete für bestimmten Zeitraum nicht verboten. Falsche Ansicht §11 MRG – Auf ein vertraglich vereinbartes Verbot der Untervermietung kann sich der Vermieter nur berufen. nur für Räumung der Wohnung durch vorherigen Mieter. das Unternehmen zu verpachten ist unverzichtbar. außer wenn ein Unternehmen unter Lebenden veräußert wird aber Recht auf Widerspruch 3M MRG Wohnraum . Mietzins Erhöhung möglich bei: rechtlichen oder Wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten. in dem er sie erhalten hat §1109 Pflicht zur Wiederherstellung des früheren Zustandes (Rückgängig machen der Änderungen) kann abbedungen werden. beschränkt Zulässigkeit von Befristungen. unbedingter Endtermin ohne Erklärung an Termin. Zins trotz Einmahnung nicht gezahlt. (Stillschw Erneuerung wenn Gebrauch fortgesetzt wird nach Termin und der Vermieter das nicht untersagt) . Erheblich nachteiliger Gebrauch. längere Unbenutzbarkeit. sonst stillschweigende Erneuerung (relocatio tacita) sonst bei befristet nur außerordentliche Kündigung.ges. gilt der Mietvertrag als unbefristet geschlossen oder erneuert! Trotzdem kann bis zum Ablauf der 161 . bedingte durch Erklärung vor Ablauf der Zeit. entscheidend ändern wenn Mieter jur Pers oder Pers. ist bzw wenn das betriebene Unternehmen verpachtet wird Rückstellung: Im Zustand. aus wichtigem Grund: oben angeführte ABGB Klauseln gelten + unverzichtbares Recht des Mieters nach 1J unter Einhaltung der 3M Frist (1J gilt nicht mehr nach Verlängerung. Verschlechterungen durch gewöhnliche Nutzung egal 1J ab Rückstellung für Geltendmachung. Präklusiv Gefahrtragung Ganz oder teilweise unbenutzbar – Bestandgeber verliert R auf Zins Bestandnehmer verhindert – muss trotzdem zahlen Gefahr des Ertrages der Pachtsache trägt der Pächter. Durch Mieter nach §1117. nur noch 3M) !Wurde nicht wirksam befristet. Mietzins um 25% verringert . Gesundheitsschädlich. Schriftlich mit unbedingtem Endtermin auf mind 3J. Untauglichkeit zum bedungenen Gebrauch Durch Vermieter nach §1118. Minderung nur wenn Pacht für max 1J und Erträgnisse mindern sich durch außerordentliche Zufälle um mehr als die Hälfte Beendigung Befristet: ABGB Durch Zeitablauf: . zb weil Verletzung der Voraussetzungen. Gebäude muss neu aufgeführt werden (?) – unter Ersatzbeschaffung Befristet: MRG . wenn Vermieter nicht zur Wiederherstellung verpflichtet ist. der für ihn als wichtig und bedeutsam anzusehen ist. Keine Interessensabwägung und kein Ersatz nötig §33 (1) – gerichtliche Kündigung durch Vermieter mit Eventualmaxime: Gründe die in der Aufkündigung nicht vorgebracht wurden kann man nicht mehr geltend gemacht werden. aber unter Einhaltung der Fristen . Tod des Mieters: Erben u Vermieter haben das Recht ohne Rücksicht auf Termine zu kündigen §1116a. Vermieter nur aus wichtigem Grund. Termine und Fristen werden von Vertragsparteien festgelegt. . aus wichtigem Grund fristlos . den automatischen Eintritt auszuschlagen (vor Tod nichtig) 162 . (nicht zB Konkurs über Vermögen des Mieters) ▪ Ersatzbeschaffung – Geschäftsräume wenn angemessenes nach Lage und Beschaffenheit.unwirksamen Frist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Fehlende Tatbestandselemente nur durch gleichgewichtige Gründe zu ersetzen! Vereinbarungen die dem Vermieter mehr Rechte einräumen sind unwirksam. Allgemeine Auflösungsgründe: §1112 Bestandsache geht zugrunde. MRG: 14 Tage Zeit für bestimmte nahe Angehörige. selbst oder Nachkommen) ▪ Ein schriftlich als Kündigungsgrund vereinbarter Umstand tritt ein. ohne besondere Gründe. sonst ordentlich. sonst §560 ZPO Unbefristet: MRG . Mieter kündigt entweder gerichtlich oder durch außergerichtliche schriftliche Erklärung. §30 (2) demonstrativ. §30 (2) unterteilt in ▪ Vertragsverletzungen des Mieters ▪ Mangelnden Bedarf des Mieters ▪ Eigenbedarf des Vermieters (Notstandslage. Wohnung wenn 2 entsprechende zur Auswahl Untermietverhältnisse kündigen wenn wichtige Interessen des Untervermieters betroffen sind wie zB benötigt Wohnung dringend oder Wohnungsgemeinschaft kann ihm nicht zugemutet werden. damit nicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet wird und Klauseln umgangen werden Unbefristet: ABGB . Nicht automatisch durch Tod. ob der Bestandgegenstand vor Abschluss des Kaufvertrages schon übergeben wurde.Dissolutionsvereinbarung (einvernehmliche Auflösung) jederzeit möglich. so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzung gegen den Veräußerer zu (vgl § 1120) Leasing Verträge. Ist dies nicht der Fall. Nach Jud bei unbefristeten nicht zulässig. Bestandgeber bleibt Sachbesitzer. Kauf bricht Miete in Ö? Kommt darauf an. wenn Bestandvertrag im Grundbuch einverleibt ist. die auf Überlassung des Gebrauchs und der Nutzung an Konsum und Investitionsgütern. sodass die Bindung in seinem Belieben steht. 163 . Erwerber (!) kann aber nach ABGB ohne Rücksicht auf zeitliche Bindung innerhalb gesetzlicher Frist kündigen. die Waren kaufen und dann Leasingverträge mit Dritten schließen Sale-and-lease-back: LeasingNEHMER verkauft ein Gut an den Geber und least es dann sofort von diesem Variante davon. Besitzstörungs. wodurch der mit dem Erwerb verbundene Kapitalaufwand entbehrlich werden soll. so hat der Bestandnehmer von vornherein kein Recht gegen den Erwerber. Kommt es zu einem „Bruch der Miete“ durch den Kauf. Verhältnis des Bestandnehmers zu Dritten: Rechtsbesitzer. sodass insofern der Mietvertrag „gebrochen wird“. Bei Veräußerung nach Übergäbe tritt zwar nach dem ABGB der Erwerber in den Vertrag ein. Im Bereich des MRG ist nach Übergabe ein Wechsel des Bestandgebers hingegen kaum von Bedeutung. aus steuerrechtlichen Gründen: Cross-border-leasing Operatingleasing: Miete im herkömmlichen Sinn FinanzierungsL: wirtschaftlich hat der Geber die Funktion eines Kreditgebers. Wird Sache veräußert. bleiben auch Nebenabreden gültig. Befristete werden zu unbefristeten mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Trägt Kosten der Anschaffung und bekommt diese samt Spesen Gebühren und Refinanzierungskosten + Gewinn durch das L zurück. geht Vertrag über. Diese Möglichkeit der Kündigung gibt es nicht.u Besitzentziehungsklage. doch erhält er (außer bei verbücherten Verträgen) eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Wenn keine Kündigung. Auch bei unbeweglichen Sachen Unmittelbares Leasing: Produzent oder Händler nimmt das Geschäft selbst vor Mittelbares Leasing: eigene Leasinggesellschaften. Nehmer trägt normalerweise Gefahr für zufälligen Untergang + Reparaturkosten. LNehmer hat dafür einzustehen. wirt. wenn Fertigstellung unterbleibt. die mehr als 150€/m2 Nutzfläche Für Verbraucher relativ zwingendes Recht. Grund egal. MITTELBARES FinanzierungsL: Vertrag zw Produzent und Geber entfaltet auch Schutzwirkung zugunsten des Nehmers. kein Erfolg . des WohnungsET. Schriftform Erwerber hat mehr Rücktrittsrechte als Bauträger. des Bestandsrechts oder sonstiger Nutzungsrechte an einem zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuerndem Gebäude. DN wird in den Betrieb eingegliedert . Wesentlicher Bestandteil: Erwerber wird gg den Verlust der geleisteten Zahlungen gesichert. Risiko trägt DG 164 . Bauträgervertrag Erwerb des ET.Nehmer hat keine GW Rechte beim Geber. Gilt bei vorliegenden Voraussetzungen auch. des Baurechts. da er zumindest die Rechte des Käufers bekommt. BTVG – bei Zahlungen vor der Fertigstellung. bekommt aber die des G ggü dem Lieferanten. Leasingentgelt deckt Ausgaben und Gewinn des Gebers Teilammortisationsverträge: Gebrauchswert des Gutes wird durch relativ kurze Nutzung nicht ausgeschöpft. diese Rechte einzuräumen. Bauträger muss Treuhänder bestellen zur Info und Überwachung. . Bauträger verpflichtet sich. DG bestimmt Verhalten . Zulässig trotz KSchG. Arbeit. wenn der Erwerber sein Recht von einem Dritten erwirbt.Wandlung zw Lieferant und Geber vernichtet auch Lieasingvertrag. dass man das Obj zum vereinbarten Restwert verwerten kann! Im Verbraucherrecht werden Finanzierungsleasingverträge erfasst und den für Verbraucherkreditverträge geltenden Regeln unterstellt. Dienstleistungsvertrag: Es verpflichtet sich jemand einem anderen gegenüber auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu Arbeitsleistungen. Innerhalb der FinanzierungsLV: Vollammortisationsverträge: vereinbarte Nutzungszeit kommt der wirtschaftlichen Lebensdauer nahe. Summe der Leasingraten ist geringer. . den er während Arbeitspflicht erleidet > Risikohaftung wegen typischer Gefährlichkeit der Tätigkeit. AN-Schutz . Unterscheidung wichtig für die Beendigung. DG hat Fürsorgepflichten. bei Geschäftsbesorgung gelten Vorschriften über Bevollmächtigungsvertrag . ist zB. Der Werkunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines bestimmten Erfolges. immer aber muss tatsächlicher Natur sein (Rechtshandlungen -> Auftrag). wenn der DN unverschuldet keine Leistung erbringen kann oder wenn Gründe auf Seiten des DG liegen. DN verpflichtet sich zur Dienstleistung an Dritten.und Entlassungsschutz . formlos. . Kündigung. sonst SE (aber auch bei unrechtmäßiger Entlassung löst sich das DV sofort auf – es bestehen aber eben SEA) Arbeitskräfteüberlassung: . WV-ähnliches Dauerschuldv. gegenüber seinem DG Werkvertrag: §§ 1165 ff. Nebenpflichten: . entgeltlich oder unentgeltlich § 1152: iZw ist angemessenes Entgelt geschuldet. DN hat Treuepflichten Beendigung: . Zeitablauf. § 1164a normiert Dienstzettelpflicht für freie Dienstverträge . vorzeitige Auflösung. Bleibt aufrecht. z. vorzeitige Auflösung braucht wichtigen Grund. Zielschuldverhältnis. .B. DN ist persönlich abhängig . beim Absagen eines WV gibt es trotzdem noch ein Entgeltanspruch §1168 . freier Dienstnehmer ist. AÜG . DG haftet analog § 1014 für Sachschaden am Vermögen des DN. Dienst ist tatsächlicher Natur. den Beschäftiger. aber Arbeitsvertrag (Dienstzettel) sollte schriftlich sein . . Tod des DN. Einen Auftrag kann man jederzeit widerrufen. Kündigungs. relativ zwingendes Recht . Erfolg: kann körperlicher oder unkörperlicher Art sein. Wartungsvertrag 165 . wer nur locker eingegliedert ist und seine Leistung inhaltlich unabhängig erbringt . aber auch Vorteil wenn billiger . B muss bedungenes oder sonst angemessenes Entgelt leisten § 1152 . . Werklohn ist iZw erst nach Vollendung und Prüfung des Werks zu zahlen (Zug-um-Zug) § 1170. ohne Rücksicht auf Weisungsrecht und Selbstständigkeit . . wenn das Werk in Abteilungen verrichtet wir oder Auslagen damit verbunden sind. U hat für Entgeltsforderung kein! gesetzliches Pfandrecht. meint nur typischen Fall. 166 . aber: ist die Sache für die Bedürfnisse des Bestellers und entsprechend seinen Wünschen anzufertigen. stellt Werkunternehmer Stoff bei. wird er mit Zugang der Rechnung fällig . stellt der Werkbesteller den Stoff bereit. wurde Material unselbständiger Bestandteil einer Sache des Bestellers oder muss bei Ablieferung Eigentum übertragen . Anspruch auf Werklohn verjährt ab Möglichkeit der Rechnungslegung . ob entgeltlich sein muss ist strittig > hM: ja. Werklieferungsvertrag: Hersteller nimmt eigenes Material § 1166: iZw ist ein Kaufvertrag anzunehmen. die nicht der U trägt. weil in § 1151. U hat Herstellungspflicht . läuft Verjährung ab Möglichkeit der Mängelbehebung . Erfüllungsgehilfen ja und 1313a. steht Werklohn noch nicht fest. trägt Gefahr des Mehraufwandes. Bestimmungen über Schutzpflichten des Dienstgebers gelten auch für Werkvertrag Herstellung: . liegt Gewicht auf Herstellung -> Werkvertrag. Generalunternehmer: übernehmen gegenüber Besteller Herstellung in eigenem Namen und bedienen sich aber Subunternehmern (1313a) bei großen Werken Werklohn: . . Hält der Besteller das Entgelt wegen Zug-um-Zug zurück. sonst wär unentgeltlicher WV immer ein Auftrag Unentgeltlichkeit muss ausdrücklich vereinbart sein . K/W: nein. §1165 U muss Werk persönlich ausführen oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen lassen dh. sondern nur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und hat am vom B bereitgestellten Material das Zurückbehaltungsrecht des § 471. 1052 U kann aber schon vorher einen verhältnismäßigen Entgeltteil und Auslagenersatz fordern. so bleibt er trotz Verarbeitung Eigentümer . Pauschale: U verspricht Werkherstellung zu bestimmtem Gesamtpreis > muss ausführen unabhängig von Arbeitsaufwand und Auslagen. hat er nicht ausschließlich Offertcharakter. Wirkt Besteller mit? GWL nur wenn feststeht. U behält Entgeltanspruch. 20% des Entgelts fordern. ist beträchtliche Überschreitung unvermeidlich. § 1170b vom B eine Sicherstellung von max. bei Herstellung/Bearbeitung eines Bauwerkes oder einer Außenanlage dazu kann der Unternehmer gem. Versicherung. Sicherstellung muss binnen angemessener Frist erfolgen. Bankgarantie etc.Kostenvoranschlag: . muss U dies dem B anzeigen. sonst bekommt er Mehraufwand nicht. B kann wählen. Sicherheitsleistungen werden genannt im § (Bargeld. dass er alle geforderten Maßnahmen gesetzt hat oder dass der Mangel nichts mit seinem Teil zu tun hat . dann kann keine Erhöhung gefordert werden. ist zwingend . wenn Gegenteil nicht ausdrücklich erklärt ist! Sicherstellung bei Bauverträgen: . Kostenvoranschlag unter Garantie: der U kann für Richtigkeit Gewähr leisten. wenn er die sowieso für ein mangelfreies Werk aufwenden hätte müssen? Gs nein. aber ist herabzusetzen wenn billiger §1170a (1) . Sowiesokosten: Kann der U Ersatz der Mehrkosten für GWL-Verbesserung verlangen. muss sich aber anrechnen lassen. die allg Regeln der §§922-933b sind heranzuziehen . ist Aufstellung der mit Herstellung verbundenen Kosten . sogar 40%. Was wenn Pauschalpreis für einen genau beschriebenen aber minderen Erfolg? Wenn die Verbesserung nicht möglich ist ohne Änderung des Charakters des Werkes (Mangel quasi im vorliegenden Vertrag unbehebbar) und B die Veränderung will. iZw ist ohne Gewähr anzunehmen § 5 KSchG: iZw ist mit Gewähr anzunehmen. gilt nicht gegenüber Verbrauchern u jur Pers GWL: . . will er Vertragsänderung. Für Vertragsänderung muss 167 . sonst hat U sofortiges Leistungsverweigerungsrecht und kann unter Nachfristsetzung Vertrag aufheben. ist der Vertrag binnen 3 Monaten zu erfüllen. ob er mit Mehrkosten einverstanden ist oder vom Vertrag zurücktritt > dann muss er aber bisher geleistete Arbeit vergüten §1170a (2) . ist er iZw entgeltlich § 5|1 KSchG: nur zu zahlen. wenn darauf hingewiesen wurde .) . was er sich erspart hat. Sparbuch. da der WU einen bestimmten Erfolg schuldet. . . kann er die GWL nicht abwenden indem er sagt er hääte sich an die Regeln der Technik gehalten! . Kostenvoranschlag ohne Gewähr: Besteller muss geringfügige und unvermeidliche Überschreitungen hinnehmen . Da er einen Erfolg schuldet. die nicht auf Bs Seite liegen. verliert der U seinen Werklohnanspruch. aber §871 (1) vorliegen! Wäre dafür schon ursprünglich mehr zu bezahlen gewesen. B muss zahlen. muss er sich den nach 1313a zurechnen lassen. . liegen sie auf Bs Seite. wenn er wegen Verstopfung einen Installateur ruft. Ohne bedungenen Übergangszeitpunkt geht’s nach tatsächlicher Ablieferung. muss er sich auch fehler der fachkundigen Vorunternehmen anrechnen. wenn er diese gesetzt hat oder deren Unterlassung für die Mangelhaftigkeit nicht kausal war. Überträgt er diese Aufgabe einem Dritten. B kann keine GWL verlangen. Wenn B mehrere selbständige Us beschäftigt. was er sich erspart hat oder was er durch andere Verwendung der Leistung erworben hat oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. aber keine Umkehr . wenn der von ihm beigestellte Stoff oder seine Anweisungen ungeeignet waren und der U keine Warnpflicht verletzt hat. 168 . §1168a . muss sich aber anrechnen lassen. so behält der Unternehmer den Entgeltanspruch. Warnpflichten: . muss der Käufer diese Kosten zahlen. so muss der U bei Offenbarkeit den B warnen. Gefahr für Untergang/Beschädigung eines bereits hergestellten Werks trägt vor bedungener Übergabe der U.B. das gilt auch bei einem sachkundigen Besteller. muss er sie koordinieren und abstimmen. kann er nur GWL verlangen. > B trägt Preisgefahr Für Verbr Beweislasterleichterung. so kommt es zur geteilten GWL. kommt es darauf an. unterlässt der U die Warnung. § 1168 Sphärentheorie: Bei Gefahr aus Vereitelung=Unterbleiben des Erfolgs. der aber feststellt. die ihm Stoffe und Pläne geliefert haben (!!) . Wird das Werk durch Umstände vereitelt. . dass sich die Verstopfung von selbst behoben hat . Pflicht sein . Somit hier sowohl GWL als auch Schadenersatz vom Verschulden des U abhängig Hat U Warnpflicht verletzt aber trifft auch B ein Verschulden am ungeeigneten Stoff/Anweisung. . . muss er dem B für verursachten Schaden haften . Preisgefahr: . bei Erschwerung der Ausführung durch Umstände auf Seiten des B hat U das Recht auf Erhöhung des Werklohns. den kann aber ein Mitverschulden treffen . danach der B. z. ist der vom B bereitgestellte Stoff untauglich oder sind Bs Anweisungen falsch. auch bei dritter Sphäre (!!) . Warnpflicht kann auch vorvertragl. Hat B vertraglich Mitwirkungspflichten übernommen. ob die verhinderten Umstände auf Seiten des Bestellers oder des Unternehmers liegen. kann er aber die Untauglichkeit trotz Fachwissen nicht erkennen. ists Risiko des B . treffen den WB auferlegte Pflichten im Vertrag. Herstellung des Werks . Tod des Bestellers hat gs keinen Einfluss außer: Werk wurde dadurch sinnlos. wenn dieser alle Bedingungen erfüllt. Veranstalter ist zur eigenverantwortlichen Erbringung verpflichtet . Betreuung Besorgung von Geschäften > Vermittlung v. . in denen min. B trägt die Preisgefahr für das ganze Werk wenn dies wegen der Mangelhaftigkeit des von ihm bereitgestellten Stoffes oder schlechten Anweisungen untergeht. . Veranstalter schuldet z. . § 31c: ist der Veranstalter befugt. wer nicht nur gelegentlich in eigenem Namen selbst organisierte Reisen anbietet. für andere Unternehmer muss Veranstalter nach 1313a einstehen . . kann er statt Rückabwicklung auch Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen . ob er einverstanden ist oder vom Vertrag zurücktritt (ohne Konventionalstrafe oder Reugeld). Werk > Beförderung Dienstleistung > Unterbringung. kann der Reisende wählen. Werkvertragselemente stehen im Vordergrund . dann Sphärentheorie . kann der U unter Setzung einer Nachfrist zurücktreten. den zufälligen Verlust des beigestellten Stoffes trägt gs der. § 31d: tritt er zurück. Regeln sind zugunsten des Reisenden zwingend . Leistungen anderer Unternehmer >> gemischter Vertrag . ist in den §§ 31b bis 31f KSchG geregelt (nach RL). Reiseveranstaltungsvertrag: es wird eine Gesamtheit von „Reiseleistungen“ gegen einheitliches Entgelt zugesagt. § 1168|2 besonderes Rücktrittsrecht des U: wenn eine erforderliche Mitwirkung des B unterbleibt. Führung. mit Erfüllung dh. der ihn beigestellt hat. Veranstalter iSd KSchG ist. das muss dem Veranstalter aber binnen angemessener Frist vor Abreise mitgeteilt werden.B. vor der Abreise wesentliche Bestandteile des Vertrages zu ändern. KSchG erfasst Verträge. Gilt aber nur wenn U gewarnt hat! Beendigung: . die gelten nicht nur für Verbraucherverträge weil drittes Hauptstück!! zB auch für Geschäftsreise . . § 31c: Reisende kann das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. Tod des Unternehmers beendet den Vertrag bei höchstpersönlichen Leistungen . Reisender und Dritter haften solidarisch für Entgelt und Mehrkosten 169 . 2 der aufgezählten Dienstleistungen enthalten sind und die zu einem Gesamtentgelt oder nach Vorstellung des Kunden zusammengestellt sind. § 31f: die Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen wird auch bei Pauschalreisen durch das KSchG (§ 6 und 9) beschränkt. die eine Reise nicht zumutbar erscheinen lässt. 