ABC_Behinderung Und Beruf

March 16, 2018 | Author: onuechs | Category: Disability, Employee Relations, Labor, Employment, Labour


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ABC Behinderung & BerufHandbuch für die betriebliche Praxis ABC Behinderung & Beruf Handbuch für die betriebliche Praxis ABC Behinderung & Beruf Handbuch für die betriebliche Praxis 3. überarbeitete Ausgabe 2008 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Fachautoren: Ulrich Adlhoch, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster; Karl-Friedrich Ernst, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Karlsruhe; Dr. Helga Seel, Landschaftsverband Rheinland, Köln; Eva-Maria Kuhlmann u. Petra Wallmann, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster; unter Mitarbeit der Bundesagentur für Arbeit (Jürgen Berg), des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (Dr. Rolf Buschmann-Steinhage), des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure (Dr. Arno Weber). Redaktion: Dagmar Binder, Ricarda Dröse, Ulrich Hofmann, Elly Lämmlen, Karin Seitz, Claudia Täubner, Sabine Wolf (verantwortlich) Verlag: Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift für die im Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten. ISBN 978-3-89869-156-7 Inhalt Schwerbehinderung und Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daten und Fakten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachlexikon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 8 10 15 21 22 Leistungen für behinderte Menschen im Beruf . . . . . . . . . . . . . . . 265 Ansprechpartner im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Leistungen an Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Leistungen an schwerbehinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) . . . . Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) . . . . . Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO) . . . . . . . . . . Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Budgetverordnung (BudgetV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werkstättenverordnung (WVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . . . . . . . . . . . . . . . . 288 405 427 444 453 459 462 474 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anschriften der Integrationsämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 491 503 507 Schwerbehinderung und Arbeit 7 Schwerbehinderung und Arbeit . Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren hingegen macht rund die Hälfte der schwerbehinderten Menschen aus. Die Zuordnung der schwerbehinderten Menschen nach Altersgruppen zeigt. Einzelne Behinderungsarten werden im Fachlexikon unter den entsprechenden Stichworten beschrieben. Hier finden sich auch weitergehende Informationen: Zum Beispiel. Das Bild von einem behinderten Menschen als Rollstuhlfahrer ist ein Klischee. worauf im Arbeitsleben zu achten ist. Insgesamt machen die körperlichen Behinderungen mit rund 66 Prozent den überwiegenden Teil der Behinderungen aus. dass Behinderungen vor allem bei älteren Menschen auftreten: Während der Anteil der unter 25-Jährigen nur vier Prozent umfasst. Mindestens jeder zehnte Einwohner in Deutschland ist somit von einer Behinderung betroffen. denn die am häufigsten vorkommende Behinderung ist mit rund 26 Prozent eine Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe. die keinen Schwerbehindertenausweis beantragt haben und keine sozialen Leistungen beziehen.8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.bis 55-Jährigen ebenso wie in der Altersgruppe der 55. Bei ihnen haben die Versorgungsämter oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden einen Grad der Behinderung (GdB) zwischen 50 und 100 festgestellt. Dies entspricht einem Anteil von über acht Prozent der Gesamtbevölkerung. Hinzu kommen etwa 1. 2 SGB IX.8 Daten und Fakten Daten und Fakten Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes* lebten im Dezember 2005 rund 6. . liegt er bei den 25. * Quellen: Die im Folgenden genannten Zahlen gehen auf die aktuellsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zurück – „Statistik der schwerbehinderten Menschen 2005“ und „Lebenslagen der behinderten Menschen – Ergebnisse des Mikrozensus 2005“ – und auf das jüngste durch die Bundesagentur für Arbeit ausgewertete Anzeigeverfahren 2005 gemäß § 80 Abs.bis 65-Jährigen bei rund 22 Prozent. Zerebrale Störungen sind bei rund neun Prozent der Betroffenen die Ursache für eine Behinderung und etwa fünf Prozent der schwerbehinderten Menschen sind blind oder sehbehindert. Darüber hinaus liegen bei 14 Prozent der schwerbehinderten Menschen Funktionseinschränkungen oder Verluste der Gliedmaßen vor und bei weiteren 13 Prozent sind die Funktionen der Wirbelsäule und des Rumpfes beeinträchtigt. welche beruflichen Möglichkeiten bestehen und welche technischen Hilfen eingesetzt werden können.9 Millionen Menschen mit einer einfachen Behinderung (GdB unter 50) und eine Dunkelziffer all derjenigen. .77 15 bis unter 55 Jahre unter 15 Jahre 2 74 24 1997 1999 2001 2003 2005 Funktionsbeeinträchtigungen in Prozent Quelle: Statistisches Bundesamt / Stand: Ende 2005 Funktionsstörungen der inneren Organe Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen . . . . . . . . . . . dass die meisten Schwerbehinderungen – etwa 83 Prozent – durch eine Krankheit verursacht werden. . .71 6. . . . . . . . . . . . . . . . . .5 6. . . .6 6. . . . . . . . . . . . zerebrale Störungen usw. . . . . . . . . . Taubheit und Ähnliches. . Querschnittslähmungen. . 26% 14% 13% 9% 5% 4% Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes . . . . . . . . . . . . . . . . . .64 6. . . . . . . . . . . Sprachstörungen. . . Blindheit oder Sehbehinderung . .oder Zivildienst. .Schwerbehinderung und Arbeit 9 Die große Zahl der alten Menschen mit Behinderungen ist vor allem darauf zurückzuführen. . . . Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nur wenige Betroffene – knapp fünf Prozent – werden hingegen mit einer Behinderung geboren. . . Wehr. . . . . . . Schwerbehinderte Menschen in Deutschland mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Von je 100 schwerbehinderten Menschen waren 55 Jahre und älter Anzahl in Millionen 6. . Bei gut zwei Prozent wurde sie durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht und weitere eineinhalb Prozent der schwerbehinderten Menschen erlitten eine Behinderung im Kriegs-.62 6. . . . . . 29% . . . .63 6. . . .7 6. . andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Im Jahr 2005 betrug die Beschäftigungsquote insgesamt 4.10 Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Eine wichtige Aufgabe der Integrationsämter besteht vor allem darin.7 Prozent erzielten. Hierfür steht eine breite Palette an Hilfen finanzieller. dem Betriebs. Unterstützt werden Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen im Betrieb durch das Integrationsamt und das betriebliche Integrationsteam. die die Gegebenheiten vor Ort kennen. Aber nur ungefähr ein Drittel dieses Personenkreises steht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung.oder Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers. fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Nur die wenigen Großkonzerne mit .1 Prozent gesteigert werden.2 Prozent und konnte gegenüber dem Vorjahr um 0. technischer wie auch personaler Art zur Verfügung.3 Prozent vorweisen. Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter – zwischen 15 und 65 Jahren – lag Ende 2005 in Deutschland bei rund drei Millionen. Rund eine Million schwerbehinderter Menschen gehören nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Zielgruppe der Integrationsämter. die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Es besteht aus der Schwerbehindertenvertretung. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht hängt nicht zuletzt von der Größe des Betriebes ab: Während kleine Betriebe mit bis zu 40 Mitarbeitern im Durchschnitt eine Quote von 2. Sie sind wichtige Partner.000 Beschäftigten eine Quote von 4. Arbeitsplätze schwerbehinderter Arbeitnehmer zu sichern und neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind unter dem entsprechenden Stichwort im Fachlexikon zu finden. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. lag die Beschäftigungsquote bei privaten Arbeitgebern im Jahresdurchschnitt bei nur 3.7 Prozent. Entwicklung der Beschäftigungsquote Nach dem Sozialgesetzbuch IX müssen öffentliche und private Arbeitgeber. Für das Integrationsamt ist das betriebliche Integrationsteam das Verbindungsglied zum Betrieb oder der Dienststelle.7 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzten. konnten Betriebe mit 500 bis 1. Während öffentliche Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht in vollem Umfang nachkamen und 5. gefolgt von „Handel und Gastgewerbe“ mit dreizehn Prozent sowie der öffentlichen Verwaltung mit rund elf Prozent.8% 3.4% 3. fällt auf. An zweiter Stelle lag mit einem Anteil von 23 Prozent der Bereich „Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe“.6% 5.2% 4.Schwerbehinderung und Arbeit 11 über 100.7% 1% 0% 2002 2003 2004 2005 Durchschnittliche Beschäftigungsquote Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Beschäftigungsfelder Der größte Teil der behinderten Arbeitnehmer war im Mai 2005 im Dienstleistungsbereich beschäftigt – 29 Prozent (und zwar insbesondere im Erziehungs.4% 4.8 Prozent.6% 3.0% 4. Vergleicht man die Beschäftigungsstruktur der Menschen mit Behinderungen mit der von nicht behinderten Erwerbstätigen. Entwicklung der Beschäftigungsquote 2002 bis 2005 Angaben in Prozent 6% 5% 4% 3% Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2% 3.und Gesundheitswesen mit 23 Prozent). dass behinderte Menschen seltener als nicht behinderte Beschäftigte in Handel und Gastgewerbe und im Baugewerbe arbeiten. Hingegen arbeiteten sie häufiger als nicht behinderte Menschen .7% 5.1% 5.6% 3.000 Beschäftigten erfüllten im Jahr 2005 die vorgegebene Beschäftigungsquote mit durchschnittlich 5.2% 5. * Befragt wurden hier nur Personen ab 15 Jahren. bei den nicht behinderten Menschen waren es mehr als doppelt so viele Personen (25 Prozent). nach Angaben des Mikrozensus 2005* des Statistischen Bundesamtes. der Hauptschulabschluss der häufigste Schulabschluss. den Menschen mit Behinderungen erlangten. .und Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte junge Menschen. Die Zahl der betrieblich ausgebildeten behinderten Menschen sank in den letzten Jahren deutlich.2 Prozent der behinderten Menschen arbeiteten im Mai 2005 in der öffentlichen Verwaltung und in Ämtern. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke absolvierten im Jahr 2005 fast 15. Bei den nicht behinderten Befragten lag er bei 42 Prozent.und Handelskammer. Die Beantwortung der Frage war für Personen über 51 Jahre freiwillig. Im Jahr 2000 wurden noch fast 15. bei den nicht behinderten waren es drei Prozent.8 Prozent.000. die Handwerkskammer und sonstige Institutionen erfolgreich bestanden. Rund sechs Prozent der behinderten Menschen verfügten über keinen Schulabschluss. gegenüber 30 Prozent der nicht behinderten Personen. Viele behinderte junge Menschen streben nach Beendigung der Schule eine betriebliche Ausbildung an.250 behinderte junge Menschen eine berufliche Erstausbildung in einem der 52 Berufsbildungswerke in Deutschland. Den Realschulabschluss konnten 19 Prozent der behinderten Menschen vorweisen. Das Abitur oder eine Fachhochschulreife erreichten zwölf Prozent der behinderten Befragten.800 gesunken.000 behinderte Jugendliche betrieblich ausgebildet. Qualifikationen Mit einem Anteil von 62 Prozent war.12 Arbeitsmarkt in der öffentlichen Verwaltung: 11. im Jahr 2002 waren es noch 9. Mehr als 90 Prozent davon haben die Abschlussprüfung durch die Industrie. die zum Zeitpunkt der Befragung keine Schule besuchten. Einen Beamtenstatus hatten sechs Prozent der Befragten. 40 Prozent waren Arbeiter und acht Prozent waren selbstständig. Doch es besteht ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot an betrieblichen Ausbildungs. 46 Prozent der behinderten Erwerbstätigen befanden sich im Angestelltenverhältnis. Bei den nicht behinderten Menschen lag der Anteil der in der öffentlichen Verwaltung und in Ämtern Beschäftigten bei 7. Bis zum Jahr 2005 ist die Zahl der behinderten Auszubildenden weiter auf rund 4. So sind sie in der Regel deutlich länger arbeitsuchend als nicht behinderte Arbeitslose. Da für Ältere die Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt generell zurückgehen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist auch im Jahr 2006 weiter angestiegen. während die allgemeine Arbeitslosigkeit um mehr als zehn Prozent sank. Auch vom verstärkten Stellenabbau in Betrieben und Dienststellen bleiben behinderte Menschen nicht verschont. Die Ursachen für die hohe Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen sind vielfältig. Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches IX. Doch schon im Winter 2002/2003 stieg sie wieder an. die am 1. Mai 2004 in Kraft trat.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Viele schwerbehinderte Arbeitsuchende sind langzeitarbeitslos – nicht selten ohne Ausbildung. Häufig sind sie wesentlich älter als die nicht behinderten Arbeitslosen. will der Gesetzgeber nun Arbeitgeber verstärkt motivieren. mehr behinderte und schwerbehinderte Menschen auszubilden und zu beschäftigen. So müssen sich schwerbehinderte Menschen zum Beispiel gegenüber einer wachsenden Konkurrenz an nicht behinderten Arbeitskräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten. . wieder einen Arbeitsplatz zu finden.Schwerbehinderung und Arbeit 13 Entwicklung der Arbeitslosigkeit Ab Mitte der 90er Jahre ist nicht nur die Arbeitslosigkeit innerhalb der Gesamtbevölkerung kontinuierlich angestiegen. insbesondere die betriebliche Ausbildungssituation behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener zu verbessern und die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder zu erhöhen.000 auf fast 144. Dieser Entwicklung konnte auch mit Hilfe eines Aktionsprogramms der Bundesregierung nur kurzfristig Einhalt geboten werden: Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen konnte im Herbst 2002 von über 190. Erst Anfang 2007 sank auch die spezifische Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erstmals seit Jahren.300 gesenkt werden. Im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2007 sank sie um mehr als vier Prozent. auch die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen nahm deutlich zu. Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen soll dazu beitragen. haben es ältere schwerbehinderte Menschen noch schwerer als alle anderen. Im Jahresdurchschnitt 2006 waren rund 197. 14 Schwerbehinderung und Arbeit Arbeitsplätze für behinderte Menschen: Gefördert durch die Integrationsämter . die Mittel fließen zu einem erheblichen Teil direkt in die Betriebe zurück. Das heißt. wenn die entsprechende Anzahl an zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen nicht erreicht wurde. Leistungen an schwerbehinderte Menschen. werden auch die Aufgaben der Integrationsämter geregelt: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. wirkungsvoll und dauerhaft erreicht werden. Weitere Informationen zur Entwicklung des Sozialgesetzbuches IX und zu den letzten Gesetzesänderungen sind im Fachlexikon nachzulesen. Davon wurden 30 Prozent direkt an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeführt. Teil 2 des SGB IX – Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen –. Bei den Integrationsämtern der einzelnen Bundesländer verblieben 326 Millionen Euro.und Informationsangebote für das betriebliche Integrationsteam sowie Öffentlichkeitsarbeit. das seit dem 1. Bildungs. Dieses Ziel soll mit medizinischen. Kündigungsschutz. die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nachkommen. Juli 2001 in Kraft ist. Ein Großteil der Ausgaben der Integrationsämter wird für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben aufgewendet. Bildungs. Diese Einnahmen beliefen sich für das Jahr 2006 auf rund 466 Millionen Euro. fördern und eine Benachteiligung beseitigen. beruflichen und sozialen Leistungen schnell.Schwerbehinderung und Arbeit 15 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben des Integrationsamtes finden sich im zweiten Teil des Sozialgesetzbuchs IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –. insbesondere am Arbeitsleben. Im Schwerbehindertenrecht. Dazu gehören sowohl die Leistungen an Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. . Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.und Informationsangebote für das betriebliche Integrationsteam sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Diese Mittel bilden die finanzielle Basis für ihre Förderleistungen und werden vorrangig für Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt. Ausführliche Informationen zu den einheitlichen Aufgabenbereichen sind im Fachlexikon unter den einzelnen Stichworten zu finden. Ausgleichsabgabe Arbeitgeber müssen jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Es will die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Schwerbehinderte Menschen erhalten persönliche und finanzielle Hilfen. Zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen und ihren Arbeitgebern – vor allem bei der Betreuung im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben –. unterstützen ihn bei ihrer Beantragung und beraten bei Schwierigkeiten mit behinderten Beschäftigten. Auch hier spielt die Beratung durch Fachkräfte der Integrationsämter in allen Fragen. die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen können. gehören zu den finanziellen Leistungen. die im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeglichen werden. Die Kosten hierfür übernimmt das Integrationsamt. die zur Ausübung einer Berufstätigkeit eine persönliche Arbeitshilfe benötigen. Auch außergewöhnliche Belastungen. kann dies ein Hinweis sein. Betriebe in die Lage zu versetzen.16 Gesetzliche Grundlagen Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Integrationsämter nach dem SGB IX. eine Beschäftigung zu ermöglichen. wenn dies zur Lösung von Konflikten erforderlich ist. Die Integrationsfachdienste informieren Betriebe umfassend über Unterstützungsmöglichkeiten. Sowohl Leistungen an schwerbehinderte Menschen als auch an Arbeitgeber gehören dazu: Leistungen an Arbeitgeber haben alle das Ziel. die planen. schwerbehinderte Menschen einzustellen oder die bereits schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen. behinderten Menschen – im Sinne einer Chancengleichheit mit nicht behinderten Menschen –. Sie umfasst alle Maßnahmen und Leistungen. klären alle in Betracht kommenden Leistungen für den Arbeitgeber ab. die erforderlich sind. dass der Arbeitsplatz nicht der Behinderung angepasst ist. die die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen betreffen. Finanzielle Hilfen dienen beispielsweise dazu. die besonders von ihrer Behinderung betroffen sind. die das Arbeitsleben. Sie werden beispielsweise beraten in allen Fragen. wenn ihr Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausgestattet ist. Doch finanzielle Förderung reicht oft nicht aus. wie zum Beispiel häufigeres Kranksein. den Arbeitsplatz oder die Schwerbehinderung betreffen oder werden von Fachleuten betreut. Häufig sind schwerbehinderte Menschen in ihrer körperlichen. eine große Rolle. damit schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Arbeitsplätze behinderungsgerecht auszustatten oder neue Arbeitsplätze zu schaffen. geistigen oder seelischen Leistungsfähigkeit überhaupt nicht eingeschränkt. den Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz. Sie sind bei freien Trägern angesiedelt und sind ebenfalls Ansprechpartner für Arbeitgeber. Und wenn es Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gibt. um die Chancen von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. beauftragen die Integrationsämter im Einzelfall die Integrationsfachdienste. . Ebenso haben schwerbehinderte Menschen. alle Möglichkeiten auszuschöpfen. auf vorgesehene Arbeitsaufgaben vorzubereiten und sie am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten zu begleiten. . Besonderer Kündigungsschutz Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann nur erfolgen. mit Unterstützung der Fachdienste des Integrationsamtes und der vom Integrationsamt beauftragten Integrationsfachdienste. Ansatzpunkte sind medizinische. Zu ihren Aufgaben gehört es.oder Mehrfachbehinderungen gehören zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste. den Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu erhalten. den Arbeitsplatz zu erhalten.und berufsbegleitender Betreuung werden im Auftrag der Integrationsämter. die für die Unternehmen wirtschaftlich tragbar sind und organisatorische Belastungen vermeiden. Zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz oder wenn es Probleme im Rahmen ihrer Beschäftigung gibt.Schwerbehinderung und Arbeit 17 Schwerbehinderte. behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits. die Ursachen der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu beseitigen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Das Integrationsamt ist bestrebt. der Agenturen für Arbeit und der weiteren Rehabilitationsträger von den Integrationsfachdiensten beraten und unterstützt. werden von den Integrationsfachdiensten individuell betreut. technische und arbeitsorganisatorische Maßnahmen. etwa durch geeignete Trainingsmaßnahmen. Bei der Prüfung des Sachverhalts werden immer die Interessen der schwerbehinderten Menschen und des Arbeitgebers abgewogen. Eine ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. wenn das Integrationsamt der Kündigung zuvor zugestimmt hat. schweren Körper. Das Integrationsamt bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber um Lösungen. die den Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wagen und dabei auf arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind. Insbesondere Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen sowie Menschen mit Sinnesbehinderungen. Hierzu gehört zum Beispiel. Dieses Verfahren dient dazu. Ein unzumutbares Festhalten am Arbeitsplatz gibt es nicht. Betroffene. Auch Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen und schwerbehinderte Schulabgänger. und Informationsangebote Das betriebliche Integrationsteam kann seinen Aufgaben nur gerecht werden. Sind die ersten Praxiserfahrungen gesammelt.und Aufbaukursen bieten die Integrationsämter ein. Daher ist es ausgesprochen wichtig. aufeinander abgestimmtes Seminarprogramm an. dass das Integrationsteam an Bildungs. Neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen ist ein Grundkurs zu empfehlen. Die Seminare richten sich vor allem an das betriebliche Integrationsteam – das heißt die Schwerbehindertenvertretung. Die Integrationsämter bieten ein dreistufiges. der in die praktische Arbeit einführt. Auch für andere. wie etwa Personalverantwortliche. die mit der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen befasst sind.18 Gesetzliche Grundlagen Bildungs. Neben Grund. . Die meisten Integrationsämter führen ihre Bildungs.und mehrtägige Fachseminare zu bestimmten Schwerpunkten an.und Informationsangeboten der Integrationsämter teilnimmt. erweitert ein Aufbaukurs den vorhandenen Kenntnisstand und vermittelt Sicherheit in der Ausübung der Aufgaben. wenn es die nötigen Fachkenntnisse besitzt. den Betriebs. dem Sozialverband Deutschland sowie Gewerkschaften und Fortbildungseinrichtungen der Arbeitgeber. Werksärzte.und Informationsangebote selbst durch. Andere kooperieren hier mit Behindertenverbänden wie dem Sozialverband VdK Deutschland.oder Personalrat und den Beauftragten des Arbeitgebers. einzelne Schwerbehindertengruppen. Wirtschaftsorganisationen oder Arbeitgeberverbände werden Veranstaltungen angeboten. Seminare und Bildungsangebote . finanzielle Förderung.Schwerbehinderung und Arbeit 19 Service der Integrationsämter: Beratung. individuelle Betreuung. . Fachlexikon 21 Fachlexikon . . . . . . . . . . 30 Akkord . . . . . 48 Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . 43 Arbeitsgericht . . . . 32 Altersrente . . . . . . . . 67 Auskunftspflicht . . . . . . . 34 Änderungskündigung . . . . . . . . . . . . . . 34 Anfallsleiden (Epilepsie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Profilmethode Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit . . . . 48 Arbeitsmedizin . . . . 55 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung . . . . . . . 62 Ausbildung . . . . . 42 Arbeitserprobung . . . . . . . . . . . . . 53 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . . . . . . . . . . . . 50 Arbeitsrecht . . . . . 45 Technische Arbeitshilfen Arbeitslosenversicherung . . . . 39 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) . . . . . . . . . . . . 67 Offenbarung der Schwerbehinderung Ausländische Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . 69 Mobilität Schwerbehindertenausweis Außerordentliche Kündigung . . . . . 67 Außergewöhnliche Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Schwerbehindertenausweis Ausweisverordnung . . 39 Arbeitsassistenz . . . . . . . . 59 Arbeitsverhältnis Arbeitswissenschaft . . . . . 38 Arbeitgeber . . . . .22 Index Index A Abfindung . . . 58 Arbeitsvermittlung . . . . . . . 67 Außergewöhnliche Gehbehinderung . 52 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Arbeitsschutz . . . . . . . 29 Abmahnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Ausbildungsvermittlung . . . . 45 Arbeitsmarkt . . . . . . . 56 Arbeitsunfall . . . . . . . . . . . . . . 29 Abwicklungsvertrag . . . 45 Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Arbeitsentgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Berufsausbildung Nachteilsausgleiche Ausbildungsmarkt . . . . . . . . . . . . 61 Aufstockungsverbot . . 72 Schwerbehindertenausweis Ausweismerkzeichen . . 60 Aufhebungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . 30 Agentur für Arbeit . 38 Arbeitnehmer . . . . . . . . 64 Ausgleichsabgabeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Ausweis . . . . . . . . . . . . . . 36 Anforderungsprofil . . . . . . 44 Arbeitshilfen . . . . . . . . . . . . . . 67 SchwerbehindertenAusgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Ausgleichsfonds . . . . . . . . . . . 51 Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . 43 Arbeitsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Arbeitsunfähigkeit . . . . . . . . . 69 Aussetzung einer Entscheidung / eines Beschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Arbeitsvertrag . . . . . . . . 38 Arbeitgeberverbände . . . . . . . . . . . 32 Altersteilzeit . . . . . . . . . . . . . . 59 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Arbeitspsychologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Ausgleichsabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . 58 Arbeitsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Betriebsübergang . . . . . . . . . . 85 Belastungserprobung . . . . . . . . Notwendigkeit ständiger . 83 Behinderung . 86 Benachteiligungsverbot . . 89 Berufliche Eignung. . . . . . . . . . . . 78 Begleitung. . . . 96 Beschäftigung. . 103 Integrationsteam Betriebliches Eingliederungsmanagement . . besonderer . . . . . . . . . . . . . .Index 23 B Barrierefreies Bauen . . . . . . . . . 100 Betriebliche Altersversorgung . . 73 Beauftragter des Arbeitgebers . 86 Beratende Ingenieure . . . . . . . . . . . . . . 94 Berufsgenossenschaften (BG) . . 105 Betriebsrat . . 81 Behindertenverbände . . 80 Frauen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Betreuungsaufwand. . . . . . . . . . . . . 80 Behindertengleichstellungsgesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen . . 103 Eingliederungsmanagement. . . . . . . . . . . . . . . 103 Betriebseinschränkung . 105 Betriebsstilllegung . . . . . . . . . . . . . 98 Beschäftigungspflicht . . . . . . . . . 89 Berufliche Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Berufsförderungswerk (BFW) . . . . . . . . . . . . Betriebliches Betriebsabteilung. . . . . . . . . 80 Schwerbehindertenausweis Behinderte Frauen . . . . . . . . Eignungsfeststellungsmaßnahmen . . 95 Berufsunfähigkeit . . . . . . . . . . 89 Berufliche Ersteingliederung . . . . . . . . . . erweiterter . . . . . . . . . . 109 Betriebsvereinbarung . 110 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Berufskrankheiten . . . . . 91 Berufliches Fortkommen . . . . . . . . 93 Berufsbildungswerk (BBW) . . . . . 102 Betriebliche Helfer . . 85 Anfallsleiden / Epilepsie Blindheit und Sehbehinderungen Chronische und innere Erkrankungen Geistige Behinderung Hörschädigungen Lernbehinderung Schädigungen der Gliedmaßen Schädigungen des Skelettsystems Schädigungen des Zentralnervensystems Seelische Behinderungen Suchtkrankheiten Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen . . . 96 Berufsvorbereitung . . . 103 Integrationsprojekte Betriebsarzt . 91 Berufsausbildung . . . . . . . 73 Barrierefreiheit . . 83 Behinderungsarten . . . . . geringfügige . . . . . . . . . . . 100 Außergewöhnliche Belastungen Betrieb . . . . 75 Beendigungsschutz. . 111 Bezirkspersonalrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Bewerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Bergmannsversorgungsschein . . . . . . . . . behinderte Behindertenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Berufsberatung . . . . . . . . . . . . 78 Arbeitsverhältnis Begleitende Hilfe im Arbeitsleben . . geschützte . . . . . 112 Personalrat . . . . . . . . . . 77 Befristetes Arbeitsverhältnis . . . . . . . . 75 Beendigung des Arbeitsverhältnisses . . 90 Berufliche Wiedereingliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Erwerbsunfähigkeit . . . 124 Rehabilitationseinrichtungen Einstellung eines schwerbehinderten Menschen . . . 127 Chronische und innere Erkrankungen Krankheit Erwerbsminderung . . 115 Agentur für Arbeit Bundessozialhilfegesetz (BSHG) . . . . . . 133 Außerordentliche Kündigung Kündigung . . . . . . . . . . 126 Erkrankungen . . . . . . . . 124 Nachteilsausgleiche F Fachdienste der Integrationsämter . . . . . 129 Selbstständigkeit. . . 116 D Deutsche Rentenversicherung . . . . . . . 121 Berufliche Eignung Eingliederung behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Anfallsleiden Ergonomie . . . . . . . . . . 116 C Chronische und innere Erkrankungen . 113 Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Einkommen. . . . . . 120 Einrichtungen für behinderte Menschen . . . . 125 Entlassung . . . 125 Arbeitsentgelt Entgeltfortzahlung . . 118 Dienstvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln . . . . . . . . . . . . .und Lohnsteuer . . . 121 SGB XII Eingliederungsmanagement. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . stufenweise Eingliederungshilfe . . . . . 133 Fristlose Kündigung . . . . . . . . . 129 Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes . . . . . . . . . . . . behinderte . . wirtschaftliche E Eignungsfeststellungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Schwerbehinderung Finanzielle Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . 113 Blindheit und Sehbehinderungen . . . . . 121 Eingliederungszuschüsse Einstellung eines schwerbehinderten Menschen Teilhabe Wiedereingliederung. . 119 Direktionsrecht . . . . . . . 129 Fachkraft für Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Index Bezirksschwerbehindertenvertretung . . . gesetzliche Dienststelle . . . . . . . . 133 Reisen Schwerbehindertenausweis Freistellung . . . . . . 112 Blindenwerkstatt . . . . 122 Eingliederungszuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Rentenversicherung. . . 115 SGB XII Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) . . . . . . . . . . . . . . . Betriebliches . . . . 131 Leistungen Frauen. 126 Außerordentliche Kündigung Kündigung Massenentlassungen Epilepsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Entgelt . . . . . . . 115 Bundesversorgungsgesetz (BVG) . . . . . . . . . . . 128 Existenzgründung . . . 155 Blindheit und Sehbehinderungen Gebärdensprachdolmetscher Gebärdensprache Hörschädigungen Nachteilsausgleiche Konzernbetriebsrat . . . . . . . . . . . 155 Körperbehinderungen . . . 137 Nachteilsausgleiche Gehbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Nachteilsausgleiche Krankengeld . . 157 Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . 151 Integrationsvereinbarung . . . . 168 H Hauptfürsorgestelle . . . . . . . . 157 Krankenversicherung. . . . . . . 141 Schwerbehinderung Grad der Schädigungsfolgen (GdS) . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Integrationsprojekte . . . . . . . . . 133 Nachteilsausgleiche Fürsorgepflicht . . . . . . . . . . . 144 I Integrationsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Gebührenbefreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -unterhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 K Kommunikation . . . . 159 Kündigungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Fürsorgestelle . . . . . . 143 Heimarbeit . . . . . . . . . . . 139 Personalrat Gesamtschwerbehindertenvertretung . . . . . . . . . 139 Servicestellen. 154 G Gebärdensprachdolmetscher . . . . . . . . . Gemeinsame Gerichtskostenbefreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Grad der Behinderung (GdB) . . . 140 Gewerkschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Schädigungen der Gliedmaßen Schädigungen des Skelettsystems Schädigungen des Zentralnervensystems Kraftfahrzeughilfen . . . . . . . . . . . . . . gesetzliche . . . . 158 Kündigung . 139 Betriebsrat Gesamtpersonalrat . 162 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 . . . 160 Kündigungsschutz . . . . . .Index 25 Führerschein . . . . . . . . . . . . 134 Schwerbehindertenausweis Hörschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Helfergruppe . . . . . . . . . . . . . . 150 Integrationsteam . . . . . . . 147 Integrationsfachdienst . . . . . . . 159 Kündigungsgrund . . . . . . . . . . . . 137 Gemeinsame Servicestellen . . . . . . . . . . . . 143 Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung . . . . . . . . . 134 Gebärdensprache . . . . . . . 140 Gleichstellung . 152 Investitionshilfen . . . . 137 Körperbehinderungen Reisen Schwerbehindertenausweis Geistige Behinderung . . 142 Gütliche Einigung . . . . . 155 Betriebsrat Konzernschwerbehindertenvertretung . . . . . . . 144 Integrationsteam Hilflosigkeit . . . . . . . . 165 Kündigungsschutzverfahren . . . . 142 Hauptpersonalrat . . . . . . . . . . . . . . . 139 Nachteilsausgleiche Gesamtbetriebsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Kraftfahrzeugsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Kraftfahrzeughilfen Reisen Umzugskosten Wohnungshilfen Q Qualifizierung . . . . . . . . . . . . . . 190 Prävention . . . 184 Personalvertretungsgesetze . . . . . . . . . 172 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Teilhabe Leitende Angestellte . . . . . . . . . . . . . 172 Lohnfortzahlung . . . . . . . . . . 187 Personelle Unterstützung . . . . . . . . . . . 184 Nachteilsausgleiche Personalrat . . . . . . . . 176 Behinderung Minderleistung . . . . . . . . . 195 Rehabilitationsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Fachdienste der Integrationsämter Integrationsfachdienst M Massenentlassungen . . . . . . . . . . . 195 Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Mitbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Leistungen für behinderte Menschen im Beruf . . . . . . . . . . . . . . 183 Ordentliche Kündigung . . . 184 Behindertenverbände P Parken . . . . 174 Mehrarbeit . . . 179 O Offenbarung der Schwerbehinderung . . . . . . . 192 Psychosoziale Dienste . . 174 N Nachteilsausgleiche . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Lernbehinderung . . . . . . . . . . . . 193 Berufliche Weiterbildung Berufliches Fortkommen Berufsausbildung R Rechtsmittel . . . . . . . . . 189 Außergewöhnliche Belastungen Persönliches Budget . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Außergewöhnliche Belastungen Minderleistungsklausel . . . . . . . . . 174 Außergewöhnliche Belastungen Eingliederungszuschüsse Lohnsicherung . . . . . . . . . 193 Rehabilitation . 177 Mitwirkungsrechte . . . . . 178 Mobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Entgeltfortzahlung Lohnkostenzuschuss . . . 195 Rehabilitationseinrichtungen . . . . . 176 Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 . . . . . . . . . . 191 Profilmethode . . . . . 190 Probearbeitsverhältnis . . 175 Mehrfachanrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 Index L Landesversicherungsanstalt (LVA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Pflichtplätze . 176 Mehrfachbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Kündigung Organisation der behinderten Menschen . . . . . . . . . . 178 Betriebsrat Personalrat Schwerbehindertenvertretung Mobbing . . . . . . . . gesetzliche Rentenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Nachteilsausgleiche Streckenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . wirtschaftliche . . . . 211 Schwerbehindertenkartei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 . . . . . . . . . . . 231 SGB XII Sozialplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Schädigungen des Skelettsystems . . . 221 Servicestellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gesetzliche . . . 207 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) . . . . . . . 204 Schichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . 222 SGB XII (Sozialhilfe) . . . . . . . . . . . . 232 Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung . . . . 212 Versammlung schwerbehinderter Menschen Schwerbehindertenvertretung . 232 Sozialversicherungsträger . . . . . . . . . . 224 Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) . . . 220 Seminare und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . 231 SGB IX Sozialgesetzbuch XII . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) . 212 SGB IX Schwerbehindertenversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Fachkraft für Arbeitssicherheit Sozialauswahl . . . . . . . . . . . . 220 Behindertenverbände Selbstständigkeit. . . . .und Wahlrecht Selbsthilfeorganisationen . . . 201 Nachteilsausgleiche S Säumniszuschlag . . . . 200 Altersrente Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung Erwerbsunfähigkeit Rentenversicherung. . . . . . . . . . 232 Betriebsrat Sperrzeit für Arbeitslosengeld . . . . . . 217 Seelische Behinderungen . . . 227 Sozialgesetzbuch IX . . . . . . . . . 220 Teilhabe Wunsch. . 227 Sozialgesetzbuch (SGB) . . . . 231 SGB XII Sozialhilfe . . . . 201 Ausgleichsabgabe Schädigungen der Gliedmaßen . . . 226 Sozialgericht . . . . 234 Reisen Schwerbehindertenausweis Stufenvertretungen . . .Index 27 Renten . . . . . . . . . . 200 Rundfunkgebührenbefreiung . . . . . . . . . . . 232 Spartenbetriebsrat . . 234 Betriebsrat Bezirksschwerbehindertenvertretung Gesamtschwerbehindertenvertretung Hauptschwerbehindertenvertretung Konzernschwerbehindertenvertretung Personalrat Schwerbehindertenvertretung Suchtkrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . 213 Schwerbehinderung . . . . . . . 231 Sozialversicherung . . . . . . . . . . 208 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) . 202 Schädigungen des Zentralnervensystems . Gemeinsame . . . . . . 233 Steuern / Steuerfreibetrag . . . . . 218 Selbstbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) . 247 Schwerbehindertenvertretung Verwaltungsgericht . . . 259 Zuständigkeitsklärung . . . . . . . . . . . 237 Technischer Beratungsdienst . . . . . . . . . . . . 247 Versicherungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 Betriebsarzt Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) . .28 Index T Tarifvertrag . . . . . . . . 258 Nachteilsausgleiche Wohnungshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Nachteilsausgleiche Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Teilzeitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 Zustimmung zur Kündigung . . . . 244 Behinderung V Verdienstsicherung . . . . . . . . . . 243 Berufliche Weiterbildung Umsetzung . 253 Wehrdienst . . . . . . . . . 258 Wunsch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 Sozialversicherungsträger Versorgungsamt . . . . . . . 253 Widerspruchsausschuss . 249 Altersteilzeit W Wahl der Schwerbehindertenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 Versetzung . . . . . . . . 259 U Überstunden . . . . . . . 253 Nachteilsausgleiche Weisungsrecht . . . . . 241 Telearbeit . . . . . . . . 264 Kündigungsschutz Kündigungsschutzverfahren . . . . 256 Wohlfahrtsverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Wiedereingliederung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Zeitvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Telefonkosten . . 236 Technische Arbeitshilfen . . . . . . 247 Z Zeitlohn . 243 Berufsgenossenschaften Urlaubsgeld . . . 245 Arbeitsvermittlung Verrechnung auf die Ausgleichsabgabe . . . . . 247 Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen . . . . . . . . 253 Berufliche Weiterbildung Werksarzt . . stufenweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Arbeitsverhältnis Zusatzurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . .und Wahlrecht der Leistungsberechtigten . 243 Umzugskosten . . . . . 243 Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Umschulung . . . . . . . . . . . . . . . . 253 Direktionsrecht Weiterbildung . . 237 Beratende Ingenieure Teilhabe behinderter Menschen . . . . . 244 Vermittlung . . . . . . . . . . . . 245 Ausgleichsabgabe Versammlung schwerbehinderter Menschen . . . . . . . 244 Ursachen der Behinderung . . . 248 Vorruhestand . B. längstens jedoch ein Jahr. unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe eine derartige Abfindung steuerfrei ist. wenn dem Arbeit- nehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist und er einen entsprechenden Antrag stellt. verbindliche Anweisungen zu erteilen. Ein Rahmen für die Höhe der Abfindung ist § 10 KSchG zu entnehmen. die befugt sind.Fachlexikon 29 Abfindung Bei einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer häufig eine Abfindung an. In der Praxis wird häufig pro Beschäftigungsjahr ein halber bis ein Monatsverdienst zugrunde gelegt. Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden ist (§ 143a SGB III). Sie ge- . Nach SGB III ( Arbeitsförderung) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Abfindungen werden auch oft außerhalb von § 9 KSchG bei einem gerichtlichen Vergleich vor dem Arbeitsgericht gezahlt. Nicht nur kündigungsberechtigte Personen können die Abmahnung aussprechen. Für Arbeitnehmer. A Abmahnung Mit einer Abmahnung kann der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers beanstanden (Rügefunktion) und zugleich erklären. Verstöße gegen Rauch. Sofern der Arbeitnehmer mit anschließender Arbeitslosigkeit rechnet. wenn zuvor eine oder mehrere Abmahnungen ergangen sind. sollte er sich zuvor bei der Agentur für Arbeit nach den Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erkundigen. Durch das Einkommensteuergesetz (§ 3 Abs. wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. sondern alle Mitarbeiter. gelten Sonderregelungen. Unpünktlichkeit. 9 EStG) ist geregelt. obwohl dies schon aus Beweisgründen die Regel ist.und Alkoholverbote können eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung regelmäßig nur dann rechtfertigen. Die Abmahnung muss nicht schriftlich ergehen. Leistungsmängel oder persönliches Fehlverhalten wie z. dass im Wiederholungsfalle Inhalt oder Bestand Arbeitsverhältnisses gefährdet des sind (Warnfunktion). In einem Kündigungsschutzprozess hat das Arbeitsgericht trotz Unwirksamkeit der Kündigung das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Auch der Arbeitgeber kann nach dem Kündigungsschutzgesetz einen solchen Antrag stellen (§ 9 KSchG). Eine Verkürzung der Frist ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Das Arbeitslosengeld ruht bis zum Ablauf dieser Frist. bei denen die Kündigung (zeitlich begrenzt oder unbegrenzt) ausgeschlossen ist. d. dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Agentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit gliedert sich in drei Ebenen: • die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene • die Regionaldirektionen auf der regionalen (mittleren) Verwaltungsebene • die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der örtlichen Ebene Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind die Stellen. z. Eine bestimmte Regelfrist hierfür gibt es jedoch nicht. Diese Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis.m. SGB III. Dazu gehören auch die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach SGB IX i. vor denen der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung hören muss (§ 95 Abs. Der Arbeitnehmer kann dann verlangen.: • die Berufsberatung. 2 SGB IX). h. Nach § 104 SGB IX sind dies u. auch des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen gemäß § 85 SGB IX) sowie der Anhörungsrechte des Betriebsrats nach § 102 BetrVG und der Personalräte nach dem jeweiligen Personalvertretungsrecht (vgl. a. also insbesondere keine Kündigungsschutzklage zu erheben. B. Dem Abwicklungsvertrag geht vielmehr eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber voraus – unter Beachtung sämtlicher kündigungsschutzrechtlicher (Sonder-) Bestimmungen (z. 1 BPersVG und § 72a LPVG NW). § 79 Abs. Der Arbeitnehmer erklärt im Abwicklungsvertrag. der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen • die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Abwicklungsvertrag Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht. Er vereinbart darin ferner einvernehmlich mit dem Arbeitgeber Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung.V. Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt • die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs. B. Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen: Hier ergeben sich für die Agenturen für Arbeit zusätzliche Aufgaben. die Kündigung hinzunehmen.30 Abmahnung hört zu den Entscheidungen. die im Verhältnis zum einzelnen Bürger vor allem die Aufgaben der Arbeitsförderung wahrnehmen. Eine Abmahnung kann durch Zeitablauf wirkungslos werden. . Ziel .Fachlexikon 31 • im Rahmen von • • • • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen die besondere Förderung schwerbehinderter Menschen die Gleichstellung. deshalb steht ihrer Beschäftigung in Akkordarbeit grundsätzlich nichts entgegen. B. Fertigen eines Werkstückes mit Vorbereitungs-. richtet sich der Akkordlohn grundsätzlich nach der Menge der geleisteten Arbeit. Ausgleichsabgabe) die Zulassung der Anrechnung und Mehrfachanrechnung (§ 75 der Abs. soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit notwendig ist. Berechnungsformel: Leistungseinheiten x Vorgabezeit x Geldfaktor. Die Agenturen für Arbeit sollen ratsuchende Jugendliche und Erwachsene mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen bzw. den Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize zu erhöhten Arbeitsanstrengungen zu veranlassen. Man unterscheidet Geldakkord und Zeitakkord: • Geldakkord (Stückakkord): Hier wird für eine bestimmte Leistungseinheit (z. soweit sie nicht bereits in Tarifverträgen festgelegt sind. ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung Spezielle Vermittlungsteams: Zur Durchführung dieser Aufgaben sind bei den Agenturen für Arbeit spezielle Vermittlungsteams für schwerbehinderte Menschen eingerichtet. der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. bei dem die Dauer der geleisteten Arbeitszeit für das Arbeitsentgelt maßgeblich ist. B. • Zeitakkord: Hier wird dem Arbeitnehmer für eine definierte Leistung (z.und Erholungszeit) eine bestimmte Zeit als Berechnungsfaktor vorgegeben (Vorgabezeit). in deren Bezirk der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz hat. Art oder Schwere der Behinderung können aber im Einzelfall einen Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers A Akkord Im Gegensatz zum Zeitlohn. deren Widerruf und Rücknahme die Durchführung des AnzeigeverfahBeschäftigungspflicht. Werkstück) ein bestimmter Geldbetrag vergütet. Tätigkeits. begutachten lassen. 2. ist es. Berechnungsformel: Zahl der Leistungseinheiten x Geldfaktor. Die Akkordvergütung kann sich an der individuellen Arbeitsleistung des Beschäftigten (Einzelakkord) oder an der einer Arbeitsgruppe orientieren (Gruppenakkord). § 76 Abs. Zuständig ist jeweils die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit. Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) trifft keine Bestimmungen über die Ermittlung des Arbeitsentgelts schwerbehinderter Menschen. rens (vgl. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG). Die einzelnen Faktoren zur Bestimmung der Akkordvergütung (Akkordvorgabe) unterliegen. 1 und 2 SGB IX) die Erfassung der Werkstätten für behinderte Menschen. § 87 Abs. Weiter wurde eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. muss lediglich Tatsachen glaubhaft machen. einer Behinderung. um deutlich zu machen. Besucher von Werkstätten für behinderte Menschen. z. Das AGG sieht die Zulassung von unterstützenden Antidiskriminierungsverbänden vor. z. Geschützt sind nicht nur behinderte Arbeitnehmer. Lebensjahres vorgesehen. 4 Nr. Die andere Partei. Das Gesetz verwendet den Begriff „Benachteiligung“ statt „Diskriminierung“. Für bestimmte Fälle wird eine Altersrente Als Regelaltersgrenze ist ab dem 01. statt eines behinderungsbedingt nicht zumutbaren Akkordlohns einen Zeitlohn zu erhalten (vgl. Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot regelt Fälle. die das Benachteiligungsverbot verletzen. z. des Alters oder der sexuellen Identität. Im Falle der Verletzung des Benachteiligungsverbotes sieht das AGG Entschädigungs. B. Für alle nach 1963 geborenen Versicherten gilt dann erstmalig die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren.01. Die ursprüngliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren wird ab einem Rentenbeginn im Jahre 2012 stufenweise angehoben. diskriminierenden Charakter hat.und Arbeitsrecht aus Gründen der Rasse. Für schwerbehinderte Menschen gilt ab dem 01. B. unterschiedliche Behandlung ausdrücklich zugelassen. muss beweisen. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1963 erfolgt wie bei der Regelaltersgrenze eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Vor der maßgebenden Altersgrenze (frühestens mit 60 Jahren) können bei Vorliegen der Voraussetzungen die Altersrenten vorzeitig in Anspruch genommen . Das Gesetz gibt den entsprechend geschützten Personengruppen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private.und Schadensersatzansprüche vor. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das AGG enthält Regelungen zur Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen im Privat. der Arbeitgeber. Die Beweislastregelung ist für den Benachteiligten günstig.32 Akkord gegen den Arbeitgeber begründen. in denen ein Vertragsschluss. der ethnischen Herkunft. Wer sich benachteiligt sieht. 4 SGB IX). mit einem behinderten Menschen ohne sachlichen Grund wegen einer behindertenfeindlichen Einstellung verweigert wird. des Geschlechts.2008 die Vollendung des 67. dass nicht jede unterschiedliche Behandlung. sondern auch arbeitnehmerähnliche Personen. die auf eine Benachteiligung schließen lassen.2008 grundsätzlich die Altersgrenze von 65 Jahren. Unzulässig sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen. die mit Nachteilen verbunden ist. § 81 Abs. der Religion oder Weltanschauung. dass keine Benachteiligung vorliegt.01. 2008 wird die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Altersrente für langjährig Versicherte erhält vorzeitig. Gesetzliche Grundlagen für Sonderfälle der vorzeitigen Inanspruchnahme regeln § 36. Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist an Versicherte. Für Versicherte. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist (§§ 37 und 236 a SGB VI). selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes angerechnet. A . wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) erfüllt hat (§ 35 SGB VI). außerdem nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war. zu Rentenabschlägen. deren Schwerbehinderung nach dem SGB IX anerkannt ist (GdB von mindestens 50). wer das 63. Gesetzliche Grundlagen für weitere Sonderfälle der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. R. Ab dem 01. 236a SGB VI. d. in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237 SGB VI). ArbeitslosigAltersrente wegen keit erhält vorzeitig frühestens mit 60 Jahren. Vollrente und Teilrente: Die vorgezogene Altersrente kann als Vollrente oder Teilrente beansprucht werden (§ 34 SGB VI). die aber durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden können. wenn das 62. Es gibt folgende Altersrenten: Regelaltersrente erhält. die nach 1945 geboren sind. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) erfüllt hat.Fachlexikon 33 werden. nach Vollendung 60. Für die Wartezeiterfüllung werden Monate mit Pflichtbeiträ- gen aus Beschäftigung. wenn an Stelle der Schwerbehinderung eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit (nach dem bis 31. Vor 1951 Geborene können diese Altersrente auch dann beanspruchen. Dabei kommt es i.01. Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhält ab dem 01. dass bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden müssen.01. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat. vorzeitig zu leisten.12. der das 65.2012 der Versicherte. 236 SGB VI. Für alle Rentenbezugszeiten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gilt. Die Altersgrenze liegt bei 65 Jahren. wer vor 1952 geboren und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns arbeitslos ist.2000 geltenden Recht) vorliegt. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht immer ein Anspruch auf Vollrente § 34 SGB VI. B. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Lebensjahr) regeln § 37. wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren schrittweise auf 63 Jahre angehoben. wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Lebensjahres vor dem 01.01. Die dadurch „vorab“ erbrachte Arbeitsleistung wird dann in der Freistellungsphase in Freizeit abgegolten.2010 auf die Hälfte vermindern und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers oder die Übernahme eines Ausgebildeten oder in Kleinunternehmen die Beschäftigung eines Auszubildenden ermöglichen. die nach 1945 geboren sind. Eine Altersteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber im Falle der Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes • den Aufstockungsbetrag in Höhe von 20% des Regelarbeitsentgelts und • die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des Beitrags. 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AtG) aufweist. wer außerdem in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237 SGB VI). Änderungskündigung Von einer Änderungskündigung spricht man. wer vor 1952 geboren ist. Es stehen zwei Altersteilzeitmodelle zur Auswahl: • Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit beträgt für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Förderung: Die Bundesagentur für Arbeit fördert durch Leistungen die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer.34 Altersrente Altersrente nach Altersteilzeitarbeit erhält vorzeitig frühestens mit 60 Jahren. wenn die Versicherte vor 1952 geboren ist. Für Versicherte. • Blockmodell: Es gibt eine Arbeitsund eine Freistellungsphase. nach Vollendung des 40. Altersrente für Frauen ist vorzeitig frühestens mit 60 Jahren zu zahlen. Lebensjahres über 10 Jahre (also mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237a SGB VI). wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit . In der Arbeitsphase ändert sich am Umfang der Arbeitszeit nichts. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. der auf 80% des Regelarbeitsentgelts entfällt (höchstens jedoch den auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt entfallenden Beitrag). die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Altersteilzeit Das Altersteilzeitgesetz (AtG) ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. bedürfen einer Änderungskündigung. dass der schwerbehinderte Beschäftigte den Vertragsänderungen nicht widerspricht. die nicht durch das Direktionsrecht gedeckt sind und nicht einvernehmlich geregelt werden. Es genügt dazu. Anordnungen dieser Art darf der Arbeitgeber ohne Änderungskündigung durchsetzen. Sie kann unter Einhaltung der bestehenden Kündigungsfristen als ordentliche Kündigung erfolgen. Änderun- gen. ob die Zustimmung gemäß § 89 Abs. Im Kündigungsschutzverfahren bei einer Änderungskündigung greift das Integrationsamt seinerseits diese Fragen auf und prüft weiter. Möglicherweise kann auch ein gleichwertiger anderer Arbeitsplatz gefunden werden. die Rückstufung in eine niedrigere Gehaltsgruppe. Eine Änderungskündigung ist auch dann nicht erforderlich. Sie bedürfen dann keiner Änderungskündigung. Der Arbeitgeber sollte schon im Vorfeld mit dem betrieblichen Integrationsteam klären. so z. Da die Grenzen des Direktionsrechts nicht immer klar sind. Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. kann der Arbeitgeber in Zweifelsfällen vorsorglich die Zustimmung zur Änderungskündigung beim Integrationsamt beantragen. ob der alte Arbeitsplatz durch technische und organisatorische Maßnahmen bzw. sie kann auch ausnahmsweise aus wichtigem Grund als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. sie also stillschweigend akzeptiert. durch behinderungsgerechte Umgestaltung für den schwerbehinderten Menschen erhalten werden kann.Fachlexikon 35 der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet (vgl. Will er dieses Ergebnis vermeiden. Die Zumutbarkeit stellt auf alle A . B. muss er unverzüglich den Arbeitgeber auf die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes hinweisen und ggf. wenn dem schwerbehinderten Menschen ein anderer angemessener und zumutbarer Arbeitsplatz gesichert ist. Diese Vorschrift ist gerade bei Änderungskündigungen von Bedeutung. Die Änderungskündigung bedarf daher wie die Kündigung. Denn der „andere“ Arbeitsplatz kann auch der bisherige Arbeitsplatz – nur zu geänderten Bedingungen – oder ein anderer Arbeitsplatz desselben Arbeitgebers sein. der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes ( Kündigungsschutzverfahren). 2 SGB IX zu erteilen ist. § 2 KSchG Kündigungsschutzgesetz). dem Verhältnis des Arbeitsentgelts zur ausgeübten Tätigkeit und den sonstigen Arbeitsbedingungen. wenn es um die Änderung einzelner Arbeitsbedingungen innerhalb des Direktionsrechts des Arbeitgebers geht. Änderungen von Arbeitsbedingungen können auch einvernehmlich geregelt werden. Die Angemessenheit des anderen Arbeitsplatzes beurteilt sich nach der Art der Beschäftigung. Nach dieser Vorschrift soll die Zustimmung erteilt werden. die zur Entlassung eines schwerbehinderten Menschen führt. trifft das Integrationsamt die Entscheidung nach der generellen Vorschrift des § 85 SGB IX. von den Anfallsleiden (Epilepsie) Bei der Epilepsie handelt es sich um Funktionsstörungen des Gehirns. Etwa die Hälfte aller Epilepsien treten bereits vor dem 10. Rund 1% der Bevölkerung ist davon betroffen. Ursachen von Anfallsleiden: Sie sind vielfältig und können z. ohne anfallskrank zu werden – z. Hirntumore oder Blutungen zurückgehen. in Geburtsschäden liegen oder im Erwachsenenalter auf Hirnverletzungen. spricht man von Epilepsie. Dies kann bedeuten. R. ungefähr zwei Drittel bis zum 20. sind an Epilepsie erkrankte Menschen i.und Drogenkonsum oder Schlafentzug. diese ist i. me. dass dem Antrag bei Abwägung aller Umstände entsprochen wird. Das Auftreten eines Anfalls oder einzelner Anfälle bedeutet jedoch nicht. Es kommt zu spontan und wiederholt auftretenden Anfällen. welche Hirnzentren von den krampfauslösenden Störungen betroffen sind. kommen ganz unterschiedliche Formen von Anfällen vor. Trotz dieses – vor allem – medizinischen Fortschritts. Wenn die Voraussetzungen nach § 89 Abs. Bei fokalen Anfällen ist nur ein Teil des Gehirns betroffen. Je nachdem. Die Änderungskündigung kann mit einer Gehaltsminderung verbunden sein. Werden die heute zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten umfassend genutzt und erfolgt eine optimale Einstellung durch Medikamente. die mit dem neuen Arbeitsplatz im weiteren Sinne zusammenhängen. Dies ist eines der größten Proble- . bestehen immer noch Vorurteile und Fehlinformationen über diese Erkrankung. mit dem sich Betroffene auseinandersetzen müssen. eine schwere Infektion. Etwa 5% der Bevölkerung erleiden mindestens einmal im Laufe eines Lebens einen epileptischen Anfall (Gelegenheitsanfälle). Lebensjahr. Sie dauern von wenigen Sekunden bis zu einigen Minuten und können sehr unterschiedliche Erscheinungsformen haben. d. d. wenn sie eine Gehaltsgruppe umfasst. durch Fieberkrämpfe. können bis zu 70% aller an Epilepsie erkrankten Menschen zuverlässig anfallsfrei leben. dass der Betroffene an einer Epilepsie erkrankt ist. Erst wenn bei einem Menschen innerhalb eines Jahres mindestens 2 epileptische Anfälle ohne akute Ursache aufgetreten sind. B. Die Anfälle sind in ihrem Ablauf und ihren Auswirkungen sehr unterschiedlich. Wenn keine zusätzlichen Behinderungen hinzukommen. Lebensjahr auf. zumutbar. 2 SGB IX nicht vorliegen. nur durch die Symptome eingeschränkt. B. die während des Anfalls auftreten. R.36 Änderungskündigung Umstände ab. wenn sonst die einzige Alternative eine Entlassungskündigung ist. Alkohol. Verschiedene Anfallsformen: Es wird zwischen fokalen und generalisierten epileptischen Anfällen unterschieden. bei einem generalisierten Anfall das gesamte Gehirn. wegen Unfallgefahr absehen. Tätigkeiten in großer Hitze oder bei starker Lärmeinwirkung vermeiden. Neben dem Bemühen. B. Daher ist es wichtig. Tragen betriebliche Einrichtungen. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. wenn sie eine bestimmte Zeit lang anfallsfrei geblieben sind und keine Hinweise auf eine erhöhte Anfallsbereitschaft vorliegen. folgende Maßnahmen getroffen werden: • Einfache Schutzvorrichtungen an Maschinen anbringen. tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. die regelmäßig das Führen von Kraftfahrzeugen erfordern. Der Arbeitgeber haftet nur. A Anforderungsprofil Profilmethode . Dieses Risiko wird oft überschätzt. Im Arbeitsleben zu beachten: Um Verletzungen und anfallsauslösende Belastungen auszuschließen. dürfen auch die psychosozialen Faktoren nicht übersehen werden.oder Überwachungstätigkeiten sowie die Betreuung Hilfebedürftiger unterlassen. Für Verletzungsfolgen. zu den Verletzungen bei. für den die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) zuständig ist. Auch strafrechtliche Konsequenzen hat der Arbeitgeber nicht zu befürchten. • Steuerungs. • Schicht. Haftungs. anfallskranke Menschen nicht einzustellen. die unmittelbar durch einen Anfall verursacht werden. anfallsauslösende Faktoren und erhöhte Verletzungsgefahren auszuschalten. Die Unvorhersehbarkeit der Anfälle belastet die Betroffenen sehr. handelt es sich um einen Arbeitsunfall. das betriebliche Umfeld einzubeziehen. der Berufsgenossenschaften und der Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes nutzen. Allerdings dürfen epilepsiekranke Menschen Fahrzeuge führen.und Akkordarbeit.und versicherungsrechtliche Bedenken sind häufig genannte Gründe. wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. dass ein Anfall auftritt. Der Arbeitgeber muss sein Haftungsrisiko realistisch einschätzen.Fachlexikon 37 „großen Anfällen“ mit Bewusstseinsverlust und generalisierten Muskelkrämpfen. über lokalisierte Krämpfe einzelner Gliedmaßen bis hin zu anfallsweisen Dämmerzuständen ohne Muskelkrämpfe. wie etwa laufende Maschinen. ruft Ängste und Verunsicherung hervor. können z. wenn er spürt. • Von Berufen. an den er sich zurückziehen kann. • Epilepsiekrankem Arbeitnehmer einen Platz zur Verfügung stellen. Kollegen und Vorgesetzte müssen hinreichend über die Erkrankung informiert sein. wie sie sich während eines Anfalls zu verhalten haben und wann möglicherweise ein Arzt zu rufen ist. wenn er die Einsatzmöglichkeiten des betroffenen Mitarbeiters sorgfältig prüft. Sie müssen wissen. Hierbei kann er die fachkundige Beratung des Betriebsarztes. Laut Gesetz haben die Arbeitgeberverbände zahlreiche Vorschlags. wer Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit abhängiger Arbeit beschäftigt.und Entsendungsrechte zu gerichtlichen Spruchkörpern und Verwaltungsbehörden: etwa bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte. Unerheblich ist die Art der Arbeit und ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt. Diese Anhaltspunkte enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben darüber. Aktiengesellschaft. Sie leisten ihren Mitgliedern Beratung in Fragen des Arbeitsrechts und bieten Rechtsschutz. die nach Landesrecht zuständige Behörde richtet sich bei der Feststellung der Behinderung. Arbeitgeber Arbeitgeber ist. Landes.und Bundesverbände. R. in denen sich Arbeitgeber i. Die Anhaltspunkte gelten bundesweit und sollen für eine möglichst einheitliche Praxis sorgen. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Auflage 2008 enthält alle bis zum 31. Bezirks-. d.2007 veröffentlichten Änderungen und gilt bis eine Neuauflage vorliegt. wie hoch der Grad der Behinderung bei welchen Behinderungen festzusetzen ist.oder Gewerbezweigen zusammengeschlossen haben.38 Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit Das Versorgungsamt bzw. des Grades der Behinderung (GdB.12. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann Arbeitgeber sein. Auch eine juristische Person (z. Auf Landesebene gibt es allgemeine Arbeitgeberverbände als Zusammenschluss der Fachverbände und als Spitzenverband die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Verpflichtungen aus dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 . Schwerbehinderung) und der AusstelSchwerbehindertenauslung eines weises nach den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“. Den Arbeitgeberverbänden kommt ebenso wie den Gewerkschaften als wesentliche Aufgabe der Abschluss von Tarifverträgen zu. B. ebenso die öffentliche Hand. SGB IX) wie die Beschäftigungspflicht oder die Zahlung der Ausgleichsabgabe betreffen jeweils den Arbeitgeber als solchen und nicht den einzelnen Zweigbetrieb ( Betrieb) oder die nachgeordnete Dienststelle. bei der Besetzung der Organe der Bundesagentur für Arbeit und der Organe der Sozialversicherungsträger sowie bei der Berufung der Arbeitgebervertreter des Widerspruchsausschusses und des Beratenden Ausschusses für behinderte Menschen beim Integrationsamt. Arbeitgeberverbände Arbeitgeberverbände sind Vereine. Es bestehen Fachverbände als Orts-. nach bestimmten Industrie. dass es um arbeitsplatzbezogene Unterstützung geht und diese notwendig ist. Auch leitende Angestellte sind an sich Arbeitnehmer.Fachlexikon 39 Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist. Es geht dabei um eine Geldleistung. dennoch gelten für sie vielfach Ausnahmen. durch Arbeitskollegen) ausreichen. B. Als Arbeitnehmer ist der schwerbehinderte Mensch gegenüber seinem eigenen Arbeitgeber verpflichtet. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat vielmehr selbst die Organisations. macht das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) bei dieser Beschäftigtengruppe keinen Unterschied zu den übrigen schwerbehinderten Arbeitnehmern. Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende). Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes sowie des Wunsch. nicht um eine vom öffentlichen Leistungsträger zu organisierende Sachleistung. nicht aber die Erledigung der vom schwerbehinderten Arbeitnehmer zu erbringenden arbeitsvertraglichen Tätigkeit selbst. Es geht dabei um kontinuierliche. hierzu zählen Arbeiter. und zwar als Teil der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. ist Arbeitsassistenz eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung. regelmäßig und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Unterstützung am konkreten Arbeitsplatz. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer stellt also entweder die Assistenzkraft selbst ein (Arbeitgebermodell) oder beauftragt einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen auf eigene Rechnung mit der Arbeitsassistenz (Auftragsmodell). wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung noch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Assistenz (z. notwendiger Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter eingeführt (§ 102 Abs. Notwendig ist diese. 4 SGB IX). um dem schwerbehinderten Menschen die Ausführung der Arbeit in wettbewerbs- A Arbeitsassistenz Für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf ist die Arbeitsassistenz einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft. wer in einem Arbeitsverhältnis steht und eine vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Tätigkeit ausübt. Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Voraussetzung ist stets. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. ist dafür aber auch selbst verantwortlich.und Anleitungskompetenz.und Wahlrechts (§ 9 SGB IX). Mit der Novellierung des Schwerbehindertenrechtes (Teil 2 SGB IX) wurde ein Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten . WähBetriebsverfassungsgesetz rend das (BetrVG) auf die leitenden Angestellten grundsätzlich keine Anwendung findet. Wie bereits das Wort „Assistenz“ zeigt. d. Die Arbeitsassistenz dient aber auch zur Sicherung bereits bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. bietet es sich an. Um dennoch eine einheitliche Bewilligungs. zeitlich auf 3 Jahre befristet. Rechtsanspruch: Als Leistung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dient die Arbeitsassistenz zum einen dem Ziel. sofern sie diese benötigen (§ 270a Abs. 4 SGB IX).40 Arbeitsassistenz fähiger Form zu ermöglichen. vor allem bei zeitlich zum Teil nicht genau . 6 SGB IX sowie § 21 Abs. Dann kommt es nach 3 Jahren zu einem Zuständigkeitswechsel vom Rehabilitationsträger zum Integrationsamt. 1 Nr. das der schwerbehinderte Mensch selbst erzielt.m. Die Leistungshöhe bemisst sich dabei anhand des durchschnittlichen täglichen Bedarfs an Arbeitsassistenz. 3 Nr. diesem werden die Kosten für die ersten 3 Jahre ab Aufnahme der Beschäftigung vom zunächst zuständigen Rehabilitationsträger erstattet. 8 Satz 2).und Verwaltungspraxis zu gewährleisten. die Form des Persönlichen Budgets zu wählen (§ 17 Abs. 1 SGB III. 1 Sätze 2 und 3 SGB III). § 270a Abs. § 102 Abs. Häufige Nutzer der Arbeitsassistenz sind beispielsweise Rollstuhlfahrer und schwer sinnesgeschädigte Menschen. Sicherung einer wirtselbstständigen Existenz schaftlich möglich (vgl. dies ermöglicht flexible Formen der Arbeitsassistenz. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei der Arbeitsassistenz in ABM (vgl. Auch nach der Eingliederungsphase bleibt vielfach eine Arbeitsassistenz angesichts von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Integrationsamt (vgl. 4 und Abs. h. 2 – 3 SGB IX). Die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ist auch zur Aufnahme bzw. Kostenträger Agentur für Arbeit).V. Geldleistung: Da es bei der Arbeitsassistenz um eine Geldleistung an schwerbehinderte Menschen geht. In der Praxis werden Leistungen zur Arbeitsassistenz auch zusammen mit Leistungen an Arbeitgeber zur Abdeckung außergewöhnlicher Belastungen erbracht (§ 27 SchwbAV). wie etwa blinde oder gehörlose Menschen. § 33 Abs. Auch im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz. sieht das SGB IX vor (§ 33 Abs. 3 SGB IX). In diesem Fall richtet sich der Rechtsanspruch. § 33 Abs. gegen den zuständigen Rehabilitationsträger. Die Kostenübernahme soll – gemäß dem allgemeinen sozialrechtlichen Angemessenheitsgebot – in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem damit erzielten wirtschaftlichen Integrationserfolg stehen. 1a SchwbAV). 8 Nr. zu dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erlangen (vgl. § 17 Abs. Die Integrationsämter stellen ein solches Persönliches Budget zur Verfügung. 4 i. dass die Durchführung der Leistungen zur Arbeitsassistenz von Anfang an durch das Integrationsamt erfolgt. wenn dieser wegen Art oder Schwere seiner Behinderung nur durch die Zuweisung in eine ABM beruflich stabilisiert oder qualifiziert werden kann. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der Art der Tätigkeit des geförderten Arbeitnehmers in der Maßnahme. R. wenn damit zu rechnen ist. Förderung: Die Förderung der ABM erfolgt an den Träger durch Zuschüsse zu den Lohnkosten in pauschalierter Form.300 Euro 2. d. dass die Eingliederungsaussichten der in der Maßnahme zugewiesenen Arbeitnehmer erheblich verbessert werden. Der monatliche Zuschuss beträgt bei Tätigkeiten. eine Hochschul. eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf. das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem grundsätzlich zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden. kann die Agentur für Arbeit dennoch die Förderungsbedürftigkeit von Arbeitnehmern. Ferner muss der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für Entgeltersatzleistungen erfüllen (z. Arbeitslosengeld). z. erforderlich ist 1. Träger. insbesondere bei hoher Arbeitslosigkeit entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Arbeitslosigkeit abzubauen und arbeitslosen Arbeitnehmern zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen. Zuweisung von Teilnehmern: Die Agentur für Arbeit kann förderungsbe- dürftige Arbeitnehmer in ABM zuweisen.Fachlexikon 41 vorher bestimmbarem Assistenzbedarf am Arbeitsplatz. ohne Ausbildung. B. wenn er arbeitslos ist und allein durch eine Förderung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eine Beschäftigung aufnehmen kann. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen versteht man ein von der Agentur für Arbeit gefördertes Arbeitsvorhaben. 1. Arbeiten sind zusätzlich. feststellen. eines behinderten Menschen. ABM-Träger: Die Agentur für Arbeit führt ABM nicht selbst durch. B. 1. für die i.100 Euro 4. sie bedient sich hierzu sog. eine Aufstiegsfortbildung. 900 Euro A . wenn sie ohne die Förderung überhaupt nicht oder erst später ausgeführt würden. z. Vorrangig sind Maßnahmen zu fördern.oder Fachhochschulausbildung. B. Mit der Einstellung des zugewiesenen Arbeitnehmers durch den Maßnahmeträger wird zwischen ihnen ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis begründet. Diese erhalten von der Agentur für Arbeit förderungsbedürftige Arbeitnehmer zugewiesen. Ziel ist es. der Wohlfahrtsverbände. Die Einzelheiten der Förderung von ABM sind im SGB III (§§ 260 – 271) geregelt.200 Euro 3. 1. Ein Arbeitnehmer ist förderungsbedürftig. Erfüllt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für Entgeltersatzleistungen nicht. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Bei der Teilnahme eines schwerbehinderten Menschen (im Sinne des § 2 Abs. Schwerbehinderten ABM-Teilnehmern steht auch der Zusatzurlaub zu. die wegen . Arbeitsverhältnis). bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten erfolgen. Arbeitsentgelt Der Begriff Arbeitsentgelt oder Arbeitslohn hat eine zweifache Bedeutung: im Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber und im Sinne des Sozialversicherungsrechts. technische Arbeitshilfen. 2 SGB IX) an einer ABM werden auch die Kosten einer notwenArbeitsassistenz erstattet. die das 55. B. R. Sie kann u. Schwerbehinderte Menschen in ABM werden jedoch auf Pflichtplätze des Arbeitgebers angerechnet. B. die Hilfe zur Schaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum ( Wohnungshilfen) werden daher regelmäßig nicht gewährt. ABM-Stellen zählen bei der Veranlagung Ausgleichabgabe nicht als zur Pflichtplätze eines Arbeitgebers. Schwerbehinderte Teilnehmer in einer ABM haben gemäß § 90 Abs. In EntAusnahmefällen wie bei der geltfortzahlung im Krankheitsfall und im Urlaub muss das Arbeitsentgelt auch ohne Arbeitsleistung gezahlt werden. Die Förderung darf bis zu 36 Monate dauern. Die Höhe des Arbeitsentgelts wird im Allgemeinen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt und oft durch betriebliche Regelungen ergänzt. Sie wählen die Schwerbehindertenvertretung mit und werden von ihr vertreten. Arbeitsplatzferne und kostenintensive Leistungen wie z. 1 Nr. wenn an der Durchführung der Arbeiten ein besonderes arbeitsmarktliches Interesse besteht oder der Träger die Verpflichtung zu einer anschließenden Dauerbeschäftigung übernimmt. digen Schwerbehinderte ABM-Teilnehmer können grundsätzlich Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erhalten. wenn zu Beginn der Maßnahme überwiegend ältere Arbeitnehmer zugewiesen sind. Bei Insolvenz des Arbeitgebers regelt § 183 SGB III einen Anspruch auf Insolvenzgeld für die vorausgehenden 3 Monate gegenüber der Agentur für Arbeit. 2 SGB IX nicht den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 85 – 92 SGB IX. a. Bei finanziellen Leistungen wird das Integrationsamt deren Art und Höhe jedoch an der Dauer der ABM und den Weiterbeschäftigungschancen ausrichten. z. nur bis zu 12 Monate dauern. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 Abs. Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts und der Dienstbezüge schwerbehinderter Menschen aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis dürfen Renten und vergleichbare Leistungen. d. 1 BGB.42 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Die Förderung einer ABM darf i. außergewöhnliche Belastungen). und das Urlaubsgeld) bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen (§ 7 SGB IV). sog. Leistungen an Arbeitnehmer sind u. welt erproben. A Arbeitsförderung Zur Arbeitsförderung gehören alle Aufgaben und Leistungen der Agenturen für Arbeit. Art und Dauer der Arbeitserprobung wird mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. gemeinsam mit dem behinderten Menschen bei feststehendem Berufsziel Zweifelsfragen in Bezug auf die konkreten Anforderungen der Ausoder Weiterbildung bzw. Danach sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung (z.Fachlexikon 43 der Behinderung bezogen werden. in welcher Form sie geleistet werden – als Geld. Der behinderte Mensch soll sich selbst in der Arbeits- .oder Sachbezüge – und ob sie direkt aus der Beschäftigung heraus oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (z. ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht. Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten • finanzielle Hilfen zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung • Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit • Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ( Berufsvorbereitung) • Übernahme der Weiterbildungskosten während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung Arbeitserprobung Die Arbeitserprobung dient der Abklärung der beruflichen Eignung und Auswahl von erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 Abs. Ein fester zeitlicher Rahmen ist für die Arbeitserprobung nicht vorgesehen. die Jahresgratifikation. 4 SGB IX). Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für einen schwerbehinderten Menschen erhalten ( Eingliederungszuschüsse. 1 SGB IX) festgelegt. wie sie bezeichnet sind. B. Verankert sind diese Aufgaben und Leistungen im SGB III. Weihnachtsgeld. Trinkgelder). Die Leistungen der Arbeitsförderung richten sich vor allem an Arbeitnehmer und Arbeitgeber (§ 3 SGB III). seine Leistungsfähigkeit soll getestet werden. des Arbeitsplatzes zu klären.: Berufsberatung sowie Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung • Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung • Maßnahmen der Eignungsfeststellung. mit denen das Wirtschaftswachstum gefördert sowie ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten werden soll. unabhängig davon. Ziel der Arbeitserprobung ist es. nicht berücksichtigt werden (§ 123 SGB IX). Das Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist durch § 14 SGB IV definiert.a. B. 1 SGB III). SGB III. B. siehe Leistungsübersicht ab S. § 100 SGB III).m. . Auch die Beschlussverfahren für den öffentlichen Dienst sind somit dort zu führen.44 Arbeitsförderung • Arbeitslosengeld während der beitslosigkeit Ar- Ferner gehören hierher die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX i.und Arbeitsvermittlung • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei der Eingliederung von förderungsbedürftigen und leistungsgeminderten Arbeitnehmern • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt eines Vertreters zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für die betriebliche Aus. ferner die Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. die keiner besonderen behinderungsspezifischen Leistungen bedürfen. 270).03. Leistungen an Arbeitgeber sind u.m.V. haben nach SGB III einen Rechtsanspruch auf besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Auch behinderte Menschen. wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. §§ 97 ff. Nach § 2 SGB IX sind Menschen behindert.2000 ist die Rechtswegzuständigkeit für Arbeitssachen allein den Arbeitsgerichten zugeordnet. Behinderte Menschen. a. geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.V. wenn ihre körperliche Funktion.: • Arbeitsmarktberatung sowie Ausbildungs. können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (allgemeine Leistungen gem. Arbeitsgericht Die Arbeitsgerichte entscheiden beispielsweise über Kündigungsschutzklagen und Klagen auf Lohnzahlung. Sie sind ferner zuständig für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und für BeStreitigkeiten im Rahmen des triebsverfassungsgesetzes (BetrVG). eine berufliche Bildungsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk oder Berufsförderungswerk sein. Dies kann z. die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolgs auf besondere behinderungsspezifische Leistungen angewiesen sind. SGB III. Der Status der Schwerbehinderung ist nicht Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit der Gesetzesänderung durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30. § 102 Abs. Sie sind von Behinderung bedroht.und Weiterbildung behinderter Menschen in Ausbildungsberufen Förderung behinderter Menschen: Rechtsgrundlage für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist das SGB IX i. B.und Ausbildungsverhältnisse unterstützen. Pflege. Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang. wenn keine Vertretung durch Verbandsvertreter erfolgt. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wird durch die Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) eine Vielzahl von Leistungen erbracht. insbesondere also die Kosten für einen Rechtsanwalt. Die Ar- Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III ( Arbeitsförderung) liegt vor. Die Leistungen richten sich in erster Linie an die Personengruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In der ersten Instanz muss jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten. die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Dazu gehören sowohl Leistungen. Er wird grundsätzlich vom versicherungspflichtigen Beschäftigten und vom Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.02. Zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung wird ein Beitrag erhoben. Zum Zwecke der gütlichen Einigung findet zunächst eine mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden statt. die das 65. beitslosenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung.und Rentenversicherung die vierte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Lebensjahr vollendet haben. Lediglich Pflegepersonen. Beamte. B. selbst tragen. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen oder sich von Verbandsvertretern (z.Fachlexikon 45 Die Kammern der Arbeitsgerichte sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und je zwei ehrenamtlichen Richtern als Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt. besteht hingegen Versicherungsfreiheit. A Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. die die Integration der Menschen in Arbeits. Für besondere Personengruppen. Selbstständige und Auslandsbeschäftigte können sich ab dem 01. z. Rechtsmittelinstanzen sind die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. die die im SGB III ( Arbeitsförderung) beschriebenen Personenkreise erfasst. wenn ein Arbeitnehmer . Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Soldaten oder Personen. Versicherungspflichtig sind alle Personen. die gegen Arbeitsentgelt oder zu Berufsausbildung beschäftigt ihrer sind. von Rechtsvertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände) vertreten lassen. als auch die Sicherstellung des Lebensunterhalts während der Arbeitslosigkeit.2006 freiwillig versichern. d. beschäftigungslos ist. d. also eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für .2006 entstehen. wenn der Arbeitnehmer 1. selbstständige Tätigkeit und Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger) von weniger als 15 Stunden wöchentlich schließt Arbeitslosigkeit und damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht aus. §§ 123 – 124 sowie §§ 24 ff. seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (vgl. § 119 Abs. 2. die ab dem 01.oder Zivildienstleistende und Saisonarbeitnehmer. Wer infolge einer Leistungseinschränkung nicht arbeitsfähig ist. Sonderregelungen gibt es für Wehr. Eine telefonische Meldung genügt nicht. § 122 SGB III). die Anwartschaft erfüllt hat. seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (vgl.02. Arbeitslosengeld: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung (§ 117 SGB III). SGB III). Um den Lebensunterhalt des Arbeitslosen zu sichern. wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld allein wegen der beruflichen Weiterbildung nicht vorliegen (§ 124a SGB III). Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung. wenn er – neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – eine versicherungspflichtige mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann und hierzu auch bereit ist. wenn er innerhalb einer 3-jährigen Rahmenfrist vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder in einem anderen Versicherungspflichtverhältnis im Sinne des SGB III gestanden hat (vgl. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit besteht (§ 118 SGB III).46 Arbeitslosigkeit • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit). 1 SGB III). sich bemüht. • sich bemüht. 3. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung besteht. h. sieht das SGB III Entgeltersatzleistungen vor (§§ 116 ff. § 119 Abs. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden allerdings zusammengerechnet. 1 SGB III). SGB III). arbeitslos.und Zivildienstleistende. Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht der Arbeitslose zur Verfügung. Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld.h. sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat (vgl. Diese Leistungen werden nachfolgend in ihren wesentlichen Grundzügen beschrieben. beträgt die Rahmenfrist 2 Jahre und es bestehen keine Sonderregelungen (mehr) für Wehr. Teilarbeitslosengeld: Seit dem 01. Lebensjahres maximal 12 Monate und nach Vollendung des 55. das der Arbeitslose bei der Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet hat (vgl. 1998 besteht nach § 150 SGB III die Möglichkeit. ist der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden (vgl. Zumutbarkeit gesteckt: Entlohnungen. von der sog. das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt. Diese Regelung soll Arbeitnehmern. sind nach § 121 SGB III ebenso zumutbar wie befristete Beschäftigungen und Pendelzeiten zur Arbeitsstelle bis zu 2. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der vor der Arbeitslosigkeit zurückgelegten versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und dem Lebensjahr. SGB III).2006 entstehen. die geltenden Voraussetzungen nennt § 125 SGB III. das steuerlich zu berücksichtigen ist. bei Arbeitslosen. § 127 SGB III). Lebensjahres maximal 18 Monate. Die Anspruchsdauer wurde für Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Für bestimmte Fälle fehlender Arbeitsfähigkeit gewährt das SGB III dennoch ausnahmsweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60%. die eine von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren.Fachlexikon 47 ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht aufnehmen und ausüben kann. §§ 129 ff. Außerdem wird vorausgesetzt. Teilarbeitslosengeld zu beziehen. in dem arbeitslose Arbeitnehmer an der Wiederaufnahme einer Beschäftigung mitzuwirken haben. Denn er steht für die Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zur Verfügung und hat daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.01. ist nicht arbeitslos im Sinne des SGB III. 67% des pauschalierten Netto-Arbeitsentgelts. wird u.5 Stunden (Vollzeitarbeitnehmer) bzw. Der Rahmen. Teilarbeitslosengeld kann für längstens 6 Monate bezogen werden. 2 Stunden (Teilzeitarbeitnehmer) täglich. dass innerhalb von 2 Jahren vor Eintritt der (Teil-)Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung neben der jetzt noch ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung mindestens 12 Monate eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. einen angemessenen Ersatz des ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. die – in einem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelten Umfang – niedriger sind als das zuletzt bezogene Arbeitsentgelt. die mindestens ein Kind haben. die ab 01. Das Teilarbeitslosengeld richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften über das Arbeitslosengeld. das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld erzielt hat (vgl. Zumutbare Beschäftigungen: Um die Folgen für die Versichertengemeinschaft zu begrenzen. a.02. A . auch Sperrzeit für Arbeitslosengeld). verkürzt und beträgt für Arbeitnehmer vor Vollendung des 55. die von äußeren Arbeitsbedingungen. Gesundheitsschäden zu verhüten. in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine geeignete Beschäftigung zu finden. die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Belastung (z. Der Arbeitsmarkt kann dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden.und Berufsforschung zu betreiben und darüber regelmäßig zu berichten (§§ 280 ff. • die Beanspruchung. ältere Arbeitnehmer). sind Gegenstand der Arbeitspsychologie. sicherzustellen. d. B. hat die Möglichkeit. die ihrem körperlichen und seelischen Leistungsvermögen entspricht. Dazu gehören auch die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Erforschung und Vermeidung von Berufskrankheiten. verbunden mit dem Sehen als Sinnesleistung). Psychische Gesichtspunkte. Erwerbspersonenpotenzial. SGB III). B. die individuellen Reaktionen des menschlichen Arbeitsmedizin Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und den Auswirkungen von . den registrierten Arbeitslosen und der stillen Reserve zusammensetzt. Die Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) hat u.a. Die Nachfrage repräsentiert das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot im Inland. h. in regionaler Hinsicht. h. nicht aber vom betroffenen Arbeitnehmer abhängt (z. jüngere Menschen. B. Wer als behinderter Mensch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. B. eine vorgegebene Anforderung. Arbeitsmarkt. die Aufgabe. die bei der Arbeitstätigkeit beachtet werden müssen. das sich aus den Erwerbstätigen. Sie ermittelt dabei die Wechselwirkungen zwischen Mensch. Das Angebot von Arbeitskräften bestimmt sich aus dem sog. das Einspannen eines Werkstücks in die Drehbank). B. nach Berufssparten oder nach der Qualifikation der Arbeitnehmer.48 Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Unter dem Begriff Arbeitsmarkt versteht man Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften für eine abhängige entlohnte Beschäftigung.und Sinnesfunktionen bei der Arbeit sowie den körperlichen Belastungen bei beruflichen Tätigkeiten. z. Wesentliche Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind die Arbeitsphysiologie und die Arbeitshygiene. Die Arbeitsphysiologie befasst sich mit den Körper. h. d. d. die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könnten. schwerbehinderte Menschen. das Aufbringen von Muskelkraft beim Heben und Einspannen des Werkstücks in die Drehbank. diesen Arbeitsmarkt zu beobachten. Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit. Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz. • die Leistung. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es ferner. Gegenstand der Untersuchung sind • die Belastung. aber auch gruppenspezifisch (z. z. Ihre Aufgabe besteht darin. dass die einzelnen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausüben können. Bau. Büro) oder wechselnde Arbeitsplätze (z. Funktional gesehen umfasst der Arbeitsplatz also die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten (vgl. arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen. Werkstatt. B. Produktionshalle. Es gibt räumlich konstante (z.und Entlüftung der Arbeitsräume sowie insgesamt die klimatischen Verhältnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz • die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz • Art und Beschaffenheit der Arbeitskleidung • Fragen der Feuergefährdung • die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit. chemische Substanzen. z. welche Tätigkeiten der behinderte Mensch mit Rücksicht auf Art oder Schwere der jeweiligen Behinderung ausüben kann ( Profilmethode) und welche technischen Arbeitshilfen erforderlich sind. Arbeitshygienisch sind vor allem von Bedeutung: • die zu bearbeitenden Materialien und Stoffe. Darüber hinaus können auch die Tätigkeiten an einen bestimmten Platz gebunden sein (z. So ist im Einzelfall zu klären. einen Schreibtisch) oder wechseln (z. Schicht. Eine wichtige arbeitsmedizinische Funktion haben die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsärzte im Hinblick auf ärztliche Untersuchungen. die Pulsfrequenz). § 73 SGB IX). Fahrzeugen). Stäube und Dämpfe • Lärmbelastungen • die Be. Die Arbeitshygiene (Gewerbehygiene) befasst sich mit den Gefährdungen der Gesundheit durch die Berufsarbeit. B. 4 Nr. Arbeitspausen Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind gerade für schwerbehinderte Menschen – aufgrund der behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen – von besonderer Bedeutung.und Montagestellen). Die Relevanz des Arbeitsplatzes im Schwerbehindertenrecht (Teil 2 . B. A Arbeitsplatz Ein Arbeitsplatz ist – räumlich gesehen – ein dem Arbeitnehmer zugewiesener Bereich der Arbeitstätigkeit. B. giftige Stoffe • die bei einzelnen Arbeitsvorgängen auftretenden Gase. auf Gerüsten. B. an eine Maschine. 1 SGB IX). Arbeitsmedizinische Aspekte im Schwerbehindertenrecht: • Ausdrücklich gefordert wird die BeBehinderung rücksichtigung der und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Menschen (§ 81 Abs. B.und Wechseldienst.Fachlexikon 49 Organismus beim Erbringen der Leistung (z. Zum anderen ist der wichtige Gedan• ke der Prävention und der frühzeitigen Reaktion auf gesundheitliche Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit (Betriebliches Eingliederungsmanagement) im Teil 2 des SGB IX in § 84 verankert. Arbeitspsychologie Die Arbeitspsychologie befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen den Arbeitsanforderungen. Gestal• Behinderungsgerechte tung des Arbeitsplatzes: Für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist es entscheidend.oder Telearbeitsplätze sind für behinderte Menschen. Die Aufgabe besteht darin. dass diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können (§ 81 Abs. inwieweit Arbeitsanforderungen und -bedingungen psychische Störungen (mit) auslösen können ( Prävention). B. Interessen und den psychischen Faktoren beim Arbeitnehmer wie z. Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung verfolgt sowohl das Ziel der Prävention als auch der Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben: Es werden Belastungen abgebaut sowie gesundheitliche Schäden – und damit das Entstehen von Behinderungen – vermieden. eine gute Alternative. technische Arbeitshilfen). Heimarbeits.50 Arbeitsplatz SGB IX) ergibt sich unter verschiedenen Gesichtspunkten: Beschäfti• Der Umfang der gungspflicht des Arbeitgebers richtet sich nach der Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze (§ 71 SGB IX). Beratung: Für die Beratung des Arbeitgebers stehen die Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes zur Verfügung. ob diese – insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldeten – schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81 Abs. Einstellung schwerbehinderter Menschen). mit deren Hilfe ermittelt werden soll. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes in organisatorischer und technischer Hinsicht ergibt sich aus § 81 Abs. den individuellen Fähigkeiten. 1 Satz 1 SGB IX. 4 SGB IX (vgl. Die Ermittlung des für den schwerbehinderten Menschen geeigneten Arbeitsplatzes erfolgt nach der Profilmethode. Außerdem untersucht die Arbeitspsychologie. für den behinderten Menschen im Betrieb einen Arbeitsplatz zu ermitteln. Bei der Besetzung freier Arbeits• plätze ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen.und Einstellungstests. Konzentration oder Entschlusskraft. dass möglichst die geforderte Leistung erzielt werden kann. Die Arbeitspsychologie entwickelt Eignungs. auf dem die nicht beeinträchtigten Funktionen genutzt werden können. 4 SGB IX). Hierbei kommt auch der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen eine wichtige Bedeutung zu. • Berufliches Fortkommen: Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen so beschäftigen. Motivation. die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. dass er auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird. Oder der Arbeitsplatz ist mit Rücksicht auf die Funktionseinschränkungen so zu gestalten. an welchen . Das Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer schützen und zugleich einen gerechten Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeiführen. Hierbei gewinnen das Mobbing und die Möglichkeiten. wie man ihm im Betrieb oder in der Dienststelle entgegenwirken kann. in der Gewerbeordnung (GewO). Auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Tarifvertragsrecht sind dem Arbeitsrecht zuzuordnen.oder Gefahrenschutz: Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. A Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht gehört dem privaten Recht an. Weitere Arbeitsfelder sind psychologische Methoden der Mitarbeiterführung sowie die Untersuchung zwischenmenschlicher Beziehungen am Arbeitsplatz und ihrer Rückwirkungen auf das Arbeitsergebnis. Verordnungen und Tarifverträge gewährte Schutz vor Gefahren. Spezifische Regelungen finden sich u. • Arbeitszeitschutz: Der Schutz der Arbeitszeit ist vor allem durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und dem Heimarbeitsgesetz (HAG). a. Arbeitsschutz Arbeitsschutz ist der den Arbeitnehmern durch Gesetze.Fachlexikon 51 Arbeitsplätzen und bei welchen Tätigkeiten Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen können ( Profilmethode). zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat u. die sich im Zusammenhang mit der Arbeit ergeben. organisatorische. B. z. hygienische und arbeitspsychologische Maßnahmen. a. Je nach Art oder Schwere der Behinderung kann dabei auch eine individuelle psychologische Untersuchung und Beratung erforderlich sein. Es ist aber auch öffentlich-rechtlicher Natur. Arbeitsschutz umfasst folgende Bereiche: • Betriebs. soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). folgende Arbeitnehmergruppen besonders geschützt: werdende Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG). . Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und schwerbehinderte Menschen durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). wenn das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Staat und zu öffentlichrechtlichen Körperschaften berührt wird. beitsmedizinische. sicherheitsartechnische. • Arbeitsvertragsschutz: Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Regelungen. für bestimmte Personengruppen auch im Rahmen des Arbeitsvertragsschutzes. in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das SGB IX enthalten in großem Umfang arbeitsrechtliche Vorschriften. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).52 Arbeitsschutz Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu. das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ein vollständiges und aktuelles Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes enthält der „Unfallverhütungsbericht Arbeit“. § 4 ArbSchG). umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu regeln und sicherzustellen. enthält jedoch selbst keine genauen VerPrävention haltensvorschriften. B. a. Arbeitssicherheit Der Sammelbegriff Arbeitssicherheit umfasst alle tatsächlichen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften. Die Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes sollen die Arbeitnehmer vor Gefahren schützen. den die Bundesregierung jährlich über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie über die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Deutschland herausgibt. 2 ArbSchG). auf dieser Grundlage Schutzmaßnahmen treffen und diese regelmäßig überprüfen. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Er muss Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze erstellen. Konkretisiert werden die Bestimmungen des Gesetzes durch mehrere Verordnungen. z. Das Gesetz verlangt vom Arbeitgeber die Schaffung einer geeigneten innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation sowie die Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. die ihnen z. B. Das Arbeitsschutzgesetz regelt auch die Überwachung und Beratung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsichtsämter). drohen können aus • den technischen und baulichen Einrichtungen des Betriebes • dem Produktionsablauf und den innerbetrieblichen Transportvorgängen . Der wird eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit sind u. Siehe auch Fachkraft für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus nehmen sie im Rahmen ihres Präventionsauftrags auch Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten wahr (§ 21 Abs. Es wendet sich vorrangig an den Arbeitgeber. der für den Arbeitsschutz verantwortlich ist. Die Aufgaben und Befugnisse der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften) richten sich nach den Vorschriften des 7. die der Prävention dienen. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte dauerhaft. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Sozialgesetzbuchs (SGB VII). z. B. der Verhütung Arbeitsunfällen und Berufsvon krankheiten. Das Gesetz definiert die vorrangigen Ziele und generellen Anforderungen. klimatische Verhältnisse wie Feuchtigkeit. Mit dem Gesetz wird auch die Grundlage für die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation gelegt. Lärm. gilt diese direkte Unterstellung für den leitenden Betriebsarzt und die leitende A Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Das „Gesetz über Betriebsärzte. Sie hat das Recht. bis sie durch Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) abgelöst werden. B. die noch bis zum 25. an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Gase und Dämpfe. welchen Anforderungen sie genügen müssen.08. Im Einzelnen wird festgelegt. Lichtverhältnisse. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber. Wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte und Fachkräfte zu bestellen sind. mit sonstigen Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen. für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG) bestimmt. Die Einhaltung der Vorschriften überwachen die Berufsgenossenschaften und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. Sie gibt die Rahmenbedingungen für die normal übliche Regelbetreuung – unterteilt in Betriebe mit weniger oder mehr als zehn Mitarbeitern – sowie für einheitliche Strukturlösungen der alternativen Betreuungsmodelle mit bedarfsorientierter Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. 4 SGB IX). wie sie miteinander. Chemikalien) • den betrieblichen Umgebungseinflüssen (z. Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte . beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. Arbeitsmittel werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) behandelt. der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben ist. dass der Unternehmer zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Raumtemperatur oder Zugluft) Entsprechende Hinweise zur Arbeitsumgebung enthalten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR). welche Aufgaben diese Personen haben. so müssen sie dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt werden. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A 2) gibt genauere Informationen zur konkreten Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Ist nur ein Betriebsarzt oder nur eine Fachkraft zu bestellen. Stäube. und dass ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden ist. B.2010 gültig sind.Fachlexikon 53 • den zu verwendenden Arbeitsstoffen (z. Weiterer Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Die Schwerbehindertenvertretung ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für Fragen der Arbeitssicherheit von schwerbehinderten Menschen mit zuständig. Damit soll der unmittelbare Weg zu den betrieblichen Verantwortungs.5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0. den Betriebsrat und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten und zu unterstützen (vgl. Pausenund Bereitschaftsräumen sowie Erste Hilfe-Räumen und Unterkünften .54 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fachkraft. B. An Arbeitsstätten werden zahlreiche sicherheitstechnische und arbeitshygienische Anforderungen gestellt (vgl. sie gilt für alle Tätigkeitsbereiche und enthält z. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten • 2 vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern • Betriebsärzten • Fachkräften für Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragten (nach § 22 Abs. Bei den Betriebsärzten ist die Beratung hinsichtlich der (Wieder-)Eingliederung behinderter Menschen ausdrücklich als Aufgabe erwähnt (§ 3 Abs. §§ 3. Hinweise auf • den Nichtraucherschutz • die Gestaltung von Sanitär-. bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0. der den Grundsätzen dieses Gesetzes entspricht (§ 16 ASiG).75 zu berücksichtigen. hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Die Bezeichnung Arbeitsstätte ist ein Sammelbegriff für die vielfältigen Arbeitsräume und Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft und den öffentlichen Verwaltungen. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. ASiG). 1 Nr. Arbeitnehmer. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben Arbeitgeber. 1 – 3 SGB VII) Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe. Die Arbeitsstättenverordnung soll gewährleisten. sie werden aber aufgefordert. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit). 4 SGB IX). Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gemeinsam zu beraten. Arbeitsschutzausschuss:Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht. 1f. Für die öffentlichen Arbeitgeber gelten die Einzelregelungen des ASiG nicht. dass alle Arbeitsstätten nach einheitlichen Maßstäben gestaltet werden. einen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Umgesetzt wird dies in der zur BGV A 2 analogen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. 6 und 9 ASiG).und Entscheidungsträgern geöffnet werden. 2010 in Kraft und werden durch den Ausschuss für Arbeitsstätten von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) ersetzt. B. Zusätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus den einzelnen länderbaurechtlichen Vorschriften. 5 SGB IX). Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht und enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen. A Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und dem Krankenversicherungsrecht. dass Arbeitsstätten. der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Unfallgefahr (§ 81 Abs.08. 4 Nr. im Freien liegende Arbeitsstätten) In § 8 Abs. um einer Erkrankung vorzubeugen) • oder nicht erbringen kann. In den länderspezifischen Behindertengleichstellungsgesetzen und Bauordnungen finden sich zusätzliche Regelungen. Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen. . z. Weitere Regelungen zum Betriebsund Gefahrenschutz enthalten z. Dies umfasst auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (§ 81 Abs. B. Sie bleiben längstens bis zum 25. mit deren Errichtung vor oder außerhalb der Geltung der ArbStättV begonnen wurde und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollständig der aktuellen rechtlichen Lage unterworfen sein sollten. Die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) dienen zur Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsunfähigkeit ist gegeben. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). zum barrierefreien Zugang in bestimmten Gebäuden. 1 ArbStättV wird klargestellt. weil er sich nach ausgeheilter Krankheit einer Nachbehandlung unterziehen muss. des Arbeitsumfeldes. arbeitsmedizinischen und hygieniarschen Regeln und gesicherten beitswissenschaftlichen Erkenntnisse. 4 Nr. Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze. wenn der Arbeitnehmer die ihm obliegende Arbeitsleistung • entweder infolge Krankheit nicht erbringen kann • oder nach ärztlicher Weisung im Interesse der Gesunderhaltung oder zur Abwehr drohender Arbeitsunfähigkeit nicht erbringen kann oder darf (Beispiel: Der noch nicht erkrankte Arbeitnehmer unterzieht sich auf Rat seines Arztes einer Operation. B. mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. 4 SGB IX).Fachlexikon 55 • die Gestaltung besonderer Arbeitsplätze (z. eine gutachterliche Stellung- nahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. wenn • der Versicherte auffällig häufig oder auffällig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig ist oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt • oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist. führt nicht jede Erkrankung notwendigerweise zur Arbeitsunfähigkeit (Beispiel: Der Bruch eines Fingers führt zwar zur Arbeitsunfähigkeit einer Schreibkraft. Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor. stufenweise Die Teilnahme an Kur. der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.oder Heilverfahren steht der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich gleich. sind die Krankenkassen verpflichtet. Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Der unverschuldet arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer erhält grundsätzlich für eine bestimmte Zeit vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit anzeigen und in bestimmten Fällen auch nachweisen ( Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). seine Arbeit vollständig zu leisten (Ausnahme: Wiedereingliederung). eine gutachterliche Stellungnahme des MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen. jedoch nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringen kann. wenn der Arbeitnehmer zwar noch Teile der ihm obliegenden Tätigkeit ausführen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber den Eintritt einer Arbeitsunfähig- . Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer ist Sache des behandelnden Arztes. Die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme besteht erst dann. wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den ihr vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben. er ist nur für die Dauer der eigentlichen ärztlichen Heilbehandlung arbeitsunfähig). Die Krankenkasse kann allerdings von der Beauftragung des MDK absehen. Bei längeren Erkrankungen schließt sich bei krankenversicherten Arbeitnehmern das Krankengeld an. Im Hinblick auf die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit trifft § 275 SGB V darüber hinaus folgende Regelungen: Wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. wenn der Arbeitnehmer wieder gesundheitlich in der Lage ist.56 Arbeitsunfähigkeit Da es auf die konkret zu verrichtende Tätigkeit und deren Beeinträchtigung durch die Krankheit ankommt. Zweifel bestehen. nicht jedoch bei einem leitenden kaufmännischen Angestellten. Die Krankenkasse ist auch auf Verlangen des Arbeitgebers verpflichtet. A . B. den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen. Sie muss vor Ablauf des Tages eingereicht werden. Kehrt der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ins Inland zurück. bis zu dem der Arbeitnehmer zunächst arbeitsunfähig krank geschrieben war. Der Arbeitnehmer kann deshalb vom Arbeitgeber sowohl im Einzelfall als auch generell verpflichtet werden. 1 Satz 1 EFZG). Erkrankt der Arbeitnehmer im Ausland. Nachweispflicht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage. muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit zunächst unverzüglich unterrichten und dann die Folgebescheinigung nachreichen. Telefon. hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag. 1 Satz 4 EFZG). muss eine neue ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden (§ 5 Abs. deren voraussichtliche Dauer und seine Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung (z. hat er dem Arbeitgeber – auf dessen Kosten – die Arbeitsunfähigkeit. Anzeigepflicht: Die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber hat unverzüglich zu erfolgen. § 5 Abs. schriftlich oder telefonisch. Sie kann persönlich. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angezeigt. Aus der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit selbst und deren voraussichtliche Dauer hervorgehen. aber auch durch Dritte (z. Die Pflicht zur Vorlage einer Folgebescheinigung besteht auch dann. Die Verletzung der Anzeige. Ist der Arbeitnehmer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schon früher zu verlangen (§ 5 Abs.und Nachweispflichten auch gegenüber der Krankenkasse (vgl. 2 Satz 7 EFZG).Fachlexikon 57 keit anzeigen und sie in bestimmten Fällen auch nachweisen. B. wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr erhält. 1 Satz 3 EFZG). Telefax) mitzuteilen (§ 5 Abs.h.und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer kann. bereits für die ersten Tage einer krankheitsbedingten Fehlzeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Familienangehörige) erfolgen. Regelungen zur Anzeige. 2 Sätze 3 – 6 EFZG). 1 Satz 2 EFZG). d. insbesondere bei wiederholtem Verstoß und nach entsprechender Abmahnung. ohne schuldhaftes Zögern (§ 5 Abs. dann bestehen vergleichbare Anzeige.und Nachweispflicht trifft das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). 2 Sätze 1 und 2 EFZG). muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen (§ 5 Abs. also am vierten Krankheitstag vorzulegen (§ 5 Abs. Der Arbeitgeber ist berechtigt. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich. ). die den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Bezahlung verpflichten. Falls erforderlich. Als Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften sowie eine Reihe weiterer Träger für den öffentlichen Dienst zugleich auch Rehabilitationsträger. 1 – 3 SGB IX). ArbSchG. HGB. Der Inhalt bestimmt sich nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (BGB. die Treuepflicht und die Verschwiegenheitspflicht. Lebensjahr gilt die Höchstbefristungsdauer nicht. Im Todesfall werden Sterbegeld und Hinterbliebenenrente gewährt. wird ein Heilverfahren oder die Umschulung ( berufliche Weiterbildung) in einen anderen Beruf durchgeführt. Verbleibt eine Erwerbsminderung von mindestens 20%. Durch den Arbeitsvertrag unterwirft er sich zugleich dem Weisungsrecht ( Direktionsrecht) des Arbeitgebers. Nebenpflichten sind z. 4 Nr. Als Hauptpflicht hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zu zahlen und als Nebenpflichten Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. zu denen auch die Unfälle auf dem Weg von und zu der Arbeit gehören (Wegeunfälle). Übergangsgeld und tragen die Behandlungskosten. B. nach Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie nach Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag. Erwerbsminderungsrente wird eine gewährt. Befristetes Arbeitsverhältnis: Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) wurden die Möglichkeiten für befristete Arbeitsverhältnisse neu geregelt. SGB IX usw. . Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Leistung der vereinbarten Arbeit. Schwerbehinderte Menschen haben darüber hinaus gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf berufliches Fortkommen (§ 81 Abs. Für die Dauer der Heilbehandlung gewähren die Unfallversicherungsträger z. • Innerhalb der 2-jährigen Höchstbefristungsdauer werden bis zu 3 Ver- Arbeitsverhältnis Das Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.58 Arbeitsunfall Arbeitsunfall Bei Arbeitsunfällen (§ 8 SGB VII). B. GewO. Für Arbeitnehmer ab dem 58. Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags (siehe auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Fürsorgepflichten zu erfüllen und Erholungsurlaub zu gewähren. • Die Höchstbefristungsdauer für befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund wird einheitlich auf 2 Jahre festgelegt. sowie bei Berufskrankheiten tritt die Unfallversicherung ein. Mit der Berufshilfe soll eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ermöglicht werden. Durch einen Tarifvertrag kann jedoch eine andere Regelung getroffen werden. Wichtige Teilgebiete sind • die Arbeitspsychologie • die Arbeitsmedizin • die Ergonomie • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Arbeitsvermittlung Bei jeder Agentur für Arbeit ist eine besondere Vermittlungsstelle für schwerbehinderte Menschen eingerichtet. sein: • nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung • Beschäftigung im Anschluss einer Berufsausbildung Beschäftigung in einem Probear• beitsverhältnis Da bei befristeten Verträgen eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Mensch und Arbeit in eine optimale Beziehung zueinander zu setzen suchen (vgl. Allerdings ist diese Befristung nicht möglich. schwerbehinderte Menschen einschließlich der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. B.Fachlexikon 59 längerungen eines befristeten Arbeitsvertrags zugelassen. . auch Profilmethode). 270). Probearbeitsverhältnis: Um die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. wenn bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung kann das Reha/SB-Team auch einen Integrationsfachdienst beauftragen. Erkenntnisse und praktische Verfahren. Er unterstützt insbesondere schwerbehinderte und behinderte Menschen. hat das Integrationsamt nur bei einem Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Kündigungsschutzverfahren durchzuführen. a. Das Reha/SB-Team hat u. die Aufgabe. die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung benötigen. kann im Einzelfall auch ein befristetes oder unbefristetes Probearbeitsverhältnis vereinbart werden. soweit sie der Erkenntnis der menschlichen Arbeit dienen bzw. A Arbeitsvertrag Arbeitsverhältnis Arbeitswissenschaft Das Gebiet der Arbeitswissenschaft umfasst verschiedene wissenschaftliche Disziplinen. Die Arbeitsvermittlung kann neben der Agentur für Arbeit auch durch private Arbeitsvermittler erfolgen. Sachliche Gründe für eine sonstige Befristung können z. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Integrationsämter können die Vermittlung und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht ab S. Arbeitszeit Arbeitszeit ist die Zeitspanne. . die benötigt wird.). §§ 90 – 91 BetrVG). die eine konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Folge haben. Bei der Festlegung der Arbeitszeit und der Einrichtung von Pausen. 4 und § 84 SGB IX). der technischen Anlagen. Stäube. eine Betriebsvereinbarung oder den einzelnen Arbeitsvertrag bestimmt. die unter die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats fallen. B. Technik und Umwelt • individuelle menschliche Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeit • zwischenmenschliche Beziehung der durch die Arbeitsorganisation verbundenen und einander zugeordneten Menschen (und somit als gesellschaftliche Teilhabe) Konkrete Maßnahmen reichen von der Reduzierung körperlicher Belastungen (z. Bei der Planung und Einrichtung der Betriebsräume. etwas anderes kann gelten. der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs haben Arbeitgeber und Betriebsräte die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. während der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. wechselnde Arbeitsorte bei Baustellen oder Montage). um den Arbeitsplatz zu erreichen. Für schwerbehinderte Menschen gelten – außer bei Mehrarbeit und im Einzelfall bei Schichtarbeit (siehe unten) – grundsätzlich keine abweichenden Regeln.) und die Umgestaltung der Arbeitsorganisation bis zur Veränderung von psychischen Bedingungen (z. durch ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes) über den Abbau gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen (Lärm. Diese Aufgabenstellung umfasst 3 grundlegende Aspekte: die Arbeit als • Bindeglied und Interaktion zwischen Mensch. ist regelmäßig keine Arbeitszeit. Strahlungen usw. Gase. Besondere Schutzbestimmungen im Hinblick auf die Arbeitszeit gibt es für werdende Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und für Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dies gilt – auch ohne ausdrückliche Nennung der Arbeitswissenschaften im SGB IX – in gleicher Weise für die Gestaltung der Arbeitsplätze behinderter Menschen (vgl. § 81 Abs. Ausbau der Selbstverantwortung usw. durch entsprechenden Führungsstil. die Bewältigung von Gruppenkonflikten. Sie wird durch den Tarifvertrag. ist Leitgedanke der Arbeitswissenschaft. also alle betrieblichen Maßnahmen. sind auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der Gewerbeordnung (GewO) zu beachten. B.60 Arbeitswissenschaft • die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen • Fragen der Lohnfindung • der Berufsausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung Die Humanisierung der Arbeit. wenn der Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs liegt (z. Die Wegezeit. B. § 81 Abs.Fachlexikon 61 Spezifische Regelungen der Arbeitszeit ergeben sich z. B. wenn der Tarifvertrag nicht etwas anderes besagt. Während eines bestimmten Abrechnungszeitraums muss die vereinbarte Gesamtstundenzahl erreicht werden. Verlängerungen sind durch Tarifvertrag oder Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes möglich. Keine Arbeitszeit dagegen ist die Rufbereitschaft (z. einver- . Beginn und Ende der täglichen Arbeit innerhalb bestimmter Zeitspannen selbst zu bestimmen und nur während der Kernarbeitszeit anwesend zu sein. Das Urteil wurde am 01.2003 (Rechtssache C-151/02) als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit. Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Die darüber hinausgehende Zeit wird als Mehrarbeit bezeichnet. in dem sich ein Arbeitnehmer an einem bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebes verfügbar halten und die Arbeit auf Abruf des Arbeitgebers unverzüglich aufnehmen muss. ohne Abruf von sich aus aufnehmen zu können. 4 Nr.09. • Mehrarbeit: Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit darf nach dem ArbZG die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten.2004 in deutsches Recht umgesetzt. Arbeitsbereitschaft: Das wache Bereithalten am Arbeitsplatz. bei • Überstunden: Der Arbeitgeber kann. 4 SGB IX). weil der Arbeitnehmer an voller Entspannung und Erholung gehindert ist. Überstunden grundsätzlich nur bei entsprechender Vereinbarung verlangen. • Gleitende Arbeitszeit: Diese Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung erlaubt es dem Arbeitnehmer. gilt im Sinne des ArbZG als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst ist deshalb vom Arbeitgeber zu vergüten. A Aufhebungsvertrag Eine Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag.01. um die volle Arbeitstätigkeit ggf. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen. ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen (vgl. Bereitschaftsdienst gilt – anders als Rufbereitschaft – seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 09. • Schichtarbeit: Grundsätzlich sind schwerbehinderte Beschäftigte nicht von Schichtarbeit befreit oder ausgeschlossen. Bereitschaftsdienst ist der Zeitraum. • Teilzeitarbeit: Durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) wird – im Rahmen der Förderung der Teilzeitarbeit (§ 6 TzBfG) – dem Arbeitnehmer ein Recht auf eine Verringerung der Arbeitszeit eingeräumt (§ 8 TzBfG). eines Arztes oder eines Polizeibeamten von zu Hause aus). B. das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen. . Im Übrigen muss der Arbeitgeber vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Schwerbehindertenvertretung anhören (§ 95 Abs. 5 Satz 2 SGB IX folgerichtig. § 4 Abs. 1 sowie §§ 11 – 12 SGB IX). in denen häufig der Abschluss von Aufhebungsverträgen mit den betroffenen Arbeitnehmern vorgesehen ist. Rechtlich bedeutet ein solcher Vertrag aber für ihn. dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden (vgl. Mögliche Rechtsnachteile: Der Aufhebungsvertrag kann nachteilige Rechtsfolgen haben. die eine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer Partei beinhaltet.62 Aufhebungsvertrag nehmliche Beendigung). dass er auf den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX verzichtet. 5 Satz 1 – 2 SGB IX). Leistungen der Rehabilitationsträger für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Vorrang vor entsprechenden Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 Abs. als Vergleich vor einem Arbeitsgericht. B. B. welche Form der Beendigung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen am zweckmäßigsten ist. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer ist wie jeder andere in seinem Entschluss frei. dass (auch) eine Aufstockung von Leistungen der Rehabilitationsträger durch das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nicht zulässig ist. Angesichts dieser ineinander greifenden gesetzlichen Regelungen bestimmt § 102 Abs. Aufstockungsverbot Die Rehabilitationsträger haben nach den Vorschriften des SGB IX ihre Rehabilitationsleistungen so umfassend und vollständig zu erbringen. Im Gegensatz zur Kündigung. Vor einer derartigen Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses sollte sich der schwerbehinderte Beschäftigte daher vom Integrationsamt und der Agentur für Arbeit darüber beraten lassen. z. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch auch in einem Kündigungsschutzverfahren geschlossen werden. Eine vom Aufhebungsvertrag zu unterscheidende Form einvernehmlicher Absprachen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Abwicklungsvertrag. vereinbaren hier beide Parteien gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. für die Gewährung des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit ( Sperrzeit für Arbeitslosengeld). z. Dieselben Überlegungen gelten bei Massenentlassungen im Hinblick auf die Vereinbarung von Sozialplänen. Die Parteien des Arbeitsvertrages – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – kommen darin überein. 2 SGB IX). 2 Satz 2. § 8 Abs. Denn die Notwendigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes ( Kündigungsschutzverfahren) besteht nur bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (§ 85 SGB IX). einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Sie kann danach auch in aufeinander aufbauenden Stufen erfolgen. Hierbei handelt es sich um Ausbildungen mit reduziertem Theorieanteil. Soweit erforderlich sind im Einzelfall Ausbildungserleichterungen möglich. Weiterhin gibt es besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen nach § 66 BBiG und § 42 HwO. Generell gilt. können behinderte junge Menschen eine entsprechende Ausbildung auch in einem Berufsbildungswerk oder einer vergleichbaren Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren. Diese Kriterien gelten auch für behinderte Menschen. damit sie dort ihre Ausbildung beenden können.Fachlexikon 63 Ausbildung Berufsausbildung Nachteilsausgleiche Qualifizierungsbausteine zur Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 69 BBiG). Das neue Berufsbildungsgesetz enthält weitere Instrumente. wie z. damit eine Berufsausbildung erreichbar wird. Wenn besondere Hilfen notwendig sind. ihre Auszubildenden – möglichst nach dem ersten Ausbildungsjahr – in Betriebe zu vermitteln. dass die schulischen Voraussetzungen und die Höhe des Schulabschlusses die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt wesentlich mitbestimmen. die Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen (§ 68 BBiG) und Ausbildungsvermittlung Für die Ausbildungsvermittlung behinderter und schwerbehinderter junger Menschen ist das Reha/SB-Team der Agentur für Arbeit zuständig. Ohne Schulabschluss ist mit gravierenden Problemen zu rechnen und es sind umfassende Hilfen notwendig. Dort sind speziell geschulte Mitarbeiter für diesen Personenkreis tätig. A Ausbildungsmarkt Der Ausbildungsmarkt ist bestimmt durch Angebot und Nachfrage von Ausbildungsstellen für eine betriebliche Berufsausbildung (Duales System). Die außerbetriebliche Ausbildung hat das Ziel. 270). Je nach Beruf und Region gibt es dabei zum Teil erhebliche Unterschiede. Eine betriebliche Berufsausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen nach § 5 BBiG. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen und Ausbildungsbetrieben. B. Eine berufliche Ausbildung kann die Agentur für Arbeit durch allgemeine oder besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht ab S. Die Berufsausbildung kann in einem Betrieb erfolgen oder einer außerbetrieblichen Einrichtung. Wenn die Voraussetzungen und Startbedingungen für eine Berufsausbildung verbessert werden müssen oder wenn . Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 Abs. die von den Agenturen für Arbeit wahrgenommen wird (§ 104 Abs. Erhebung der Ausgleichsabgabe: Integrationsamt Zuständig ist das (§ 102 Abs. V. wenn sie weniger als 2 Pflichtarbeitsplätze besetzen. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit können die Vermittlung und damit die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht ab S. und • zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen. die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu beginnen und in einem Betrieb fortzusetzen. 1 Nr. ebenso für die Verwendung. Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Ausbildungsplätze können die Reha-Teams auch die Integrationsfachdienste beauftragen. kommen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( Berufsvorbereitung) der Agentur für Arbeit sowie schulische Formen der Berufsvorbereitung in Betracht. Es ist auch möglich. wenn wegen der Art oder Schwere der Behinderung diese besonderen Hilfen erforderlich sind. Die Ausbildung kann Berufsbildungsebenfalls in einem werk oder einer vergleichbaren Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation erfolgen. die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung benötigen. Ausgenommen davon sind bestimmte Verwendungen • im Rahmen des Ausgleichsfonds. sie zahlen je Monat 105 Euro. • jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen.64 Ausbildungsvermittlung sich zunächst keine geeignete Ausbildungsstelle finden lässt. 3 SGB IX i. wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. für den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist. Ausgleichsabgabe Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen ( Beschäftigungspflicht. Sie unterstützen insbesondere schwerbehinderte und behinderte Menschen. § 71 SGB IX). und 180 Euro. 1 SGB IX). 1 Satz 1 SGB IX). 1 Nr. sie zahlen 105 Euro. m. haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine . 270). SGB III). Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz: • 105 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5% • 180 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3% • 260 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2% Erleichterungen für kleinere Betriebe und Dienststellen: Arbeitgeber mit • jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. wenn weniger als 1 Pflichtarbeitsplatz besetzt ist. Veranlagung und Anzeigeverfahren: Die Berechnung der Ausgleichsabgabe erfolgt im Wege der Selbstveranlagung durch die Arbeitgeber mittels des offiziellen elektronischen Anzeigeverfahrens ELAN oder der von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten folgenden Vordrucke: • der Anzeige zur Ermittlung der Beschäftigtendaten (§ 80 Abs. durch den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplat- technischen Arbeitshilfen. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe ist dabei jedoch kein Ersatz für die Erfüllung der Beschäftigungspflicht.Fachlexikon 65 Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe gilt sowohl für die privaten Arbeitgeber als auch für die Arbeitgeber der öffentlichen Hand. dass er als Ausgleich einen bestimmten Geldbetrag zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen leistet. dass jeder Arbeitgeber verpflichtet sein soll. 2 SGB IX) • dem Verzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 80 Abs. dass ihm die Agentur für Arbeit keinen schwerbehinderten Mitarbeiter vermitteln konnte. z. Die vom Arbeitgeber selbst zu errechnende Ausgleichsabgabe ist in einer Summe bis spätestens 31. Dieser kann sich also z. B. Primär soll er dies dadurch tun.03. die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und denen daraus. also A . 1 SGB IX) • der Aufstellung der in Abzug gebrachten Werkstattaufträge (§ 140 SGB IX) Diese sind ebenfalls bis spätestens 31. Antriebsfunktion). ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen (sog.rehadat. Die Ausgleichsabgabe soll in erster Linie einen kostenmäßigen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern schaffen. Das Gesetz berücksichtigt nicht. für das vorangegangene Jahr an das Integrationsamt zu entrichten. einen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu leisten. aus welchen Gründen der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen ist.de) kann als elektronischer Versand mit CD-ROM oder als Papieranzeige erfolgen. ob er daran ein Verschulden trägt oder nicht. für das vorangegangene Kalenderjahr an die für den Hauptsitz des Arbeitgebers zuständige Agentur für Arbeit zu übersenden. B. dass er einen bestimmten Prozentsatz seiner Arbeitsplätze für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung stellt. in zweiter Linie dadurch. worauf in § 77 Abs. Die Abgabe der Anzeige mit Hilfe von REHADAT-Elan (www. Das gesetzgeberische Motiv für diese Regelung ist. Folglich gibt es auch nach dem Gesetz keine Möglichkeit zum Erlass oder zur Ermäßigung der Ausgleichsabgabe.03. Ausgleichsfunktion). Anzuzeigen sind nach § 80 SGB IX • die Zahl aller Arbeitsverhältnisse im Direktionsbereich des Arbeitgebers. Darüber hinaus soll die Ausgleichsabgabe Arbeitgeber anhalten. nicht darauf berufen. zes mit erhöhte Kosten entstehen (sog. 1 Satz 2 SGB IX ausdrücklich hingewiesen wird. de (Datenbank: Werkstätten). Da Aufträge zum Teil erst im Folgejahr in Rechnung gestellt und bezahlt werden.oder Nebenbetriebe und Dienststellen • die Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze gemäß dem Verzeichnis oder der Verzeichnisse der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. erlässt das Integrationsamt über die rückständigen Beträge einen Feststellungsbescheid und leitet. 1 Satz 3 SGB IX). 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§ 140 SGB IX). falls dieser unberücksichtigt bleibt. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können die Arbeitsleistung um den Mehrwertsteuersatz erhöhen. die Beitreibung ein.66 Ausgleichsabgabe auch der Zweig.arbeitsagentur.de (Suchbegriff: Werkstättenverzeichnis) oder unter www. getrennt nach den jeweiligen Betrieben • der Gesamtbetrag der geschuldeten Ausgleichsabgabe Die Ausgleichsabgabe ist aufgrund einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote zu ermitteln (§ 77 Abs. des Folgejahres beglichenen Beträge berücksichtigt. Gerät der Arbeitgeber mit der Überweisung der Ausgleichsabgabe mehr als drei Monate in Verzug. sowie der sonstigen anrechnungsfähigen Personen. Verwendung der Ausgleichsabgabe: Die Ausgleichsabgabe darf nur für Zwecke der besonderen Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben .rehadat. in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht.03. werden auch noch die bis zum 31. Das aktuelle Werkstättenverzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen mit ihrem Fertigungsprogramm sowie der Blindenwerkstätten findet sich im Internet unter www. in dessen Zuständigkeit sich der Hauptsitz des Arbeitgebers befindet. dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen. Säumniszuschlag: Für rückständige Beträge der Ausgleichsabgabe erhebt das Integrationsamt Säumniszuschläge in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat nach der Fälligkeit. Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen. Die Anrechnung kann nur innerhalb des Jahres erfolgen. der Mehrfachanrechnungen. Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Men- schen: Arbeitgeber. können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen. die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind. Ein Verzeichnis der Anschriften und Bankverbindungen der Integrationsämter versendet die Bundesagentur für Arbeit mit den aktuellen Anzeigenvordrucken. Zahlungsweise: Die Ausgleichsabgabe ist an das Integrationsamt zu überweisen. 2 SGB IX). Die Gestaltung des Ausgleichsfonds.m. die Verwendung seiner Mittel und das bei der Vergabe dieser Mittel anzuwendende Verfahren sind im Einzelnen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung geregelt (§§ 35 – 44 SchwbAV). Zu den wichtigsten Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gehören die finanziellen Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie die Finanzierung der Integrationsfachdienste. Zu den Anträgen auf finanzielle Förderung aus dem Ausgleichsfonds nimmt der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildete Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Stellung und macht dazu Vorschläge (§§ 35 und 43 SchwbAV).Fachlexikon 67 verwendet werden. 6 SGB IX i.V. der Bundesagentur für Arbeit Mittel zugewiesen. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist außerdem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ein Ausgleichsfonds (§ 78 SGB IX) als zweckgebundene Vermögensmasse für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingerichtet worden. Sie erhalten dann auch den Schwerbehindertenausweis. Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Ausgleichsfonds Der „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben” ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet (§ 78 SGB IX). a. Außergewöhnliche Belastungen Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann dem Arbeitgeber im Einzelfall ein personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen. der das im Betrieb übliche Maß deutlich über- . Schwerbehinderung) mindestens 50 beträgt und sie rechtmäßig im Bundesgebiet wohnen. sich dort gewöhnlich aufhalten oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 2 Abs. § 36 SchwbAV). Aus diesem Ausgleichsfonds werden u. aus denen Leistungen an Arbeitgeber zur besonderen Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erbracht werden. Die Integrationsämter müssen 30% des Aufkommens der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds abführen (§ 77 Abs. wenn ihr Grad der Behinderung (GdB. A Auskunftspflicht Offenbarung der Schwerbehinderung Ausländische Arbeitnehmer Der Schutz durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) gilt in gleicher Weise für ausländische Arbeitnehmer. die anteiligen Lohnkosten von solchen schwerbehinderten Menschen. die Größe des Betriebes. 2e SGB IX und § 27 SchwbAV). 1a – d und § 75 Abs.und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit. der Minderleistung am Arbeitsplatz liegt noch ein wirtschaftliches Verhältnis zwischen Arbeitsentgelt und Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen vor. außergewöhnliche Aufwendungen in Form von zusätzlichen Personalkosten anderer Beschäftigter. ohne fremde Hilfe zu arbeiten und/oder eine seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen. die Höhe der Belastung. Die Bewilligung eines Zuschusses durch das Integrationsamt an den Arbeitgeber zur (teilweisen) Abgeltung dieser außergewöhnlichen Belastungen hängt von folgenden Grundvoraussetzungen ab: • Der schwerbehinderte Mensch muss zu dem im SGB IX genannten besonders betroffenen Personenkreis gehören (§ 72 Abs. der betriebliche Ansprechpartner für gehörlose oder seelisch behinderte Menschen. die außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen. ferner die Dauer der Betriebszugehörigkeit des schwerbehinderten Menschen und Möglichkeiten zur Lohnanpassung zu berücksichtigen. • Er erhält das tarifliche bzw. Beispiele sind die Vorlesekraft für blinde Menschen. ortsübliche Arbeitsentgelt und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. gelegentlich auch externer Betreuer. Dabei sind u. aber auch die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskollegen bei der Arbeitsausführung sowie behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz. • Trotz der Notwendigkeit besonderer Betreuung bzw. B. d. etwa durch den Meister bei einem geistig behinderten Menschen. den schwerbehinderten Menschen z. durch behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung oder berufliche Weiterbildung zu befähigen. 1 Nr. • Es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Es kann dem Arbeitgeber nicht zuge• mutet werden. . dass das Integrationsamt dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren kann (§ 102 Abs. 2 SGB IX). d.68 Außergewöhnliche Belastungen schreitet. Gemeint sind damit Unterstützungs. h. die ErBeschäftigungspflicht füllung der nach SGB IX. a. • Minderleistung/Minderleistungsausgleich. deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb zurückbleibt.h. Man unterscheidet vor allem zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen: • Personelle Unterstützung (besonderer Betreuungsaufwand). 3 Satz 1 Nr. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) sieht vor. Kündigungsschutz: Auch für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist gemäß § 91 SGB IX die vorherige Zustimmung durch das Integrationsamt erforderlich. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung gelten für die außerordentliche Kündigung grundsätzlich also keine Kündigungsfristen. Näheres – auch zur Zuschusshöhe – regeln Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie entsprechende landesrechtliche Vorschriften (Ministerialerlasse. das Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Nach dem Gesetz werden als wichtiger Grund Tatsachen angesehen.Fachlexikon 69 Leistungen zur Abgeltung der personellen Unterstützung (Betreuungsaufwand. B. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt. Sie kann der gesetzlichen. die den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX begründen. IX. Das Kündigungsschutzverfahren richtet sich weitgehend nach den Vorschriften über die ordentliche Kündigung mit Ausnahme einiger Besonderheiten: Antragsfrist: Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen beantragen (§ 91 Abs. der im konkreten Fall das Recht zur Kündigung zusteht. aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 626 BGB). Dabei kommt es auf die Kenntnis der Person beim Arbeitgeber an. auch nicht die Mindestkündigungsfrist nach § 86 SGB . tariflichen oder vereinbarten Kündigungsfrist entsprechen. Verwaltungsrichtlinien). Das Arbeitsverhältnis endet also im Allgemeinen sofort mit der Bekanntgabe der Kündigung an den schwerbehinderten Menschen. Abweichend davon kann der Arbeitgeber aber erklären. gekündigt und erfährt er erst in der A Außergewöhnliche Gehbehinderung Mobilität Schwerbehindertenausweis Außerordentliche Kündigung Abweichend von dem Regelfall der ordentlichen Kündigung besteht beim Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise die Möglichkeit. von den Tatsachen. Sie wird daher auch als fristlose Kündigung bezeichnet. dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer „sozialen Auslauffrist“ enden soll. besonderer) und der Minderleistung können auch parallel erbracht werden. 2 SGB IX). Zu den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Hat der Arbeitgeber z. in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht. 3 SGB IX). weil dies über den Schutzzweck des SGB IX hinausgehen würde. 4 SGB IX die Zustimmung erteilen. Es reicht vielmehr jede Art der Bekanntgabe aus. Jedoch ist dadurch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht ausgeschlossen. Das Integrationsamt soll gemäß § 91 Abs. diese Bestätigung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung für den schwerbehinderten Menschen zu versehen. Es . Hierüber entscheidet allein das Arbeitsgericht. Das Integrationsamt darf bei fehlendem Zusammenhang im Regelfall die Zustimmung nicht versagen. ist es dem Integrationsamt verwehrt. Ist ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung nicht gegeben und ist der der Kündigung zugrundeliegende Sachverhalt streitig. Fiktion der Zustimmung). wenn kein besonderer sachlicher Grund ausnahmsweise eine andere Entscheidung rechtfertigt. In diesem Fall ist die Zustimmung zur Kündigung zu versagen. Das Ermessen ist also in diesem Fall eingeschränkt. Zur Einhaltung der Frist genügt es. wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt. eine Beweiserhebung durchzuführen.70 Außerordentliche Kündigung Verhandlung vor dem Arbeitsgericht von der Schwerbehinderteneigenschaft. Wird innerhalb der Zweiwochenfrist eine Entscheidung nicht getroffen. Entscheidungsfrist: Dem Interesse der Parteien (Arbeitgeber und schwerbehinderter Mensch) an einer raschen Klärung der Rechtslage bei der außerordentlichen Kündigung wird dadurch Rechnung getragen. Die Entscheidung muss dem Arbeitgeber dabei nicht innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt oder zugestellt werden. Noch innerhalb der Zweiwochenfrist muss der Antrag bei dem Integrationsamt eingehen. wenn die vom Arbeitgeber herangezogenen Gründe tatsächlich oder rechtlich eine fristlose Kündigung offensichtlich nicht rechtfertigen. Vielmehr ist das Integrationsamt in diesen Fällen verpflichtet. dass das Integrationsamt die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen vom Tage des Eingangs des Antrages auf Zustimmung zur Kündigung an zu treffen hat (§ 91 Abs. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann. Feststellung des Sachverhalts: Wie bei der beabsichtigten ordentlichen Kündigung ist auch bei der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung die Feststellung des Sachverhalts ein wesentlicher Teil des Zustimmungsverfahrens. den Beteiligten die als erteilt geltende Zustimmung schriftlich zu bestätigen. dass das Integrationsamt spätestens am letzten Tag der Zweiwochenfrist die Entscheidung getroffen und dem Arbeitgeber bekannt gegeben hat. ob der festgestellte Kündigungsgrund ein „wichtiger Grund“ im Sinne des § 626 BGB ist. Bei fehlendem Zusammenhang darf das Integrationsamt insbesondere nicht prüfen. gilt die Zustimmung als erteilt (die sog. dann beginnt erst zu diesem Zeitpunkt die genannte Antragsfrist. auch mündlich oder telefonisch. Ein wichtiger Grund ist vielmehr nur aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung festzustellen. In anderen Fällen können die Herauslösung aus der bisherigen Arbeitsumgebung und die Umsetzung auf einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz ein geeignetes Mittel sein. um es erst gar nicht zu einem Kündigungsschutzverfahren kommen zu lassen. Das Ermessen des Integrationsamtes ist dagegen nicht eingeschränkt. dass das betriebliche Integrationsteam – insbeSchwerbehindertensondere die vertretung – frühzeitig tätig wird. Erklärungsfrist für die Kündigung: Nach § 626 Abs. Auch das Integrationsamt kann hier im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben oder im Rahmen der Prävention eingeschaltet werden. B. Etwas anderes gilt nur bei besonders schweren Verstößen. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe im Sinne von § 626 BGB. wenn es einen Zusammenhang zwischen Kündigung und Behinderung feststellt. Die Beweiserhebung ist Sache des Arbeitsgerichts.Fachlexikon 71 nimmt lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung vor. wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen Betriebseinschränkung ist. Es gibt auch Kündigungsgründe. Unter Umständen können die Schwierigkeiten schon durch eine ernste Aussprache mit dem schwerbehinderten Menschen beseitigt werden. Bevor Pflichtwidrigkeiten im Leistungsund Verhaltensbereich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. z. dass sein Verhalten gebilligt wird. die zu dem Ergebnis führt. da der Arbeitnehmer hier von vornherein nicht damit rechnen kann. dass anstelle der außerordentlichen Kündigung eine ordentliche Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. eine formelle Abmahnung auszusprechen. muss grundsätzlich zunächst eine Abmahnung erfolgt sein. dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer bis zur ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. die und Krankheit. In diesem Fall trifft es wie bei der beantragten Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eine Entscheidung im Rahmen seines Ermessens unter Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des betroffenen schwerbehinderten Menschen. Vorbeugende Maßnahmen: Insgesamt ist es notwendig. Wenn trotz aller Bemühungen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht zumutbar ist. kann im Kündigungsschutzverfahren unter Umständen erreicht werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten kommt der Arbeitgeber nicht umhin. 2 BGB kann der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der für die Kündigung maß- A . die als wichtiger Grund nur für eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist in Betracht kommen. Wegen des vorgeschalteten Kündigungsschutzverfahrens beim Integrationsamt ist diese Frist vielfach nicht einzuhalten. § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). ist auszusetzen (§ 95 Abs. 5 SGB IX. dass die Kündigung auch nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann. nach Beendigung des Streiks oder einer Aussperrung wieder einzustellen. Aussetzung einer Entscheidung / eines Beschlusses Bei der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung sind unter bestimmten Voraussetzungen Entscheidungen des Arbeitgebers und Beschlüsse des Betriebsrats oder des Personalrats auszusetzen. Die Vorschrift setzt ein entsprechendes Kündigungsrecht des Arbeitgebers voraus. Innerhalb von 7 Tagen ist die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nachzuholen und anschließend entscheidet der Arbeitgeber endgültig. B. die dieser ohne die erforderliche Beteiligung Ausweis Schwerbehindertenausweis Ausweismerkzeichen Schwerbehindertenausweis Ausweisverordnung Schwerbehindertenausweis . die nur noch geringe praktische Bedeutung hat. nach Erteilung der Zustimmung durch das Integrationsamt erklärt wird. der Schwerbehindertenvertretung getroffen hat. ob sie auf diesem Weg einen anderen Beschluss erreichen kann. § 39 BPersVG). 3 BetrVG. d.h. Entscheidung des Arbeitgebers: Die Durchführung oder Vollziehung einer Entscheidung des Arbeitgebers. Danach sind schwerbehinderte Menschen.72 Außerordentliche Kündigung gebenden Tatsachen erklären. Die Schwerbehindertenvertretung sollte sich allerdings überlegen. 6 SGB IX zu erwähnen. zur Umsetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers und versäumt er die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. 4 Satz 2 SGB IX. denen lediglich aus Anlass eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist. wenn sie den Beschluss als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer erachtet oder wenn der Arbeitgeber sie in der Angelegenheit nicht beteiligt hat (§ 95 Abs. ohne schuldhaftes Zögern. Beschluss des Betriebsrats oder des Personalrats: Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss des Betriebsrats oder des Personalrats auszusetzen. Deshalb bestimmt § 91 Abs. wenn sie unverzüglich. das nach der heutigen Rechtsprechung nur noch bei rechtswidrigem Streik besteht. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. dann muss er von sich aus die tatsächliche Durchführung der Umsetzung zurückstellen. Bei Streik und Aussperrung: Schließlich ist noch die Sonderregelung des § 91 Abs. Fachlexikon 73 Barrierefreies Bauen Der Fachnormausschuss Bauwesen in Berlin hat zum barrierefreien Bauen vier DIN-Blätter erarbeitet (Lieferung durch Beuth-Vertrieb GmbH, Köln): • DIN 18024 Teil 1 „Barrierefreies Bauen, Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze, Planungsgrundlagen“ • DIN 18024 Teil 2 „Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen” • DIN 18025 Teil 1 „Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer” • DIN 19025 Teil 2 „Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen, Wohnungen für Blinde und wesentlich Sehbehinderte” Das Bauordnungsrecht der Länder enthält inzwischen Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass vor allem öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen für behinderte Menschen, alte Menschen und Mütter mit Kleinkindern nutzbar sind. In Verbindung mit üblichen Hinweisen soll – wenn sinnvoll – auf behinderungsgerechte Wege mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol hingewiesen werden. Für die behinderungsgerechte Gestaltung öffentlicher Gebäude geben zum Teil die Länder finanzielle Hilfen. Über mögliche Erleichterungen im sozialen Wohnungsbau informieren die örtlichen Wohnungsbauförderungsämter. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe sind Wohnungshilfen für berufstätige schwerbehinderte Menschen möglich soweit kein vorrangiger Anspruch gegenüber einem anderen Leistungsträger besteht. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegt in aller Regel ein vorrangiger Anspruch gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger vor (§ 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX). Bauliche Maßnahmen im Betrieb und am Arbeitsplatz können gefördert werden, wenn dadurch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ermöglicht oder erleichtert wird (vgl. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben). Im Einzelfall geben auch Rehabilitationsträger finanzielle Hilfen. B Barrierefreiheit Das Ziel der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft (§ 1 SGB IX) erfordert zugleich, dass Barrieren beseitigt werden, die dieser Teilhabe im Wege stehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dies betrifft nicht nur eine rollstuhlgerechte Gestaltung z. B. von öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Körper- 74 Barrierefreiheit behinderungen, sondern in gleicher Weise z. B. die Beseitigung von Kommunikationsbarrieren für Menschen mit Sinnesbehinderungen ( Blindheit und Sehbehinderungen, Hörschädigungen) oder mit einer geistigen Behinderung. Barrierefreiheit in diesem umfassenden Verständnis bezieht sich z. B. auf das barrierefreie Bauen oder die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Rehabilitationseinrichtungen, den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und schließt auch die Gestaltung und den technischen Aufbau von Webseiten ein. Die Barrierefreiheit ist Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Am 17.07.2002 wurde darüber hinaus eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) vom Bundesministerium des Innern und dem damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Sie legt fest, dass ab dem 01.01.2006 alle Angebote an Informationstechnik der Behörden der Bundesverwaltung, z. B. Internetauftritte, auch für behinderte Menschen zugänglich sein müssen. Beispiele für Anforderungen an barrierefreie Internetangebote: • Blinde Menschen können keine Grafiken und Bilder mit der Braillezeile ertasten oder mittels der Sprachausgabe hören. Das heißt: Alle Informationen sollten auch als Text vorhanden sein. • Sehbehinderte und farbenblinde Menschen können schwache Farbkontraste und kleine Schriftgrößen nicht wahrnehmen. Deshalb benötigen sie individuell einstellbare Schriftgrößen und deutliche Farbkontraste, insbesondere zwischen Text und Hintergrund, für die Nutzung von Webseiten. • Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und blinde Menschen können die Computermaus nicht benutzen und sind daher darauf angewiesen, die Webseite mit der Tastatur zu bedienen. Deswegen sollten Schaltflächen, Menüleisten und Eingabefelder auf der Webseite mit der Tastatur zu bedienen sein. Außerdem sollte die Webseite in der individuellen Geschwindigkeit nutzbar sein, ohne dass Zeitbeschränkungen zum automatischen Abbruch von Vorgängen führen. • Für gehörlose oder hörgeschädigte Menschen sollten Audio- und Videodateien im Internet durch beschreibende Texte ergänzt werden. • Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung benötigen eher kurze Texte in einer klaren und leicht verständlichen Sprache. Davon profitieren auch gehörlose Menschen, die mit Gebärden kommunizieren und für die die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist. Daneben können graphische Elemente die schriftlichen Informationen sinnvoll ergänzen. Eine wiederkehrende, sinnvolle Struktur des Seitenaufbaus, der Navigation und der Inhalte erleichtert die Orientierung innerhalb der Webseite. Fachlexikon 75 Beauftragter des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat einen Beauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt (§ 98 SGB IX). Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung besteht und trifft auch dann zu, wenn nur ein schwerbehinderter Mensch oder wenige schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Der Beauftragte des Arbeitgebers übernimmt nicht die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers; seine Hauptaufgabe ist vielmehr die Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Nach Möglichkeit soll der Beauftragte selbst schwerbehindert sein. Es können – z. B. bei Unternehmen oder Verwaltungen mit Stufenvertretungen – auch mehrere Beauftragte bestellt werden. Der Arbeitgeber hat die Bestellung eines Beauftragten dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Für die Schwerbehindertenvertretung ist der Beauftragte des Arbeitgebers Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe. Der Beauftragte des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat bilden das betriebliche Integrationsteam. Gemeinsam kümmern sie sich um die Einstellung und behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungspflicht Rahmen der und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Schon im Eigeninteresse des Arbeitgebers achtet der Beauftragte auf optimale Arbeitsbedingungen der behinderten Menschen. Dabei nutzt er die Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes (vgl. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben). Der Beauftragte des Arbeitgebers und Schwerbehindertenvertretung die sind die Verbindungspersonen zum Integrationsamt und zur Bundesagentur für Arbeit (§ 99 Abs. 2 SGB IX). B Beendigung des Arbeitsverhältnisses Es gibt verschiedene Arten der Beendigung (Auflösung) des Arbeitsverhältnisses. Für den schwerbehinderten Arbeitnehmer ist diese Entscheidung auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz nach dem SGB IX von Bedeutung. Kündigung durch den Arbeitgeber: Da das SGB IX den Schutz vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezweckt, die ohne oder gegen den Willen des schwerbehinderten Arbeitnehmers geschieht, bedarf grundsätzlich nur die Kündigung durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens (§ 95 SGB IX). Der schwerbehinderte Arbeitnehmer ist dagegen in seiner Entscheidung frei, das Arbeitsverhältnis durch eigene Kündigung aufzulösen. 76 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag: Das Arbeitsverhältnis kann auch einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden. Es handelt sich hierbei um einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung enden lässt. Abwicklungsvertrag: Eine vom Aufhebungsvertrag zu unterscheidende Form einvernehmlicher Absprachen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Abwicklungsvertrag. Eigene Kündigung: Durch die eigene Kündigung des Arbeitsverhältnisses wie auch durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags können dem schwerbehinderten Arbeitnehmer Rechtsnachteile entstehen. Denn er verzichtet dadurch freiwillig auf den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX, und es können Nachteile entstehen durch die Sperrzeit für Arbeitslosengeld. Deshalb sollte sich der schwerbehinderte Mensch in den genannten Fällen unbedingt vorher von seiner Schwerbehindertenvertretung, dem Integrationsamt oder der Agentur für Arbeit beraten lassen. Dies gilt auch für Massenentlassungen in Verbindung mit Sozialplänen, in denen häufig als Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Aufhebungsvertrag vorgesehen ist (vgl. dazu § 90 Abs. 1 Nr. 3a SGB IX). Befristete Arbeitsverträge: Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Befristungen sind nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) möglich. Beendigungsschutz: Arbeitsverträge, deren Auflösung an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses geknüpft sind, enden ohne Kündigung mit dem Eintritt des Ereignisses, z. B. mit Ende des Monats, in dem eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wird. Ausnahmsweise bedarf es auch hier der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn durch den Eintritt • einer teilweisen Erwerbsminderung, • der Erwerbsminderung auf Zeit, • der Berufsunfähigkeit oder • der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung enden soll ( Beendigungsschutz, § 92 SGB IX). Anfechtung: Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung gegenüber dem Vertragspartner gelöst werden, wenn ein Anfechtungsgrund (z. B. arglistige Täuschung) vorliegt. Der Arbeitgeber bedarf hierzu keiner Zustimmung. Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer Anfechtung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig vorher zu hören. Daneben sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen zu beachten. Fachlexikon 77 Beendigungsschutz, erweiterter Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) schützt grundsätzlich vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (§ 85 SGB IX); hier ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ( Kündigungsschutzverfahren). Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung des Arbeitgebers wegen des Anspruches des schwerbehinderten Menschen auf eine Rente durch TarifBetriebsvereinbarung oder vertrag, konkrete Absprache im Einzelarbeitsvertrag vorgesehen ist. Entsprechende Regelungen finden sich insbesondere in Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst, vor allem im TVöD oder TV-L (§ 33), vereinzelt auch in der privaten Wirtschaft. Im öffentlichen Dienst endet nach § 33 TVöD und gleichlautenden Tarifvorschriften das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung nur bei der Gewährung von Dauerrenten. Darüber hinaus können Angestellte im Geltungsbereich des TVöD, die teilweise erwerbsgemindert sind, seit dem 01.01.2002 innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides schriftlich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen. Ist die Weiterbeschäftigung möglich, endet das Beschäftigungsverhältnis nicht. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (früher: Berufsunfähigkeit) auf Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und lebt nach Ablauf der Befristung in vollem Umfang wieder auf (§ 33 Abs. 2 TVöD). Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit werden nur noch gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen am 31.12.2000 vorgelegen haben. Nach aktuellem Recht wird nur noch zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Zustimmung: Bei Ausscheiden des schwerbehinderten Menschen wegen teilweiser Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit sieht das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) einen erweiterten Beendigungsschutz vor (§ 92 SGB IX). Hier muss die Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeholt werden. Der erweiterte Beendigungsschutz des § 92 SGB IX ist auf die gesetzlich genannten Fälle beschränkt; d.h. die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung wegen der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer oder Erwerbsunfähigkeit auf Dauer endet. Im Geltungsbereich des TVöD/TV-L ist die Zustimmung des Integrationsamtes nur dann erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Dauer endet (§ 33 Abs. 2 TVöD). Bei automatischem Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit von schwerbehinderten Dienstordnungsan- B 78 Beendigungsschutz, erweiterter gestellten wird § 92 SGB IX analog angewandt. Im Zustimmungsverfahren wird geprüft, ob der schwerbehinderte Mensch durch Änderung der Arbeitsbedingungen, durch Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder durch andere Maßnahmen weiterbeschäftigt werden kann. Bei Eintritt einer vollen Erwerbsminderung auf Zeit bzw. Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ist zu klären, ob es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, mit der Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsplatzverhältnis jedenfalls so lange zu warten, bis nach Ablauf der zeitlichen Frist eine Aussage über die weitere Arbeitsfähigkeit des schwerbehinderten Beschäftigten getroffen werden kann. beitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch die notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter IntegrationsfachMenschen durch dienste. Das Integrationsamt soll außerdem darauf Einfluss nehmen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden. Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Folgende beispielhaft aufgeführte Hilfen kommen in Betracht: Leistungen an schwerbehinderte Menschen (siehe Leistungsübersicht ab S. 281) • Persönliche Hilfen: Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei persönlichen Schwierigkeiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Umsetzungen, bei Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber, bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur psychosozialen Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen. Befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes (§ 102 Abs. 1 SGB IX). Sie soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können, • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Ar- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit) Beratung im Einzelfall • • Beratung bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung Beratung bei der Einführung eines • Betrieblichen Eingliederungsmanagements • Mithilfe zur Lösung von Konflikten Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen: Entsprechende Einrichtungen können im Rahmen der Integrationsfachdienste an der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten. Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes. • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener. bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen. wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind. Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft. Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie für eine notwendige Arbeitsassistenz. Kontinuität der Beratung und Betreuung: Die Begleitende Hilfe im Ar- B Leistungen an den Arbeitgeber (siehe Leistungsübersicht ab S. 270) • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen. die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind (§ 27 SchwbAV). bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht. • Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte. der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch: • Bildungs. Wohnungshilfen zur Beschaffung. Information über Lösungsmöglichkeiten. Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung. • Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.und Informationsangebote (vgl.Fachlexikon 79 • Finanzielle Leistungen: Technische Arbeitshilfen. Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen. Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams: Die Schwerbehindertenvertretung. schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter bis zu 25 Jahren. Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. • Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener . und kommunaler Ebene zu geben. Notwendigkeit ständiger Schwerbehindertenausweis Behinderte Frauen Frauen. diejenige Stelle. Leistungen vorläufig zu erbringen. Mit Inkrafttreten des novellierten SGB IX zum 01.2004 wurde dem Integrationsamt wieder die Möglichkeit eingeräumt. Viele Kommunen haben ebenfalls Behindertenbeauftragte ernannt. Das Integrationsamt soll stets als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen. 6). auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger dar. die Arbeitgeber und das Integrationsteam zur Verfügung stehen. technische.05. Aufgaben: Die Behindertenbeauftragten sehen es vor allem als ihre Aufgaben an. Eine Aufstockung der Leistungen der Rehabilitationsträger durch Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist nicht zulässig ( Aufstockungsverbot). Die Integrationsämter haben deshalb besondere Fachdienste eingerichtet. Dabei sind oft schwierige behinderungsspezifische.80 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beitsleben beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Landes. dort „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen” genannt. Zuständigkeit des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger: Die Leistungen persönlicher und finanzieller Art stellen eine individuelle. Sie bringen dabei die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von behinderten Menschen sowie Anregun- . wie zu verfahren ist. ob das Integrationsamt oder ein Rehabilitationsträger zuständig ist. Stadtverwaltung). Die Vorschrift über die Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (§ 15 SGB IX) findet auf das Integrationsamt keine Anwendung. aber auch die jeweiligen Parlamente über die besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten Menschen zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf Bundes-. Für diesen Fall regelt die Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX).oder Landesregierung. der sie zugeordnet sind (z. Bundes. organisatorische Probleme zu lösen. B. und bei sehr vielen Landesregierungen. wenn die unverzügliche Erbringung der Leistung erforderlich ist (§ 102 Abs. Begleitung. Bei finanziellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann es im Einzelfall zweifelhaft sein. behinderte Behindertenbeauftragte In den letzten Jahren ist eine neue Form der Interessenvertretung sowie der Politikberatung zugunsten behinderter Menschen entstanden: Behindertenbeauftragte gibt es bei der Bundesregierung. Sein Ziel ist es. Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen zu verstehen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen (vgl. und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen (vgl. Um das Ziel der Barrierefreiheit zu erreichen. wurden weiterhin verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-. Inhaltliche Schwerpunkte des BGG sind u. B. Die Behindertenbeauftragten sind zugleich auch Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache zu (vgl.a. § 6 BGG). die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Barrierefreiheit ist das Kernstück des Gesetzes. die Beseitigung räumlicher Barrieren für Menschen. die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.: • die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr • die Herstellung von Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren von Bundesbehörden • das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen B Behindertengleichstellungsgesetze Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes ist seit dem 27. Barrierefreiheit bedeutet.04. a. Unter gestalteten Lebensbereichen sind u. Publikationen in einfacher Sprache für Menschen mit geistiger Behinderung. 2 BGG). Zur Barrierefreiheit tragen bei: z. ohne besondere Erschwernisse . § 7 Abs.2002 in Kraft. a. § 4 BGG). Verkehrsmittel.und Hochschulrahmengesetz geändert.Fachlexikon 81 gen von Behindertenverbänden und Wohlfahrtsverbänden ein. Mit der Verpflichtung zur Barrierefreiheit trägt das BGG dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes Rechnung: Die Träger öffentlicher Gewalt dürfen behinderte und nicht behinderte Menschen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandeln und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (vgl. § 1 BGG). Luftund Nahverkehr sowie u. das Gaststätten. die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die Kommunikation mittels Gebärdensprachdolmetscher. technische Gebrauchsgegenstände. dass alle gestalteten Lebensbereiche für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise. bauliche Anlagen. die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen in Gang zu setzen. Vereinbarungen zwischen Verbänden und Unternehmen geschlossen werden. Sie regeln Bereiche und Vorschriften des Landesrechts. barrierefreie Gestaltung von Webseiten nach der BITV) • Erleichterungen bei Bundestags. B. Sie haben einen Anspruch darauf.bzw. Die Inhalte der Zielvereinbarungen werden von den Vertragspartnern frei verhandelt und ausgestaltet. Vordrucken und Bescheiden in für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbarer Form • die Barrierefreiheit ihrer Internetangebote • die Einführung eines Verbandsklagerechts • Regelungen zum Wahlrecht. Landesgleichstellungsgesetze sind in fast allen Bundesländern in Kraft getreten. Die am Abschluss beteiligten Vertragsparteien sind an die Zielvereinbarung gebunden. Nach Inkrafttreten des BGG haben sich die Länder eng an den Inhalten des Bundesgesetzes orientiert. die den Beteiligten ermöglichen. durch barrierefreie Wahllokale und Stimmzettelschablonen) Zielvereinbarungen: Zur Herstellung von Barrierefreiheit dient das mit dem BGG geschaffene neue Instrument der Zielvereinbarung. insbesondere auch ihrer Gebäude • die Gewährung von Gebärdensprachdolmetschern und anderer Kommunikationshilfen • die Bereitstellung von öffentlichrechtlichen Verträgen. B. das Schul. Dies betrifft insbesondere: • für Behörden des Landes und der Gemeinden geltende Regelungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern • die Verpflichtung der Behörden zur Barrierefreiheit innerhalb ihrer Verwaltung. wenn rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit fehlen. B. die Einführung von Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen . Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen. z. Verhandlungspartner sind Unternehmen oder Unternehmensverbände und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anerkannte Verbände.und Kommunalbehörden.82 Behindertengleichstellungsgesetze • die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik (z. für das Verwaltungsverfahren der Landes. z.und Europawahlen (z. das Hochschulrecht und auch für den öffentlichen Personennahverkehr. das Bauordnungsrecht. B. Verhandlungen über Zielvereinbarungen sind dem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Zielvereinbarungsregister unter Benennung von Verhandlungsparteien und Verhandlungsgegenstand anzuzeigen. So können. die Interessen behinderter Menschen vertreten. Die Behindertenverbände haben ein besonderes Verbandsklagerecht (§ 63 SGB IX).und fachübergreifende einheitliche Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustands und der Behinderung einer Person sowie der Beeinträchtigung der Aktivitäts. und sie sind Träger von Rehabilitationseinrichtungen. Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihre Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichter tätig.und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten. des Behindertensports. Sie nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Gesprächspartner der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen. Landesund kommunaler Ebene ein. Die Behindertenverbände befassen sich mit der Förderung des behinderungsgerechten Wohnungs. Sozial. Die großen Behindertenverbände – wie z.und Siedlungswesens ( barrierefreies Bauen). der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) – bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss.und Teilhabemöglichkeiten und der relevanten Kontextfaktoren.und Beratungsgremien auf Bundes-. B. ob die genannten Beeinträchtigungen angeboren. B Behinderung Das SGB IX definiert den Begriff der Behinderung als Ausgangspunkt für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (§ 2 Abs. um die organisierte Selbsthilfe behinderter Menschen zu fördern. Dabei spielt es keine Rolle. Menschen sind danach behindert. ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. danach können sie in Form einer gesetzlichen Prozessstandschaft an Stelle und mit dem Einverständnis von behinderten Menschen deren Rechte geltend machen.Fachlexikon 83 Behindertenverbände Behindertenverbände sind Organisationen. Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit sind Die Begriffsdefinition des SGB IX folgt der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit. die parteipolitisch und konfessionell neutral die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. . wenn ihre körperliche Funktion. 1 SGB IX). die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH). die mit beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen zu tun haben. Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-. Dies gilt auch für Hilfestellungen bei einem Rechtsstreit vor Gericht. Die ICF enthält eine länder. Sie sind vertreten im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in den Beratenden Ausschüssen für behinderte Menschen und in den Wi- derspruchsausschüssen bei den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit. geistigen Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit zu verstehen.und umfeldabhängig verstanden.und Rehabilitationsrecht an den wirklichen oder vermeintlichen Defiziten körperlicher. Sofern für einzelne Leistungen besondere Regelungen getroffen sind. richtet sich gemäß § 7 SGB IX nach dem für den Rehabilitationsträger jeweils einschlägigen speziellen Leistungsrecht. Behinderung und Schwerbehinderung: Eine förmliche. bauen sie auf der generellen Definition der Behinderung in § 2 SGB IX auf. Behinderung wird damit individuell sowie insbesondere auch situations. Eine drohende Behinderung liegt vor. Blindheit).84 Behinderung Bisher orientierte sich der Begriff der Behinderung im Sozial. über einzelne Rehabilitationsverfahren hinausgehende Status-Feststellung der Behinderung und ihres Grades (GdB) ist nur für die Teilhabe besonderen Hilfen zur schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und für die Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) notwendig und von Bedeutung. Ausnahme: Die Schwerbehinderung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der besonderen Hilfen des Schwerbehindertenrechts ist offensichtlich (z. Das bedeutet: Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen – einschließlich einer vorliegenden oder drohenden Behinderung – werden individuell bei der Entscheidung über Leistungen und sonstige Hilfen durch den zuständigen Rehabilitationsträger festgestellt. z. intellektueller und psychischer Art. Einbezogen sind damit auch chronisch kranke sowie suchtkranke Menschen. Die jetzige Begriffsbestimmung im SGB IX (§ 2 Abs. Unter dem für das jeweilige Lebensalter untypischen Zustand im Sinne der genannten Definition ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von normalerweise in dieser Altersgruppe vorhandenen körperlichen Funktionen. B. 1 Satz 1) rückt demgegenüber das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund. 1 Satz 2 SGB IX). wenn eine entsprechende Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. soweit bei ihnen die jeweiligen speziellen gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Feststellung der Schwerbehinderung (§ 69 SGB IX): Nach dem SGB IX stellen die Versorgungsämter oder die nach dem Landesrecht bestimmten Be- . Dabei wird auf objektive Anhaltspunkte – etwa den bisherigen Verlauf der gesundheitlichen Entwicklung – und ärztliche Bewertungen und Prognosen abzustellen sein. Behinderung als Leistungsvoraussetzung: Ob bei einer vorliegenden oder drohenden Behinderung auch die für Leistungen eines Rehabilitationsträgers geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.B im Sozialhilferecht (§ 53 SGB XII) oder im Arbeitsförderungsrecht (§ 19 SGB III). sondern sind deren Auswirkungen in einem oder mehreren Lebensbereichen. Maßgeblich ist nicht die Schädigung bzw. Beeinträchtigung selbst. Eine Schwerbehinderung liegt vor bei einem GdB von mindestens 50 (§ 2 Abs. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung wird als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 wiedergegeben. ob eine Behinderung vorliegt. Der GdB und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen werden im Schwerbehindertenausweis bescheinigt. Der Beirat besteht aus 48 Mitgliedern. Die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen sind bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB) zu berücksichtigen (§ 69 Abs. Ebenso können geistige Behinderungen in Verbindung mit körperlichen Behinderungen auftreten. 3 SGB IX). Je nach Art der Schädigungen und ihrer Auswirkungen wird zwischen verschiedenen Behinderungsarten unterschieden. können angeboren. Sie können unabhängig voneinander be- stehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. B. geistigen und seelischen Behinderungen sind jedoch kaum möglich. B Behinderungsarten Anfallsleiden/Epilepsie Blindheit und Sehbehinderungen Chronische und innere Erkrankungen Geistige Behinderung Hörschädigungen Lernbehinderung Schädigungen der Gliedmaßen Schädigungen des Skelettsystems Schädigungen des Zentralnervensystems Seelische Behinderungen Suchtkrankheiten Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Der Beirat unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen der Teilhabe behinderter Menschen und bei Aufgaben der Koordinierung (§ 64 SGB IX). denn es können z. Ursachen und Arten der Behinderung: Die Schädigungen und Beeinträchtigungen. Ferner wirkt er mit bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds. aufgrund starker körperlicher Einschränkungen auch seelische Probleme entstehen oder umgekehrt. Eindeutige Abgrenzungen zwischen körperlichen. 3 SGB IX).Fachlexikon 85 hörden fest. die eine Behinderung ergeben. Eine Gleichstellung ist möglich bei einem GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 (§ 2 Abs. die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit sein. Entscheidungen über die Vergabe dieser Mittel trifft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund von Vorschlägen des Beirats. Mehrfachbehinderung: Oft treffen bei Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Behinderung mehrere Behinderungen zusammen. und zwar aus Vertretern der Arbeitneh- . Die Feststellung richtet sich nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit. 2 SGB IX). der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. diese körperlich und geistig-seelisch zu bewältigen. Bringt der schwerbehinderte Beschäftigte im Streitfall Tatsachen vor. Renten. der Einrichtungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Ärzteschaft. der Sozialhilfeträger. Leistungsverpflichtet sind die Unfallbzw. geistige oder seelische Gesundheit stellt. 2 SGB IX). die für eine Benachteiligung wegen der Behinderung sprechen. 1 Nr. der Arbeitgeber. Die Belasder tungserprobung ist typischerweise eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation. der Arbeitgeber muss darlegen. zu Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz (vgl. dass die unterschiedliche Behandlung auf Tatsachen zurückzuführen ist.und Unfallversicherungen. Es gibt folglich Überschneidungen mit der Abklärung der beruflichen Eignung (Eignungsfeststellungsmaßnahme) und Arbeitserprobung. 7 SGB IX). Sie umfasst oft aber auch Analysen zu den intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen. die nicht in der Behinderung liegen. der Länder. der gesetzlichen Kranken-. § 26 Abs. Benachteiligungsverbot Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 81 Abs. Das heißt. 1 SGB VI) und – nachrangig – die Krankenkassen (§ 42 SGB V). der Bundesagentur für Arbeit. so obliegt dem Arbeitgeber die Beweislast.86 Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen mer. Die Belastungserprobung dient vor allem der Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. 2 Nr. Mit der Belastungserprobung wird zum Abschluss der medizinischen Rehabilitation eine Beziehung hergestellt zwischen der Arbeitsbelastung (Arbeitsanforderungen) und der Fähigkeit des einzelnen Menschen. Die im Einzelnen geltenden Bestimmungen sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Profilmethode). . der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften. der Integrationsämter. zur psychischen Belastbarkeit. Rechtsanspruch auf Entschädigung: Kommt es bei der Begründung eines Be- Belastungserprobung Es handelt sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation (vgl. der Behindertenorganisationen. Sie kann insbesondere auch Hinweise zur (stufenweisen) Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern. Rentenversicherungsträger (§ 27 Abs. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist allerdings dann zulässig. 7 SGB VII und § 15 Abs. wenn eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der von dem schwerbehinderten Menschen auszuübenden Tätigkeit betrifft und diese Tätigkeit bestimmte Anforderungen an die körperliche. wo auf den beruflichen Aufstieg ein Rechtsanspruch besteht. Einen Anspruch auf Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber begründet der Entschädigungsanspruch nicht. Sie beraten Arbeitgeber. kann kein Anspruch auf eine Entschädigung in Geld erhoben werden. 4 AGG).oder Beschäftigungsverhältnis einzulösen. • schwerbehinderte Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen ( Wohnungshilfen) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge ( Kraftfahrzeughilfe) zu unterstützen sowie Seminare und Bildungsangebote für • Schwerbehindertenvertretungen. Dabei ist Maßstab für die Höhe der Entschädigung das Einkommen gemessen in Monatsverdiensten. Seminare und Öffentlichkeitsarbeit). Aufgaben: Die Beratenden Ingenieure haben im Wesentlichen die Aufgabe. V. Vielmehr ist dann der Anspruch auf beruflichen Aufstieg im laufenden Arbeits. B Beratende Ingenieure Die Beratenden Ingenieure bilden einen der Fachdienste der Integrationsämter. dann kann der benachteiligte schwerbehinderte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.Fachlexikon 87 schäftigungsverhältnisses zu einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot. Beruflicher Aufstieg: Ein Entschädigungsanspruch besteht auch hinsichtlich des beruflichen Aufstiegs. Betriebs. Integrationsteam sowie andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasste Personen in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung und unterstützen sie durch die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Problemfällen. wenn auf den Aufstieg kein Anspruch besteht. begrenzt auf höchstens 3 Monatsverdienste (§ 81 Abs. schwerbehinderte Menschen und das betriebliche .und Personalräte. m. Die Frist beginnt ab Unterrichtung des schwerbehinderten Bewerbers über die Ablehnung (§ 15 Abs. 2 SGB IX i. • behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen zu ermitteln. In den Fällen. Für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruches gilt eine Frist von 2 Monaten. Beauftragte des Arbeitgebers und andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben und Dienststellen befasste Mitarbeiter durchzuführen (vgl. die eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen. das der schwerbehinderte Bewerber bei dem Arbeitgeber auf der zur Besetzung anstehenden Stelle hätte erzielen können. bei der Schaffung neuer Arbeitsplät• ze für schwerbehinderte Menschen mitzuwirken. Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld • durch Vorschläge zu technischen/ organisatorischen Maßnahmen (wie Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Einsatz technischer Arbeitshilfen) an die Behinderung des Mitarbeiters anzupassen. 2 AGG). § 15 Abs. der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie (vor allem über Art und Auswirkung von Behinderungen in Bezug auf den Arbeitseinsatz in körperlicher. a. Kündigungsschutz nehmen sie Im fachtechnisch-gutachterlich zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung. a. Arbeitsmedizinern und Psychologen. der Ausbildungs. geistiger und psychischer Hinsicht). . Beratender Ausschuss für behinderte Menschen Bei jedem Integrationsamt sowie bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen. Erforderliche Kenntnisse und Kooperation: Die weit gefächerte Tätigkeit der Beratenden Ingenieure erfordert neben dem ingenieurspezifischen Wissen Kenntnisse der Ergonomie. bei der Berufsberatung. ferner Kenntnisse der Arbeitssicherheit und der Betriebswirtschaft. Beim Integrationsamt hat der Ausschuss nach § 103 SGB IX die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und bei der Vergabe der Ausgleichsabgabe mitzuwirken. Auch bei den Agenturen für Arbeit besteht ein Technischer Fachdienst. Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Arbeits. der Arbeitgeber sowie der Behindertenverbände an. Sie arbeiten eng mit dem betrieblichen Integrationsteam. B. Vertreter der Arbeitnehmer. -gestaltung und -schaffung. der Arbeitsplatzeignung. wie z. Die Beratenden Ingenieure wirken an den Entscheidungen der Integrationsämter über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit (Zuwendungen an Arbeitgeber. betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsmittelgestaltern sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und Dienststellen zusammen.und Berufsförderung behinderter Menschen. zu klären und entsprechende Maßnahmevorschläge zu erarbeiten sind. der beruflichen Qualifikationsanforderungen usw. schwerbehinderte Arbeitnehmer und Einrichtungen der Arbeits. Werkstätten für behinderte Menschen. Die Beratenden Ingenieure arbeiten nach QUASI. Der Ausschuss der Bundesagentur für Arbeit wirkt nach § 105 SGB IX bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützend mit. soweit dabei Fragen vor allem der Ergonomie. Dessen Beratende Ingenieure unterstützen die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit u.und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung.88 Beratende Ingenieure Weitere Aufgaben sind fachtechnische Hilfestellungen bei der Schaffung. Ihm gehören u.und Berufsförderung behinderter Menschen). einem Handbuch zur Qualitätssicherung in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2000. 1 SGB III). Art und Dauer . wenn sie nach längerer Tätigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausüben können. Ziel dieser Maßnahmen ist es. Neigung und bisherige Tätigkeiten des behinderten Menschen sowie die Lage und Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. beim Kündigungsschutz nachgebildet. B. Eignungsfeststellungsmaßnahmen Eignungsfeststellungsmaßnahmen dienen der Klärung der individuellen Voraussetzungen bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 Abs. 4 SGB IX). Hier sind besonders die §§ 19 und 97 – 115 SGB III zu beachten. gemeinsam mit dem behinderten Menschen ohne feststehendem Berufsziel eine Berufswegplanung zu erarbeiten. Hierbei werden Eignung. 4 SGB IX). Die Berufsberatung und Berufsorientierung von behinderten Menschen ist ein zentraler Teil des umfassenden Beratungsauftrags der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse aus dem Beratungsprozess werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt. besteht in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland für Bergleute ein besonderer Schutz. B Berufliche Ersteingliederung Die Berufliche Ersteingliederung ist ein wesentlicher Teil der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Dabei sind individuell Neigung. der Eignungsfeststellungsmaßnahme werden mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist die möglichst vollständige und dauerhafte Eingliederung junger behinderter oder von einer Behinderung bedrohten Menschen am allgemeinen Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt.Fachlexikon 89 Bergmannsversorgungsschein Wegen der besonderen Belastungen. mit denen die Integration dauerhaft gewährleistet wird. Dieser Schutz ist in den jeweiligen Landesgesetzen über einen Bergmannsversorgungsschein enthalten und dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) z. In den meisten Fällen der beruflichen Ersteingliederung behinderter Menschen ist die Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) zuständiger Rehabilitationsträger und damit das SGB III ( Arbeitsförderung) anzuwenden.1 SGB IX) festgelegt. Eignung und Leistungsfähigkeit der jungen Menschen sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (§ 31 Abs. die der bergmännische Beruf mit sich bringt. Bei der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe werden Inhaber des Bergmannsversorgungsscheines auf einen Pflichtplatz angerechnet (§ 75 Abs. auch wenn keine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist. Dazu gehören insbesondere die Einlei- Berufliche Eignung. berufliches Fortkommen). 2 Nr. wenn man in der Lage ist. Durch die Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit Schulen und Eltern lässt sich frühzeitig der individuelle Förderbedarf genau feststellen. die Realisierung einer betrieblichen Aus.bzw. zu erweitern. Sofern im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungs- . 1a und 1b SGB IX). Zur Feststellung der beruflichen EigArbeitserprobung nung kann eine oder eine Eignungsfeststellung erforderlich sein. Rehabilitationseinrichtungen ( Berufsbildungswerke). im Betrieb eine verantwortliche Position zu übernehmen.oder Weiterbildung. Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Integrationsämter können die berufliche Ersteingliederung und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht ab S. insbesondere seelisch ( seelische Behinderung) und lernbehinderter Jugendlicher ( Lernbehinderung) (§ 110 Abs. wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt und deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf erlernt werden muss. berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten.90 Berufliche Ersteingliederung tung von Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Sie unterstützen insbesondere auch schwerbehinderte Schulabgänger und begleiten die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter. auch als Fortbildung bezeichnet. die Einleitung von Maßnahmen in nicht behindertenspezifischen Bildungseinrichtungen oder von behinderungsspezifischen Maßnahmen in speziellen Bildungs. • Umschulung: Zum Beispiel. In Fragen der technischen Arbeitshilfen und der behinderungsgerechten Ausstattung von Ausbildungsund Arbeitsplätzen stehen die Technischen Berater der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann.oder Weiterbildung. wenn wichtige Zusatzqualifikationen benötigt werden. 270). der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (vgl. wenn man seinen Beruf nur dann weiter ausüben kann. dient dazu. Für die Berufsberatung und die Berufsorientierung in den Schulen können die Agenturen für Arbeit auch die Integrationsfachdienste beauftragen. der Vorbereitung auf eine Aus. Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung. • Aufstiegsweiterbildung: Zum Beispiel. Hierzu zählen etwa Aufstiegslehrgänge in der Wirtschaft oder Laufbahnlehrgänge im öffentlichen Dienst. Es gibt folgende Formen der Weiterbildung: • Anpassungsfortbildung: Zum Beispiel. m. Sofern notwendig. Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden (§ 102 Abs. einer Umschulung ( berufliche Weiterbildung) erforderlich. Diese besondere Verpflichtung der Arbeitgeber zur Förderung des beruflichen Fortkommens schwerbehinderter Beschäftigter Berufliche Wiedereingliederung In vielen Fällen der beruflichen Wiedereingliederung ist für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) zuständig. z. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger (§ 6 SBG IX) geltenden Leistungsgesetzen. § 24 SchwbAV). Ist dies auch durch eine behinderungsgerechte Umgestaltung der Arbeitsumgebung. stehen dafür auch spezielle Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (z.oder Neuorientierung mit den dazu geeigneten berufsfördernden Maßnahmen. kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung. B Berufliches Fortkommen Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen Rechtsanspruch darauf. B. Beruflich wiedereingegliedert werden behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen.Fachlexikon 91 maßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Vorrangiges Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist es. 4 Satz 1 Nr. z. wird eine berufliche Um. Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Der Arbeitgeber hat den einzelnen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten somit umfassend zu fördern. ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit auszuüben und vor einer beruflichen Umoder Neuorientierung stehen. einem Berufsförderungswerk. das bestehende . vgl. die aufgrund gesundheitlicher Probleme. Berufsförderungswerk) zur Verfügung. auch berufliche Weiterbildung). durchgeführt werden. dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. 1e SGB IX i. so beschäftigt zu werden. z. den Einsatz von technischen ArbeitsUmsetzung auf hilfen oder durch einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich. 2 – 3 SGB IX. V. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind. sie sind zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt zu berücksichtigen und ihre Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen soll erleichtert werden (§ 81 Abs. 3 Nr. B. B. technische und kaufmännische Assistentenberufe) fällt unter die Kulturhoheit der Länder (Landesgesetze). Die Ausbildung für anerkannte Ausbildungsberufe muss nach der Ausbildungsordnung erfolgen. Für behinderte Auszubildende sind – im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung – folgende Bestimmungen von besonderer Bedeutung: • Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden. beamtenrechtliche Fürsorgepflicht hinaus.bis langfristig durch entsprechende berufsbegleitende Qualifizierung zu sichern. des § 36 Abs. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung. 3 Satz 1 Nr. 1 Nr. d. die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörgeschädigte Menschen. die u. Pflegeberufe. Sie ist vor dem Hintergrund der erheblichen Vermittlungsprobleme arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sehen und soll dazu beitragen. wenn die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen oder die Führung vorgeschriebener schriftlicher Ausbildungsnachweise nicht erfolgt ist. 2 und 3 BBiG bzw. Behinderte Menschen sind zur Ab• schlussprüfung auch dann zuzulassen. 1 BBiG und § 42 HwO). 1e und § 24 SchwbAV). den zuständigen Fachministerien in Form einer Rechtsverordnung erlassen.bzw. 1 Nr. • Die für die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes zuständigen Stellen (Kammern) sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen (§ 65 Abs. Jugendliche unter 18 Jahren . dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden (§ 4 Abs. die Dauer von Prüfungszeiten. 2 BBiG). oder wenn das Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsver- Berufsausbildung Bundesweite Rechtsvorschriften für alle betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisse (anerkannte Ausbildungsberufe) sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) enthalten. Zu nennen sind hier vor allem die Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen. a. B. 2 und 3 HwO nicht vorliegen. Das Integrationsamt unterstützt dabei schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber durch Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. h. 3 BBiG).92 Berufliches Fortkommen geht über die Beschäftigungspflicht (§ 71 SGB IX) und auch die allgemeine arbeits. Rechtsverbindliche Ausbildungsordnungen werden durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung bzw. Die schulische Berufsausbildung (z. ihren körperlichen Kräften angemessen sind (§ 14 Abs. die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mittel. wenn die Voraussetzungen des § 43 Abs. § 102 Abs. die der Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen (vgl. B. die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gemäß § 68 Abs. kann die Ausbildung behinderter Menschen in beruflichen Rehabilitationseinrichtungen erfolgen (z. die behinderte oder schwerbehinderte Auszubildende beschäftigen. der schwerbehinderte junge Menschen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (z. in die Lehrlingsrolle nicht eingetragen ist. Ausbildungszuschüsse. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung (§ 235a SGB II). • Einem ausbildenden Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber. Leistungen: Arbeitgeber. Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Während der Zeit der Berufsausbildung werden behinderte Jugendliche und junge Erwachsene schwerbehinderten Menschen auch dann gleichgestellt ( Gleichstellung). Nachteilsausgleiche. wird die Beschäftigung im ersten Jahr auf 2 Pflichtplätze angerechnet. 4 SGB IX). genießen schwerbehinderte Auszubildende den besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff. Bei der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe zählen Ausbildungsplätze. bei besonderen Voraussetzungen auf 3 Pflichtplätze angerechnet (§§ 74 und 76 SGB IX).Fachlexikon 93 • • • • • hältnisse bzw. Abweichend von den Ausbildungsordnungen sind besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Auszubildende auf Antrag des behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter möglich (§ 66 Abs. Wenn besondere Hilfen und eine spezifische Betreuung notwendig sind. Da Auszubildende arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen sind. bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtplätze nicht mit. Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb. der einen schwerbehinderten Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung in ein Arbeits. Schwerbehinderte Auszubildende werden zugleich auf 2. 4 SGB IX gleichgestellt sind und unter bestimmten Voraussetzungen Prämien erhalten (§ 26b SchwbAV). B. im Berufsbildungswerk) Teile ihrer Ausbildung in seinem Betrieb absolvieren lässt. • Ein Arbeitgeber. Arbeitgeber können behinderte Men• schen einstellen. Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III). kann sie auf 2 – maximal 3 – Pflichtplätze anrechnen. B Berufsberatung Berufsberatung ist eine im SGB III ( Arbeitsförderung) festgelegte Aufgabe .oder Beschäftigungsverhältnis übernimmt. und die Auszubildenden (oder ihre Eltern) können – je nach Voraussetzung – unterschiedliche Leistungen erhalten: • z.1 BBiG und § 42m HwO). B. auf denen schwerbehinderte Auszubildende beschäftigt werden. wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist (§ 68 Abs. SGB IX). Berufsbildungswerk). Die Beratung richtet sich nach dem Anliegen und dem Bedarf des einzelnen Ratsuchenden. . Berufsausbildung).500 Plätzen bieten sie ein breit gefächertes Ausbildungsprogramm. Angestrebt wird ein Ausbildungsabschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG. Sofern dies zur Feststellung der beruflichen Eignung erforderlich und gewünscht ist. SGB III).94 Berufsberatung der Agenturen für Arbeit (§§ 30 ff. Eigene medizinische. Sonderpädagogen und andere Rehabilitationsfachdienste sind ganz auf die besonderen Belange der behinderten Menschen abgestellt. Für querschnittsgelähmte Menschen gibt es 2 und für blinde Menschen 3 Spezialeinrichtungen. auf Fragen der Berufswahl.und Forstwirtschaft wird die Unfallversicherung (neben zusätzlicher weiterer Sozialversicherungsaufgaben) von den regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Mit insgesamt etwa 14. In der Land. auf Möglichkeiten der beruflichen Bildung und die Leistungen der Arbeitsförderung. Kraft Gesetz ist jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb gegen Berufsbildungswerk (BBW) Berufsbildungswerke sind Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen. B. die Gemeindeunfallversicherungsverbände. psychologische und soziale Fachdienste begleiten die Ausbildung. kann eine medizinische oder psychologische Untersuchung wichtige Informationen zur Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit liefern. Für behinderte Menschen und Rehabilitanden wurden spezifisch qualifizierte Reha-Teams eingerichtet. des Berufswechsels. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es die Unfallkassen bzw. Sie bezieht sich z. Es werden auch Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (Eignungsfeststellungsmaßnahmen). Sozialgesetzbuch (SGB VII). soweit die Ausbildungs. Lerninhalte sowie die begleitende Betreuung durch Ärzte. Die gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung ist das 7. die auf besondere Hilfen angewiesen sind. Berufsförderungswerk (BFW) Berufsförderungswerke sind Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Weiterbildung von behinderten Erwachsenen. der Arbeitserprobung und der berufsvorbereitenden Förderung ( Berufsvorbereitung) durchgeführt. Berufsgenossenschaften (BG) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen UnArbeitsunfällen fallversicherung bei und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern in Betrieben der freien Wirtschaft. Ausstattung. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind zugleich auch Rehabilitationsträger.oder Berufsreife noch nicht vorhanden ist. Sie sind nach Gewerbezweigen strukturiert. • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Wiederherstellung) und zur Teilhabe am Arbeitsleben. d. Anordnungen und Maßnahmen. die als Berufskrankheiten gelten. Andere als die in der BK-Liste aufgeführten Erkrankungen (sog. wird sie durch die gesetzliche Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften) als Berufskrankheit anerkannt. oder über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb. h. Hauptverband: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich zur Förderung der gemeinsamen Aufgaben und der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. Entschädigung für Folgen von Ar• beitsunfällen und Berufskrankheiten durch Geldleistungen (z. Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger sind in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: • Prävention. • Ausbildung.und Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. z. sind in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) als Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet. VerletzArbeitsunfähigkeit. B. der Betriebs.und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung. der Arbeitgeber. die Aus. B. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen. Verhütung und Abwehr im Rahmen von Arbeitssicherheit. die durch Einwirkungen verursacht werden. Beratung und Überwachung von Ar• beitgebern und Beschäftigten durch technische Aufsichtspersonen. B. Die Berufsgenossenschaften erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch: • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen. tengeld bei Übergangsgeld im Rahmen der Leistungen zur beruflichen Teilhabe oder spezifische Renten). Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen. Aufklärung und Information. die Arbeitgeber zu treffen haben. der Sicherheitsbeauftragten. denen Berufstätige durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Die Prävention ist eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung.Fachlexikon 95 die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert – und jeder Unternehmer ist Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten BG. z. Erkrankungen. durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und/oder finanzielle Entschädigung. B Berufskrankheiten Wenn die Entstehung einer Krankheit als Folge der beruflichen Tätigkeit erwiesen ist. Arbeitsunfälle werden BerufsWie krankheiten entschädigt (§ 9 SGB VII). berufsbedingte Erkrankungen) fallen nicht unter die Vorschriften der gesetzlichen Un- . 01.1961 geboren sind und die alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Vorliegen von Berufsunfähigkeit (entsprechend dem Recht bis 31. längstens jedoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.96 Berufskrankheiten fallversicherung. außerdem ist die Berufsunfähigkeit nur noch übergangsweise vom Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst.2000) mussten in den letzten 5 Jahren vor der Berufsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und außerdem die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt worden sein. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird. wenn sie nicht in der BK-Liste aufgeführt ist. Zu Beschäftigungen. sondern auch bei der beruf- . B. die Berufskrankheiten hervorrufen können. Bedingung ist jedoch. Nach dem bis 31. Berufsunfähigkeitsrente: Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit kann nur noch bei einem Rentenbeginn vor 2001 bestehen. Es bestand dann die Möglichkeit.2000 maßgebenden Recht war derjenige berufsunfähig. entweder in voller Höhe. Deren Träger sollen jedoch im Einzelfall auch dann eine Krankheit entschädigen. dass nach neuen Erkenntnissen die sonstigen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind. dürfen nur Personen herangezogen werden. durch den Betriebsarzt) vorgeschrieben.12. abhängig vom Hinzuverdienst. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) zu erhalten. Entsprechende Regelungen gelten für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit. Sie ist ferner für Versicherte maßgebend. dessen Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ( Krankheit.2001 ist der Begriff der Berufsunfähigkeit modifiziert worden. in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel geleistet. Berufsunfähigkeit Durch die Reform des Rechts der Erwerbsminderungsrenten zum 01. rufsunfähigkeit eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erwerben können. gegen deren Einsatz keine arbeitsmedizinischen Bedenken bestehen.01. Behinderung) gegenüber einer Vergleichsperson auf weniger als die Hälfte gesunken war. die vor 1951 geboren sind und über die Be- Berufsvorbereitung Berufsvorbereitung spielt nicht nur bei der Berufswahl und der beruflichen Ersteingliederung eine entscheidende Rolle. Die alte Begriffsbestimmung ist für diese Rentenart auch in Zukunft noch von Bedeutung. Weiterhin ermöglicht Berufsunfähigkeit den Versicherten.12. eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) zu erhalten. Anschließend besteht Anspruch auf Regelaltersrente. die vor dem 02. Auch aus diesem Grund sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen (z. Die Teilnehmer haben Gelegenheit. schafft Einblicke in verschiedene Berufsfelder (z. Es vermittelt fachpraktische und fachtheoretische Grundqualifikationen.Fachlexikon 97 lichen Wiedereingliederung. 2 SGB IX und für den Personenkreis in Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) in § 61 i. sich über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren. um schulische Bildungslücken zu schließen oder Kenntnisse zu erweitern. SGB III vorgesehen und erfolgen. Sie erfolgt sowohl schulisch. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Zielgruppen sind vor allem Schüler ohne Hauptschulabschluss oder Abgänger der Förderschulen bzw. Durch abgestufte Anforderungen und eine differenzierte Förderung sollen individuelle berufliche Perspektiven eröffnet und der Einstieg in eine Berufsausbildung oder in eine Beschäftigung erleichtert werden. den Teilnehmern Grundqualifika- B . um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden: • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit • Blindentechnische und vergleichbare Grundausbildung der Bundesagentur für Arbeit • Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge Schulische Berufsvorbereitung: Sie erfolgt bei jungen Menschen vorwiegend durch das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Metall. schulische Lücken zu schließen. Durch Qualifizierungen wird der Kontakt zu Ausbildungsbetrieben und Arbeitsplätzen hergestellt. um den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Förderung: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nach § 33 Abs.m. Es gibt auch Abweichungen in den Bezeichnungen. ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu vertiefen. sich zu testen. B. Inhalte: Die Feststellung der beruflichen Eignung gehört ebenso dazu wie die Vermittlung oder Auffrischung beruflicher Grund.und Basisqualifikationen und allgemein bildender Unterricht. die durch die Länder geregelt sind und in unterschiedlicher Form gehandhabt werden. Holz.V. Mit dem Abschluss eines BVJ lässt sich der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss erwerben. Das BVJ dauert ein Jahr. Schulen für Lernbehinderte. Das BVJ und das BGJ werden überwiegend an Berufsschulen angeboten. Gestalten) und hilft. betrieblich als auch in Form berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Für den Fall einer anschließenden Arbeit ohne Berufsausbildung kann mit dem BVJ oder dem BGJ zugleich die Berufsschulpflicht erfüllt werden. wenn die Maßnahme auf eine Ausbildung ( Berufsausbildung) oder Arbeit vorbereitet und nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt. §§ 97 ff. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ): Ziel ist es. Es steht ein differenziertes Angebot zur Verfügung. 3 Nr. wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Wenn jemand von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld ( Arbeitslosigkeit) bezieht oder als arbeitsuchend geführt wird. ten und der kurzfristigen Beschäftigung unterschieden: Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Nach § 8 Abs. Werkklassen). B. R. bei entsprechenden Zusatzprüfungen auch einen Realschuloder einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Für behinderte junge Menschen werden zum Teil Sonderformen angeboten (z. Wirtschaft und Verwaltung. I. besteht die Möglichkeit. Das BGJ kann – je nach Land – im dualen System (d. § 7 Abs. 1 SGB IV dürfen zusammen- Beschäftigung. Textil und Bekleidung) absolviert. 2 SGB IV vor. Metalltechnik. B. Das BGJ dauert ein Jahr und wird in bestimmten Berufsfeldern (z. d. wenn das absolvierte Berufsfeld und der Ausbildungsberuf einander entsprechen. 1 SGB IV) regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Zu beachten ist. Bautechnik. 1 SGB IV gilt jemand als geringfügig beschäftigt. Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs.98 Berufsvorbereitung tionen mehrerer verwandter Berufe zu vermitteln und so einen Einblick in ein bestimmtes Berufsfeld zu geben. dass mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet werden. in Betrieb und Berufsschule) oder in rein schulischer Form absolviert werden (dann wird es oft auch Berufsgrundschuljahr genannt). § 14 Abs. geringfügige Bei einer geringfügigen Beschäftigung wird zwischen der geringfügig entlohn- . 1 Nr. Des Weiteren wird eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt. 1 SGB IV) aus einer Beschäftigung (vgl. wenn sie für jemanden nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen die Woche ausgeübt wird.h. Des Weiteren lässt sich der Besuch einer Berufsfachschule (mindestens einjährig) zur Berufsvorbereitung nutzen. gilt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich als berufsmäßig. An Schulen für geistig behinderte Menschen sind berufsvorbereitende Maßnahmen im Rahmen der Abschlussstufenklasse (Werkstufe) vorgesehen. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als 5 Tagen pro Woche geht man bei der Prüfung der Kurzfristigkeit von 50 Arbeitstagen aus. 1 Nr. wenn das Arbeitsentgelt (vgl. Man geht vom 2-Monats-Zeitraum aus. im Rahmen des BGJ den Hauptschulabschluss zu erwerben. Sonderberufsschule in Vollzeitform. Elektrotechnik. Aber nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach § 8 Abs. Der erfolgreiche Besuch des BGJ kann auf die Berufsausbildung angerechnet werden. 1 Nr. wird auf einen Pflichtplatz angerechnet (§ 75 Abs. B. zu prüfen. § 8 Abs. ist auch ein Arbeitgeber mit mehreren Betriebsteilen (z. die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Dies gilt auch für einen schwerbehinderten Arbeitgeber. 2 SGB IX). ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81 Abs. haben auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 71 Abs. Daraus wird die Zahl der Pflichtplätze berechnet (§ 74 SGB IX). der seiner Be- . die jede für sich weniger. beschäftigungspflichtig. ist deshalb nicht von seiner Verpflichtung entbunden. 1 SGB IX). der kürzer als betriebsüblich. aber wenigstens 18 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Die Beschäftigungspflicht bezieht sich auf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (§ 75 Abs. 4 SGB IX) auf die Pflichtzahl angerechnet. 1 Satz 1 SGB IX). 3 SGB IX). Ebenfalls werden in Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen auf den Pflichtsatz angerechnet (§ 127 B Beschäftigungspflicht Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber. Abweichend von § 8 Abs. wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht übersteigt (§ 27 Abs. Der Arbeitgeber.Fachlexikon 99 gerechnet werden und nur kurzfristige Beschäftigungen nach § 8 Abs. sofern es sich bei ihm um eine natürliche. nicht um eine juristische Person oder Personengesamtheit handelt (§ 75 Abs. schäftigungspflicht nachkommt. Darüber hinaus Bergwerden auch Inhaber von mannsversorgungsscheinen (§ 75 Abs. Filialen). 1 SGB IX). Die Pflichtquote stellt den Mindestanteil fest. 2 SGB IV. Durch die Gegenüberstellung von Pflichtzahl (Soll) und der Zahl der tatsächlich mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze (Ist) wird ermittelt. Da es auf die Zahl der bei dem Arbeitgeber insgesamt vorhandenen Arbeitsplätze ankommt. Geringfügige Beschäftigungen unterliegen nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Auch ein teilzeitbeschäftigter behinderter Mensch. ist die daneben ausgeübte Beschäftigung versicherungsfrei. 5 SGB III). zusammen aber mehr als 20 Arbeitsplätze haben. 2 Satz 2 SGB IV werden geringfügige Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen in der Arbeitslosenversicherung nicht zusammengerechnet. 1 Nr. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. 2 SGB III. Nicht zusammengerechnet werden eine geringfügig entlohnte und eine kurzfristige Beschäftigung (vgl. Errechnung der Pflichtplätze: Der Umfang der Beschäftigungspflicht ergibt sich aus der Zahl aller vorhandenen und anrechenbaren Arbeitsplätze und dem Pflichtsatz von 5% (§ 73 SGB IX). ob oder wieweit die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. 2 Satz 1 SGB IV). Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. wenn die Betriebs- . besonderer Außergewöhnliche Belastungen Betrieb Der Begriff des Betriebes im Sinne des Schwerbehindertenrechts (§ 87 Abs. die Mitbestimmung). B. a. Die schuldhafte Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht stellt für den privaten wie für den öffentlichen Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird u. Umgekehrt können auch mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb bilden. die gegenüber dem Staat besteht. Daran fehlt es. Eine Einschränkung ergibt sich nur aus § 72 SGB IX. wonach die Plätze von Auszubildenden nicht als Arbeitsplätze zählen und wonach ein schwerbehinderter Auszubildender stets auf mindestens 2 Pflichtplätze angerechnet wird. 1 und § 76 Abs. die die Basis für weitere Regelungen des Arbeitsrechts ist (z. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Auswahl der schwerbehinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze. Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann aus ihr keinen Anspruch auf Beschäftigung gegen den Arbeitgeber oder den Staat herleiten. Im Interesse einer ausgewogenen und gerechten Verteilung der Aufstiegsmöglichkeiten sollten schwerbehinderte Menschen mindestens entsprechend ihrer Quote auf qualifizierten Arbeitsplätzen beschäftigt werden. 1 Nr. die er zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will. dann gesetzlich vermutet.100 Beschäftigungspflicht Abs. Unter einem Betrieb wird die organisatorische Einheit verstanden. innerhalb derer ein oder mehrere Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit den Arbeitnehmern unter Zuhilfenahme technischer und anderer Mittel arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgen. 1 SGB IX). ist gemäß § 77 Abs. die von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 156 Abs. 1 SGB IX). Ausgleichsabgabe: Solange die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigt wird. Betreuungsaufwand. wonach sich unter den schwerbehinderten Beschäftigten in angemessenem Umfang auch die in dieser Vorschrift aufgeführten besonders schutzbedürftigen Personengruppen befinden müssen. Der Betrieb begründet die Betriebsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Weitere Sonderregelungen enthalten § 74 Abs. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Rechtsverpflichtung: Die Einstellungspflicht des Arbeitgebers ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.1 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. 2 SGB IX. 1 Satz 2 SGB IX) bestimmt sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§§ 1 und 4 BetrVG). wenn ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird. So genannte Kleinstbetriebe. B .Fachlexikon 101 mittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke eingesetzt werden (§ 1 Abs.und Sozialwesen besitzt. Im Rahmen des Kündigungsschutzes ist das Integrationsamt zuständig. in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder die Zusammenfassung von Betrieben für die Betriebsratswahl vereinbart werden. wenn eine solche tarifliche Regelung nicht besteht. entscheidend für die Frage sein. in dessen Bereich der Beschäftigungsbetrieb liegt (§ 87 Abs. wenn er durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. die die Voraussetzungen für einen betriebsratsfähigen Betriebsteil nach § 4 Abs. Der Betriebsteil gilt nach § 4 Abs. kann u. ein Betriebsteil oder ein sog. Unter einem Betriebsteil sind abgrenzbare unselbstständige Teile eines Betriebes zu verstehen. 2 BetrVG). Ein Betriebsteil gilt – unabhängig von der räumlichen Entfernung vom Hauptbetrieb – bereits dann als eigenständiger Betrieb. wenn er von der Zahl der Beschäftigten her betriebsratsfähig ist (= 5 ständige Beschäftigte) und • entweder räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder • durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. ist für die Eigenständigkeit eines Betriebes maßgeblich. Auf die Eigenständigkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten kommt es dagegen nicht entscheidend an. 1 BetrVG). Andere (Organisations-)Formen des Betriebes können – bezogen auf die Wahl eines Betriebsrats – durch Tarifvertrag oder. 1 Satz 1 BetrVG als eigenständiger Betrieb. 1 Satz 1 BetrVG nicht erfüllen. sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen (§ 4 Abs. dass der Betriebsteil eigene Entscheidungsbefugnisse im Personal. B. ob ein Betriebsrat zu bilden ist. Kleinstbetrieb vorliegt. 1 Satz 4 SGB IX). ob ein eigenständiger Betrieb. Die Bestimmung. a. 1 Satz 1 SGB IX). es sei denn. 2 Nr. durch Betriebsvereinbarung bestimmt werden (§ 3 BetrVG). Streitigkeiten vor einer Betriebsratswahl über die Bestimmung einer Arbeitsstätte als Betriebsteil oder als eigenständiger Betrieb entscheidet das Arbeitsgericht durch Beschluss. Eine Schwerbehindertenvertretung kann nur für den Bereich eines Betriebes gewählt werden. eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird und welches Integrationsamt zuständig ist. Da es im Betriebsverfassungsrecht vor allem um Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung in sozialen und personellen Fragen geht. Dadurch kann z. es werden mehrere Betriebe für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung zusammengefasst (§ 94 Abs. die Unverfallbarkeit betreffen (§ 18 BetrAVG). Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor. Das biologische Ereignis ist bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Gleichgültig ist. Auch die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst fällt unter diesen Begriff. Entgeltumwandlung ist in dem mit dem Altersvermögensgesetz vom 26. auf einem Gehaltsverzicht beruhende Versorgungszusage stellt eine betriebliche Altersversorgung dar. selbst wenn wirtschaftlich gesehen der Arbeitnehmer den Aufwand alleine trägt. dass von seinem Gehalt bis zu maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung eingesetzt werden. die u. Auch die z.12. Ab dem 01.1974. ob sie der Arbeitgeber selbst gewährt (Direktzusage) oder ein externer Versorgungsträger. Ursprünglich waren alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eines Arbeitgebers freiwillige Sozialleistungen. d. B. wer die Versorgungsleistungen erbringt. Für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung ist es gleichgültig.102 Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung trifft das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 22. die eine betriebliche Altersversorgung in einer sicherungspflichtigen Form durchführen.2002 kann jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nunmehr von seinem Arbeitgeber verlangen.2001 neu eingeführten § 1a BetrAVG geregelt. Tod) zugesagt werden. Für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gelten allerdings Sonderregelungen. h. Anfallende Leistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung sind gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers nach Maßgabe der §§ 7 bis 15 BetrAVG gesichert.06. dass es sich um eine arbeitgeberseitig finanzierte Leistung handelt. Dieser Insolvenzschutz wird durch eine Zwangsversicherung herbeigeführt. wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines Risikos (Alter. der sämtliche Arbeitgeber angeschlossen sein müssen. Neben dem BetrAVG sind im Übrigen bei der Ausgestaltung und der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung allgemeine arbeitsrechtliche Grund- . Invalidität. a. ob es sich um einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber handelt. Auch nach Inkrafttreten dieser Regelung ist es für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung nicht erforderlich.01. bei der Invaliditätsversorgung der Invaliditätseintritt und bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod des Arbeitnehmers. Dieser Anspruch auf sog. Leistungen zur Altersversorgung sind in der Regel Geldleistungen in Form laufender Renten und/oder einmalige Kapitalzahlungen. bei • der Planung von Betriebsanlagen • der Beschaffung von Arbeitsmitteln • der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen • Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene • der Organisation der Ersten Hilfe • der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements der Prävention (betriebliche • Gesundheitsvorsorge) Schon dieser Aufgabenkatalog zeigt die enge Verknüpfung mit Fragen der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. soweit die Betriebsgefahren. geschützte Integrationsprojekte Betriebsarzt Betriebsärzte beraten und unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.Fachlexikon 103 sätze (z. Aufgaben: Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber u. Darüber hinaus zählt die Beratung bei Fragen des Ar- B Betriebliche Helfer Integrationsteam Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederungsmanagement. Ein Betriebsarzt kann haupt. a. Als Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden. die Betriebsgröße und Betriebsorganisation dies erfordern. den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die erforderlichen Kenntnisse in der Arbeitsmedizin verfügen.und Betriebsrats Mitwirkungsrechte des (vgl. den Berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmedizinischen Dienst (BAD) – in Anspruch nehmen. der die Fachbezeichnung „Arbeitsmediziner” oder . 1 Nr. Diese Forderung erfüllt z. Die betriebliche Altersversorgung wird über eine staatliche Altersvorsorgezulage gefördert (sog. Im ASiG und in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” sind die Bestellung. derjenige. § 87 Abs. B. Mitbestimmungs. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Das verlangt vom Arbeitgeber. „Betriebsmediziner” führt. 8 und 10 BetrVG) sowie tarifvertragliche Regelungen zu berücksichtigen. Betriebliches Betriebsabteilung.oder nebenberuflich beschäftigt werden. die berechtigt sind. B. der Arbeitgeber kann auch freiberufliche Ärzte oder überbetriebliche Dienste – z. die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Betriebsärzte geregelt. „Riester-Rente“).B. dass er einen oder mehrere Betriebsärzte bestellt. Gleichbehandlung und Gleichberechtigungsgrundsatz) sowie die Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Der Betriebsarzt hat also keineswegs die Rolle des Hausarztes oder des Vertrauensarztes zu übernehmen. Röntgenaufnahmen usw. weil der Arbeitgeber nur so eine Entscheidung über die Weiterarbeit oder einen Arbeitsplatzwechsel des Arbeitnehmers treffen kann. an dessen Sitzungen auch die Schwerbehindertenvertretung beratend teilnehmen kann (§ 95 Abs. Weisungsfreiheit und Schweigepflicht: Die Betriebsärzte unterstehen unmittelbar dem Betriebsleiter. 4 SGB IX). Die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses ist erforderlich. Sie haben die Arbeitnehmer ferner zu untersuchen (auch Vorsorgeuntersuchungen) sowie arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten. Die Betriebsärzte arbeiten eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit. 1f ASiG). Aufgrund dieser Aufgaben wird der Betriebsarzt häufig als arbeitsmedizinischer Sachverständiger dazu gehört. Die Stellungnahme des Betriebsarztes ist daher auch beim Kündigungsschutz und bei der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben von großer Bedeutung. Der Betriebsarzt ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. unter Verschluss halten und dürfen unbefugt keine Informationen über die untersuchten Arbeitnehmer weitergeben. Der Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu empfehlen. sie müssen daher Krankheitsbefunde. Für die Weitergabe aller weiter- . einschließlich der Frage. ob der Arbeitnehmer gesundheitlich für einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet. B.104 Betriebsarzt beitsplatzwechsels sowie der Teilhabe und der beruflichen Wiedereingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ausdrücklich zu den Aufgaben der Betriebsärzte (§ 3 Abs. die bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erhoben werden. bei Sinnesbehinderungen oder Anfallsleiden). dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Krankmeldungen zu überprüfen oder gar selbst Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. ob Unfallverhütungsvorschriften der Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten entgegenstehen (z. ob ein schwerbehinderter Mensch gesundheitlich für einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet ist. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den strengen Regelungen des Datenschutzes (auch gegenüber dem Arbeitgeber). Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört es. nicht geeignet oder unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen bedingt geeignet ist. Hierzu gehören auch alle Untersuchungsbefunde. Ebenso kommt ihm im Rahmen der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine wichtige Rolle zu. Dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen. z. B. sind aber bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Nur das Ergebnis der Untersuchung darf dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. eng mit dem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten und seinen arbeitsmedizinischen Rat einzuholen.1 Satz 2 Nr. Kündigungsschutzverfahren). soll das Integrationsamt die Zustimmung erteilen (§ 89 Abs. 1 Satz 3 SGB IX) – wie bei der Betriebsstilllegung –. Der Begriff der wesentlichen Betriebseinschränkung ist im Gesetz nicht definiert. es sei denn. dem Antrag des Arbeitgebers stattzugeben. Hierdurch ist die Ermessensentscheidung des Integrationsamtes erheblich eingeschränkt. B. Er wird von ihr nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gewählt und übt die in diesem Gesetz sowie in anderen Gesetzen (z. B. er kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. die Schwere der Behinderung. 1 – 3 KSchG) oder im Betriebsverfassungs- gesetz (§ 112a BetrVG) herangezogen werden. 1 Nr. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen (nach § 89 Abs. Der Personalabbau muss dabei nicht auf einmal erfolgen. Keine Einschränkung der Ermessensentscheidung des Integrationsamtes ergibt sich jedoch (nach § 89 Abs. dass besondere Umstände gegeben sind. 1 Satz 3 SGB IX) entscheidet das Integrationsamt wie bei § 85 SGB IX nach freiem Ermessen. Es hat also i. dass bei der Betriebseinschränkung • die Gesamtzahl der verbleibenden schwerbehinderten Menschen zur ErBeschäftigungspflicht füllung der (§ 71 SGB IX) ausreicht und • der Arbeitgeber wie bei der Betriebsstilllegung noch für 3 Monate – gerechnet vom Tage der Kündigung – Gehalt und Lohn zahlt. die nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt werden (Betriebseinschränkung). B Betriebsrat Der Betriebsrat vertritt als Organ der Betriebsverfassung die Arbeitnehmerschaft. d. im Teil 2 des SGB IX oder im Arbeitssicherheitsgesetz) und in Tarifver- . R. wenn die Weiterbeschäftigung entweder • auf einem anderen Arbeitsplatz desselben Betriebes oder • in derselben Dienststelle oder • auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder • in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers mit Einverständnis des schwerbehinderten Arbeitnehmers möglich und für den Arbeitgeber zumutbar ist.Fachlexikon 105 gehenden Informationen ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Voraussetzungen sind allerdings. z. Betriebseinschränkung Bei Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern in Betrieben und Dienststellen. Vorausgesetzt ist in jedem Fall ein wesentlicher Personalabbau. die ausnahmsweise eine Versagung rechtfertigen. im Allgemeinen wird es dann keine Zustimmung zur Kündigung erteilen (vgl. Hierfür können die nach Betriebsgrößen gestaffelten Zahlenangaben im Kündigungsschutzgesetz (§ 17 Abs.1 Satz 2 SGB IX). etwa bis zu einem Jahr. vom Arbeitgeber die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung zu verlangen. vom 14. 01. Vergleichbare Aufgaben wie die Betriebsräte haben im öffentlichen Dienst die Personalräte. hat der Betriebsrat das Recht. Mitwirkungs. Nach § 93 SGB IX hat der Betriebsrat insbesondere darauf zu achten. das berufliche Fortkommen und die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (§§ 81 und 84 SGB IX). Ohne diese Anhörung ist eine . dem Beauftragten des Arbeitgebers und der Schwerbehindertenvertretung zum Wohl der schwerbehinderten Menschen des Betriebes eng zusammenzuarbeiten (§ 99 SGB IX). er kann seine Zustimmung allerdings nur dann verweigern. die im Betriebsverfassungsgesetz abschließend genannt sind (§ 99 Abs. Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten. Anhörung bei Kündigungen: Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören und ihm dabei die Gründe für die Kündigung darlegen. Er ist – neben der Schwerbehindertenvertretung – Vertragspartner des Arbeitgebers bei der Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX).und Informationsrechte aus. Eingruppierung. dass die dem Arbeitgeber nach dem SGB IX obliegenden Pflichten erfüllt werden: die Beschäftigungspflicht (§§ 71–72 SGB IX). Bei der Prüfung von Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit ( Arbeitsvermittlung) und vorliegender Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist der Betriebsrat vom Arbeitgeber umfassend zu beteiligen (vgl. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden. R. Unterrichtung bei Personalentscheidungen: Beschäftigt das Unternehmen i. ob ein freier Arbeitsplatz mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Mitwirkung bei Integrationsvereinbarungen: Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer. ist dies ein Gesetzesverstoß. Zu seinen allgemeinen Aufgaben gehören die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.1989 – 1 ABR 88/88). Außerdem hat er auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken. 1 SGB IX). 1 BetrVG). Bei diesen personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. d. wenn bestimmte Gründe vorliegen. § 81 Abs. ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskunft über die beteiligten Personen zu erteilen (vgl. der beabsichtigten Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers die Zustimmung zu verweigern (BAG.106 Betriebsrat trägen geregelten Mitbestimmungs-. hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung. 1 SGB IX vorgeschriebene Prüfung. Unterlässt der Arbeitgeber die nach § 81 Abs. § 99 Abs. 2 BetrVG). der den Betriebsrat berechtigt. Beschl. die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können (vgl. er ist vielmehr für Angelegenheiten zuständig. § 102 Abs. 1 BetrVG). B. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht. der Arbeitszeit. Dazu erforderlich ist die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte von Konzernunternehmen. § 47 Abs. so entscheidet der Spruch der Einigungsstelle. Werden nach Meinung der Schwerbehindertenvertretung wichtige Interessen der schwerbehinderten Menschen durch einen Betriebsratsbeschluss gefährdet. B. Einigungsstelle: Kommt bei Angelegenheiten. Entscheidungen des Betriebsrats: Der Betriebsrat trifft seine Entscheidung grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. 2 SGB IX). der Pausen. eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande (z. wenn bestimmte Gründe gegeben sind (in § 102 Abs.Fachlexikon 107 ausgesprochene Kündigung unwirksam (vgl. Der Gesamtbetriebsrat ist kein den einzelnen Betriebsräten übergeordnetes Organ. 1 AktG) kann auch ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. die den Konzern oder meh- B . Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen. 5 BetrVG). die je zur Hälfte vom Arbeitgeber einerseits und Betriebsrat andererseits benannt werden. Konzernbetriebsrat: Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte eines Konzerns im Sinne des Aktiengesetzes (§ 18 Abs. z. 4 SGB IX). Diese Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und Beisitzern. Gesamtbetriebsrat: In Unternehmen mit mehreren Betrieben und mehreren Betriebsräten wird ein Gesamtbetriebsrat gebildet.und Prämiensätze. 1 BetrVG). 3 BetrVG abschließend genannt). der aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte besteht (vgl. im Hinblick auf einen Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses (§ 102 Abs. der Akkord. Der Konzernbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten. bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen und bei der Gestaltung eines Sozialplanes). Das Integrationsamt hat vor einer Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren für schwerbehinderte Menschen eine Stellungnahme des Betriebsrats einzuholen (§ 87 Abs. § 50 Abs. 1 BetrVG). bei Regelungen der Betriebsordnung. 4 Satz 2 SGB IX). in denen mindestens 50% der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind (vgl. kann sie die Aussetzung des Beschlusses für die Dauer einer Woche beantragen (§ 95 Abs. die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. § 54 BetrVG). Ein solcher Widerspruch stärkt die Rechtsstellung eines gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klagenden Arbeitnehmers. an allen Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse – einschließlich Wirtschaftsausschuss und Arbeitsschutzausschuss – beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. Schutz der Betriebsratsmitglieder: Die Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden. kann eine vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung auf Antrag des Arbeitgebers vom Arbeitsgericht ersetzt werden (§ 103 Abs. der Betreffende ist mit dieser Versetzung einverstanden (§ 103 Abs. § 58 Abs.oder projektbezogenen Geschäftsbereichen (Sparten) organisiert sind und die Leitung der Sparte u. a. an denen ein Betriebsrat zu beteiligen ist. Die Spartenbetriebsräte können betriebsintern. Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. In beiden Fällen. kann durch Tarifvertrag die Bildung von Betriebsräten in diesen Sparten bestimmt werden. der die ordentliche Kündigung während der Amtszeit und bis zum Ablauf eines Jahres danach ausschließt (vgl. § 15 Kündigungsschutzgesetz). § 40 BetrVG). Er muss ferner die erforderlichen Räume und sächlichen Mittel (einschließlich Informations. es sei denn. § 38 BetrVG). 2 und Abs. 2 BetrVG). bis zu dem Gehalt oder Lohn . Zustimmung des Integrationsamtes: Bei einer Betriebsstilllegung muss das Integrationsamt die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erteilen. auch Entscheidungen in Angelegenheiten trifft. wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag. Eine außerordentliche Kündigung ist an die Zustimmung des Betriebsrats gebunden. § 3 Abs. Voraussetzung ist außerdem. dass dies der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats dient (vgl.und Kommunikationstechnik) sowie Büropersonal zur Verfügung stellen (vgl. außerordentliche Kündigung sowie Versetzung. betriebsübergreifend oder auch unternehmensübergreifend gebildet werden. Freistellung und Kostenübernahme: Zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben sind Betriebsratsmitglieder von der Arbeit ohne Minderung der Vergütung freizustellen. 1 Satz 2 BetrVG). Eine vollständige Freistellung hängt von der Arbeitnehmerzahl des jeweiligen Betriebes ab (vgl. Dasselbe gilt für die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds. Er ist den einzelnen Gesamtbetriebsräten nicht übergeordnet (vgl. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. die bei ihm zum Verlust des Amtes oder der Wähl- barkeit führen würde.108 Betriebsrat rere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können. 3 Satz 2 BetrVG). Spartenbetriebsrat: Soweit Unternehmen und Konzerne nach produkt. Betriebsstilllegung Im Falle der nicht nur vorübergehenden Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen (Betriebsstilllegung) besteht keine Möglichkeit mehr. den bisherigen Arbeitsplatz des schwerbehinderten Arbeitnehmers zu erhalten. unter Umständen sind auch Spartengesamtbetriebsräte möglich. 3 BetrVG). 1 Nr. ob ein Betriebsübergang vorliegt. zumindest zeitweilig für Abwicklungsarbeiten. Auch die Veräußerung des Betriebes im Konkurs stellt keine Betriebsstilllegung dar. die in der nach außen erkennbaren ernstlichen Absicht durchgeführt wird. Der Betrieb kann. Das Integrationsamt hat hier also im Gegensatz zu § 85 SGB IX kein Ermessen. durch den Betriebsübergang die Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für eine verlängerte Kündigungsfrist nicht unterbrochen. so schützt § 613a BGB die bestehenden Arbeitsverhältnisse.. Wegen der Aufgabe seiner Arbeitgeberposition kann der frühere Inhaber einen Antrag auf Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht mehr stellen (vgl. 1 SGB IX nicht erfüllt. § 89 Abs. Die Einschränkung der Ermessensentscheidung des Integrationsamtes (gem. Das Arbeitsverhältnis besteht zu den bisherigen Bedingungen fort. 1 Satz 1 SGB IX). . wenn ein wesentlicher Teil der alten Belegschaft weiter beschäftigt wird. es muss die Zustimmung erteilen. Ein Betriebsübergang schließt eine Betriebsstilllegung aus (vgl. es handelt sich vielmehr auch hier um einen Betriebsübergang. h. Kündigungsschutzverfahren). Kündigungsschutzverfahren). So wird z. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet das Integrationsamt also auch im Falle der Betriebsstilllegung wie bei § 85 SGB IX nach freiem Ermessen. im Allgemeinen wird es dann die Zustimmung zur Kündigung nicht erteilen (vgl. wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers mit Einverständnis des schwerbehinderten Menschen möglich und für den Arbeitgeber zumutbar ist. Der neue Inhaber tritt nach dieser zwingenden Vorschrift in die Position des alten Arbeitgebers ein. mindestens 3 Monate liegen (§ 89 Abs. Auch bei einem Betriebsübergang sind die Voraussetzungen für eine Betriebsstilllegung im Sinne des § 89 Abs. fortbestehen. den bisherigen Betriebszweck für immer oder für eine unbestimmte Zeitspanne aufzugeben. 1 Satz 1 SGB IX). Deshalb muss das Integrationsamt bei einer beabsichtigten Kündigung wegen Betriebsstilllegung von Amts wegen prüfen. 1 Satz 3 SGB IX) ist jedoch nicht gegeben. § 89 Abs. B Betriebsübergang Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über.Fachlexikon 109 gezahlt wird.und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstanden. d. Der Wechsel des Betriebszweckes oder die Betriebsverlegung stellen nicht ohne Weiteres eine Betriebsstilllegung dar. B. Der Konkurs des Arbeitgebers muss ebenfalls nicht notwendig mit einer Betriebsstilllegung verbunden sein. Abgrenzung des Begriffs Stilllegung: Unter Stilllegung wird die Auflösung der Betriebs. 2 BetrVG).B. wie etwa im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 88 BetrVG).2000 kennt das Schwerbehindertenrecht die Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX). 1. es sei denn. Beispiele sind Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer. §87 Abs. 1–2 BetrVG). Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen. Der Betriebsrat kann – bei einer Nichteinigung mit dem Arbeitgeber – eine Betriebsvereinbarung auch gegen dessen Willen durchsetzen. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Generelle Leitlinie des Betriebsverfassungsgesetzes ist der PartnerschaftsgeArbeitgeber und danke zwischen Betriebsrat. bei denen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen.110 Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Durch eine Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat die betrieblichen Arbeitsbedingungen regeln. R. Von den Inhalten. In allen anderen Fällen spricht man von einer „freiwilligen Betriebsvereinbarung”. In diesem Fall spricht man von einer „erzwingbaren Betriebsvereinbarung” (z. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält folgende Schwerpunkte: Errichtung von Betriebsräten: In Betrieben der privaten Wirtschaft mit i. Inhalt einer Betriebsvereinbarung können grundsätzlich alle Fragen sein. § 92 BetrVG). bei denen der Spruch der Einigungsstelle ( Betriebsrat) die Übereinkunft ersetzt. 4 BetrVG). Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie allgemeine Urlaubsgrundsätze (vgl. Schriftform und öffentliche Auslegung im Betrieb sind notwendig (§ 77 Abs. 2 und § 95 Abs. mindestens 5 ständigen wahlbe- . die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und pädagogischen Einrichtungen (§§ 118 und 130 BetrVG). § 77 Abs. Das Gesetz gilt für Betriebe der Privatwirtschaft. Seit dem 01. sondern unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sowie den Arbeitgeberverbänden zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammenarbeiten (§ 2 Abs. der jeweilige Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu (§ 77 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BetrVG). §39 Abs. nicht jedoch für den öffentlichen Dienst. Sie sollen sich nicht in einer Konfrontation gegenüberstehen. 3 BetrVG). können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. 1 BetrVG). d. der Zielrichtung und den Vertragspartnern her (Arbeitgeber. die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. § 87 Abs.10. 1. wenn es sich um Angelegenheiten handelt. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung) hat die Integrationsvereinbarung inhaltliche und rechtliche Parallelen zu einer Betriebsvereinbarung über Personalplanung und -einsatz (vgl. Die Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich unmittelbar und zwingend für alle Arbeitsverhältnisse (vgl. Anhörungs. B. 3 BetrVG). Um zu einer sachgerechten Be- . 1 Satz 10 SGB IX). seine Fähigkeiten und Kenntnisse. Der Schwerbehindertenvertretung sind sämtliche Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vorzulegen. §§ 37 – 38 BetrVG). in welchen Fragen und in welcher Form die Arbeitnehmer und der Betriebsrat im Betrieb bzw. BetrVG). Das Gesetz legt insbesondere fest. der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von der Arbeit. im Unternehmen mitbestimmen oder mitwirken (vgl. So können Gewerkschaften z. Auch die Rechte der Arbeitnehmer sind umeinzelnen schrieben (§§ 81 ff. B. Bildung von Betriebsratsausschüssen. wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt (§ 81 Abs. einschließlich des Rechts auf Einsicht in seine Personalakten (§ 83 BetrVG). BetrVG). 1 Satz 4 SGB IX hat der Arbeitgeber Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit ( Arbeitsvermittlung) und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach deren Eingang der Schwerbehindertenvertretung vorzulegen. Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratssitzungen). Dies gilt nicht. Aufgaben und Geschäftsführung der Jugend. vor allem §§ 87 ff. ihres Arbeitsentgelts und ihrer persönlichen Rechtsstellung (vgl. Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaften: Die Gewerkschaften haben das Recht. Rechte und Pflichten: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Betriebsrat und Beschäftigten einerseits sowie die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und der Betriebsversammlung als Organe der Belegschaft andererseits. Jugend. Die Erörterung von Bewerbungen mit der Schwerbehindertenvertretung setzt rechtzeitige und umfassende Unterrichtung über alle für die Beurteilung wesentlichen Fakten voraus. BetrVG). Außerdem haben die Gewerkschaften ein Zutrittsrecht zu den Betrieben nach vorheriger Unterrichtung des Arbeitgebers (§ 2 Abs. die ihn und seinen Arbeitsplatz unmittelbar betreffen. Geregelt sind Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrats (z. B Bewerbung Nach § 81 Abs. die Initiative zur Bildung von Betriebsräten ergreifen.und Erörterungsrecht in Angelegenheiten.und Auszubildendenvertretung sowie die Rechtsstellung ihrer Mitglieder sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§§ 60 ff.Fachlexikon 111 rechtigten Arbeitnehmern sind Betriebsräte zu wählen (§ 1 BetrVG). So besitzt jeder einzelne Arbeitnehmer ein Unterrichtungs-. in Betrieben und Unternehmen präsent zu sein. Dazu gehören insbesondere die an den Bewerber zu stellenden Anforderungen.und Auszubildendenvertretung: Auch Wahl. eine Vorauswahl durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Bezirkspersonalrat Personalrat . Personalrat zu erörtern. 7 SGB IX). Arbeitgeber. wenn die Schwerbehindertenvertretung einen Überblick über die gesamte Bewerberlage erhält. ist die Bezirksschwerbehindertenvertretung an deren Stelle für bestimmte Aufgaben zuständig: Es handelt sich um solche persönlichen Angelegenheiten der in einer nachgeordneten Dienststelle tätigen schwerbehinderten Beschäftigten.112 Bewerbung wertung zu gelangen. Wenn ein Arbeitgeber. die in einer Dienststelle tätig sind. Auch wenn eine örtliche Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist. ist es hilfreich. auch Benachteiligungsverbot). Die Bezirksschwerbehindertenvertretung bei der Mittelbehörde vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten. Sie nimmt ferner die Interessen der schwerbehinderten Menschen wahr. 1 Nr. Ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 6 AGG jedoch ausgeschlossen. Für das Wahlverfahren gilt § 22 SchwbVWO ( Wahlordnung). Bezirksschwerbehindertenvertretung Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen. den schwerbehinderten Bewerber ablehnt und sich die Schwerbehindertenvertretung dieser Entscheidung nicht anschließt. 3 und 5 SGB IX). Amtszeit und Rechtsstellung sind wie bei der Schwerbehindertenvertretung geregelt. die entgegen § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen nicht mit der Schwerbehindertenvertretung erörtern oder dem Betriebsrat bzw. 6 SGB IX). Wird ein schwerbehinderter Mensch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens behinderungsbedingt benachteiligt. Der Bewerber ist auch dazu zu hören. die mehrere Dienststellen betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können (§ 97 Abs. hat der Arbeitgeber seine Entscheidung mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat bzw. so entsteht diesem ein Entschädigungsanspruch (vgl. Personalrat ohne die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung mitteilen. handeln ordnungswidrig (§ 156 Abs. wählen die Schwerbehindertenvertretungen der Mittelbehörde und der nachgeordneten Dienststellen eine Bezirksschwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied (§ 97 Abs. 1 Satz 7 bis 9 SGB IX). der seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt. bei denen ein Bezirkspersonalrat gebildet ist. für die keine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden kann oder gewählt worden ist. Nach der Erörterung teilt der Arbeitgeber seine Entscheidung allen Beteiligten mit (§ 81 Abs. Die Bezirksschwerbehindertenvertretungen sind wahlberechtigt bei der Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung. B. Sie können durch angeborene und erbliche Veränderungen des Auges. bei der Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 143 i. In der Augenheilkunde und im Sozialrecht gilt derjenige als blind. dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf weniger als 2% des normalen Sehvermögens herabgesetzt ist. Aufträge an anerkannte Blindenwerkstätten oder anerkannte Zusammenschlüsse solcher Betriebe können mit 50% des Rechnungsbetrags. . B Blindheit und Sehbehinderungen Zur Gruppe der Sehstörungen zählen Blindheit. in denen ausschließlich Blindenwaren hergestellt und in denen bei der Herstellung andere Personen als Blinde nur mit Hilfs. Blindenwerkstatt Blindenwerkstätten sind Betriebe. Eine Anerkennung können auch Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten erhalten. die sich in Ausbildung und Beruf wie Blinde verhalten und auf entsprechende Blindentechniken angewiesen sind. deren Sehschärfe auf 5% bis 2% der Norm herabgesetzt ist. Unter diesen Voraussetzungen können sie behördlicherseits anerkannt werden (§ 5 Blindenwarenvertriebsgesetz BliWaG). als blind. m. Blindheit Nach landläufiger Meinung ist derjenige blind. hochgradige Sehbehinderung und Sehbehinderung.oder Nebenarbeiten beschäftigt werden. V. Die Probleme hochgradig sehbehinderter Menschen unterscheiden sich kaum von den Problemen blinder Menschen. der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfällt. wenn sie sich in Ausbildung und Beruf wie blinde Menschen verhalten und auf entsprechende technische Arbeitshilfen angewiesen sind. Auch in der medizinischen Wissenschaft wird Blindheit häufig so eng definiert. der keinen Lichtschein wahrnehmen kann und demzufolge gar nichts sieht. In der Praxis reicht eine solche Bestimmung oft nicht aus. durch Verletzungen oder Erkrankungen des Sehnervs oder der Netzhaut entstehen. auch wenn sie noch über ein gewisses Restsehvermögen verfügen. Personen. Eine vorliegende Blindheit wird als Schwerbehinderung – auch im Hinblick auf Nachteilsausgleiche – mit dem Merkzeichen Bl in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Daher gelten z. Deshalb können sie blinden Menschen gleichgestellt werden.Fachlexikon 113 über die die Mittelbehörde als übergeordnete Dienststelle entscheidet (Ausnahme: Der Personalrat der Beschäftigungsbehörde ist zu beteiligen – in diesen Fällen bleibt es bei der Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung). § 140 SGB IX). Hochgradige Sehbehinderung Als hochgradig sehbehindert werden Menschen bezeichnet. Persönliche Hilfen: Trotz dieser technischen Fortschritte kann auf persönliche Hilfe nicht verzichtet werden. Technische Arbeitshilfen: Die neuen technischen Entwicklungen können gute Dienste leisten. des Farbensinns und der Augenbewegungen von entsprechendem Schweregrad vorliegen. Für späterblindete Menschen ist der Verlust der Sehkraft ein tief greifender Einschnitt im Leben. Brillen und Kontaktlinsen.und Verwaltungsbereich. Aber auch der sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Verlust des Sehvermögens – etwa in Folge eines Diabetes mellitus – bedeutet eine Veränderung der gewohnten Lebensbezüge und häufig auch eine Aufgabe des bisher ausgeübten Berufes. • Gedruckte Texte können mit Hilfe von Scannern eingelesen und mit einem Brailledrucker in Blindenschrift ausgedruckt werden. • Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen für verbesserte Darstellungsmöglichkeiten Großbildsysteme zur Verfügung. Das fehlende Seh- vermögen bedingt eine starke Abhängigkeit von der Hilfe anderer. die Blindenschrift zu erlernen und die Mobilität zu erhalten. auf dem besseren Auge nicht mehr als 30% beträgt. Auch andere herkömmliche Tätigkeiten wie Telefonist oder Schreibkraft bieten heute oft nur dann noch eine Existenzgrundlage. wenn zusätzliche Aufgaben mit abgewickelt werden können. . z. Störungen des Lichtsinns. Im Arbeitsleben zu beachten: Viele Untersuchungen belegen große Barrieren bei der beruflichen Integration blinder Menschen. oder wenn Ausfälle des Gesichtsfeldes. Sie erlernen die Blindenschrift Braille. Die seit Geburt blinden und früh erblindeten Menschen müssen sich von Beginn ihres Lebens an auf das fehlende Sehvermögen einstellen. Berufliche Möglichkeiten: Es ist entscheidend. deren Sehschärfe trotz Korrekturen durch optische Hilfsmittel. Dennoch ist es dringend erforderlich. ob die Behinderung von Geburt an vorliegt oder erst im späteren Leben eintritt. Dies gilt insbesondere dann. Mit zunehmendem Alter fällt es schwerer. Wie bei kaum einer anderen Behinderung sind viele Tätigkeiten von vornherein ausgeschlossen.114 Blindheit und Sehbehinderung Sehbehinderung Sehbehindert sind Menschen. B. werden in ihrer Mobilität trainiert und frühzeitig im Umgang mit entsprechenden modernen Techniken geschult. blinden und sehbehinderten Menschen weitere Tätigkeitsfelder zu eröffnen. wenn die Erblindung plötzlich eintritt. • Die Braillezeile am Computer erschließt auch blinden Menschen den Zugang zu Daten und ihrer Verarbeitung. Häufiger finden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen geeignete Arbeitsplätze im Büro. • Optische Signale können durch akustische Signale ersetzt werden. • Zusätzlich können Spracheingabe und Sprachausgabe genutzt werden. die eine pixelweise Vergrößerung des Computerbildes ermöglichen. B Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Bundessozialhilfegesetz (BSHG) SGB XII Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Seit 01. akustisch oder mündlich geschehen. Berufliche Rehabilitationseinrichtungen: Spezifische Berufsbildungsund Berufsförderungswerke für blinde und sehbehinderte Menschen bieten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. .10. erfolgt dies in Blindenschrift oder Großdruck. B. B. Gebühren werden hierfür nicht erhoben. vgl.Fachlexikon 115 • Bei manchen Tätigkeiten ist eine Arbeitsassistenz.2005 hat sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen. Werden Dokumente in schriftlicher Form zugänglich gemacht. Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation führen auch in neue Tätigkeitsfelder ein. Sind sehende im Umgang mit blinden Menschen unsicher. Zugänglichmachung von Dokumenten: Verordnungen zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den Landesgleichstellungsgesetzen sehen vor. Vordrucke und amtliche Informationen) in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. sollte offen angesprochen werden. Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter mit ihren Technischen Beratungsdiensten und die Integrationsfachdienste arbeiten eng mit diesen Einrichtungen zusammen. eine Vorlesekraft unentbehrlich. schriftlich. sind die Standards der Verordnung der barrierefreien Informationstechnik (BITV. • Auch bei optimaler Arbeitsplatzgestaltung müssen zusätzliche Hilfen angeboten werden. Barrierefreiheit) maßgebend. z. Geschieht dies auf elektronischem Weg. dass blinden und sehbehinderten Menschen Dokumente (Bescheide. Hier können neue Techniken erprobt und ihre Anwendung trainiert werden. elektronisch. Änderungen in der Arbeitsumgebung machen aber auch hier persönliche Unterstützung nötig. welche Hilfen notwendig sind und erwartet werden. Kosten bzw. Berufsausbildungen sowie Umschulungen ( berufliche Weiterbildung) an. Dies kann z. • Durch ein Mobilitätstraining kann zwar ein großes Maß an selbstständiger Orientierung erreicht werden. Arbeit im Akkord und in Nachtschicht) Hitze. Dies kann zu Überforderungen führen. Technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergänzend getroffen werden. Kälte. denn unangemessene Arbeitsplatzbedingungen verursachen Krankheitsausfälle und können die Behinderung verschlimmern. Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. dass ihnen ihre Krankheit nicht angesehen wird.116 Bundesversorgungsgesetz Bundesversorgungsgesetz (BVG) Das BVG regelt die soziale Entschädigung für Kriegsopfer wegen gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Menschen mit chronischen inneren Erkrankungen können im Arbeitsleben Problemen gegenüberstehen. Termindruck. Dämpfe oder Gase Hilfen: Für die Rückkehr eines herzkranken Mitarbeiters an seinen alten Arbeitsplatz kann die Möglichkeit Wiedereingliededer stufenweisen rung genutzt werden. Die körperlichen Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Zu vermeiden sind: • Treppensteigen oder längere Wege zu Fuß • Arbeiten unter Zeitdruck • ständiger Publikumsverkehr • Arbeiten mit Reizstoffen. Zugluft und er• hebliche Temperaturschwankungen • Staub. . Nässe. Auch nach einem Herzinfarkt hängt die Wiedereingliederung von der verbleibenden Leistungsbeeinträchtigung ab. Die Hauptfürsorgestellen gewähren als Rehabilitationsträger auf Antrag oder von Amts wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte (§ 26 BVG). Das Gesetz findet entsprechende Anwendung auf Wehrdienstund Zivildienstopfer. Erkrankungen der Lunge und der Atemwege Krankheiten der Atmungsorgane wie z.und Kreislauferkrankungen Für das Arbeitsleben ist weniger die Art der Erkrankung maßgeblich als vielmehr die Leistungseinbuße. Herz.und Betriebsärzte ist notwendig. eine eingeschränkte Lungenfunktion oder Bronchialasthma mit Serien schwerer Anfälle von Atemnot können eine Schwerbehinderteneigenschaft begründen. Leistungen erhalten die Beschädigten und ihre Angehörigen sowie die Hinterbliebenen (Witwen. Zu vermeiden sind: • körperlich anstrengende Arbeiten • hohe Stressbelastung (Publikumsverkehr. Eltern). die oft daraus resultieren. B. Eine sorgfältige Einschätzung der funktionellen Einschränkungen durch Fach. die das Leiden verschlimmern Chronische und innere Erkrankungen Jeder vierte schwerbehinderte Mensch leidet an Funktionsbeeinträchtigungen der inneren Organe oder Organsysteme. Waisen. Wenn es nur schwer gelingt. d.Fachlexikon 117 Krebserkrankungen Am häufigsten kommen der Prostatakrebs. B. Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten. Mit einer Krebserkrankung ist immer eine Schwerbehinderung verbunden. Durch Insulininjektionen. B. so dass die Körperzellen die aufgenommene Nahrung nicht adäquat verarbeiten können. Eine plötzlich auftretende Unterzuckerung kann zu einem minutenlangen starken Leistungsabfall und in seltenen Fällen auch zur Beeinträchtigung des Bewusstseins führen. bei denen nach Ablauf von 2 oder 3 Jahren die Gefahr der erneuten Erkrankung sehr gering ist. Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) Bei der Zuckerkrankheit wird in der Bauchspeicheldrüse zu wenig Insulin produziert. den Blutzuckerspiegel einzustellen. Die Arbeitsbelastung kann so auf die noch eingeschränkte körperliche und seelische Leistungsfähigkeit abgestimmt werden. Ständige Blutzuckerkontrollen sind notwendig. 5 Jahre. wird der Zeitraum der Heilungsbewährung entsprechend verkürzt. kontrollierte Nahrungsaufnahme. strenge Diät und Bewegung muss der Blutzuckerspiegel im Normbereich gehalten werden. Dem Arbeitgeber und dem Betroffenen sind die Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben aufzuzeigen. um Nahrung zu sich nehmen zu können. Chronisches Nierenversagen Den Ausfall der Entgiftungs. Erst seit der Einführung der Blutwäsche (Dialyse) und der Nierentransplantation ist ein langfristiges Weiterleben möglich geworden. kann eine Schwerbehinderung vorliegen. um eine drohende Unterzuckerung oder den lebensbedrohlichen Zustand einer Überzuckerung zu vermeiden. Die Bewertung des Grads der Behinderung (GdB) bezieht sich auf den Zustand nach der operativen oder anderweitigen Beseitigung des Tumors. Im Arbeitsleben zu beachten: Die berufliche Tätigkeit muss eine gleichmäßige Lebensführung und Zeiteinteilung ermöglichen: z. müssen regelmäßig Pausen eingelegt werden. Zu vermeiden sind: Von risikoreichen Berufen. Nur für bestimmte Tumorformen. Personenbeförderung. der Brustkrebs.und Entwässerungsfunktion der Nieren konnten Menschen früher nur wenige Tage überleben. Transport gefährlicher Güter – ist abzusehen. der Darmkrebs und der Lungenkrebs vor. R. Der Zeitraum hierfür beträgt i. Bei DialysePatienten ergeben sich jedoch erhebliche Einschränkungen bezüglich der C . die den Arbeitnehmer selbst oder andere Menschen gefährden – z. Zu vermeiden sind: • körperlich schwere Arbeiten • extreme Klimasituationen • ungünstige Arbeitszeiten Hilfen: Neben den medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist insbesondere auch die stufenweise Wiedereingliederung eine gute Hilfe für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. • Ein öffentlicher Betrieb ist vom Begriff her praktisch deckungsgleich mit Betriebsverfasdemjenigen des sungsgesetzes (BetrVG). Zu vermeiden sind: • übermäßige körperliche Belastungen • Wechselschichtarbeit. dem Arbeitgeber zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen finanzielle Hilfen anzubieten. dass Inhaber der Staat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.118 Chronische und innere Erkrankungen Nahrungs. ein organisatorisch selbstständiges Datenverarbeitungszentrum eines öffentlichen Trägers). 6 BayPersVG): • Eine Behörde ist dabei die durch eine öffentlich-rechtliche Organisationsnorm geschaffene. Kälte. Zugluft und erhebliche Temperaturschwankungen • Staub. Dialyse-Patienten müssen zwei. Die Dialyse bestimmt den Lebensrhythmus und somit auch das Arbeitsleben. Deutsche Rentenversicherung Rentenversicherung. Dienststelle Der Begriff der Dienststelle im Sinne des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX) bestimmt sich nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder (vgl. • Verwaltungsstellen sind diejenigen Stellen. Krankengeld (für die Zeit der Dialyse) und eventueller Erwerbsminderungsrente geht. Das Personalvertretungsrecht geht von folgender Definition aus: Dienststellen sind Behörden. öffentliche Betriebe und Gerichte.oder Gruppenakkord) • Hitze. Im Einzelfall kann es gerechtfertigt sein. gesetzliche . allerdings mit dem Unterschied. B. an die Stelle von Behörden treten (z. 2 LPVG NW oder Art. Verwaltungsstellen. Nässe. Die Behandlung ist körperlich anstrengend und beeinträchtigt das allgemeine Wohlbefinden. Von großer Bedeutung ist die sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten. organisatorisch selbstständige und mit Zuständigkeiten zu konkreten. § 1 Abs. Dämpfe oder Gase Im Arbeitsleben zu beachten: Wegen des großen Zeitaufwandes für die Dialyse sollte die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz möglichst kurz sein. 1 Satz 2 SGB IX).und Flüssigkeitszufuhr und der freien Zeiteinteilung. B. 1 BPersVG) wie in den Landespersonalvertretungsgesetzen (z. wenn es um die Kombination von Arbeitsentgelt. Diese Definition findet sich im Bundespersonalvertretungsgesetz (§ 6 Abs. soweit ihnen der hoheitliche Charakter fehlt. die bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften. besonders mit Nachtarbeit • Arbeiten unter starkem Zeitdruck und im Akkord (Einzel. § 87 Abs. nach außen wirkenden Rechtshandlungen ausgestattete Verwaltungseinheit.bis dreimal wöchentlich für 3 bis 5 Stunden an das Dialysegerät angeschlossen werden. in dessen Be- reich die Beschäftigungsdienststelle des betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmers liegt (§ 87 Abs. § 1 Abs. Rheinland-Pfalz) stellt das Personalvertretungsrecht hinsichtlich der Selbstständigkeit von Nebenstellen bzw. 3 LPVG Rhld. Ein anderer wichtiger Unterschied besteht darin. § 70 LPVG NW oder Art. Nach dem nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsrecht hingegen können Nebenstellen oder Teile von Dienststellen von der obersten Dienstbehörde zu selbstständigen Dienststellen erklärt werden (vgl. wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. gelten als selbstständige Dienststellen. § 8 Abs.-Pfalz).Fachlexikon 119 Nebenstellen und Teile von Dienststellen: Hierfür gelten unterschiedliche Regelungen. Beim Kündigungsschutz ist das Integrationsamt zuständig. 3 BPersVG sowie z. Dienstvereinbarung Die Dienstvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. soweit diese Gesetze sie ausdrücklich vorsehen (vgl. B. Der Beschluss ist für die darauf folgende Wahl und die Amtszeit der aus ihr hervorgegangenen Personalvertretung wirksam (vgl. Demgegenüber sind solche RegeD . die räumlich weit von dieser entfernt liegen. unzulässig sind. es sei denn. 73 BayPersVG). es werden mehrere gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung für die Wahl zusammengefasst (§ 94 Abs. Weiterhin sind die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnisses zu beachten. das teilweise der Mitwirkung durch die Personalvertretung – und damit auch der Möglichkeit von Dienstvereinbarungen – entzogen ist. Dasselbe gilt dann auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Die Schwerbehindertenvertretung kann nur für den Bereich einer Dienststelle gewählt werden.1 Satz 1 SGB IX). also Verfahrens. weil das Personalvertretungsrecht sie nicht ausdrücklich zulässt. Dies gilt dann auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. 3 LPVG NW). Im Bereich des Bundes und vieler Landesverwaltungen (z. § 6 Abs. Sie entspricht somit ihrem Wesen nach der Betriebsvereinbarung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in der privaten Wirtschaft. 1 Satz 4 SGB IX). Nebenstellen und Teile einer Dienststelle. dürfen Dienstvereinbarungen nach den Personalvertretungsgesetzen nur abgeschlossen werden. B. Sie unterscheidet sich allerdings von dieser in einigen wesentlichen Punkten: Während beispielsweise die möglichen Regelungsgegenstände einer Betriebsvereinbarung weit gefächert sind. Teilen von Dienststellen auf den Willen der Beschäftigten ab.und inhaltliche Absprachen über das Verhältnis Personalrat/Dienststelle zueinander. B. § 73 BPersVG und z. dass Dienstvereinbarungen über personalvertretungsrechtliche Fragen selbst. Beispiele für zulässige Dienstvereinbarungen sind: Absprachen über gleitende Arbeitszeit (für alle Beschäftigten) oder die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen sowie Absprachen über Beurteilungsrichtlinien (letztere jeweils nur für Angestellte und Arbeiter).120 Dienstvereinbarung lungen laut Betriebsverfassungsgesetz durch Betriebsvereinbarungen möglich (vgl. von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise in der Dienststelle bekannt zu machen. Im Übrigen sind Dienstvereinbarungen aber vergleichbaren Bestimmungen wie die Betriebsvereinbarungen unterworfen: Sie werden durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam beschlossen. d. setz haben Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen. Das öffentlich- rechtliche Dienstverhältnis der Beamten ist weitgehend gesetzlich normiert und insoweit ebenfalls einer Regelung durch Dienstvereinbarung entzogen. Allgemeine Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertenrechts für ganze Verwaltungsbereiche (sog. sie sind schriftlich niederzulegen. z. Rechtswirksamkeit: Das Personalvertretungsrecht bestimmt im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich. § 75 Abs. können deshalb nicht Gegenstand einer Dienstvereinbarung sein (vgl. z. dass auch Dienstvereinbarungen normative Wirkung entfalten. Integrationsvereinbarungen: Dienstvereinbarungen ähneln ebenso wie Betriebsvereinbarungen der Integrationsvereinbarung nach dem Schwerbehindertenrecht (§ 83 SGB IX). zwingend und rechtsgestaltend auf das einzelne Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bzw. B. durch einseitige Anordnung die in dem Arbeitsvertrag vereinbarten Ar- . Voraussetzung ist jedoch. die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. welche Rechtswirkungen Dienstvereinbarungen auf das einzelne Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst haben. Direktionsrecht Im Rahmen des Direktionsrechts (Weisungsrechts) ist der Arbeitgeber berechtigt. 3 und 5 BPersVG und § 70 Abs. wenn es für die Dienststelle – in Form einer Dienstvereinbarung – bereits entsprechende Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen gibt (§ 82 Satz 4 SGB IX). Eine solche Integrationsvereinbarung ist im öffentlichen Dienst dann nicht erforderlich. § 86 BetrVG). h. dass diese Regelungen in ihren Zielen und Maßnahmen auf die konkreten Verhältnisse der jeweiligen Dienststelle Bezug nehmen. Es besteht aber Einigkeit darin. das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beamten Einfluss nehmen. B. Wie nach dem BetriebsverfassungsgeTarifverträge Vorrang. „Fürsorgeerlasse”) ersetzen deshalb Integrationsvereinbarungen nicht. 1 LPVG NW). Dienstvereinbarungen können – wie bei der Betriebsvereinbarung – auch auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. 1 SGB IX.Fachlexikon 121 beitsbedingungen näher zu konkretisieren. Daneben gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes sowie Bestimmungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. soweit es für den Betriebszweck erforderlich ist. Arbeitsverhältnis). Der Spielraum des Arbeitgebers für einseitige Anordnungen innerhalb seines Direktionsrechts ist umso enger. 1 Satz 1 SGB IX). Es ist begrenzt durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und durch § 81 Abs. soweit sie den Arbeitsvertrag mitgestalten. Die Ausübung des Weisungsrechts muss sich ferner im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für schwerbehinderte Menschen halten. Zudem darf ein schwerbehinderter Beschäftigter bei einer Weisung nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (§ 81 Abs. Hierdurch wird insbesondere der Inhalt der Tätigkeiten nach Arbeitsort. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich durch den Arbeitsvertrag zur Arbeitsleistung (vgl. E Eignungsfeststellungsmaßnahmen Berufliche Eignung Eingliederung behinderter Menschen Eingliederungszuschüsse Einstellung eines schwerbehinderten Menschen Teilhabe Wiedereingliederung. Umfang und Ausübung: Das Direktionsrecht muss sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten. 4 Nr. dass dieser seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (vgl. die über die Grenzen des Direktionsrechts hinausgehen. Dabei sind die zulässigen Grenzen dieses Rechts gegenüber einem schwerbehinderten Menschen enger zu ziehen als gegenüber einem nicht behinderten Arbeitnehmer. Art der Ausführung und Zeit näher bestimmt. stufenweise Eingliederungshilfe SGB XII . aber auch das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb reglementiert. Inhalt und Umfang des Weisungsrechts richten sich in erster Linie nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag. auch berufliches Fortkommen). Änderungen der Arbeitsbedingungen. je genauer der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Hinsichtlich der konkreten täglichen Pflicht hat er sich durch den Arbeitsvertrag dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen. kann der Arbeitgeber gegen den Willen des schwerbehinderten Menschen nur im Wege der Änderungskündigung durchsetzen. 2 Nr. wonach der Arbeitgeber den schwerbehinderten Menschen so zu beschäftigen hat. klärt mit ihm die Situation. Betriebliches Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Je nach Bedarf kann auch die Gemeinsame Servicestelle eingeschaltet werden. die Agentur für Arbeit und bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. die Arbeits- unfähigkeit zu beenden und den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung möglichst dauerhaft auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement setzt alle Maßnahmen ein. die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. die geeignet sind. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebsrat oder den Personalrat und bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Bedarf den Betriebsarzt ein und klärt mit ihnen. Prävention umfasst alle Maßnahmen. Vorgehensweise. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es. . für Beschäftigte. Betriebliches Eingliederungsmanagement. die Krankenkassen.04. Ob die Arbeitsunfähigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt nicht nur für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten – die Regelung findet auf alle Mitarbeiter des Betriebes Anwendung und gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber.2004 hat der Gesetzgeber das Erfordernis der betrieblichen Prävention im Rahmen des SGB IX weiter gestärkt. mit welchen Hilfen eine schnelle Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle möglich ist. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. holt seine Zustimmung zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ein und bespricht mit ihm die Ziele. Beteiligte: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Teamaufgabe. den Unfallversicherungsträger. An externen Partnern kann der Arbeitgeber die Rentenversicherungsträger. ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf. Gesetzliche Vorschriften: Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen vom 23. spielt dabei keine Rolle.122 Eingliederungsmanagement. die der Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten dienen. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber. die Berufsgenossenschaften. § 84 Abs. Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bezieht sich auf die gezielte Steuerung des Einsatzes dieser Maßnahmen nach einem festgelegten Vorgehenskonzept. Danach wird Folgendes benötigt: • ein System für das Erkennen von Problemen (Frühwarnsystem) • Instrumente der Erfassung und Spezifizierung von Daten • eine Schaltstelle im Unternehmen für die Verarbeitung. Zwar sieht das Gesetz keine unmittelbaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschrift vor. mit dem die Ziele der Prävention wirksam gefördert werden sollen. die ultima ratio. Bei der Einführung geht es um eine für die Beteiligten verbindliche Vorgehensweise. sein soll. Das Konzept für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wird in einem Großbetrieb anders aussehen als in einem mittelständischen Betrieb und als in einem kleinen Handwerksbetrieb. Entscheidung und Umsetzung • die Umsetzung konkreter Maßnahmen • eine Dokumentation und Evaluierung Um die Situation zu bestimmen. dass eine Kündigung das letzte Mittel. häufige Kurzerkrankungen) Liegt eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vor? Findet eine kontinuierliche ärztliche Betreuung statt? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Arbeitsplatz? Sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt worden oder geplant? Liegen bezogen auf den Arbeitsplatz ein Anforderungs. sollte die Prüfliste für das Integrationsteam z. die sich an den betrieblichen Gegebenheiten orientiert und die dann im Einzelfall Anwendung findet.und ein Fähigkeitsprofil vor? Kann die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes optimiert werden? Können die Arbeitsbelastungen minimiert werden. durch organisatorische Veränderungen oder durch technische Verbesserungen? Gibt es geeignetere Einsatzmöglichkeiten für den Betroffenen? Gibt es Qualifizierungsbedarf? E • • Es empfiehlt sich. die getroffenen Regelungen in einer Integrationsvereinbarung festzuhalten. allerdings wurden mit der Vorschrift die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft. z. 2 SGB IX normierte Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein spezielles Verfahren. B. Es gibt Mindestanforderungen an ein Betriebliches Eingliederungsmanagement.Fachlexikon 123 Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements: Das in § 84 Abs. Die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bringen zum Ausdruck. Zur inhaltlichen Orientierung eignet sich das 5-Phasen-System. folgende Fragen beinhalten: • Seit wann ist der Mitarbeiter erkrankt? • In welcher Form treten die Fehlzeiten • • • • • • • auf? (langandauernd. Die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanage- . In keinem Fall erfüllen Krankenrückkehrgespräche diese Anforderungen. B. Dabei soll. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind spezifische Eingliederungszuschüsse vorgesehen (siehe Leistungsübersicht ab S. die Einstellung möglichst vieler schwerbehinderter Menschen durch private und öffentliche Arbeitgeber zu erreichen. Betriebliches ments ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung. ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen. insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen. auch Einstellung eines schwerbehinderten Menschen). Finanzielle Leistungen: Das SGB IX fördert durch verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Ein- Eingliederungszuschüsse Die Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III ( Arbeitsförderung). Hat der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. Einkommenund Lohnsteuer Nachteilsausgleiche Einrichtungen für behinderte Menschen Rehabilitationseinrichtungen Einstellung eines schwerbehinderten Menschen Eines der wichtigsten Ziele des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX) ist es. 270. 1 Satz 6 i.m. die Zustimmung zur Einstellung eines nicht behinderten Arbeitnehmers zu verweigern. Prämie für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements: Für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements können Arbeitgeber von den Rehabilitationsträgern oder dem Integrationsamt eine Prämie oder einen Bonus erhalten. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden (§ 81 Abs. Eingliederungszuschüsse können für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen und insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer erbracht werden. vgl. Sie werden als Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erbracht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen.V.und Beweislast des Arbeitgebers bezüglich einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers auf demselben oder einem anderen Arbeitsplatz. In diesem Fall ist der Betriebsrat berechtigt. Der Arbeitgeber verstößt daher gegen das Gesetz. § 95 SGB IX). besetzt werden können.124 Eingliederungsmanagement. um diese Prüfung effektiv und nachprüfbar zu machen. . erhöht sich jedoch die Darlegungs. wenn er eine Einstellung ohne diese vorherige Prüfung vornimmt. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. • bei der Einstellung langfristig arbeitsloser schwerbehinderter Menschen. Zum einen sind die finanziellen Leistungen an Arbeitgeber zur „Schaffung von Ausbildungs. Neben der Gehaltszahlung für gesetzliche Feiertage ist der wichtigste und häufigste Fall der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. • bei Einstellungen über die Beschäftigungspflicht hinaus (Pflichtquote von derzeit 5%) aber auch z. Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung ist grundsätzlich der Reha- Träger zuständig (d.Fachlexikon 125 stellung von schwerbehinderten Menschen. B. 3 SGB IX i. wenn er nicht zur Arbeitsleistung imstande ist. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse oder Darlehen für die Schaffung neuer behinderungsgerechter Arbeits. auch Eingliederungszuschüsse). Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) verliert der Arbeitnehmer nicht den Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. 270 vgl. § 104 Abs. §§ 15 – 27 SchwbAV). Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger).und Ausbildungsplätze erhalten. hinsichtlich der zu fördernden Personengruppe sowie bei Höhe und Dauer der Förderung regional unterschiedliche Schwerpunkte. h. wenn kein Reha-Träger vorhanden ist (so bei Beamten und Selbstständigen). Ausnahmsweise ist das Integrationsamt dann zuständig. vor allem • bei der Einstellung beruflich besonders betroffener schwerbehinderter Menschen. V. 2 SGB IX. 3 Nr.und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen” und die „Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben” aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu nennen (§ 102 Abs. Diese Landessonderprogramme setzen z. Für diesen Zeitraum hat der . Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Probearbeitsverhältnisse: Auch hiermit wird die Einstellung schwerbehinderter Menschen besonders gefördert. § 16 SchwbAV). E Entgelt Arbeitsentgelt Entgeltfortzahlung In bestimmten Fällen kann ein ArbeitArbeitsentgelt nehmer auch dann verlangen. B. Ferner sehen Landessonderprogramme zusätzliche – von den Integrationsämtern finanzierte – Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung schwerbehinderter Menschen vor (vgl. m. Neben diesen spezifischen Leistungen nach dem SGB IX kommen bei der Neueinstellung schwerbehinderter Menschen auch die allgemeinen Leistungen nach dem SGB II und dem SGB III in Betracht ( Arbeitsförderung) (siehe Leistungsübersicht ab S. Dabei ist die Grundausstattung förderungsfähig (§ 15 SchwbAV). Zuständig sind die Integrationsämter. die Erträglichkeit und die Zumutbarkeit der Arbeit sowie Fragen der Zufriedenheit mit der Arbeit zu bestimmen. aber nicht bei Sportunfällen. technischen Anlagen. d. nach den dafür anerkannten Spiel. Arbeitsverfahren und -abläufen zu berücksichtigen (§ 90 Abs. Profilmethode). i. das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. 2 Satz 2 BetrVG). Unter Einbeziehung anatomischer. psychologischer. sammelt und ordnet Gesetzmäßigkeiten zur Gestaltung menschlicher Arbeit. wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Das ist z. ist der Arbeitgeber allerdings nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. bei einem Verkehrsunfall infolge von Trunkenheit am Steuer der Fall. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig. Zeitabläufen möglich. Ein solches Verschulden liegt vor.126 Entgeltfortzahlung Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in voller Höhe fortzuzahlen. wenn die Sportart vernünftig. Die Entlassung Außerordentliche Kündigung Kündigung Massenentlassungen Epilepsie Anfallsleiden Ergonomie Die Ergonomie ist ein Teilgebiet der Arbeitswissenschaft. Grundaufgaben einer ergonomischen Gestaltung sind die Anpassung der Arbeitsaufgabe und der Arbeitsbedingungen an den Menschen (Arbeitsgestaltung) sowie die Anpassung des Menschen an die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen (Ausbildung. soziologischer und technischer Erkenntnisse liefert die Ergonomie Methoden. d. Betriebsräumen. Die Ergonomie er- . um die Ausführbarkeit. 1 Satz 2 EFZG genannten Wartefristen bzw. Rehabilitation). Arbeitsplatzgestaltung: Als Kernbestandteile der „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit” haben Arbeitgeber und Betriebsräte ergonomische Aspekte bei der Planung von Arbeitsplätzen. Trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden an seiner Krankheit. R. ist eine Entgeltfortzahlung für einen weiteren Zeitraum von höchstens 6 Wochen aber nur noch nach den in § 3 Abs. B. optimale Belastung und Beanspruchung des arbeitenden Menschen im Vordergrund. Hierbei stehen die Wechselbeziehung zwischen Technik und Mensch sowie eine tätigkeitsbezogen ausgewogene bzw. h. mittelt. Hierdurch können sowohl die Bedürfnisse des Menschen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen berücksichtigt als auch eine Entfaltung der individuellen Fähigkeiten erreicht werden (vgl.und Sicherheitsregeln betrieben wurde. physiologischer. Einarbeitung. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben auch Versicherte. die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind. wer aus gesundheitlichen Gründen Behinderung) nur ( Krankheit.1961 geborene Versicherte auch beim Vorliegen von Berufsunfähigkeit erhalten können. Arbeitssicherheit: Ergonomische Gesichtspunke sind ferner im Rahmen der Arbeitssicherheit. Dabei wird unterschieden zwischen der Rente wegen teilweiser und der Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI): • Teilweise erwerbsgemindert ist. anschließend wird die Regelaltersrente gezahlt. 6 SGB VI).01. Die Beratenden Ingenieure der Integrationsämter und der Agenturen für Arbeit arbeiten auf der Grundlage ergonomischer Erkenntnisse. wer gesundheitsbedingt nur noch weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI).12. 1d ASiG). • Voll erwerbsgemindert ist. die vor dem 02. . 1 Satz 2 Nr.01. des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beachten (vgl. 5 SGB VI). soweit diese nicht als erfüllt gilt. 1d und § 6 Satz 2 Nr. noch in der Lage ist.2000 in Betracht (§ 43 SGB VI). Bei vorzeitiger Erfüllung der Wartezeit ist eine 3-jährige Pflichtbeitragszeit nicht erforderlich (§ 43 Abs. zwar mindestens 3 Stunden.Fachlexikon 127 Ergonomie ist damit für die Arbeitsgestaltung sowie den Entwurf und die Konstruktion von Arbeitsmaschinen und Fertigungsanlagen von Bedeutung. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.2001 die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. § 3 Abs. entspricht einer halben Rente E Erkrankungen Chronische und innere Erkrankungen Krankheit Erwerbsminderung Im Zuge der Rentenreform wurde zum 01. Der Anspruch besteht längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. nach einer Wartezeit von 20 Jahren (§ 43 Abs. aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein. Rentenanspruch: Die genannten Renten kommen nur bei einem Rentenbeginn nach dem 31. Neben dem Vorliegen der Erwerbsminderung müssen als Voraussetzung für diesen Rentenanspruch in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und außerdem die Wartezeit von grundsätzlich 5 Jahren erfüllt worden sein. Sie vermittelt besonders im Zusammenhang mit der Auswahl und Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wichtige Erkenntnisse. Im Zuge der Rentenreform gilt seit dem 01.2000 maßgebenden Recht war derjenige erwerbsunfähig. Erwerbsunfähigkeit Nach dem bis 31. Abhängig davon.01. die Befristung darf ab Rentenbeginn längstens für 3 Jahre vorgenommen werden (§ 102 Abs.1961 geboren sind) • Restleistungsvermögen im bisherigen Beruf: unter 6 Stunden täglich Rente wegen voller Erwerbsminderung • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: unter 3 Stunden täglich Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes: • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: unter 6 Stunden täglich wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird.12.128 Erwerbsminderung Zweistufige Erwerbsminderungsrente Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: 3 bis unter 6 Stunden täglich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (Übergangssregelung für Versicherte. der aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung ( Krankheit. wird entweder eine Vollrente oder eine Anteilsrente geleistet (§ 96a SGB VI).12. Anders als nach dem bis zum 31.2000 geltenden Recht steht das Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entgegen.2001 die zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung. wenn für sie der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. . Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt auch für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte in Betracht.01. Behinderung) keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausüben oder nur bis 630 DM brutto monatlich verdienen konnte. abhängig vom Hinzuverdienst. Erwerbsunfähig war nicht. Erwerbsunfähigkeitsrente: Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit kann nur noch bei einem Rentenbeginn vor 2001 bestehen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. wenn der Anspruch nicht vom Teilzeitarbeitsmarkt abhängt und die Behebung der Minderung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist. 20 Jahren erfüllt worden sein. Neben dem Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit mussten als Voraussetzung für diesen Rentenanspruch in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 5 bzw. 2 SGB VI). welche Hinzuverdienstgrenze eingehalten ist. Die Leistung einer unbefristeten Rente kann nur erfolgen. wer noch eine selbstständige Tätigkeit ausübte. die vor dem 02. B. die Beratenden Ingenieure z. F Fachkraft für Arbeitssicherheit Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verlangt. Zu den Aufgaben der Fachkräfte der Integrationsämter gehört es i. Danach besteht Anspruch auf Regelaltersrente ( Altersrente). vor allem am Arbeitsplatz. wirtschaftliche Fachdienste der Integrationsämter Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Behinderungsarten. ihre Arbeitgeber. Die Fachkräfte sollen den Arbeitgeber sachkundig beraten und den Arbeitsschutz selbst aktiv betreiben. ferner sind sie an der Steuerung. Existenzgründung Selbstständigkeit. Fachdienste für hörgeschädigte. die den schwerbehinderten Menschen betreuen oder deren Einschaltung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses notwendig wird (z. mit der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Lieferanten technischer Geräte usw. haben viele Integrationsämter mit eigenem Personal besetzte Fachdienste eingerichtet.und PersoIntegrationsteam). psychosoziale Fachdienste freier Träger.und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. der Qualitätssicherung und der Fortbildung des Fachpersonals der Integrationsfachdienste beteiligt. Die Fachdienste stellen ferner den fachlichen Kontakt zu anderen Einrichtungen und Fachleuten her. bei der sicherheits. jedoch längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. die Integrationsfachdienste im Einzelfall zu beauftragen. suchtkranke oder seelisch behinderte Menschen) oder befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe. Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören: . dass der Arbeitgeber für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt. die Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs. blinde. B. übernehmen im Einzelfall auch die persönliche Betreuung schwerbehinderter Menschen.). d. z. auch. B. Aufgaben: Die Mitarbeiter der Fachdienste (neben Ingenieuren z. Um diese Aufgabe sachgerecht zu erledigen. R. B. Organisationsform: Die Fachdienste (Fachkräfte) sind entweder auf die Fragen der beruflichen Teilhabe spezieller Gruppen behinderter Menschen ausgerichtet (z.Fachlexikon 129 entweder in voller Höhe oder in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ärzte. Psychologen und Sozialarbeiter) beraten die schwerbehinderten Menschen. Sie nalräte (vgl. B. der breiten Palette der beruflichen Tätigkeiten und der von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen wird die Vielfältigkeit der Aufgaben der Integrationsämter bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und ihrer Sicherung deutlich. Im Einzelfall können auch Ausnahmen gestattet sein. Der Zeitumfang wird nicht festgelegt. Letztere Möglichkeit ist allerdings auf Betriebe mit einer von der Branche abhängigen Höchstmitarbeiterzahl beschränkt. Der Arbeitgeber hat die Sicherheitsfachkräfte unter Mitwirkung des Betriebsrats oder des Personalrats zu bestellen und ihnen die im Gesetz genannten Aufgaben zu übertragen. Qualifikation: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) darf der Arbeitgeber nur Personen als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Bis zehn Mitarbeiter muss sich der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch beraten lassen. Die Fachkräfte unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs. z. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und wie ein Sicherheitstechniker oder ein Sicherheitsmeister über die erforderlichen Kenntnisse in sicherheitstechnischer Fachkunde verfügen. die Information und Motivation der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes und die Untersuchung von Unfällen. Alternative Betreuung setzt voraus. Informations. die selbstverständlich überschritten werden können. sie sind jedoch bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen. Demnach wird unterschieden zwischen der Regelbetreuung und der Alternativen Betreuung. Bei der Regelbetreuung wird zwischen den Kleinst-Betrieben bis zehn Mitarbeitern und denen darüber unterschieden. bzw. muss ein Sicherheitsingenieur berechtigt sein. dass der Arbeitgeber an Motivations-. . maximal jedoch 50.130 Fachkraft für Arbeitssicherheit • die Beratung bei Planung. Kooperation: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen eng mit dem Be- Einsatz im Betrieb: Die Ausbildungsmodalitäten und zeitlichen Mindestvorgaben in den Betrieben werden in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A 2 geregelt. Bei mehr als zehn Mitarbeitern werden branchen. Ausfüh• • • • • • rung und Unterhaltung von allen Betriebsanlagen. die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen.und risikoabhängige Mindestbetreuungszeiten vorgegeben. B. die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -verfahren. in den bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand analogen Regelwerken. Die Inanspruchnahme des sicherheitstechnischen Beratungsbedarfs erfolgt auf Grundlage nachvollziehbarer Gefährdungsbeurteilungen. die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen. die bestimmten Anforderungen genügen.und Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt. Viele Frauen mit Behinderungen schätzen ihre Vermittlungschancen schlecht ein und ziehen sich deshalb aus dem Erwerbsleben zurück. § 33 Abs. Erwerbsbeteiligung: Etwa ein Drittel der behinderten Männer ist erwerbstätig. Frauenförderung im SGB IX: Behinderte Frauen sollen die gleichen Chancen im Erwerbsleben haben wie behinderte Männer (§ 33 Abs. Erschließung neuer Berufsfelder: Bei der beruflichen Orientierung behinderter Frauen und ihrer Teilhabe am Arbeitsleben sollte die Verengung auf traditionelle Frauenberufe mit hohen Beschäftigungsrisiken vermieden und ein erweitertes Berufsspektrum mit einer Orientierung auf zukunftsfeste Berufe angestrebt werden (z. Viele werden ungewollt und allzu schnell auf den häuslichen Bereich zu- . Entsprechende Qualifizierungsperspektiven müssen in den Betrieben und in Rehabilitationseinrichtungen verstärkt für behinderte Frauen erschlossen werden. Die Notwendigkeit einer spezifischen Frauenförderung wird unterstrichen (§ 1 SGB IX). aber nur ein Fünftel der Frauen. Die Interessenvertretun- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Schwerbehinderung F Finanzielle Leistungen Leistungen Frauen. B. behinderte Behinderte Frauen sind in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Dienstleistungsberufe oder auch technische Berufe). ohne sich arbeitslos zu melden. Geschlechtstypische Belastungssituationen für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen sollen abgefangen werden. Durch geeignete wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote sind gleichwertige Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben zu erschließen (vgl. 2 SGB IX). 2 SGB IX). Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat. Die niedrige Erwerbsquote geht oft einher mit einer schlechten finanziellen Situation. Medienberufe. Vor allem sollen gleiche Chancen im Erwerbsleben sowohl im Vergleich zu nicht behinderten Frauen als auch im Vergleich zu behinderten und von Behinderung bedrohten Männern gesichert werden. rückgewiesen. die auf alle Detailregelungen anzuwenden ist.Fachlexikon 131 triebsarzt zusammenarbeiten. In den Gesetzen zur RehaTeilhabe behinderter bilitation und Menschen ( SGB IX) und zur Arbeitsförderung (SGB III) ist die Frauenförderung als Querschnittsaufgabe und Leitlinie definiert. Die Beratung gemeinsamer Anliegen und der Austausch von Erfahrungen erfolgen in dem vom Arbeitgeber zu bildenden Arbeitsschutzausschuss. an dem auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Deutlich wird dies auch bei der relativ niedrigen Erwerbsquote. Berufe mit IT-Qualifikationen. B. • Beim Wunsch. dass und wie sie Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung beteiligt haben. Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) enthält darüber hinaus eine Reihe konkreter Bestimmungen zur Frauenförderung. Frauenförderung im SGB III ( Arbeitsförderung): Die Frauenförderung ist in § 8 SGB III als grundlegende und umfassende Aufgabe bei allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung definiert. Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs. 2 SGB IX). Zur Unterstützung dieser Aufgaben gibt es in den Agenturen für Arbeit hauptamtliche Frauenbeauftragte. 2 SGB IX). bei den gemeinsamen Empfehlungen (§ 13 SGB IX) der Rehabilitationsträger oder bei den Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 20 SGB IX) mit einzubeziehen. auch. 1 SGB IX). d. Betriebsrat und Arbeitgeber sind bei der Personalplanung besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorzusehen (§ 83 Abs.132 Frauen. dass ein angemessener Anteil der Stellen mit schwerbehinderten Frauen zu besetzen ist (§ 112 Abs. a. der persönlichen Lebenssituation. 3 SGB IX). sollen insbesondere der Gruppe der schwerbehinderten Frauen und der Notwendigkeit einer psychosozialen Betreuung Rechnung tragen (§ 112 Abs.und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§ 9 SGB IX) sind u. dem Geschlecht. B. inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen. h.und Arbeitsmarktes hinzuwirken. Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz. Dies soll auch bei der personellen Ausstattung der Integrationsfachdienste berücksichtigt werden. Die Agenturen für Arbeit müssen in ihrer Eingliederungsbilanz belegen. z. der Familie und den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den Bedürfnissen behinderter Kinder Rechnung zu tragen. Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen gefördert werden.: • Bei der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen (§ 71 Abs. Die Integrationsfachdienste. die in• dividuelle Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bereitstellen. . Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen. die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen. Im Rahmen der Integrationsverein• barungen zwischen Schwerbehindertenvertretung. behinderte gen und Selbsthilfeorganisationen behinderter Frauen sind z. Beendigung eines ArBei einer beitsverhältnisses in gegenseitigem Einverständnis wird bisweilen eine Freistellung für die restliche Beschäftigungszeit vereinbart. Aussperrung). Der Arbeitnehmer hat neben dem Vergütungsanspruch auch einen Beschäftigungsanspruch. Mehrarbeit: Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). sei es. wenn das bisherige ArKündibeitsverhältnis wegen der gungsfrist noch andauert (§ 629 BGB). weil beide Seiten eine tatsächliche Beschäftigung für unzumutbar halten. Teile dieser Fürsorgepflicht sind gesetzlich geregelt.Fachlexikon 133 Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Reisen Schwerbehindertenausweis Freistellung Unter bestimmten Voraussetzungen können oder müssen Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden: Betriebsrat. wie etwa der Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren für Leben und Gesundheit (§ 618 BGB) und die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. der auf Seiten des Arbeitnehmers die Treuepflicht entspricht. Bei einer Kündigung ist der Arbeitnehmer zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes für eine angemessene Zeit freizustellen. oder weil aus zwingenden betrieblichen Gründen keine Arbeit zugewiesen werden kann. B. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit. Die Frage. hängt vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ab (§ 616 BGB). Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben bei bestimmten Voraussetzungen ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen. F Fristlose Kündigung Außerordentliche Kündigung Kündigung Führerschein Nachteilsausgleiche Fürsorgepflicht Jedes Arbeitsverhältnis beinhaltet eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. . ob während dieser Zeit das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. nur ausnahmsweise bei besonderen schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zulässig (z. auch wenn das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. Auch die Verpflichtung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung und die Sorgfaltspflichten bei Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gehören zur Fürsorgepflicht. d. Darüber hinaus sind die örtlichen Fürsorgestellen in Hessen und in SchleswigHolstein mit Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) betraut. an die Berechtigung einer Kündigung strenge Anforderungen zu stellen. Beförderung. Hessen und Schleswig-Holstein. machen hiervon in der Weise Gebrauch.134 Fürsorgepflicht Eine besondere Fürsorgepflicht besteht gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern. In vielen Lebensbereichen wird hörgeschädigten Menschen erst durch den Fürsorgestelle Die Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) können durch die Länder auch auf örtliche Fürsorgestellen übertragen werden (§ 107 Abs. insbesondere wenn ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und anerkannter Behinderung besteht. d. Menschen mit Hörschädigungen bewegen sich in allen Lebensbereichen als Minderheit in einer hörenden Umwelt. Ihre Funktion ist die des Sprachmittlers. Gebärdensprachdolmetscher Gebärdensprachdolmetscher übersetzen i. a. R. Versetzung und Entlassung von schwerbehinderten Menschen. nicht über Kenntnisse der Gebärdensprache verfügt. Die Fürsorgestelle ist im Allgemeinen dem Sozialamt beim Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet. da sie die gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen und verarbeiten können. B. wenn es vom Arbeitgeber verlangt. 2 SGB IX). Fürsorgeerlasse). schwerbehinderte Menschen so zu beschäftigen. simultan von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache. während umgekehrt die hörende Mehrheit i. dass diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können (§ 81 Abs. Überall stoßen sie auf eine Sprachbarriere. Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des Kündigungs- . Auch kreisangehörige Gemeinden können örtliche Fürsorgestellen einrichten. Regelungen für die Einstellung. R. sie haben keine beratende Aufgabe. Im öffentlichen Dienst wird die besondere Fürsorgepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte vielfach in Erlassen konkretisiert (sog. vgl. auch berufliches Fortkommen). In diesem Fall sind sie zugleich Rehabilitationsträger. 4 SGB IX. Prüfung. dass z. so Nordrhein-Westfalen. Sie enthalten u. So begründet das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) einen besonderen beruflichen Förderungsanspruch. Einzelne Länder. schutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt werden. Diese besondere Fürsorgepflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen gebietet es auch. z. Rechtsberatung) und im Sozialbereich. in verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches enthalten (siehe hierzu Gebärdensprache). in deren Ausübung sie an eine Berufs. 1 Satz 2 HwO). in der Berufsausbildung (vgl. im religiösen Bereich (Gottesdienste.) Kommunikation in der Arbeitswelt. in Einrichtungen der Wirtschaft (Banken. Tagungen. in Dienstbesprechungen und bei innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen. Schulkonferenzen). als auch über Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG). des Arbeitsmarktes und der gesetzlichen Rahmenbedingungen führen inzwischen zu einer Ausweitung der Einsatzfelder sowie zu einer wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Dolmetschern. B. in der beruflichen Weiterbildung (vgl.). um eine reibungslose Kommunikation am Arbeitsplatz. beim Arzt oder Rechtsanwalt und in vielen anderen Bereichen möglich zu machen. bei Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung. § 42n HwO) und der Erwachsenenbildung Dolmetschen im Medienbereich. Versicherungen. die viele schwerhörige und ertaubte Menschen nutzen. Konferenzen G Regelungen zur Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschen sind u. in Schulen und Kindertagesstätten (Elternabende.und Ehrenordnung gebunden sind: Sie unterliegen dementsprechend der Schweigepflicht. Sprechtage. Sie werden tätig. Versammlungen schwerbehinderter Menschen. bei Kündigungsverhandlungen. Trauung. Polizei).und regelmäßiger Fortbildung. Taufe etc. Besuch von Vorträgen usw. B. beim Studium. in Betriebsversammlungen. im Rahmen der Krankenversorgung oder der • • öffentlichen Verwaltung (Behörden. im Studium. Gerichte. die sich aus der Bewältigung alltäglicher Anforderungen ergeben. z. Die wichtigsten Einsatzgebiete beim Gebärdensprachdolmetschen sind: • Gespräche und Verhandlungen. a. B. Dolmetschen in öffentlichen Beratungsstellen (z. sind unparteiisch und streben nach solider Aus. in der Schule. • • Professionelle Gebärdensprachdolmetscher verstehen ihre Tätigkeit als eine zwischen zwei Sprachen und zwei Kulturen vermittelnde Dienstleistung. die meist von gehörlosen Menschen genutzt wird. Veränderungen der Bildungssituation für hörgeschädigte Menschen. bei politischen oder kulturellen Veranstaltungen. Kaufhaus usw. § 42l Abs. auch bei der regelmäßigen Arbeitsassistenz Kommunikation im Bildungsbereich. .Fachlexikon 135 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.) und im Freizeitbereich (Stadtführungen. beim Fernsehen Konferenzdolmetschen bei nationalen und internationalen Kongressen. Diese Verständigung kann sowohl über die Deutsche Gebärdensprache (DGS) erreicht werden. 2001 ist die Verwendung der Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich als eigenständige Verständigungsform anerkannt worden (vgl.2002). Eine (weitere) ausdrückliche Anerkennung als eigenständige Sprache bzw. Auch das BGG gibt den hörgeschädigten Menschen das Recht. Als Bestandteil der Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sieht das SGB IX ebenfalls ausdrücklich die Benutzung der Gebärdensprache.136 Gebärdensprache Gebärdensprache Sprachwissenschaftler bezeichnen die Gebärdensprache als „natürliche” Sprache der gehörlosen Menschen ( Hörschädigungen). in DGS oder mit Hilfe der LBG zu kommunizieren. dass hörgeschädigte Menschen das Recht haben. Jedes gesprochene Wort wird simultan mit Gebärdenzeichen begleitet. Das SGB I (§ 17 Abs.04. 