1313a) einen erheblichen Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht hat. § 31e Rügeobliegenheit: der Reisende muss auftretende Mängel einem Vertreter des Veranstalters unverzüglich mitteilen. ein Risiko zu übernehmen. Der Veranstalter kann die Verjährungsfrist für SE und GWL auf ein Jahr verkürzen. die während der Reise festgestellt wurden. .und Versicherungsverträge. Reisezweck. haben anderen Zweck. sind Glücksverträge. Unterlassung der Rüge gilt als Mitverschulden. Ersatz orientiert sich an Dauer und Schwere des Mangels. entsteht im Reisegebiet nach Vertragsschluss eine Gefahr. wenn ihn der Veranstalter schriftlich auf die Rügeobliegenheit hingewiesen hat. wenn die Ersatzlösung vom Reisenden aus triftigem Grund nicht akzeptiert wird. § 31e entgangene Urlaubsfreude: Reisender hat einen Anspruch auf angemessenen Ersatz für entgangene Urlaubsfreude. Wette und Spiel: §§ 1270 ff. Reisepreis. Jedes Spiel ist auch eine Wette laut ABGB. wenn der Reiseveranstalter schuldhaft (inkl. Es gibt jemand das Versprechen. Glücksverträge: im eigentlichen Sinn = Wette und Spiel zu Glücksverträgen iwS zählen Leibrenten. Zumind leicht fahrlässig verschuldet . kann sich der Reisende auf Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen. wobei primär eine Anpassung anzustreben ist. Spiel: Befriedigung des Spieltriebs in der Hoffnung auf Gewinn 170 . . Das geht auch nur bei Mängeln. hat der Reisende die Verbesserung eines Mangels während der Reise nicht verlangt. muss das aber einzeln aushandeln. . Wette ist die Zusage einer Leistung für den Fall. durch § 31e ergänzt: Veranstalter muss auch bei unbehebbaren Mängeln sich um eine Ersatzlösung bemühen oder für die Abreise sorgen. . Es gelten auch die gleichen Regeln. . am Verschuldensgrad. dass sich eine Behauptung über ein noch unbekanntes Ereignis als richtig erweist. Praktischer Unterschied: bei Wette haben die Parteien keinen Einfluss. kann er nach Reiseende dennoch sofort Preisminderung oder Wandlung fordern. GWL-Behelfe nach § 932. . Wucher ist möglich Leibrentenvertrag: §§ 1284 ff. . KSchG.Inhaltskontrolle AGB . Glücksvertrag iwS . . verbotene Spiele sind ungültig (§ 879) > rückforderbar . jüngere Jud – laesio enormis wenn beim Abschluss feststeht. . Umfang der Rente muss bestimmt sein .relativ zwingendes Recht . wenn der bedungene Preis auch hinterlegt wurde . nennt mans Unterhaltsvertrag . Jur pers der öff R immer U. laesio enormis ist überall ausgeschlossen.Zwingendstellung allg Rechtsbehelfe Unternehmen – jede auf Dauer angelegte organisierte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. geht auch als Vertrag zugunsten Dritter . Wegen Alter oder Gesundheit Verbrauchergeschäfte . sonst Schenkung . Ende der 70er kodifiziert Schutzinstrumente: . ob beide oder nur einer eine Leistung verspricht. begründen nur eine Verpflichtung.Wette: Bestätigung des Rechthabens in der Hoffnung auf Gewinn . Gewinne in den Staatlotterien.Rücktrittsrecht . je nachdem. Unentgeltlich heißt „ungleiche Wette“.Informationspflichten . des Verpflichteten oder eines Dritten richten. mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Dauer kann sich nach dem Leben des Berechtigten. Verbraucher – trifft auf ihn nicht zu Geschäft zw beiden – Verbrauchergeschäft (§1 Abs 1 KSchG) 171 . richtet sich Höhe nach Bedarf des Berechtigten. entgeltlich. iZw Rentenempfänger. sind einklagbar. sonst nur Naturalobligation . also Klassenlotterie und Zahlenlotto. Jemand verspricht eine Leistung gegen die Zusage einer Rente auf Lebensdauer. können entgeltlich oder unentgeltlich sein. dass der Begünstigte weniger als die Hälfte seiner Leistung vergütet bekommen wird. Auch ein U kann eintreten. Zugehörigkeit wird vermutet Vorbereitungsgeschäfte – zur Schaffung der Voraussetzungen für ein U.Maßgebend ist der Zeitpkt des Vertragsabschlusses. wichtig ist. aber nicht einheitlich . Das Geschäft und der Vertragspartner müssen aber dasselbe sein (gilt nicht: angebahnt wird Verkauf eines Gebrauchtwagens. KSchG: . vor Aufnahme des Betriebs – KSchG. Übereilung . nicht auf individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten Bei dual use (Geschäft zu beruflichen und priv Zwecken) – KSchG nur wenn der berufliche Aspekt untergeordnet ist. Stellt ein U seine Tätigkeit ein. dass die auf Abschluss gerichtete Erklärung nicht in den Räumlichkeiten des U abgegeben wurde (auf Messe oder Markt benutzte Stände gleichgestellt) gilt aber wiederum. Haustür) oder nach Vertragstyp (VKr) Beim Haustürgeschäft: . II HS – kollekt Rechtsschutz zB Verbandsklage . Rücktrittsrecht: . nicht wörtlich. bleibt es trz ein U-Geschäft Ausnahme nach OGH: auf einer Seite übernimmt ein Verbraucher bzw tritt ein  ab Übernahme gilt KSchG. nachdem er mit einem anderen U kontrahiert hat. Schützt vor Überrumpelung. III HS – ergänzend. Überredung. Wichtig. §3(1) . das bewirkt. gilt subsidiär zu FAGG! . Auch Werbe- u Ausflugfahrten . tatsächlich endet es mit dem Kauf eines Neuwagens – hier gibt es Rücktrittsrechte!) §3(3) 172 . ausgeschlossen wenn V das Geschäft angebahnt hat oder wenn dem Abschluss keine Besprechungen vorausgegangen sind. Schematischer Schutz = es kommt nur auf die Einstufung als U und V an. wenn der Kunde durch persönliches und individuelles Ansprechen auf der Straße in die Geschäftsräume gebracht wurde. dass das KSchG nicht mehr gilt und dass ursprünglich unzulässige Klauseln wieder aufleben! Manche meinen der Vertrag sollte 1 zu 1 übernommen werden. I Hauptstück – Kern – relativ zwingend . EU Recht ist das fremd. Einteilung entweder nach Vertragsabschlussituation (Fernabsatz. zT auch unabhängig von einem Verbrauchergeschäft. Anbot oder Annahme am Tag der erstmaligen Besichtigung . Erwerb muss aus dringendem Wohnbedürfnis der V oder eines nahen Angehörigen . §3 Abs 3 gilt nicht. §30a KSchG . Bestand. Alle Verträge auf: Erwerb von ET. Einfamhaus oder Liegenschaft die zum Bau eines Einfamhauses geeignet ist . §3a KSchG . abschließende Aufzählung! Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten. .Gebrauch. Anbahnung eagl Fristen: 173 . wenn der U gg gewerberechtliche Vorschriften verstoßen ist! - §§56. wenn es im Einzelnen ausverhandelt wird! U kann Vertragsanpassung anbieten um R abzuwenden Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften .Nutzungsrecht an einer Wohnung. Auch für zusammenhängenden Maklervertrag . auch ausgeschlossen: üblich außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und sofort erfüllt unter 25€. U wird seiner Natur nach nicht in Geschäftsräumen betrieben und unter 50€ . zB Übermittlung per Fax und kurze Annahmefrist bei einem bedeutenden Geschäft – Rücktrittsrecht gilt (und wird manchmal weiter ausgestreckt) . 59 GewO Rücktritt wegen Nichteintritt Maßgeblicher Umstände: . die der U als wahrscheinlich dargestellt hat . nicht oder nur in erheblich geringerem Maß . auch ausgeschlossen: Erklärung wurde in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hier wichtig: GEGENAUSNAHME! Wurde der V n Abwesenheit des U trotzdem gedrängt. steuerliche Vorteile. III HS auch auch zwischen zwei Verbrauchern!! . Aussicht auf ein Kredit . öff Forderungen. §3 Abs 4: bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Verbrauchers ausgeschlossen diese Art des Rücktritts kann auch abbedungen werden. 57. wesentliche Pkt des Vertr u Belehrung über Rücktrittsrecht Frühestens aber mit Besitz an der Ware Keine Urkunde  12M und 14T Zeit (Versicherungsverträge max 1M) . Funktionsweise digitaler Inhalte . FAGG . §5a (1). Gewährleistungsrechte . Verbraucher stellt Anbot  Rücktritt bis Zustandekommen bzw 14 Tage nachdem er Urkunde bekommen hat mit Name u Anschrift des U.u Leistungsbedingungen . Zahlungs. Interoperabilität mit Hard u Software . . Max 1M nach erster Besichtigung . Garantien. SEA bei schuldhafter Herbeiführung des Unterganges oder Beschädigung ist nicht ausgeschlossen. Ausnahme: Gesch im täglichen Leben. Seine Kontaktdaten . wenn Info sich unmittelbar aus Umständen ergibt 174 . Formfrei.Liefer. §4 KSchG . Infopflicht entfällt. Eigenschaften der Ware . Kundendienstleistungen . Ist die Rückstellung der Sache dem V untunlich oder unmöglich. Laufzeit u Kündigung . Max 1M nach vollständiger beidseitiger Erfüllung . Immobiliengeschäft  1W mit Belehrung und Zweitschrift. Rücktritt wegen Nichteintritt –> 1W mit Erkennbarkeit des Nichteintritts bei schriftlicher Belehrung über das Recht. muss er nur soweit Wert ersetzen als er einen klaren und überwiegenden Vorteil erlangt hat . Innerhalb der Frist muss abgesendet werden (nach allg Regeln wäre Zugang wichtig) Folgen: . Gesamtpreis . Nützliche Aufwendungen ersetzen (U) Benutzungsentgelt (V) . Keine Form. Leistungen samt Zinsen zurückzustellen . auch zB durch Aushang oder auf Webseite . tritt daneben! Allgemeine Infopflichten des U: . - Verletzung dieser Pflichten  nach Irrtum anfechtbar Schuldhaft  SEA aus cic Verwaltungsstrafe Coldcalling: - Unerbetene Anrufe zu Werbe oder Akquisitionszwecken - Aggressive Geschäftspraxis und ohne Einwilligung unzulässig - Im Zsmh mit Gewinnzusagen oder Wett- u Lotteriespielen sind alle vom U eingeleitete Anrufe überhaupt nichtig - Kein Entgelt oder Wertminderung für U nach bereits erbrachten Leistungen Gewinnzusagen - §5c KSchG - An bestimmte Verbraucher gesendet - Wenn Eindruck erweckt wurde, der V hätte einen Preis gewonnen, ist dieser auch zu leisten - Auch wenn keine Vorstellung über konkrete Art und Höhe, es reicht dass er einen Gewinn ernstlich für möglich hält - Maßstab für Verständnis: verständige Durchschnittsverbraucher - Entscheidend: abstrakte Eignung zur Irreführung - Egal: subj Verständnis, nach akribischer Prüfung gewonnene Erkenntnis, nachträgliche Aufklärung - Kann gerichtlich gefordert werden Unzulässige Vertragsbestandteile - Klauselkatalog §6 Abs 1 – jedenfalls ungültig Abs 2 – müssen im Einzelnen ausverhandelt worden sein Abs 3 – Transparenzgebot (schwer verständliche Klauseln, es geht hier um die Darstellung, nicht um die Angemessenheit des Inhalts. „soweit gesetzlich zulässig“ widerspricht §6(3). Auch geltungserhaltende Red.) - Rechtsfolge bei Verstoß – Unwirksamkeit der Klausel bei aufrechtem rechtlichem Vertrag. Manchmal ev SEA - Geltungserhaltende Reduktion kommt nach heutiger Ansicht nicht mehr in Betracht. Ergänzende Vertragsauslegung kann manchmal zulässig sein - §6 liefert Anhaltspunkte für die Auslegung des Begriffes „gute Sitten“ - außerhalb des Verbrgeschäfts muss im Einzelnen geprüft werden ob ein vergleichbares Ungleichgewicht entsteht - achtung! Klauseln können ungültig sein obwohl sie §6 entsprechen. nach §879 sittenwidrig 175 Abs 1: jedenfalls ungültig - zu lange Überlegungsfrist für U - Erklärungsfiktion - Zugangsfiktion - Strengere Form als die Schriftform buw zu strenge Zugangserfordernisse - Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten des V - Ausschluss der Aufrechnungsmöglichkeit - Ausschluss von SEA bei Personenschäden überhaupt. Bei Sachschäden ist der Ausschluss von SEA aufgrund grob schuldhaftem Verhalten unzulässig. Für andere Grade des Verschuldens kann der Ausschluss trotzdem grob benachteiligend sein und somit nach §879 (3) unzulässig sein - Verschiebungen der Beweislastverteilung zulasten des V - Zu hohe Verzugszinsen (mehr als 5% über Vertragszinsen) - Verzicht auf Geltendmachung des Irrtums Abs 2 – einzeln ausverhandeln (einzelne Bedingung wurde erörtert und V konnte auf Formulierung Einfluss nehmen) - U kann ohne Rechtfertigung zurücktreten - U darf Vertrag an unbenannten (!) Dritten weitergeben - U kann Leistung einseitig ändern - Ausschluss von SE an einer Sache die zur Bearbeitung übernommen wurde - Ansprüche auf ausgemachtem Angeld beschränkt oder ausgeschlossen Kosten für Kundenhotlines - §6b KSchG - Im Zsmh mit bereits geschlossenen VerbVerträgen darf kein Entgelt verlangt werden - Gilt nicht für Hotlines die nur Kaufinteressenten beraten - Grundtarif fürs Telefonieren wird hier nicht berührt - Bei Verstoß kann der Verbraucher das Geld sowohl vom U als auch vom Telekommunikationsdienstleiter (!) zurückverlangen Zusatzleistungen - Bei Zusatzleistungen neben der Hauptleistung muss der V ausdrücklich zustimmen - Aktives Tätigwerden zB durch Anklicken eines Kästchens - Reicht nicht, wenn der Verbraucher einer vom U vorformulierten Erklärung zustimmt 176 - U kann Vollmacht an Vertreter erteilen, die Einschränkung wirkt aber ggü Verbrauchern nur wenn diese ihnen bewusst war. Grob Fahrlässig nicht erkannt  Vertrag entsteht aber U hat eine kurze Frist für Rücktritt - die Gültigkeit formloser Erklärungen des U oder seiner Vertreter kann nicht ausgeschlossen werden (§10) Verträge über wiederkehrende Leistungen: - länger als 1J oder unbestimmt - wiederkehrende Leistungen und/oder wiederkehrende Zahlungen - auch Zielschulverh mit in Teilen erbrachter Leistung. Hier kann nach §15 (2) die erste Möglichkeit auf das Ende des 2ten Jahres mit 6M Frist hinausgeschoben werden, wenn Leistung in ihrer Gesamtheit unteilbar und Preis bestimmt - erweiterte Kündigungsmöglichkeit - mobilfunk, freie DV, timesharing, Verwaltungsverträge ausgeschlossen - Kündigung während des 1ste Jahres mit 2M Frist, danach zum Ablauf eines jeden Halbjahres - Abs 3 – besondere Aufwendungen vom U nötig und V informiert – abweichende Termine und Fristen können vereinbart werden Vorauszahlungskäufe - Erhält erst nach vollständiger Zahlung aller Teilbeträge. zB Ausstattung - Solange nicht beidseitig vollständig erfüllt, jederzeit zurücktreten, wenn Ware nur vom U bestimmbar oder Preis nicht beim Vertragsabschluss festgelegt Heimverträge - Dauernde oder vorübergehende Unterkunft Pflege und Betreuung von Menschen - §27b-27i FAGG - zugunsten des V zwingend §2 - für Verbrauchergeschäfte die im Fernabsatz oder in Auswärtsgeschäften (gleichzeitige körperliche Anwesenheit des V und U an einem Ort der nicht Geschäftsraum ist) stattfinden - auf Anbahnung kommt es nicht an, Schutz auch wenn V U eingeladen hat - Auswärtsgeschäfte liegen auch dann vor, wenn nur der Verbraucher das verbindliche Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb der Geschäftsräume abgegeben hat, der Unternehmer dieses aber in seinen Geschäftsräumen angenommen hat (§ 3 Z 1 lit b) das Geschäft zwar in den Geschäftsräumen geschlossen wird, aber unmittelbar nachdem der Verbraucher vom Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume persönlich und individuell angesprochen wurde (§ 3 Z1 lit c) oder der Vertrag auf einem Ausflug geschlossen wird, der vom Unternehmer in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert 177 wurde, Waren zu bewerben und Verträge abzuschließen („Kaffeefahrt“, § 3 Z 1 lit dFAGG). „Geschäftsräume“ unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt; „Fernabsatzvertrag“ = Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden - Infos in Geschäftsräumen holen kein Problem, Vertrag dort aushandeln nur nur noch Abschluss über Fernkomm.mittel – keine Anwendung des FAGG Ausnahmen: - Bagatellgeschäfte unter 50€ bei Auswärtsgeschäften, nicht aber bei Fernabsatz - Soziale oder Gesundheitsdienstleitungen - Glücksspiele - Finanzdienstleistungen - Erwerb oder Vermittlung einer Immobilie - Pauschalreise, Timesharing - Lebensmittel, Getränke und Haushaltsgegenstände des täglichen Lebens Manche von diesen fallen unter den Begriff der Haustürgeschäfte Informationspflichten - §4 FAGG, gehen über die im KSchG hinaus und gelten auch wenn Infos sich aus Umständen ergeben! - Über finanzielle Belastung - Leistungspflicht des U - Über U - Rechte des V - Vertragsbedingungen - Müssen erteilt werden BEVOR der V gebunden ist - Form? Für Auswärtsgeschäftevor Abschluss auf Papier oder dauerhaftem Datenträger. Zugang wichtig. 178 Für Fernabsatz in einer dem verwendeten Komm.mittel angepassten Art. Begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung – Grundinfos erteilen und für den Rest auf andere Art verweisen - Lesbarkeit von Schriftart und Gestaltung wichtig - Verletzung? Verwaltungsstrafe Über bestimmte Kosten nicht informiert – Kosten sind nicht vom V zu tragen Über Rücktritt nicht informiert – verlängerte Frist - Die erteilten Infos werden Vertragsinhalt, Änderung nur mit Zustimmung. §4 Abs 4 Vertragsbestätigung: - Abschluss formfrei, Vertrag muss danach aber auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Sonst Verwaltungsstrafe Handwerkerverträge - Vereinfachte Infoerteiung - Wenn das Kommen ausdrücklich vom V angefordert wurde und Entgelt nicht über 200€ ist und sofort erfüllt wird auf beiden Seiten. Zur Erfüllung ist ex ante Beurteilung vozunehmen sonst kann V Zweck umgehen - Kontaktdaten und Entgelt auf Papier - Eigenschaften der Dienstleistung und Rücktritt auch formlos - Vertragsausfertigung danach trotzdem notwendig und mit allen Infos! Elektronisch geschlossene Verträge - §8 - unmittelbar vor Vertragsschluss ist auf zentrale Vertragspunkte (Eigenschaften, Kosten, Laufzeit und Kündigung) hinzuweisen. Dazu kommen Infopflichten nach §4. Sonst Verwaltungsstrafe - button-Lösung: „Zahlungspflichtig Bestellen“ oder Ähnliches anklicken. Sonst ist V nicht gebunden (nach Gesetzesmaterialien schwebende Unwirksamkeit) Telefonisch geschlossene Veträge - Name Firma und Zweck des Anrufs mitzuteilen am Anfang - Bestätigung auf dauerhaftem Träger - V ist erst gebunden, wenn er nach Erhalt dieser Bestätigung sein schriftliches Einverständnis übermittelt (Bestätigungslösung) ! 179 bei Teillieferungen ab letzter Teillieferung (außer wie Abo gestaltet –> ab 1. . 14T ohne Angabe von Gründen . . Beherbergung etc . U hat Zurückbehaltungsrecht bei Geld bis Ware eintrifft . keine Form . keine Info über Rücktrittsrecht? 12M länger . 14T ab Bestiz an Ware (bei Strom u Wasser ab Vertragsabschluss) . Schnell verderblich. Rückstellung der Ware ist Folge. Aufscheinungsformen: Als Miteigentum oder Fruchtgenuss. Gefahr auf dem Weg zurück trägt aber der U . aus Hygienegründen. Rückabwicklung des Vertrages. §18(2) – über dringende Reparaturen bei denen V den U ausdrücklich gerufen hat kein Rücktritt Frist . eine Ferienwohnung oder auch nur ein Hotelzimmer immer wieder für eine bestimmte Zeit ausschließlich zu benützen. akzessorische Verträge erlöschen mit Rücktritt vom Hauptvertrag Timesharing . verein für Konsumenteninformation (VKI) 180 . Der Kunde erwirbt das Recht. Vereinssysteme und Treuhandmodelle oder auch Miet oder Beherbergungsverträge. Art 6 Abs 1 ROM-I VO Kollektiver Verbraucherschutz (Verbandsklage) . V trägt Kosten der Rücksendung wenn nichts anderes vereinbart . Aktien an einem Unternehmen. das Eigentümer der Ferienimmobillien ist. Lieferung) . Ausgeschlossen in Fällen des §18 (1). keine Voraussetzung für Rücktritt. §15 Abs 4! Keine Belehrung über Rücktrittsrecht verpflichtet zur Gratisleistung (!) . Deshalb kann er auch erklärt werden wenn die Ware untergegangen ist!! uU Wertersatz.Rücktritt . digitale Inhalte: kein Rücktritt unter Voraussetzungen des §18 Abs 1 Z 11 . Auch an mehreren Nutzungsobjekten aus denen der V jedes mal neu auswählen kann Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz . V muss Wertverlust ersetzen wenn er Ware über Probe hinaus gebraucht hat . nach Kundenspezifikation gefertigt. Gegen ein Gesamtentgelt für eine Dauer von mehr als einem Jahr . 14T Zeit nach Zugang des Rücktritts um alles zurückzustellen . 181 . Unterlassungserklärung ist mit einer Konventionalstrafe abzusichern (§28Abs2KSchG). die allgemeinen Interessen der Verbraucher zu beeinträchtigen. Voraussetzung der Unterlassungsklage ist das Bestehen einer Wiederholungsgefahr . Verbandsklage wird erstreckt auf sämtliche rechtswidrige Geschäftspraktiken im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern. Maßstab ist die für den Kunden ungünstigste mögliche Auslegung . dass die rechtswidrige Praxis geeignet ist. die in den Schutzbereich verschiedener Verbraucherschutz-Richtlinie fallen. Gilt nur soweit Klausel unzulässigerweise vereinbart wurde! . Voraussetzung ist. . wird der Verwendung gleichgestellt . Verbraucher das Risiko eines Individualprozesses abgenommen . . U auf Unterlassung geklagt werden .oder sittenwidriger Vertragsbestimmungen. Empfehlung gesetz. Beseitigungsanspruch: Rückgängigmachung der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer fremden Rechtssphäre gerichtet ist. auch: relativ sichere Erwerbschance wie Verlust eines Regressrechts. der jemandem an Vermögen. Verschuldenshaftung: wenn jemand ein Delikt begeht oder einen Vertrag verletzt . Prävention. zweck SE? Ausgleichsfunktion. realer Schaden = tatsächliche Veränderung am Vermögensgut (zB. zur Überwälzung braucht es einen Zurechnungsgrund . Sanktionsfunktion SE-Anspruch unterscheidet sich von . in dessen Vermögen/Person er sich ereignet . beide sind verschuldensunabhängig Schaden: § 1293: Nachteil. Gefährdungshaftung: allgemein erlaubte. Verdienstausfall . manchmal Prävention . aber Ersatz verursachter Nachteile . allg. hat Unterlassungsanspruch gegen Personen. die ihm daraus entstehen. positiver Schaden = „erlittener Schaden“ inklusive Aufwände. die der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses tätigen muss. Voraussetzungen: Schaden und Verursachung (rechtswidrig und schuldhaft) . . SE-Recht regelt Frage der Schadenstragung . Eingriffshaftung: konkret erlaubter Eingriff in fremde Güter. Rechten oder seiner Person zugefügt wird . richtet sich auf positives Verhalten > in Reihe von Einzelbestimmungen anerkannt. Ersatz des erlittenen Schadens und des entgangenen Gewinns 182 . § 1311: der Schaden trifft den. Interesse = positiver Schaden + entgangener Gewinn § 1323: Schadloshaltung = Ersatz des „erlittenen Schadens“ volle Genugtuung: = Interesse. und Verbindlichkeiten. aber abstrakt gefährliche Tätigkeit . Schäden) . Zweck: Ausgleich.Schadenersatzrecht: . . (Vertragsversicherung: Versicherer übernimmt Ersatz best. entgangener Gewinn = Vernichtung einer Erwerbschance . Delle an Auto) . Vermögensschaden = in Geld messbare Nachteile (an geldwerten Gütern) . die ihn rechtswidrig gefährden. Unterlassungsanspruch: wem ein Schaden droht. aber der Eigentümer erhält Ersatz von Aufwendungen. Ersatz dessen. Unterhaltsaufwand: Arzt. Apotheker. die durch den Ausfall des Autos nutzlos geworden sind > „frustrierte Aufwendungen“ sind Aufwendungen. die schon vor dem schädigenden Ereignis gemacht wurden. 183 . Wert der besonderen Vorliebe § 1331 . Verletzung der geschlechtlichen Selbstbestimmung § 1328 . muss jedenfalls den Mehrbedarf an Unterhalt ersetzen (OGH). entgangene Urlaubsfreude § 31e3 KSchG Frustrierte Aufwendungen. aber deren Nutzlosigkeit dadurch eingetreten ist Beeinträchtigung von Freizeit und Urlaub: nach § 31e Abs 3 KSchG Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude Nichterfüllungsschaden = positives Interesse > Herstellung des Zustandes bei gehöriger Erfüllung des Vertrages Vertrauensschaden = negatives Interesse. der die Aufklärung der Mutter über eine schon vor der Geburt erkennbare schwere Behinderung unterlässt. in beiden Fällen ist entgangener Gewinn nur bei grobem Verschulden zu ersetzen! „Wrongful birth“ = unerwünschte Geburt eines Kindes. ist nur bis zur Höhe des hypothetischen Erfüllungsinteresses zu ersetzen. inklusive Nachteile wegen Versäumung anderer Abschlussgelegenheiten. was jemand dadurch erlitten hat. so besteht der Schaden nur in der mangelnden Gebrauchsmöglichkeit > hM sagt. während sein beschädigtes Auto in Reparatur ist. Schmerzengeld § 1325 . dass er auf das Zustandekommen eines Vertrages vertraut hat. erklärt am Beispiel fiktive Mietwagenkosten: nimmt jemand keinen Ersatzwagen. zT bei Verhinderung des besseren Fortkommens § 1326 . nach jüngerer Rsp sogar den ganzen unterhalt. ist ein ideeller Schaden. Krankenhaus? Kind kann kein Nachteil sein.ideeller/immaterieller Schaden = wird ersetzt . SE gegen Arzt. Freiheitsentziehung § 1329 . erhebliche Verletzung der Privatsphäre § 1328a . dann verursacht der Schädiger nur. Ladendiebstahls Bsp. § 1302. 184 . die den Schaden verursacht haben Bsp. die „hypothetische Ursache. Reserveursache“. Lassen sich die Anteile bestimmen. die „reale Ursache“. haftet jeder nur für den von ihm verursachten Schaden. falls etwas beschädigt wird zB. Kumulative Kausalität jeder Täter hätte den Erfolg unabhängig von den anderen herbeigeführt. dass der Ersatz dann zum Einsatz kommt und muss die aliquoten Kosten aus GoA ersetzen Adäquanztheorie Ersatzpflicht nur. wenn sich keine Anteile bestimmen lassen. Be) alle Ursachen sind gleichwertig (Äquivalenzlehre) > es muss Ersatz leisten. > hM: Solidarhaftung.was schon vor Schädigung zur Verhinderung von Schäden aufgewendet wurde zB. wenn die Ursache ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung des Erfolges geeignet erscheint. ist also eine zeitlich gedehnte kumulative Kausalität. den ein anderes Ereignis. Das gilt schon bei Mitwirkung an der Herbeiführung des Gesamtschadens. Auto. hat nach § 896 ein Regressrecht gegen die Mithaftenden. führt eine Schaden herbei. Wer den Schaden ersetzt. Interner Ausgleich richtet sich auch nach der Schwere des Verschuldens. später ebenfalls verursacht hätte.Verursachung = Kausalität: Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie Feststellung Kausalität: conditio sine qua non (Bedingungslehre. bei csqn wäre keiner haftbar. wer einen Schaden durch Handlung oder Unterlassen verursacht und wer für Personen oder Sachen einstehen muss. Engagieren von Detektiven wg.: Reservehaltungskosten .: nicht verursacht sind idR Vorhaltekosten .wenn jemand Ersatz geschafft hat. Nicht bei ganz außergewöhnlicher Verkettung von Umständen. Der Schaden wäre auch sonst eingetreten. Überholende Kausalität Ein Ereignis. Weg). > hM: Solidarhaftung analog § 1302. nicht Erfolgsunrecht. ➢ wenn ein Schutzgesetz die Zufügung verbietet (§ 1311) und ➢ bei vorsätzlich sittenwidrigem Verhalten (§ 12952). wenn die Täter rechtswidrig. auch wenn man was vll gar nicht verursacht hat. Bloße / primäre Vermögensschäden: Vermögensminus ohne Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts dieses Geschädigten. kann er sich bei den anderen regressieren. der die reale Ursache gesetzt hat. es ist aber nicht feststellbar. Alternative Kausaltiät nur einer von mehreren Tätern kann den Erfolg verursacht haben. Verhalten ist rechtswidrig. Kurz nach Diebstahl legt B einen Brand in dem Haus und alles wird vernichtet. (wenn sie also nicht Folgeschäden sind). welcher es ist. die abstrakt gefährliches Verhalten untersagen (zB. Die hätte er aber sowieso bald bekommen. Rechtswidrig ist . nach Köpfen. ➢ es haftet der. verstärkt wird Schutz durch Verkehrssicherungspflichten (zB. 185 . dass sie niemanden schädigt. schuldhaft und konkret gefährlich gehandelt haben außer: Freibeweis wenn einer der potentiellen Täter den Schaden ersetzt. Bsp: A stiehlt Bild und zerstört es. StVO) . Menschl. Rechtswidrigkeit: Es gilt Verhaltensunrecht. > A haftet für das Bild. wer eine Gefahrenquelle schafft und nicht dafür sorgt. Bsp: A fügt B eine Verletzung zu. aufgrund derer B Arthrose bekommt. werden nur ersetzt ➢ bei Vertragshaftung. weil dann müsste man immer zahlen. was gegen Schutzgesetze verstößt > konkrete Verhaltensnormen. was gegen den Schutz absoluter Rechte verstößt. ➢ bei Verletzung sonstiger schuldrechtlicher Sonderbeziehungen. bei alternativer Kausalität mit dem Zufall muss nicht anteilig ersetzt werden. indiziert die Rechtswidrigkeit zumindest. ➢ der andere haftet (bei Anlageschäden) nur für den durch die Vorverlegung des Schadenseintritts entstehenden Nachteil. . Vorwurf nur. Bsp: Stromkabelverletzung: Normen. Bsp: Verletzungen eines Retters liegen bei rechtswidrigen Gefahrensituationen im Schutzzweck . wenn die Interessen des Geschädigten überwiegen. liegt außerhalb des Rechtswidrigkeitszusammenhangs und ist nicht zu ersetzen . die die Norm verhindern will. Maßstab: insgesamt durchschnittliche Sorgfalt. wer ersatzberechtigt ist . Billigkeitshaftung . die nur in schuldrechtl. Verschuldensformen (§ 1294): 186 . schützen nicht auch Personen mitschützen. der über das Gut verfügen kann (frei: Vermögensrechte. so besteht Ersatzpflicht . haftet man nach hA nicht. Notstand § 1306a – Eingriff in Rechtsgüter eines unbeteiligten Dritten zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr. Selbsthilfe. nicht: Leben Rechtswidrigkeitszusammenhang: . Beziehung (Stromkauf) zum Eigentum stehen . Notwehr § 19 – Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Rechtsgüter im erforderlichen Ausmaß . nur bei Verschuldenshaftung na klar. besondere Bedeutung bei Schutzgesetzverletzungen . Schutzzweck entscheidet auch darüber. gs ab 14 Jahren (§ 153). die das Eigentum (der Stromfirma) schützen. wenn die Gefahr realisiert wird. Verschulden: ist die persönliche Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens. wenn der Täter deliktsfähig ist. vom Schutzzweck erfasst sind meinst auch Folgeschäden . was außerhalb des Schutzzwecks der Norm liegt.Rechtfertigungsgründe: an sich rechtswidriges Verhalten ist rechtmäßig durch . bei Vertragshaftung entscheidet der Zweck der vertraglichen Pflichten über den Umfang der Ersatzpflicht . sonst Entschuldigungsgrund. rechtmäßiges Alternativverhalten: Wenn der verursachte Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Einwilligung des Verletzten. ist Rechtfertigungsgrund. wenn behördliche Hilfe zu spät käme § 344 . also Einsicht hat und sich entsprechend verhalten kann. Schutz. dolus principalis: weiß. Schaden „mit Wissen und Willen“ herbeiführen. dolus eventualis: hält den Efolg für möglich und findet sich damit ab . dass ihn kein Verschulden trifft. Schutzgesetzen (§ 1311). Maßstab: objektiv. der Geschädigte ist so zu stellen. Vorsatz: „böse Absicht“.und Sorgfaltspflichten . Zurückversetzung in den vorigen Stand. . 187 . . Pflichten in contrahendo . 1302: führen mehrere Personen gemeinschaftlich und vorsätzlich einen Schaden herbei. sind sie Mittäter und haften solidarisch zB bei Zusammenwirkung bei der Ausführung der Tat oder bei Anstiftung Beweislast: § 1296: Der Beweis des Verschuldens obliegt dem Geschädigten. entschuldbare Fehlleistung: im DHG. leichte: unterläuft einem sorgfältigen Menschen gelegentlich . den Erfolg herbeizuführen . „bewusste“: Täter hält den Erfolg für möglich. Inhalt des SE: § 1323: Primat der Naturalrestitution. Sorgfaltswidrigkeit. § 1298 . Fahrlässigkeit: „Versehen“. dass er nicht eintritt . besonders leichte Fahrlässigkeit . gewöhnliche Aufmerksamkeit und Fleiß . grobes Verschulden = Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Haftung mehrerer Schädiger: §§ 1301. ist das bewusste und gewollte Herbeiführen eines Erfolges im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. dolus directus: hat die Absicht. vertraut aber darauf. wie er ohne schädigendes Ereignis stünde. Vertrag . grobe: unterläuft einem ordentlichen Menschen keinesfalls . dass der Erfolg eintreten wird . Das gilt bei Verletzung von . Vermutet wird aber nur leichtes Verschulden. ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt.Beweislastumkehr: bei bereits bestehenden schuldrechtlichen Sonderbeziehungen muss der Schädiger beweisen. 188 . qualifizierter Vorsatz > Wert der besonderen Vorliebe § 1331 bei dolus coloratus. wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. soweit sie ein verständiger Tierhalter aufgewendet hätte. grobes Verschulden > volle Genugtuung dh. das ist meist der Wiederbeschaffungswert. Liegt Schaden in Aufwendungen oder Verbindlichkeiten. Familienfotos. muss Geldersatz geleistet werden. § 1332a: bei Verletzungen von Tieren gebühren Kosten für Heilung(sversuch) auch. der Geschädigte ist unter Berücksichtigung seines Gesamtvermögens so zu stellen. leichtes Verschulden > Schadloshaltung § 1332: bei Zerstörung einer Sache ist gemeiner Wert der Sache im Zeitpunkt der Schädigung der positive Schaden > objektive Schadensberechnung. wie er ohne Schädigung stünde > subjektive (=konkrete) Schadensberechnung mittels Differenzmethode (mit und ohne Schädigung Geschädigter kann statt dem Interesse auch den Sachwert fordern. die Neuherstellungskosten minus Selbstbehalt für Abnutzung oder Alter siehe gebrauchte Sachen. Ist die Wiederherstellung möglich und nur durch den Schädiger untunlich. ist der konkrete Nachteil der positive Schaden. Wird Affektionsinteresse oder Liebhaberwert genannt. der Kaufpreis. inkl. Kein Wahlrecht. nicht Sammlerwert weil ist gemeiner Wert. Ersatz des Interesses. Hat die Sache keinen gemeinen Wert. dh. dh. War die Sache schon verkauft. dh. durch eine strafbare Handlung. zB. aus Schadenfreude oder Mutwillen. entgangenem Gewinn. wenn Naturalherstellung nicht möglich oder nicht tunlich ist. so sind die Kosten der Naturalrestitution zu ersetzen (als Geldersatz). ist nur Obliegenheitsverletzung. Bei Gefährdungshaftung wird die Größe der Gefährdung gegen das Mitverschulden des Geschädigten abgewogen. zB Kleidung. die längere Lebensdauer vom Geschädigten selbst getragen werden. Verhalten von Gehilfen wird zugerechnet. > hA: immaterieller Schaden wird trotzdem nicht ersetzt normalerweise. gebrauchte Sachen: wird eine solche zerstört und kann keine gleichwertige angeschafft werden oder ist das nicht zumutbar. Verhältnismäßig oder sonst zu gleichen Teilen. so muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.merkantiler Minderwert: reparierte Sachen wie Autos werden zu einem niedrigeren Preis gehandelt. Mitverantwortlichkeit des Geschädigten: §1304: Hat auch der Geschädigte schuldhaft eine Bedingung für den Schadenseintritt gesetzt. es wird hier kein Unterschied zwischen Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen gemacht – „Bewahrungsgehilfe“. Auch dafür wird Ersatz gewährt (Rspr). > bei täglichen Gebrauchsgegenständen wird das ignoriert. so ignoriert man leichtes Verschulden des Geschädigten. muss eine neue angeschafft werden. Mitverschulden ist aber kein echtes Verschulden weil ja schon Rechtswidrigkeit fehlt. sie haben einen merkantilen Minderwert. Beleidigung: § 1323 – die volle Genugtuung umfasst auch die Tilgung der verursachten Beleidigung. und zwar egal ob es wirklich veräußert werden soll. aber bei erheblichem Wert muss die Steigerung des Gesamtwerts bzw. wenn die Sache bei Beschädigung noch relativ neu war. die mehr wert ist als die vernichtete. nur in Ausnahmen. Trifft den Schädiger ein sehr schweres Verschulden. 189 . die Geschädigten befinden sich im Schutzzweck der Norm oder 190 . Bsp: A wird von B schwer verletzt und bekommt von C zum Trost Geldsumme. da das Gesamtvermögen betrachtet wird. . zB. Dadurch erspart er sich Strom.Schadensminderungspflicht: wird auf § 1304 gestützt. Drittschaden: Erleiden mittelbar Geschädigte einen Vermögensschaden. wenn möglich. Bei objektiver Schadensberechnung ist Vorteilsausgleich nach hA ausgeschlossen. Ist die Obliegenheit des Geschädigten. Verletzung führt zu Einschränkung des Ersatzes. dem unmittelbar drohenden Eintritt des Schadens oder seiner Vergrößerung entgegenzuwirken.Manchmal wird Bereicherung des Geschädigten dadurch verhindert. soweit er den Schaden deckt. dass sein Anspruch gegen den Schädiger auf den Drittzahler übergeht. Außer: . . Vorteile werden nicht berücksichtigt Entlastung des Schädiger ist oft nicht gerechtfertigt.bei Unterhalt und Lohnfortzahlung ist es strittig M1: § 1358 Legalzession M2: Unterhaltspflichtiger und Dienstgeber sind müssen nur leisten. Bsp: A wird von B schwer verletzt und muss für mehrere Monate ins Krankenhaus. A bekommt SE von B plus Geld von C. . weil nur auf den gemeinen Wert ankommt. Bei subjektiver Schadensberechnung ist die Berücksichtigung selbstverständlich. Nahrung etc. Legalzession im ASVG und VersVG. > bekommt SE. Vorteilsausgleich: Manchmal bringen schädigende Ereignisse auf Vorteile für den Geschädigten. so muss der Schädiger diesen nicht ersetzen (siehe Rechtswidrigkeitszusammenhang).Bei Vorteilszuwendungen durch Dritte kommt es darauf an. wer begünstigt werden soll. wenn ihnen der Geschädigte die Forderung gegen den Schädiger rechtsgeschäftlich zediert. . für Verletzung von Gebots.oder Verbotsnormen. Eigentum. Vorteile der Vertragshaftung: ➢ bloße Vermögensschäden ➢ 1313a Gehilfen ➢ 1298 Beweislastumkehr Delikt: Delikt = generell verbotenes Verhalten. Schutzgesetze enthalten abstrakte Gefährdungsverbote. ➢ bei mittelbarer/indirekter Stellvertretung. 191 . Das ist kein Problem bei objektiver Schadensberechnung. Leben Gesundheit. haftet. ein Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten. das sich auf Übertretung der Norm bezieht. hat dieser einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger analog § 1358. ➢ bei Lohnfortzahlung. wenn der durch eine Schädigung verursachte Pflegeaufwand/Heilungskosten von einem Unterhaltspflichtigen gedeckt wird. ➢ bei Übergang der Preisgefahr. . § 1311 S2: wer ein Gesetz übertritt. Setzt Verschulden voraus. das wirtschaftliche Risiko wird aufgrund Gesetz oder Vertrag auf einen Dritten übergewälzt > der Geschädigte wäre berechtigt. § 12951: SE-Anspruch für Verletzung von absoluten Rechten. er hat einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger durch Legalzession analog § 1358. der Schädiger hat dann den Schaden des Dienstgebers zu ersetzen. Freiheit. Nach hL ist bei Schadensüberwälzung der Schaden des mittelbar Geschädigten zu ersetzen. hat aber keinen Schaden. dh: bei einer durch Körperverletzung eingetretenen Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers muss der Dienstgeber den Lohn weiterzahlen. es gibt eine gesetzliche Sonderbestimmung zum Schutz mittelbar Geschädigter wie § 1327 (Hinterbliebene bekommen Unterhalt statt vom Getöteten vom Töter) o. ➢ bei vertraglichen Schadenstragungsregeln. ➢ bei Unterhalt. das zufälligen Beschädigungen vorbeugen will. den Renten. Pflegeleistungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen sind diesen zu ersetzen.§ 12952: wer gegen vorsätzlich einen Schaden in sittenwidriger Weise zufügt. Regelt Umfang der Ersatzpflicht. auch Verlust beruflicher Aufstiegschancen. 192 . um andere zu schädigen. andere Unterscheidungen spielen keine Rolle. Verdienstentgang wird durch wiederkehrende Zahlungen ersetzt. wenn der Schädiger im Hinblick auf die geistige Gesundheit des Hinterbliebenen gefährlich gehandelt hat. und auch wenns eine solche Kraft schon vor Verletzung gab. Es genügt nach 1325 leichtes Verschulden. haftet. Aufwand wegen vermehrten Bedürfnissen wie Rollstuhl muss auch ersetzt werden. Verdienstentgang und Schmerzengeld. Trauerschäden: werden bei grobem Verschulden ersetzt in Analogie zu mehreren Bestimmungen (Trauer. jeder Vermögensnachteil aus Verringerung oder Entfall von Einkünften. Haftung bei Körperverletzung: Körperverletzung: § 1325: gilt bei SE aus Delikt und Vertrag. Ebenso (fiktive) Ersatzkräfte zur Haushaltsführung. Verdienstentgang: gebührt für Vergangenheit seit Verletzung und für Zukunft. dh. Transportkosten. Kosten für Besuche der nächsten Verwandten. nicht Krankheit) Heilungskosten: alle Kosten zur Besserung des Gesundheitszustandes. Auch bei schikanöser Rechtsausübung. . KV ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit Schockschaden: wird durch die Tötung eines Menschen bei dessen Angehörigen eine Krankheitsreaktion herbeigeführt. erhalten sie SE nach 1325. Es ist jeder vom Vorsatz umfasste Schaden zu ersetzen. Ersetzt werden Heilungskosten. wenn jemand sein Recht offenkundig dazu ausübt. Inkl. auch wenn kein Erfolg. Steht auch zu. oder erforderliche Behandlung wird unterlassen . es gibt aber auch eine abstrakte Rente. wenn keine Schmerzen mehr empfinden konnte. der Entgang wird konkret berechnet. ausnahmsweise in Rente. und dem Geschädigten Annehmlichkeiten verschaffen. Folgen der Unterlassung. In der Praxis gibt es Tagessätze. Notar oder Patientenvertretung errichtet etc. soll entzogene Lebensfreude auf andere Weise schaffen. dass Patient selbst nicht mehr entscheiden kann. dass nicht gesetzt wurde . Ärztliche Behandlung ist eine KV. die von nachweisbaren Entgang unabhängig ist. Patientenverfügungsgesetz enthält Vorgaben für Willenserklärungen für Fall. wird vermutet. die leichte. Tötung 193 . daher gebührt hierbei weiterer Ersatz. Nur bis Tod. Umfasst Vermögensschaden. aber nicht verbindlich. Als Abfindungsbetrag geleistet. nicht vererblich. Ärzte und Krankenhäuser werden außerdem bei Aufklärungsfehlern ersatzpflichtig (Art und Folgen der Behandlung. Sind zu berücksichtigen. . Behandlung wird fehlerhaft durchgeführt und wirkt sich negativ aus. pfändbar und vererblich. es wird auch für Schäden des Operationsrisikos gehaftet nach (StGB) . wenn nicht vor Rechtsanwalt. Verunstaltungsentschädigung: § 1326. Durch Verunstaltung kann besseres Fortkommen verhindert werden. Arzt muss Aufklärung und Behandlung dokumentieren > fehlt Dokumentation. wenn sie ohne Einwilligung geschieht und nicht durch Notfall geboten ist (StGB) . Schmerzengeld: Ersatz eines immateriellen Schadens. mittlere und schwere Schmerzen unterscheiden. ob auch immaterielle Schäden ist strittig. Kunstfehler: Behandlungsfehler.Aus wichtigem Grund Abfindung in Kapital. Alternativen) > dann liegt nämlich keine gültige Zustimmung vor. Schmerzengeldansprüche sind abtretbar. Verletzung der Privatsphäre § 1328a.und Beseitigungsansprüche. Wer rechtswidrig und schuldhaft eingreift.