3 BGG). Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert. Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher sind in diesen Fällen von den Behörden oder den für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Leistungsträgern zu übernehmen. § 57 SGB IX). die DGS oder die LBG zu verwenden (§ 6 Abs. Im Umgang mit Bundesbehörden sind sie berechtigt. die Gebärden. 1 und 2 BGG). 1 Satz 2 für die Sozialverwaltungsverfahren. Die Gebärdensprache ist von Land zu Land unterschiedlich und wird somit hierzulande als „Deutsche Gebärdensprache” bezeichnet. Gebärden sind nach Handform. Offizielle Anerkennung und Kostenerstattung: Mit dem SGB IX vom 19. die LBG durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) vom 27. 2) bestimmt hierzu. bei der Ausführung von Sozialleistungen. Kommunikationsform haben die DGS bzw. § 6 Abs. Diese Sprachform ist im pädagogischen Kontext entwickelt worden und somit eine künstliche Sprachform. Sie ist eng mit der Kultur der Gehörlosengemeinschaft verknüpft.07. Förderung der Verständigung). Zudem zeichnet sich die Gebärdensprache durch einen umfassenden Wortschatz sowie eine ausdifferenzierte eigenständige Grammatik aus. Gebärdensprache zu verwenden. insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. § 9 BGG und die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG vom 17.2002 gefunden (vgl.06. den Dolmetschereinsatz und die Erstattung angemessener Aufwendungen hierfür vor (§ 57. Vergleichbare Regelungen für die Verwaltungsverfahren und Ver- . Das Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) orientiert sich – im Gegensatz zur DGS – an der Deutschen Grammatik. Handstellung. die notwendigen Aufwendungen tragen die Bundesbehörden (vgl. Eine vergleichbare Regelung enthält das SGB X in § 19 Abs. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen. h. im frühkindlichen Alter als deutliche Entwicklungsverzögerung. zu nennen: • das Beurkundungswesen (§§ 22 bis 24 BeurkG) • die freiwillige Gerichtsbarkeit.und Familiensachen.V. Die Lernbeeinträchtigung zeigt sich z. durch eine Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. hervorgerufen i. die Reisekosten usw. B. d. die alle Bereiche der kindlichen Entwicklung betrifft.m. d.und Nachlassangelegenheiten (§ 8 FGG i.m. 1. Ihre kognitive und motorische Leistungsfähigkeit sowie das sozial-emotionale Verhalten sind vielmehr unterschiedlich. Im ZusammenG . 2 StPO) Für den hörgeschädigten Menschen ist der Gebrauch der Gebärdensprache unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers im Gerichtswesen i. 9005 der Anlage 1 zum GKG). R. Über das Sozialrecht hinaus sind inzwischen in vielen weiteren Rechtsgebieten die Nutzung der Gebärdensprache. R. Grundsätzliche Aussagen für das gesamte Gerichtswesen trifft hierzu das Gerichtsverfassungsgesetz (§ 186 GVG). nicht allein in einem Gebäude zurechtfinden und benötigen bei nahezu allen täglich wiederkehrenden Verrichtungen die Hilfe anderer.Fachlexikon 137 waltungsbehörden der Länder und Kommunen enthalten die Landes-Behindertengleichstellungsgesetze (z. § 8 BGG NRW). des Dolmetschers übernehmen die jeweils zuständigen öffentlichen Kassen (vgl. Andere hingegen können sich z. B. kostenfrei. den §§ 66e Abs. Es gibt geistig behinderte Menschen. B. Personenstands. der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Regelungen zur Kostenübernahme hierfür verankert. insoweit vor allem § 137 Nr. An einzelnen Rechtsgebieten sind z. § 186 GVG) • das Zivilprozesswesen (§ 483 ZPO) • das Strafprozesswesen (§§ 66e Abs. die alltägliche Abläufe weitgehend selbstständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und Symbolen orientieren können. 259 Abs. 1 und 259 Abs. 2 StPO) • das Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 46 OWiG i. B. 6 KostO und die Nr. beispielsweise Vormundschafts. an denen Lernen wesentlich beteiligt ist. d.V. Merkmal Lernbeeinträchtigung: Das zentrale Merkmal einer geistigen Behinderung ist eine erhebliche Lernbeeinträchtigung. das Honorar. Gebührenbefreiung Nachteilsausgleiche Gehbehinderung Körperbehinderungen Reisen Schwerbehindertenausweis Geistige Behinderung Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt es sich keinesfalls um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften. in Küchen und in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Heimen. In vielen Betrieben und Dienststellen gibt es Arbeiten. in der Lagerhaltung. in Gärtnereien. die geistig behinderte Menschen erlernen und dann auch relativ selbstständig ausführen können.138 Geistige Behinderung hang damit ist beispielsweise die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und vor allem der Sprache zu sehen. B. sich selbst unter Nutzung der Sonderregelungen für be- hinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren. z. Hilfstätigkeiten in Bauberufen. Der Spracherwerb setzt oft später und verlangsamt ein. Bei schweren Intelligenzmängeln er• geben sich je nach Schwere ein GdB von 80 bis 90 oder 100. In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit werden die Begriffe „Lernbehinderung” und „geistige Behinderung” nicht mehr verwendet. wenn ein behinderter Mensch nicht in der Lage ist. Profilmethode). Ergebnisse von Intelligenztests oder der Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis kaum etwas darüber aussagen. . Berufliche Möglichkeiten: Viele junge geistig behinderte Menschen finden nach der Schulentlassung Trainings. Unterscheidungsmerkmale: Es wird zwischen leichter. Folgende Kriterien wurden zur Unterscheidung festgelegt: • Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt. der Auswahl des Arbeitsplatzes und der Betreuung ab (vgl. Diese Integration bedarf allerdings der fachlichen Begleitung. wenn nach Abschluss der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit besteht und z. Allerdings können ärztliche Gutachten. welchen Anforderungen – etwa an einem normalen Arbeitsplatz – ein geistig behinderter Mensch gewachsen ist. Bei frühzeitiger Förderung können sie vergleichbare Arbeitsleistungen wie nicht behinderte Menschen erreichen. Es treten Schwierigkeiten beim Erlernen von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf. eine Berufsausbildung unter Nutzung von Sonderregelungen für behinderte Menschen möglich ist. Stattdessen wird von „Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung” gesprochen. Der Erfolg hängt von der Beratung.und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). • In einer weiteren Stufe kann ein GdB von 50 bis 70 und damit eine Schwerbehinderung unterstellt werden. durch Handeln in lebensnahen Situationen zu lernen. dass der Weg in die WfbM nicht zwingend sein muss: Ein Teil der geistig behinderten Menschen kann mit mehr Aussicht auf Erfolg in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden als bisher angenommen. mäßiger und schwerer geistiger Behinderung unterschieden. B. Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind geistig behinderte Menschen in der Lage. Allerdings zeigen jüngere Erkenntnisse und Erfahrungen. • Der Arbeitsplatz sollte keine größeren Gefahrenquellen bergen. den Übergang geeigneter Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen zu fördern. dass Praktika oder ein Probearbeitsverhältnis gerade für geistig behinderte Menschen eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung sind. a. in der Praxis trainieren und begleiten beispielsweise Ergotherapeuten geistig behinderte Menschen am Arbeitsplatz so lange. Verstehen von Anweisungen.Fachlexikon 139 Im Arbeitsleben zu beachten: Die Erfahrung zeigt. z. Es hat sich herausgestellt. B. G Gemeinsame Servicestellen Servicestellen. das sowohl dem Betrieb als auch dem behinderten Menschen Rückzugsmöglichkeiten offen lässt. wie zeitliche und räumliche Orientierung. Beratung und Betreuung von Arbeitnehmern sowie deren Arbeitgebern. bis eine stabile Beschäftigung erreicht ist. Hilfen: Es werden heute verstärkt Anstrengungen unternommen. • Arbeitsaufgaben sollten – mit entsprechender Hilfestellung – so lange eingeübt werden bis der Arbeitnehmer sie verstanden hat. Überschaubare Routinetätigkeiten eignen sich besonders gut. Es ist Aufgabe einer WfbM. wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kontaktaufnahme. • Dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht werden. mit dem die Arbeit wie auch die betrieblichen Angelegenheiten besprochen werden können. Sie ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen. Neben fachlich-technischen Fähigkeiten werden vor allem allgemeine Fähigkeiten des Arbeitsverhaltens trainiert. Das heißt.: • Es sollte einen festen Ansprechpartner im Betrieb geben. räumlich und vom Ablauf her klar definiert sein. Verantwortung für die Arbeit. da diese möglicherweise nicht als solche erkannt werden. • Die betrieblichen Aufgaben sollten zeitlich. Dies gilt auch für Mitarbeiter einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Zu ihren Aufgaben gehören u. Daran können die von den IntegrationsIntegrationsämtern beauftragten fachdienste beteiligt werden. dass geistig behinderte Menschen vielfach hoch motiviert und zuverlässig arbeiten. geistig behinderten Menschen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu öffnen. Gemeinsame Gerichtskostenbefreiung Nachteilsausgleiche Gesamtbetriebsrat Betriebsrat Gesamtpersonalrat Personalrat . Motivation und Ausdauer. Den einzelnen Arbeitnehmern als Mitglied bieten sie Arbeitsrecht und Beratung zum Rechtsschutz. 1 und 5 SGB IX). Sie vertritt auch die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten. 9 Abs. Sie müssen sich als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer gesetzt haben und willens sein. bei der Berufung . die Arbeitnehmer eines Betriebes gehören ohne Rücksicht auf ihre fachliche Ausbildung und Tätigkeit nur einer Gewerkschaft an. unterschiedlich organisierte Gewerkschaften.und Entsendungsrechte bei gerichtlichen Spruchkörpern und Verwaltungsbehörden: z. die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind. Tarifverträge abzuschließen. gegnerfrei (d. Gewerkschaften müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. 3 GG). Aufgaben: Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in Angelegenheiten. für die eine Schwerbehindertenvertretung entweder nicht gewählt werden kann oder nicht gewählt worden ist. so wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied. nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr (§ 97 Abs. ohne Arbeitgeber als Mitglieder) und unabhängig. Gewerkschaften sind nach dem Industrieverbandsystem gegliedert. Für den Fall.140 Gesamtschwerbehindertenvertretung Gesamtschwerbehindertenvertretung Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat ( Betriebsrat) oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat ( Personalrat) gebildet.und Wirtschaftsbedingungen (Art. Sie haben zahlreiche Vorschlags. B. auf überbetrieblicher Ebene organisiert sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und die von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können (§ 97 Abs. h. In Deutschland bestehen verschiedene.h. d. 6 SGB IX). dass bei mehreren Betrieben oder Dienststellen eines Arbeitgebers nur in einem Betrieb oder einer Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist. privatrechtliche und auf Dauer angelegte Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung der Arbeits. Amtszeit und Rechtsstellung der Gesamtschwerbehindertenvertretung entsprechen der Regelung bei der Schwerbehindertenvertretung. für das Wahlverfahren gilt die Wahlordnung (§ 22 SchwbVWO). Sie müssen frei gebildet. Gewerkschaften Gewerkschaften sind freie. 3 SGB IX). Schwerbehinderung) von weniger als 50. die vorher auch den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung anhört. Gleichgestellte Jugendliche: Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können für die Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz gleichgestellt werden. aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (§ 2 Abs. 2c möglich. Gleichstellung Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB. Weiter sind auch Leistungen nach § 102 Abs. auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht festgestellt wurde. Arbeitgeber haben ohne jede Einschränkung das Recht. Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 3 Nr. 3 SGB IX). Gleichstellungen werden auf Antrag der behinderten Menschen von der Agentur für Arbeit ausgesprochen (§ 68 Abs. Außerdem haben Gewerkschaften Vorschlags. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ( Reisen) und auch keine Möglichkeit. Voraussetzung ist. Durch die Gleichstellung ist auch eine Betreuung durch den Integrationsfachdienst möglich.und Beteiligungsrechte bei der Wahl und Amtsführung der Betriebsräte und Personalräte.Fachlexikon 141 der ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte. der Sozialversicherungsträger und bei der Besetzung des Beratenden Ausschusses für behinderte Menschen beim Integrationsamt. men. gelten jedoch nicht. wie der besondere Kündigungsschutz. einen Bewerber danach zu fragen. bei der Besetzung der Organe der Bundesagentur für Arbeit. Alle anderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen. 2 SGB IX). Die Gleichstellung wird (rückwirkend) mit dem Tage des Antragseinganges bei der Agentur für Arbeit wirksam. Gleichgestellte behinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Im Übrigen können gleichgestellte behinderte Menschen alle Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) in Anspruch nehmen (§ 68 Abs. dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. ob er den schwerbehinderten Menschen ausdrücklich gleichgestellt ist. Gleichgestellte Beschäftigte werden bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe auf die Pflichtplätze angerechnet. die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu neh- G Grad der Behinderung (GdB) Schwerbehinderung . geistigen. die mit der Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verbunden sein können. unter Hinzuziehung weiterer Fachleute. GdS und GdB sind ein Maß für die körperlichen. Seit dem 01. zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung oder außergewöhnlicher zum Ausgleich Belastungen.2001 heißt die Behörde. bezogen sind. dass der GdS nur auf Schädigungsfolgen und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen. Sie werden nach gleichen Grundsätzen bemessen und haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im Erwerbsleben zum Inhalt. Der Begriff „Grad der Schädigungsfolgen“ wird ausschließlich im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verwendet. Die Hauptfürsorgestelle ist jetzt ausschließlich für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebe- Gütliche Einigung Bei einer Kündigung wirkt das Integrationsamt in jeder Lage des Kündigungsschutzverfahrens auf eine gütliche Einigung hin (§ 87 Abs. in einer mündlichen Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Im Rahmen einer gütlichen Einigung kann das Integrationsamt auch LeisBegleitenden Hilfe im tungen der Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe anbieten. team.07.2001 war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig. die die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wahrnimmt.07. B. Integrationsamt. d. dem schwerbehinderten Arbeitnehmer und dem betrieblichen Integrations- . Die Beeinträchtigung eines Menschen wird hier nach GdS-Graden festgestellt. unabhängig von ihrer Ursache. Auch außerhalb von Kündigungsschutzverfahren sollten sich alle Beteiligten um eine gütliche Einigung zur Beseitigung von Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bemühen. ggf. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch. 3 SGB IX). seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Hauptfürsorgestelle Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 01. z.142 Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Im Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) gilt der Grad der Behinderung (GdB) als Maßstab zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Dies geschieht i. R. Ist die Zahl der Bezirksschwerbehindertenvertretungen niedriger als 10. für das Wahlverfahren gilt die Wahlordnung (§ 22 SchwbVWO). von den Bezirksschwerbehindertenvertretungen der mehrstufigen Verwaltungen nicht geregelt werden können (§ 97 Abs. die den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen insgesamt oder mehrere Dienststellen des Dienstherrn betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der Dienststellen bzw. 5 SGB IX). über die eine oberste Dienstbehörde als übergeordnete Dienststelle entscheidet. In einzelnen Ländern (z. Ferner ist die Hauptschwerbehindertenvertretung auch in persönlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. zuständig. sind auch die Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Dienststellen wahlberechtigt (§ 97 Abs. sofern nicht der Personalrat der Beschäftigungsbehörde H Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen mit einem Hauptperso- .Fachlexikon 143 nen zuständig. Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger. Amtszeit und Rechtsstellung der Hauptschwerbehindertenvertretung entsprechen der Regelung für die Schwerbehindertenvertretung. Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Aufgaben: Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten. 3 und 5 SGB IX). Die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Überblick • Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) • Berufliche Hilfen • Erziehungshilfen • Hilfen zum Lebensunterhalt • Hilfen in besonderen Lebenslagen • Erholungshilfen • Kuren • Wohnungshilfen • Hilfe zur Pflege • Altenhilfe nalrat ( Personalrat) ist bei obersten Dienstbehörden von deren Schwerbehindertenvertretung und den Bezirksschwerbehindertenvertretungen des Geschäftsbereichs eine Hauptschwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. B. Hessen und Schleswig-Holstein) werden die genannten Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von den örtlichen Fürsorgestellen wahrgenommen. Für spätertaubte Menschen ist entscheidend. Sie können Lautsprache akustisch nicht wahrnehmen und somit auch Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen. 6 Satz 3 – 4 SGB IX). 1). Soweit er jedoch gleichzeitig einen Betrieb besitzt und beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber ist (vgl. dass der Hörverlust erst nach dem Spracherwerb eingetreten ist. ertaubte und schwerhörige Menschen. Sie konnten über einen mehr oder weniger längeren Zeitraum hören und haben in dieser Zeit so viel Sprachkompetenz erworben. Je älter die Betroffenen bei Eintritt der Ertaubung waren. desto stärker ist i. Zur Gruppe der hörgeschädigten Menschen zählen gehörlose. d. R. Zu den in Heimarbeit Beschäftigten gehören Heimarbeiter. Ihr eigenes Sprechen können sie nicht über das Gehör kontrollieren. Hilflosigkeit Schwerbehindertenausweis Heimarbeit Hörschädigungen Die Besonderheiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit sind durch das SGB IX (§ 127) geregelt. Der Auftraggeber von Heimarbeit unterliegt im Hinblick auf die Ausgabe der Heimarbeit nicht der Beschäftigungspflicht (§ 71 SGB IX). Ebenso können Formen der Telearbeit als Heimarbeit betrieben werden. d. dass der Hörverlust nicht mehr zum Verlust der Sprechfähigkeit führen muss. Die Übergänge zwischen Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind fließend. I. Für schwerbehinderte Heimarbeiter gelten im Wesentlichen alle Schutzrechte des SGB IX. § 71 SGB IX). auch der besondere Kündigungsschutz und der Zusatzurlaub. (Spät-)ertaubte Menschen beherrschen die Gebärdensprache häufig nicht oder nur in geringem Umfang. Hausgewerbebetreibende und ihnen Gleichgestellte. mit dem sie – Helfergruppe Integrationsteam . werden die in Heimarbeit beschäftigten schwerbehinderten Menschen bei der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe auf seine Pflichtplätze angerechnet (§ 127 SGB IX Abs. Schwerhörigkeit Schwerhörige Menschen besitzen in jedem Fall ein Restgehör. die lautsprachliche Orientierung. spätertaubte. haben gehörlose Menschen gute Kenntnisse der Gebärdensprache. In Heimarbeit Beschäftigte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts.144 Hauptschwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist (§ 97 Abs. R. Gehörlosigkeit Gehörlose Menschen werden ohne Hörvermögen geboren oder sie haben es noch vor dem Spracherwerb verloren. Generelle gesetzliche Regelungen enthält das Heimarbeitsgesetz (HAG). Der Wortschatz ist häufig reduziert. Voraussetzung ist allerdings. Kommunikation: Das zentrale Problem hörgeschädigter Menschen ist die Kommunikation mit Hörenden. vom Mund abzusehen. H . den Hörende aufweisen. Zwar sind hörgeschädigte Menschen in der Lage. Allerdings ist das qualitativ andere Hören bei schwerhörigen Menschen oft nicht ausreichend. Schwerhörige Menschen können sich oft mit Hilfe eines Hörgerätes gut verständigen. Die Leistungsfähigkeit von Hörgeräten darf nicht überschätzt werden. Da die Schriftsprache auf Lautsprache aufbaut. Kommunikationsform anerkannt. dass das Hörgerät individuell optimal angepasst ist. Aufgrund des fehlenden Hörvermögens müssen gehörlose Menschen die Lautsprache über das Auge erlernen. in dem sie vom Mund des Gesprächspartners die Worte absehen. denn die Anzahl der eindeutigen Mundbilder ist begrenzt. Elektronische Hörhilfe Bei gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen kann unter bestimmten medizinischen und sozialen Voraussetzungen durch ein CochlearImplantat. Die meisten gehörlosen Menschen verständigen sich untereinander oder mit Gebärdensprachkundigen in Gebärdensprache. eine Hörfähigkeit in unterschiedlichem Grad wiederhergestellt werden und somit ist auch Spracherwerb in individuellem Umfang möglich. eingeschränkt. Wörter wie „Mutter“ und „Butter“ haben kaum unterscheidbare Mundbilder. Auch bereitet es vielfach Schwierigkeiten. Wie es in der Lautsprache zahlreiche regionale Unterschiede gibt. ein zu starker Hörverlust kann durch Hörgeräte nicht mehr ausgeglichen werden. sich schriftlich mitzuteilen. eine sog.Fachlexikon 145 unterstützt durch individuell angepasste Hörgeräte – Sprache in begrenztem Umfang wahrnehmen können. hat auch die Gebärdensprache zahlreiche Varianten. gelesene Texte zu verstehen. elektronische Hörhilfe. Gebärdensprache ist ein eigenständiges Sprachsystem. Der Lautund Schriftsprachenerwerb ist erheblich erschwert und erreicht nur selten den Grad der Beherrschung. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) sowie das Lautsprachenbegleitende Gebärden (LBG) wurden durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ausdrücklich als eigenständige Sprache bzw. Je nach Alter bei Eintritt der Schwerhörigkeit und je nach Form und Umfang des Hörverlustes sind Sprechfähigkeit und Gebärdensprache individuell sehr unterschiedlich entwickelt. Ihre Sprechweise klingt daher oft ungewohnt oder verzerrt.und auch Kombinationsfähigkeit. Mundabsehen erfordert hohe Konzentrations. Die Gebärdensprache wird häufig noch abgelehnt oder nur in Form lautsprachbegleitender Gebärden eingesetzt. ist die Fä- higkeit vieler gehörloser Menschen. der Satzbau entspricht nicht der Norm. um den Gesprächspartner ohne besondere Schwierigkeiten zu verstehen. doch sichert dies nicht die ausreichende und umfassende Informationsaufnahme. von Fragen der Verständigung. z. • Neue Kommunikationssysteme. die entsprechend geschult ist. B. Durch entsprechende Maßnahmen am Arbeitsplatz können die Einschränkungen leicht ausgeglichen werden. benötigen hörgeschädigte Menschen technische Arbeitshilfen – vor allem jedoch Beratung und soziale Betreuung. Das Absehen vom Mund kann durch günstige Lichtverhältnisse erleichtert werden. Grundsätzlich stehen – wenn Bildungsvoraussetzungen und individuelle Eignung vorhanden sind – viele Berufsbilder offen. die Kollegen und Vorgesetzten über die Auswirkungen der Hörschädigung und die individuelle Kommunikationssituation zu informieren. durch Telesign – ein speziell für den beruflichen Bereich geschaffener Bildtelefondolmetschdienst. Im Arbeitsleben zu beachten: • Hörgeschädigte Menschen verstehen Anweisungen oft nur unvollkommen oder falsch. ist ein spezielles Angebot zur beruflichen Weiterbildung notwendig. . • Arbeitsvorgänge und der Arbeitsplatz müssen eindeutig beschrieben und erklärt werden. Erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind Integrationsämter mit ihrem die Technischen Beratungsdienst und der von ihnen beauftragte Integrationsfachdienst. • Die Kenntnis einiger grundlegender Gebärden vereinfacht die Kommunikation. die im Betrieb und am Arbeitsplatz auftreten. die Schwerbehindertenvertretung an. • Der Arbeitsplatz sollte gut ausgeleuchtet sein. B. Die Kosten übernehmen die Integrationsämter. Wichtig Gebärist auch der Einsatz von densprachdolmetschern. Hier bietet sich z. In Bezug auf Hilfen am Arbeitsplatz ist es besonders wichtig. bei denen der Informationsaustausch optisch erfolgt. • Damit hörgeschädigte Arbeitnehmer die beruflichen Anforderungen erfüllen können. über berufliche Weiterbildung bis hin zur Planung gezielter Maßnahmen. • Vormachen und Zeigen kann mündliche Instruktionen verdeutlichen oder überflüssig machen. • Hörgeschädigte Menschen sollten mit normaler Lautstärke langsam und deutlich angesprochen werden. ob Anweisungen verstanden wurden. • Auf inhaltliche Verständnisprobleme (auch in Texten) muss Rücksicht genommen werden. • Schriftliche Aufzeichnungen können zur Verdeutlichung beitragen. Deshalb ist immer zu prüfen. Beratung und Betreuung: Um sich im Betrieb zurechtzufinden. Schriftdolmetschern oder einer Arbeitsassistenz. sind wichtige Hilfen.146 Hörschädigungen Zur beruflichen Situation: Die Integration in das Arbeitsleben hängt in hohem Maße vom Stand der Sprachentwicklung und den kommunikativen Fähigkeiten ab. Hörgeschädigte Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber werden umfassend in allen Fragen beraten. • Wichtig für gehörlose Menschen ist die Bereitstellung einer Kontaktperson. Gewerkschaften und Behindertenverbänden. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung (§ 102 Abs. 6 SGB IX) spezifische Regelungen zu beachten. Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 102 SGB IX • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (vgl. den Arbeitgebern. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner. von lautsprachlicher Kommunikation unabhängig zu werden. 491).: • Telefonhörer mit Verstärkersystemen • Lichtsignalanlagen • Bild. Die Leistungen des Integrationsamtes – persönlicher und materieller Art – stellen eine individuelle. einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen (§ 107 Abs. SMS u.und Schreibtelefone oder Einsatz von E-Mail • Mobilfunkgeräte (zur Kommunikation per E-Mail. auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar.) • Mikroportanlagen • optische Signale an Maschinen. Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern. Schall. 2 SGB IX).und Lärmschutz Vor allem die Entwicklung der Computertechnik bietet neue Chancen. Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen zum Zwecke der • Abstimmung in Grundsatzfragen • Erstellung von Arbeitsgrundlagen • Koordinierung durch Empfehlungen I Integrationsamt Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) zuständig. Arbeitgeberverbänden. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert (siehe Anschriftenverzeichnis S. a. Die Vernetzung mit anderen EDV-Arbeitsplätzen trägt dazu bei.Fachlexikon 147 Technische Arbeitshilfen: Der Beratende Ingenieur des Integrationsamtes informiert und berät umfassend über die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln wie z. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben) den besonderen Kündigungsschutz • für schwerbehinderte Menschen • Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe . Die Länder sind ermächtigt. B. Integrationsfachdienst Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter. Die Rehabilitationsträger und die Träger der Arbeitsvermittlung erbringen für ihre Aufträge Vergütungen aus ihren Haushaltsmitteln. Auftraggeber und Finanzierung: Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste ist gegenüber den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten stark erweitert worden. insbesondere der Agenturen für Arbeit tätig. Ihr Publikationsorgan ist die „Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf” (ZB). Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind insbesondere • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. aber nicht schwerbehindert sind. B.148 Integrationsamt • Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt die Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen kraft Gesetzes u. Sie nimmt ferner die Interessen ihrer Mitglieder bei wichtigen Vereinigungen auf Bundesebene wahr. Die Integrationsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste und finanzieren diese aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28 SchwbAV) geregelt. a. im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). die viermal jährlich erscheint. Betreuung im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beteiligt hatten (vgl. Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten. im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie im Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit. Fachdienste der Integrationsämter). um besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. Insbesondere bei Menschen. Begriff. Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff. die behindert. die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. sind die Rehabilitationsträger Auftraggeber der Integrationsfachdienste. Neben der Unterstützung der Integrationsämter werden die Integrationsfachdienste auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung. Die Integrationsfachdienste stellen damit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar. welche die früheren Hauptfürsorgestellen nach dem bisherigen Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bereits bei der Durchführung der psychosozialen . wie z. Aufgaben. insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten. z. die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind. Die Integrationsfachdienste werden an den Aufgaben der gesetzlichen Leistungsträger.und Interessenprofil zu erarbeiten (vgl. beteiligt. Langzeitarbeitslosigkeit. Die Verantwortung für die gesamte Aufgabenerledigung bleibt damit beim jeweiligen Auftraggeber. Leistungs. Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung. Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben. B. die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können und • schwerbehinderte Schulabgänger. • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter. Profilmethode). Aufgaben: Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört zunächst generell die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – begleitend zu betreuen. • die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren. höheres Lebensalter. unzureichende Qualifikation oder Leistungsminderung. von denen sie beauftragt werden. • für eine Nachbetreuung. aber auch solchen mit einer schweren Körper-. die Bundesagentur für Arbeit auf • deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen. dem Integrationsamt. Sinnes. • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln. dem Arbeitgeber. wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen. • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen. dem zuständigen Rehabilitationsträger. • die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-.Fachlexikon 149 • Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).oder Mehrfachbehinderung auszugehen (vgl. Kooperation: Der Integrationsfachdienst arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit. Behinderungsarten). der Schwerbehindertenvertretung und I . Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich. Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen. insbesondere den Berufshelfern der gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften). Behinderungsarten). faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen . 2 SGB IX insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und auch qualifizieren: • Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-. deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. soweit erforderlich auch Maßnahmen Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen. Die Integrationsprojekte haben folgende Aufgaben: • Sie bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an. auch mit anderen Stellen zusammen. Sinnesoder Mehrfachbehinderung (vgl. Behinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken. SGB IX) handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen. die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist. Flächendeckendes Angebot: Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50% nicht übersteigen. Bei den Integrationsprojekten (§§ 132 ff.150 Integrationsfachdienst den anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams. • Schwerbehinderte Menschen. Zielgruppen: Integrationsprojekte sollen nach § 132 Abs. Qualifikation: Die Integrationsfachdienste verfügen über Fachpersonal mit entsprechender psychosozialer oder arbeitspädagogischer Qualifikation. so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. • Schwerbehinderte Abgänger von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt. den abgebenden schulischen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und. wenn notwendig. Aufgaben: Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers. Nach § 134 SGB IX können sie finanzielle Leistungen für Aufbau. 3 Nr. • Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Das Integrationsteam wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss Integrationsvereinbarung mit einer und nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr. Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Im Unterschied und als wesentliche Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes soll die betriebliche Selbsthilfe aktiviert werden. 1 und 2 SGB IX – bleibt daneben im Wesentlichen unberührt. I Integrationsteam Das Integrationsteam (früher „Helfergruppe”) besteht – gemäß §§ 93. B. Erweiterung. dass der Gesetzgeber die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft nicht allein Behörden überlassen hat. Dabei sollen sie untereinander – in Form des Integrationsteams – und mit den behördlichen Aufgabenträgern eng zusammenarbeiten (§ 99 SGB IX). sondern großen Wert auf die eigenverantwortliche Mitwirkung der betrieblichen Beteiligten legt. Die Möglichkeit der Erbringung von Geldleistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere nach § 102 Abs. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach § 222a SGB III kommen wie bei normalen Arbeitgebern in Betracht. 95 und 98 SGB IX – aus den betrieblichen Helfern: dem Betriebsrat oder Personalrat. z.Fachlexikon 151 der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den . Förderung: Finanziell gefördert werden Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Aus diesen Bestimmungen folgt. die betrieblichen Möglichkeiten für eine den Fähigkeiten und der Behinderung entsprechende Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen voll auszuschöpfen. der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes. Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Aufgaben: Die Aufgabe der betrieblichen Helfer besteht im Wesentlichen darin. Das Integrationsteam tritt bei Bedarf oder auch regelmäßig zusammen und ist offen für die Mitarbeit weiterer Helfer. Gestaltung des Arbeitsumfeldes. 2 SGB IX). Mit dem novellierten SGB IX wurden die Regelungsbereiche weiter konkretisiert. Die zustandegekommene Vereinbarung wird der zuständigen Agentur für Arbeit und dem zuständigen Integrationsamt übermittelt (§ 83 Abs. Ist keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden. dass die getroffenen Zielvereinbarungen möglichst konkret sind und . Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden. Die Belange schwerbehinderter Frauen sollen dabei besonders berücksichtigt werden (§ 83 Abs. Als typische Inhalte nennt das Gesetz nun Regelungen • zur angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen • zu einer anzustrebenden Beschäftigungsquote • zur Teilzeitarbeit • zur Ausbildung behinderter Jugendlicher ( Berufsausbildung) • zur Umsetzung der betrieblichen Prävention (Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement) zur Einbindung eines Werks. 1 SGB IX). die Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern. Von allen Beteiligten kann das Integrationsamt zur Unterstützung beim Abschluss einer Integrationsvereinbarung einbezogen werden. Entscheidend für die Wirksamkeit der Integrationsvereinbarung ist. im Rahmen der Versammlung schwerbehinderter Menschen über alle Angelegenheiten der schwerbehinderten Beschäftigten Bericht zu erstatten (§ 83 Abs. Mit dieser Regelung werden die Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung erweitert: Sie hat ein Initiativrecht zur Verhandlung über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung. Arbeitsorganisation. Schwerbehindertenvertremit der tung. insbesondere zur Personalplanung. 3 SGB IX). Die Integrationsvereinbarung beinhaltet Regelungen im Zusammenhang mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. die Verhandlung über eine Integrationsvereinbarung erfolgt auf ihren Antrag hin.152 Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Das Instrument der Integrationsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dadurch stärker unterstützen. so wird das Antragsrecht von der jeweiligen Interessenvertretung wahrgenommen. dem Betriebsrat oder dem Personalrat und in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Integrationsvereinbarung abzuschließen (§ 83 SGB IX).oder • Betriebsarztes Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber ferner. Arbeitszeit sowie Regelungen über die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen. Konkret verpflichtet die Vorschrift alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber. die geeignet sind. dass die betriebliche Integrationsarbeit über Zielvereinbarungen gesteuert wird. Arbeitsplatzgestaltung. Das Kernstück der Integrationsvereinbarung bilden die Zielvereinbarungen der Verhandlungspartner. der weitere Abschluss einer Integrationsvereinbarung nicht erforderlich (§ 82 Satz 4 SGB IX). den Integrationsprozess spürbar voranzubringen. Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung: Tragfähige Integrationsvereinbarungen entstehen auf der Grundlage der Zusammenarbeit der Verantwortlichen und im Rahmen eines zielorientierten Erarbeitungs-.und Berichterstattungsprozesses. Deshalb ist lediglich in solchen Betrieben und Dienststellen. die von allen Beteiligten mitgetragen werden. Im zweiten Schritt geht es deshalb um eine Bestandsaufnahme. dass sich die Verhandlungspartner im ersten Schritt auf eine gemeinsame Ausgangsbasis verständigen und einen Grundkonsens herstellen. sind Controlling und Berichtspflicht. die hierbei helfen. B.Fachlexikon 153 sich an den individuellen Gegebenheiten des einzelnen Betriebes oder der Dienststelle orientieren. Das Ergebnis besteht in der Darstellung und Analyse der Ist-Situation im Betrieb oder in der Dienststelle. messbaren Zielen und die Formulierung entsprechender Zielvereinbarungen zum Erreichen dieser Ziele. Fürsorgeerlassen im öffentlichen Dienst. die bereits Regelungen auf dem Niveau einer Integrationsvereinbarung haben. die verbindlich und geeignet sind. sondern an deren Umsetzbarkeit und der für die behinderten Beschäftigten erkennbaren und spürbaren Wirksamkeit. Im dritten Schritt geht es deshalb um die Formulierung und Festlegung von erreichbaren. Das Steuern über Zielvereinbarungen funktioniert nur. Das Ergebnis besteht in Zielvereinbarungen. Grundvoraussetzung für Veränderungsprozesse ist die sorgfältige Darstellung und Analyse der Situation. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte können Bestandteil der Integrationsvereinbarung sein. wie sie sich zum gegebenen Zeitpunkt darstellt. um Transparenz sowie um das Aufdecken von Schwachstellen. dem Herausarbeiten von Schwachstellen und als Konsequenz dem Ermitteln des Handlungsbedarfes. Es ist wichtig. wenn der Prozess der Zielerreichung regelmäßig beobachtet und nachgehalten wird. Dies unterscheidet Integrationsvereinbarungen von schon vielfach bestehenden Handlungsleitlinien wie z. Die Instrumente. eine mögliche Gliederung für die Integrationsvereinbarung wäre dann: I . Es reicht nicht aus. und die in einem ersten Baustein „Präambel” festgehalten werden können. Das Ergebnis besteht in allgemeinen Kernaussagen. Damit wird die Basis für das Ermitteln von Zielen geschaffen. sich Ziele vorzugeben. wer für die Erreichung der Ziele verantwortlich ist. Ebenso wichtig ist es festzuhalten. Die Qualität der Integrationsvereinbarung bemisst sich nicht an der Zahl und am Umfang der Zielvereinbarungen. Informations. Scheidet der schwerbehinderte Mensch während der Dauer der Bindungsfrist aus. kann – vor dem Hintergrund. . Verhandlungen über eine Integrationsvereinbarung aufzunehmen. dass sich die Verhandlungspartner nicht einigen können. Als gerichtlich einklagbar wird man allerdings den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung bzw. die Höhe der behinderungsbedingten Mehraufwendungen sowie die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers.154 Integrationsvereinbarung • • • • • Präambel Ist-Situation Zielvereinbarungen Umsetzung der Vereinbarungen Berichtspflicht/Controlling Investitionshilfen Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen von den Integrationsämtern finanzielle Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung neuer geeigneter Ausbildungs. eine Betriebsvereinbarung oder eine Dienstvereinbarung). Zu den förderungsfähigen Kosten gehören die gesamten Investitionskosten für den neuen Arbeitsplatz. Was die Durchsetzbarkeit der Vorschrift betrifft. den Rationalisierungseffekt. der Arbeitnehmervertretungen gegen den Arbeitgeber ansehen können. in der Dienststelle. 1 Nr. Die Bindungsfrist orientiert sich an der üblichen Nutzungsdauer und der steuerlichen Abschreibungszeit. nicht nur die besonderen behinderungsbedingten Aufwendungen. In streitigen Situationen kann die Einschaltung des Integrationsamtes im Sinne eines neutralen Verhandlungsteilnehmers hilfreich sein. Bei der Bemessung der Zuschüsse wird insbesondere abgestellt auf das Maß der Beeinträchtigung des behinderten Menschen. muss der Die Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung endet mit dem Abschluss einer für alle Partner verbindlichen Vereinbarung und mit deren Bekanntgabe im Betrieb bzw. Auch im Rahmen der behinderungsgerechten Gestaltung bestehender Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes können die Integrationsämter Investitionshilfen an Arbeitgeber gewähren (§ 26 Abs. Voraussetzungen: Die geförderten Arbeitsplätze müssen für einen bestimmten Zeitraum schwerbehinderten Beschäftigten vorbehalten bleiben. die Höhe der Investitionskosten. Dieser soll sich im angemessenen Verhältnis an der Finanzierung der Gesamtkosten beteiligen. dass Arbeitgeber zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung von Gesetzes wegen verpflichtet sind – von einem „einklagbaren Anspruch” der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats oder des Personalrats ausgegangen werden. 1 – 3 SchwbAV). B. Rechtlicher Status: Von ihrer Rechtsnatur her handelt es sich um eine verbindliche Vereinbarung (wie z. Zwar gibt es keinen Entscheidungsmechanismus für den Fall.und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erhalten (§ 15 SchwbAV). einen Konzern. Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG). d. Danach bilden ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen. für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs. 1 BetrVG) verweist dabei auf das Aktiengesetz (§ 18 Abs. Weitere Informationen zur finanziellen Förderung finden sich in der Leistungsübersicht ab S. auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Abs. aber auch durch den Besitz der Mehrheit des Gesellschaftskapi- K Kommunikation Blindheit und Sehbehinderungen Gebärdensprachdolmetscher Gebärdensprache Hörschädigungen Nachteilsausgleiche Konzernbetriebsrat Betriebsrat . Zuschüsse an Arbeitgeber zu technischen Arbeitshilfen für behinderte Menschen im Betrieb. § 34 Abs. Der Gesetzgeber hat es deshalb für erforderlich Schwerbehindertengehalten.und Arbeitsplätzen. Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 54 Abs. 2 SGB IX das Bestehen eines Konzernbetriebsrats ( Betriebsrat) voraus. ansonsten ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. 1 AktG). Voraussetzung für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats wiederum ist das Bestehen eines Konzerns. 1 AktG). die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. die unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind. h. Voraussetzungen: Die Wahl einer Konzernschwerbehindertenvertretung setzt nach § 97 Abs. Finanzierung: Die Investitionshilfen der Integrationsämter werden im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. 270. B. 3 SGB IX und z. durch einen sog. eine vertretung als Stufenvertretung auch auf Konzernebene vorzusehen (§ 97 Abs. Ein solcher Einfluss kann z. erbringen neben den IntegrationsämRehabilitationsträger im tern auch Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (vgl. 1 Satz 1 Nr. § 237 SGB III). 2 SGB IX). das die gesetzliche Definition des Konzerns enthält. B. Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Konzernschwerbehindertenvertretung In Folge der stetigen Konzentrationsprozesse in Wirtschaft und Industrie entstehen immer mehr Konzerne.Fachlexikon 155 geförderte Arbeitsplatz wieder mit einem schwerbehinderten Menschen für den Rest des Bindungszeitraumes besetzt werden. Sofern ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb besteht. Aufgabe der Konzernschwerbehindertenvertretung ist es vor allem.156 Konzernschwerbehindertenvertretung tals des anderen (abhängigen) Unternehmens gegeben sein. B. zu Kosten für Reparaturen. Einzelheiten der Wahl regelt die Wahlordnung (§ 22 SchwbVWO). § 97 Abs. B. VW und die anderen großen deutschen Automobilhersteller. e. Existiert ein solcher. Die Konzernschwerbehindertenvertretungen bedeutender deutscher Konzerne (z. Die Leistungen werden – je nach Zuständigkeit – durch die Rehabilitationsträger oder auch durch die Integrationsämter erbracht (siehe Leistungsübersicht ab S. Die Leistungen können umfassen: • Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges. Beförderungsdienste).oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist.on. also keine Gesamtschwerbehindertenvertretung hat. ist die für diesen Betrieb (= dieses Unternehmen) gewählte Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt. Antragstellung und Leistungsumfang sind durch die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) geregelt. • Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung. die den Konzern insgesamt oder mehrere seiner Unternehmen betreffen und von den Gesamtschwerbehindertenvertretungen dieser einzelnen Konzernunternehmen nicht geregelt werden können (vgl. 270). 6 SGB IX). können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten (§ 20 SchwbAV). die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten zu vertreten. Für die Annahme eines Konzerns im Sinne des Betriebsverfassungsrechts – und damit auch des Schwerbehindertenrechts – ist es dabei unerheblich. Kraftfahrzeugsteuer. Voraussetzungen. Bertelsmann) haben sich in der Interessengemeinschaft Behindertenvertreter Deutscher Wirtschaftsunternehmen (IBW) zusammengeschlossen. in welcher Rechtsform das herrschende und die abhängigen Unternehmen geführt werden. • Zuschüsse zum Erwerb der Fahrerlaubnis und • Leistungen in Härtefällen (z. Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats ist freigestellt. Körperbehinderungen Schädigungen der Gliedmaßen Schädigungen des Skelettsystems Schädigungen des Zentralnervensystems Kraftfahrzeughilfen Wenn ein Kraftfahrzeug infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits. -unterhaltung Nachteilsausgleiche . wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen der einzelnen Konzernunternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. deren Erwerbseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (§ 8 SGB V) und unterhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt. oder wenn ein erkranktes Kind nach ärztlicher Feststellung der Pflege durch den Arbeitnehmer bedarf (§ 45 SGB V). wenn sie gegen Entgelt (Ausbildungsvergütung) im Rahmen der Berufsausbildung beschäftigt werden.Fachlexikon 157 Krankengeld Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit bzw.B. während einer stationären Behandlung des Arbeitnehmers (§ 44 SGB V). K Krankenversicherung. wird die Leistungsdauer dennoch nicht verlängert. Beim Berechtigten muss infolge einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit bestehen. Krankengeld wird auch im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung gewährt (§§ 28 SGB IX. z. Arbeitslosen. Bezugsdauer: Das Krankengeld beginnt grundsätzlich mit dem auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tag bzw. Das Krankengeld hat Lohnersatzfunktion. Das aus diesem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90% des zuletzt bezogenen Netto-Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Es wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Vorstehende Regelungen sowie weitere Einzelheiten zur Anspruchsdauer. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die Versicherten der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet sich von der privaten Krankenversicherung vor allem durch: • das Prinzip der Versicherungspflicht bestimmter Personengruppen. wenn eine Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung nicht besteht oder von diesem erfüllt ist. • die Mitversicherung von Familienangehörigen ohne bzw. mit nur gering- . Ausschluss und Wegfall des Krankengeldes sind im SGB V (§§ 46 – 51) enthalten. Arbeitnehmer. Anspruchsberechnung und -höhe. soweit es der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (Regelentgelt). die nicht zusammenhängend verlaufen müssen. zum Ruhen. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu. gesetzliche Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und durch das SGB V geregelt. Bei Arbeitnehmern setzt die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ein. wegen derselben Krankheit jedoch innerhalb von 3 Jahren höchstens für 78 Wochen. Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld.und Pflegeversicherung. Berechnung: Das Krankengeld beträgt für Beschäftigte grundsätzlich 70% des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. 74 SGB V). Beitragspflicht: Als Entgeltersatzleistung ist das Krankengeld beitragspflichtig zur Renten-. mit dem ersten Tag der stationären Behandlung. 158 Krankenversicherung, gesetzliche fügigem eigenem Einkommen (vgl. § 10 SGB V); • die gesetzliche Festlegung des Katalogs der Versicherungsleistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind ca. 90% der Bevölkerung versichert. Ihre Leistungen beziehen sich gem. § 11 SGB V insbesondere auf: • die Verhütung (Prävention) und Früherkennung von Krankheiten, • die Krankenbehandlung zur Heilung von Krankheit, zur medizinischen Rehabilitation, zur nachgehenden Sicherung der Gesundheit und zur Einkommenssicherung ( Krankengeld), • die Mutterschaftshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung. Die Krankenbehandlung als wichtigste Leistung umfasst vor allem ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Behandlung in Krankenhäusern, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (zu letzteren gehören z. B. orthopädische Hilfsmittel und Körperersatzstücke, Hörgeräte), die häusliche Krankenpflege und die Haushaltshilfe. Auch die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation (z. B. Kuren, soweit sie nicht von der Rentenversicherung zu erbringen sind) gehören hierher, ebenso Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt weitgehend durch die Pflichtversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Grundsatz je zur Hälfte tragen (allgemeiner Beitragssatz § 249 Abs. 1 SGB V). Ab dem 01.07.2005 gilt aller- dings für die Mitglieder, nicht die Arbeitgeber, ein zusätzlicher Beitragssatz zurzeit in Höhe von 0,9% (§ 241a Abs. 1 SGB V). Die gesetzliche Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen (insbesondere Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen) sowie den Ersatzkassen durchgeführt. Mit wenigen Ausnahmen können Versicherungspflichtige frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse ihre Pflichtmitgliedschaft bestehen soll. Krankheit Eine Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, seelischer oder geistiger Zustand, der eine Krankenbehandlung erfordert. Die Ursache hierfür ist dabei ohne Bedeutung, so dass Infektionen, Berufs- und sonstige Unfälle, aber auch Organschwächen und manifest geworSuchtdene Abhängigkeiten (z. B. krankheiten) gleichermaßen dazu zählen. Die Krankheit ist durch eine aktuelle gesundheitliche – behandlungsbedürftige – Störung gekennzeichnet. Sie unterscheidet sich damit von der Behinderung als einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung. Behinderungen sind allerdings häufig Folge insbesondere chronischer Erkrankungen. Krankheit kann je nach der auszuübenden Tätigkeit zur Arbeitsunfähigkeit führen. Zuständig für die Leistungen der Krankenbehandlung und der medizinischen Rehabilitation bei Krankheiten und für das Krankengeld sind die Träger der Krankenversicherung. Bei Berufs- Fachlexikon 159 krankheiten und Arbeitsunfällen sind i. d. R. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften) zuständig. Droht durch eine Krankheit eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, so sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erbringen, z. B. Kuren. Zuständig hierfür sind vielfach die Träger der Rentenversicherung. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Kündigungsgrund sein. Schriftform: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB). Mündliche Kündigungserklärungen sind nicht möglich und rechtsunwirksam. Durch die Einseitigkeit der Erklärung unterscheidet sich die Kündigung vom Aufhebungsvertrag. Ihre Wirksamkeit ist also nicht davon abhängig, ob der Kündigungsempfänger mit ihr einverstanden ist oder nicht (vgl. Kündigungsgrund). Kündigungsschutz: Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz (§§ 85 – 92 SGB IX); hier ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ( Kündigungsschutzverfahren). Die generellen Voraussetzungen für eine Kündigung und der Kündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrats sind durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Kündigung Bei Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses wird unterschieden in ordentliche Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, und in außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) aus wichtigem Grund. Von einer Änderungskündigung spricht man dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Kündigung möglich (vgl. Aufhebungsvertrag und erweiterter Beendigungsschutz). Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erklärt werden. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch welche das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufgehoben werden soll. Sie wird wirksam mit der Bekanntgabe an die jeweils andere Vertragspartei. K Kündigungsfrist Das Arbeitsverhältnis endet nicht sofort mit der Bekanntgabe der ordentlichen Kündigung an den Arbeitnehmer, sondern erst nach Ablauf der im Einzelfall geltenden Kündigungsfrist. Das SGB IX sieht eine vierwöchige Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor (§ 86 SGB IX). Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift mit zwingendem Charakter handelt, können für schwerbehinderte Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen wirksam nicht vereinbart werden. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist ist möglich. 160 Kündigungsfrist Gesetzliche Kündigungsfristen bei Kündigung durch Arbeitgeber Beschäftigungszeiten nach dem 25. Lebensjahr Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beitgeber kann jedoch eine sog. „soziale Auslauffrist” einräumen, die aber keine Kündigungsfrist darstellt; • zustimmungsfreie Kündigungen (§ 90 SGB IX). Dazu gehört insbesondere die Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Monate seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses. unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende 1 Monat zum Monatsende 2 Monate zum Monatsende 3 Monate zum Monatsende 4 Monate zum Monatsende 5 Monate zum Monatsende 6 Monate zum Monatsende 7 Monate zum Monatsende Kündigungsgrund Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen betriebsbedingten Kündigungsgründen und solchen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers ihre Ursache haben. Betriebsbedingte Kündigungen beruhen häufig auf dem Wegfall des Arbeitsplatzes. Die Ursachen hierfür können z. B. Arbeitsmangel infolge Auftragsrückgang oder Rationalisierungsmaßnahmen sein. Steht fest, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist, muss sorgfältig geprüft werden, ob die Umsetzung auf einen gleichwertigen anderen Arbeitsplatz möglich ist. Von Bedeutung ist auch die Frage der Sozialauswahl, wenn von mehreren Beschäftigten, die für eine Entlassung in Betracht kommen, ein schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Kündigung vorgeschlagen wird. Fällt der Arbeitsplatz wegen Betriebsstilllegung weg, muss das Integrationsamt im Allgemeinen die Zustimmung erteilen (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, vgl. Kündigungsschutzverfahren). Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen werden meist begründet durch krankheitsbedingte Fehl- nach 2 Jahren nach 5 Jahren nach 8 Jahren nach 10 Jahren nach 12 Jahren nach 15 Jahren nach 20 Jahren Die Kündigungsfrist beginnt erst mit der Bekanntgabe (Zugang) der Kündigung an den Arbeitnehmer. Dies gilt auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, denen im Allgemeinen erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ( Kündigungsschutzverfahren) gekündigt werden darf. Die Mindestkündigungsfrist (§ 86 SGB IX) gilt nicht für • die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Diese ist ihrem Wesen nach generell fristlos; der Ar- Fachlexikon 161 zeiten, mangelnde Eignung sowie Minderleistungen. Bei außerordentlichen Kündigungen überwiegt naturgemäß als Kündigungsgrund persönliches Fehlverhalten. Kündigungsgründe und Behinderung: Für die Bewertung dieser Tatbestände ist die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung besteht, besonders wichtig. Hat der Kündigungsgrund seine Ursache gerade in der Behinderung, ist von einer gesteigerten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auszugehen; an die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber sind höhere Anforderungen zu stellen. Dies gilt im besonderen Maße, wenn die Behinderung auf einen im Betrieb erlittenen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen schwerbehinderten Menschen auch dann zu beschäftigen, wenn dies jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht. Eignung und Leistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers unterliegen grundsätzlich dem gleichen Maßstab wie bei nicht behinderten Arbeitnehmern. Andererseits soll der Kündigungsschutz den schwerbehinderten Menschen vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, bewahren, damit er nicht gegenüber dem nicht behinderten Arbeitnehmer ins Hintertreffen gerät. Dies führt jedoch nicht zur Unkündbarkeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers. Bevor bei personen- und verhaltensbedingten Schwierigkeiten am Arbeitsplatz eine Entlassung erwogen wird, sollte der Arbeitgeber gemeinsam mit dem betrieblichen Integrationsteam prüfen, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen ( technische Arbeitshilfen, Prävention) das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. In Betracht kommt dabei die behinderungsgerechte Gestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe oder die Umsetzung auf einen nach Möglichkeit gleichwertigen anderen behinderungsgerechten Arbeitsplatz. Notfalls kann auch mit einer Änderungskündigung eine Entlassung vermieden werden. Bei Fehlverhalten ist dem behinderten Menschen in aller Regel noch Gelegenheit zu geben, unter Beweis zu stellen, dass er künftig seinen Pflichten als Arbeitnehmer nachkommt. Häufig kann durch das Einschalten der Schwerbehindertenvertretung sowie durch Mitwirkung des Integrationsamtes im Wege der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die Kündigung abgewendet werden. Dabei kann auch die rechtzeitige Abmahnung ein geeignetes Mittel sein, die auch vielfach Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist. Bei den durch Krankheit bedingten Fehlzeiten kommt es entscheidend darauf an, wie die Zukunftsprognose des Arztes im Hinblick auf die zu erwartenden Ausfallzeiten aussieht. K 162 Kündigungsschutz Kündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85 – 92 SGB IX ist ein Kernstück des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX). Den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX genießt ein Arbeitnehmer nur, wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX handelt. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Den besonderen Kündigungsschutz genießen daneben auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die nach § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden. Nach der Rechtsprechung zur Rechtslage bis zum 01.05.2004 war anerkannt, dass auch Personen, die vor Ausspruch der Kündigung beim zuständigen Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt hatten, den Sonderkündigungsschutz bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens in Anspruch nehmen konnten. Nach § 90 Abs. 2a SGB IX, der durch das Gesetz zur Förderung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen vom 23.04.2004 in das SGB IX eingefügt wurde, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzes keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündi- gung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist. Ein Nachweis liegt vor, wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde einen Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt hat oder ein Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorliegt. Eine vorherige Vorlage des Bescheides beim Arbeitgeber ist nicht notwendig. Kündigungsschutz besteht auch, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Keine Anwendung finden die Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes nach § 90 Abs. 2a SGB IX auch, wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde, nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte. Der besondere Kündigungsschutz gilt danach unter folgenden Voraussetzungen: • Es muss ein Antrag auf Gleichstellung oder Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt worden sein. Dies muss mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgt sein. • Das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde bzw. die Agentur für Arbeit hat innerhalb der 3 Wochenfrist keine Entscheidung getroffen. Dies beruht nicht allein auf fehlender Mitwirkung des Antragstellers. • Wenn eine Feststellung des Versorgungsamtes bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde über einen GdB unterhalb von 50 bzw. eine ablehnende Entscheidung der Agentur Fachlexikon 163 für Arbeit erstinstanzlich erfolgt ist, findet der besondere Kündigungsschutz auch dann keine Anwendung, wenn gegen die erstinstanzliche Entscheidung Rechtsmittel eingelegt worden sind, d. h. diese noch nicht rechtskräftig ist. Zustimmung des Integrationsamtes: Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX). Die erforderliche Zustimmung ist der wesentliche Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes. Erst wenn die Entscheidung des Integrationsamtes in Form der Zustimmung vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären (vgl. Kündigungsschutzverfahren). Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden. Wenn der besondere Kündigungsschutz nach den Feststellungen des Integrationsamtes keine Anwendung findet, wird ein sog. Negativattest erteilt. Dieses hat im Zweifelsfall die Wirkung einer erteilten Zustimmung und berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung. Die Zustimmung ist notwendig für die ordentliche (§§ 85 ff. SGB IX) und die außerordentliche Kündigung (§ 91 SGB IX) durch den Arbeitgeber. Zustimmungsfrei ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhe• einen einvernehmlichen bungsvertrag, • eine Kündigung von Seiten des schwerbehinderten Menschen oder durch • Fristablauf bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist hingegen zustimmungspflichtig, wenn sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit, teilweiser und voller Erwerbsminderung auf Zeit ohne Kündigung erfolgt (vgl. erweiterter Beendigungsschutz, § 92 SGB IX). Der Kündigungsschutz in Teil 2 SGB IX ist ein zusätzlicher Schutz. Daneben hat der schwerbehinderte Mensch wie jeder Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dabei ist das Kündigungsverfahren gemäß SGB IX dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsverfahren nach dem KSchG vorgeschaltet. Erst nach zustimmender Entscheidung durch das Integrationsamt kann die Kündigung ausgesprochen werden. Daran anschließend kann von dem Arbeitnehmer die Kündigung angefochten werden. Nach § 4 Satz 1 KSchG sind alle Gründe, die zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen können, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung durch Klage beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Nach der Regelung in § 4 Satz 4 KSchG beginnt in den Fällen, in denen die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ist, die Klagefrist erst zu laufen, wenn die Zustimmung des Integrationsamtes auch dem Arbeitnehmer zugestellt ist. K 164 Kündigungsschutz Zustimmung des Integrationsamtes bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern Zustimmung erforderlich Sonderfall: Kündigung durch Arbeitgeber Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung infolge Eintritts der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf Zeit.2) • Kündigung ohne Einwendungen der betroffenen älteren schwerbehinderten Arbeitnehmer bei sozialer Absicherung (§ 90 Abs.1 Nr.2) 1) 2) einschließlich Änderungskündigung Sperrzeit der Agentur für Arbeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes (§ 144 SGB III) .1) • Entlassung von schwerbehinderten Arbeitnehmern auf bestimmten Stellen (§ 90 Abs. 4) • Anderer angemessener und zumutbarer Arbeitsplatz Zustimmung nicht erforderlich Einvernehmliche Beendigung Aufhebungsvertrag2) Befristeter Vertrag (Zeitvertrag.1 Nr. auflösende Bedingung) Kündigung durch schwerbehinderten Arbeitnehmer Beendigung in besonderen Fällen Ohne Mitwirkung des Integrationsamtes Mit Mitwirkung des Integrationsamtes • Kündigung innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 90 Abs. der teilweisen Erwerbsminderung oder der Erwerbsminderung auf Zeit (§ 92) Ordentliche Kündigung Pflichtgemäßes Ermessen (§ 85) 1) Außerordentliche Kündigung Zusammenhang mit Behinderung 1) Eingeschränktes Ermessen (§ 89) • Betriebsstilllegung • Wesentliche Betriebseinschränkung Kein Zusammenhang mit Behinderung (§ 91 Abs.3) • Entlassung aus Witterungsgründen (§ 90 Abs.1 Nr. 2004 eingestellte Arbeitnehmer gilt der Kündigungsschutz nur. selbst wenn die Kündigungs- frist danach endet. die sozial abgesichert sind (§ 90 Abs. Die Arbeitnehmer. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG). in diesen Fällen alle Gründe.01. wenn sie in Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind (§ 23 Abs. und das Klagerecht nur durch Zeitablauf verwirkt werden kann. dass die Klagefrist in diesem Fall nicht zu laufen beginnt.a. das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch Kündigung zu beenden. wenn • das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder derselben Verwaltung ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat (persönlicher Geltungsbereich. 2 SGB IX genannten Beschäftigungsverhältnisse.2004 begonnen haben. innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung mit der Kündigungsschutzklage geltend zu machen. die zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen können. eine Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird jedoch empfohlen. Ausnahmeregelungen: Einige Ausnahmen von der notwendigen Zustimmung des Integrationsamtes bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber enthält § 90 SGB IX. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Das Kündigungsschutzgesetz in der Fassung vom 19. hat er nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb möglicherweise finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Kündigungsschutz kommt zur Anwendung. § 1 Abs. 1 KSchG) und dem Betrieb oder der Dienststelle • mehr als 5 Arbeitnehmer länger als 6 Monate ohne Unterbrechung angehören (betrieblicher Geltungsbereich. 1 Nr. deren Arbeitsverhältnisse ab dem 01. kann die Auffassung vertreten werden. wie z. 1 Nr. Verzichtet der schwerbehinderte Mensch etwa durch eigene Kündigung oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf den besonderen Kündigungsschutz oder schließt er einen Abwicklungsvertrag. 1 Satz 3 KSchG).01. Es genügt. Das KSchG gilt auch für Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts.07. Für ab dem 01. 1 SGB IX). die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 90 Abs.Fachlexikon 165 Wenn der Arbeitgeber die Zustimmungsbedürftigkeit nicht kennt und ein Verfahren beim Integrationsamt nicht einleitet. 1 Nr.2007 beschränkt den Arbeitgeber in seinen Möglichkeiten. 3 SGB IX). wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Sechsmonatsfrist erklärt. Zustimmungsfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kündigungen von schwerbehinderten Menschen. sind bei der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 23 K . ferner Kündigungen der in § 90 Abs. 2 und Abs. B. Hiernach ist u. damit insbesondere auch die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes. soweit der Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage erhoben hat.5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. KündiBei betriebsbedingtem gungsgrund sind im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. Einen Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen begründet unter den dort genannten Voraussetzungen § 1a KSchG. Dies ist dann der Fall. Betriebsvereinbarung oder eine entsprechende Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte untereinander bestimmt werden. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht zu berücksichtigen. die Unterhaltsverpflichtungen sowie die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen. das Lebensalter. wenn betriebstechnische. Er hat nach § 1 Abs. 3 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit. wenn sie sozial gerechtfertigt ist.166 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Abs.75 zu berücksichtigen. Diese Bewertung kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden. . Nach § 1 Abs. wenn im Rahmen des Interessenausgleiches die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich benannt sind. und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. Der Arbeitgeber kann weitere Gesichtspunkte berücksichtigen. 1 und Abs. Der Anspruch entsteht im Falle betriebsbedingter Kündigungen mit Ablauf der Kündigungsfrist.5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0. 2 KSchG). dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist. 5 KSchG wird die soziale Rechtfertigung einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vermutet. Die Höhe des Abfindungsanspruches beträgt 0. 4 KSchG kann durch Tarifvertrag. Die Kündigung ist grundsätzlich nur dann wirksam. 3 Satz 2 KSchG die Möglichkeit. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. und der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist. wirtschaftliche oder sonstige berechtigte Interessen die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bedingen und somit der sozialen Auswahl entgegenstehen. Mitarbeiter aus der Sozialauswahl herauszunehmen. wenn das Verhalten des Arbeitnehmers oder in seiner Person liegende Gründe die Kündigung notwendig machen oder wenn dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen (§ 1 Abs. Kündigungsschutzverfahren). in denen ein Zustimmungsverfahren seitens des Arbeitgebers nicht eingeleitet wird. empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit. Die Drei-Wochen-Klagefrist erstreckt sich auf alle Rechtsunwirksamkeitsgründe der Kündigung. so ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben. Im Kündigungsschutzpro- zess muss der Arbeitgeber die Gründe der Kündigung darlegen und ggf. Solche Gründe sind neben der Sozialwidrigkeit z. K . die Nichtbeachtung des Verbotes der ordentlichen Kündigung von Betriebsrats. Nach § 4 Satz 4 KSchG beginnt die Klagefrist bei Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage muss vom Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Satz 1 KschG). In den §§ 17 – 22 des KSchG ist im Einzelnen geregelt. Massenentlassungen: Will ein Arbeitgeber eine größere Anzahl Arbeitnehmer gleichzeitig oder in einem geringen zeitlichen Abstand entlassen. 1 KSchG). die fehlende behördliche Zustimmung innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung gerichtlich geltend zu machen. Für schwerbehinderte Menschen besteht nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) ein besonderer Kündigungsschutz. B. die einer behördlichen Genehmigung bedürfen – z. Hier ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich (§ 85 SGB IX. Gewinnt der Arbeitnehmer in der ersten Instanz. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht für die Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung. dass die Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes wie Mindestgröße des Betriebs und notwendige Dauer der Betriebszugehörigkeit erfüllt sind. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Entlassungen anzeigen muss.oder Personalratsmitgliedern und die Verletzung des Maßregelungsverbots des § 612a BGB. so hat er dies unter gewissen Umständen vorher der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 17 KSchG). B. beweisen. Kann er dies nicht. Gemäß § 15 Abs. nach § 85 SGB IX oder § 9 Mutterschutzgesetz – erst mit Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an den Arbeitnehmer. besteht grundsätzlich ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ende des Rechtsstreits. kann auf Antrag einer der Parteien das Arbeitsverhältnis per Urteil gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden (§ 9 Abs. die nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats oder des Personalrats. In den Fällen. vgl. Steht die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich fest und ist beiden Parteien die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. 1 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung dieses Personenkreises nur aus wichtigem Grund mit der nach § 103 BetrVG erforderlichen Zustimmung zulässig.Fachlexikon 167 Im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen. oder Fachleute der berufsbegleitenden Betreuung (vgl. ist die hierauf beruhende Entscheidung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. . ein besonderer Hier ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber die vorherige Zustimmung Integrationsamtes erforderlich des (§ 85 SGB IX). den Betriebsarzt) Arbeitsmediziner (vgl. Entscheidung des Integrationsamtes: Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande oder besteht aus anderen Gründen ein Interesse an einem formellen Abschluss des Verfahrens. 2). Es ist also nicht an das Vorbringen der Parteien (Arbeitgeber und schwerbehinderten Menschen) gebunden. um eine objektive Klärung des Sachverhalts herbeizuführen. Dabei sind die Parteien zur Mitwirkung verpflichtet. Fachdienste des Integrationsamtes. Falls erforderlich. Vor einer Entscheidung hat das Integrationsamt den schwerbehinderten Menschen. Klärung des Sachverhalts: Im weiteren Verfahrensablauf stellt das Integrationsamt den Sachverhalt fest. Es hört dazu den schwerbehinderten Menschen an und holt die Stellungnahmen des Betriebsrats oder des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ein (§ 87 Abs. 3 SGB IX). die Schwerbehindertenvertretung. erledigt sich der Antrag des Arbeitgebers durch Rücknahme oder in sonstiger Weise. 