§ 1327. . . . inkl. Untergrenze bildet der gesetzliche Unterhaltsanspruch. Freiheitsberaubung 194 . DatenschutzG. Trauerkleidung für die nächsten Angehörigen Hinterbliebene bekommen SE für entgangenen Unterhalt. für den der Getötete nah dem Gesetz zu sorgen hatte. Verletzung der geschlechtlichen Selbstbestimmung § 1328. MedienG. Drohung. . Wird nach § 1304 gemindert. Kindererziehung. Begräbniskosten. Nach § 16 ist Achtung der Privatsphäre ein absolut geschütztes Persönlichkeitsrecht. Vergütung von Leistungen in natura zB. . wenn jemand jemanden durch List. hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Es ist der Vermögensschaden und der immaterielle Schaden zu ersetzen. alle mit dem Tod verbundenen Auslagen zB. Voraussetzung ist ein gesetzliches Verhältnis. zugesagter Unterhaltsleistung. Sonderbestimmungen zB. sind leges speciales. Kosten einer versuchten Heilung . kraft dessen der Getötete einmal unterhaltspflichtig werden konnte. wenn den Getöteten an seinem Tod ein Mitverschulden trifft. . oder Umstände offenbart oder verwertet. In Form von Rente geleistet. Graberrichtung. UrhG. . Gegen (drohende) Eingriffe gibt’s Unterlassungs. Bei erheblicher Verletzung umfasst auch immaterielle Schäden.oder Autoritätsverhältnisses oder strafbare Handlung geschlechtlich missbraucht. „was den Hinterbliebenen durch den Tod entgangen ist“. Der Anspruch verjährt binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger § 1489. Haushaltsführung . er muss es bei seinem Tod nicht schon gewesen sein. nicht bei nur vertragl. Missbrauch eines Abhängigkeits. Wenn aus KV der Tod folgt. Zu ersetzen ist die tatsächliche Unterhaltsleistung. den Erwerb oder das Fortkommen gefährden. Politikern. falls noch nicht passiert. bei Künstlern. Bei grobem Verschulden volle Genugtuung inklusive ideellem Schaden. Bei rechtswidriger Festnahme oder Festhaltung. Es gebührt SE für Vermögensschaden. Verdienstentgang).§ 1329. Angemessene Kritik ist zulässig. der verschuldensunabhängigen Ersatz inkl. Verspottung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist positiver Schaden ersetzen (va. Kreditschädigung § 13302. Auch Recht auf Widerruf und seine Veröffentlichung. aber nicht ideeller Schäden. die den Kredit. zB. 195 . Wahre Tatsachen verbreiten ist zulässig. Bei gesetzwidriger oder ungerechtfertigter Haft haftet der Bund verschuldensunabhängig auch für ideelle Schäden nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz. gibt’s gem. ist Rufschädigung. muss Ersatz leisten. wenn keine Schweigepflicht. Hier ist ein Wahrheitsbeweis möglich. ideellen Schäden. Anspruch richtet sich auf Wiedergewährung der Freiheit. Gilt aber auch für andere Verletzungen der Freiheit. dh. ist ein Angriff auf die Würde eines Menschen zB. Ehrenbeleidigung § 13301. Privatgefangenennehmung oder vorsätzlichen widerrechtlichen Arrest jemanden seiner Freiheit beraubt. Art 7 BVG ebenfalls verschuldensunabhängigen Ersatz inkl. Geschädigte können natürliche und juristische Personen und politische Parteien sein. ideellen Schäden gewährt. der Verbreiter muss die Unwahrheit gekannt haben oder hätte sie kennen müssen. besteht ein Anspruch direkt gem. Passiert es durch hoheitliches Handeln. Ist verschuldensabhängig. Gebührt Ersatz des positiven Schadens und des entgangenen Gewinns. Kränkung (auch wenns zutrifft). Art 5 MRK. durch Beschimpfung. Wenn jemand unwahre Tatsachen verbreitet. Es reicht leichte Fahrlässigkeit. Wer durch gewaltsame Entführung. deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kannte. Die Haftung wird aber nicht ausgeweitet. wenn er oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat. Innerhalb schuldrechtlicher Beziehungen muss übrigens jede Partei für fahrlässige Mitteilungen einstehen. vertragsähnlicher Pflichten. wenn er gegen Belohnung auf seinem Gebiet fahrlässig einen nachteiligen Rat erteilt. auch ohne Entgeltlichkeit und Sachverständigenhaftung. auch Autofahrer. 196 . nicht aus reiner Gefälligkeit. dann kann der Geschädigte wählen. Sie erhalten SE aus Verletzung objektiv-rechtlicher. Gutachten etc. Sachverständigenhaftung: § 1299. haftet er aber nicht. Oft sind auch Dritte durch falschen Rat. 1299 gilt bei Haftung ex contractu und ex delicto. jemand wird als Lügner bezeichnet. zB. zB. Manchmal sind Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung erfüllt. Mit Belohnung ist gemeint. sondern im Rahmen eines Schuldverhältnisses. Das gilt für Auskunft. der Dritte wird von Gesetzes wegen in den Schutzbereich des Verpflichtungsverhältnisses einbezogen. er muss die kreditschädigende Äußerung und ihre Unwahrheit beweisen. Sachverständigentätigkeiten sind alle. er hat aber nie was gesagt. aber auch nach § 1300. Wurde gleichzeitig gegen ein Strafgesetz verstoßen oder liegt gleichzeitig Ehrenbeleidigung vor. § 1300: Sachverständiger wird verantwortlich. insbesondere Gutachten. Für Sachverständige gilt ein strengerer Verschuldensmaßstab. Dh.Beweislast trifft den Kläger. Gläubiger an den Vermögensverhältnisses ihrer Schuldner oder Dienstnehmer an Geschehnissen im Betrieb. so muss der Täter beweisen. Sachverständige müssen die durchschnittlichen Fähigkeiten ihrer Berufsgruppe haben. Dieser Rechtfertigungsgrund kann auf andere Fälle analog angewendet werden. Dieses haben zB. Rechtfertigungsgrund: Bei nicht öffentlichen Mitteilungen. die ein besonderes Können oder Fachwissen voraussetzen. geschädigt. dass es nicht so war. ob ein Weisungsrecht des Geschäftsherrn bestehen muss. Erfüllungsgehilfe § 1313a. wenn der Anschein seine Grundlage im Verhalten des Geschäftsherrn hat. Erfüllung von Verträgen. Gehilfenhaftung: Gs hat niemand für fremdes Verhalten einzustehen. Bei anderen Schäden schon bei Fahrlässigkeit (§ 1300). die mit einer solchen Rechtsverletzung in Verbindung stehen. Der Geschäftsherr haftet auch für Anscheinserfüllungsgehilfen. zB. Das ECG enthält Voraussetzungen für die Haftungsbefreiung solcher Anbieter. der Content-Provider. Dem Erfüllungsgehilfen sind gesetzliche Vertreter eines nicht Geschäftsfähigen gleichgestellt. wenn der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller die Pflicht zur Herstellung des Teiles übernommen hat (was nicht anzunehmen ist. öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung zum Geschädigten. Weiterleiten von Daten oder Ermöglichen des Internetzugangs. Erfüllungsgehilfe ist. zb durch Speichern. Beim Werkvertrag haftet der Werkunternehmer zugekaufte Teile nur. wenn der Auskunftgeber vorsätzlich handelt. Das ECG regelt die deliktische Haftung von Diensteanbietern. nach allg. wenn es nicht üblich ist). wobei der Geschäftsherr für Verhalten seiner Gehilfen haftet. zB.Im Deliktsbereich gibt es bei bloßen Vermögensschäden nur eine Haftung. dass der Suchmaschinenbetreiber haftungsfrei ist. Verhalten des Zulieferers ist nur zurechenbar. wer von seinem Geschäftsherrn zur Erfüllung eines bereits bestehenden Schuldverhältnisses eingesetzt wird. Auch selbstständige Unternehmer können Erfüllungsgehilfen sein. Sie werden ihm nach 1313a zugerechnet. Ausnahmen sind §§ 1313a und 1315. wenn er den Zulieferer nicht sorgfältig auswählt oder den gelieferten Teil nicht ausrechend kontrolliert. Es ist strittig. Geschäftsabschluss vorbereiten. E-Commerce: Für rechtswidrige Inhalte einer Website haftet ihr Betreiber. 197 . Zivilrecht. 1313a gibt’s. von § 1319a – Wegehalterhaftung. Besorgungsgehilfe § 1315. er stiehlt. Es genügt. Geschäftherr haftet wenn er wissentlich einen gefährlichen Gehilfen einsetzt. kein Schuldverhältnis vorausgesetzt. haftet er maximal nach § 1315 (zB. wenn es schuldhaft wäre. die anlässlich der Erfüllung entstehen. Der Wegehalter steht für jedes grobe Verschulden seiner Gehilfen ein. also für Verletzungen der Hauptleistungs-.und Sorgfaltspflichten. Besorgungsgehilfe ist. nicht die konkrete Möglichkeit des Schadenseintritts. den sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufügt. Wer sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient. Neben-. weil der Gläubiger nicht schlechter gestellt werden darf. weil der Geschäftsherr die Leistung nicht selbst erbringt.Ein Verhalten des Gehilfen ist schuldhaft. augrund mangelnder Ausbildung. wessen sich ein Geschäftsherr zur Besorgung irgendwelcher Angelegenheiten bedient. er legt Brände. wenn der Geschäftsherr es selbst gesetzt hätte. Der Geschäftsherr haftet aber nur für Schäden durch die Erfüllung. dass der Geschäftsherr so einen ausgesucht hat. Heißt auch Verrichtungsgehilfe. die zu der eingesetzten Tätigkeit überhaupt nicht geeignet sind zB. gegenüber den Benützern des Weges. zB. Er haftet nur. wenn der Gehilfe eines Werkunternehmers den Werkbesteller verprügelt). von der er Kenntnis hatte. 198 . Geschäftsherr haftet für habituell untüchtige Gehilfen. er muss kein spezielles Verschulden aufweisen. das Wissen muss nur die gefährlichen Eigenschaften umfassen. der Veranlagung etc. § 1315 wird durchbrochen . für jene. Schutz. wenn sich gerade jene Gefährlichkeit realisiert. Für Schäden. dh. haftet für den Schaden. Meist ist aus einem mehrmaligen gleichartigen Versagen oder einem sehr schweren Fehlverhalten darauf zu schließen. dh. die zu einem Schaden des DG führt. Dienstnehmerhaftung: DHG Regelt Ersatz von Schäden. . Eigene Haftung des Gehilfen Haftet ein Geschäftsherr nach § 1313a oder § 1315. bei juristischen Personen. Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet der Vertrag Geschäftsherr – Gehilfe nicht. Haftung des DN ist eingeschränkt. § 4 DHG: Schädigt der DN einen Dritten und haftet der DG nach den §§ 1313a – 1316. Ausgeschlossen sind DN. bei leichter auch bis zum Erlass. § 21: Bei über einem entschuldbare Fehlleistung hinausgehenden Versehen (Fahrlässigkeit) hat das Gericht ein Mäßigungsrecht nach Billigkeit. so kann trotzdem noch der Gehilfe selbst haften > deliktisch aber nur. § 23 DGH: Der DN haftet bei entschuldbarer Fehlleistung. so entfällt der Regressanspruch bei entschuldbarer Fehlleistung. 199 . die für Machthaber einstehen > Repräsentantenhaftung. die Hoheitsgewalt ausüben. Vorsicht: das DHG enthält besondere Regressregeln. Bei (anderer) Fahrlässigkeit gibt’s ein Mäßigungsrecht. oder öff- rechtlichem Dienstverhältnis. überhaupt nicht. Regress nach § 1313 Ersetzt der Geschäftsherr den Schaden. § 2|2 zählt Mäßigungsgründe auf. die ein DN bei der Ausführung seiner Arbeitsleistung dem Dienstgeber oder Dritten zufügt.. AtomHG etc. außer er hat einen eigenen Vertrag. Bei leichter Fahrlässigkeit ist auch ein vollständiger Erlass möglich. Ist anzuwenden auf wirtschaftlich unselbständige Personen in privatrechtl. Es verdrängt die ABGB- Vorschriften. wenn dieser seinen Vertrag mit dem Geschäftsherrn schuldhaft verletzt hat. oft bei Gefährdungshaftung: der Inhaber einer gefährlichen Sache haftet dem Geschädigten für jedes Verschulden seiner Gehilfen nach § 19 EKHG. kann er sich beim Gehilfen regressieren. so kann er vom DG Regress fordern. so kann er diesen nur bei grobem Verschulden geltend machen oder wenn der Versicherungsfall durch ein Fahrzeug verursacht wurde. wenn der Personenschaden des DN durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. für die eine erhöhte Haftpflicht besteht (va. Kfz). Es kommt dem DG bei Risikohaftung zu. § 333 auch: bei Arbeitsunfällen mit Verkehrsmitteln. so gilt allg. § 332 ASVG: Schädigt ein DN einen anderen DN. besondere Haftungsregeln im ASVG § 333 ASVG – Haftungsprivileg des DG: wird ein DN durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt. in denen eine Ausbildung oder eine Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge erfolgt. für das eine Gefährdungshaftung besteht. Das Haftungsprivileg des 333 kommt auch dem Aufseher im Betrieb zu. § 335: den DGs sind die Träger von Einrichtungen gleichgestellt. so haftet dieser für Körperschäden nur bei Vorsatz. Hat der Sozialversicherungsträger durch Legalzession einen SE-Anspruch vom geschädigten DN gegen den schädigenden DN erlangt. Legalzession führt hier also auch zur Haftungsbefreiung des Schädigers. Der DG haftet also maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sachschäden sind nach allg. entfällt die Haftungsbefreiung des DG. § 334: bei grobem Verschulden muss der DG außerdem dem Sozialversicherungsträger alle dem Verletzten erbrachten Leistungen vergüten. Das gibt’s weil der DG ja die Versicherungsbeiträge für den DN zahlt. Haftung für schuldloses Verhalten: 200 .§ 3 DHG: Hat der DN selbst dem Dritten den Schaden ersetzt. Da Sachschäden und Schmerzengeld aber nicht von der Sozialversicherung gedeckt sind. haftet der DN dem Arbeitskollegen dafür auch bei leichter Fahrlässigkeit. SE-Recht. Regeln zu ersetzen. die der DG verursacht hat. wenn er nach den obigen Verschuldensgradregeln selbst einen solchen Schaden nicht ersetzen müsste. Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Beschädigten und entscheidet dann. Der Richter muss auf alle 3 achten und kann auch Teilersatz anordnen. wenn der Schaden durch schuldhafte Unterlassung der nötigen Obsorge zurückzuführen ist. so steht ihm weder gegen Aufsichtspflichtige noch gegen Deliktsunfähige Ersatz zu. Deliktsunfähige Unmündige und Geisteskranke haften gs nicht. Wer im Notstand handelt. Erhält der Geschädigte von Aufsichtspersonen keinen Ersatz. § 1310: Billigkeitshaftung für Deliktsunfähige.wer hat nach seinem Vermögen die bessere Tragfähigkeit. § 1309: statt ihnen haften die Aufsichtspflichtigen. Notstand Schädigung im Notstand ist ein Eingriff in die Rechtsgüter eines unbeteiligten Dritten.Größe der Beschädigung im Verhältnis zur Größe der Gefahr . ist er doch einsichtsfähig und trifft ihn doch ein Verschulden . von der die Notstandslage hervorgerufen wird. Haftung von Wohnungsinhabern: 201 . so gibt es keinen Ersatz. hat der Beschädigte die Abwehr aus Rücksicht auf die dem anderen drohende Gefahr unterlassen . so kann ausnahmsweise dem Deliktsunfähigen die Ersatzpflicht auferlegt werden. Der Richter muss berücksichtigen . § 1306a: Billigkeitshaftung des Schädigers. hat der Beschädigte aus Rücksicht auf den Beschädiger die Verteidigung unterlassen . Zu berücksichtigende Faktoren sind . § 1308: Hat der Geschädigte das schädigende Verhalten geradezu herausgefordert. ob und wie viel SE gebührt. handelt aber entweder nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft. Sachwehr: Richtet sich die Abwehrhandlung gegen die Sache. weil sie keine Einsicht haben und daher kein Verschulden. Außer: die zerstörten Güter sind wesentlich höherwertig als die zu rettenden. ist egal). Der Wegehalter haftet gegenüber Benützern. Aufgehängte/gestellte Sache kann sich auch außerhalb befinden. Besitzer muss beweisen. zB. so haftet der Wohnungsinhaber. Werk/Gebäude ist jeder künstliche Aufbau. Bauwerkehaftung: § 1319. Schrankenanlage etc. das aus Badewanne in die Nachbarwohnung eindringt. Sendemast. die durch Einsturz oder Abslösung von Teilen eines Werkes entstehen. wer über den Raum die tatsächliche Verfügungsmacht hat. (Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr oder Gefährdungshaftung. Hier Beweislastumkehr. Wohnung im weitesten Sinn. Besitzer des Bauwerkes haftet für Schäden. Halter ist. Nicht: öffentl. Wegehalterhaftung: § 1319a. 202 . Verschuldensunabhängig! Wohnungsinhaber ist. wenn ein Schaden durch den mangelhaften Zustand des Weges aus grobem Verschulden des Halters oder seiner Leute herbeigeführt wurde. Wasser. Geschäftslokal. zB. Lagerraum. Hinauswerfen oder Hinausgießen kann auch ohne menschliches Zutun passieren. Schild. dass er alle zur Abwendung der Gefahr notwendigen Vorkehrungen getroffen hat. Garagen. Auch zB. Auf Dachlawinen wird § 1319 analog angewendet. wenn der Schaden die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Gebäudes ist.§ 1318. aber auch eine Grube. Wird jemand durch das Herabfallen einer gefährlich aufgehängten oder gestellten Sachte oder durch Herauswerfen oder Herausgießen aus einer Wohnung beschädigt. wer die Kosten der Errichtung und Erhaltung des Weges trägt und die Verfügungsmacht hat. zugängliche. Zaun. Enthält Haftung 2er Personen. § 1319a ist eine Deliktsnorm. Verschuldenshaftung trifft den. Bezüglich der Anlagen konkurrieren § 1319 und § 1319a. der wegen Vernachlässigung der Instandhaltung unübliche Schäden oder Gefahrenquellen aufweist oder wo Sicherungseinrichtungen fehlen. da kommts nämlich zur Übertragung der Verkehrssicherungspflichten. so haften auch sie selbst. Das ist besonders bei Schipisten und Mautstraßen. der das Tier antreibt. die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für Verkehr benützt werden darf. Skipisten. Ist der Schaden bei unerlaubter Benützung entstanden und war dem Geschädigten die Unerlaubtheit erkennbar. Bei Schädigungen durch ein Tier. auch wenn nur für eingeschränkten Benützerkreis. Mangelhaft ist ein Weg. Haftung für Tiere: § 1320. etwa wenn eine Vignette gekauft wird.Weg: ist eine Landfläche. ob sie auch Verkehrssicherungspflichten treffen oder ob sie nach allg. 1. Graben. Rodelbahnen Auch erfasst sind dazugehörige Anlagen: Brücken. Ist der Mangel durch Leute des Halters verursacht worden. die vom Halter beauftragt sind. die eine weitergehende Haftung aus Schuldverhältnis nicht ausschließt. Ist der Wegehalter auch Besitzer der Anlage. kann er sich nicht darauf berufen. Mauern.oder Überwachungsverschulden. 203 . so verdrängt 1319a 1319. bei Mautstraßen gibt es idR einen Benützungsvertrag. reizt oder zu verwahren vernachlässigt. den Weg zu betreuen. zB. der Halter haftet nur für Auswahl. Deliktsrecht haften. Pflanzungen. Nicht: selbständige Unternehmer. Dann haftet der Halter der Mautstraße aus Vertrag für jedes Verschulden. Leute: sind Besorgungsgehilfen (aber nicht Voraussetzungen des 1315). aber auch nur für grobes Verschulden. auch zB. Es ist strittig. so ist er Schwarzfahrer. haften beide solidarisch. Durch eine ganz kurze Überlassung wird aber niemand Halter. Halter ist. EKHG: ist das Eisenbahn. U-Bahnen. Haftpflichtige Personen: Bei Eisenbahn ist es der Betriebsunternehmer.2. wer über die Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres entscheidet. 10 km/h fahren können.oder Sachschaden entsteht. wer über die Verwendung bestimmt und es auf eigene Rechnung gebraucht. Straßenbahnen. Hat von mehreren Haltern keiner für die Verwahrung gesorgt. Normiert Gefährdungshaftung. Außer er kann beweisen. Entleiher. Halter ist. der Fahrer anstellt etc. Er haftet statt dem Unternehmer oder Haltern. so haften sie zur ungeteilten Hand. Schwarzfahrer: Ist der Schaden durch einen Fahrer verursacht worden. für sonstige beförderte Sachen gilt der Beförderungsvertrag.Haftpflichtgesetz. Eisenbahn ist eine iSd EisenbahnG oder des SeilbahnG inkl. Keine Anwendung aber bei Kfz die max. Kfz ist eines nach dem KraftfahrG. zB. Hat der Halter/U durch Verschulden die Benutzung 204 . beim Kfz der Halter. Gibt es mehrere. Tierhalter haftet immer. der die Eisenbahn/das Kfz ohne Willen des Unternehmers/Halters in Betrieb gesetzt hat. Anwendungsbereich: Wird angewendet.und Kraftfahrzeug. wenn durch einen Unfall beim Betrieb einer Eisenbahn oder eines Kfz ein Personen. Eigentümer. Mieter. Für Handgepäck der Fahrgäste gilt EKHG. dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. 205 . zB. Autolenker. dass ihn kein Verschulden trifft. Verursacht er einen Unfall. die verletzte/getötete Person das Verkehrsmittel ohne den Willen des Halters/U benützt hat (Schwarzfahrer). Ereignisse. wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde. Der Ersatz ist ausgeschlossen. die auf dem Verhalten Dritter. § 3 EKHG schließt Haftung des Halters/Unternehmers aus. wenn der Unfall unmittelbar auf einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr beruht. ermöglicht. Zwecken überlassen wurde. § 9 EKHG normiert die Haftungsbefreiung bei unabwendbaren Ereignissen. das trotz Anwendung jeder Sachkunde und Vorsicht eintritt. so haftet der Halter/U nach EKHG. Mörder wirft Fahrgast aus Waggon > keine Haftung. die mit seinem Willen das Verkehrsmittel betrieben haben. nicht versprerrt. Bremsen werden durch Wasser von der Fahrbahn unwirksam. Haftungsausschluss: Die Haftung kann für Tötung oder Verletzung entgeltlich beförderter Personen nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. Reifen platzt > muss haften. Schaffner. Das sind va. dem das Verkehrsmittel aber zu best. wenn das Ereignis auf einen Fehler in der Beschaffenheit oder ein Versagen in der Verrichtung des Verkehrsmittels zurückgeht. . des Geschädigten oder eines Tieres beruht und der Halter und die beim Betrieb tätigen Personen jede Sorgfalt beachtet haben > keine Haftung Keine Befreiung besteht aber. Selbstmörder liegt am Gleis und es gibt Vollbremsung bei der Fahrgäste verletzt werden > Haftung. weil Sozialversicherungsrecht greift.des Verkehrsmittel ermöglicht oder haben es die Personen. Keine Befreiung besteht. wobei § 6 EKHG aber eine Beweislastumkehr enthält – er muss beweisen. angestellter Schwarzfahrer ist jemand. Bremsen wirken nicht. wenn . so haftet der Halter/U neben dem Schwarzfahrer (zB. Schlüssel stecken lassen). wenn die beförderte geschädigte Person beim Betrieb des Verkehrsmittels tätig war. Das ist ein Ereignis. zB. die durch einen Dritten oder ein Tier ausgelöst wurde > muss haften. Der angestellte Schwarzfahrer haftet selbst nach ABGB. der zwar für die Fahrt keine Erlaubnis hatte. Bsp: Selbstmörder springt aus Zug. Das ist eine Schuldbegrenzung. weil der Schädiger nicht Halter ist oder der Schaden über die Höchstgrenze hinausgeht. Man kann sich nur auf ABGB stützen. Regress und Ausgleich: Wird der Schaden durch mehrere Verkehrsmittel herbeigeführt. die verlangt. haften alle Halter/U solidarisch. Verdienstentgang. 206 . die dem einen Verkehrsmittel durch das andere zugefügt worden sind und für gegenseitige Schädigungen der Verkehrsmittel. Kosten für schlechteres Fortkommen. Beim Rückgriff zwischen den haftenden Personen ist zu berücksichtigen. Dann kann man sich wahlweise auf ABGB oder EKHG berufen. Mitverantwortung des Geschädigten: Bei Mitverschulden des Geschädigten ist § 1304 anzuwenden gem. Inhalt des Ersatzes: §§ 12 ff EKHG. §§ 15 f EKHG: Die Gefährdungshaftung wird durch Haftungshöchstbeträge begrenzt. § 7 EKHG. deren Umfang sich nach Art des Fahrzeuges und des Schaden richtet. Haftung nach ABGB: § 19. Das EKHG lässt Ansprüche nach ABGB unberührt. wer den Schaden vorwiegend verschuldet hat oder wie weit es durch außergewöhnliche oder gewöhnliche Betriebsgefahr verursacht wurde. Fahrer kann wegen tätlichem Angriff eines Fahrgastes oder einem Insektenstich das Verkehrsmittel nicht lenken > Haftung. wenn ein Schaden nach dem EKHG nicht ersetzt wird. Schmerzengeld. Es sind aber die Haftungshöchstbeträge zu beachten. wer sie tatsächlich getragen hat oder sie zu tragen verpflichtet ist. Das gilt auch für Schäden. Die Unterhaltsberechtigten bekommen ebenfalls Ersatz wie bei § 1327. Kosten aus Vermehrung der Bedürfnisse. Bei Sachschäden ist nur der positive Schaden zu ersetzen. Bei Tötung außerdem noch Bestattungskosten. Bei KV sind zu ersetzen Heilungskosten. die mit seinem Willen beim Betrieb tätig waren (nicht § 1315). ▪ GentechnikG Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen.und Gasanlagen (außer die. ▪ RohrleitungsG. Für Passagiere. ▪ Rechtsanalogie: Lehre und Rspr nehmen eine allgemeine verschuldensunabhängige Haftung für gefährliche Anlagen und Sachen analog zu Tätbeständen der Gefährdungshaftung an. andere Sondergesetze mit Gefährdungshaftung: ▪ LuftfahrtG: regelt Haftung für durch Luftfahrzeuge verursachte Personen. so haftet der Halter oder Betriebsunternehmer für jedes Verschulden der Personen. ▪ AtomHG: Für Kernanlagen und Kernmaterialien gibt’s Gefährdungshaftung. Für Schäden durch Radionuklide gibt es aber Verschulden mit Beweislastumkehr. ▪ MineralrohstoffG: Für Bergbau. Für Schäden Dritter gibt’s ebenfalls begrenzte Gefährdungshaftung. gibt’s möglicherweise einen nach dem Verkehrsopferschutzgesetz. Kann der Geschädigte keinen Ersatz erlangen weil zB. Fracht und Gepäck haftet der Beförderer verschuldensunabhängig und betraglich begrenzt. Fahrerflucht oder kein Versicherungsvertrag. die ins GaswirtschaftsG GWG fallen). 207 .Wird der Ersatz nach ABGB verlangt. ▪ ForstG Anlagen mit forstschädlichen Luftverunreinigungen. Für darüber hinausgehende Personenschäden gibt’s Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr.und Sachschäden. ▪ Reichshaftpflichtgesetz (RHG): Für Elektrizitäts. nicht: Weiterfresserschäden. es wird nur ersetzt. nicht: entgangener Gewinn. kauft Festplatte die den Computer zerstört > nein. 208 . Gefährdungshaftung. Teilhersteller haften nicht für die am Endprodukt herbeigeführten Schäden. auch nicht Fehler an Einzelteilen. Ansprüche bis dahin müssen auf ABGB gestützt werden. wenn sie an vom fehlerhaften Produkt verschiedenen körperlichen Sachen eintreten. die andere Teile des Gesamtprodukts beschädigen. § 2 – Ausschluss unternehmerisch genutzter Sachen: Schäden von Unternehmern an Sachen. ist absolut zwingend.-. die das Produkt beim Inverkehrbringen aufweist.Produkthaftungsgesetz PHG: Kommt aus einer RL. § 4 . werden nicht ersetzt. Dh. auch ein Produkt ist Energie. die durch Fehler verursacht wurden. dh. zB. Sachschäden werden ersetzt.und Sachschäden. die als Folge des Produktfehlers am Produkt selbst entstehen werden nicht ersetzt. Zu ersetzen sind Wiederherstellungskosten samt Nebenkosten oder Wert der zerstörten Sache (Einkaufspreis).Produkt: ist jede bewegliche körperliche Sache. die er überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Der Umfang des Ersatzes von Personenschäden richtet sich nach den §§ 1325 ff ABGB. §1 – Schaden: Personen. auch wenn sie Teil einer anderen Sache oder mit einer Immobilie verbunden ist. was darüber hinaus geht. Ist die SE-rechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für die Gefährlichkeit seiner Erzeugnisse. § 2 – Selbstbeteiligung: Es gibt eine Selbstbeteiligung von € 500. entgangene Nutzungen. Schäden. Statt dem Produzenten/Importeur haftet aber der Händler/Lieferant. der den Fehler in erster Linie zu verantworten hat. 209 . Erwartungen hängen ab von Darbietung. der ihm das Produkt geliefert hat oder den Hersteller. Konstruktionsfehler. wer das Endprodukt einen Grundstoff oder ein Teilprodukt erzeugt sowie der Anscheinshersteller. Der Anscheinshersteller haftet in jedem Fall neben dem Hersteller. wenn der Produzent/Importeur nicht feststellbar ist und der Händler die Benennungspflicht verletzt (§ 1). Frist beginnt schon. Verspätete Nennung ändert nichts. die durch Produktfehler verursacht werden. indem er seinen Namen oä am Produkt anbringt. es bietet nicht die Sicherheit. Wer ist haftpflichtig? ▪ Unternehmer. also der. der das Produkt hergestellt und in den Verkehr gebracht hat ▪ Unternehmer.§ 11 – Mitverschulden: Trifft den Geschädigten oder einen Gehilfen ein Mitverschulden. wenn der Geschädigte vom Händler Ersatz fordert und sich dabei erkennbar auf das PHG stützt. also wer als solcher auftritt. Dh. Fehlerhaft heißt. Gebrauch mit dem zu rechnen ist. Produktionsfehler. Dh. der es in den EWR eingeführt und hier in Verkehr gebracht hat (EWR-Importeur). der als erster in der Vertriebskette seinen Sitz im EWR hat. wenn er dem Geschädigten nicht in angemessener Frist denjenigen nennt. Hersteller ist. § 5 – Verursachung durch Produktfehler zu ersetzen sind nur Schäden. Hat ein Haftpflichtiger Ersatz geleiste. so kann er Regress nach § 12 PHG verlangen von dem. die man erwarten darf. Ersatzanspruch bei Verletzung der Benennungspflicht ist von Verschulden und von der objektiven Möglichkeit der Erfüllung unabhängig. Instruktionsfehler. Unternehmer gem. ist der Ersatz zu mindern. Zeitpunkt des Inverkehrbringens. RL ist. wer das Produkt mit Gewinnerzielungsabsicht oder zumindest im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit herstellt. § 1489 binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Nichterfüllung. wenn der Hersteller die tatsächliche Verfügung verliert und es die Fabrik verlässt. Kein Produktfehler ist die Wirkungslosigkeit von Produkten. durch Haftpflichtversicherung. der vielleicht derzeit unbekannte Gefahren birgt > keine Haftung für „Entwicklungsrisiko“. § 6 – Inverkehrbringen ist.nicht: Verzug. wenn sich später gefährliche Eigenschaften herausstellen. man muss nicht für technischen Fortschritt haften. § 9 – Freizeichnung Die Ersatzpflicht kann durch vertragliche Freizeichnung im Voraus nicht beschränkt/ausgeschlossen werden. § 8 – Haftungsausschluss durch Nachweis. § 13 PHG normiert eine absolute Frist von 10 Jahren ab Inverkehrbringen. Dh. Aufgrund allgemeinen Deliktsrechts gibt es außerdem die „Produktbeobachtungspflicht“ > Produzent haftet bei Verschulden. wenn er den Erwerber nicht warnt oder das Produkt zurückruft. dass die Fehlerhaftigkeit des Produkts nach dem Stand der Wissenschaft und Technik bei Inverkehrbringen nicht erkennbar waren. wenn ein Unternehmer einem anderen das Produkt u dessen Gebrauch oder in dessen Verfügungsmacht übergibt oder versendet. § 13 – zeitliche Beschränkung Ansprüche nach PHG verjähren gem. dh. § 16 – Deckungsvorsorge Hersteller/Importeure sind verpflichtet dafür zu sorgen. 210 . dass Ansprüche nach PHG befriedigt werden können zB. dass der Geschädigte erst Abhilfe im Rechtsmittelweg gesucht hat Auf Erkenntnisse von Höchstgerichten kann kein Anspruch abgeleitet werden. Es haftet der Rechtsträger. (zB. Kein Regress. Der Ersatz ist nur in Geld zu leistet. Haftungsvoraussetzung ist. sonst. . Länder. als dessen Organ der Handlende bestellt wurde. Bei grober Fahrlässigkeit kann gibt es aber ein Mäßigungsrecht nach Billigkeit. außer: offenbar unzuständig und Befolgung ist strafrechtswidrig (§ 4).Amtshaftungsgesetz AHG: normiert die Haftung von „Rechtsträgern“ für Schädigungen bei Hoheitsverwaltung. Polizeibefugnis-EntschädigungsG: 211 . Das Organ selbst haftet nicht. Für grobes Verschulden wird (§ 1324) nur bei grobem Verschulden des Organs gehaftet. Bezirkshauptmann ist Landesorgan. wenn sie in hoheitlicher Funktion („Vollziehung der Gesetze) tätig werden. wenn Organ auf Weisung gehandelt hat. Rechtsträger sind Bund. die damit betraut wird. Sozialversicherungsträger. Inkl. Das kann auch eine Privatperson sein. Körperschaften öffentlichen Rechts. Erlass von Verordnungen (nicht Gesetzen aber). Sie haften für Organe der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. dessen Aufgaben erfüllt werden und der. wenn es mit grobem Verschulden gehandelt hat (§ 3). Bezirke. Gemeinden. macht aber auch mittelbare Bundesverwaltung). Der Rechtsträger kann sich beim Organ regressieren. dass die übertretene Norm den Schutz des Geschädigten bezweckt . legislatives und judikatives Unrecht 212 . Rechtsmittel) abwenden hätte können.gewährt verschuldensunabhängigen Anspruch gegen den Bund. Kein Ersatz bei entschuldbarer Fehlleistung. Sicherheitsdienstes bei der Ausübung von physischer Gewalt unmittelbar einen Schaden verursachen. Bei anderer Fahrlässigkeit gibt es Mäßigungsrecht nach Billigkeit. es ist kein Umsetzungsakt notwendig. Staatshaftung: regelt die Ersatzpflicht des Staates von Schäden. wenn offenbar unzuständiger Vorgesetzter und die Befolgung gegen Strafgesetz verstoßen hat. Organhaftpflichtgesetz OrgHG: regelt Ersatzpflicht für Schäden. Organe sind alle physischen Personen. Höchstgericht ist für Erkenntnisse nicht verantwortlich. die in Vollziehung der Gesetze handeln – Gerichtsbarkeit oder Verwaltung. die durch Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht entstehen. Kein Ersatz. bei leichter auch bis zum Erlass. Erfasst sind administratives. Wurde der Schaden durch Befolgung einer Weisung zugefügt. die Organe in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit („in Vollziehung der Gesetze“) ihrem Rechtsträger zufügen. Außer: wurde durch ein rechtswidriges Verhalten herbeigeführt. sagt EuGH. haftet Organ nur. Ist allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts. Verstoß gegen primäres oder sekundäres Gemeinschaftsrecht. Schaden ist immer in Geld zu ersetzen. wenn der Rechtsträger den Schaden durch eine gesetzlich begründete Maßnahme (zB. wenn Organe des öff. Er erwächst dem Einzelnen unmittelbar. Bereicherungsrecht: macht ungerechtfertigte. Erkenntnisse nationaler Höchstgerichte. also Bereicherungsanspruch. auch Privatwirtschaftsverwaltung. zB. der ist auf den Vorteil gerichtet und Schadensunabhängig bereicherungsrecht kann mit SE konkurrieren weil verschiedene Ausgangspunkte 2 Arten von Ansprüchen: Leistungskondiktion: zurückfordern einer ungerechtfertigten Leistung des Verkürzten Ansprüche aus sonstigen Vermögensverschiebungen Eingriffskondiktionen (Vorteil aus fremdem Vermögensgut ohne Befugnis) Verschiebungen durch Zufall Verschiebungen durch Handlungen des Verkürzten. die keine Leistung sind Leistungskondiktionen: §§ 1431 – 1437 enthalten eine Reihe von Fällen 213 . verletzte Rechtsnorm bezweckt die Zuerkennung bestimmter individueller Rechte . Umsetzung von Richtlinien. der hat den Ausgleich-. dh. Verstoß muss „hinreichend qualifiziert“ sein. Folgen der Schäden sind im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben. Gesetze/Verordnungen widersprechen Gemeinschaftsrecht. Vermögensverschiebungen rückgängig Verkürzter = Entreichertrer. also rechtsgrundlose. unmittelbarer Kausalzusammenhang . nicht unbedingt Verschulden Zuständig ist in Ö der VerfGH bei legislativem Unrecht und gemeinschaftswidrigen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Voraussetzungen: . sonder wer geleistet hat. 1. aber erwartete Gegenleistung ausbleibt. Rechtfertigung = Schuldverhältnis oder reine Zweckvereinbarung zwischen den Parteien. Nichtannahme einer Erbschaft zugunsten des Nächstberufenen.-. die fehlt.Es kommt nicht darauf an. der Leistende irrt also über ihren Bestand. Ist unklar. kann B die € 100 000. wer der Leistende und wer der Bereicherte ist. Wer Irrtum verschuldet hat ist egal § 1432: nicht. Leistungszweck = die Erfüllung einer Verbindlichkeit oder die Erwartung einer Gegenleistung. Bsp: A will B gegen Zahlung von € 100 0000. wenn eine Nichtschuld bewusst gezahlt wird > oft wird so was dann Schenkung sein. wer Eigentümer ist. wenn § 1432: der Leistende weiß. aber wenn er B zum Erben einsetzt. weil der Zweck der Vereinbarung erfüllt ist. also die Zweckvereinbarung nicht verwirklicht ist. die aber rechtlich nicht bindend ist. Ist der Leistende Eigentümer. ungerechtfertigt = das Schuldverhältnis besteht von Anfang an nicht oder fällt später weg oder wenn nicht geschuldete.-. Leistung ist eine bewusste Vermögenszuwendung an einen anderen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks > Tun. so kommt es darauf an. aber: trotz Zweckverfehlung ist die Rückforderung ausgeschlossen.nicht zurückverlangen. oft auch konkludente Anerkennung einer strittigen Schuld § 1434: bedingte oder noch ungewisse Forderungen entsprechen Nichtschulden nicht: nur noch nicht fällige Forderungen 214 . Unterlassen.zumm Erben machen > ungültig.§ 1431: bei irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld > es wurde zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet. so kann die Kondiktion mit der rei vindicatio konkurrieren. dass er nichts schuldet und § 1174: etwas zu einem unerlaubten Zweck gegeben wurde. condictio indebit . wen die Parteien nach dem Zweck ihrer Beziehung dafür halten. adoptiert oder im Testament bedacht wird. List oder Drohung fällt das Rechtsgeschäft ex nunc weg. wenn der rechtliche Grund. und dessen. z. was wissentlich als Entgelt einer unerlaubten Handlung gegeben wurde. dass der Vertrag aufgelöst werden wird. was A dem B als Preis für Drogen gibt. condictio causa data causa non secuta . § 4 KSchG. 920. Lösegeld an Entführer 215 . wenn sie eine Naturalobligation oder wissentlich eine Nichtschuld gezahlt haben.B. z. 1431 oder 1435 nimmt) 3. (bei Dissens ist strittig. die er dann nicht bekommt > keine Handlung 5. kein Irrtum nötig! auch wenn der Leistende wusste. wenn die Unerreichbarkeit dem Leistenden bekannt war. kann zurückgefordert werden.§ 1435: bei nachträglichem Wegfall des Leistungszwecks.B. z. aufgehört hat. bei Aufhebung von Verträgen durch Ausübung eines Gestaltungsrechts z.B. 1: wenn etwas zur Verhinderung einer unerlaubten Handlung an den gegeben wird. der die Handlung begehen wollte. und auch ohne.). Aus dem Verbotszweck kann sich aber anderes ergeben: z. nicht: Naturalobligationen. kann zurückgefordert werden.B. §§ 918. was A dem B gibt damit er den C verprügelt. ob man § 877. eine Sache zu behalten. 932. die durch List oder Drohung entwendet wurden. die können ja erfüllt werden § 1433: nicht geschäftsfähige Personen können auch kondizieren. condictio sine causa . dh.§ 877: bei Anfechtung wegen Irrtum. condictio causa finita . 2.§ 1435 analog: wegen Nichteintritt des erwarteten Erfolgs (Lehre + Rspr. was gegeben wird. condictio ob turpem vel iniustam causam .B. wird das analog angewendet. > va. dass derjenige die Leistung fordert oder droht. bei Kündigung für Vorausgeleistetes 4. auf Sachen. kann nicht zurückgefordert werden. § 1174: keine Rückforderung. 1447.§ 1174 Abs. damit man geheiratet. 6. Rückabwicklung bei Anweisung: Es kommt immer auf den Rechtsgrund an. obwohl das Geschäft mit dem Anweisenden nicht zustandegekommen ist. § 878 > § 1431 bei Irrtum über die Gültigkeit. außerdem nennt man so die Klage zur Rückforderung bei verbotenen und sittenwidrigen Geschäften. trotz der allgemeinen Regeln sogar auch. Rückforderung wegen Unerlaubtheit: bei nach § 879 nichtigen Geschäften kommt es auf den Normzweck an > Schutz einer Partei oder gegen Leistungsaustausch an sich ist immer rückforderbar. so ist die Leistung rechtlich eine des Angewiesenen an den Anweisenden. > Verhindern des Entstehens einer durchsetzbaren Verpflichtung ist nicht rückforderbar. Rückforderung bei Unmöglichkeit: bei geradezu unmöglichen Geschäften gem. § 1174 Abs 2: zum Zweck eines verbotenen Süiels gegebene Darlehen sind nicht kondizierbar. da z. Ungültigkeit von Deckungs. 