1 SGB IX). die Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich zu stellen. Das Integrationsamt ermittelt den Sachverhalt im Rahmen des geltend geKündigungsgrundes von machten Amts wegen. So kann z. SGB IX wird eingeleitet auf Antrag des Arbeitgebers (§ 87 Abs. trifft das Integrationsamt über den Antrag des Arbeitgebers eine Entscheidung. Integrationsfachdienste).168 Kündigungsschutzverfahren Kündigungsschutzverfahren Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen besteht nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Kündigungsschutz. Das Integrationsamt ist verpflichtet. Geht das Integrationsamt von einem unvollständigen oder unrichtigen Sachver- halt aus. den Betriebsrat oder den Personalrat zu hören. den für die Entscheidung ausschlaggebenden Sachverhalt umfassend und erschöpfend aufzuklären. so den Beratenden Ingenieur. sondern hat aufgrund eigener Initiative alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. schaltet das Integrationsamt zusätzlich Fachleute ein. Gütliche Einigung: Der Gesetzgeber hat bestimmt. Dieser Aufgabe kann es besonders gut in einer mündlichen Verhandlung mit allen Beteiligten nachkommen (§ 88 Abs. Er hat den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung bei dem für den Betrieb bzw. die Anhörung von Zeugen geboten sein. B. 1 SGB IX). Das Kündigungsschutzverfahren nach den §§ 85 ff. dass das Integrationsamt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken hat (§ 87 Abs. Sofern eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreicht wird. bzw. • den Arbeitsplatz zu erhalten. um weitere Informationen oder Entwicklungen abzuwarten.Fachlexikon 169 Kündigungsschutzverfahren Der Arbeitgeber beabsichtigt bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung Arbeitgeber informiert • Schwerbehindertenvertretung • Betriebs. z. Integrationsamt schaltet.: Technischer Beratungsdienst des Integrationsamtes Arbeitsmediziner. gütliche Einigung zu erzielen. Personalrat und beantragt Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt Integrationsamt ermittelt den Sachverhalt und hört dazu: schwerbehinderten Arbeitnehmer Schwerbehindertenvertretung Betriebs.bzw. entscheidet das Integrationsamt in den Grenzen des ihm zustehenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitgebers an der wirtschaftlichen Ausnutzung des Arbeitsplatzes . falls erforderlich. • einvernehmliche Beendigung zu erreichen oder 3. Personalrat K Kündigungsverhandlung Mündliche Verhandlung des Integrationsamtes mit den Beteiligten. den Sachverhalt aufzuklären. um 1. Gesundheitsamt Integrationsfachdienst Sofern eine gütliche Entscheidung nicht zustande kommt. Fachleute ein. 2. Fachmediziner. das Verfahren auszusetzen. • Besitzstand zu wahren. B. B. Wenn das Integrationsamt bei der Ermessensausübung von einem unvollständigen oder falschen Sachverhalt ausgeht oder wenn es erhebliche Umstände des Einzelfalles unberücksichtigt lässt.und verhaltensbedingten Kündigungen ist die Frage zu prüfen.170 Kündigungsschutzverfahren Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt. was der Betrieb bzw. nicht zu stark eingeengt werden. Die Entscheidung ist dann rechtswidrig und kann durch Einlegung eines Rechtsmittels erfolgreich angefochten werden. den schwerbehinderten Menschen letztlich unkündbar zu machen. dem die Verantwortung für die Existenz und wirtschaftliche Arbeitsweise des Betriebes obliegt. nach dem Maßstab der Zumutbarkeit abzuwägen. denen er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgesetzt ist. Größe und wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite darf die Gestaltungsfreiheit des Betriebsinhabers. Vielmehr sollen die Nachteile. Alter. schwerbehinderter Mensch) kann dagegen das Rechtsmittel des Widerspruchs einlegen. bei einer etwaigen Entlassung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen anderen Arbeitsplatz zu finden. Ermessensspielraum: Das Integrationsamt hat über einen Antrag auf Zu- . Maßnahmen im Rahmen der Prävention veranlasst wurden. Insbesondere bei personen. persönliche Verhältnisse des schwerbehinderten Menschen. Mit der Entscheidung wird die Zustimmung zur Kündigung (§ 85 SGB IX) oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 92 SGB IX) erteilt oder versagt. Im Rahmen des Ermessens ist schließlich zu berücksichtigen. Neben dem eigentlichen Kündigungsgrund berücksichtigt das Integrationsamt z. Erfüllung der Beschäftigungspflicht (§ 71 SGB IX) sowie Art und Schwere der Behinderung. Es hat unter Berücksichtigung der Zielsetzung des besonderen Kündigungsschutzes die Belange des schwerbehinderten Menschen an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes gegen die Interessen des Arbeitgebers. dass der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX an Intensität verliert. Einerseits soll der schwerbehinderte Mensch gegenüber dem nicht behinderten Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. die Dienststelle sowie das betriebliche Integrationsteam zur Abwendung der Kündigung im Vorfeld getan haben und ob ggf. die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. wenn der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung steht. handelt es ermessensfehlerhaft. ausgeglichen werden. Ermessensregeln: Das Integrationsamt trifft die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen. die Dauer der Betriebszugehörigkeit und seine Chancen. Denn das Schwerbehindertenrecht verfolgt nicht den Zweck. Die jeweils beschwerte Partei des Verfahrens (Arbeitgeber. soweit die Voraussetzungen nach § 89 Abs. Zustellung der Entscheidung: Die Entscheidung ist dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Beschäftigten zuzustellen. Gehalt gezahlt wird. Entscheidungsfristen: In den Verfahren auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung soll das Integrationsamt die Entscheidung nach § 88 Abs. ist das Integrationsamt in allen Fällen verpflichtet. • wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Voraussetzungen nach § 89 Abs. bis zu dem Lohn bzw. Die außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung ausgesprochen werden (§ 91 Abs. in denen ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet ist. 1 SGB IX innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrags an treffen. Eine andere Entscheidung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer atypischer Umstände vor. wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag. K . 1 – 4 SGB IX erfüllt sind. 3 Nr. 1 – 4 SGB IX vorliegen. andernfalls gilt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung als erteilt (§ 91 Abs. Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung. Aufgehoben bzw. seine Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu treffen. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Einstellung eines Betriebes oder einer Dienststelle hingegen muss das Integrationsamt seine Entscheidung innerhalb der Monatsfrist treffen. wenn kein Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der anerkannten Behinderung besteht. Wird eine Entscheidung innerhalb dieser Frist nicht getroffen. der Agentur für Arbeit ist eine Abschrift der Entscheidung zu übersenden (§ 88 Abs. wenn ein anderer angemessener und • zumutbarer Arbeitsplatz gesichert ist. 3 SGB IX). 3 Nr. weitgehend eingeschränkt ist das Ermessen des Integrationsamtes in den Verfahren auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung hingegen in den folgenden Fällen: • bei Betriebseinstellung und wesentlicher Betriebseinschränkung. Dasselbe gilt für die Fälle. Ist eine außerordentliche Kündigung Gegenstand des Verfahrens. gilt die Zustimmung als erteilt (§ 88 Abs. 5 SGB IX). 5 SGB IX). dass es die Zustimmung erteilen soll. wenn nicht eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. mindestens 3 Monate liegen.Fachlexikon 171 stimmung zur Kündigung grundsätzlich nach freiem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden. In den Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ist das Integrationsamt in seinem Ermessen dahingehend eingeschränkt. 3 SGB IX). kann der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung wirksam nur innerhalb eines Monats nach Zustellung erklären (§ 88 Abs. 2 SGB IX). 3 Satz 2 BetrVG und 14 Abs. Die leitenden Angestellten sind grundsätzlich von der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen (§ 5 Abs. . Es handelt sich um Aufgaben. dazu die gesetzlichen Begriffsbestimmungen in den §§ 5 Abs.10. so gilt für sie auch der besondere Kündigungsschutz. „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ oder „Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Sie arbeiten dabei sowohl mit dem Arbeitgeber wie auch mit dem Betriebsrat eng und vertrauensvoll zusammen. Der Arbeitgeber soll in der Wahl der Personen.5 bis 3. 3 SGB IX). denen er etwa die Befugnis zur selbstständigen Einstellung und Entlassung einräumt. 3 BetrVG). Leistungen für behinderte Menschen im Beruf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Teilhabe Leitende Angestellte Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer. B. Schwerbehinderte leitende Angestellte können an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung als Wähler teilnehmen. 2). Seit Anfang 2006 haben sich einige Regionalträger zu größeren Regionalträgern zusammengeschlossen. sich jedoch nicht in die Schwerbehindertenvertretung wählen lassen (§ 94 Abs. die mit herausgehobenen eigenverantwortlichen Tätigkeiten betraut sind. Sie heißen jetzt z. die in ihrem Lern. Lernbehinderung In der Schule gelten solche Kinder und Jugendliche als lernbehindert.5% aller Schüler eines Jahrgangs. 2 KSchG). die ihrem Wesen nach den Arbeitgeberfunktionen zuzuordnen sind (vgl. Leitende Angestellte genießen hingegen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (vgl. Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) nimmt leitende Angestellte ebenfalls nicht von seiner Anwendung aus.2005 in der Deutschen Rentenversicherung aufgegangen (Organisationsreform).172 Landesversicherungsanstalt Landesversicherungsanstalt (LVA) Die auf Landesebene angesiedelten Rentenversicherungsträger der Arbeiterrentenversicherung sind seit dem 01. Sprecherausschüsse nach dem „Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten” (SprAuG) nehmen die Interessen der leitenden Angestellten im Betrieb wahr. dazu § 14 Abs.und Leistungsvermögen umfassend von der Altersnorm abweichen und zusätzliche sonderpädagogische Förderung benötigen. Dies betrifft etwa 2. Mitbestimmungsrechte nicht durch des Betriebsrats beschränkt werden. sozial schwachen Familien. der beruflichen Rehabilitation sowie in Freizeit und Lebensgestaltung haben die Betroffenen jedoch gute Aussichten auf Integration in allen Lebensbereichen. • Betroffene ermutigen nachzufragen. R. d. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (nach § 5 BBiG) zu absolvieren. starker Verunsicherung und mangelnder realistischer Selbsteinschätzung. Hilfen Gleichstellung: Lernbehinderte junge Menschen können während einer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen schwerbehinderten Menschen per Gesetz gleichgestellt werden. • Betroffene Jugendliche sollten im Betrieb eine Bezugsperson bzw. I. wenn sie etwas nicht verstanden haben. Nur wenigen ist es möglich. eine verzögerte körperliche Entwicklung. Distanzlosigkeit im Umgang mit anderen Menschen.Fachlexikon 173 Ursachen und Merkmale: Eine Lernbehinderung kann verschiedene Ursachen haben. Hierbei handelt es sich um Ausbildungen mit reduziertem Theorieanteil. Bei einer Lernbehinderung ist in vielen Fällen nicht nur die kognitive oder Denkleistung gestört. um auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Eine wichtige Rolle scheint auch das soziale Umfeld – die Familienverhältnisse. Dazu können eine angeborene deutlich unterdurchschnittliche Intelligenz gehören. Erziehung und Sozialisation – zu spielen. auch wenn der Grad der Behinderung (GdB) ( Schwerbehinderung) weniger als 30 L . eine Hörschädigung) oder psychische Probleme wie massive Schulangst. B. Alternativ gibt es Ausbildungen nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen nach § 66 BBiG und § 42m HwO. Beeinträchtigungen im Lern. sondern auch das Verhalten und die Einstellung der Betroffenen. der sonderpädagogischen Förderung in der Schule. Berufliche Ersteingliederung: Lernbehinderte Menschen benötigen häufig besondere Unterstützung. Im Arbeitsleben zu beachten: • Arbeitsanweisungen müssen klar. 80 bis 90% der Betroffenen kommen aus sog. Dies äußert sich z.und Leistungsvermögen mindern die Chancen junger Menschen in Schule und Beruf erheblich. Durch ein möglichst früh greifendes Netz von Hilfen der Früherkennung und Frühförderung. einen festen Ansprechpartner für alle Fragen haben. • Routineaufgaben sind meist gut geeignet. da sie Sicherheit vermitteln. B. Schwerfälligkeit. andere Behinderungen (z. aber auch Qualifizierungen im Rahmen von Förderlehrgängen unterhalb formaler Ausbildungsgänge und Trainingsmaßnahmen ermöglichen die Aufnahme einer Beschäftigung. hirnorganische Störungen. wirken mehrere begünstigende Faktoren zusammen. leicht verständlich und überschaubar sein. in Aggressionen oder Rückzug. 174 Lernbehinderung beträgt oder noch nicht festgestellt wurde. bei Bedarf auch über die Einarbeitungszeit hinaus. Betriebseinschränkung). ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Abs. Der Anzeige an die Agentur für Arbeit ist die Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. des bisherigen wenn dem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Gründen ein geringer bezahlter Arbeitsplatz zugewiesen wird oder wenn sich Lohn oder Gehalt deshalb verringern. Diese Gleichstellung ermöglicht zusätzliche Förderleistungen durch das Integrationsamt. Sind von der Massenentlassung auch schwerbehinderte Menschen betroffen. Bei der Lohnsicherung handelt es sich also um eine Sicherung des Arbeitsentgelts im Rahmen objektiver betrieblicher Veränderungen. sehen einige Tarifverträge einen entsprechenden Anspruch auf Verdienstsicherung vor. Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden erst mit Ablauf eines Monats seit der Anzeige wirksam. Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX und im Einzelfall geltende längere Kündigungsfristen bleiben jedoch unberührt. Werden Arbeitnehmer aus individuell vorliegenden Gründen – z. Dies ist die umfassende Betreuung durch einen Integrationsfachdienst sowie Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung. . Massenentlassungen Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 17 KSchG) müssen Massenentlassungen der Agentur für Arbeit vom Arbeitgeber angezeigt werden. Die Anzeigepflicht richtet sich nach dem Verhältnis der Zahl der Entlassenen zur Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. Lohnfortzahlung Entgeltfortzahlung Lohnkostenzuschuss Außergewöhnliche Belastungen Eingliederungszuschüsse Lohnsicherung Manche Tarifverträge sehen für eine bestimmte Übergangsfrist eine Sicherung Arbeitsentgelts vor. Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber rechtzeitig über die Gründe der Entlassung und die Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer schriftlich zu unterrichten. wegen gesundheitsbedingter Minderung ihrer Leistungsfähigkeit – auf einem Arbeitsplatz eingesetzt. Integrationsfachdienste geben Tipps für den individuellen Fall und bieten begleitende Betreuung an. B. der geringer bezahlt ist als der bisherige. 2 SGB IX). Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. weil sich die Anforderungen an den Arbeitsplatz durch technische oder organisatorische Maßnahmen auf Dauer ändern. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer soll aber gegen seinen Willen nicht zusätzlich belastet werden. wenn der Arbeitgeber diesem Anspruch nicht freiwillig nachkommt. tägliche sondern erst. Die Vorschrift ist auf Teilzeitbeschäftigte jedoch nicht schon dann anwendbar. Einer besonderen Freistellungserklärung des Arbeitgebers bedarf es bei berechtigtem Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit nicht. Deshalb ist es ihm überlassen.2002 – 9 AZR 462/01. Der Begriff der Mehrarbeit richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG siehe dort vor allem die §§ 2 u. Bei teilzeitbeschäftigten schwerbehinderten Menschen mit einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden ist § 124 SGB IX daher bis zum Erreichen der M . Kein Mehrarbeitsverbot: Die Vorschrift des § 124 SGB IX stellt kein Verbot der Mehrarbeit dar. die der zur Mehrarbeit entspricht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. ob er von seinem Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit Gebrauch macht oder nicht. Verlangt er die Freistellung. Bereitschaftsdienst gilt seit dem 01.01. Für die Freistellung von Mehrarbeit genügt. Urteil vom 03. Definition der Mehrarbeit: Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit. wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird. 4 SGB IX) kann sich jedoch im Einzelfall die Unzumutbarkeit von Nachtarbeit ergeben (vgl. Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 124 SGB IX. außer Betracht bleiben (BAG. wenn sie ihre persönliche Arbeitszeit überschreiten. 3). Auch Teilzeitbeschäftigte sind in dem Schutzbereich des § 124 SGB IX einbezogen. dass das Freistellungsverlangen gegenüber dem Arbeitgeber (möglichst schriftlich) geltend gemacht wird.11.2006 – 9 AZR 176/06). BAG vom 03. BAG. welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. nach § 3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern.12. Aus der besonderen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten (§ 81 Abs. kann er die werktägliche Arbeitsleistung über 8 Stunden hinaus verweigern.Fachlexikon 175 Mehrarbeit Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Für Nachtarbeit besteht im SGB IX keine Regelung. Urteil vom 21. wenn die gesetzliche tägliche Arbeitszeit überschritten wird.2004 auch als Arbeitszeit nach ArbZG und ist bei der Bestimmung von Mehrarbeit zu berücksichtigen. Deshalb muss auch die Möglichkeit.12.2002). . auch nur vorübergehend arbeitstäglich mehr als die von ihm normalerweise zu erbringende Arbeitszeit zu leisten. Dies gilt insbesondere für die in § 72 Abs. einem leistungsbeeinträchtigten Beschäftigten das Arbeitsentgelt zu kürzen..“).. 5 Satz 3 SGB IX erfolgt und der betroffene behinderte Mensch aufgrund Art und Schwere seiner Behinderung nicht in der Lage ist. die den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt. dass der Arbeitgeber bei der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf 2 oder 3 Pflicht- . Mehrfachbehinderung Behinderung Minderleistung Außergewöhnliche Belastungen Minderleistungsklausel Manche Tarifverträge kennen eine Minderleistungsklausel. Dies kann auch gegenüber einem schwerbehinderten Beschäftigten gelten. Gestaltung. ist hierzu die Zustimmung der Gewerkschaft oder des Betriebsrats notwendig. Bei einer arbeitgeberseitigen Anordnung zur vorübergehenden Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über die individuelle normale tägliche Arbeitszeit hinaus bis unterhalb 8 Stunden kann in besonderen Einzelfällen aber außerhalb des § 124 SGB IX ein Anspruch eines schwerbehinderten Teilzeitbeschäftigten auf Freistellung von dieser vorübergehend zusätzlich angeordneten Arbeitszeit bestehen: Voraussetzung ist. die auch Arbeitszeitfragen umfasst („.. plätze anrechnen darf (§ 76 SGB IX). R.176 Mehrarbeit 8-Stunden-Grenze mangels Mehrarbeit im Sinne dieser Vorschrift nicht anwendbar. I. Vorrangig ist die Verpflichtung des Arbeitgebers. 1 SGB IX genannten schwerbehinderten Menschen.12. In diesem Fall kann sich der schwerbehinderte Mensch auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Beschäftigung nach § 81 Abs. der nachweisbar nicht die von vergleichbaren Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung erreicht. Schwerbehinderte Auszubildende werden ohne besondere Zulassung auf 2 Pflichtplätze angerechnet (§ 76 Abs. d.. auf dem er vollwertige Mehrfachanrechnung Besondere Schwierigkeiten bei der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes können im Einzelfall dadurch ausgeglichen werden. 1 SGB IX.. 2 SGB IX). der Arbeitszeit.2002 zur Nachtarbeit berufen. in entsprechender Anwendung des Urteils des BAG vom 03. Schwerbehinderung) hergeleitet werden. dem schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu übertragen. 4 Satz 1 Nr. Die Entscheidung über die Mehrfachanrechnung trifft die Agentur für Arbeit auf Antrag. Keinesfalls kann die Anwendung der Minderleistungsklausel allein aus dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB. dass die Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen nach § 81 Abs. 4 SGB IX). Mitbestimmung Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten. B. M . Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Mit dem Ende 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts wurde der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) geändert in Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Auch die berufliche Ersteingliederung kann mit Hilfe einer Minderleistungsklausel ermöglicht werden. zunächst ein Präventionsverfahren einzuleiten (vgl. wohl aber zum Teil von deren vorheriger Unterrichtung und Beteiligung. § 84 Abs. ggf. Das Mitbestimmungsrecht ist die stärkste Form eines Beteiligungsrechts. 2 SGB IX). So ist etwa eine ohne Anhörung des Betriebsrats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG). weil hier die Wirksamkeit einer Maßnahme des Arbeitgebers von der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats oder des Personalrats abhängt.Fachlexikon 177 Arbeit bei ungekürztem Lohn leisten kann (§ 81 Abs. Soweit damit eine Änderungskündigung verbunden ist. auch das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Das Absinken der Leistungsfähigkeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers stellt eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses in seiner bisherigen Form (Austausch von Arbeit und Entgelt) dar und löst daher die Verpflichtung des Arbeitgebers aus. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes legen die Personalvertretungsgesetze die MitbestimPersonalrats mungsbefugnisse des fest. Die Mitwirkung als weniger stark ausgeprägte Beteiligung bedeutet Beratung und Mitsprache bei der Entscheidung des Arbeitgebers. muss die Zustimmung des Integrationsamtes ( Kündigungsschutzverfahren) eingeholt werden. Die Beschäftigung z. wenn von vornherein absehbar ist. deren Rechtsgültigkeit damit zwar nicht von der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung abhängt. Bei behinderungsbedingter Minderleistung können Arbeitgeber vom Integrationsamt einen finanziellen Ausgleich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen erhalten. Vor Anwendung der Minderleistungsklausel auf einen schwerbehinderten Beschäftigten ist auf jeden Fall die Schwerbehindertenvertretung einzuschalten (§ 95 Abs. 1 SGB IX). dass die Arbeitsleistung selbst nach umfassender Einarbeitung sowie behinderungsgerechter Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation nicht dem tariflichen Normallohn entsprechen wird. eines geistig behinderten Menschen nach Verlassen der Sonderschule lässt sich manchmal nur unter Anwendung der Minderleistungsklausel erreichen. Am Ende eines Mobbing-Prozesses stehen nicht selten Kündigung. die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen (§ 95 Abs. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) zwar keine Mitbestimmungs-.und Anhörungsrechte sollen eine Einflussnahme auf Entscheidungen gewährleisten. aber auch von „oben nach unten” oder „von unten nach oben”. Schätzungen sprechen von 3.und Mitwirkungsrechte. nehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.178 Mitbestimmung Mitwirkungs. § 241 Abs. das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu schützen (vgl. auch chronischer Art. Dieses kann zu einer Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers und damit zu Schadensersatzansprüchen führen. 2 SGB IX). aber Anhörungs. Einen allgemeinen Erfahrungssatz.5 bis 7% der Beschäftigten. Unter Mobbing versteht man eine besondere Art gestörter sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz: Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter durch andere im Betrieb gehänselt und schikaniert wird oder gar einem regelrechten Psychoterror ausgesetzt ist. Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeit- . führen kann (z. 2 BGB). B. Es handelt sich vielmehr um eine tatsächliche Erscheinung. Mobbing kann es zwischen den Beschäftigten einer Hierarchie-Ebene geben. längerfristige Krankschreibung oder sogar Frühverrentung des betroffenen Mitarbeiters. gibt es allerdings nicht. Mobbing als sozialpsychologische Erscheinung kann psychisch sehr stark belasten. Mitwirkungsrechte Betriebsrat Personalrat Schwerbehindertenvertretung Mobbing Ein zunehmend wichtiges Handlungsfeld der Arbeitspsychologie ist das „Mobbing” (aus dem Englischen: to mob = über jemanden herfallen). der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. dass bestimmte „Mobbing-Handlungen“ regelmäßig zu bestimmten Gesundheitsverletzungen und damit Schadensersatzansprüchen führen. sondern ein Gesamtverhalten. Hinzu kommen psychische Probleme wie Angstzustände und Depressionen. So hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor Entscheidungen zu hören. insbesondere bei personellen Maßnahmen. Entscheidend ist somit nicht eine bestimmte Handlung. Magengeschwüre). Arbeitsrechtlich ist Mobbing nach BAG das systematische Anfeinden.und schadensersatzrechtlich zu bewerten ist. die derartigen psychischen Angriffen ausgesetzt sind. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet. Mobbing ist kein Rechtsbegriff. die im Rahmen des geltenden Rechtssystems arbeits. es verursacht Stress. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Steuererklärung über den Pauschbetrag hinaus weitere außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (z. der nach Landesrecht zuständigen Behörde) bzw.700 Euro unabhängig davon. ob eine Pflegekraft beschäftigt wird. wenn • dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (auch wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch eine Kapitalabfindung abgefunden worden ist) oder • die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit (z.und Lohnsteuer: Behinderten und insbesondere schwerbehinderten Menschen wird bei der Einkommen.oder Krankheitskosten. auch als Folge innerer Krankheiten. B. Tarifen usw. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 25. Die folgende Darstellung beschränkt sich auf einen Überblick über die wichtigsten Nachteilsausgleiche.Fachlexikon 179 Mobilität Kraftfahrzeughilfen Reisen Umzugskosten Wohnungshilfen Nachteilsausgleiche Das SGB IX sowie eine Vielzahl von Vorschriften in anderen Gesetzen. B. das die Behinderung bewirkt oder verursacht hat und für das der Pauschbetrag gewährt wird.und Lohnsteuer ein Pauschbetrag wegen der Behinderung eingeräumt. Verordnungen. wenn eine Schwerbehinderung und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden können. Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Gehbehinderung (Ausweismerk- N . einer Seh. der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch einen Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in die Pflegestufe III). die hilflos sind (Nachweis durch Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H. durch einen entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes bzw. • die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht. erhöht sich der Pauschbetrag auf 3. Kinderbetreuungs. Kraftfahrzeug-. Einkommen. Für blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) und behinderte Menschen. Der Pauschbetrag wird durch die ausstellende Gemeinde in der Lohnsteuerkarte eingetragen. Satzungen. Nachteilsausgleiche können überwiegend nur genutzt werden. aber unter 50 wird der Pauschbetrag nur gewährt. Das gleiche gilt für Kuren. Heimunterbringung) – auch wenn sie mit dem Leiden zusammenhängen.oder Hörschädigung) geführt hat (Nachweis durch Bescheid des Versorgungsamtes bzw. Erlassen. bieten behinderten Menschen als Nachteilsausgleiche eine Reihe von Rechten und Hilfen. Mit diesem Kilometersatz sind grundsätzlich alle Kosten abgegolten.060 1. In den genannten Fällen können schwerbehinderte Arbeitnehmer zusätzlich auch die sog. Zum Nachweis der Gesamtfahrleistung im Kalenderjahr ist der jeweilige Tachostand am 01. zweimal aufsucht.12. Kosten aufgrund eines Unfalls.60 Euro je vollen Entfernungskilometer berücksichtigt.420 .180 Nachteilsausgleiche zeichen G). deren Grad der Behinderung 70 oder mindestens 50 beträgt. wird ein pauschaler Kilometersatz von 0. können anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei behinderten Personen Kraftfahrzeugkosten für private Fahrten teilweise (schwerbehinderte Menschen ab Höhe des Pauschbetrages Stufe GdB Euro pro Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 25 – 30 35 – 40 45 – 50 55 – 60 65 – 70 75 – 80 85 – 90 95 – 100 310 430 570 720 890 1. Zusätzlich können nur noch berücksichtigt werden: 1. B. wie folgt zu ermitteln: Zurückgelegte km für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück zur Wohnung x Kraftfahrzeuggesamtkosten/Gesamtfahrleistung im Jahr. wenn sie das Kraftfahrzeug wegen der Behinderung nicht selbst führen können und deshalb zur Arbeit gebracht oder wieder abgeholt werden müssen. der sich auf der Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit zur Wohnung ereignet hat und 2. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur die Kosten für einen Weg je Arbeitstag. Soweit der schwerbehinderte Arbeitnehmer die Kosten. Bei Einzelnachweis sind die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten. nicht im Einzelnen nachweist.230 1. ob der Ansatz der Entfernungspauschalen oder der tatsächlichen Kosten für die Wege zur Arbeit günstiger ist und berücksichtigt dann den für den Arbeitnehmer günstigeren Betrag. die ihm durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- stätte entstehen. die für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angefallen sind.01. Leerfahrten der Begleitperson wie Werbungskosten geltend machen. und am 31. Gebühren für einen Parkplatz an der Arbeitsstätte. auch wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte an einem Tag z. aufzuzeichnen. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten sind auch die Aufwendungen für die ersten 20 Entfernungskilometer zu berücksichtigen. Fachlexikon 181 einem GdB von 70 und dem Merkzeichen G oder einem GdB ab 80) oder in voller Höhe (Merkzeichen aG oder Bl oder H) in den Grenzen der Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden. Bei dem vollen Abzug privater Kraftfahrzeugkosten in den Grenzen der Angemessenheit sind grundsätzlich alle Aufwendungen für Privatfahrten. für die kein anderer Kostenträger aufkommt (z. die ohne Behinderung nicht hätten durchgeführt werden müssen. Rollstühle mit einer Geschwindigkeit bis ca. sind ungekürzt zu zahlen. B. B. Umsatz. Die tatsächliche Fahrleistung im Kalenderjahr ist z. Bei dem teilweisen Abzug privater Kraftfahrzeugkosten sind Aufwendungen für die durch die Behinderung veranlassten unvermeidbaren Fahrten abziehbar.30 Euro berücksichtigt werden.30 Euro abziehbar. so kann die für die Erhebung der Gebühren zuständige Stelle Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewähren. 6 km/h können bei einigen Versicherern prämienfrei in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.2001 gibt es einen europäischen Parkausweis für behin- N . an denen sie teilgenommen hat.01.30 Euro = 900 Euro. Parken: Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) können vom Straßenverkehrsamt einen Parkausweis erhalten.000 km im Kalenderjahr anzusehen. bei Nachweis der durch die Behinderung veranlassten unvermeidbaren Fahrten sind nachgewiesene km x 0. B.000 km x 0. Ohne Aufzeichnung der durchgeführten Fahrten sind 3. B. abziehbar. die auch ohne die Behinderung zu entrichten wären (z. Der Nachweis ist durch ein Fahrtenbuch oder eine Aufstellung der durchgeführten behinderungsbedingt unvermeidbaren Fahrten zu führen. Dort ist auch die aktuelle Höhe der verschiedenen Freibeträge zu erfahren. Besuchs. Seit dem 01. Auskünfte über diese und andere steuerliche Fragen (z. also auch Ausflugs-. Kfz-Gebühren: Entstehen beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder der Straßenverkehrsbehörde behinderungsbedingte zusätzliche Gebühren. Grundsteuer. Eignungsgutachten. Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein). Für jeden gefahrenen km können 0. Als angemessen ist grundsätzlich eine Fahrleistung von bis zu 15. Erbschafts. Anstelle der Kosten für ein eigenes Kraftfahrzeug können auch Taxikosten geltend gemacht werden. Gebühren. für die regelmäßige Überprüfung des Fahrzeuges).und Schenkungssteuer. die die behinderte Person durchgeführt hat bzw. Durch die Behinderung bedingt sind nur Fahrten. durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.und Vermögenssteuer) gibt das zuständige Finanzamt.und Urlaubsfahrten. 182 Nachteilsausgleiche derte Menschen. reservieren. die selbst nicht fahren können. Das Straßenverkehrsamt kann für einzelne schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) einen einzelnen Parkplatz. Wohngeld: Hier gelten für schwerbehinderte Menschen (GdB 100 oder unter im eingeschränkten Halteverbot und auf für Anwohner reservierten Parkplätzen bis zu 3 Stunden parken (Parkscheibe erforderlich). Gleichzeitig erhält man eine von der Europäischen Union herausgegebene Broschüre. mit Merkzeichen aG und blinde Menschen mit Merkzeichen Bl erhalten. Mit diesem Parkausweis hinter der Windschutzscheibe dürfen sie zeitliche Begrenzung parken. längstens jedoch bis 31. Für andere körperbehinderte Menschen (z. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden.12. wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert wird. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte. außerhalb der in verkehrsberuhigten Bereichen gekennzeichneten Flächen parken. sowohl an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und . die besagt. In diesen Fällen ist den behinderten Menschen eine Ausnahmegenehmigung auszustellen. Den Ausweis können auch schwerbehinderte Menschen. dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit ist. die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden. in dem sich der Ausweisinhaber aufhält. Er wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. z. als auch auf reservierten Parkplätzen. über die die Straßenverkehrsbehörden informieren. ohne Hände) gibt es zusätzliche Erleichterungen. die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern beschreibt. Der bisherige „blaue” Parkausweis gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit. B.2010. im Zonenhalteverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten und in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken. B. die durch ein Schild mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. und Fernsehgebührenpflicht beantragen. dass eine Prüfungsleistung in anderer Form erbracht werden kann.und Stadtverwaltungen. Rundfunk. Die Regelung ermöglicht auch eine verlängerte Bearbeitungszeit.und Diplomprüfungsordnungen sind Regelungen aufgenommen. Offenbarung der Schwerbehinderung Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet. geistig und seelisch behinderten Menschen bei der Prüfung zu berücksichtigen. In den allgemeinen Bestimmungen der Magister. Prüfungsmodifikationen: Nach Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind von den Kammern bei der Durchführung von Abschlussbzw. So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet. Sozialer Wohnungsbau: Zu Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen im Sozialen Wohnungsbau informieren die Ämter für Wohnungswesen der Kreis. sprachbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 90 und schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können Telefonanschlüsse zu einem reduzierten Grundpreis (Sozialanschlüsse) beantragen. Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann. Telefonkosten: Blinde. Wehrdienst: Schwerbehinderte Menschen sind von der Musterungspflicht und von der Ableistung des Wehrdienstes befreit.09. wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss. für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08. Auskünfte erteilen die Wohngeldstellen der Gemeinden. die einen Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in den Prüfungen vorsehen (beispielsweise gesonderte mündliche Prüfungen). wenn häusliche Pflegebedürftigkeit besteht) Sonderregelungen. Gesellenprüfungen die besonde- ren Belange der körperlich.und Fernsehgebühren: Mit dem Schwerbehindertenausweis (Ausweismerkzeichen RF) können schwerbehinderte Menschen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befreiung von der Rundfunk. In diesem Bereich sind bei den Gerichtskosten und Notariatsgebühren Nachlässe möglich. gehörlose. Im Handel sind zahlreiche Spezialtelefone und Zusatzgeräte für behinderte Menschen erhältlich. dass er auf- O . seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.1995 ist für Hochschulprüfungen von schwerbehinderten Menschen vorgesehen.Fachlexikon 183 bestimmten Umständen auch für schwerbehinderte Menschen mit einem geringeren GdB. 184 Offenbarung der Schwerbehinderung grund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist. Seit der Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für behinderte und schwerbehinderte Menschen normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten. Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar. Organisation der behinderten Menschen Behindertenverbände Parken Nachteilsausgleiche Personalrat Dem Betriebsrat in der privaten Wirtschaft entspricht im öffentlichen Dienst der Personalrat. Gesetzliche Grundlage seiner Arbeit sind die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder. Das Personalvertretungsrecht gilt nicht nur für die Arbeitsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern, sondern erfasst auch die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamten. Jede Gruppe ist grundsätzlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten im Personalrat vertreten. Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats, Fragen der Dienstvereinbarung und der Einschaltung der Einigungsstelle sind durch die Personalvertretungsgesetze geregelt. Aufgaben: Wie beim Betriebsrat gehört es zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten und die Vorschriften des Arbeitsschutzes beachtet werden. Zu seinen allgemeinen Aufgaben zählt ausdrücklich auch, die Teilhabe schwer- Ordentliche Kündigung Kündigung Fachlexikon 185 behinderter Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen, d. h. ihre Eingliederung und berufliche Entwicklung zu fördern sowie Maßnahmen mit dieser Zielsetzung bei der Dienststelle zu beantragen (vgl. z. B. § 68 Abs. 1 Nr. 4 – 5 BPersVG und § 64 Nr. 6 – 7 LPVG NW). Wie der Betriebsrat hat der Personalrat zusätzlich besondere Aufgaben in Bezug auf schwerbehinderte Beschäftigte. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die Pflichten des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten tatsächlich auch erfüllt werden (§ 93 SGB IX), beispielsweise die Beschäftigungspflicht (§§ 71 und 72 SGB IX), die Förderung des beruflichen Fortkommens sowie die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation (§ 81 SGB IX). Im öffentlichen Dienst gelten außerdem zwei besondere Verpflichtungen der öffentlichen Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (§ 82 SGB IX): • die frühzeitige Meldung frei werdender und neu zu besetzender Arbeitsplätze sowie neuer Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit und • die regelmäßige Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch ( Bewerbung). Der Personalrat ist ferner Vertragspartner der Integrationsvereinbarung. Ist Schwerbehindertenvertretung eine nicht gewählt, hat er das Recht, beim Arbeitgeber bzw. Dienstherrn die Auf- nahme von entsprechenden Verhandlungen zu beantragen (§ 83 Abs.1 SGB IX). Beratung und Beschlussfassung: Da das Personalvertretungsrecht das Gruppenprinzip kennt, bestehen Besonderheiten bei der Beratung und Beschlussfassung des Personalrats. Sind in der Dienststelle Angehörige verschiedener Gruppen – Beamte, Angestellte, Arbeiter – beschäftigt, so muss jede dieser drei Gruppen entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein. Über die gemeinsamen Angelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter wird vom Personalrat gemeinsam beraten und beschlossen (vgl. z. B. § 38 Abs. 1 BPersVG und § 34 Abs. 1 LPVG NW). Bezüglich der Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer dieser Gruppen betreffen, bestehen unterschiedliche Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen: Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz sind in Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, nach gemeinsamer Beratung im Personalrat nur die Vertreter dieser Gruppe zur Beschlussfassung ermächtigt (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG). Demgegenüber bestimmt das Landespersonalvertretungsrecht teilweise, dass über Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer der genannten Gruppen betreffen, nach gemeinsamer Beratung vom Personalrat auch gemeinsam beschlossen wird, sofern die Mehrheit der Vertreter der betreffenden Gruppe dem nicht widerspricht; nur im Falle des Widerspruchs der Mehrheit der Vertreter der P 186 Personalrat betreffenden Gruppe sind allein die Vertreter dieser Gruppe entscheidungsbefugt (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 LPVG NW). Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats und seiner Ausschüsse beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Werden nach Meinung der Schwerbehindertenvertretung wichtige Interessen der schwerbehinderten Menschen durch einen Personalratsbeschluss gefährdet, kann sie die Aussetzung des Beschlusses für die Dauer einer Woche beantragen (vgl. § 95 Abs. 4 Satz 2 SGB IX, vergleichbare Regelungen enthält auch das Personalvertretungsrecht selbst, siehe etwa § 39 Abs. 3 BPersVG und § 35 Abs. 3 LPVG NW). Die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats entspricht weitgehend derjenigen der Betriebsräte. Personalratsmitglieder genießen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen besonderen Kündigungsschutz, der die ordentliche Kündigung während der Amtszeit und bis zum Ablauf eines Jahres danach ausschließt (§ 15 Abs. 2 KSchG). Eine außerordentliche Kündigung ist an die Zustimmung des Personalrats gebunden. Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist ferner, dass Mitglieder des Personalrats gegen ihren Willen nur versetzt oder abgeordnet werden dürfen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Personalrat, dem der Betreffende als Mitglied angehört, zustimmt (vgl. z. B. § 47 BPersVG und § 43 LPVG NW). Verweigert der Personalrat seine Zustimmung, kann sie durch das Verwaltungsgericht ersetzt werden. Freistellung und Kostenübernahme: Zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben sind Personalratsmitglieder von der Arbeit ohne Minderung der Vergütung freizustellen. Eine vollständige Freistellung von der Arbeit hängt von der Beschäftigtenzahl der jeweiligen Dienststelle ab. Die durch die Tätigkeit der Personalvertretungen entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (vgl. z. B. §§ 44 und 54 BPersVG sowie §§ 40 und 51 LPVG NW). Zur Deckung ihrer Aufwendungen sind den Personalvertretungen seitens der Dienststelle Haushaltsmittel im Haushaltsplan zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen hat die Dienststelle im erforderlichen Umfang Räume, Büropersonal und den Geschäftsbedarf bereitzustellen. Stufenvertretungen: Das Personalvertretungsrecht kennt neben den örtlichen Personalräten sog. Stufenvertretungen: • Gesamtpersonalräte werden gebildet, wenn Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle als selbstständige Dienststelle gelten oder zur solchen erklärt wurden (siehe Dienststelle, vgl. ferner § 55 BPersVG und § 52 LPVG NW). Der Gesamtpersonalrat ist für Angelegenheiten zuständig, deren Entscheidung dem Leiter der Hauptdienststelle und nicht dem Leiter der verselbstständigten Nebenstelle bzw. des Dienststellenteils zusteht (vgl. z. B. § 82 Abs. 3 BPersVG und § 78 Abs. 4 LPVG NW). Fachlexikon 187 • Bezirkspersonalräte werden bei Bundes- und Landes-Mittelbehörden gebildet (z. B. bei Wehrbereichsverwaltungen, Bezirksregierungen und Oberfinanzdirektionen). Wahlberechtigt sind die Beschäftigten, die zum Geschäftsbereich der Behörde der Mittelstufe gehören, also diejenigen der Mittelbehörde selbst und der nachgeordneten Behörden (vgl. § 53 Abs. 2 BPersVG und § 50 Abs. 2 LPVG NW). Bezirkspersonalräte sind für den gesamten Bereich derjenigen Verwaltungsorganisationen zuständig, der der Zuständigkeit der Mittelbehörde unterliegen, bei der sie gebildet sind, und zwar einschließlich der Behörde der Mittelstufe selbst (z. B. Festlegung gleitender Arbeitszeit für die Bezirksregierung und alle nachgeordneten Behörden). Ausgenommen von der Zuständigkeit der Bezirkspersonalräte sind allerdings die Angelegenheiten, die nur die Beschäftigten der Behörde der Mittelstufe selbst betreffen; für sie ist der örtliche Personalrat der Behörde der Mittelstufe zuständig. • Hauptpersonalräte werden bei den obersten Landesbehörden (z. B. Bundes- und Landesministerien) gebildet. Wahlberechtigt sind die Beschäftigten, die zum Geschäftsbereich der obersten Bundes- oder Landesbehörde gehören, also der obersten Dienstbehörde selbst und aller ihr nachgeordneten Behörden (vgl. z. B. § 53 Abs. 2 BPersVG und § 50 Abs. 2 LPVG NW). Für die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats gelten die Ausführungen zum Bezirkspersonalrat entsprechend. Personalvertretungsgesetze Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist der öffentliche Dienst, während das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für den Bereich der Privatwirtschaft gilt. Auf der Grundlage der Personalvertretungsgesetze sind Personalräte zu bilden, die in ihrer Funktion den Betriebsräten entsprechen und ebenfalls weit gefächerte MitwirkungsMitbestimmungsrechte haben. und Personalvertretungsgesetze haben sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer. Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder haben Geltung sowohl für Beschäftigte, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen (Beamte, Beamtenanwärter), als auch für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten). Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) gilt für die Verwaltung des Bundes (Bundesbehörden), für die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für die Bundesgerichte (z. B. Bundesgerichtshof, Bundesarbeits-, Bundessozial-, Bundesverwaltungsgericht). Die §§ 75 – 82 BPersVG enthalten die zentralen Vorschriften mit dem Katalog der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsaufgaben bzw. -rechte der Personalräte. Die §§ 94 ff. BPersVG enthalten verbindliche Rahmenvorschriften für die Inhalte der Landespersonalvertretungsgesetze. P 188 Personalvertretungsgesetze Die Landespersonalvertretungsgesetze gelten für die Dienststellen des jeweiligen Landes, die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten usw. sowie die Kommunen des jeweiligen Bundeslands. Die Landespersonalvertretungsgesetze ähneln – mit jeweils landesspezifischen Abweichungen in einzelnen Fragen – in Aufbau und Inhalt dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Dies gilt insbesondere dort, wo Rahmenvorschriften des BPersVG den Inhalt des Landespersonalvertretungsrechts maßgeblich vorbestimmen. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind in den verschiedenen Personalvertretungsgesetzen in weitgehend übereinstimmender Form enthalten. Sie richten sich nach folgenden gesetzlichen Leitlinien: In Angelegenheiten, in denen der Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht zusteht, verfügt sie nicht über ein Mitentscheidungsrecht. Der Dienststellenleiter muss sich zwar mit den Argumenten der Personalvertretung auseinandersetzen und sich mit ihr beraten, die Entscheidung trifft aber nur er, oder, wenn die Personalvertretung die übergeordnete Dienststelle angerufen hat, letztlich diese. Beispiel für ein derartiges Mitwirkungsrecht ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den öffentlichen Arbeitgeber im Bereich der Bundesverwaltung (vgl. § 79 BPersVG). Bei einem bestehenden Mitbestimmungsrecht hingegen ist der Dienststellenleiter an die Zustimmung der Personalvertretung gebunden. Die Personal- vertretungsgesetze unterscheiden dabei 2 Varianten: Volles Mitbestimmungsrecht: Hier steht das Letztentscheidungsrecht im Falle der Nichteinigung der sog. Einigungsstelle zu. Diese wird bei den obersten Dienstbehörden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung gebildet (vgl. z. B. § 71 BPersVG und § 67 LPVG NW). Die Einigungsstelle besteht aus Beisitzern, die je zur Hälfte von der Dienststelle einerseits und der Personalvertretung andererseits benannt sind, sowie einem von beiden Seiten gemeinsam bestellten neutralen Vorsitzenden und einem neutralen Stellvertreter. Beispiele für das volle Mitbestimmungsrecht des Personalrats sind Einstellung, Versetzung, Abordnung und weitere individuelle Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter (vgl. z. B. § 75 Abs. 1 – 3 BPersVG). Eingeschränktes Mitbestimmungsrecht: Hier spricht die Einigungsstelle lediglich eine Empfehlung aus, die endgültige Entscheidung jedoch steht der obersten Dienstbehörde zu (vgl. z. B. § 69 Abs. 4 Nr. 3 – 4 BPersVG und § 66 Abs. 7 Satz 3 LPVG NW). Der Grund für diese Einschränkung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung liegt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfen bestimmte Angelegenheiten, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen grundlegender Bestandteil der Regierungsgewalt sind, nicht der Entscheidung derjenigen Stellen (Ministerien, Behörden, Kommunalverwaltungen) ent- Fachlexikon 189 zogen werden, die der jeweiligen Volksvertretung (Bundestag, Landtag und Kommunalparlamente) gegenüber verantwortlich sind und deren Vorgaben zu folgen haben. Deshalb darf in bestimmten personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten der außerhalb der Verwaltung selbst stehenden und der jeweiligen Volksvertretung nicht verantwortlichen Einigungsstelle kein Letztentscheidungsrecht eingeräumt werden. Beispiele für ein solches eingeschränktes Mitbestimmungsrecht sind die Personalangelegenheiten der Beamten und wichtige Fragen der internen Arbeitsorganisation, wie etwa Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden (vgl. z. B. §§ 76 und 69 Abs. 4 Satz 3 – 4 BPersVG und § 72 Abs. 3 und teilweise Abs. 4 i. V. m. § 66 Abs. 7 Satz 3 LPVG NW). Grundlage für die Umsetzung des Persönlichen Budgets ist die Budgetverordnung (BudgetV). Danach müssen der behinderte Mensch und die beteiligten Leistungsträger eine Zielvereinbarung abschließen, in der ein individueller Förder- und Hilfeplan aufgenommen wird. Außerdem wird der Nachweis der Verwendung des Budgets geregelt und welche Anforderungen an die Qualität der eingekauften Leistung zu stellen sind. Budgetfähige Leistungen Nicht alle Leistungen sind für ein Persönliches Budget geeignet. Generell sind Leistungen budgetfähig, wenn der konkrete Hilfebedarf „alltäglich und regelmäßig wiederkehrend“ ist. Unstreitig gehören hierzu die Leistungen • für eine Arbeitsassistenz, die mit Handreichungen am Arbeitsplatz die Beschäftigung unterstützt. Die Höhe des Budgets hängt vom zeitlichen Umfang des Hilfebedarfs ab. • für technische Arbeitshilfen, z. B. eine Braillezeile für einen blinden Menschen. Die Leistung als solche ist i. d. R. eine einmalige Leistung an den schwerbehinderten Menschen selbst, doch können zur Instandhaltung laufende Kosten für Wartung und Reparatur anfallen, die förderfähig sind. zur beruflichen Weiterbildung, • z. B. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder mehrere Veranstaltungen mit längeren Pausen dazwischen. für Einarbeitungshilfen, z. B. in Form • eines Arbeitstrainings durch externe Fachkräfte. Personelle Unterstützung Außergewöhnliche Belastungen Persönliches Budget Behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget, mit dem sie sich die erforderliche Hilfeleistung einkaufen können. Sie erhalten dann einen entsprechenden Geldbetrag. Werden Leistungen verschiedener Kostenträger benötigt, so ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget möglich. P Die Inhalte sollten individuell gestaltet. z. sondern sein Arbeitgeber. bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen abgerundet (§ 74 Abs. die in die Organisationsund Eigentumsrechte des Arbeitgebers eingreifen. • die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsräumen. Die Zielvereinbarung ist möglichst konkret und nachvollziehbar zu formulieren. Die Integrationsämter müssen auf diesen Nachweisen bestehen. 1 SGB IX richtet sich an den Personenkreis der schwerbehinderten Menschen und bestimmt. B. um diese gesetzlichen Anforderungen an die Nachweispflicht zu erfüllen. durch den Bau einer Rampe.5 und mehr werden aufgerundet. Danach haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken. auf den konkreten Arbeitsplatz bezogen und überprüfbar sein sowie einen zeitlichen Rahmen haben. dass der Eintritt einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung vermieden wird. § 84 Abs. „Zuvorkommen”. • eine besondere Arbeitsplatzausstattung. ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Nachweis: Wer aus dem Persönlichen Budget Hilfeleistungen einkauft. die eine Gefahr für den Einzelnen oder die Gemeinschaft bringen können. durch eine spezielle Maschine. Die Prävention umfasst Maßnahmen zur Vorsorge oder zum Schutz vor bestimmten Ereignissen. . z. Werden die Pflichtplätze nicht besetzt. 2 SGB IX). Prävention Der Begriff der Prävention bedeutet wörtlich „Vorbeugung” bzw. Zielvereinbarungen reichen nicht aus. Die Berechnung der Pflichtplätze ist in § 74 SGB IX geregelt. weil die Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden und ihre Verwendung daher nur für gesetzlich festgelegte Zwecke zulässig ist. Das SGB IX geht von dem „Vorrang der Prävention” (§ 3 SGB IX) aus. Geldleistungen für diese Zwecke erhält deshalb nicht der behinderte Mensch. B. die der Arbeitgeber nach der Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen muss. Pflichtplätze Pflichtplätze sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen. Qualitätssicherung: Für die Qualitätssicherung bildet die Zielvereinbarung (§ 4 BudgetV) die Grundlage. B. z. Im Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) finden sich umfassende Regelungen zur betrieblichen Prävention. Die sich bei der Berechnung ergebenden Bruchteile von 0. dass der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-.190 Persönliches Budget Nicht budgetfähige Leistungen Hierzu gehören vor allem einmalige Maßnahmen. hat entsprechende Nachweise vorzulegen. mit der Interessenvertretung und bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeiten der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu klären. dass der Arbeitgeber aktiv werden muss. Der Arbeitgeber holt dafür die Zustimmung des betroffenen Beschäftigten ein. die das Arbeitsverhältnis gefährden können. wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen arbeitsunfähig waren. schwerbehindert sind oder nicht (§ 84 Abs. Zu beachten ist. 2 SGB IX). Umgekehrt werden die Integrationsämter und Arbeitsgerichte bei Nichteinhaltung der Vorschrift das Kündigungsbegehren genau prüfen und darauf achten. Hinzugezogen werden als weiterer interner Akteur der Werks. der Dienststelle gilt. um die Kündigung abzuwenden. Beim Vorgehen im konkreten Einzelfall soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement angewendet werden. P Probearbeitsverhältnis Das Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis.oder betriebsbedingten Schwierigkeiten. Ihre Einhaltung ist zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Kündigung eines Beschäftigten. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit gilt eine spezielle Regelung. die örtliche Gemeinsame Servicestelle und bei schwerbehinderten Menschen außerdem das Integrationsamt eingeschaltet. Als externe Stelle werden die Rehabili- tationsträger bzw.oder Betriebsarzt. Die Vorschriften zur Prävention dienen dem Verbleib des Beschäftigten in seinem Arbeits. 2 SGB IX) bestimmt. wird dies das Kündigungsschutzverfahren verkürzen. In Bezug auf schwerbehinderte Menschen dient sie ferner der Verkürzung des Kündigungsschutzverfahrens. den Betriebsrat oder den Personalrat sowie das Integrationsamt ein. Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachgekommen ist und nachweislich alle Möglichkeiten der Abwendung der Kündigung überprüft und das Integrationsamt frühzeitig eingebunden hat. tätig werden muss. das wegen der vereinbarten gegenseitigen Erprobung leichter als ein festes Arbeitsverhältnis wieder . nach dem er ihn über die Ziele entsprechend aufgeklärt hat. Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet. ob der Arbeitgeber im Vorfeld alle Maßnahmen eingeleitet hat.und Beschäftigungsverhältnis.und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten des Arbeitsnehmers. Ziel ist der Erhalt des Arbeitsverhältnisses durch Beseitigung oder Milderung der Schwierigkeiten. Dabei sollen alle möglichen und zumutbaren Hilfen zum Einsatz kommen. doch erhöht sich bei fehlenden Präventionsmaßnahmen die Darlegungs. unabhängig davon. ob sie behindert.Fachlexikon 191 verhaltens. Er schaltet dafür die Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift (§ 84 Abs. dass diese Vorschrift für alle Beschäftigten des Betriebes bzw. Tragen) Umgebungseinflüsse (z. mit den Untergruppen Stehen. Dabei werden – anhand katalogisierter Merkmale – die einzelnen Arbeitsplatzes Anforderungen des den Fähigkeiten und Kenntnissen der Arbeitsperson gegenübergestellt. Schall) Arbeitssicherheit (z. mit den Untergruppen Gehen. Auch die Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Menschen von 4 Wochen (§ 86 SGB IX) gilt während der Probezeit nicht. Tragen von Arbeitsschutzmitteln) Arbeitsorganisation (z. Kriechen) • Körperteilbewegung (z. Ein Probearbeitsverhältnis kann entweder als befristetes Arbeitsverhältnis oder als Arbeitsverhältnis von unbestimmter Dauer begründet werden. Sprechen) Komplexe Merkmale (z. Rumpfbewegungen) Information (z. Bein-. B. mit den Untergruppen Klima. 1 SGB IX). Der besondere gungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt jedoch ohne Rücksicht auf die Dauer der Probezeit in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht (§ 90 Abs. Probearbeitsverhältnisse können als flexible Formen der Beschäftigung – zumal bei schweren Behinderungen – den Übergang zum Arbeitsmarkt erleichtern. B. Sorgfalt) . welche Arbeitnehmer auf welchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind. Akkord/Prämienlohn) Schlüsselqualifikationen (z. Die Dauer der Probezeit richtet sich auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach dem jeweiligen TaKündirifvertrag. mit den Untergruppen Arbeitszeit. B. mit den Untergruppen Sehen. B. Merkmalkatalog: Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA (Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt) folgender Merkmalkatalog erarbeitet worden: • Körperhaltung (z. Die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses von unbestimmter Dauer gilt dann als Probezeit.192 Probearbeitsverhältnis aufgehoben werden kann. Profilmethode Die Profilmethode ist eine arbeitswissenschaftliche Vorgehensweise. 1 Nr. B. B. Der Arbeitgeber hat jede Begründung und Beendigung des Probearbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer dem Integrationsamt innerhalb von 4 Tagen anzuzeigen (§ 90 Abs. dass gerade in der wichtigen Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses alle Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft werden können. Sitzen) • Körperfortbewegung (z. Hierdurch soll gewährleistet sein. mit den Untergruppen Antrieb. B. mit der ermittelt werden soll. mit den Untergruppen Heben. 3 SGB IX). B. mit den Untergruppen Unfallgefährdung. mit den • • • • • • Untergruppen Arm-. während dieser Zeit ist die Kündigung erleichtert. Hören. B. Bei der praktischen Umsetzung der Profilmethode in Betrieben und Dienststellen unterstützen die Beratenden Ingenieure der Integrationsämter den Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam. Widerspruch.Fachlexikon 193 Das Verfahren MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) beinhaltet – neben den IMBA-Merkmalgruppen – noch die psychischen Merkmale der Gruppe Schlüsselqualifikationen. Die Entscheidung muss eine entsprechende Rechtsmittel-/ Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Mit demselben Merkmalkatalog wird die Ausführbarkeit der einzelnen Arbeitsplatzanforderungen durch die Arbeitsperson abgefragt. Gegen die Entscheidung des Widerspruchsausschusses beim Integrations- R . In der Softwareversion von IMBA lässt sich optional auch ein MELBA-Profil erstellen. eine ihm ungünstige.und Fähigkeitsprofil: Anhand der Merkmale ergeben sich die Anforderungen eines Arbeitsplatzes. Dies ist vor allem relevant.und Fähigkeitsprofil ist ein Arbeitsplatz behinderungsgerecht. Ändert die Behörde die Entscheidung nicht ab (Abhilfe). Die Profilmethode ist daher besonders geeignet zur Auswahl und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen. woraus sich ihr Fähigkeitsprofil ergibt. wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht. inwieweit Arbeitsplatz und Mitarbeiter zusammenpassen. B. Ferner können dann Möglichkeiten der Anpassung des Arbeitsplatzes geprüft werden. Klage) kann der Betroffene versuchen. noch nicht rechtskräftige Entscheidung im Wege der Nachprüfung zu beseitigen. Erst mit der Übereinstimmung von Anforderungs. entscheidet der jeweilige Widerspruchsausschuss über den Widerspruch. Psychosoziale Dienste Fachdienste der Integrationsämter Integrationsfachdienst Qualifizierung Berufliche Weiterbildung Berufliches Fortkommen Berufsausbildung Rechtsmittel Durch die Einlegung eines Rechtsmittels (z. Anforderungs. Andererseits können MELBA-Profile in IMBA-Profile integriert werden. Gegen Entscheidungen des Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit aufgrund des SGB IX können behinderte Menschen oder Arbeitgeber Widerspruch einlegen. Aus dem Vergleich des Anforderungsprofils eines Arbeitsplatzes mit dem Fähigkeitsprofil eines dort einzusetzenden oder eingesetzten Mitarbeiters lassen sich Aussagen darüber gewinnen. Ihre Zusammenfassung liefert das Anforderungsprofil. . Teil des SGB IX) Rechtsmittel des schwerbehinderten Menschen Arbeitgeber kündigt ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes Rechtsmittel: Zuständiges Gericht: Klageziel: Regelfrist: Klage Arbeitsgericht Feststellung. er kann den Arbeitgeber nicht an der Kündigung hindern (§ 88 Abs. 4 SGB IX). Ist im Kündigungsschutzverfahren die Kündigung eines Zustimmung zur schwerbehinderten Arbeitnehmers erteilt worden. hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. dass das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Zustimmung des Integrationsamtes fortbesteht Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Arbeitgeber kündigt mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes Rechtsmittel: Zuständige Stelle: Ziel: Frist: Widerspruch gegen Zustimmung Parallel dazu: Klage Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt (§119 SGB IX) Parallel dazu: Arbeitsgericht Aufhebung des Bescheides des Integrationsamtes und Versagung der Zustimmung Parallel dazu: Kündigung ist nach dem KSchG sozial ungerechtfertigt Innerhalb eines Monats Parallel dazu: innerhalb von 3 Wochen (§ 4 KSchG) Widerspruchsausschuss weist Widerspruch zurück Rechtsmittel: Zuständiges Gericht: Klageziel: Klagefrist: Klage gegen Widerspruchsbescheid Verwaltungsgericht Aufhebung der Bescheide des Integrationsamtes und des Widerspruchsausschusses Innerhalb eines Monats Rechtsmittel des Arbeitgebers Integrationsamt versagt Zustimmung zur Kündigung Rechtsmittel: Zuständige Stelle: Ziel: Frist: Widerspruch gegen Versagung der Zustimmung Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt Aufhebung des Bescheides des Integrationsamtes und Zustimmung zur Kündigung Innerhalb eines Monats Widerspruchsausschuss weist Widerspruch zurück Rechtsmittel: Zuständige Stelle: Ziel: Frist: Klage gegen Widerspruchsbescheid Verwaltungsgericht Aufhebung der Bescheide des Integrationsamtes und des Widerspruchsausschusses und Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung Innerhalb eines Monats amt ist Klage vor dem Verwaltungsgericht. d.194 Rechtsmittel Rechtsmittel im besonderen Kündigungsschutz (nach dem 2. dass die Kündigung bei Erfolg des Rechtsmittels unwirksam ist. h. Der Arbeitgeber trägt jedoch das Risiko. gegen die des Widerspruchsausschusses bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ist Klage vor dem Sozialgericht möglich. schulischen und sozialen Bereich. Gegen Entscheidungen des Versorgungsamtes bzw. B. Dies bedeutet. werden insoweit nicht berücksichtigt. Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken (vgl. Anstalten . für blinde. vorschulischen.Fachlexikon 195 Für die Entscheidung über den Widerspruch gegen die Zustimmung zur Kündigung ist der einer Kündigung zugrunde liegende historische Sachverhalt maßgebend. B. Sonderschulen (z. Dazu zählen: • Sonderkindergärten • Förder. beruflichen. § 1 SGB IX). R Rehabilitationsträger Träger der Maßnahmen und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind die zuständigen öffentlichen Körperschaften. 1 SGB IX). dass es auf den Sachverhalt ankommt. z. Dagegen kommt es bei der Beurteilung des Sachverhalts auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Widerspruchsausschusses an. wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung versagt hat.bzw. die z. gehörlose. schulische. beim barrierefreien Bauen zu beachten sind. körperbehinderte Menschen) • Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation • medizinisch-berufliche Rehabilitationszentren (mbREHA) • Berufsbildungswerke (BBW) • Berufsförderungswerke (BFW) • wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen (WBR) • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) • Wohnheime für behinderte Menschen Die Rehabilitationsträger haben zu gewährleisten. Rehabilitation beinhaltet im Wesentlichen medizinische. der nach Landesrecht zuständigen Behörde ist nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens der Rechtsweg vor dem Sozialgericht gegeben. wie er sich zum Zeitpunkt der ersten Kündigungsentscheidung dargestellt hat. Rehabilitationseinrichtungen Einrichtungen für behinderte Menschen dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe im medizinischen. auch gesundheitliche Veränderungen. Rehabilitation Durch das SGB IX wird der Begriff der Rehabilitation in einen umfassenden Zusammenhang gestellt: Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen LeisTeilhabe) sollen die tungen (siehe Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern. berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen. Spätere Entwicklungen. Diese Einrichtungen müssen auch den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. dass – fachlich und regional – eine erforderliche Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zur Verfügung steht (§ 19 Abs. B. B. d. h. Die See-Krankenkasse bleibt hingegen bestehen (vgl. § 165 Abs. d. Seit dem 01. Die Regionalträger (vorher: Landesversicherungsanstalten = LVA) führen neben der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ einen Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (z. 1) sind Rehabilitationsträger die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bisher bei der Bundesknappschaft Krankenversicherten wechselten in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See (vgl. § 177 SGB V). h. Nach dem SGB IX (§ 6 Abs. • Allgemeine Ortskrankenkassen • Betriebskrankenkassen • Innungskrankenkassen • See-Krankenkasse • Landwirtschaftliche Krankenkassen • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • Ersatzkassen Bundesagentur für Arbeit ( Agentur für Arbeit) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahr. z. B. Die Neuorganisation der Rentenversicherung hat auch Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung.2005 gilt eine grundsätzliche Neuorganisation in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. 1 SGB V). • Gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Gemeindeunfallversicherungsverbände • • Ausführungsbehörden für die Unfallversicherung = Unfallkassen des Bundes. d. Deutsche Rentenversicherung Westfalen). Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz. h.10. h. Seit diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine und knappschaftliche Rentenversicherung) von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern wahrgenommen. Bahnversicherungsanstalt und Seekasse). • Landesversorgungsämter und Versorgungsämter bzw. die nach Lan- .196 Rehabilitationsträger und Behörden. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (vorher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte = BfA) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See (vorher: Bundesknappschaft. der Länder und im kommunalen Bereich • Feuerwehrunfallkassen • Eisenbahn-Unfallkasse • Unfallkasse für Post und Telekom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. • Deutsche Rentenversicherung Bund • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • Regionalträger • Landwirtschaftliche Alterskassen Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge. d. den Abschluss gemeinsamer Empfehlungen nach § 13 SGB IX. dazu die §§ 125 und 274d SGB VI). soweit nicht nach Landesrecht anderes bestimmt) Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe (SGB XII). B. die Krankenkassen nur für die medizinische. z. B. Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags. die Bundesagentur für Arbeit nur für die berufliche Rehabilitation. die Träger der Kriegsopferfürsorge sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe ( Eingliederungshilfe). die Landschaftsverbände) • Hauptfürsorgestellen • örtliche Fürsorgestellen (nach Landesrecht) Träger der öffentlichen Jugendhilfe. soweit nicht nach Landesrecht anderes bestimmt) Aufgaben: Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet. Einige Rehabilitationsträger sind nur für einen Bereich der Rehabilitation und Teil- habe zuständig – z. jeweiligem Landesrecht. d. Landesjugendämter als staatliche Stellen oder bei höheren Kommunalverbänden) • örtliche Träger (Kreise und kreisfreie Städte. die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger und über die Koordinierung der Leistungen.Fachlexikon 197 desrecht dafür zuständigen Stellen (in NRW z. h. • überörtliche Träger (gem. Andere – wie etwa die Renten. es sind dies die Unfallversicherung. d. • überörtliche Träger (gem. h. B. ortsnahe Auskunftserteilung.und Sozialleistungssystem erfordern ihrerseits Regelungen über die Zuständigkeitsabgrenzung und -klärung.und Leistungsverfahren hat das SGB IX die Gemeinsamen Servicestellen geschaffen (§ 22 SGB IX). Art und Umfang der einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe sind in den §§ 4 – 59 SGB IX sowie im Einzelnen in den speziellen sozialgesetzlichen Vorschriften geregelt (z.und Unfallversicherungsträger – haben sowohl medizinische als auch berufsfördernde Rehabilitationsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. jeweiligem Landesrecht entweder staatliche Behörden oder höhere Kommunalverbände) • örtliche Träger (Kreise und kreisfreie Städte. Das SGB IX enthält hierzu an mehreren Stellen grundlegende Bestimmungen R . Kooperation und Zuständigkeitsklärung: Die dargestellte Trägervielfalt sowie das in Deutschland durch parallele Aufgabenzuweisung an mehrere Rehabilitationsbereiche bestehende komplexe gegliederte Rehabilitations. B. in den einzelnen Büchern Sozialgesetzbuches und dem des Bundesversorgungsgesetz). die behinderten Menschen umfassend über die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten (§ 14 SGB I). Bestimmte Rehabilitationsträger erbringen neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation). Für eine trägerübergreifende. § 10 Abs. Teilhabe). zügig. Die Begleitperson fährt unentgeltlich und ohne Zuschlag in der gleichen Wagenklasse wie der schwerbehinderte Mensch. Veranstaltungen einer Betriebssportgruppe usw. Das Merkzeichen B schließt nicht aus. wenn sie den behinderten Menschen bei der Ausübung seines Berufes (auch bei Dienstreise. § 11 Abs. Behinderte Menschen mit Merkzeichen B werden als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson (gegenseitige Begleitung) im öffentlichen Personenverkehr nicht zugelassen. Ziel aller dieser Vorschriften ist es. die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen durch alle Träger möglichst umfassend. 3.198 Rehabilitationsträger (vgl. wirksam und wirtschaftlich erbringen zu lassen (vgl. wenn der Schwerbehindertenausweis das Ausweismerkzeichen B enthält. Auf den Strecken der Deutschen Bahn AG wird neben dem Begleiter eines blinden Menschen auch ein . dass der behinderte Mensch öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Begleitung benutzt. Einbindung des Integrationsamtes: In die Regelungen zur Zusammenarbeit und Sicherstellung einer möglichst nahtlosen Rehabilitation behinderter Menschen bis hin zum konkreten Arbeitsplatz sind auch die Integrationsämter mit ihren auf die Gruppe der schwerbehinderten Menschen bezogenen Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingebunden (vgl. B. wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B oder BI enthält. der auf die Notwendigkeit ständiger Begleitung angewiesen ist. 5 und § 22 Abs. besonders genannt seien hier die Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX) und die Gemeinsamen Servicestellen (§ 22 SGB IX). 2. Die Begleitperson eines behinderten Menschen. die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Führhund unentgeltlich befördert. z. steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich mitgenommen. Klasse unentgeltlich Plätze für Menschen zu reservieren. Von alleinstehenden schwerbehinderten Menschen.) begleitet. im Service. wird beim Nachlösen im Zug der „Nachlösezuschlag” Reisen Im öffentlichen Personenverkehr (auch im Nordseeinselverkehr und im Autoreisezug) – ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen – wird die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. vor allem §§ 10 – 13 SGB IX). in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B („die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen”) steht. § 13 Abs. Großraumwagen grundsätzlich in der 2. wenn sie in den Personenwagen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht werden können.bzw. In allen ICE/IC/EC-Zügen besteht die Möglichkeit. 1 Satz 3 SGB IX). so wird der bezahlte Betrag anteilig erstattet. Klasse in Nahverkehrs-Regional-Bahnen (RB). Werden sie spätestens 3 volle Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben.10. Für wen? Mit Bahn und Bus und / oder Kfz-Steuerermäßigung G und / oder Gl »gehörlos« WERTMARKE WERTMARKE 60 T für 1 Jahr 30 T für 1/2 Jahr oder 50% »gehbehindert« aG »außergewöhnlich gehbehindert« WERTMARKE WERTMARKE 60 T für 1 Jahr 30 T für 1/2 Jahr und 100% KO ST EN H »hilflos« LO und / oder Bl »blind« WERTMARKE und 100% R Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (GdS (Grad der Schädigung) mind. 70% oder 50% und 60% mit G). dem SGB VIII (Kinder. auch wenn der schwerbehinderte Mensch selbst bezahlen muss.und Jugendhilfe) oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten. Kostenlos wird eine Wertmarke für ein Jahr herausgegeben. die schon am 01. KO LO S .1979 freifahrtberechtigt waren oder gewesen wären. WERTMARKE ST EN S und 100% B »ständige Begleitung« Die Begleitperson kann ohne Kilometerbegrenzung frei fahren. wenn schwerbehinderte Menschen Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Klasse) ohne kmBegrenzung im gesamten Bundesgebiet. Regionalexpress (RE) IRE-Zügen. U.Fachlexikon 199 »Freifahrt« und/oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen 1) Mit Bus. 2) Mit der Deutschen Bahn im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken (in der 2. wenn sie nicht in der DDR gewohnt hätten. • Wertmarke: Das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde gibt das Streckenverzeichnis und die Wertmarke auf Antrag aus. SE-Zügen (Stadtexpress) und S-Bahnen). außerdem Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis. • Erforderliche Nachweise: Zu 1) und 2) Grün-/ orangefarbener Schwerbehindertenausweis.und S-Bahnen und Straßenbahnen sowie im Verkehrsverbund mit Eisenbahnen (2. gesetzliche Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.10.200 Reisen nicht erhoben. Die Lufthansa und die Regionalverkehrsgesellschaften befördern die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit Ausweismerkzeichen B auf innerdeutschen Flügen unentgeltlich. sind zugleich Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 01. die einen vom Straßenverkehrsamt ausgestellten blauen Parkausweis oder Europäischen Parkausweis haben. gesetzliche . Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit. Parken: Schwerbehinderte Menschen. dürfen auf Kunden-Parkplätzen der Deutschen Bahn AG (außer an Park&Rail-Parkplätzen) ihr Fahrzeug kostenlos abstellen. im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene. Aufgaben: Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI: • Leistungen zur Rehabilitation ( Teilhabe) • Zahlung von Renten und ZusatzleisErwerbsminderung. Rentenversicherung. Berufsunfähigkeit. ausgeführt. Sie Rehabilitationsträger. Flugreisen: Schwerkriegsbeschädigte Menschen. Altersrente) • Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner • Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung der Rentner • Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner Rentenversicherungsträger: Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung. Anstelle der Parkkarte müssen sie den Parkausweis gut sichtbar ins Fahrzeug legen. wenn die Fahrausweise vor Reiseantritt nur aus Fahrausweisautomaten gelöst werden können. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 oder mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente können mit der „BahnCard 50” zum halben Normalpreis fahren. Erwerbsunfähigkeit. den Rentenversicherungsträgern (also nicht von privaten Unternehmen).2005: • die Regionalträger • die Deutsche Rentenversicherung Bund • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Renten Altersrente Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung Erwerbsunfähigkeit Rentenversicherung. schwerwehrdienstbeschädigte Menschen und rassisch oder politisch verfolgte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im innerdeutschen Flugverkehr mit der Deutschen Lufthansa und den Regionalverkehrsgesellschaften eine Ermäßigung des Flugpreises. tungen (vgl. Der Zeitpunkt des Verlustes einer oder mehrerer Gliedmaßen spielt eine entscheidende Rolle für die berufliche Ein. bis 7. der Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes. sich erst auf die neue Situation einstellen. Er wird deshalb nie ausschließlich körperlich empfunden. den und Armen handelt. Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien) Hierbei handelt es sich um Folgen von Störungen der Extremitätenentwicklung in der 4. Die individuelle Anpassung ist dabei Aufgabe spezialisierter Fachleute. Eine Prothese ist daher nie ein vollwertiger Ersatz. Schwangerschaftswoche. mit der Behinderung umzugehen. Sinnesorgan und Organ des Ausdrucks. die sich von leichten Anlagestörungen bis zum vollständigen Fehlen von Gliedmaßen auswirken können. B. um die Benutzung der entsprechenden Hilfsmittel zu erlernen. ist die Hand Werkzeug. müssen Menschen. Gliedmaßenverlust (Amputation) Betroffen sind überwiegend Erwachsene als Folge von Verkehrs. Berufliche Möglichkeiten: Einseitiger Arm.und Berufsunfällen. sondern bedeutet einen mehrdimensionalen Verlust. Eine frühzeitige prothetische Versorgung ist wichtig für die Arbeitsaufnahme. Weitaus häufiger ist jedoch der Verlust eines Beines oder beider Beine in Folge von Durchblutungsstörungen. Um eine volle Anpassung an die Arbeitsanforderungen zu erreichen. die durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert wurden. soweit es sich um eine teilweise oder vollständige Amputation von Hän- S .oder Beinverlust kann häufig durch langjähriges Training so ausgeglichen werden. dass Betroffenen nahezu uneingeschränkte berufliche Möglichkeiten offen stehen. besonders eignen sich Berufe im gewerblichen wie im verwaltungstechnischen Bereich.Fachlexikon 201 Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige. z. z. B. Während Menschen mit Gliedmaßenfehlbildungen meist schon von Geburt an gelernt haben. B. Die Ursachen der Fehlbildungen sind entweder gene- Rundfunkgebührenbefreiung Nachteilsausgleiche Säumniszuschlag Ausgleichsabgabe Schädigungen der Gliedmaßen Eine Erscheinungsform der Körperbehinderung ist das Fehlen oder die Fehlbildung einer Extremität.oder Wiedereingliederung. ist darüber hinaus vielfach der Einsatz von technischen Arbeitshilfen notwendig. eine Umschulung bedeuten wie auch Trainingsmaßnahmen. Dies kann z. Der plötzliche Verlust der körperlichen Unversehrtheit ist einschneidend. Unterschieden wird zwischen dem Fehlen einer ganzen Extremität und Fehlbildungen an den Gliedmaßen. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung gedacht werden. B.202 Schädigungen der Gliedmaßen tisch bedingt oder die Folge äußerer Einflüsse. Lordosen und Kyphosen) Eine Buckelbildung wird als Kyphose. falsches Sitzen) wirken sich ungünstig auf die Wirbelsäule aus. dass man sie als Ausdruck eines allgemeinen Zivilisationsleidens ansehen kann. Fehlstellungen und Erkrankungen der Gelenke oder unter Knochenerkrankungen. Es gibt technische Arbeitshilfen. die eingeschränkte Funktion sowie eine Vielzahl von Bewegungsbehinderungen ausgleichen können. Unter einer Skoliose versteht man eine S-förmige Wirbelsäulenverschiebung. Es wird durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufen. die nicht mehr vollständig aufgerichtet werden können. mit gleichzeitiger Verdrehung der Wirbelkörper. Zu den häufigsten Schädigungen des Skelettsystems zählen: Fehlstellungen der Wirbelsäule und Rückgratverkrümmungen (Skoliosen. Ein Wirbel gleitet über Schädigungen des Skelettsystems Menschen. wodurch der Zusammenhalt der gegeneinander beweglichen Wirbel gestört ist. doch die Schmerzempfindung ist ähnlich. Auch hier müssen deshalb die persönlichen Fähigkeiten mit den Arbeitsanforderungen verglichen werden (vgl. Im höheren Lebensalter können Wirbelverbindungen durch Verschleiß geschwächt sein. Die individuellen Auswirkungen dieser Arten von Körperbehinderung mögen sehr unterschiedlich sein. Einseitige Belastungen (z. B. in den Geburtsjahrgängen 1958 bis 1962 zu einer Häufung von Dysmelien. Dabei sollte über diese individuellen persönlichen Hilfsmittel hinaus stets an eine der Behinderung angepasste. eine zu starke Wölbung nach innen als Lordose bezeichnet. In ihren leichteren Formen sind die Fehlstellungen der Wirbelsäule so sehr verbreitet. Gliedmaßenfehlbildungen treten in verschiedener Ausprägung immer wieder auf. Berufliche Möglichkeiten: Die Einschränkungen der Belastbarkeit und Fähigkeiten können bei dieser Behinderung durch individuelle Trainingsmaßnahmen ganz oder teilweise kompensiert werden. Bei Kindern und Jugendlichen entsteht es durch eine angeborene Fehlbildung der Wirbelsäule. So kam es z. Gemeinsames Merkmal ist eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit. die von Schädigungen des Skelettsystems betroffen sind. . leiden unter Wirbelsäulenschäden. Vorarbeit wird hierzu in den Rehabilitationseinrichtungen geleistet. Profilmethode). hervorgerufen durch die Einnahme des Medikaments Contergan während einer Schwangerschaft. Wirbelgleiten (Spondylolisthesis) Das Wirbelgleiten ist ein Zeichen für eine schwere Instabilität der Wirbelsäule. die den Gliedmaßenverlust. meistens verschiebt sich der 5. eine Totalversteifung muss nicht eintreten. Osteogenesis imperfecta) Damit im Körper Sehnen. Entzündungsprozesse oder altersbedingte Abnutzung. Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps. Beine und Füße betroffen. Verletzungen. Rheumatische Gelenkerkrankungen (Arthrose. z. Diskopathie) Die Wirbelsäule besteht aus Wirbelknochen und den dazwischen liegenden Bandscheiben. Arme. Knorpel oder Knochen stabil genug sind. Kreuzbeinwirbel. Rheumatische Gelenkerkrankungen entwickeln sich immer aus einem Ungleichgewicht zwischen der Belastungsfähigkeit des Gelenkes und der tatsächlichen Belastung. Polyarthritis) Von den rund 450 verschiedenen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises sind in den meisten Fällen die Gelenke der Hände. verbun- den mit einem allgemeinen Unwohlsein. Das heißt. Arthritis. und dem 55. Meist tritt die Luxation in Verbindung mit Kapselbandrissen auf. beim Heben schwerer Gegenstände und bei Drehbewegungen des Oberkörpers auf. Ursachen für Bandscheibenvorfälle können Bewegungsmangel. sie entwickeln sich langsam und begleiten den Betroffenen auf Dauer. Sie wirken dort wie „Stoßdämpfer“ und ermöglichen die Beweglichkeit der Wirbelsäule. Meist tritt ein Bandscheibenvorfall beim Bücken (mit gestreckten Beinen). die schließlich zu einer mehr oder weniger stark nach vorne geneigten Haltung führen. Bei einem Bandscheibenvorfall gleitet ein Teil einer Bandscheibe aus der natürlichen Lage und übt bei jeder Bewegung schmerzhaften Druck auf benachbarte Nervenwurzeln aus. Die meisten Bandscheibenvorfälle ereignen sich zwischen dem 45. manchmal ein Leben lang. wo sie schmerzhafte Entzündungen der Wirbelgelenke hervorruft. Haltungsschwächen und Fehlhaltungen schon in der Kindheit und Jugend sein.Fachlexikon 203 den darunter liegenden Wirbel nach vorn. Sie zeigt sich hauptsächlich an der Wirbelsäule. Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans) Diese Erkrankung betrifft den gesamten Organismus. Fehlbelastungen. Die Entstehung sekundärer Arthrosen kann die verschiedensten Ursachen haben. Gelenkfehlstellungen (Luxationen) Gelenkfehlstellungen sind Verschiebungen zweier Knochen. Der Verlauf der Erkrankung erfolgt schubweise. Knochenerkrankungen. Viele rheumatische Erkrankungen verlaufen chronisch. die durch ein Gelenk verbunden sind. Bei den primären Arthrosen entsteht dieses Missverhältnis ohne ersichtlichen Grund. Diese Erkrankung ist fast immer mit starken Rückenschmerzen verbunden. Lendenwirbel über den 1. Stoffwechselstörungen. B. wird Kolla- S . Lebensjahr. die bis in die Oberschenkel ausstrahlen können. Die Krankheit kann zum Stillstand kommen. Glasknochenkrankeit (Osteopathie. Schädigungen des Zentralnervensystems Eine Vielzahl von körperlichen Behinderungen sind die Folge einer Schädigung des Zentralnervensystems: z. B. indem sie dauerndes Sitzen (z. Hubtische. d. beim Verkauf) erfordern. Bei der Glasknochenkrankheit sorgt ein genetischer Fehler dafür. dass das gesamte Skelettsystem davon betroffen sein kann ebenso wie Sinnesorgane. Es wird zwischen „proportioniertem” und „disproportioniertem” Kleinwuchs unterschieden. B. die sich als Schmerzen äußern. welche die Wirbelsäule einseitig belasten. Hier sind lediglich Hilfen notwendig. kontinuierliche einseitige Belastung. Gelenkschäden der unteren Extremitäten und der Hüftgelenke schränken ständiges Gehen. R. Kleinwuchs (Chondrodystrophie) Bei einem Längenwachstum bis 140 cm für weibliche und bis 150 cm für männliche Erwachsene geht man von „Kleinwuchs” aus.und Wirbelsäulenschäden: Hinsichtlich des Arbeitsplatzes sind aus medizinischer Sicht Tätigkeiten ungünstig. den zeichnerischkonstruktiven Bereich sowie maschinenbedienende und montierende Tätigkeiten. Technische Hilfsmittel: Die Bedingungen am Arbeitsplatz können durch technische Arbeitshilfen so gestaltet werden. Fehlhaltungen und Fehlbelastungen können zu Verspannungen führen. erworbene Schädigungen der Nerven des Rückenmarks. keine Funktionsstörungen. So kommt es zu einer erheblichen Knochenbrüchigkeit. B. wie z. um die geringe Körpergröße auszugleichen. Nur der disproportionierte Kleinwuchs (Chondrodystrophie.und Präzisionsarbeiten. Im Arbeitsleben zu beachten bei Gelenk. Dies betrifft vor allem den Bereich Büro und Verwaltung. am Computer) oder dauerndes Stehen (z. Auch extreme Witterungsbedingungen oder ständige Vibration können sich schädlich auswirken. aber auch Sitzen und Stehen ohne Haltungswechsel ein. die eine Bedienung moderner Maschinen und Geräte ermöglichen. angeborene Fehlbildungen des Rückenmarks und der Wirbelsäule. höhenverstellbare Sitzgelegenheiten oder auch Hilfsmittel. Haut und innere Organe. Dazu gehören beispielsweise Transporthilfen. z. B. Typisch für die Erkrankung ist. dass die körperliche Belastung möglichst gering ist. Kin- . Im Arbeitsleben zu beachten bei Gelenkerkrankungen: Die Einschränkungen am Arbeitsplatz zeigen sich bei Gelenkerkrankungen der oberen Gliedmaßen etwa durch Schwierigkeiten beim Arbeiten mit beiden Händen und mit großem Kraftaufwand oder durch Schwierigkeiten bei Fein. Hirnschädigungen.204 Schädigungen des Skelettsystems gen benötigt – ein vom Körper produzierter spezieller Eiweißstoff. Monotone Körperhaltung. dass zu wenig Kollagen gebildet wird. Bei proportioniertem Kleinwuchs entstehen i. B. verkürzte Beine) ist mit einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit verbunden. Der Betroffene ist gehunfähig (motorische Lähmung). die – je nach Ausprägungsform – folgende Lähmungen ergeben kann: Atmung und der inneren Organe zur Folge hat.und Temperaturreize können nicht oder nur noch teilweise wahrgenommen werden (sensibel-sensorische Lähmungen). Jährlich werden etwa 1. Im Arbeitsleben zu beachten: Um bei einer vorliegenden Querschnittslähmung die weitere Berufsausübung oder eine Neueinstellung zu ermöglichen. Dies sind zugleich die bestimmenden Merkmale im Rahmen der beruflichen berufliErsteingliederung oder der chen Wiedereingliederung.000 neue Fälle registriert.Fachlexikon 205 derlähmung aufgrund einer Virusinfektion oder eine Querschnittslähmung infolge von Verletzungen. d. Tast. • Monoplegie: Darunter ist die Lähmung eines Arms oder eines Beins zu verstehen. • Diplegie: Es handelt sich um die doppelseitige Lähmung des oberen oder unteren Körperabschnitts. müssen der Arbeitsplatz. Die Querschnittslähmung ist die Folge einer Rückenmarkschädigung. R. Querschnittslähmung Sie wird häufig durch Unfälle verursacht. • Hemiplegie: So wird die Lähmung einer Körperhälfte bezeichnet. damit gewährleistet ist. dass sie selbstständig ohne große Schwierigkeiten zur Arbeit gelangen können. Es wird unterteilt in: • Paraplegie: Hierbei handelt es sich primär um die Lähmung beider Beine und der Rumpfmuskulatur. Er ist i. die Arme und Beine betrifft und eine Beeinträchtigung der S . • Tetraplegie: Verletzungen im Halsbereich führen zu einer hohen Querschnittslähmung. Ein querschnittsgelähmter Mensch ist nicht mehr in der Lage. die unmittelbare Umgebung und insbesondere die Wege zum Arbeitsplatz rollstuhlgerecht gestaltet sein. • Funktionsstörungen von inneren Organen wie beispielsweise der Harnblase. des Enddarms und der Schweißdrüsen (vegetative Lähmungen). Das gilt auch für die Wohnung der Rollstuhlfahrer. Außerdem kann der Einsatz einer Arbeitsassistenz insbesondere Menschen mit einer hohen Querschnittslähmung den Arbeitsalltag erheblich erleichtern. Nach dem Ausmaß der Schädigung im Verlauf des Rückenmarks (Hals-. zu stehen und zu gehen. Rollstuhlgerechte Hilfen können im Einzelnen sein: • Behinderungsgerechte Ausstattung der Wohnung durch Aufzüge • Ausfall der willkürlichen Muskelbewegung unterhalb der betroffenen Stelle am Rückenmark. • Verlust des Empfindungsvermögens: Schmerz-. Auch die Multiple Sklerose (MS) zählt dazu. Brustoder Lendenmark) ergeben sich unterschiedlich schwere Beeinträchtigungen. auf den Rollstuhl und eine sitzende Tätigkeit angewiesen. Wodurch MS letztlich verursacht wird. spielt das Immunsystem eine zentrale Rolle. Sie beginnt i. d. Schwindel. Bei den Erkrankten treten im Gehirn und Rückenmark verstreut Entzündungen auf. Sie ist nicht ansteckend und auch nicht erblich. u. der mit einer Hydraulikvorrichtung einfach und sicher per Knopfdruck angehoben wird. im Sanitärbereich ermöglichen sowie leicht befahrbare Wege zu und aus dem Haus (vgl. Die tech- nischen Arbeitshilfen müssen sich nach den individuellen Bewegungseinschränkungen des querschnittsgelähmten Menschen richten. Eine Fehlreaktion des körpereigenen Abwehrsystems (Autoimmunerkrankung) kann zur allmählichen Zerstörung der . Ist der Betroffene selbst in der Lage. die querschnittsgelähmte Menschen ohne fremde Hilfe benutzen können. B. barrierefreies Bauen. z. Dies nennt man einen Schub. die selbstständige Verrichtungen z. Barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz: Der Weg zum Arbeitsplatz sollte für Rollstuhlfahrer nicht mit langen Umwegen verbunden sein. R. ein Fahrzeug zu steuern. Ihre Behandlung erfolgt überwiegend medikamentös. Ein reservierter Parkplatz. mit langen krankheitsfreien Intervallen oder auch chronisch verlaufen.und Aussteigehilfen oder ein Dachgepäckträger für den Rollstuhl. ist noch nicht abschließend geklärt. Türen auf dem Weg zu den Arbeitsräumen müssen passierbar sein. dass mehrere Faktoren für diese Erkrankung verantwortlich sind. Es wird vermutet. stehen Mittel der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger bereit.206 Schädigungen des Zentralnervensystems • • • • und Treppenlifte. Zusätzlich erforderlich sind dann beispielsweise technische Ein. Toilettenanlagen. vermehrtes Stolpern. kann ein entsprechend umgerüstetes Kraftfahrzeug angeschafft werden. Missempfindungen. B. Gefühlsstörungen. Die MS kann schubweise. Unterfahrbare und verstellbare Schreibtische sowie PaternosterSchränke ermöglichen oder erleichtern erheblich die Arbeit. Dies beeinträchtigt die Weiterleitung von Nervenimpulsen und es kann zu körperlichen Störungen kommen. Treppenlifte und Rampen helfen dem behinderten Menschen über die Hindernisse hinweg. Unsicherheit beim Gehen und Stehen oder Schwierigkeiten beim Sehen. B. a. von dem aus ein verbreiterter und vom Rollstuhl aus bedienbarer Lift erreicht werden kann. Er entwickelt sich meist innerhalb von Stunden oder Tagen und klingt nach einiger Zeit wieder ab. Wohnungshilfen). löst das Problem oft ohne großen Aufwand. durch automatische Türöffner. auch im Wohnungsbereich. Behindertenfahrtendienst oder Kraftfahrzeughilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes. im frühen Erwachsenenalter. wie z. Rampen und andere Hilfsmittel. Für die Kosten der technischen Hilfen und notwendigen Umbaumaßnahmen. Multiple Sklerose (MS) MS ist eine der häufigsten Erkrankungen des Zentralnervensystems. und insbesondere Nachtarbeit bringen zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten mit sich. durch die zeitlich versetzte Lebensweise im Vergleich zum üblichen Tagesrhythmus der natürlichen Körperfunktionen (Schlafzeit. Dabei sind auch Fragen der Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen. der besseren Ausnutzung teurer industrieller Produktionseinrichtungen und ist notwendig für die Krankenbehandlung in Krankenhäusern. Im öffentlichen Dienst unterliegt die Einführung. 4 Nr. B. Nacht-. B.Fachlexikon 207 Nervenhüllen führen. S . 3 Nr. In der Wechselschicht wechselt die Schichtzeit des Arbeitnehmers nach einem im Voraus festliegenden Zeitabschnitt. Flexibilität und psychische Stabilität. Regelungen durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Schicht.oder Spätschicht. Im Arbeitsleben zu beachten: Es müssen der unterschiedliche Verlauf der Erkrankung und die wechselhafte körperliche und seelische Verfassung der Betroffenen berücksichtigt werden. 1 BPersVG und § 72 Abs. hilft. Man unterscheidet permanente Schichtsysteme. 2 BetrVG). Bei Schichtarbeit lösen mehrere Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ab. B. Deshalb sollte die berufliche Tätigkeit möglichst eine freie Zeiteinteilung ermöglichen. Die Schichtarbeit dient z. Daher ist die Arbeitszeit der Nacht. Schwerbehinderte Beschäftigte sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich Schichtarbeit Unter Schichtarbeit – einem Begriff aus dem Bereich der Arbeitszeitgestaltung – versteht man Arbeitsverrichtungen zu wechselnden Tageszeiten. Ausgestaltung und Änderung der Schichtarbeit ebenfalls der Mitbestimmung (vgl. Je nach Lage der Arbeitszeit im Tagesablauf bezeichnet man sie als Tages-.und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten Erkenntnissen der Arbeitswissenschaft über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen (vgl. Früh. das Fähigkeitsprofil mit den Anforderungen der Arbeitsbedingungen abzustimmen (vgl. über Ausdauer. In mitbestimmten Betrieben hat der Betriebsrat hingegen ein umfassendes Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. Zeiten der Nahrungsaufnahme) oder durch Störungen des sozialen Lebens (Beziehungen zu Familie und Freunden. damit der Arbeitsplatz über die Arbeitszeit des Einzelnen hinaus besetzt ist. 1 Nr. z. § 6 Abs. Belastbarkeit. Die technischen Arbeitshilfen richten sich nach der Ausprägung der Behinderung. Ein klares Bild. Profilmethode). die Energieversorgung in Kraftwerken oder die dauerhafte Präsenz von Polizei und Feuerwehr. bei denen der Arbeitnehmer stets während der gleichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend ist und Wechselschicht. 1 LPVG NW). Aber auch Virusinfektionen als Ursache werden diskutiert. Die Einführung von Schichtarbeit kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen. Besuch von Veranstaltungen). 1 ArbZG). etwa § 75 Abs. z. Er hat die Grundfarbe grün. aG bedeutet „außergewöhnlich gehbehindert”. unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig z.12. Auf der Rückseite des Ausweises werden der GdB eingetragen und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises.208 Schichtarbeit befreit oder ausgeschlossen. Urteil vom 03. folgende Eintragungen möglich. als Nachweis. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein. durch Anfälle oder Orientierungsstörungen. G bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr” (gehbehindert). wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. B.2002 – 9 AZR 462/01).a. Kriegsbeschädigte. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs beim Versorgungsamt bzw. Schwerpunkte der Verordnung bilden die Leistungen an Arbeitgeber und an schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. SchwerbehindertenAusgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) In der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung sind nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe erlassen. Hierzu zählen vor allem querschnittsgelähmte Menschen. Das Merkzeichen erhält. Arbeitgebern usw. Merkzeichen: In den dafür reservierten Feldern des Schwerbehindertenausweises sind u. 4 SGB IX und dazu BAG. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen. Sozialleistungsträgern. ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen (vgl. die gehbehindert. wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. hinderte Menschen.B. Das Merkzeichen erhält. der nach Landesrecht zuständigen Behörde. wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. für die Steuererstattung). rechte Seite orange – erhalten schwerbe- . gehörlos oder blind sind und unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsberechtigte. Den „Freifahrtausweis” – linke Seite grün. § 81 Abs. Der Ausweis dient gegenüber Behörden. der nach Landesrecht zuständigen Behörde ausgestellt. hilflos. z. Auf der Vorderseite wird das Ende der Gültigkeit vermerkt. 4 Nr. doppel-oberschenkelampu- Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt bzw. aber auch Menschen mit schweren Herzschäden oder starken Beeinträchtigungen der Atmungsorgane. Als hilflos ist derjenige anzusehen. doppel-unterschenkelamputierte Menschen. der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend (also mehr als 6 Monate) Vorderseite Rückseite S . H bedeutet „hilflos”.Fachlexikon 209 tierte. 210 Schwerbehindertenausweis für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf (z. oder wenn andere nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen. B. Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist bei schwerbehinderten Menschen erforderlich. wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Blind ist ein Mensch. die nach Landesrecht zuständige Behörde ein Streckenverzeichnis aus. dem das Augenlicht vollständig fehlt. dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe beträgt. Das Merkzeichen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab 70% GdS) und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes. geistiger Behinderung) in Anspruch nehmen. Gehörlos ist ein Mensch mit Taubheit beiderseits oder mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits. Gl bedeutet „gehörlos”. eine Gefahr für sich oder andere darstellt. B bedeutet „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“. RF bedeutet: „Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor”. Als blind ist auch der behinderte Mensch anzusehen. Für die „Freifahrt” (unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke versehen sein. Die Eintragung im Ausweis erfolgt allerdings nur. die blind oder wesentlich sehbehindert bzw. bedeutet: „Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der Eisenbahn liegen vor”. Zum Freifahrtausweis stellt das Versorgungsamt bzw. gehörlos oder erheblich hörbehindert sind oder die einen GdB von wenigstens 80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind. dass die schwerbehinderte Person. die dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichrangig sind. Das Ver- . B. wenn zudem eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung festgestellt ist. • Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. die • infolge ihrer Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Zusätzlich zum Freifahrtausweis und zum Beiblatt mit Wertmarke händigt das Versorgungsamt bzw. 1. Das Merkzeichen erhalten schwerbehinderte Menschen. Bl bedeutet „blind”.und Auskleiden. die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag ein Beiblatt in weißer Grundfarbe aus. beim Essen und bei der Körperpflege). beim An. Kl. bei Sehbehinderung. wenn sie nicht in Begleitung ist. Die Feststellung bedeutet nicht. Verlängerung: Rechtzeitig – d. Die Ausweisgültigkeit darf z. Dies kann nicht kurzfristig erfolgen und erfordert eine enge ZuSchwerbesammenarbeit zwischen hindertenvertretung. S Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Das frühere Schwerbehindertengesetz ist abgelöst durch das neue Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll. muss der neue Ausweis durch das Versorgungsamt bzw. die nach Landesrecht zuständige Behörde ausgestellt werden.und Arbeitsplatzkartei sollen sich ergänzen: Die Behindertenkartei gibt Auskunft über Leistungseinschränkungen und die Arbeitsplatzkartei informiert über Anforderungen des Arbeitsplatzes. Der Aufbau einer Arbeitsplatzkartei erfordert eine Grobanalyse aller Arbeitsplätze. den Grad der Behinderung (GdB) und gesundheitliche Merkmale können geändert werden. etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer – ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. 1 – 2 SGB IX). h. das der Arbeitgeber führen und der Schwerbehindertenvertretung in Kopie aushändigen muss (§ 80 Abs. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden und somit kein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis mehr frei. in NRW auch von den örtlichen Sozialämtern der Wohnsitzgemeinde des schwerbehinderten Menschen verlängert werden.1 SGB IX). Schwerbehinderten.Fachlexikon 211 zeichnis enthält die Streckenabschnitte der Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen. Betriebsrat oder Personalrat und Arbeitgeber (§ 99 Abs. der nach Landesrecht zuständigen Behörde über eine Behinderung. Schwerbehindertenkartei Grundlage einer SchwerbehindertenVerzeichnis der kartei kann das schwerbehinderten Menschen sein. wenn sich die Verhältnisse nach der letzten Feststellung wesentlich geändert haben. B. In vielen Betrieben wird außerdem eine Arbeitsplatzkartei geführt. dass die Daten in die Kartei aufgenommen werden. . Änderungen: Feststellungen der Versorgungsämter bzw. Die Kartei muss vor dem Einblick Dritter geschützt werden (§ 96 Abs. 7 SGB IX). Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die schwerbehinderten Menschen ausdrücklich damit einverstanden sein. Erst dieser Vergleich ( Profilmethode) lässt eine sachgerechte Auswahl des Arbeitsplatzes zu. Name. bei Vers...) 3.: Tragen schwerer Lasten) Maßnahmen (z... Vorname: Anschrift: Erlernter Beruf: Besondere Fachkenntnisse: Geburtsdatum: Familienstand: Telefon: Eingestellt am: Personal-Nr...... gest...... usw.: Keine Nachtschicht..: Beschaffung eines Hebegerätes) Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) SGB IX Schwerbehindertenversammlung Versammlung schwerbehinderter Menschen .a) Beschäftigt in Betrieb / Dienststelle / Abteilung Tätig als: Kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit: von: bis: Arbeitsplatz: Lohntarifgruppe: Probleme am Arbeitsplatz (z.: „Ungeeigneter Arbeitsstuhl”) Maßnahmen (z..212 Schwerbehindertenkartei SCHWERBEHINDERTENKARTEI 1. Pflchtplätze AZ: durch Agentur für Arbeit: Mehrfachanrechnung Bergmannsversorgungsschein: Art der Behinderung: (laut Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde) Sonstige Behinderungen (noch nicht durch das Versorgungsamt oder durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt): Bei Arbeitseinsatz/Arbeitsplatzgestaltung generell zu beachtende Fähigkeitseinschränkungen: (z..: 2.. Schwerbehindertenausweis ausgestellt durch das Versorgungsamt oder durch die nach Landesrecht zuständige Behörde: GdB: GdB: mit Merkzeichen: mit Merkzeichen: gültig bis: gültig bis: Agentur für Arbeit: Gleichstellung: Kein gültiger Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid Antr.. B. B.. B.: „Beschaffung eines Arthrodesenstuhls”) 3. keine Arbeiten im Stehen.b) Beschäftigt in Betrieb / Dienststelle / Abteilung Tätig als: Kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit: von: bis: Arbeitsplatz: Lohntarifgruppe: Probleme am Arbeitsplatz (z... B..amt / Agentur für Arbeit: am: GdB: GdB: Aktenzeichen: mit Merkzeichen: mit Merkzeichen: Bescheid vom: am: Bescheid vom: vom: gültig bis: gültig bis: Az: Az: auf . B. mit deren Ablauf. 1 SGB IX). durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. rückt der mit der höchsten Stimmenzahl gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit nach. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 94 Abs. Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus.Fachlexikon 213 Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 94 – 97 SGB IX). In Betrieben und Dienststellen. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergeb- nisses oder. 7 SGB IX). bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d. • Maßnahmen. in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden.oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt. Tarifverträge. die den schwerbehinderten Menschen dienen. ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen (§ 94 Abs. Nach § 97 SGB IX sind darüber hinaus folgende Stufenvertretungen vorgesehen: • die Konzernschwerbehindertenvertretung für mehrere Unternehmen eines Konzerns. • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und. wenn die Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung noch nicht beendet ist. Aufgaben: Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs. h. die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (§ 94 SGB IX) erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). 72 und 81 SGB IX) erfüllt werden. Maßnahmen. • die Bezirksschwerbehindertenvertretung bei Mittelbehörden mit mehreren nachgeordneten Dienststellen und • die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den obersten Dienstbehörden. Verordnungen. Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt. dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze. Betriebs. • die Schwerbehindertenvertretung unterstützt ferner Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder S . • die Gesamtschwerbehindertenvertretung für mehrere Betriebe eines Arbeitsgebers oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen. falls sie berechtigt erscheinen. 1 SGB IX). insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 71. Dabei hat sie vor allem • darüber zu wachen. . Kündigung. ob der Bewerber auf dem offenen oder einem anderen Arbeitsplatz seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend beschäftigt werden kann. Anhörungspflicht und Mitwirkungsrecht: In allen Angelegenheiten. ob es sich um eine externe oder interne Bewerbung handelt.1 Satz 2 SGB IX). die einen Einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. 1 Satz 2 SGB IX). muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend unterrichten. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an. stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung. Dies besagt. dass schwerbehinderte Menschen eingestellt werden. Eine Vorauswahl durch den Arbeitgeber ist unzulässig. die ohne Aufforderung an den Arbeitgeber gerichtet wurden. Diese Anhörungspflicht des Arbeitgebers beinhaltet zugleich ein Mitwirkungsrecht der Schwerbehindertenvertretung. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben. ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten arbeitslosen schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81 Abs. Bei dieser Prüfung sollen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung beteiligen und den Betriebsrat oder den Personalrat hören. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es. rung der Arbeitsbedingungen. Dazu ist vor allem erforderlich. behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen. setzung. Ferner ist es nicht von Bedeutung. 2 SGB IX). dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält. Versetzung. dass der Arbeitgeber vor einer Entscheidung in Angelegenheiten schwerUmbehinderter Menschen (z. B. vor einer Entscheidung anhören und die getroffene Entscheidung unverzüglich mitteilen (§ 95 Abs. Der Arbeitgeber muss Be- werbungen von schwerbehinderten Menschen mit der Schwerbehindertenvertretung erörtern und mit ihrer Stellungnahme dem Betriebsrat oder dem Personalrat mitteilen (§ 81 Abs. 1 SGB IX). die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen. Beförderung. Mitwirkung bei Einstellungen von schwerbehinderten Menschen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen. Die Schwerbehindertenvertretung soll sich dazu äußern. Durch die Mitwirkung schon bei der Besetzung freier Stellen soll die Schwerbehindertenvertretung dazu beitragen. ÄndeEingruppierung.214 Schwerbehindertenvertretung auf Gleichstellung (§ 95 Abs. die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Ebenso darf nicht unterschieden werden zwischen Bewerbungen aufgrund von Ausschreibungen und solchen. die S . Die Schwerbehindertenvertretung kann ferner beantragen. mit dem schwerbehinderten Betroffenen zu sprechen und sich umfassend zu informieren. B. 1 Satz 2).Fachlexikon 215 berufliche Weiterbildung) verpflichtet ist. Ist die Entscheidung jedoch schon vollzogen oder durchgeführt worden. Dazu muss die Schwerbehindertenvertretung Gelegenheit haben. 4 SGB IX). auch der Wirtschaftsausschuss und der Arbeitsschutzausschuss (vgl. Daraus erklärt sich auch das Recht des schwerbehinderten Menschen. Die Personalmaßnahme wird durch die fehlende Anhörung nicht unwirksam. bei Einsicht in die über ihn geführte Personalakte die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen (§ 95 Abs. auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen (§ 95 Abs. die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe besonders betreffen. die schwerbehinderte Menschen betreffen. dass damit eine Beeinträchtigung wichtiger Interessen von schwerbehinderten Menschen verbunden ist. 2 SGB IX) – bei einer Entscheidung nicht beteiligt. auf denen Fragen behandelt werden sollen. einen Beschluss des Betriebsrats oder des Personalrats auszusetzen. 4 SGB IX). Danach hat der Betriebsrat oder der Personalrat erneut zu entscheiden. einen Antrag auf Verhandlung zu stellen (§ 83 Abs. Außerdem ist die Schwerbehindertenvertretung zu bestimmten Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung hinzuzuziehen. Der beanstandete Beschluss ist für die Dauer von einer Woche auszusetzen. gehören z. Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen. wenn sie glaubt. Wird die Schwerbehindertenvertretung – entgegen der Anhörungspflicht (§ 95 Abs. 3 SGB IX). § 95 Abs. an denen die Schwerbehindertenvertretung beratend teilnehmen kann. Ebenso wirkt die Schwerbehindertenvertretung an der Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit. Zu den Ausschüssen des Betriebsrats. In Bezug auf eine abzuschließende Integrationsvereinbarung hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht. so ist die Entscheidung für die Dauer von einer Woche auszusetzen und die Beteiligung nachzuholen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen zu laden. an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie Arbeitsschutzausschusses berades tend teilzunehmen: Sie kann beantragen. so hat die fehlende Anhörung der Schwerbehindertenvertretung keine Konsequenz mehr. der Schwerbehindertenvertretung die Gründe für seine Maßnahme rechtzeitig mitzuteilen und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht. Angelegenheiten. in dessen Ausübung sie nicht behindert werden darf. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. ob für die einzelne Besprechung die Behandlung von Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen vorgesehen ist oder nicht.und Entscheidungsprozess mit einzubeziehen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). auch wenn die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nicht Angehörige des Betriebes oder der Dienststelle sind. 2 SGB IX). 1 SGB IX). 5 SGB IX). Mit Inkrafttreten des novellierten SGB IX zum 01. Ihr Teilnahmerecht ist unabhängig davon. Kooperation: Die Schwerbehindertenvertretung ist zur Zusammenarbeit mit den anderen betrieblichen Helfern des Integrationsteams verpflichtet (§ 99 Abs. 6 Nr. Sie hat dort auch ein Rederecht (§ 95 Abs. 1 SGB IX) aushändigen.05. einmal im Kalenderjahr und bei Bedarf auch wiederholt eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen (§ 95 Abs. dass sie während ihrer Amtszeit die glei- . Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt. ihr Amt ist ein Ehrenamt. Außerdem hält sie engen Kontakt zum Integrationsamt und zur Agentur für Arbeit. Wegen ihres Amtes dürfen die Vertrauenspersonen weder benachteiligt noch begünstigt werden. Die „Monatsbesprechungen” nach dem BetrVG (§ 74 Abs.216 Schwerbehindertenvertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz Personalvertre(BetrVG) und den tungsgesetzen vorgesehen sind (§ 95 Abs. Hieraus folgt. 5 SGB IX). 1) oder die „Vierteljahresgespräche” nach den Personalvertretungsgesetzen dienen zur Verständigung bei strittigen Fragen. für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist. Ausgleichsabgabe: Im Rahmen der Ausgleichsabgabe Veranlagung zur muss der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung je eine Abschrift der Anzeige (§ 80 Abs. 8 SGB IX. Die Schwerbehindertenvertretung ist in diesen Meinungsbildungs. Im Kündigungsschutzverfahren hat das Integrationsamt eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung einzuholen (§ 87 Abs. Mit dieser Vorschrift wird die selbstständige Stellung der Schwerbehindertenvertretung unterstrichen. 6 SGB IX).und Personalversammlungen teilzunehmen. so kann das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung schwerbehinderter Menschen zum Zweck der Vorbereitung einer Wahl der Schwerbehindertenver- tretung (Wahl eines Wahlvorstandes) einladen (§ 94 Abs. Rechtsstellung: Die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung bestimmt sich nach § 96 SGB IX.2004 ist die Schwerbehindertenvertretung berechtigt. an Betriebs.) Versammlung schwerbehinderter Menschen: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht. 2 Satz 1 SGB IX) und des laufend zu führenden Verzeichnisses der schwerbehinderten Menschen (§ 80 Abs. Auch der Betriebsrat oder der Personalrat hat ein entsprechendes Initiativrecht. Nach Beendigung ihrer Freistellung ist ihnen im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebes oder der Dienststelle Gelegenheit zu geben. eine wegen der Freistellung unterbliebene berufliche Entwicklung in dem Betrieb oder der Dienststelle nachzuholen. 8 SGB IX).und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrats oder des Personalrats. hat sie Anspruch auf entsprechende Arbeits. 4 SGB IX).oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung ihres Lohnes oder Gehaltes (§ 96 Abs. wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. S Schwerbehinderung Der Begriff der Schwerbehinderung war bis zum Inkrafttreten des SGB IX im früheren Schwerbehindertengesetz eigenständig und abschließend definiert (§§ 1 . Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Seminaren (vgl. Freistellung: Die Vertrauenspersonen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zu befreien. 6 SGB IX). Muss die Schwerbehindertenvertretung außerhalb der Arbeits. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung. Kostenübernahme: Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen (§ 96 Abs. Fahrtkosten sowie die Aufwendungen. R. die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind (§ 96 Abs. Umfang und Größe des Betriebes oder der Dienststelle zu berücksichtigen. die ihr durch die Teilnahme an Seminaren und Bildungsmaßnahmen (§ 96 Abs.oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsförderung nicht ausgeschlossen werden (§ 96 Abs. wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch für ihre Aufgaben vollständig freigestellt (vgl. Der zeitliche Umfang der Freistellung richtet sich nach der Anzahl der schwerbehinderten Menschen und nach den jeweiligen Verhältnissen des Betriebes oder der Dienststelle. wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäf- tigt. 4 SGB IX) entstehen. soweit diese Kenntnisse vermitteln. die Gestaltung der Arbeitszeit und Art. Gesetzestexte und Fachzeitschriften. 7 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Freigestellte Vertrauenspersonen dürfen von inner. Versetzungs. Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt gemäß § 96 Abs.Fachlexikon 217 che Förderung erfahren müssen wie mit ihnen vergleichbare Arbeitnehmer oder Bedienstete. 4 SGB IX). Sind i. § 96 Abs. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Die Vertrauenspersonen haben die gleiche persönliche Rechtsstellung. d.oder Dienstzeit tätig werden. Lage und Beschaffenheit der Arbeitsplätze. Dabei sind insbesondere Art oder Schwere der jeweiligen Behinderungen. insbesondere den gleichen Kündigungsschutz. 5 SGB IX). Seminare und Öffentlichkeitsarbeit). Büromaterialien. Seelische Behinderungen Gegenüber anderen Behinderungsarten sind seelische Behinderungen schwerer zu definieren. wer einen GdB von mindestens 50 aufweist und seinen Wohnsitz. Dies geschieht insbesondere anhand beigezogener oder selbst erhobener ärztlicher Befunde. Rehabilitations-. Grad der Behinderung (GdB): Als Maß für die körperlichen. Kurentlassungs.218 Schwerbehinderung und 3 SchwbG). seelischen und sozialen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung gilt im Schwerbehindertenrecht der Grad der Behinderung (GdB). geistigen. wenn besondere Umstände ergeben. die nach Landesrecht zuständige Behörde ermittelt den Grad der Behinderung und das Vorliegen gesundheitlicher Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (zum Feststellungsverfahren siehe § 69 SGB IX). Die Begriffsbestimmung der Schwerbehinderung baut darauf auf (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). 2 SGB IX). Das Versorgungsamt bzw. Feststellung der Schwerbehinderung: Schwerbehindert ist. Er wird nach bundesweit einheitlichen Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit bemessen. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigungen wird als GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 wiedergegeben. Sie betreffen nicht mess- . bei den Integrationsämtern. Ein „gewöhnlicher Aufenthalt” liegt auch bei Asylbewerbern und geduldeten Ausländern vor. Gleichstellung: Behinderte Menschen mit einem festgestellten GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 können unter bestimmten Voraussetzungen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Antragsformulare gibt es dort. Das SGB IX geht demgegenüber vom Begriff der Behinderung aus (§ 2 Abs. Durch die Übernahme der bisherigen Regelungen des SchwbG in das SGB IX (§ 2 Abs. seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Bundesgebiet hat. der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. den Sozialämtern sowie den Behindertenverbänden und häufig auch bei den Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen.und Sozialberichten sowie vergleichbarer Unterlagen. 2) bleiben die Feststellungsbescheide ( Schwerbehindertenausweis) durch die Versorgungsämter unbe- schadet sprachlicher Veränderungen durch das SGB IX (anstelle „Schwerbehinderter” heißt es jetzt „schwerbehinderter Mensch”) weiterhin wirksam. Die Gleichstellung wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit ausgesprochen. dass sie sich auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werden. stellt allerdings zusätzlich auf eine erhebliche Schwere der Behinderung ab. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft kann vom Betroffenen beim Versorgungsamt bzw. B. ihre Situation richtig einzuschätzen. Handeln. Das bedeutet. S . Handeln. Relativ gesunde Lebensabschnitte können abrupt oder schleichend durch Phasen akuter Krankheit unterbrochen werden oder in Phasen eingeschränkter Belastbarkeit übergehen.Fachlexikon 219 bare Dimensionen wie Fühlen. ihn in die Realität zurückzuholen. In Belastungssituationen geht das seelische Gleichgewicht verloren. Eine entscheidende Rolle bei Neurosen spielt die Angst. a. Dies führt z. der nach Landesrecht zuständigen Behörde vor. Dies kann dazu führen. Sucht. zu Problemen. Es handelt sich um subjektive Phänomene. die sich auch überlagern. Von vielen seelischen Krankheiten sind zudem die Ursachen nicht bekannt. wenn sie sich zu einem Krankheitsbild verfestigen. Manien. Neurotische Muster finden sich in der einen oder anderen Form und in unterschiedlicher Ausprägung bei jedem Menschen. Im akuten Stadium der Erkrankung sind die psychischen Funktionen wie Denken. zwanghafte Verhaltensweisen. Deshalb orientieren sich die Diagnosen im klinischen Bereich vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der Erkrankung. Seelische Erkrankungen treten in verschiedenen Formen auf. als Folgen eines Unfalls – gerechnet werden. Neurose ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen. dass der Kontakt zur Umwelt immer weiter eingeschränkt wird. Liegt keine AnerSchwerbehinderung kennung der vom Versorgungsamt bzw. Wahrnehmung und Orientierung erheblich beeinträchtigt. Fühlen. Sie haben Angst davor. Ängste zu bewältigen und zu kontrollieren. es tritt ein totaler oder weitgehender Realitätsverlust auf. Neurotische Verhaltensweisen dienen dazu. sich zu ihrer Behinderung zu bekennen. wenn es um den Kündigungsschutz geht. Problem der Akzeptanz: Viele seelisch erkrankte Menschen haben Schwierigkeiten. dazugezählt werden. Sie ist der Oberbegriff einer Reihe von Erkrankungen. Der Betroffene kapselt sich ab und es wird immer schwerer. zu der Schizophrenien. dann kann natürlich auch der besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Die Übergänge sind fließend. indem der Betroffene psychisch zusammenbricht oder ungewöhnliche Verhaltensweisen entwickelt. Oft sind sie auch nicht in der Lage. Psychose ist die schwerste Form einer psychischen Erkrankung. endogene und exogene Depressionen. Im Wesentlichen werden jedoch zwei grundlegende Krankheitsbilder unterschieden: Neurosen und Psychosen. stigmatisiert zu werden. Abhängigkeit. aber auch organisch bedingte seelische Erkrankungen – z. Ein wesentliches Kennzeichen ist ihr phasenhafter Verlauf. Problematisch werden sie erst dann. für die es keine genau definierte Norm gibt. Wahrnehmung oder Orientierung. B. Phobien und psychosomatische Erkrankungen können u. Neurotische Entwicklungen können sich zu einer Vielzahl von seelischen Krankheitsbildern verfestigen. • Arbeitsabläufe und Aufgaben strukturiert und transparent gestalten. wirtschaftliche Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen (§ 102 Abs. folgende Leistungen finanziert werden: • technische Arbeitshilfen • eine Arbeitsassistenz • die Teilnahme an Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV) im Rahmen der beruflichen Weiterbildung • Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV) • Einstellungszuschüsse bei Neugründungen (siehe Leistungsübersicht ab S. § 21 SchwbAV). mit der die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen kann. Beratung und Betreuung: Die Betreuung seelisch behinderter Menschen und die Beratung von Arbeitgebern. • Eindeutigkeit im Umgang hilft Verunsicherungen abzubauen. 1c SGB IX i.und Wahlrecht . • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. die im Auftrag der Integrationsämter tätig werden wie auch der Fachdienste der Integrationsämter. um das veränderte Verhalten zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. dass ein Anerkennungsantrag gestellt wird. m. V. wenn • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen. • Medikamente können auch Nebenwirkungen haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen z.220 Seelische Behinderungen Daher ist es angebracht darauf hinzuwirken. • Über. • Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben. 3 Nr. Im Arbeitsleben zu beachten: • Unerklärliche Verhaltensänderungen eines Mitarbeiters besprechen.wie auch Unterforderung vermeiden. 270) Selbstbestimmung Teilhabe Wunsch. B. die sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Selbsthilfeorganisationen Behindertenverbände Selbstständigkeit. Vorgesetzten und Kollegen bei Problemen im psychosozialen Bereich ist die Aufgabe der Integrationsfachdienste. 6 BetrVG). Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat oder der Personalrat sind für die Teilnahme ohne Minderung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen (§ 96 Abs. die dieses Thema behandeln. Informationsschriften sowie Ausstellungen und Arbeitstagungen des Integrationsamtes. nämlich die Tatsache. Gemeinsame Mit den Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen (§§ 22 – 25 SGB IX) greift der Gesetzgeber ein Manko im bisherigen Verfahren der Rehabilitationspraxis auf. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es. können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Die Servicestellen werden organisatorisch jeweils einem Rehabilitationsträger zugeordnet. das neu geregelte Verfahren zur Zuständigkeitsklärung). Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Servicestellen besteht nicht. Das SGB IX sieht ausdrücklich auch die Teilnahme des Beauftragten des Arbeitgebers vor. 4 SGB IX i. Die Anbindung kann in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein. deren Gegenstand die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist. m. der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen. § 37 Abs. Darunter fallen z. Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes. Dabei sind die Integrationsämter zu beteiligen. in jeder kreisfreien Stadt eine Gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger einzurichten. 2 SGB IX). Die den Teilnehmern entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. dass Leistungsberechtigte bei unklarer Zuständigkeit zum Teil zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen wurden (vgl. Für den Perschwerbehinderten sonenkreis der und gleichgestellten Menschen umfasst die Aufgabenstellung auch die Klärung des Hilfebedarfs nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX ). Dabei ist der konkrete Hilfebedarf zu klären und der zuständige Leistungsträger einzuschalten. S . V. B. Wesentliche Inhalte und Ziele der Veranstaltungen sind die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). Die Gemeinsamen Servicestellen sollen der ortsnahen Beratung über die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie deren Unterstützung während der Inanspruchnahme dieser Leistungen dienen. Servicestellen. in jedem Kreis bzw.Fachlexikon 221 Seminare und Öffentlichkeitsarbeit Die Integrationsämter führen Seminare und Bildungsmaßnahmen für die beIntegrationsteams durch trieblichen (§ 102 Abs. Diesem Zweck dienen u. Das SGB IX enthält außerdem Bestimmungen zur Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger untereinander sowie mit den Leistungserbringern und regelt die hierzu erforderlichen Verfahrensweisen. was die verschiedenen Leistungen zur Teilhabe jeweils konkret bewirken sollen. Die Regelungen des Rechts der Rehabilitation und der Eingliederung behinderter Menschen stehen dabei nach dem Willen des Gesetzgebers unter folgenden Grundsätzen: Das SGB IX soll • das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 Satz 2 GG) im Bereich der Sozialpolitik umsetzen. Das SGB IX definiert in § 2 die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung. Auch das Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert – und dadurch zugleich das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) abgelöst. • die rasche Klärung des Hilfebedarfs im Einzelfall. Kooperation der Leistungsträger: Ein Hauptanliegen des SGB IX ist es. • die Unübersichtlichkeit und Unterschiedlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechts soweit wie möglich beenden. Grundsätze: Für die „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft” (§ 1 SGB IX) von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ist das SGB IX innerhalb des Sozialgesetzbuchs von grundlegender Bedeutung. Das Schwerbehindertenrecht umfasst die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen”. ortsnahe und zügige . Es beschreibt. • den Zugang und die Erbringung von Leistungen bürgernah organisieren. • eine gemeinsame Plattform errichten. Als sozialpolitisches Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. auf der durch Koordination und Zusammenarbeit ein gemeinsames Recht und eine einheitliche Rehabilitationspraxis erreicht werden können. die Strukturen für die Zusammenarbeit der Träger. Erbringer und Empfänger von Leistungen schaffen sowie Qualität und Effizienz dieser Leistungen sichern. • die Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur Errichtung Gemeinsamer Servicestellen. a. • die Regelungen des Rehabilitationsund des Schwerbehindertenrechts den geänderten behindertenpolitischen Grundsätzen im Sinne der „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft” anpassen. die Koordination der Leistungen und das Zusammenwirken der Leistungsträger durch wirksame Instrumente sicherzustellen.222 SGB IX SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. um eine übergreifende. 3 Abs. welche Leistungsinhalte sie haben und wer der dafür zuständige Träger ist. § 14 SGB IX).oder Arbeitsplatzes wird für schwerbehinderte Menschen der bereits früher gegen die Integrationsämter bestehende Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz nunmehr auch gegenüber dem Rehabilitationsträger begründet (vgl. Das Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das SGB IX einbezogen. von Behinderung bedrohter Menschen. wirkungsvoll. 8 Satz 1 Nr. der Eltern behinderter Kinder in der Eingliederungshilfe zurückgeschraubt. • Bei den Leistungen der Sozialhilfeträger wird die Heranziehung von Einkommen und Vermögen behinderter Menschen bzw.und Wahlrechte (vgl. • Als Hilfe zur Erlangung eines Ausbildungs. Die Zuständigkeit der einzelnen Zweige der sozialen Sicherheit für die unterschiedlichen Rehabilitationsleistungen bleibt grundsätzlich bestehen. • Geschlechtstypische Belastungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen werden ebenso berücksichtigt wie die besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. § 22 SGB IX). dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auch psychologische und pädagogische Hilfen umfassen. • Die Leistungsberechtigten erhalten erweiterte Wunsch.Fachlexikon 223 Beratung der Betroffenen zu ermöglichen (vgl. Durch die Verknüpfung des Rehabilitationsrechts mit dem Schwerbehindertenrecht werden die Integrationsämter in stärkerem Maße als bisher Kooperationspartner der Rehabilitationsträger. • Es wird sichergestellt. beruflichen und sozialen Rehabilitation schnell. insbesondere im Arbeitsleben. die möglicherweise in die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers fallen. 3 und Satz 2 SGB IX). § 33 Abs. Die Beratung durch die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger umfasst daher beispielsweise auch die Klärung des Hilfebedarfs nach Teil 2 des SGB IX. Dieses Ziel soll mit Leistungen zur medizinischen. • Unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Leistungen der Sozialhilfe ( SGB XII) und den Leistungen der übrigen Leistungsträger werden neben den Trägern der Jugendhilfe auch die Träger der Sozialhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger einbezogen. Das Verfahren zur Zuständigkeitsklärung beinhaltet nunmehr Fristen für die Antragsbearbeitung (vgl. wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte des SGB IX lassen sich kurz wie folgt beschreiben: • Ziel der Sozialleistungen ist die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft. Es enthält die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen”. Die S . sowie • die gesetzliche Festlegung zu gemeinsamem Handeln und zur frühzeitigen Berücksichtigung weiterer Maßnahmen und Hilfen zur Eingliederung behinderter bzw. § 9 SGB IX). Art. Arbeitgeber zu motivieren. Es soll dazu beitragen.224 SGB IX Integrationsämter sind deshalb an diesen Gemeinsamen Servicestellen beteiligt. • die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber sowie weitere Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der schwerbehinderten Menschen. mehr behinderte und schwerbehinderte Menschen auszubilden und zu beschäftigen. das der Würde des Menschen entspricht (= verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Aufgabe der Sozialhilfe ist es. Pflege. Am 01. Erklärtes Ziel der Sozialhilfe ist es. • die Definition der Schwerbehinderung und der Gleichstellung sowie Regelungen zur Feststellung der BeSchwerbehinderhinderung (vgl. Seine inhaltlichen Schwerpunkte sind: • die Förderung der Ausbildung behinderter.und Unfallversicherung sowie den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit – eine wichtige Säule im gegliederten Sozialleistungssystem dar ( Sozialversicherung). Unter sehr restriktiven Voraussetzungen kann in ganz besonderen Fällen auch Sozialhilfe für Deutsche im Ausland gewährt werden. Wahl und Aufgaben der Schwerbe• hindertenvertretung sowie die Zusammenarbeit der Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams. unabhängig von ihr zu leben. Berufsausbildung) • die Verbesserung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • die Sicherung der Beschäftigung behinderter Menschen • der Ausbau der Integrationsfachdienste SGB XII (Sozialhilfe) Die Sozialhilfe stellt – neben der Kranken-. der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und sich nicht selbst helfen kann bzw. . a. Renten-. Inhaltliche Schwerpunkte des Schwerbehindertenrechts sind u. die Aufgaben des Integrationsamtes • zur Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sowie im Rahmen des Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. mit dem das SGB IX erneut novelliert wurde. Die Sozialhilfe eröffnet – mit den Leistungen nach dem SGB XII – die Möglichkeit. 1 GG). aus öffentlichen Mitteln die erforderlichen Hilfen zu gewähren. Für ausländische Staatsangehörige gilt dies unter Beachtung spezieller Regelungen. insbesondere schwerbehinderter Jugendlicher (vgl. der besondere Kündigungsschutz • für schwerbehinderte Menschen. die erforderlichen Hilfen nicht von anderen erhält. ein Leben zu führen.05.2004 ist das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Kraft getreten. jeden durch die Hilfen soweit wie möglich zu befähigen. tenausweis). grundsätzlich jedem. Hausrat. Kleidung. dass der Hilfesuchende sich um Arbeit bemüht und Arbeit findet. Sie unterscheidet zwischen • verschiedenen Personengruppen von behinderten Menschen (Beeinträchtigung der körperlichen Funktion. Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Unterkunft. Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten S . Sie umfasst folgende Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird gewährt.oder Sachleistung gewährt. Rehabilitationsträger). Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung.Fachlexikon 225 Die Sozialhilfe wird als persönliche Hilfe (Beratung). wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln – vor allem aus Einkommen und Vermögen – sichergestellt werden kann. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Hilfe zur Arbeit. HLU kann durch laufende und/oder einmalige Leistungen gewährt werden. Hier wirkt die Sozialhilfe darauf hin. Geld. Körperpflege. der geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand) und • verschiedenen Leistungen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Besondere Bedeutung im Leistungskatalog der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) kommt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu. Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sieht vor allem vor: • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation • Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung • Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule • Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit • Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft • nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Maßnahmen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben Dieser Leistungskatalog zeigt sehr deutlich die Verzahnung der Sozialhilfe mit anderen Trägern von Sozialleistungen ( Sozialversicherungsträger. B. Hierzu zählen insbesondere die eigenen Einkommensund Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden. ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. 3 KSchG). Sicherheitsfachkraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sozialauswahl Bei betriebsbedingtem Kündigungsgrund sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für einige Leistungen sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig. die durch Landesgesetz in den einzelnen Bundesländern bestimmt werden. sieht das SGB XII i. Kindern gegenüber Eltern. Anders verhält es sich. Im Kündigungsschutzverfahren hat es zu prüfen. Behindertenrechtliche Gesichtspunkte können dafür sprechen. Zuständigkeit: Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Sozialhilfe ist grundsätzlich der örtliche Träger der Sozialhilfe. Wenn die Auswahl auf einen schwerbehinderten Arbeitnehmer fällt. Die Erben eines Hilfeempfängers hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückzahlung herangezogen werden. wenn eine Auswahl unter mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern. Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich als Beihilfen gewährt und sind somit bei rechtmäßiger Gewährung vom Hilfeempfänger nicht zurückzuzahlen. Können vorrangig bestehende Ansprüche beispielsweise gegenüber anderen Trägern von Sozialleistungen oder auch privatrechtlicher Natur (z. ob der Arbeitgeber den besonderen Schutzzweck des SGB IX beachtet hat. Rechtsverordnungen und landesrechtlichen Bestimmungen Einkommens. stattfindet (Sozialauswahl. wenn die Hilfe als Darlehen gewährt wird.und Vermögensfreigrenzen vor. vgl. dass eine andere Auswahl zu tref- . § 1 Abs. V. die für eine Entlassung in Betracht kommen. Rechtsweg: Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind die Sozialgerichte zuständig. Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten.oder Landkreis). So ist die Gewährung von Sozialhilfe beispielsweise unabhängig von kleineren Sparbeträgen oder von einem kleineren selbstbewohnten Einfamilienhaus.226 SGB XII Hilfen in anderen Lebenslagen Sozialhilferechtliche Voraussetzungen/Leistungsgewährung: Das Sozialhilferecht wird geprägt vom Grundsatz der Nachrangigkeit. Der Antrag kann beim Bürgermeisteramt vor Ort gestellt werden. ob Sozialhilfe zu gewähren ist und realisiert dann seinerseits die vorrangigen Ansprüche. so prüft der Sozialhilfeträger. Zur Feststellung ob und in welcher Höhe ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht. m. Eltern gegenüber Kindern) vom Hilfesuchenden selbst nicht realisiert werden. in dessen Bereich sich der Hilfesuchende tatsächlich aufhält (Stadt. Dieses . S Sozialgesetzbuch (SGB) Durch das Sozialgesetzbuch soll das früher in vielen Gesetzen verstreut geregelte Sozialrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst und überschaubar gemacht werden. und es deshalb dem Arbeitgeber zuzumuten ist. zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf bestimmte erforderliche Hilfen. a. die körperlich. Vorhaben ist bereits weitgehend verwirklicht. Rechtsmittelinstanzen sind die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht in Kassel. u. Behinderung abzuwenden • eine oder ihre Folgen abzumildern. • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden.und Beratungspflichten der Leistungsträger gegenüber dem Ratsuchenden. Das gilt auch im Falle einer wesentlichen Betriebseinschränkung. Vorschriften über Auskunfts. • Benachteiligungen aufgrund der Behinderung entgegenzuwirken. Danach haben Menschen. den schwerbehinderten Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. geistig oder seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Zuvor ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ( Widerspruchsausschuss). Das Gericht ermittelt von Amts wegen den einer Klage zugrunde liegenden Sachverhalt (§ 103 SGG). begründet allerdings selbst keine finanziellen Leistungsansprüche. Bei den sozialgerichtlichen Klagen nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) entstehen keine Gerichtskosten (§ 183 SGG). • ihnen eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.Fachlexikon 227 fen ist. a. in den einzelnen Gesetzen geregelten Sozialleistungen auf. Mit der Teilhabe behinderter Menschen befasst sich § 10 SGB I. B. Es zählt ferner stichwortartig die wichtigsten. Streitigkeiten über die Feststellung einer Behinderung oder Schwerbehinderung als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen zur Teilhabe oder der Bewilligung von Renten. Dies betrifft z. Es sind folgende eigenständige Bücher des Sozialgesetzbuches in Kraft: SGB I (Allgemeiner Teil): Das SGB I enthält u. • behinderten Menschen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern. der nach Landesrecht zuständigen Behörden ist nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) der Rechtsweg zum Sozialgericht gegeben. § 29 SGB I zählt übersichtsartig die zur Errechnung dieser Ziele vorgesehenen Leistungen zur Rehabilitation und Teil- Sozialgericht Gegen Entscheidungen der Agenturen für Arbeit und der Versorgungsämter bzw. Dabei geht es funktional um verschiedene Ziele. darum. dass diese alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Die Agentur für Arbeit ist für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung zuständig. § 6 SGB II). § 44b SGB II und § 9 Abs. 3 und 4 SGB II).228 Sozialgesetzbuch (SGB) habe behinderter Menschen auf. ob der Betreffende erwerbsfähig ist (vgl. Ferner weist § 29 SGB I auf die besonderen und sonstigen Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen insbesondere im Arbeitsleben hin. Das SGB II fordert dabei von den Leistungsberechtigten ausdrücklich. 1a SGB III). Es sind dies die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. sie müssen insbesondere aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken (vgl. Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise. Leistungen für besonderen einmaligen Bedarf sowie die psychosoziale Betreuung der Arbeitsuchenden. Dies sind insbesondere Leistungen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts mit Ausnahme der Wohn.und Suchtberatung. Maßgebliches Unterscheidungskriterium zwischen der Grundsicherung nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII ist. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende): Mit dem Zweiten Buch hat der Gesetzgeber das bisherige Nebeneinander der Fürsorgesysteme von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe beendet und mit dem Arbeitslosengeld II eine einheitliche Sozialleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen. Letztere sind zuständig für Leistungen für Unterkunft und Heizung. die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen. zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch die Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter . Es beinhaltet vor allem die leistungsrechtlichen Grundlagen für die Förderung der ArbeitsBerufsausbildung. vermittlung. Kinderbetreuungsleistungen. §§ 1. Schuldner. Beide Träger errichten vor Ort Arbeitsgemeinschaften in den nach dem SGB III eingerichteten Jobcentern. § 7 SGB II). h. um die Leistungen „aus einer Hand“ zu erbringen (vgl. insbesondere das Arbeitslosengeld I ( Arbeitslosenversicherung). Es geht im SGB II um eine Grundsicherung. § 2 SGB II). der der beruflichen Weiterbildung und die Entgeltersatzleistungen.und Heizkosten (vgl. verbunden mit einer intensiven Unterstützung der Leistungsberechtigten bei ihrer Eingliederung in Arbeit (vgl. optierende und zugelassene Kommunen). Im Rahmen einer zunächst zeitlich befristeten Erprobung nehmen deutschlandweit 69 Kommunen zusätzlich zu ihren originären Aufgaben nach dem SGB II auch diejenigen der Agentur für Arbeit nach diesem Gesetz wahr (sog. d. SGB III (Arbeitsförderung): Inhalt des SGB III ist das früher im Arbeitsförderungsgesetz geregelte Recht der Arbeitsförderung. eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen abzumildern (§ 11 Abs. 2. 235a. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig sind auch die im SGB VII enthaltenen weitgehenden Beschränkungen ihrer Haftung für Personenschäden infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 248 ff. a. Unfall. zu mindern. a.und Jugendschutz. Ferner regelt das SGB VI das Recht der Erwerbsminderungsrenten sowie der Renten wegen Alters einschließlich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.. Jugendarbeit. zu beseitigen. Förderung der Erziehung in der Familie). z. B.. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente” stellt die Rentenversicherung den Versicherten umfangreiche Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Verfügung. SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung): Im SGB VII finden sich die Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften). §§ 19.und Jugendhilfe): Das SGB VIII enthält u. die erforderlich sind. erzieherischer Kinder. den Eintritt dauerhafter Behinderungen zu vermeiden ( Prävention). Sie befasst sich mit der Verhütung und den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Versicherungsfälle).Fachlexikon 229 Menschen ist Teil des SGB III (vgl. Jugendsozialarbeit. 236 ff. 219. Geregelt sind im SGB VII daher die medizinische und berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten sowie die Rentenleistungen bei geminderter Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles. zu ihrer Früherkennung sowie zu ihrer Behandlung vor.. die auf ein Verhalten des Unternehmers oder eines im Betrieb Beschäftigten zurückzuführen sind. Aufgabe der Krankenversicherung ist es. 2 SGB V).). 97 ff. 218 Abs. Dazu sieht das SGB V Leistungen zur Verhütung von Krankheiten. SGB VIII (Kinder. Dazu gehören auch Ansprüche auf Eingliederungshilfe für seelisch behin- S . über die versicherten Personen. SBG VI (Gesetzliche Rentenversicherung): Das SGB VI enthält die Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel der Krankenversicherung ist es u. die Beiträge und die Selbstverwaltung der Träger. Regelungen zu den Leistungen der Jugendhilfe (z.und Rentenversicherung sowie soziale Pflegeversicherung). SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung): Das SGB IV enthält gemeinsame Vorschriften für Sozialversicherung die gesetzliche (Kranken-. SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Im SGB V sind die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. B. wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Daher haben Versicherte auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen. die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (vgl. den das SGB X in den §§ 67 ff. SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz): Gegenstand des SGB X sind vor allem genaue. Es stärkt die verfahrensrechtliche Position des Bürgers (z. die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. In seinen allgemeinen Vorschriften beschreibt das SGB XII die Aufgaben der Sozialhilfe. für alle Sozialleistungsträger geltende Re- gelungen des Verwaltungsverfahrens. § 5 SGB XI). begründet für ihn aber auch Mitwirkungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Wichtig für den Empfänger von Sozialleistungen ist auch der umfassende. Das Schwerbehindertenrecht umfasst die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen”. welche Leistungsinhalte sie haben und wer der dafür zuständige Träger ist. durch den Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht). B. Das SGB IX enthält außerdem Bestimmungen zur Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger untereinander sowie mit den Leistungserbringern und regelt die hierzu erforderlichen Verfahrensweisen. B. das früher im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt war. Das SGB XII regelt ferner. gewährleistet. SGB XI (Soziale Pflegeversicherung): Das SGB XI enthält als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung die Pflegeversicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. wer Träger der Sozialhilfe ist. Teil des SGB. B.230 Sozialgesetzbuch (SGB) derte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII). was die verschiedenen Leistungen zur Teilhabe jeweils konkret bewirken sollen. nach welchen Grundsätzen sich die Erbringung von So- . nach denen pflegebedürftige Menschen Hilfe erhalten. Das SGB IX definiert in § 2 die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung. Das SGB XI bestimmt dabei die Grundsätze. Es beschreibt. Danach hat z. Auch das Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert – und dadurch zugleich das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) abgelöst. Als sozialpolitisches Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Betont wird auch der Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z. die häusliche Pflege Vorrang vor der Pflege in stationären Einrichtungen. deren Inobhutnahme) und die Bestimmungen über Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. SGB XII (Sozialhilfe): Mit dem SGB XII ist auch das Recht der Sozialhilfe. bestimmt deren Nachrang gegenüber eigenen Bemühungen des Betroffenen und anderen Sozialleistungen und legt fest. SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen): Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. strenge Datenschutz. 1 BetrVG). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. wenn der Arbeitgeber ihnen die Kündigungsabsicht rechtzeitig mitgeteilt hat und sie der beabsichtigten Kündigung nicht widersprechen (§ 90 Abs. soweit er sich auf schwerbehinderte Arbeitnehmer bezieht. Dem Arbeitgeber und dem betrieblichen Integrationsteam ist daher zu empfehlen. dass die jeweilige Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. B. drohen Nachteile insbesondere im Hinblick auf den Bezug des Arbeitslosengeldes. Sind in dem Interessenausgleich die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet. die §§ 9 ff. die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen (§ 112 Abs. 3 SGB IX). Die Sozialauswahl kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 1 Nr. die das 58. Massenentlassungen Soweit bei schwerbehinderte Arbeitnehmer betroffen und in den Sozialplan einbezogen werden. die Verlagerung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen. zu beteiligen. S Sozialgesetzbuch IX SGB IX Sozialgesetzbuch XII SGB XII Sozialhilfe SGB XII Sozialplan Der Sozialplan ist eine zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat getroffene Vereinbarung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile. Als Betriebsänderungen gelten dabei nach § 111 BetrVG unter anderem die Betriebseinschränkung. das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit schon bei der Aufstellung des Sozialplanes. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige hingegen gilt das SGB II. . Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Abfindung aufgrund eines Sozialplanes haben. die Betriebsstilllegung.und dem Individualisierungsprinzip. der Hilfe zur Pflege und weiteren Leistungsarten auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 – 60) sowie die Blindenhilfe (§ 72). vgl. Die Sozialhilfe umfasst neben der Hilfe zum Lebensunterhalt. 5 KSchG). ist ihre besondere Rechtsstellung nach dem SGB IX zu beachten. nach den Bedarfsdeckungs. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX nicht. so wird vermutet. Wenn in einer solchen Vereinbarung als Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Aufhebungsvertrag vorgesehen wird.Fachlexikon 231 zialhilfe richtet (z.). Für schwerbehinderte Menschen. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere die Orts-. Renten-. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Spartenbetriebsrat Betriebsrat Sperrzeit für Arbeitslosengeld Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis gelöst.und Arbeitslosenversicherung. durch eigene Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder hat er durch ein vertragswidriges Verhalten . 2. 2 SGB V sowie § 1 Nr. § 162 Nr. z. Unfall.1 Nr. Bei der Rentenversicherung wird der Beitragsberechnung ein Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. 1 Nr. Sozialversicherung behinderter Menschen: Durch besondere Regelungen im Sozialgesetzbuch (§ 5 Abs. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind insbesondere • Deutsche Rentenversicherung Bund • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • Regionalträger • Landwirtschaftliche Alterskassen Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Unfallversicherungsverbände. Kranken-. gesetzlich kranken.und rentenversichert. 2 und § 168 Abs. Die Sozialversicherungsbeiträge führt die WfbM ab. 7 – 8 und § 251 Abs. auch wenn sie nicht formell in einem Arbeitsverhältnis (sondern in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis) stehen. die insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Blindenwerkstätten beschäftigt werden. 2 SGB VI) sind behinderte Menschen. Sozialversicherungsträger Sozialversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Kranken-.232 Sozialversicherung Sozialversicherung Im gegliederten System der Sozialversicherung in Deutschland gibt es folgende Sozialversicherungszweige: • Rentenversicherung • Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften) • Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung • Alterssicherung der Landwirte Die Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter für Renten-. das etwa 75% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten entspricht. B. Betriebs. Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung sind zugleich auch Rehabilitationsträger. Innungs-.und Ersatzkassen. Pflegeund Arbeitslosenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgeführt. oder auch bei persönlichen Angelegenheiten). Vertretung bei Verhinderung: Der Stellvertreter vertritt die Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder bei Wahrnehmung anderer Aufgaben (§ 94 Abs. in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden. Dienstreise usw. wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ( Arbeitslosigkeit) verkürzt sich um die Anzahl von Tagen. ist gemäß § 94 Abs. in denen i. vor. S . 