216 . ein Kaufvertrag zwischen diesen erfüllt werden soll.B. Ungültigkeit des Deckungsverhältnisses Leistet der Angewiesene irrtümlich. rei vindicatio gegen den Anweisungsempfänger oder Verwendungsanspruch). bei schlichter anfänglicher Unmöglichkeit > § 1435 nach Wandlung 7. sonst § 1435 wegen Zweckverfehlung. Der Angewiesene hat die Leistungskondiktion nur gegen den Anweisenden (aber evtl.und Valutaverhältnis Der Angewiesene muss beim Anweisenden und dieser beim Anweisungsempfänger kondizieren. Ungültigkeit des Valutaverhältnisses Anweisender hat gegen den Anweisungsempfänger eine Kondiktion. wenn die Ungültigkeit bekannt war. Rückforderung bei Scheinvertretung: Leistet S an den falsus procurator. ist das Geschäft wegen Vollmachtsmangel ungültig > S kann von fp kondizieren. Er hat keine Kondiktion. Es wäre die Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit gewesen.und Deckungsverhältnis ungültig sind. Ist das Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Begünstigtem ungültig. daher hat der Bürge eine Kondiktion gegen den Gläubiger. hat der Schuldner eine Kondiktion gegen den Zessionar (hA). Rückforderung bei Verträgen zugunsten Dritter: wie bei der Anweisung. Der Garantieauftraggeber müsste aber eine haben. wenn Valuta. 217 . Ungültigkeit der Anweisung Angewiesener hat Kondiktion gegen Anweisungsempfänger. Rückforderung bei Bürgschaft: Ist die Hauptschuld ungültig. die erfüllt wird. Rückforderung bei Garantie: Garantie ist abstrakt. Ist das Verhältnis zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger ungültig. Der Garant muss auch leisten. Daher keine Rückforderung. so hat der Versprechende eine Kondiktion gegen den Versprechensempfänger. Erzeugt quasi eine „abstrakte Schuld“. Rückforderung bei Zession: Wenn der Schuldner an den Neugläubiger zahlt bei Ungültigkeit des Verhältnisses zwischen Schuldner und Altgläubiger. hat der Versprechensempfänger eine Kondiktion gegen den Begünstigten. Annahme der Anweisung durch den Angewiesenen Begründet gem. § 1400 einen Anspruch des Anweisungsempfängers. außer er war nicht zur Zahlung verpflichtet. ist wegen Akzessorietät auch die Bürgschaft ungültig. B ist zahlungsunfähig > A hat keinen Anspruch nach § 1041 gegen C. war zum Empfang für den Vertretenen berechtigt. hat er auch keinen. dann hat S § 1431 gegen den Vertretenen und daneben evtl. A und C. Verwendungsanspruch: § 1041: der Eigentümer hat einen Verwendungsanspruch. Verwendungsanspruch o. B hat einen Auftrag von C und gibt die Waren an C weiter. sogar auch „Bekanntheitsgrad“. § 1042: wer für einen anderen einen Aufwand macht. gegenüber Leistungskondiktionen ists in 2-personalen Verhältnissen subsidiär. weil keine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung. Der Grund für die Vermögensverschiebung ist egal > auch bei originärem Eigentumserwerb durch Vermischung oder Bauen auf eigenem Grund mit fremden Materialien. Ein (nach § 372) absolut geschützter Besitzer entspricht dem Eigentümer. Er konkurriert mit SE-Ansprüchen. Bsp: A verkauft B Waren auf Kredit.p. rei vindi gegen fp. wenn er einen vertraglichen Anspruch gegen B hat. wenn seine Sache ungerechtfertigt zum Nutzen eines anderen verwendet wurde. den dieser nach dem Gesetz selbst hätte machen müssen. § 1041 ist gegenüber Ansprüchen aus GoA subsidiär. Sache ist iSd 285 > auch Rechte und Arbeitsleistungen. aber Vertrag zwischen A und B ist ungültig > A hat wahlweise einen Verwendungsanspruch gegen C. Verwendung ist jede dem Recht des Entreicherten widersprechende Nutzung. Eigentümer ist. kann Ersatz fordern > Unterfall des § 1041. Bsp: gleich. („Versionsanspruch“) Passiert die Vermögensverschiebung direkt zw. 218 . der bereichert ist.außer: f. und eine Leistungskondiktion gegen B. wem die Sache zugeordnet ist. dh. immaterielles) Bei einem redlichen Bereicherten sind die herauszugebenden Vorteile mit der Höhe des Verkehrswerts begrenzt (§ 417). Er haftet aber mindestens für den Verkehrswert. kann von allen Begünstigten verhältnismäßig Entschädigung verlangen. angemessener Lohn wenn die Leistung eine Handlung ist. die er gegen den Dritten gehabt hätte. Herausgabe einer Sache Rückstellung einer Leistung konkurriert evtl. Nur bei rechtsgrundlosen Zuwendungen. . . Wertersatz wenn die Herausgabe unmöglich oder untunlich ist. wenn Schenkungsabsicht (ist aber nicht zu vermuten). Setzt 3-personales Verhältnis voraus. mit der rei vindicatio 2. Der unredliche Besitzer muss den höchsten erzielbaren Preis herausgeben. weil ein Dienstnehmer allgemein keinen Erfolg schuldet 3. (z. Eigentumserwerb. ist unabhängig von Vermögensvorteil. Bei wissentlicher Inanspruchnahme eines fremden Gutes ist ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Bereicherung ist hier eine Befreiung von einer Verbindlichkeit. IZw ist Redlichkeit zu vermuten. Nicht. § 1043: Anspruch aus Aufopferung. Der Bereicherte kann dem Entreicherten alle Einwände entgegenhalten.B. sind die Vorteile herauszugeben. bei Bereicherung des eigentlich Verpflichteten durch die Leistung des Entreicherten an einen Dritten. . . 219 . Auslagenersparnis. Wer sein Eigentum im Notfall aufopfert. Verwendung der Sache. Erlös aus Veräußerung. Inhalt von Bereicherungsansprüchen: 1. um einen größeren Schaden von sich abzuwenden. unabhängig vom Vorteil. Es besteht nur soweit ein Kondiktionsanspruch. den der Bereicherte einem Dritten für die Sache gezahlt hat. hier sind Früchte und Nutzungen nicht herauszugeben!! (das gleicht sich angeblich circa aus) Kann ein Teil die Leistung nicht zurückstellen. 5. auch bei der Rückabwicklung. bleibt der Wertersatzanspruch dennoch bestehen. wenn der Bereicherte redlich war und der Verkürzte die Vermögensverschiebung sorglos verursacht hat. § 1052 das Zug-um-Zug-Prinzip. Wird er auch Eigentümer oder tritt an die Stelle ein Geldbetrag. Unredlicher Benützer hat das höchste am Markt erzielbare Benützungsentgelt zu zahlen. muss er Wertersatz leisten. Redlicher muss seinen subjektiven Vorteil vergüten. 6. ob er seine Leistung dennoch kondizieren kann. ist die Frage. begrenzt mit dem gewöhnlichen Benützungsentgelt. so mindern sie den Verwendungsanspruch. was aufgrund seiner Aufwendungen entsteht. Benützung der durch den Gebrauch einer Sache erlangte Vorteil ist herauszugeben. K/W: Saldotheorie. als der Wert der eigenen Leistung den der untergegangenen Leistung übersteigt. Nicht zu berücksichtigen ist der Preis. Bsp: Jemand besitzt gutgläubig eine fremde Sache und sie geht zufällig unter > zahlt nichts. Fällt ein Nutzen später weg. weil der trägt das Risiko. hM: 2-Kondiktionen-Theorie. 4. Die Rspr sagt. Ein Unredlicher muss alles herausgeben. Geschäftsunfähigkeit des Bereicherten 220 . Nachteile sind dem Bereicherten auch Nachteile erwachsen. weil zufällig untergegangen. 7. Ansprüche sind von einander unabhängig. Beim Synallagma Es gilt gem. Herausgabe der Früchte §§ 329 ff: Ein Redlicher darf alles behalten. in dessen Sphäre die Sache ist. außer das. 8. Er muss den Geschäftsherrn möglichst bald verständigen. wenn mit Eigeninteresse gemischt. kann er nur kondizieren. Anweisungen ist zu folgen. Geschäftsherr muss nicht geschäftsfähig sein. der animus rem alteri gerendi. wenn irrtümlich ein fremdes Geschäft als ein eigenes geführt wird (dann Bereicherungsrecht). Passt auch. 221 . § 1035: idR soll sich niemand in das Geschäft eines anderen einmischen. kann tatsächliche Handlung oder Rechtshandlung sein. Geschäftsführung im Notfall § 1036: wenn ein fremdes Geschäft zur Abwendung eines bevorstehenden Schadens besorgt wird.) Geschäftsführung ohne Auftrag: §§ 1035 ff. im Interesse des anderen tätig zu werden ist Geschäftsführungsabsicht. Liegt nicht vor. Zahlt jemand eine Nichtschuld an einen Geschäftsunfähigen. weil der Titel wegen Geschäftsunfähigkeit nichtig ist. nicht gesetzlich und auch nicht aufgrund eines behördlichen Auftrags befugt. der Geschäftsführer ist nicht durch den Willen des Geschäftsherrn. § 1039: Der Geschäftsführer muss dem Geschäftsherrn Rechnung legen und jeden erlangten Vorteil herausgeben. Eigenmächtig heißt. dessen Interessen zu fördern. Geschäftsführer muss den anderen nicht kennen. Geschäftfähigkeit braucht es für tatsächliche Tätigkeiten nicht. Absicht. ist die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht. bei Rechtsgeschäften die nötige.> § 1424 analog. (§ 1424 ist bei gültigem Titel und meint die Tilgungswirkung der Leistung an den Geschäftsunfähigen. Angelegenheit ist geführtes Geschäft. was noch vorhanden ist oder zum Vorteil des Geschäftsfähigen verwendet wurde. dh. der Vorteil muss dem subjektiven Willen des Geschäftsherrn entsprechen. ärztliche Hilfe). unredliches Bauen auf fremdem Grund 222 . § 1311: Geschäftsführer muss vorigen Stand wiederherstellen und SE leisten zwecks Schadensvermeidung des Geschäftsherrn. Zweck: Schaden darf durch Abbruch nicht vergrößert werden. Sonst muss der Geschäftsführer die Sache auf eigene Kosten zurückversetzen oder SE leisten (§ 1038). unnütze und unerlaubte Geschäftsführung § 1038: unnütz = nicht zum klaren und überwiegenden Vorteil § 1040: unerlaubt = gegen den ausdrücklichen Willen des Geschäftsherrn Kein Aufwandersatz. angewandte Geschäftsführung Wenn das Gesetz jemanden als Geschäftsführer behandelt und auf die §§ 1035 ff verweist. als sie zum Vorteil des Geschäftsherrn noch fortwirken > nichts erfolgloses. aber nur soweit. § 1039: Der Geschäftsführer muss hier ein angefangenes Geschäft vollenden. Nicht: von vornherein aussichtslos. Der Geschäftsherr hat den notwendigen und zweckmäßigen Aufwand zu ersetzen. auch wenn die Bemühung erfolglos bleibt. zB. Ersetzt werden nur wirklich getätigte Aufwendungen. wenn der Schaden unmittelbar droht und rechtzeitige Einholung der Zustimmung nicht möglich.ist nur gerechtfertigt. wenn er die Tätigkeit in Ausübung seines Berufes/Gewerbes gesetzt hat (zB. Entlohnung des Geschäftsführers für Zeitverlust steht nach hA nur zu. nützliche Geschäftsführung § 1037: wenn der Geschäftsführer zum klaren und überwiegenden Vorteil des Geschäftsherrn gehandelt hat. Das getätigte Geschäft ist nur dem Gläubiger ggü unwirksam => relativ unwirksam Allg Voraussetzungen der Klage: . Wegen Begünstigung anfechtbar 60 Tage vor Eröffnung der Insolvenz oder nach Eröffnung vorgenommene Geschäfte Obj Begünstigung: G hat eine Sicherstellung oder Befriedigung erlangt die er nicht in der Form oder zu der Zeit hätte erlangen sollen. Muss befriedigungstauglich sein (die Voraussetzung fehlt zB bei Anfechtung einer Veräußerung einer mit Pfandrechten überbelasteten Liegenschaft – würde bei Verwertung nichts mehr bringen) Anfechtungstatbestände: . nicht gg Schuldner. da der G schutzwürdiger ist als der Schenkungsempfänger. unechte Geschäftsführung wenn jemand fremde Geschäfte in der Absicht führt. um sich Zinsen einzustecken. Der Vertrag (Kaufvvertrag. 2J Bei Insolvenz: . damit vom Unredlichen verlangt werden kann SE. dass der G weiterhin auf die Vermögensstücke greifen kann um sich zu befriedigen. Unentgeltliche Verträge immer anfechtbar. Schenkung) wird also nicht ungültig und ET bleibt beim Erwerber. um alle G zu befriedigen . Herausgabe des erzielten Nutzens. zB. Abrechnung. auch ohne erfüllung der Voraussetzungen. Gläubigeranfechtung: Das Vermögen des Schuldners bildet für die Gläubiger den Haftungsfonds. > fehlt Geschäftsführungsabsicht Dann sind auch §§ 1035 ff nach einer Meinung anzuwenden. Inkongruente Deckung (nicht anfechtbar wenn G ein Absonderungsrecht hatte) 223 . Sieg beideutet. Verwahrer legt fremdes Geld an. Vermögen des S reicht nicht. den Nutzen sich selbst zuzuwenden. Benachteiligungsabsicht – Absicht des S ist dem Erwerber bekannt (10J Zeit für anfechtung) oder hätte bekannt sein müssen (2J Zeit) . Schuldner verringert absichtlich sein Vermögen (unmittelbar durch Schenkung oder mittelbar durch Verkauf). Durch Klage gg den Erwerber. um dem Gläubiger zu entkommen G kann diese Handlungen anfechten. Keine Anfechtung bei sofort Zug um Zug erfüllte Subj Begünstigung: S hat nur disponiert um gewisse G bewusst anderen vorzuziehe. Nur wenn G weiß oder wissen müsste (!) 224 . § 46: SE-Pflicht dessen. ist formfrei. wenn BEIDE vom ersten wissen. Eherecht: Verlöbnis: ist der Vorvertrag. die jederzeit möglich ist: . Vertrauensschaden. Sondergesetze Hat programmatischen Charakter. Nicht durchsetzbar. Es gilt gs Familienautonomie = Recht auf freie Gestaltung des Familienlebens. Kindschaftsrecht: hauptsächlich im ABGB.B. bei Minderjährigen schwebend unwirksam bis zur Genehmigung Keinen Endtermin setzen Bei Doppelverlobnis ist das zweite nur unwirksam. 2 Themenkomplexe: . kein entgangener Gewinn 225 .Familienrecht Nach Fischer Czermak Hand Out – 2013 inkl Änderungen 2013 – siehe Ausdruck {Familienrecht – eine andere Zusammenfassung – eventuell als Vergleich. keine einklagbare Verpflichtung § 45 . Nur tatsächliche Kosten z. Eherecht: EheG für Eingehung und Auflösung §§ 44 – 100 ABGB für Wirkungen . oder falls in manchen Teilen detaillierter als erste Regelt va. kein indirekter Zwang (z. Anschaffung eines Brautkleides. einander heiraten zu wollen.B. Rechtsfolgen der einseitigen Auflösung. Vertragsstrafe) . Keine Konventionalstrafe! Geschäftsfähigkeit erforderlich. das Versprechen. der grundlos das Verlöbnis auflöst oder der den Grund für den Rücktritt des anderen setzt. Nur bei Verschulden. Geschlechterverschiedenheit . . Fall des 1435 Eheschließung: . § 1247: Rückgabe von Geschenken. . . absolut nichtig. bei beschränkt Geschäftsfähigen braucht es Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und die Einwilligung des Erziehungsberechtigten. öffentl. unbedingte Wirksamkeitserfordernisse: . dann fällt weg aber inzwischen geheiratet wurde – Gleichheit der Interessen. höchstpersönliches Geschäft > keine Vertretung Eheverbote: bei Vorliegen darf keine Trauung vollzogen werden Eheverbote ieS . Eheverbote iwS (schlichte Eheverbote – wenn sie Gültigkeit der Ehe nicht berühren) sind nicht ausdrücklich als solche bezeichnet . Ehefähigkeit = Ehegeschäftsfähigkeit + Ehemündigkeit: es bedarf der notwendigen Einsichtsfähigkeit. privatrechtlicher Vertrag. § 15 EheG: Prinzip der obligatorischen Zivilehe . 226 . Durch 2te Ehe wird erste endgültig gelöst. Adoption solange Rechtsverhältnis besteht. Blutsverwandtschaft: § 6 EheG: keine Verwandten in gerader Linie oder Geschwister. Der Geschenkgeber kann Geschenke im Hinblick auf eine erwartete Ehe widerrufen. . . . sofern er nicht Verschulden an der Auflösung trägt. mangelnde Zustimmung des Erziehungsberechtigten § 3 EheG. Mitwirkung des Standesbeamten . . übereinstimmende Willenserklärungen (Ja-Wort) . mangelnde Ehemündigkeit § 1 EheG . sonst: Nichtehe. Begründungsakt ist Eheschließung oder Trauung . Wenn Scheidung zuerst rechtskräftig. ehemündig mit 18. Das Gericht kann aber schon 16-Jährige für eine bestimmte Ehe für ehemündig erklären. Doppelehe: § 8 EheG: bei aufrechter Ehe kann eine neue nicht eingegangen werden. § 44: begründet eine Pflicht zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft . Ohne oder nur mit einem ist nur möglich. relative Nichtigkeit §§ 21 ff: Die Ehe kann ex tunc für nichtig erklärt werden. Ordnungsvorschriftverletzung. arglistige Täuschung durch den Ehepartner . sondern die ganze Ehe nichtig! 21 EheG Mängel: Sonstige Fehler bei der Eheschließung außer Elementarvoraussetzungen sind z. schwere körperliche oder geistige Mängel . Formmängel . mangelnde Einwilligung des gesetzlichen Vertreters . Drohung Es kommen die Scheidungsfolgen zur Anwendung. Eheschließung nur zur Erlangung der Staatsangehörigkeit Vor Nichtigerklärung gilt die Ehe.B. Blutsverwandtschaft . völlige Geschäftsunfähigkeit .B. Willensmängel.Andere Eheverbote haben Nichtigkeit zur Folge (besser gesagt Vernichtbarkeit): 24f EheG . Die Aufhebungsklage verjährt binnen eines Jahres. Verwandtschaft . . bzw wenn Niederschrift nicht gemacht bzw wenn keine Unterschrift –> Ehe gültig Wenn Bedingungen und Befristungen gesetzt werden sind nicht nur diese. Verletzung von Eheverboten. Doppelehe . Ehenichtigkeitsklage kann jeder Ehegatte einbringen und auch der Staatsanwalt. wenn beide Verlobten das erklären. Irrtum über die Person des Ehepartners z. Doppelehe Vor Personenstandsbehörde mit 2 Zeugen zu schließen. Homosexualtiät. Aufhebbarkeit §§ 35 ff: Die Ehe kann ex nunc aufgehoben (für ungültig erklärt) werden. In EheG aufgezählt: . 227 . Bei Formmangel  nichtig! Wenn nicht verzichtet wurde und trotzdem keine Zeugen anwesend waren. B. 3. „Mc Donalds – van Beethoven“. . sofern der gemeinsame Familienname noch kein Doppelname ist. Teil eines Doppelnamens eines Gatten . kann begehrt werden.oder Nachstellen des eigenen Namens bildet. wenn der Ehegatte trotz Aufklärung festhalten will . Ehename: 1. dessen Name nicht verwendet wurde. wenn die Ehe mehr als 5 Jahre besteht . bei mangelnder Form. keine Zeugen. Ein Name mit einem Zusatz oder Vorwort zählt als ein Bestandteil z. § 93: Anpassungen des Familiennamens an das Geschlecht ist möglich oder der Entfall einer Endung. kann einen zweiteiligen Doppelnamen führen. Mangels Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens behalten die Ehegatten ihre bisherigen Namen. Kann sein . 228 . neu gebildeter Doppelname aus ihren beiden Namen mit Bindestrich. § 93: einvernehmliche Namensbestimmung: die Verlobten können vor oder bei Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Heilung z. wenn der Ehegatte geschäftsfähig wird und an der Ehe festhalten will . z. die auf das Geschlecht hindeutet. bei Geschäftsunfähigkeit. bei Irrtum. der sich aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem Voran.B.keine eherechtlichen Konsequenzen: bei Missachtung von Ordnungsvorschriften kommt es uU zu Disziplinarmaßnahmen gegen den Standesbeamten. Name eines Gatten . wenn der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung nachholt. 2.B. vergisst Eintragung ins Ehebuch Heilung: unheilbar sind Doppelehe und Blutsverwandtschaft. Der Ehegatte. 4. Bei Änderung des Nachnamens eines Gatten ist eine neuerliche Bestimmung möglich. 5. Wird die Ehe aufgelöst, kann jeder früher geführte Familienname wieder angenommen werden. 6. Name der Kinder . Kinder tragen den gemeinsamen Familiennamen. Einen durch Eheschließung entstandenen Doppelnamen können sie auch tragen. . gibt es keinen gemeinsamen Familiennamen oder sind Eltern unverheiratet, so gilt § 155: . Kind erhält den Familiennamen der Mutter, auch wenn das ein Doppelname ist . auch möglich: Bestimmung des Namens des Vaters . auch: Teil eines Doppelnamens eines Elternteils . auch: ein aus den Namen der Eltern mit Bindestrich neu gebildeter Doppelname (max. 2 Bestandteile) . für jedes Kind separat bestimmbar . neuerliche Bestimmung möglich, wenn Änderung der Umstände (z.B. Adoption, Heirat der Eltern, Abstammung) . auch das Kind kann bei Auflösung der Elternehe jeden früher getragenen Familiennamen annehmen. . auch Annahme des Namens der Pflegeeltern . KindNamRÄG 2013 (1. Februar) 7. Namensbestimmung ist immer unbefristet und erfolgt durch Erklärung in öffentlich (beglaubigter) Urkunde gegenüber dem Standesbeamten. 8. Scheidung ändert gs nichts. wer den Namen des anderen angenommen hat, kann aber auch einen früheren Familiennamen annehmen. Namen aus früheren Ehen nur, wenn aus dieser Ehe Nachkommen vorhanden sind. Eheliche Pflichten: § 90 begründet die Pflicht zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft. Dh. - Wohnungsgemeinschaft - Wirtschaftsgemeinschaft 229 - Geschlechtsgemeinschaft - seelische Gemeinschaft Ausgestaltung muss einvernehmlich erfolgen. im Detail heißt das: - gemeinsames Wohnen: dispositiv, aus wichtigem Grund kann Verlegung des gemeinsamen Wohnsitzes verlangt werden, wobei das Gericht Rechtmäßigkeit feststellen kann. Der auf die Wohnung angewiesene Gatte, kann eine Wegweisung (Verlassen der Wohnung) beantragen, wenn der Partner ihm das Zusammenleben durch Drohung oder körperl. Angriffe unzumutbar macht. - Treuepflicht: Missachtungen des Vertrauensverhältnisses sind unzulässig. - anständige Begegnung: angemessener Kontakt, keine Beleidigungen (milieuabhängig) - Beistandspflicht: mit Rat und Tat zur Seite stehen inkl. z.B. Krankenpflege - Geschlechtsgemeinschaft - Haushaltsführung: gemeinsame Führung unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung. Ein Berufstätiger muss einem nicht Berufstätigen nur helfen. - Kinder werden als Charakteristikum genannt, ist aber vereinbar wie man will. Für diese Pflichten gibt es keine gerichtliche Durchsetzung. Das ist nur ein Modell der Ehe. Die Gestaltung ist einvernehmlich vorzunehmen. Ein Verstoß kann als Eheverfehlung z.B. bei Scheidung sanktioniert sein. Unterhalt: Jeder hat nach seinen Kräften – Ausbildung, Gesundheit etc.- und nach einvernehmlicher Gestaltung zum Unterhalt beizutragen. Ein nicht berufstätiger leistet durch Haushaltsführung seinen Beitrag, hat gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch. Richtet sich gs nach der Vereinbarung der Ehegatten. Sonst bestimmt das dispositive Recht, dass es auf die gemeinsamen Lebensverhältnisse ankommt. In der Praxis gibt es einen Orientierungssatz von 1/3 des Nettoeinkommens des Alleinverdieners. 230 geringfügige Einkünfte des Haushaltsführenden werden angemessen berücksichtigt. Ein Nichtverdiener, der den Haushalt aus physischen oder psychischen Gründen nicht führen kann, hat trotzdem den 1/3-Anspruch. Der Unterhaltsanspruch bleibt bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft bestehen. Verdienen beide Ehegatten, hat der schlechter verdienende einen Unterhaltergänzungsanspruch, wenn es für den angemessenen Unterhalt nicht reicht. Haushaltsführung egal. Er hat einen Unterhaltsanspruch von 40% des gemeinsamen Nettoeinkommens minus eigenem Einkommen. Gs gibt’s Naturalunterhalt zB Wohnungsfinanzierung. Der Unterhaltsberechtigte muss sich aber keine Bevormundungen gefallen lassen (welches Gewand er kaufen soll zB). Außerdem Anspruch auf Taschengeld. Auf Verlangen steht Unterhalt in Geld zu. Bei Auflösung der Lebensgemeinschaft ebenfalls. § 1480: Ansprüche verjähren binnen 3 Jahren, bei aufrechter Ehe ist die Verjährung aber gehemmt. Schlüsselgewalt: § 96 – besondere Stellvertretung. Ein einkommensloser Haushaltsführer hat Vertretungsmacht bei alltäglichen Rechtsgeschäften für den Haushalt ohne Offenlegung. Konnte der Dritte nicht erkennen, dass er als Vertreter für den Ehegattten handelt, haften Ehegatten solidarisch. > komisch dass Dritter bei Offenlegung schlechter gestellt ist. Berufliche Mitarbeit: § 90 – Pflicht zur Mitwirkung im Erwerb des anderen, soweit - zumutbar (eigene Belastungen und Befähigung) - und üblich (z.B. Bauer, Ordination) - und nichts anderes vereinbart. Wer mithilft, hat Anspruch auf angemessene Abgeltung (§ 98), richtet sich aber va. nach Vereinbarung. Höhe richtet sich nach Art und Dauer, Lebensverhältnissen, Unterhalt. 231 Vorausverzicht auf Abgeltungsanspruch ist mit Notariatsakt möglich. § 1486a: Verjährungsfrist 6 Jahre ab Leistungsmonat. Wohnungserhaltung: Wenn nur einer der beiden über die Wohnung verfügungsberechtigt ist und der andere ein dringendes Wohnbedürfnis hat, hat er einen Anspruch auf Wohnungserhaltung nach § 97. Dh. der andere muss Beeinträchtigungen der Nutzung unterlassen und alles Zumutbare zur Erhaltung tun. Gegen Beeinträchtigungen gibt es Unterlassungsansprüche. Bei Verschulden auch SE. Nimmt ein Dritter an der Beeinträchtigung teil, kann er wegen Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte SE-pflichtig werden. Eine Aufgabe der Wohnung ist zulässig, wenn sie durch objektive Umstände notwendig ist z.B. Arbeitslosigkeit. Ehegüterrecht: Gesetzlicher Güterstand ist die Gütertrennung. Jeder ist Alleineigentümer der Sachen, die er erwirbt, in die Ehe mitgebracht hat usw. Wird die Ehe beendet, so sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse zu verteilen. Vom in der Ehe Erwirtschafteten und Verwendeten sollen beide profitieren. Gütergemeinschaft kann mittels Ehepakt vereinbart werden. Reichweite wird vereinbart – gegenwärtiges oder zukünftig erworbenes Vermögen. Ausgenommene Güter sind Eigenvermögen. Sonst besteht Miteigentum. Die Gütergemeinschaft kann schon mit Abschluss der Vereinbarung oder erst im Todeszeitpunkt eines entstehen. Im Zweifel beim Tod. Beim Tod eines Gatten ist dann aufzuteilen zw. Überlebendem und Nachlass iZw 50:50. Bei Beendigung ist Vereinbarung maßgebend, sonst: - ohne überwiegendes Verschulden > Ehepakte gelten als aufgehoben, jeder erhält das Eingebrachte samt Zuwachs 232 - Verschulden des einen > anderer kann zwischen dieser und der Aufteilung wie im Todesfall wählen. Dh. Ehepakt ist eine notariatspflichtige Vereinbarung der Ehegatten, wodurch sie ihre Vermögensverhältnisse regeln, indem sie von Gütertrennung abweichen. Scheidung: ist die Trennung einer an sich gültigen Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung. Es gibt die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG und die streitige Scheidung nach §§ 49-55 EheG. Streitige wird unterschieden in . Verschuldensscheidung und . Scheidung wegen Zerrüttung. > Es gelten Zerrüttungsprinzip und Verschuldensprinzip. Einvernehmliche: außerstreitiges Verfahren > schnell und billig; Dazu braucht es aber Konsens. Voraussetzungen: - gemeinsamer Scheidungsantrag - seit min. 6 Monaten Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft - Zugeständnis der unheilbaren Zerrüttung (vermutlich nicht gerichtlich überprüfbar) - „Scheidungsvergleich“: Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen (schriftlich vorgelegt oder gleich vor Gericht abgeschlossen), er muss umfassen . Obsorge über Kinder und bei gemeinsamer Obsorge ein hauptsächlicher Aufenthalt . Unterhaltsansprüche der Kinder . Unterhaltsansprüche der Ehegatten . Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen, Ersparnisse und Schulden. . möglich: Besuchsrechtsvereinbarung, kann auch später nachgeholt werden Verschuldensscheidung § 49 Im Urteil gibt es einen Verschuldensausspruch. 233 Voraussetzungen: . Klagerecht erlischt binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes und max. Einwendung – Härteklausel (§ 54): Keine Zerrüttungsscheidung. Zurückzuführen ist sie auf eine leichtere geistige Störung oder eine Geisteskrankheit. . Das ist der Fall. Das besteht nicht wenn Verzeihung stattgefunden hat weil der Ehepartner zu erkennen gibt.B. unheilbare Zerrüttung . Scheidungsgrund. wenn die Scheidung für den Beklagten eine außergewöhnliche Härte darstellen würde z. fragiler Zustand.B.kausal für die Zerrüttung sein. 234 . Ehebruch. schlechte Haushaltsführung wegen Alkoholsucht) . körperliche Gewalt. oder gar nicht als ehezerstörend empfunden wurde. Verschulden Die Eheverfehlung muss – nicht unbedingt ausschließlich . aber kein Verschulden. Zerrüttungsscheidung Ohne Verschuldensausspruch. dass er die Ehe fortsetzen will. schwere Eheverfehlung . Verfehlungen z. Reaktionsverfehlungen: die Verschuldensscheidung ist ausgeschlossen. 10 Jahre ab Eintritt (§ 57).ekelerregende oder ansteckende Krankheit (§ 52).Voraussetzungen: . wenn der Kläger selbst Eheverfehlungen begangen hat. wenn das Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt ist.Heimtrennung (§ 55) Das widerspricht der ehelichen Beistandspflicht. schwere Verletzung der ehelichen Verhaltenspflichten zB. böswilliges Verlassen. (z. der die Zerrüttung herbeigeführt hat. die schwerer wiegen oder die Verfehlung des Beklagten erst ausgelöst haben. Eheverfehlung durch geistige Störung (§ 50): Eheverfehlung liegt objektiv vor. Scheidungsgründe: . Zufügung schweren seelischen Leids.B.schwere Geisteskrankheit (§ 51) . unheilbare Zerrüttung (in Praxis: beantragt weil will scheiden) . In ein Scheidungsurteil bei Verschuldensscheidung ist von Amts wegen ein Schuldausspruch aufzunehmen. gibt man zu erkennen. Heimtrennungsklage: ist einbringbar. Bringt der Ehezerstörer die Klage ein. ihnen steht weiterhin Unterhalt zu. die Scheidung den Widersprechenden erheblich härter treffen würde als den anderen. wenn die Ehe zerrüttet ist und die häusliche Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren aufgelöst ist.B. wenn . Der Beklagte kann aber begehren. Wer einen Verschuldensantrag oder Einwand erhebt. Die Härteklausel kann aber bei qualifizierter Auflösungsdauer der ehelichen Gemeinschaft eine Zerrüttungsscheidung nicht verhindern. kann der andere Widerspruch einlegen. 235 . Erhebt man eine Widerklage. durch Mitverschuldensantrag) zusätzlich muss: gleichteiliges oder überwiegendes Bei Zerrüttungsscheidung hat der Beklagte einen Verschuldensantrag dafür. Scheidungsfolgen: Scheidung beendet (löst auf) die Ehe mit Rechtskraft des Scheidungsurteils ex nunc. o Alleinverschulden o beiderseitiges Verschulden (z. Verschuldensausspruch: Davon hängen wichtige Scheidungsfolgen ab. Nach einer qualifizierten Auflösungsdauer von mindestens 6 Jahren Heimtrennung kann die Scheidung aber nicht mehr verhindert werden. dass ein Verschuldensausspruch über die Zerrüttung gemacht wird. Hier hat auch der Ehezerstörer die Klage. 1. Auch. lässt es nur für den Scheidungsfall feststellen. Ehelich geborene Kinder bleiben ehelich und führen den Familiennamen weiter. dass man auch geschieden werden will. den Zerstörer das überwiegende Verschulden trifft und . wenn das Verhalten des Klägers das Verhalten des anderen erst ausgelöst hat oder schwerer wiegt – analog § 49. Richte an solchen Wohnungen. . bei letzteren zwei kann das Gericht davon abweichen unter best. Diese ist in die Aufteilung einzubeziehen. über sonst. über Ehewohnung braucht Notariatsakt. Aufteilungsmassen sind (§ 81): o Gebrauchsvermögen – was während aufrechter Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider gedient hat. 3. ausgeschlossen sind: o was dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder seiner Berufsausübung dient. (wenn die Wohnung wegen Opting-in oder Wohnbedürfnis in die Aufteilungsmasse gelangt). opt-in Vereinbarung: die eingebrachte/geschenkte/von Todes wegen erworbene Ehewohnung wird in die Aufteilung einbezogen. o Unternehmen. o was die Ehegatten schon eingebracht. 236 . § 97 – Vereinbarungen: anlässlich der Scheidung können frei und formlos geschlossen werden. Ehename wird gs behalten. Vermögensaufteilung Prinzip der ehelichen Güterteilhabe > was die Eheleute erwirtschaftet haben. . Negativkatalog (§ 82). . o von Todes wegen erlangt o durch Schenkung eines Dritten erhalten haben. Vorausvereinbarungen können richterlich nachgeprüft werden und es gibt Formvorschriften. die während aufrechter Ehe angesammelt wurden. Gebrauchsvermögen genügt Schriftform. opt-out Vereinbarung: Ausschluss der Übertragung des Eigentums oder der Begründung anderer dingl. o Erparnisse – finanzielle Reserven und nicht als Gebrauchsvermögen zu qualifizierende Sachen. Der Aufteilungsanspruch verjährt binnen eines Jahres ab rechtskräftiger Scheidung (§ 95). muss ein Antrag auf richterliche Aufteilung gestellt werden. geschenkte oder von Todes wegen erworbene Ehewohnung. wenn der andere Ehegatte ein dringendes Wohnbedürfnis hat. wird aufgeteilt. 2. ehel. Voraussetzungen. über eheliche Erparnisse brauchen Notariatsakt . der Wert des Unternehmens ist aber bei der Verteilung der ersparnisse zu berücksichtigen. nicht: eingebrachte. o Priorität: vertragliche Regelung (§ 97) o gibt es eine solche nicht. der andere Ausfallsbürge sein. der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte muss leisten . Ohne eine solche richtet sich der Unterhalt nach den §§ 66 ff EheG und hängt gs vom Verschulden ab.Aufteilungsfaktoren: o Beitragsprinzip: wer hat wie viel dazu beigetragen o Kindeswohl: z. verringert sich der Prozentsatz pro Kind um 3-4%. der die Obsorge hat o konnexe Schulden: die mit der Aufteilungsmasse zusammenhängen Der Richter muss die Aufteilung nach Billigkeit vornehmen. dass er gegen seinen Willen geschieden wurde. Scheidungsunterhalt: Richtet sich primär nach der Parteienvereinbarung. und für einen Ehegatten aus aufrechter Ehe um 1-3%.B. Notfalls können auch Sachen in das Eigentum des anderen übertragen werden oder andere Rechte (z. Eingriffe möglichst vermeiden soll. Die Durchführung der Teilung soll so erfolgen.Abzug zumutbarer Erwerbstätigkeit (Anspannungsprinzip). Aber auch in die Schuldentragung im Außenverhältnis bei bestimmten Schulden kann eingegriffen werden. Er bekommt angemessenen Unterhalt. 1. hat der Unterhaltspflichtige noch andere Unterhaltspflichten.angemessenen Unterhalt aber unter . Der Unterhaltsbemessung kann dieses hypothetische Einkommen zugrunde gelegt werden. Gesundheitszustand etc bemühen. Praxis f. einkommensloser Geschiedene: 1/3 des Nettoeinkommens . ein Einkommen zu erzielen. Es gilt das Anspannungsprinzip: Der Unterhaltspflichtige muss sich nach Ausbildung. 2.B.B. dass es möglichst wenig Berührungspunkte zwischen den Ehegatten gibt (z. Ehewohnung kriegt der. minus eigenes . ZB soll der eine Hauptschuldner. Auch die interne Schuldentragung kann vom Richter geregelt werden. das ihm die Erfüllung der Unterhaltspflicht ermöglicht. beide verdienen: 40% des gem. Nettoeink. wenn ein Verschuldensausspruch zulasten des Klägers auf Antrag des Beklagten erfolgt ist: Der Unschuldige erhält eine „Durchhalteprämie“ als Ausgleich. Besonderheit bei Heimtrennungslage. es wird aber keine andere 237 . angemessenen Unterhalt: . nicht gemeinsame Benützung einer Liegenschaft). Gilt aber auch für den Unterhaltsberechtigten. Wohnrecht) begründet werden. 4. 15 % des Nettoeinkommens des anderen). erst Verwandten des Berechtigten . Erlischt. wenn einem Teil nicht zugemutet werden kann zu arbeiten. Begründung: bloße Niederschrift vor der Bezirksverwaltungsbehörde. Liegt in der Praxis zw.Betreuungsunterhalt: der Geschiedene erzieht ein gemeinsames Kind. Ändern sich die Umstände.Unterhalt wegen ehebedingter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit: bei Opferung der Berufschancen wegen jahrelanger Haushaltsführung oder Kindererziehung Jeder Unterhaltsanspruch erlischt durch den Tod des Berechtigten und durch Wiederverheiratung des Berechtigten. wenn die Selbsterhaltungsfähigkeit erlangt wird. gleiches Verschulden ein nicht selbsterhaltungsfähiger Geschiedener muss seinen Unterhalt selbst decken. keine Zeremonie am Standesamt. die er schon bei aufrechter Ehe gehabt hat. 238 . doch der Verpflichtete aber uU mit Minderung der Unterhaltshöhe. aus Gründen die in der Ehe wurzeln. Unzumutbarkeit wird bis zum 5.1. Hängt von Bedürfnissen und Vermögensverhältnissen ab. ist auch der Unterhalt anzupassen. Würde die Existenz des Verpflichteten durch die Unterhaltszahlung gefährdet. Erwerbstätigkeit erwartet als die. der Vermögensstamm des Berechtigten . In der Praxis rund 20%. aber nicht der volle Unterhalt (Praxis ca. Lebensjahr vermutet . Aus Gründen der Billigkeit kann ihm aber en Unterhaltsbeitrag zustehen. 2 Fälle: .2010 in Kraft. Dh. kein Abzug einer zumutbaren Tätigkeit. Eingetragene Partnerschaft: Eingetragene Partnerschaft – Gesetz (EPG) trat am 1. Für die Höhe gilt die clausula rebus sic stantibus. 5. 3. sind heranzuziehen . Unterhaltsbeitrag und angemessenem Unterhalt. Zerrüttung ohne Schuldausspruch: Dem Beklagten kann Unterhalt nach Billigkeit zugesprochen werden. Er ruht bei Aufnahme einer Lebensgemeinschaft. Bei jeder Art der Scheidung ist ein Billigkeitsunterhalt möglich (§ 68a). Auflösung . Bestimmungen über Ehepakte. Pflicht zum Beistand in der Ausübung der Obsorge aus § 8. kein Treuebegriff. Einzeladoption aber möglich und dann auch Elternschaft mit leiblichem Elternteil . um das Kindeswohl zu schützen (§ 137 Abs 4 ABGB). . Pflicht. Adoptionsverbot in § 8 EPG . Beendigung: . Schlüsselgewalt . Unterhaltsanspruch in aufrechter Partnerschaft. Folgen aus Eherecht übernommen. (§ 537a). sondern Nachname genannt. . gemeinsames Wohnen . was die umfassende Vertrauensbeziehung gefährden könnte . § 15: Auflösung wegen Verschulden Auflösung wegen Zerrüttung Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ohne Ausdehnung auf 6 J einvernehmliche Auflösung . Beistandspflicht gegenüber den minderjährigen Kindern des Partners > muss alles den Umständen nach Zumutbare tun. Einvernehmliche Gestaltung der Beiträge . unterschiedlich . ist eine umfassende partnerschaftliche Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung . 239 .mit der Ehe identische Parallelbestimmungen: . wird nicht Familienname. alles zu unterlassen. EP zu berücksichtigen. Nichtigkeit § 19 entspricht Nichtigkeit . ob es eine Treuepflicht gibt. FMedG beschränkt auch medizinisch unterstützte Fortpflanzung auf Ehepaare und verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten . Erhaltung der Wohnmöglichkeit . > keine gemeinsame Elternschaft gleichgeschlechtlicher Personen . anständiger Begegnung. Mitwirkung im Erwerb . sondern . Ausstattungsanspruch und erbrechtliche Bestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Haushaltsführung bei den aufzuteilenden Lasten nicht ausdrücklich erwähnt . die der des § 90 Abs 3 ABGB entspricht . § 20 ausnahmsweise Kinder: ihre Bedürfnisse sind bei Bemessung der Unterhaltspflicht ihres Elternteils gegenüber dem ehem. Pflicht zum Beistand. § 14: Auflösung wegen Willensmängeln . hängt von Vereinbarung ab. Partner behalten ihren Namen können aber einen Nachnamen in sinngemäßer Anwendung der §§ 93 -93c ABGB bestimmen. . Verlegung der gemeinsamen Wohnung . . Nichterwähnung der Kinder . wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes geboren wird (längste biologisch mögliche Schwangerschaft) > juristischer Vater.und Erbrechts sind an juristisch festgestellte Abstammung geknüpft. auch durch Rechtsnachfolger und gegen Rechtsnachfolger . Mutter ist die Frau. Legitimation. Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter („Ehelichkeitsbestreitung“) . bei Beweis der absoluten Unwahrscheinlichkeit (DNA-Test) . gs wird nicht von der Einbindung des Kindes in die Beziehung ihres Elternteils mit dessen EP ausgegangen. Ebenso. in denen tatsächlich Kinder betreut worden sind. Antrag ist binnen 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände einzubringen. ist aber die Betreuungsarbeit und das Kindeswohl uU. Ehelicherklärung. Hemmung der Frist solang Antragsberechtigter nicht eigenberechtigt > Kind ist unehelich und vaterlos 240 . Antrag durch Ehemann oder Kind .B. Rechtsfolgen des Familien. Obsorge). . Bei Partnerschaften. die das Kind geboren hat (nicht zB Eizellenspenderin. die gegen die Vaterschaft sprechen. Vater. Folgende Begriffe gibt es eig. ist das Kind handlungsunfähig. gesetzlich vermutet Möglichkeiten der Beseitigung der Vaterschaft: 1. ist auch in Ö verboten). regelt die Herkunft eines Kindes von einer best. so gesetzlicher Vertreter . gs mater semper certa est. ist es ein eheliches Kind des Ehemannes. . Mutter und einem best. zu berücksichtigen. aber Folgen gs gleich (außer z. . Abstammung hat Wirkung gegenüber jedermann. Kindschaftsrecht: Abstammungsrecht: §§ 140 ff. Kindesnamen. eheliche Abstammung Wird ein Kind während aufrechter Ehe der Mutter geboren. ABGB unterscheidet eheliche und uneheliche Abstammung. nicht mehr: uneheliches Kind. Feststellung der Abstammung von einem anderen Mann . . 2. wird das Kind ehelich > Legitimation. wer der Mutter innerhalb der kritischen Zeit (180 – 300 Tage vor Geburt) beigewohnt hat. ist aber nicht notwendig. 241 . Anerkenntnis : erklärt ein Mann mittels öffentlicher Urkunde. bisheriger Vater kann Einspruch erheben > auch Art Austausch uneheliche Abstammung wird ein Kind nicht ehelich geboren. Obsorge: Betrifft nur Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern. der Vater zu sein und widersprechen weder Kind noch Mutter > er ist juristisch der Vater 2. eigenberechtigtes Kind stimmt zu . es sei denn der Abstammungsbeweis ist aus Gründen auf Seiten des Mannes unmöglich ist die Vaterschaft festgestellt und heiraten die Eltern nach der Geburt. erlischt automatisch mit erreichter Volljährigkeit (§ 172). Mutter kann auch den Vater verschweigen 2 Möglichkeiten die Vaterschaft zu erlangen: 1. muss es irgendwie zu einem Vater kommen. nach Tod nur binnen zwei Jahren. Idealfall ist positiver Abstammungsbeweis mittels DNA-Test . Vaterschaftsdurchbrechendes Anerkenntnis . Antrag durch Kind . kann vom Antragsgegner entkräftet werden (etwa DNA) . ohne Frist > gerichtlich neuer Vater festgestellt 3. zu Lebzeiten des Mannes jederzeit. Anerkenntnis der Vaterschaft durch einen Dritten . Antrag durch Kind gegen den Mann . Antrag durch Mann gegen Kind . Mutter kann bei eigenberechtigtem Kind Einspruch erheben . gerichtliche Feststellung: . Vätertausch: . auch auf Grund der Zeugungsvermutung. nicht eigenberechtigt > Zustimmung des Jugendwohlfahrtsträgers und Mutter . .(§ 137) . Tod. . (§ 162) Anderer hat nur Informations. Jugendwohlfahrtsträger und mündiges Kind. Alleinobsorge vereinbar ohne gerichtliche Genehmigung . Verwandte in aufsteigender Linie.Verwaltung des Kindesvermögens . Bei Störungen der Obsorge gilt: . gemeinsame Obsorge durch Vereinbarung und Erklärung vor dem Standesbeamten.Vertretung des Kindes. und gibt es ein gemeinsam obsorgeberechtigtes Paar > anderer ist automatisch allein obsorgeberechtigt . eheliche Geburt > eheliche Eltern gemeinsam . leben die Eltern nicht in häuslicher Gemeinschaft. auch bei Umzug ins Ausland. Obsorgeberechtigung: .Eltern haben im Rahmen der Obsorge vier Aufgaben: . ist das Kindeswohl oberstes Prinzip. müssen sie gleichzeitig bestimmen. wer das Kind hauptsächlich betreut . Findet sich niemand Tauglicher. . 242 . Großeltern. hat das Gericht jemanden zu betrauen (Elternteil. hat es amtswegig notwendige Verfügungen zu treffen (jedermann kann hinweisen). In allen Bereichen.Pflege . kann die Obsorge gänzlich bei ihm verbleiben.und Äußerungsrecht. Antragslegitimiert sind Elternteile. Bis das geschehen ist kann interimistisch der Jugendwohlfahrtsträger bei Gefahr in Verzug Obsorgemaßnahmen ergreifen. Pflegeeltern). uneheliche Geburt > Mutter allein . sonst oder wenn beide verhindert. Pflegeeltern. das Recht der Wohnortbestimmung steht dem hauptsächlich betreuenden Elternteil allein zu. Verhinderung § 145: ist ein Obsorgeberechtigter verhindert inkl. Bei Kenntnis des Gerichts von Gefährdung. bei gemeinsamer Obsorge muss bei Entscheidungen soweit tunlich und möglich einvernehmlich vorgegangen werden. Entziehung der Obsorge § 175: wenn die Obsorgeberechtigten das Kindeswohl gefährden . .Erziehung . Das Kind hat ebenfalls Kontaktrecht. neu: auch. Es soll möglichst auch Betreuung im Alltag umfassen. der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt. wenn nur einer obsorgeberechtigt(§ 178). wenn ein nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil die Beteiligung oder Alleinobsorge beantragt. Aber bei Problemen kann eine erneute Entscheidung verlangt werden. Es muss immer faire Lastenverteilung der Eltern. Es können auch nur einzelne von den Eltern verweigerte Einwilligungen ersetzt werden (zB Bluttransfusion). aber einem die hauptsächliche Betreuung und dem anderen ein Kontaktrecht eingeräumt wird. Genehmigung. Obsorge nach Scheidung der Eltern: Gemeinsame Obsorge bleibt nach Beendigung der Ehe aufrecht (§ 177). > gänzlicher oder teilweiser Entzug der Obsorge. sodass er auch Pflege und Erziehung wahrnehmen kann (§ 180). so ist auch ohne Kindeswohlgefährdung über eine Änderung zu entscheiden. (§ 187). von wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig verständigt zu werden und sich zu äußern. möglich: Vereinbarung. bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll > Lebensmittelpunkt. Danach entscheidet das Gericht endgültig. hat Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind. Informations. mit gerichtl.und Äußerungsrechte: Der andere hat das Recht. Dabei sind Unterhaltsleistungen und Details festzulegen. Besuchsrechte: Der Elternteil. wer Obsorgeberechtigter ist. bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Bei gemeinsamer Obsorge muss es einen mit gesamter Obsorge und hauptsächlicher Betreuung und einem mit beschränkter Obsorge und Ausweitung des Kontaktrechts geben (§ 177). Das gilt auch bei unehelichen Kindern. Eltern müssen dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen. dass derjenige die alleinige Obsorge hat. in der die Obsorge noch unverändert bleibt. Es kann auch eine 6-monatige Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung einleiten. Das gibt’s auch bei unehelichen Kindern. nur verhältnismäßig weil Eingriff in Elternrechte und Familienautonomie. Ohne Einigung gibt’s gerichtliche Entscheidung (§ 177a). 243 . Lebens zu vertreten. weil der Elternteil verhindert oder nicht erreichbar ist (§ 139). (§ 178). Lebensgefährten. 244 . Es kommt auf einzellfallbezogene Einsichts. solang sich das Kind rechtmäßig bei ihm aufhält (§ 189).B. Einwilligung in medizinische Behandlungen: § 146c. § 90 ABGB. dasselbe gilt auch für den nicht obsorgeberechtigten und getrennt lebenden zweiten Elternteil. Weigert sich der Elternteil. sofern es die Umstände erfordern. Das Kind kann sein Recht zum getrennt lebenden Elernteil auch gegen essen Willen vom Gericht durchsetzen lassen. die mit einem Elternteil und dessen Kind nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt leben und zum Elternteil in einem familiären Verhältnis stehen. z. Schmerzlinderung. Integrität (Piercen. haben die Pflicht zum Schutz des Kindeswohls . wer anderes behauptet. wenn das seinem Wohl entspricht.und Urteilsfähigkeit an > kann Kind Bedeutung und Tragweite der Entscheidung richtig erfassen. Einzelheiten wie Beistands. Diagnose. uU analog bei Eingriffen in die körperl.Der nicht im Haushalt lebende Obsorgeberechtigte hat Kontaktrecht von zwei Tagen pro Woche. kosmetische OPs. Tatoo). Eltern und Kind geregelt werden. werden ihm Informations. Besuchsrecht soll zw.Angelegenheiten des täglichen Lebens: alle erwachsenen Personen. muss es beweisen. Vertretung eines Elternteils in Obsorge . Sonst kann Gericht anrufen für Regelung.und Äußerungsrechte versagt. und das Recht und die Pflicht.und Vertretungspflicht des Stiefelternteils gem. den Elternteil in den Obsorgeangelegenheiten des tägl. Anhaltspunkt: mit Mündigkeit wird’s vermutet. . der nicht mit Kind zusammenlebt. Für: Heilbehandlung. wenn Kind bisher überdurchschnittlich erfolgreich und damit bessere Aussichten. Behandlung. Vater und Mutter haben anteilig zur Bedürfnisdeckung beizutragen in Geld oder Naturalleistungen. außer sie wurden im Rahmen einer Scheidungsregelung getroffen (§ 231). sind unverbindlich. Erkennbare Wünsche des Kindes sind wg. Vereinbarungen. Wer den Haushalt führt und das Kind betreut. wenn Mittel zur Deckung der Bedürfnisse selbst erwerbbar. kann das Kind nur selbst einwilligen. Selbsterhaltungsfähig ist./geist. dringend notwendige Behandlung: wenn die Einholung der Zustimmung das Leben oder ernste Schäden des Kind gefährden würde. Durchschnittliche Studiendauer darf nicht wesentlich überschritten werden. ist gar keine Einwilligung erforderlich. die gewöhnlich mit schwerer oder nachhaltiger Beeinträchtigung der körperl. hat es keinen Unterhaltsanspruch > Anspannungstheorie. Unversehrtheit: es bedarf Einwilligung des einsichtsfähigen Kindes und der Obsorgeberechtigten. Hat das Kind aus eigenem Verschulden kein ausreichendes Einkommen. z. Kindeswohl zu berücksichtigen. wird die Selbsterhaltungsfähigkeit hinausgeschoben. Doktorratsstudium muss nur finanziert werden. leistet dadurch seinen Beitrag.Liegt diese vor. entscheiden die Obsorgeberechtigten (einer reicht).B. Unterhalt: Eltern haben ihren Kindern bis zur Selbstherhaltungsfähigkeit Unterhalt zu leisten. häufiger Wechsel auch nicht möglich. Bemessung: Maßgebend ist Leistungsfähigkeit der Eltern und Bedürfnisse des Kindes. wonach ein Elternteil überwiegend für den Unterhalt aufkommen muss. Operation unter Vollnarkose. 245 . Betreibt das Kind ernsthaft und zielstrebig ein Studium. Liegt sie nicht vor. (§ 143). als er könnte. 1200 € wird nicht zugesprochen > „Playboygrenze“ Anspannungstheorie auch für den Unterhaltspflichtigen: verdient er auffallend weniger. dass der Unterhaltspflichtige offiziell kein Einkommen hat. wenn eine Exekution gegen den Pflichtigen erfolglos oder aussichtslos scheint. Aber: mehr als das Zweieinhalbfache des Durchschnittsbedarfs ca.Rspr: Prozentsatzmethode nach Alter gestaffelt: 16 . leistet der Bund Minderjährigen einen Vorschuss. Für weiter Unterhaltspflicht Abzug von je 1-3%. Elternunterhalt: Wenn die Eltern oder Großeltern ihren eigenen Unterhalt nicht bestreiten können und ihre eigenen Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind nie gröblich vernachlässigt haben. ist subsidiär das Kindesvermögen heranzuziehen. Lebensgefährte) aushalten lässt. 246 . wird ein fiktives höheres Einkommen unterstellt.B. Geltendmachung: gerichtliche Geltendmachung mittels Antrag beim Bezirksgericht im Außerstreitverfahren (§§ 101 ff AußerstreitG). Unterhaltsforderungen verjähren nach drei Jahren (§ 1480). wenn zumutbar.22% des Nettoeinkommens. Unterhaltsschutz: USchG. sich aber von einem Dritten (z. Unterhaltsvorschuss: ist der Unterhaltspflichtige mit Zahlung säumig. Können die Eltern den Unterhalt nicht bestreiten. §§ 1 ff UVG. Sonst: Großeltern haben nach Leistungsfähigkeit beizutragen. soll verhindern. (§ 141). dann kann sich die Unterhaltspflicht umdrehen und das Kind wird seinen Eltern/Großeletern unterhaltspflichtig. Der Bund hat dann ein Regressrecht. durch die Adoption wird ein leibliches Kindschaftsverhätlnis nachgebildet. Mindestalter des Annehmenden: voll geschäftsfähige. haftet als Bürge und Zahler für die Unterhaltsschuld des Erwerbslosen. der gerichtlich genehmigt werden muss (§ 179a). den der Vater dem Gesetz nach hätte machen müssen. Annahme an Kindes Statt. dass er nicht wirklicher Unterhaltsschuldner ist: > Bereicherungsanspruch nach § 1041. ohne dazu verpflichte zu sein. Der Zahler glaubt. Erfolgt durch Vertrag zwischen Wahleltern und –kind. min 25 Jahre alt. Kann durch Ehegatten gemeinsam oder einzelnen erfolgen (Einzeladoption). weil Aufwand. Auch der Arbeitgeber haftet dann dem Unterhaltsberechtigten auf den angemessenen Lohn. Adoption: §§ 179 ff. wenn er von dessen Unterhaltspflicht weiß.Wer einem Erwerbslosen Unterhalt gewährt. dass man „offiziell“ geringes Entgelt bekommt und inoffiziell auf ein angemessenes Entgelt aufgezahlt wird. > es gilt ein angemessenes Entgelt als geschuldet. Der Zahler weiß. er sei Unterhaltsschuldner („Kuckuckskind“): Irrtum > Bereicherungsanspruch gegen das Kind (jur. 247 . Leistungsempfänger) nach § 1431 > alternativ Anspruch gegen den wirklichen Vater nach § 1042. Auch Erwachsenenadoption ist zulässig. 2. Adoptiveltern = Wahleltern. EO verhindert. Voraussetzungen: . Annehmende. dass auch exekutiert werden kann. 1. Adoptivkind = Wahlkind. Unterhaltszahlungen durch Dritte: Eigentlich Bereicherungsrecht. Wirkung: es entsteht ein der leiblichen Verwandtschaft entsprechendes Eltern-Kind-Verhältnis.B. (§ 181). Annehmenden und dessen Nachkommen . Wird sie verweigert. >dh. Adoptionswirkungen erfassen . Die leiblichen Eltern werden durch die Wahleltern verdrängt. Will der Adoptivvater seine Adoptivtocher heiraten. darf der Standesbeamte die Trauung nicht vornehmen. kann sie von Gericht ersetzt werden. . 16 Jahre. es dürfen keine überwiegenden Anliegen leiblicher Kinder bestehen (z. Adoption zur Pflichtteilsschmälerung) . ohne Geschwister und Eltern. Nur subsidiär Unterhaltspflicht der leiblichen Eltern (§ 182a). Dieses ist aber auf den betroffenen Personenkreis eingeschränkt. kindschaftsähnliche Beziehung: bei Minderjährigen muss die Aussicht auf eine solche bestehen. den Angenommenen und dessen zum Zeitpunkt der Adoption minderjährige Nachkommen. Altersunterschied: min. } 248 . Auch Obsorge und Unterhaltspflicht kommt Wahleltern zu. bei Erwachsenen muss eine enge kindschaftsähnliche Beziehung schon vorhanden sein . außer: es besteht schon kindschaftsähnliche Beziehung . Die Adoption kann aber vorher aufgehoben werden. Kindeswohl: Adoption muss dem Kindeswohl dienen. Zustimmung der leiblichen Eltern: bei minderjährigen Wahlkindern. . Aufhebung nach §§ 184a und 185. Sonderfall Inkognitoadoption: auf Antrag der Beteiligten die Mitteilung des Namens und des Wohnortes des Annehmenden geheim bleiben. 249 . Das Ergebnis kollisionsrechtlicher Arbeit auf einem Teilgebiet des IPR. Verweisung oder Anknüpfung? Aus Sicht des Rechtsverhältnisses wird sie Verweisung genannt. Dazu gehört auch das int vereinheitlichte Sachenrecht (UN-Kaufr. Statut und lex Als Statut wird die kollisionsrechtliche Regelung für eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet. aus Sicht der Rechtsordnung Anknüpfung. sondern nur über die anzuwendende Rechtsordnung. Es besteht also aus Verweisungsnormen. 250 . IPR im weiteren Sinn  jedes Recht gemeint. Personalstatut = idR Staatsangehörigkeit Unter IPR (im engeren Sinn) versteht man die Gesamtheit der Rechtssätze. dass Gerichte zunächst nur das IPR des eigenen Staates anwenden (also die lex fori. Nationales Recht. das private Rechtsverhältnisse mit einem internationalen Element betrifft.) Jeder Staat hat also grundsätzlich sein eigenes IPR (wichtige Ausnahmen bilden das Unionsrecht und staatsvertraglich vereinheitlichtes IPR). Welches IPR soll herangezogen werden? Die allgemein anerkannte Regel besagt. das internationale Sachverhalte regelt. nur das deutsche.IPR Das IPR entscheidet nicht in der Sache selbst. die bestimmen. welche Rechtsordnung auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. dh das Recht des Gerichtsstandes). Das Ö IPRG enthält keine Definition. bei welchem Gericht ein Fall mit Auslandsberührung anhängig gemacht wird. Um diese auch in anderen Staaten vollstrecken zu können. Auch die lex ist Ergebnis der kollisionsrechtlichen Arbeit. Für die IPR-Anknüpfung ist daher entscheidend. aus. in dem sie getroffen wurde. EU-UnterhaltsVO. Unionsrechtsakte (VO Brüssel la und IIa. auf welche Sachverhalte das alte und auf welche das neue Recht anzuwenden ist. muss bestimmt werden. Übergangsvorschriften. nämlich den Anknüpfungspunkt Abgrenzungen Iterlokales und interpersonales Privatrecht In manchen Staaten gelten aber in verschiedenen Gebieten oder für verschiedene Personengruppen andere Rechtsordnungen (sog Mehrrechtsstaaten). Also die Gerichte welches Landes entscheiden sollen. müssen die Entscheidungen zuerst im anderen Staat anerkannt werden. Die IPR-Anknüpfung geht nämlich immer von der lex fori. Insbesondere Regeln über die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. bezieht sich aber auf einen anderen Grund. EU- ErbVO) sehen hingegen bis auf wenige Ausnahmen eine automatische 251 . Nach welcher dieser Teilrechtsordnungen ein Sachverhalt zu beurteilen ist. die sich aus dem Auslandsbezug eines Sachverhalts ergeben. also dem Recht des Gerichtsstandes. Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR) regelt die verfahrensrechtlichen Fragen und Besonderheiten. Intertemporales Privatrecht Wenn das bestehende Recht durch neues ersetzt wird. Auch die Entscheidung wirkt zunächst nur in dem Staat.Eine bestimmte Rechtsordnung wird im IPR oftmals als lex bezeichnet. bestimmt sich nach den Vorschriften des interlokalen und des interpersonalen Privatrechts. 252 . das IPR durch entsprechende Staatsverträge zu vereinheitlichen. Internationales öffentliches Recht Strafrecht und Verwaltungsrecht.Anerkennung von Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten vor. da Vorfrage zur Ehe und Abstammung. Völkerrecht IPR konnte man nicht im VR begründen. Beziehen sich auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse Weiters EU-ScheidungsVO. EU-ErbVO Fremdenrecht Nationale Normen. So wurde auf dem Gebiet der IZVR das EuGVÜ durch die Brüssel I-VO und diese dann durch die Brüssel Ia-VO ersetzt EVÜ wurde ersetzt durch ROM I und II (unmittelbar anwendbar). Im Unterschied zum IPR handelt es sich aber nicht um Verweisungsnormen. Deshalb hat allg VR wenig Bedeutung für IPR. sondern um Normen mit einem ausländischen Tatbestandselement. Staatsangehörigkeitsrecht wichtig. Anderes gilt – als Rechtsentstehungsquelle – für das Völkervertragsrecht. Europarecht Primäres EUrecht: Diskriminierungsverbote und Grundfreiheiten beeinflussen IPR Sekundäres Recht: erlassen auf der Kompetenzgrundlage des Art 81 AEUV (1999) – Kompetenz zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Kollisionsrechtes. Übereinkommen der Haager Konferenz. EU-UnterhaltsVO. EVÜ. die die Rechtsstellung von Ausländern regeln. Schon seit langem wird in Europa versucht. die va die Lieferung von Gütern betreffen) Staatsvertragliches materielles Einheitsrecht verdrängt zwar grundsätzlich die entsprechenden Vorschriften des IPR. die allerdings nicht unmittelbar anwendbar sind. auf Rechtsakten der Europäischen Union oder auf einheitlichem Handelsgewohnheitsrecht basieren. 253 .Einheitsrecht Das internationale Einheitsrecht auf dem Gebiet des Privatrechts bilden jene Normen. Kann auf Staatsverträgen. Andererseits löst staatsvertragliches Einheitsrecht idR nicht alle Rechtsfragen einer Materie. die iie in mindestens zwei Staaten gleichlautend gelten und ihrem Sinn und Zweck nach auch gelten sollen. zB Incoterms (freiwillige internationale Handelsklauseln. Vorrangiges Ziel einheitlichen Kollisionsrechts ist die Erreichung internationalen Entscheidungseinklangs. Es kann darüber hinaus umverseil. zB UN-Kaufr (durch Staatsvertrag geschaffen) Im internationalen Handelsrecht sind häufig sog Musterregeln zu beachten. supranational (Unionsrecht) oder bilateral entstehen und entweder sämtliche oder nur spezifisch internationale Sachverhalte (zB UN-Kaufrecht) einer Materie regeln. das IPR ist aber in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Einerseits muss der Anwendungsbereich des Einheitsrechts gegenüber den entsprechenden staatlichen Regeln bestimmt werden. Zu unterscheiden ist zwischen einheitlichem Kollisionsrecht und einheitlichem Sachrecht. Hinsichtlich des nicht geregelten Bereichs muss auf staatliches Recht zurückgegriffen werden. sondern entscheidet die von ihm erfassten Sachverhalte unmittelbar. Stellt gewissermaßen eine Alternative zum IPR dar. sondern nur aufgrund Parteienvereinbarung oder spezieller Normen. wobei die Anknüpfung nach allgemeinem IPR erfolgt. Im Gegensatz zum IPR verweist das materielle internationale Einheitsrecht die Entscheidung nicht an eine staatliche Rechtsordnung. EU-ErbVO (teilweise als ROM IV bezeichnet) 254 . EU-ScheidungsVO (teilweise als ROM III bezeichnet) .Übereinkommen über die internationale Adoption (HAU. zB EVÜ. dass die Kompetenz zum Abschluss neuer Staatsverträge im Bereich des Kollisionsrechts teilweise auf die EU übergegangen ist (Art 81.das Haager Unterhaltsprotokoll (HUP). Rom ll-VO – außervertragliche Schuldverhältnisse . Die wichtigsten bisherigen Konventionen: . BGBl III 1998/166). . Auf Haager IPR Konferenzen versucht man einheitliches Kollisionsrecht zu schaffen. seit 2009 durch ROM-I ersetzt. KSÜ) oder als „lois uniformes“ gegenüber allen Staaten der Welt (= einheitliches Kollisionsrecht. HTÜ).Haager Straßenverkehrsübereinkommen (HStVÜ. Sie verdrängen das IPR zur Gänze. von der EU unterzeichnet . Das nationale IPR wird in diesem Fall zur Gänze verdrängt. BGBl III 2011/49).Haager Testamentsübereinkommen (HTÜ. . Unionsrecht Art 81 wird durch Verordnungen umgesetzt. EU-UnterhaltsVO . Von großer Bedeutung war das zwischen den EU-Mitgliedern auf staatsvertraglicher Ebene (!) abgeschlossene Europäische Vertragsstatutübereinkommen (EVÜ.Kinderschutzübereinkommen (KSÜ. Rom l-VO – vertragliche Schuldverhältnisse . BGBl 1975/387). BGBl III 1999/145). Wichtige VOs bis jetzt: .Rechtsquellen Staatsverträge Staatsvertragliches IPR geht dem nationalen IPR vor (§ 53 Abs 1 IPRG). 216 AEUV). BGBl 1963/295). . Die Abkommen gelten entweder nur für Fälle mit bestimmten Beziehungen zu den Vertragsstaaten (zB HUP. Zu beachten ist. §§ 221-235 IO IPR – Allgemeiner Teil 255 .§§ 94-100 UrhG .§ 13a KSchG .Gesetze Nationale Gesetze die das IPRG (kodifiziert das österreichische IPR) verdrängt haben: .
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