1 Satz 2 KSchG). Aufgabenkatalog in § 95 Abs. in denen sie selbst tätig wäre. Während der Vertretung hat der Stellvertreter dieselben Aufgaben und Rechte wie die Schwerbehindertenvertretung. in jedem Fall um mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer. d. Eine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer – im Sinne der Sperrzeitregelung – kann auch vorliegen. aber für eine bestimmte Aufgabe im Rahmen der Schwerbehindertenvertretung derzeit nicht erreichbar ist (z. Krankheit. Insbesondere genießt der Stellvertreter während dieses Zeitraumes den gleichen Kündigungsschutz und Versetzungsschutz (vgl. B. R. § 15 Abs. die die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe umfasst. zahlt die Agentur für Arbeit für die ersten 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Im Falle der Verhinderung der Schwerbehindertenvertretung vertritt der Stellvertreter sie in allen Angelegenheiten. Verhinderung liegt z. B. wenn nach erfolgter Arbeitgeberkündigung Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag schließen. B. Solange der Stellvertreter die Schwerbehindertenvertretung vertritt. § 15 KSchG).Fachlexikon 233 Anlass für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben. Es kommt daher auch ein „nachwirkender Kündigungsschutz” in Betracht (vgl. die dem Arbeitslosen für das Arbeitslosengeld zusteht. 1 SGB IX). Aufgabenübertragung: Die Schwerbehindertenvertretung kann in Betrieben und Dienststellen. Außerhalb der Zeiten der Vertretung hat der Stellvertreter die gleiche Rechtsstellung wie ein Ersatzmitglied des Betriebsrats oder des Personalrats. hat er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie diese selbst (§ 96 Abs. da der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ruht (§ 144 SGB III). nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz) oder eine andere Aufgabe wahrzunehmen hat (vgl. 3 Satz 2 SGB IX). 1 SGB IX). Urlaub. Kur. wenn die Schwerbehindertenvertretung • abwesend ist (z. • zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend. 1 SGB IX neben der Schwerbehindertenvertretung wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. zu ihrer Entlastung nach Unterrichtung des Arbeitgebers den ersten Stellvertreter zu Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung In Betrieben und Dienststellen. Werden die Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben herangezogen (§ 95 Abs.und Bildungsveranstaltungen ( Seminaren und Öffentlichkeitsarbeit) gilt für das stellvertretende Mitglied bzw. Umfasst die Zahl der zu betreuenden schwerbehinderten Menschen mehr als 200. Scheidet der einzige Stellvertreter vorzeitig aus. 8 SGB IX). Steuern/ Steuerfreibetrag Nachteilsausgleiche Streckenverzeichnis Reisen Schwerbehindertenausweis Stufenvertretungen Betriebsrat Bezirksschwerbehindertenvertretung Gesamtschwerbehindertenvertretung Hauptschwerbehindertenvertretung Konzernschwerbehindertenvertretung Personalrat Schwerbehindertenvertretung Suchtkrankheiten Schätzungen zufolge sind 5% bis 10% der Beschäftigten in Deutschland suchtkrank im Sinne von behandlungsbedürftig. z. Wahl der Schwerbehindertenvertretung). werden für den Rest der Amtszeit neue Stellvertreter nachgewählt (§ 21 SchwbVWO. so rückt der Stellvertreter automatisch für den Rest der Amtszeit nach. B. Vorrangiges Problem ist der Alkohol. So kann die Schwerbehindertenvertretung den oder die Stellvertreter in die laufende Betreuungsarbeit mit einbeziehen und ihm z. § 96 Abs. Nachrücken und Nachwahl: Erlischt das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig. B. Das Recht auf Teilnahme an Schulungs. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Stellvertretung ist die Abstimmung untereinander. 1 SGB IX). so kann auch der zweite Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben nach Unterrichtung des Arbeitgebers herangezogen werden (§ 95 Abs. durch Rücktritt oder Ausscheiden aus dem Betrieb. genießen sie die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst. häufiger Vertretung oder absehbarem Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung erforderlich ist (vgl. die Betreuung der behinderten Menschen aus einem bestimmten Betriebsteil oder aus einer Abteilung übertragen. die stellvertretenden Mitglieder.234 Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung bestimmten Aufgaben heranziehen. Diese Aufgabenübertragung ist unabhängig von der Vertretung im Verhinderungsfall und geht inhaltlich weit darüber hinaus. wenn die Teilnahme wegen ständiger Heranziehung. 1 SGB IX). der zweite Stellvertreter wird dann zum ersten Stellvertreter (§ 94 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 7 SGB IX). Aber auch – insbesondere Frauen . sondern die Auswirkungen des Suchtverhaltens vor allem auf die Leistungsfähigkeit. Gemäß der Definition der World Health Organization (WHO) zählen suchtkranke Menschen zu den Personen mit einer „seelischen Behinderung“. Im Arbeitsleben ist meist nicht die Suchtform das entscheidende Merkmal. Eine zahlenmäßig sehr viel geringere Bedeutung haben illegale Drogen. Die Betroffenen dürfen keinesfalls „gedeckt” werden – das ist falsch verstandene Kollegialität. die nicht stoffgebunden sind. Das gilt auch für Kollegen.Fachlexikon 235 – sind abhängig von ärztlich verordneten Medikamenten. Ess. körperliche Folgeerkrankungen) Beispiel Alkohol: Die Alkoholkrankheit kann sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Kokain. das auffällige Verhalten anzusprechen. Internetsucht. Er organisiert sein Leben um die Substanz herum fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums anhaltender Substanzkonsum trotz nachgewiesener eindeutiger schädlicher Folgen (z. Arbeitsplatzverlust. um die gewünschte Wirkung zu erreichen) Alkohol. so drückt „Abhängigkeit” die Problematik besser aus. Zuspätkommen. Die Diagnose Abhängigkeit kann in Betracht gezogen werden. Medikamente oder auch illegale Drogen nehmen eine immer zentralere Rolle im Leben des Betroffenen ein. Obwohl sich Verhaltensauffälligkeiten wie häufige Kurzerkrankungen. Dazu gehören Spielsucht. Depressionen. Essstörungen (Magersucht. Die Übergänge vom „normalen” Trinkverhalten zum Alkoholmissbrauch sind fließend. Brechsucht) und Arbeitssucht. unentschuldigtes Fehlen. Wesentliches Merkmal einer Abhängigkeit – auch im Sinne einer Krankheit – ist der Kontrollverlust. vor allem Beruhigungs.bzw. Dadurch wird dem Alkoholkranken im Sinne von Co-Alkoholismus nur weiterer Schaden zugefügt.und Schmerzmittel. Cannabis (Marihuana und Haschisch) oder Ecstasy. klare Forde- S . das Konsumieren der Droge geschieht zwanghaft und kann nicht mehr vom Willen gesteuert werden. Beendigung und Menge des Substanzkonsums • Konsum zur Milderung von körperli- • • • • chen und psychischen Entzugserscheinungen Toleranzentwicklung (Es sind zunehmend höhere Dosen erforderlich. fehlt die Krankheitseinsicht. • Die Auffälligkeiten in sachlicher Atmosphäre ansprechen. fehlerhafte Leistungen und Alkoholgeruch am Arbeitsplatz häufen. B. Abhängigkeit: Auch wenn der Begriff „Sucht” gebräuchlich ist. Das heißt. wie Heroin. Worauf Vorgesetzte achten sollten: • Den Mut finden. Leistungsabfall. Neben diesen stoffgebundenen Süchten gibt es Abhängigkeiten. wenn mindestens 3 der folgenden Kriterien vorliegen: • starker Wunsch oder Zwang zum Konsum • verminderte Kontrollfähigkeit hinsichtlich Beginn. den Kontakt zu externen Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen zu vermitteln. Therapie: Vor der sog. z. • Auf konkrete Hilfeangebote hinweisen. sondern vielmehr ein psychisches. Dadurch wird ein Veränderungsdruck erzeugt. Er legt Bedingungen für die einzelnen Arbeitsverhältnisse fest. Seine Aufgabe ist es auch. Entwöhnungsbehandlung steht die Entgiftung.236 Suchtkrankheiten rungen stellen und mögliche Konsequenzen aufzeigen. B. Die Entgiftung findet i. auf Suchtberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Betriebliche Suchtprävention versteht sich als ein ganzheitliches Konzept mit mehreren Bausteinen. Hierfür kommen vor allem Selbsthilfegruppen in Frage. d. wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Urlaubsregelungen ( Urlaubs- . Hilfen: Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben kann das Integrationsamt gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung innerbetriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses anregen sowie die (Wieder-)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitern nach einer Suchttherapie unterstützen. • Auf Verstöße gegen Vereinbarungen oder arbeitsvertragliche Pflichten mit Sanktionen reagieren. die Hintergründe des Suchtmittelmissbrauchs zu erkennen und neue Möglichkeiten der Lebens. Es gilt. Hierunter ist der abrupte Entzug von dem Suchtmittel zu verstehen. beginnt nach der körperlichen Entgiftung eine mehrmonatige Entwöhnungstherapie. Dazu gehören verbindliche Regelungen zur Vorgehensweise bei Suchtproblemen. Darüber hinaus unterstützen das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger Betriebe beim Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Sensibilisierung und Information von Führungskräften sowie die Ausbildung eines Suchthelfers oder betrieblichen Ansprechpartners. Da eine Abhängigkeitserkrankung nicht allein ein körperliches Problem ist. Seine Geltung ist regelmäßig auf bestimmte Arten von Betrieben beschränkt. im Rahmen eines mehrtägigen stationären Aufenthaltes in einer internistischen oder psychiatrischen Abteilung statt. sich ihrer Sucht zu stellen. Tarifvertrag Die gesetzliche Grundlage des Tarifvertrags ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Ein Tarifvertrag wird zwischen einem Arbeitgebern oder oder mehreren Arbeitgeberverbänden einerseits und einer oder mehreren Gewerkschaften andererseits abgeschlossen. auf die innerbetrieblichen Suchthilfen. R. wie Höhe des Arbeitsentgelts.und Problembewältigung zu erlernen. das im Sinne einer umfassenden Prävention auch die Suchtprävention beinhaltet. Bemessung von Akkorden. Die erreichten Therapieziele werden durch die Nachsorge stabilisiert. der vielen Betroffenen erst die notwendige Motivation gibt. 1 Nr. 8 Nr.Fachlexikon 237 geld). Zur Anschaffung technischer Arbeitshilfen kann das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe gewähren. 3 SchwbAV). 3 SGB IX). aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. und zwar sowohl an den schwerbehinderten Menschen selbst (§ 19 SchwbAV) als auch an seinen Arbeitgeber (§ 26 Abs. dass die Parteien während der Laufzeit des Tarifvertrags eine Änderung nicht mit Kampfmaßnahmen (Streik oder Aussperrung) durchzusetzen versuchen. • bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen. B. Die Beratung der Arbeitgeber. Sie sind aber meist Bestandteil einer umfassenden ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und seines Umfelds. So verlangt die Friedenspflicht. die das einzelne Arbeitsverhältnis berühren. Die Bezuschussung technischer Arbeitshilfen an behinderte Menschen und ihre Arbeitgeber gehört darüber hinaus zum Leistungskatalog der Rehabilitationsträger (vgl. Arbeitsbelastungen zu verringern und T Technischer Beratungsdienst Beratende Ingenieure . der behinderten Menschen und des betrieblichen Integrationsteams über den Einsatz technischer Arbeitshilfen ist eine Schwerpunktaufgabe der Beratenden Ingenieure der Integrationsämter. ergeben sich aus dem Tarifvertrag auch Verpflichtungen für die Tarifvertragsparteien selbst. Außer den Regelungen.h. Restfähigkeiten nutzen. unterstützen und gleichzeitig schützen. Mit der sog. Kündigungsfristen oder Ruhe- • die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen für behinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern. 4 und § 34 Abs. Dafür ist Voraussetzung. Über ihren Einsatz wird mit Hilfe der Profilmethode entschieden. geld. • die Arbeitsausführung zu erleichtern. Ziel ist es. als orthopädischer Bürostuhl). dass die tarifgebundenen Arbeitgeber wenigstens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit können die Rechtsnormen des Tarifvertrags auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden. d. § 33 Abs. 1 Nr. Technische Arbeitshilfen kommen als singuläre Maßnahme der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor (z. Nach der politischen Zielsetzung des Gesetzes sollen vielmehr Autonomie und Selbstbestimmung als Alternative zur Fremdbestimmung dazu beitragen. . Die Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) umfassen die notwendigen Sozialleistungen. zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. Berufsvorbereitung. Arbeitsvermittlung. zu beseitigen. ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Früherkennung und Frühförderung sowie Hilfsmittel. Krankenbehandlung und Rehabilitation. Förderung der Selbsthilfe. berufliche Rehabilitationseinrichtungen. B. Mobilitätshilfen). berufliche Ausbildung. • die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder • die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine weitgehend selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Förderung der Selbstbestimmung durch die zu erbringenden Leistungen soll dazu beitragen. • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu ver- meiden. zu überwinden. Ziel ist es.238 Teilhabe behinderter Menschen Teilhabe behinderter Menschen Bei dem Begriff der Teilhabe handelt es sich um eine. um unabhängig von der Ursache der Behinderung • die Behinderung abzuwenden. durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung. Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Nach § 1 SGB IX erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften. berufliche Anpassung und Weiterbildung. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration. ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes (einschließlich Beratung. dass behinderte Menschen aktiv ihre Teilhabe mitgestalten können. die den im Schwerbehindertengesetz verwendeten Begriff der Eingliederung abgelöst hat. B. Trainingsmaßnahmen. Leistungen an Arbeitgeber. • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 – 43 SGB IX): z. dass die betroffenen Menschen nicht als Adressat oder Objekt öffentlicher Versorgung und Fürsorge verstanden werden. Leistungsgruppen (§ 5 SGB IX): Die Leistungen zur Teilhabe werden erbracht als: • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 26 – 32 SGB IX): z. stufenweise Wiedereingliederung. zu mindern. B. Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers: Für die Leistungen zur Teilhabe kommen oft verschiedene Rehabilitationsträger in Betracht. Hilfsmittel. B. B. die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären („Rehabilitation vor Rente”). Vorrang von Leistungen zur Teil• habe (§ 8 Abs. Leistungen zum Lebensunterhalt. z. Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. a. 2 SGB IX): Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen (z. ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. wegen Erwerbsminderung). Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. heilpädagogische Leistungen für Kinder. B. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Teil 2 SGB IX): Das Schwerbehindertenrecht enthält u. Beschäftigungspflicht). • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 – 59 SGB IX): z. Einheitlicher Träger (§ 4 Abs. Vorrang der schwerbehinderten • Menschen (§ 122 SGB IX): Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personengruppen nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (vgl. B. 2 • SGB IX): Die Rehabilitationsträger erbringen die Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so voll- T . Die Vorschrift zur Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX) soll verhindern. Grundsätze: Durch verschiedene Bestimmungen im SGB IX sind die Grundsätze für die Praxis der Rehabilitation definiert. Haushalts. das als Teil 2 in das SGB IX integriert wurde. soweit kein vorrangig verpflichteter Rehabilitationsträger zuständig ist. die Regelungen über die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Reisekosten. Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung ( Wohnungshilfen).oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten. dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird. Die besonderen Leistungen der Integrationsämter müssen mit den Leistungen der Rehabilitationsträger eng verzahnt erbracht werden.: • Vorrang der Prävention (§ 3 SGB IX): Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin. Es entspricht dem früheren eigenständigen Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten. Die Begleitende Hilfe wird durch die Integrationsämter erbracht. Gebärdensprache). dass Unklarheiten über die Zuständigkeit zu Lasten des behinderten Menschen gehen.Fachlexikon 239 • Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§§ 44 – 54 SGB IX): z. Hilfen zum Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten. § 17 Abs. dass die Leistungen nahtlos. 2 SGB IX). während ihrer Durchführung oder nach ihrem Abschluss ist zu prüfen. 3 SGB IX). wenn während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erkennbar wird. Auch die Bildung Gemeinsamer Servicestellen (§§ 22 – 25 SGB IX) dient diesen Zielen. gebessert oder wiederhergestellt werden kann. 1 SGB IX). Hierzu müssen die voraussichtlich erforderlichen Leistungen funktionsbezogen festgestellt und schriftlich zusammengestellt werden. B. die Begutachtungen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden und die Prävention geleistet wird. insbesondere zur barrierefreien Leistungserbringung. Zuständigkeitsklärung) dafür verantwortlich. • Qualitätssicherung (§ 20 SGB IX): Die Rehabilitationsträger vereinbaren gemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen. dass Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden. dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden.240 Teilhabe behinderter Menschen ständig. • Wirtschaftlichkeit: Die Leistungen zur Teilhabe können durch den zuständigen Rehabilitationsträger allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern. • Koordinierung der Leistungen (§ 10 SGB IX): Wenn Leistungen mehrerer Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind. Hierzu sollen die Rehabilitationsträger und ihre Verbände regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. • Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX): Die Träger sind verpflichtet so zusammenzuarbeiten. dass sie nahtlos ineinander greifen. ist der zuständige Rehabilitationsträger (nach § 14 SGB IX. durch andere Leistungsträger. umfassend und in gleicher Qualität. wirksam. Gleiches gilt. ob durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers erhalten. Bei der entsprechenden Prüfung ist zur Klärung des Hilfebedarfs – neben der Agentur für Arbeit – auch das Integrationsamt zu beteiligen (§ 11 Abs. wirtschaftlich und auf Dauer ermöglichen. • Zusammenwirken der Leistungen (§ 11 SGB IX): Mit der Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Prinzipiell sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. zügig und nach einheitlichen Standards erbracht. z. dass die Beratung gewährleistet ist. dass die beteiligten Träger – in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten – die erforderlichen Leistungen so zusammenstellen. . durch Inanspruchnahme von Rehabilitationsdiensten und Rehabilitationseinrichtungen oder durch ein Persönliches Budget des Leistungsempfängers ausgeführt werden (§ 17 Abs. dass der bisherige Arbeitsplatz des Betroffenen gefährdet ist. Die Erbringer von Leistungen haben ein Qualitätsmanagement sicherzustellen. Diese Leistungen sollen eine umfassende Teilhabe zügig. Sachleistungen können – in Form eines Budgets – auch als Geldleistungen erbracht werden. und ein Arbeitnehmer. 5 SGB IX). z. Um dies zu unterstützen. auf das grundsätzlich alle Vorschriften des Arbeitsrechts anzuwenden sind. Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer. Teilzeitarbeit Die Teilzeitarbeit ist geregelt durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). • Wunsch. ausgenommen. die Teilnahme an ärztlichen und psychologischen Untersuchungen sowie die Teilnahme an notwendigen Heilbehandlungen oder an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vollzeit zu arbeiten. Es handelt sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. das persönliche Erscheinen beim Leistungsträger. In einzelnen Tarifverträgen werden Teilzeitbeschäftigte von einigen Regelungen. §§ 60 – 67 SGB I). die für Vollbeschäftigte gelten. 1 TzBfG). Auch die betriebliche Altersversorgung findet nicht immer in vollem Umfang Anwendung. hat der Arbeitgeber die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte Menschen haben den vollen Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). die Sozialleistungen beantragen oder erhalten (vgl.und Wahlrecht (§ 9 SGB IX): Die berechtigten Wünsche des Leistungsempfängers sind bei der Entscheidung über Leistungen und ihre Ausführung zu berücksichtigen. § 81 Abs. dass – fachlich und regional – eine erforderliche Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zur Verfügung steht (§ 19 Abs. die Angabe von Tatsachen. Unter bestimmten Umständen haben schwerbehinderte Menschen dabei einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (vgl. B. • Die Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers ist durch das SGB I ( Sozialgesetzbuch) grundsätzlich für alle Personen geregelt. Viele schwerbehinderte Menschen haben ein besonderes Interesse an einem Teilzeitarbeitsplatz. wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind. Die Mitwirkungspflicht umfasst z. dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Mo- T . zugleich besteht eine Mitwirkungspflicht.Fachlexikon 241 Rechte und Pflichten: Die Rechte des Leistungsempfängers werden durch das SGB IX gestärkt. Auch nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit ermöglichen (§ 6 TzBfG). B. Rehabilitationseinrichtungen: Die Rehabilitationsträger haben zu gewährleisten. dessen regelmäßige Wochen arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung des Leistungsempfängers und sollen ihm möglichst viel Raum zu selbstbestimmter Gestaltung der Lebensumstände bieten. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 8 Abs. der je nach Erfordernis ausgestattet ist Überstunden Überstunden liegen vor. 1 TzBfG). B. Bei einer Beschäftigung von wenigstens 18 Stunden in der Woche wird der schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im Rahmen der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe auf einen vollen Pflichtplatz angerechnet.) Die erwarteten Vorteile von Telearbeit für den Betrieb sind Flexibilitätsgewinne sowie die Einsparung von Kosten für Gebäude und Büroausstattung. wenn es wegen der Art oder Schwere der Behinderung notwendig erscheint (§ 75 Abs. kann verlangen.) können dadurch dezentral als Telearbeit erledigt werden. dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird (§ 8 Abs. eine Verbindung von Telearbeit mit einer Präsenzpflicht im Betrieb (von z. Sachbearbeiter. • der Zugang zu einem Telekommunikationsnetz • die entsprechende Software (Textverarbeitung. Designer usw. 7 TzBfG). R. Redakteure. Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat oder Personalrat eine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbaren. Grafik usw. wenn die für das konkrete Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag bzw. Telearbeit ermöglicht die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten aus dem Betrieb. z. einer Betriebsvereinbarung festgelegte oder tariflich geltende regelmäßige betriebliche Arbeitszeit überschritten wird. in denen i. Bewährt haben sich auch alternierende Beschäftigungsformen. Dies ermöglicht die persönliche Abstimmung der Arbeiten im Betrieb und beugt zugleich einer sozialen Isolation vor. Zur Ausstattung eines Telearbeitsplatzes gehören: • ein PC (Hardware). 2 SGB IX). Die Modalitäten einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ebenfalls durch § 8 TzBfG geregelt. B. 2 Arbeitstagen pro Woche).242 Teilzeitarbeit nate bestanden hat. der Mitarbeiter spart den Weg zum Arbeitsplatz. Die Zahl der gesetzlich zulässigen Überstunden ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Programmierer. Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können Teilzeitarbeitsplätze mit einer Mindeststundenzahl von 15 Stunden gefördert werden. . d.und Kommunikationstechniken gewinnt Telearbeit zunehmend an Bedeutung. Allerdings gilt dies nur für Betriebe. Tabellenkalkulation. Telefonkosten Nachteilsausgleiche Telearbeit Durch die heutigen Informations. kann seine Arbeitszeit flexibler einteilen und dadurch Familie und Beruf besser in Einklang bringen. Insbesondere Tätigkeiten mit hohem Anteil an Büroarbeit (Schreibkräfte. Dies gilt auch für eine kürzere Arbeitszeit. 3d SGB III). Nur wenn ÜberMehrarbeit sind. 3d SGB III). Umschulung Berufliche Weiterbildung Bei der Bemessung der Leistungshöhe empfiehlt die BundesarbeitsgemeinIntegrationsämter und schaft der Hauptfürsorgestellen (BIH) hinsichtlich der Einkommensanrechnung wie folgt zu unterscheiden: Soweit der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht behinderungsgerecht wohnt und der Umzug deshalb behinderungsbedingt ist. Wird durch den Umzug lediglich die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz verkürzt. U Unfallversicherung Berufsgenossenschaften . 2 Nr. eine Überstundenvergütung gezahlt. wird ein Teil des Einkommens angerechnet. m. Überstunden können aber stattdessen auch in Freizeit ausgeglichen werden. V. wenn dadurch ihr Arbeitsverhältnis gesichert wird (§ 22 SchwbAV).Fachlexikon 243 Für die Ableistung von Überstunden wird i. Arbeitsentgelt) besteht. aber durch die Übernahme der Umzugskosten eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann (vgl. Bei behinderten Menschen kann die Arbeitsverwaltung diese Form der Mobilitätshilfe auch dann erbringen. Diese Leistungen sind Teil der Wohnungshilfen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Umsetzung Der Begriff ist weitgehend deckungsgleich mit Versetzung. 1 SGB IX – Mobilitätshilfen). wenn diese nicht arbeitslos sind. Die Agentur für Arbeit kann im Übrigen für Arbeitslose die Umzugskosten als Mobilitätshilfe finanzieren. Umzugskosten werden auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Rehabilitationsträgern ervon den bracht (§ 33 Abs. wenn dies im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme notwendig ist (§ 53 Abs. 3 Nr. stunden zugleich kann der schwerbehinderte Beschäftigte verlangen. werden die Transportkosten ohne Einkommensanrechnung übernommen. 2 Nr. Umzugskosten Schwerbehinderte Arbeitnehmer können Leistungen zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten. 1 i. R. von ihnen freigestellt zu werden (§ 124 SGB IX). § 101 Abs. In den Personalvertretungsgesetzen des öffentlichen Dienstes werden die Versetzung zu einer anderen Dienststelle und die Umsetzung innerhalb der Dienststelle unterschieden. d. § 53 Abs. die in einem – zumeist nach der Zahl der Überstunden gestaffelten – Zuschlag zur Grundvergütung (vgl. 244 Urlaubsgeld Urlaubsgeld Das Urlaubsgeld ist eine aus Anlass des Erholungsurlaubs gewährte betriebliche Sonderzuwendung, die vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden ist. Urlaubsentgelt ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch während des Erholungsurlaubs weiterzuzahlen hat (vgl. § 11 BUrlG). Dieses Urlaubsentgelt ist auch während des Zusatzurlaubs eines schwerbehinderten Menschen zu zahlen (§ 125 SGB IX). Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers; zu ihrer Zahlung kann der Arbeitgeber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sein. Ebenso besteht ein Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub (nur) dann, wenn dies tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich vereinbart ist. Unterscheidet ein Tarifvertrag nicht zwischen tariflichem und gesetzlichem Urlaub und sieht er einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt als Urlaubsgeld für die gesamte Urlaubsdauer vor, kann der schwerbehinderte Mensch dieses Urlaubsgeld auch für seinen Zusatzurlaub verlangen. Ist der Anspruch auf Urlaubsgeld jedoch auf die tariflich festgelegte Urlaubsdauer begrenzt, scheidet ein Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub aus. Der Zusatzurlaub ist mit abgegolten, wenn das Urlaubsgeld als Pauschalbetrag gewährt wird. Ursachen der Behinderung Behinderung Verdienstsicherung Klauseln zur Sicherung des Arbeitsentgelts zielen darauf ab, eine Minderung des Arbeitsentgelts auch bei weniger Arbeit oder geringerer Leistung zu vermeiden. Derartige Klauseln finden sich vor allem in Tarifverträgen, z. B. in wichtigen Branchen wie der Metall- und Elektro- oder der Stahlindustrie. Bei betrieblichen Veränderungen – z. B. tariflich vereinbarten kürzeren Wochenarbeitszeiten – spricht man von Lohnsicherung. Bei individuellen Gründen auf Seiten des Beschäftigten gibt es entsprechende Klauseln zur persönlichen Verdienstsicherung. Sie dienen dem Schutz älterer Arbeitnehmer, die aufgrund altersbedingter Leistungseinschränkungen nicht mehr in der Lage sind, die bisher geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und die deshalb mit Tätigkeiten betraut werden, die tariflich niedriger bewertet sind. Regelmäßig knüpfen solche Klauseln an eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Erreichen eines bestimmten Lebensalters an (i. d. R. 55 Jahre). Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen erfüllen, garantiert der Tarifvertrag auch bei Übertragung einer geringer entlohnten Tätigkeit die zum Zeitpunkt der Änderung der Arbeitsaufgaben gewährte Vergütung. Je nach tarifvertraglicher Formulierung sichert Fachlexikon 245 dabei die Klausel entweder lediglich den Tariflohn oder aber den gesamten – ggf. über den Tarif hinausgehenden – Effektivlohn. Vergleichbare Regelungen für den öffentlichen Dienst gibt es z. B. mit der Vorschrift des im Rahmen des TVöD weiterhin geltenden § 55 Abs. 2 BAT. Die Vorschrift beschränkt das Recht des öffentlichen Arbeitgebers auf Herabgruppierung eines Angestellten. § 55 Abs. 2 BAT betrifft den Fall, dass der Angestellte dauernd außer Stande ist, diejenigen Arbeitsleistungen zu erfüllen, für die er eingestellt ist und nach denen er in die bisherige Vergütungsgruppe eingruppiert wurde. Sofern ihm andere Arbeiten mit Tätigkeitsmerkmalen seiner bisherigen Vergütungsgruppe nicht übertragen werden können, darf der Arbeitgeber eine Herabgruppierung lediglich um eine Vergütungsgruppe vornehmen. Eine Herabgruppierung ist sogar ganz ausgeschlossen, wenn die Leistungsminderung auf einer durch die langjährige Beschäftigung verursachten Abnahme der körperlichen oder geistigen Kräfte und Fähigkeiten nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren beruht und der Angestellte das 55. Lebensjahr vollendet hat. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist die Verdienstsicherung sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst von besonderer Bedeutung, da sich unter den über 55-Jährigen überproportional viele schwerbehinderte Menschen befinden. Werden Arbeitnehmer wegen gesundheitsbedingter Minderung ihrer Leistungsfähigkeit auf einem Arbeitsplatz eingesetzt, der geringer bezahlt ist als der bisherige, sehen einige Tarifverträge ebenfalls einen Anspruch auf Verdienstsicherung vor. Außerdem sind im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zum Ausgleich einer behinderungsbedingten Minderleistung finanzielle Leistungen an Arbeitgeber möglich ( außergewöhnliche Belastungen). Vermittlung Arbeitsvermittlung Verrechnung auf die Ausgleichsabgabe Ausgleichsabgabe Versammlung schwerbehinderter Menschen Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen (§ 95 Abs. 6 SGB IX). Die Versammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten Beschäftigten umfassend zu informieren. Die Versammlung kann in eigener Verantwortung vorbereitet und gestaltet werden. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der Personalvertretungs- V 246 Versammlung schwerbehinderter Menschen gesetze müssen auch für die Versammlung der schwerbehinderten Menschen beachtet werden (§§42 ff. BetrVG und z.B. §§ 48 ff. BPersVG i.V.m. § 95 Abs. 6 Satz 2 SGB IX). Teilnehmer der Versammlung sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle. Der Arbeitgeber ist von der Schwerbehindertenvertretung unter Mitteilung der Tagesordnung stets einzuladen (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und z. B. § 52 Abs. 2 Satz 1 BPersVG). Er hat die Pflicht, in der Versammlung über die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten (§ 83 Abs. 3 SGB IX). Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Vertreter seines Arbeitgeberverbandes zu der Versammlung mitzubringen (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und z. B. § 52 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Teilnahmeberechtigt sind auch Beauftragte der im Betrieb oder in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und z. B. § 52 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Darüber hinaus ist auch die Teilnahme anderer Personen gestattet: Die Schwerbehindertenvertretung kann einen Vertreter des Integrationsamtes, der Agentur für Arbeit und auch der Behindertenverbände einladen. Die Schwerbehindertenvertretung wird unter Berücksichtigung der von § 99 SGB IX gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit ferner die weiteren Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams zu der Versammlung einladen, aber auch weitere Betriebsangehörige wie z. B. den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Leitung: Die Schwerbehindertenversammlung wird von der Schwerbehindertenvertretung und im Falle ihrer VerStellvertreter hinderung von ihrem geleitet. Terminierung: Nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist über den Tag, den Beginn und die Zeitdauer der Versammlung eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Die Versammlung ist während der betrieblichen Arbeitszeit abzuhalten. Die Durchführung außerhalb der Arbeitszeit kann nur verlangt werden, wenn die Struktur des Betriebes eine andere Möglichkeit nicht zulässt. Notfalls sind Teilversammlungen durchzuführen, wenn eine Versammlung aller schwerbehinderten Beschäftigten zum selben Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Zeit der Teilnahme an der Versammlung einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den schwerbehinderten Beschäftigten zu vergüten. Eine Schwerbehindertenversammlung muss nicht jedes Jahr abgehalten werden, i. d. R. wird dies allerdings getan. Bei bedeutsamen Gesetzesänderungen oder einschneidenden Maßnahmen im Betrieb bzw. in der Dienststelle können zusätzliche Versammlungen einberufen werden. Versammlung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung: Ist in einem Betrieb oder in einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, Fachlexikon 247 so können 3 Wahlberechtigte oder das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung der schwerbehinderten Menschen zum Zwecke der Wahl eines Wahlvorstandes einladen (§ 94 Abs. 6 Satz 4 SGB IX, § 1 Abs. 2 SchwbVWO). Ein entsprechendes Initiativrecht besitzt auch der Betriebsrat oder der Personalrat (§ 1 Abs. 2 SchwbVWO). Jede Versetzung eines schwerbehinderten Menschen ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, bei der gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist. Versicherungsträger Sozialversicherungsträger Versetzung Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist eine Versetzung jede personelle Maßnahme, durch die einem Arbeitnehmer ein anderer Aufgabenbereich für eine längere Zeit zugewiesen wird. Dabei spielt es für den Begriff der Versetzung keine Rolle, ob es sich um eine Versetzung innerhalb des Betriebs handelt, ob die Versetzung eine Änderung des Arbeitsvertrags ( Arbeitverhältnis) notwendig macht oder ob es sich um eine Maßnahme handelt, die der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegt. Versetzung ist stets nur die tatsächliche Veränderung des Arbeitsbereichs. Die Begriffe Versetzung und Umsetzung sind in der Privatwirtschaft weitgehend deckungsgleich und nicht genau voneinander abgrenzbar (siehe auch Direktionsrecht und Änderungskündigung). Im Bereich des Beamtenrechts wird unter der Versetzung die dauernde Zuweisung einer neuen Tätigkeit unter Verlust der bisherigen Stelle, verbunden mit dem Wechsel der Dienststelle verstanden. Die Umsetzung ist der Wechsel innerhalb einer Dienststelle auf eine andere Stelle. Versorgungsamt Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB, vgl. Schwerbehinderung) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es außerdem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – zahlt es u. a. Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen. Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Schwerbehindertenvertretung Verwaltungsgericht Gegen Entscheidungen des Integrationsamtes und ggf. der örtlichen Fürsorgestelle nach dem SGB IX (vgl. Kündi- V 248 Verwaltungsgericht gungsschutzverfahren) ist der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht gegeben. Zuvor ist jedoch als sog. Vorverfahren das Widerspruchsverfahren durchzuführen ( Widerspruchsausschuss). Klagt der schwerbehinderte Arbeitnehmer gegen die Zustimmung zur Kündigung, wird der Arbeitgeber zum Verfahren beigeladen; klagt im umgekehrten Fall der Arbeitgeber gegen die Versagung der Zustimmung, wird der schwerbehinderte Arbeitnehmer beigeladen. Die Beigeladenen können sich ähnlich wie Kläger und Beklagter am Verfahren beteiligen und auch Rechtsmittel einlegen. Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sofern die Behörde bei ihrer Entscheidung einen Ermessensspielraum hatte, kann das Gericht lediglich prüfen, ob der Entscheidung der richtige Sachverhalt zugrunde gelegt wurde, ob die Grenzen des Ermessens überschritten oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden. Werden derartige Fehler festgestellt, ist die Behörde verpflichtet, eine neue Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu treffen. Bei den verwaltungsgerichtlichen Klagen nach dem SGB IX entstehen keine Gerichtskosten. Allerdings muss die unterliegende Partei die Kosten der Gegenseite tragen. Rechtsmittelinstanzen sind die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe und das Bundesverwaltungsgericht. Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen Im Rahmen der Beschäftigungspflicht müssen die privaten und öffentlichen Arbeitgeber das Verzeichnis schwerbehinderter Menschen (§ 80 Abs. 1 SGB IX) laufend führen und den zuständigen Vertretern der Agentur für Arbeit und des Integrationsamtes auf Verlangen vorlegen. Das Verzeichnis umfasst die im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sowie sonstige anrechnungsfähige Personen (vgl. Bergmannsversorgungsschein). Das Verzeichnis enthält die Grunddaten über die genannten Personen (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Art der Tätigkeit, Angabe ob SchwerbehindeGleichstellung vorliegt, rung oder Grad der Behinderung, Mehrfachanrechnung). Zum Zweck der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe muss der Arbeitgeber einmal jährlich das Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen (§ 80 Abs. 1 SGB IX) und die Anzeige zur Veranlagung (§ 80 Abs. 2 SGB IX) – mit je einer Durchschrift für das Integrationsamt – der Agentur für Arbeit übersenden, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Wohn-, Unternehmens- oder Verwaltungssitz hat. Die Mitglieder des Integrationsteams erhalten je eine Kopie des Verzeichnisses (§ 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Fachlexikon 249 Vorruhestand Altersteilzeit Wahl der Schwerbehindertenvertretung Nach § 94 SGB IX ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen: eine Vertrauensperson und wenigstens ein Stellvertreter. Dies geschieht in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Unter den gleichen Voraussetzungen haben die schwerbehinderten Richter eines Gerichts einen Richter zu ihrer Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Für die Staatsanwälte gilt dasselbe, sofern sie eine entsprechende Personalvertretung haben. Gemäß § 93 SGB IX soll der Betriebsrat oder der Personalrat auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Die Gewerkschaften haben anders als bei der Wahl des Betriebsrats kein Initiativrecht. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestimmt sich nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Der Arbeitgeber hat dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit die Wahl der Vertrauensperson anzuzeigen (§ 80 Abs. 8 SGB IX). Wahlberechtigte und wählbare Personen: Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit 6 Monaten angehören; die Schwerbehindertenvertretung muss also nicht selbst schwerbehindert sein. Besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal- oder Richterrat nicht angehören kann (z. B. Leitende Angestellte). Bei Dienststellen der Bundeswehr, in denen eine Vertretung der Soldaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu wählen ist, sind auch schwerbehinderte Soldaten wahlberechtigt und wählbar für das Amt der Schwerbehindertenvertretung. Gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX gilt für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsrechts. Dieser ist in den §§ 1 und 4 BetrVG definiert. Machen die Tarifvertragsparteien für Unternehmen mit mehreren Betrieben von den in § 3 BetrVG beschriebenen Möglichkeiten für abweichende Regelungen der Betriebsstruktur Gebrauch (z. B. Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats), so sind diese tarifvertraglichen Vereinbarungen auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung maßgeblich vgl. BAG vom 10.11.2004 – 7 ABR 17/04. Für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen W und 30. nach dem Wahltermin 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Wahltermin (Wahltag) zwischen1) 01.2010 (alle 4 Jahre) 1 2 Wahl der Schwerbehindertenvertretung WV legt Wählerliste aus (unverzüglich) Nachfrist (1 Woche) Bekanntgabe der Wahlvorschläge (spätestens 1 Woche vor der Wahl) Einspruchsfrist gegen Wählerliste (2 Wochen) Abgabe von Wahlvorschlägen (2 Wochen) Bestellung des Wahlvorstandes (WV) durch die amtierende Schwerbehindertenvertretung (mindestens 8 Wochen vor dem Wahltermin) WV sagt Wahl ab.250 Förmliches Wahlverfahren (§§ 1 bis 17 SchwbVWO) Anzahl der Wochen vor bzw.1 1. § 2 Abs. wenn keine Wahlvorschläge vorliegen Wahlausschreiben durch WV (unverzüglich) Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahltag) Aushang über Wahlergebnis (2 Wochen) Einspruchsfrist gegen Wahlausschreiben (2 Wochen) Aushang Wahlausschreiben Aushang Wählerliste 1) Der Wahltermin soll 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit liegen. 3 SchwbVWO .10. und 30. nach dem Wahltermin 4 3 2 1 Wahltermin (Wahlversammlung) zwischen 01.11.10.Vereinfachtes Wahlverfahren (§§ 18 bis 21 SchwbVWO) Anzahl der Wochen vor bzw.2010 (alle 4 Jahre) 1 2 Einladung zur Wahlversammlung durch die amtierende Schwerbehindertenvertretung (spätestens 3 Wochen vor dem Wahltermin) Wahl der Schwerbehindertenvertretung in der Wahlversammlung Aushang über Wahlergebnis (2 Wochen) Fachlexikon 251 W . so können das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt. Im förmlichen Wahlverfahren – ab 50 Wahlberechtigte – wird auf dieser Versammlung ein Wahlvorstand gewählt. Ein „Wahlrecht“ zwischen vereinfachtem und förmlichem Wahlverfahren besteht nicht. wenn • das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt. Vereinfachtes und förmliches Wahlverfahren: Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt. so ist die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regel- mäßigen Wahlen neu zu wählen. der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und mindestens eines stellvertretenden Mitglieds im weiteren Verlauf der Versammlung durchführt. dessen Voraussetzungen im jeweiligen Betrieb oder in der jeweiligen Dienststelle gegeben sind. in denen weniger als 5 schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. 1 Satz 4 SGB IX). der Betriebsrat bzw. November statt. Oktober bis 30. können gemäß § 94 Abs. dass die Wahl unverzüglich. Dies gilt entsprechend für Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Instanzen. Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt. so ist die Schwerbehindertenvertretung in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu zu wählen. Zusammenlegung: Betriebe und Dienststellen. 1 Satz 2 SGB IX). spätestens innerhalb von 6 Wochen mit den dabei vorgesehenen Zwischenschritten (siehe Zeitplan) abläuft. 1 Satz 4 SGB IX für die Wahl mit anderen räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden (§ 94 Abs. der dafür Sorge trägt. In der Versammlung wird beim vereinfachten Wahlverfahren ein Wahlleiter gewählt.252 Wahl der Schwerbehindertenvertretung Dienst gilt der Dienststellenbegriff des jeweils anzuwendenden Personalvertretungsrechts (§ 87 Abs. Wahltermine: Die regelmäßigen Wahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes noch nicht ein Jahr betragen. • die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder • eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist. Über die Zusammenfassung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung entscheidet der Arbeitgeber in Übereinstimmung mit dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt. . Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden. Die erste regelmäßige Wahl fand im Jahr 1990 statt. Personalrat oder drei Wahlberechtigte zu einer Versammlung der schwerbehinderten Menschen einladen. es ist stets das Wahlverfahren anzuwenden. etwa der Stimmabgabe. wenn der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht und dort weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden (§ 94 Abs. Die SchwbVWO enthält dafür zum einen genaue Vorschriften zur Vorbereitung der Wahl. Haupt. geheimen Wahlvorgangs. Wahlanfechtungsklagen) sind sowohl in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst vor dem Arbeitsgericht auszutragen (vgl. Für das förmliche Wahlverfahren trifft die Wahlordnung detaillierte Regelungen zur Sicherstellung eines fairen.und Konzernschwerbehindertenvertretung. insbesondere zur Bestellung eines Wahlvorstandes. V. 3a ArbGG und dazu BAG vom 11. der Feststellung des Wahlergebnisses und der Bekanntgabe der Gewählten. Nachteilsausgleiche Weisungsrecht Direktionsrecht Weiterbildung Berufliche Weiterbildung Werksarzt Betriebsarzt Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Eine WfbM ist definiert als eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben (§ 136 SGB IX). 6 Satz 3 SGB IX i. § 18 SchwbVWO). Wehrdienst Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) Die Wahlordnung regelt die Einzelheiten zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und der Stufenvertretungen ( Gesamt-.11. Das vereinfachte Wahlverfahren ist durchzuführen.und Konzernschwerbehindertenvertretung). 1 Nr. § 2a Abs. zur Wählerliste und zu den Wahlvorschlägen. noch nicht oder noch nicht wieder auf dem W . Die Wahl findet in diesen Fällen auf einer Wahlversammlung der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen statt. Haupt.2003 – 7 AZB 40/03). Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (z. Sie bietet denjenigen behinderten Menschen.Fachlexikon 253 Stufenvertretungen: Die Wahlordnung (SchwbVWO) regelt auch die Einzelheiten zur Wahl der Gesamt-. Es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Bezirks-. Es wird zwischen dem vereinfachten und dem förmlichen Wahlverfahren unterschieden ( Wahl der Schwerbehindertenvertretung). die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht. m. Zum anderen befasst sie sich mit der Wahldurchführung. B. Bezirks-. durch Außenarbeitsplätze in Betrieben. für welche Tätigkeiten der behinderte Mensch geeignet ist. dass eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich müssen einerseits den Erfordernissen der Arbeitswelt. Liegt ein außerordentliches Pflegebedürfnis vor. ob der behinderte Mensch in einer WfbM tätig sein kann. Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM ist allerdings.254 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.oder schwermehrfachbehinderten Menschen angegliedert (z. Integrationsprojekte und Probearbeitsverhältnisse). Aus diesen Grundsätzen ergeben sich Mindestanforderungen zur Anerkennung einer Institution als „Werkstatt für behinderte Menschen”. Die WfbM ist eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Tagesförderstätten). ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Der Bereich ist ausgerichtet auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung von Dienstleistungen durch die WfbM. einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. dass erwartet werden kann. Wenn möglich soll für behinderte Beschäftigte der WfbM – bei gegebenen Voraussetzungen – der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden (z. andererseits aber auch den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung tragen. die eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung nicht zulassen. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an. Arzt. Sie soll soweit wie möglich wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anstreben und einen möglichst großen Teil der Kosten durch Arbeitserträge selbst aufbringen. bzw. wenn der behinderte Mensch trotz Betreuung sich oder andere erheblich gefährdet oder einer Betreuung und Pflege innerhalb der Werkstatt bedarf. Grundsätzlich besteht ein Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen. diese Anerkennung spricht die Bundesagentur für Arbeit aus. . Sozialarbeiter). Berufsbildungsbereich: In diesem Bereich der WfbM soll der behinderte Mensch in seiner Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung so weit gefördert werden. Die WfbM muss zur Betreuung der behinderten Menschen begleitende Fachdienste zur Verfügung stellen (z. B. zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein dem Leistungsvermögen angemessenes Arbeitsentgelt zu erreichen. B. Eingangsverfahren: Im Eingangsverfahren der WfbM wird ermittelt. B. Vielen Werkstätten sind deshalb eigene Einrichtungen zur Betreuung von schwerst. Psychologe. dass der behinderte Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen wird. ist eine Aufnahme in die WfbM nicht möglich. Daran fehlt es. Sie muss es den behinderten Menschen ermöglichen. Arbeitsbereich: Die WfbM soll im Arbeitsbereich über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten verfügen. 2 Arbeitgebern. gegen die Ablehnung des Antrags eines behinderten Menschen auf Gleichstellung oder gegen die Ablehnung des Antrags eines Arbeitgebers auf finanzielle Leistungen zur Teilhabe im W . Die behinderten Beschäftigten der WfbM wirken unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit durch von ihnen gewählte Werkstatträte in den Angelegenheiten der Werkstatt mit. die an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen. Entscheidungen der Widerspruchsausschüsse ergehen in der Form von Widerspruchsbescheiden. § 140 SGB IX). Widerspruchsausschuss Nach dem SGB IX ist bei jedem Integrationsamt und bei jeder Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ein Widerspruchsausschuss zu bilden (§§ 119 und 120 SGB IX). in welchem Bereich der WfbM der behinderte Mensch tätig ist. d. pflege. deckt i. d. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu berufen. R.Fachlexikon 255 Je nachdem. die eine Agentur für Arbeit oder die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des SGB IX trifft. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Arbeitgeber. können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (vgl. B. entweder die Agentur für Arbeit oder der überörtliche Träger der Sozialhilfe ( SGB XII) die entstehenden Kosten in der WfbM. die ihre Interessen berühren. i. kranken-. einem Vertreter des Integrationsamtes und einer Schwerbehindertenvertretung. Gemäß § 141 SGB IX sind Aufträge der öffentlichen Hand. und sie sind unfall-. diesen bevorzugt anzubieten. Aufträge an die WfbM: Arbeitgeber. Widerspruch erhoben werden. Rechtsverhältnis: Die in der WfbM beschäftigten behinderten Menschen haben zum großen Teil einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. die von Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt. Vor einer Entscheidung muss der betroffene Arbeitgeber oder der betroffene schwerbehinderte Mensch gehört werden (§ 121 Abs.und rentenversichert ( Sozialversicherung). und zwar aus 2 schwerbehinderten Arbeitnehmern. 2 SGB IX). Beide Ausschüsse bestehen aus je 7 Mitgliedern. R. jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. z. Beim Widerspruchsausschuss der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit kann gegen Entscheidungen. das aus dem Produktionserlös der WfbM gezahlt wird. die in einem anschließenden Klageverfahren gerichtlich überprüft werden können. einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit. die das Integrationsamt und ggf. d. Der Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt ist zuständig für die Widersprüche gegen Entscheidungen. Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts bleibt dabei aber bestehen. und ein schwerbehinderter Arbeitnehmer muss dem öffentlichen Dienst angehören. 2 SGB IX) aufgrund des SGB IX treffen. die örtlichen Fürsorgestellen nach Übertragung von Aufgaben (vgl. Schwerbehinderte Beschäftigte haben demgegenüber nach § 81 Abs. dass der Widerspruchsausschuss die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung lädt. 3 SGB IX).256 Widerspruchsausschuss Rahmen der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen. Voraussetzung ist. Es kann daher sinnvoll sein. stufenweise Durch eine stufenweise. Wiedereingliederung. h. §107 Abs. Gütliche Einigung: Wie das Integrationsamt muss auch der Widerspruchsausschuss in Widerspruchsverfahren des Kündigungsschutzes auf eine gütliche Einigung hinwirken (§ 87 Abs. gegen Entscheidungen des Widerspruchsausschusses beim Integrationsamt beim Verwaltungsgericht. Relevant sind dabei vor allem die Entscheidungen im Kündigungsschutzverfahren und bei der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. dass der Arbeitnehmer nach ärztlicher Feststellung seine bisherige Tätigkeit teilweise wieder verrichten kann und sich mit der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden erklärt. 4 Satz 1 Nr. treten bei der Besetzung des Ausschusses an die Stelle der Arbeitgeber 2 Angehörige des öffentlichen Dienstes. Auf die stufenweise Wiedereingliederung hat der nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. zeitlich gestaffelte Wiederaufnahme seiner Tätigkeit soll der arbeitsunfähige Arbeitnehmer kontinuierlich an die Belastungen Arbeitsplatzes herangeführt seines werden. die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Diese Form der medizinischen Rehabilitation – spezialgesetzlich in § 74 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung geregelt – ist in § 28 SGB IX generell Bestandteil der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen ( Teilhabe). Rechtsweg: Gegen Entscheidungen des Widerspruchsausschusses bei der Bundesagentur für Arbeit kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden. 1 SGB IX grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereinglie- . Der behandelnde Arzt soll dann auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Art der möglichen Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen. In Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Es gibt folgende Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Rechtsverhältnis: Das Wiedereingliederungsverhältnis begründet ein Rechtsverhältnis eigener Art. M.) • Deutsches Rotes Kreuz (Bonn) • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (Stuttgart) • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (Frankfurt a. Anders ist es. Daneben werden auch Aufgaben in der Behindertenarbeit wahrgenommen. wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht. vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung.2006 – 9 AZR 229/05). BAG vom 13. hat er keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber.06. 2 SGB IX bei allen Beschäftigten – also auch nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern – gehalten. wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vergütung für die im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung erbrachte Tätigkeit vereinbaren. M. 1 SGB IX). Besteht eine solche Vergütungsabrede mit dem Arbeitgeber aber nicht.) Von den Wohlfahrtsverbänden zu unterscheiden sind in Hessen und Sachsen W . Wohlfahrtsverbände Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände) sind auf fast allen Gebieten der sozialen Arbeit tätig. Übergangsgeld nach dem SGB VI oder Verletztengeld nach dem SGB VII (vgl. erbringen die Rehabilitationsträger als „ergänzende Leistungen“ Krankengeld nach dem SGB V. humanitär oder weltanschaulich geprägte Institutionen.Fachlexikon 257 derung (vgl. Da der Arbeitnehmer bei der stufenweisen Wiedereingliederung nicht die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringt – und wegen seiner fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch nicht erbringen kann –. Im Vordergrund der Beschäftigung steht vielmehr die Rehabilitation. auch Spitzenverbände genannt: • Arbeiterwohlfahrt (Bonn) • Deutscher Caritasverband (Freiburg) • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Frankfurt a. Schwerpunkte der Arbeit sind dabei die Sozialhilfe ( SGB XII) und die Jugendhilfe. Sie ist nicht durchführbar. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung sorgfältig zu prüfen und in seine Überlegungen zur Vermeidung weiterer Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten einzubeziehen. dazu §§ 28 und 44 Abs. den Arbeitnehmer unter den vom behandelnden Arzt genannten Vorgaben nicht beschäftigen zu können oder es an einer ärztlichen Bescheinigung mit einem konkreten Wiedereingliederungsplan mit den aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeitstätigkeiten fehlt. Die Wohlfahrtsverbände oder ihre Mitgliedsorganisationen sind vielfach Träger von entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen. die sich in ihren Gruppierungen und Organisationen von der Ortsebene bis zum Spitzenverband gliedern. Bei den Wohlfahrtsverbänden handelt es sich um konfessionell. Im Übrigen ist der Arbeitgeber aufgrund von § 84 Abs. Es geht hierbei nicht um die übliche. Stadt. Insbesondere für behinderungsbedingte Mehraufwendungen können Zuschüsse gewährt werden. Als Leistungen kommen Zuschüsse oder Darlehen in Frage. 6 SGB IX). ihre Höhe bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Örtliche Wohngeldstellen sind die Gemeinde-. baulicher Gestaltung. die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berufstätig sind. Ausstattung und Lage behinderungsgerecht sein (vgl. wenn die jetzige Wohnung nicht behinderungsgerecht ist und der behinderte Mensch nicht auf eine behinderungsgerechte Mietwohnung verwiesen werden kann. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird aber vorrangig eine Wohnungshilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch einen Rehabilitationsträger in Betracht kommen (§ 33 Abs. 8 Nr. Die Leistungen kommen nur in Betracht. Bei ihnen handelt es sich um höhere Kommunalverbände. onsamt. In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband auch Träger des Integrationsamtes. Wohngeld (vgl. Voraussetzungen: Die zu fördernde Wohnung muss bezüglich Zugang. Barrierefreies Bauen). Die Bewilligung ist abhängig von der Zahl der dem Haushalt angehörenden Familienmitglieder. die dann vom Integrationsamt nicht weiter aufgestockt werden kann ( Aufstockungsverbot).oder Kreisverwaltung. von der Höhe des Familieneinkommens und von der Höhe der Miete oder Belastung.und Altenhilfe durchführen. Zuständig für derartige Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ist das Integrati- . Behinderten. die als Körperschaften des öffentlichen Rechts überörtliche Aufgaben der Jugend-. Wohngeld Nachteilsausgleiche Wohnungshilfen Schwerbehinderte Menschen. Nachteilsausgleiche) wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum gezahlt. Beim Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Einkommensfreibetrag für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt.258 Wohlfahrtsverbände die Landeswohlfahrtsverbände. Im Übrigen werden die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus vorgesehenen Darlehen bei behinderungsbedingten zusätzlichen Baumaßnahmen auf die Leistungen des Integrationsamtes angerechnet. • zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse und • zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung ( Umzugskosten). können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 22 SchwbAV) im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben folgende Leistungen zur Wohnungshilfe erhalten: • zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum. der Leistungsfähigkeit. In diesen Fällen hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäf- Z . dazu § 33 Satz 2 SGB I). Die Urlaubstage treten zu dem Grundurlaub hinzu. Besonderheiten gelten gemäß § 125 Abs. 2 SGB XI). Die Berücksichtigung der persönlichen und familiären Verhältnisse. 5 Satz 3 BVG. Zeitvertrag Arbeitsverhältnis Zusatzurlaub Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (§ 125 Abs.06.und Prämienlohn nur an die Arbeitszeit an. Neigungen und der Wünsche der Betroffenen ist bereits seit Jahren ausdrücklicher Bestandteil verschiedener Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) und der speziellen Sozialleistungsgesetze (vgl. Die Vorschrift des § 9 SGB IX stellt für den Bereich der Teilhabe behinderter Menschen umfassend sicher. § 5 SGB VIII und § 2 Abs.und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Im SGB IX hat dieses Recht einen besonderen Stellenwert erhalten (vgl. mit denen ein Vertrag besteht (§ 21 SGB IX). B. wenn diese im Rahmen des geltenden Sozialleistungsrechts bleiben. § 33 SGB I. Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ab dem 15. Leistungen nur in Rehabilitationseinrichtungen für behinderte Menschen zu erbringen. Damit soll nicht nur der Anspruch behinderter Menschen auf Selbstbestimmung (siehe Teilhabe) umgesetzt.und Wahlrecht beispielsweise nicht die Pflicht des Leistungs- trägers. dass ihren berechtigten Wünschen hinsichtlich der Auswahl sowie der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe entsprochen und dabei Rücksicht auf ihre persönliche Lebenssituation sowie ihre geschlechtsspezifischen und religiösen Bedürfnisse genommen wird.Fachlexikon 259 Wunsch.oder Tarifvertrag bzw. § 25b Abs. Von berechtigten Wünschen gemäß § 9 SGB IX kann dabei allerdings nur dann ausgegangen werden. Deshalb bedürfen Leistungen zur Teilhabe auch der Zustimmung des Leistungsberechtigten. 2 SGB IX dann. der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits. B. Außerdem müssen die Wünsche der Leistungsberechtigten wirtschaftlich angemessen sein (vgl. sondern auch ihre Motivation im Hinblick auf die Durchführung rehabilitativer Maßnahmen gestärkt werden. nach gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie den nicht behinderten Arbeitnehmern ohnehin zusteht. wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht (z. z. § 9 SGB IX). Daher berührt das Wunsch.). 1 SGB IX). Zeitlohn Der Zeitlohn knüpft im Gegensatz zu Akkord. Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt. Der Anspruch nach § 125 SGB IX ist ein Mindestzusatzurlaub. 6 Tage. B. Auch in diesem Fall des Teilurlaubs wird gezwölftelt. tarifliche oder betriebliche Regelungen ( Betriebsvereinbarung) einen längeren Zusatzurlaub zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter vor. so werden sie auf volle Urlaubstage aufgerundet. . Urlaubsjahr = Kalenderjahr). erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. kann der Arbeitnehmer die erforderliche Wartezeit nicht mehr erfüllen. der Gewährung (z. an 4 Tagen in der Woche.h. bei Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit). Geltung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze: Ansonsten gelten die allgemeinen Urlaubsgrundsätze. Der so ermittelte Zusatzurlaub ist ebenfalls dem allgemeinen Erholungsurlaub hinzuzurechnen. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen. Arbeitet er z. Bemessung des Zusatzurlaubs: Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche. 1 Satz 2 SGB IX). Beginnt das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres. beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z. der Zusatzurlaub folgt dem Grundurlaub hinsichtlich seines Entstehens (z. Ein bereits entstandener Anspruch auf Vollurlaub wird gesetzlich dann zu einem Teilurlaub verringert. 3 SGB IX). Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z. stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. B. seines Erlöschens und des Abgeltungsanspruchs nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. wenn der Beschäftigte innerhalb der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. B. Sehen gesetzliche. die mindestens einen halben Tag ergeben. Dies bedeutet 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses. Die wichtigsten allgemeinen Urlaubsgrundsätze: Der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaub erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 Bundesurlaubsgesetz/BUrlG = 6-monatige Wartezeit). so gelten diese Sonderregelungen (§ 125 Abs. 1a – c BUrlG). Bei einer Gleichstellung besteht demgegenüber kein Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 68 Abs. Wartezeit/Teilurlaub bei nicht voll erfülltem Urlaubsjahr. B. d.260 Zusatzurlaub tigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des regelhaften Zusatzurlaubs (im obigen Beispiel also für 6 Monate). In den Folgejahren entsteht der gesetzliche Erholungsurlaub dann jeweils am Jahresanfang. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Teilurlaub zu (§ 5 Abs. B. dass der Arbeitnehmer die Gewährung des Zusatzurlaubs von seinem Arbeitgeber ausdrücklich fordert (geltend macht). aus dem Betrieb aus. kann der Anspruch auf Zusatzurlaub für dieses Jahr nur dadurch gesichert werden. Ihr ohnehin bereits gezwölftelter Zusatzurlaub (siehe oben) darf nicht noch einmal nach den allgemeinen Regeln des § 5 BUrlG gemindert werden. B. deren Schwerbehinderung während des gesamten Kalenderjahres anerkannt ist. wegen Ausscheidens in der ersten Jahreshälfte. § 13 Abs. Auch der diesem Grundurlaub hinzuzurechnende Zusatzurlaub steht dann nur anteilig zu. Außerdem muss dieser Urlaub im laufenden Kalenderjahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums genommen werden (vgl. Die Länge des Übertragungszeitraums ergibt sich regelmäßig aus den Tarifverträgen. Wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde über einen Antrag auf Anerkennung der Schwer- behinderung nicht im Jahr der Antragstellung entscheidet. er habe einen Anerkennungsantrag gestellt und mache vorsorglich einen Zusatzurlaubsanspruch geltend.) Der schwerbehinderte Mensch tritt am 01. Hat sich das Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft allerdings mehrere Jahre hingezogen.) Er scheidet am 31. in den Betrieb ein. kann nur noch der für das abgelaufene letzte Kalenderjahr rückwirkend entstandene Zusatzurlaub beansprucht werden. Das Vorliegen der Schwerbehinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch durch den Schwerbehindertenausweis nachweisen.10. In beiden Fällen erwirbt er – vorbehaltlich einer günstigeren tariflichen Regelung (vgl. Die Übertragung eines möglicherweise zustehen- Z .Fachlexikon 261 Für schwerbehinderte Arbeitnehmer. z. deren Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht. Zwei Beispiele: 1. 2 Satz 3 SGB IX). Allein der Hinweis.1 BUrlG) – nur einen anteiligen Grundurlaub. 3 SGB IX): Wird die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt. reicht dazu nicht aus. Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs (§ 125 Abs. auch § 7 Abs. gelten diese allgemeinen Grundsätze zum Teilurlaub ebenso für den Zusatzurlaub. 3 BUrlG). nicht das ganze Kalenderjahr über besteht (§ 125 Abs. 2. Eine Besonderheit gilt insoweit wiederum für diejenigen schwerbehinderten Menschen. auch wenn das Beschäftigungsverhältnis. entsteht auch ein rückwirkender Anspruch auf Zusatzurlaub. Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub: Das Anrecht auf den Zusatzurlaub entsteht ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung. Auch für die Übertragung eines rückwirkend zustehenden Zusatzurlaubs aus dem Vorjahr im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gilt: Die Ungewissheit über die Anerkennung der Schwerbehinderung ist kein Grund zur automatischen Übertragung eines möglichen Zusatzurlaubsanspruchs in das nächste Kalenderjahr bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums.03. 1. Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides. der Rehabilitationsträger trifft seine Entscheidung innerhalb von weiteren 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens. 1. • Wenn ein Gutachten erforderlich ist. Der Gutachter erstellt innerhalb von 2 Wochen das Gutachten. 1 BGB). macht er 3 Vorschläge für möglichst wohnortnah und barrierefrei zugängliche Gutachter. 1 SGB IX). Innerhalb von 2 Wochen stellt er fest. leitet er den Antrag unverzüglich weiter Zuständigkeitsklärung Das SGB IX trifft einheitliche Verfahrensregeln für die Leistungen zur Reha- . §§ 281 Abs.262 Zusatzurlaub den Zusatzurlaubs muss vielmehr auch in diesen Fällen beim Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden. Teilhabe behinderter bilitation und Menschen. 2. bei dem Leistungen zur Teilhabe zuerst beantragt werden. 4 BUrlG). Hält sich der zuerst angegangene Rehabilitationsträger für unzuständig. Das Verfahren der Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX) soll vermeiden. § 10 – 15 SGB IX). Mit dem Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt aber auch der mangels Feststellung der Schwerbehinderung noch nicht gewährte Zusatzurlaub für das vorhergehende Urlaubsjahr. stellt er den Bedarf fest und entscheidet über die erforderliche Hilfe: • Wenn dies ohne Gutachten möglich ist. die rechtlich möglichen Leistungen zu erbringen. innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang. Bei einer Herabstufung auf einen GdB von weniger als 50 besteht Anspruch auf Zusatzurlaub auf jeden Fall bis zum Ende des 3. Zur Vergütung während des Zusatzurlaubs siehe Urlaubsgeld. Zusatzurlaubsanspruch bei Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft: Der Anspruch auf Zusatzurlaub besteht. ob er für die beantragte Leistung zuständig ist. solange die Schwerbehinderteneigenschaft fortdauert. dass Unklarheiten über die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers zu Lasten der behinderten Menschen gehen und zugleich das Verwaltungsverfahren im Rahmen der Rehabilitation deutlich verkürzen. 249 Abs. ist er finanziell abzugelten (§ 7 Abs. Kann der gesetzliche Zusatzurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden. mit dem die Verringerung festgestellt wurde (§ 116 Abs. die durch verschiedene Rehabilitationsträger erbracht werden (vgl. Die Vorschrift des § 14 SGB IX enthält eine für Rehabilitationsträger abschließende Regelung über die Dauer des Verfahrens vom Antrag bis zur Entscheidung. Wenn ja. An seine Stelle tritt aber – bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung – ein Urlaubsersatzanspruch in gleichem Umfang als Schadensersatz (vgl. Grundsätzlich hat der Rehabilitationsträger. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen: Wenn der zuständige Rehabilitationsträger nach den genannten Fristen nicht rechtzeitig leistet. Für die Träger der Sozialhilfe ( SGB XII). Die Vorschrift hält dem Integrationsamt die Möglichkeit offen. bleibt mit der Selbstbeschaffung für den Leistungsberechtigten ein gewisses Risiko verbunden. Der zuständige Träger erklärt. Danach können Rehabilitationsträger Anträge nur gemäß § 16 Abs. Dafür müssen die Leistungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten (siehe Teilhabe) vom Leistungsberechtigten erfüllt sein. Dieser Träger darf den Antrag nun nicht mehr weiterleiten. Kostenerstattung: Bei nachträglicher Feststellung der Unzuständigkeit eines Rehabilitationsträgers regelt eine Erstattungsvorschrift die Kostenerstattung. • in wie vielen Fällen die Fristen des § 14 SGB IX nicht eingehalten wurden oder • eine Kostenerstattung wegen nachträglich festgestellter Unzuständigkeit erfolgt ist • und in welchem Umfang durch die Zuständigkeitsklärung eine Verringerung der Verfahrensdauer eingetreten ist. wenn sie als Rehabilitationsträger eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen können oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt haben. den zweitangegangenen Rehabilitationsträger (vgl. kann sich der Leistungsberechtigte nach Fristsetzung die erforderlichen Leistungen selbst beschaffen (§ 15 SGB IX). der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge gilt die Erstattungspflicht nur. Da der zuständige Träger allerdings nur verpflichtet ist. Deshalb regelt § 102 Abs. Hält sich das Integrationsamt für zuständig. den er nach Prüfung für zuständig hält. 2 SGB IX zu dokumentieren. den Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. aber unterschiedlich für den erstangegangenen bzw. klärt er unverzüglich mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger die Entscheidung ab und unterrichtet den Antragsteller. § 14 Abs. 4 Satz 1 und 3 SGB IX). die Leistung in der ihm gesetzten Frist zu erbringen und teilt dies dem Antragsteller mit.Fachlexikon 263 an den Träger. Dokumentation: Alle Rehabilitationsträger haben nach § 15 Abs. 6 SGB IX die sinngemäße Anwendung der Vorschrift über die Zuständigkeitsklärung hinsichtlich des Integrationsamtes. der sich dann nach angemessener Fristsetzung die Leistung selbst beschaffen kann. die erforderliche Leistung zu erstatten (unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit). Dies kann auch die Rückgabe an den abgebenden Träger bedeuten. Die für das Verfahren geltenden Fristen bleiben bestehen. 2 SGB I an das Integrationsamt weiterleiten. Besonderheiten für das Integrationsamt: Das Integrationsamt ist kein Rehabilitationsträger. gilt das durch Z . Kann er für die beanspruchte Leistung nicht Rehabilitationsträger sein. dass er nicht in der Lage ist. 2. h. Die Vorschrift des § 15 SGB IX über die Erstattung selbstbeschaffter Leistungen findet auf das Integrationsamt keine Anwendung. wenn es sich für zuständig hält. 5 SchwbG) steht nicht mehr zur Verfügung. Die bis zum Inkrafttreten des SGB IX geltende Vorleistungsmöglichkeit im früheren Schwerbehindertengesetz (§ 31 Abs.). das Integrationsamt verfährt wie unter 1.264 Zuständigkeitsklärung § 14 SGB IX vorgegebene Verfahren (siehe oben). d. Geht ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) unmittelbar beim Integrationsamt ein. 4 Satz 1 und 3 SGB IX gilt in beiden Fällen sinngemäß. Anderenfalls leitet es den Antrag unverzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter (vgl. Zustimmung zur Kündigung Kündigungsschutz Kündigungsschutzverfahren . Das Kostenerstattungsverfahren nach § 14 Abs. Auch eine Aufstockung der Leistungen anderer Rehabilitationsträger durch das Integrationsamt ist nicht möglich ( Aufstockungsverbot). beschrieben. gilt § 14 SGB IX sinngemäß und ohne Besonderheiten. Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 265 Leistungen für behinderte Menschen im Beruf . Zuständig ist jeweils die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit. Mit diesen Aufgaben sind bei den Agenturen für Arbeit spezielle Vermittlungsstellen für schwerbehinderte Menschen betraut. die sich vor allem aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) III ergeben und erbringen Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. folgende Aufgaben: Berufsberatung.und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen. Diese werden im SGB IX in Verbindung mit dem SGB III geregelt. Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung. Hierfür bilden sie Arbeitsgemeinschaften (ARGE).266 Ansprechpartner im Überblick Ansprechpartner im Überblick Versorgungsamt Das Versorgungsamt – oder die nach Landesrecht zuständige Behörde – bearbeitet die Anträge auf Anerkennung der Behinderung. Im Rahmen des SGB IX erfüllen die Agenturen für Arbeit u. Mit Inkrafttreten des 4. Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs. . Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Aufgrund einer Experimentierklausel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit darüber hinaus 69 Kommunen an Stelle der Agenturen für Arbeit als alleinige Träger der Grundsicherung zugelassen (Optionsmodell). die Gleichstellung. ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad sie hat. in deren Bezirk der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz bzw. Es stellt fest. In vielen Städten und Gemeinden teilen sich die Agenturen für Arbeit und die Kommunen die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür stellt das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus. Agentur für Arbeit Die Agenturen für Arbeit sind die örtlichen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. deren Widerruf und Rücknahme. Der Grad der Behinderung (GdB) dient als Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) abgelöst. a. seinen Arbeitsplatz hat. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1. Januar 2005 sind im SGB II die Unterstützungsleistungen an arbeitsfähige Leistungsberechtigte neu geregelt. Sie übernehmen vorrangig Aufgaben der Arbeitsförderung. das Organisieren und Durchführen von Informations.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 267 Integrationsamt Nach dem Sozialgesetzbuch IX haben die Integrationsämter folgende Aufgaben: die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. die die Integrationsämter bei freien Trägern eingerichtet haben. • schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – begleitend zu betreuen. Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung Betroffener sorgen sowie • die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen unterstützen. Für die Teilhabe besonders betroffener schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erfüllen die Integrationsfachdienste z. • schwerbehinderte Menschen auf vorgesehene Arbeitsplätze vorbereiten. • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt akquirieren und vermitteln.und Bildungsangeboten vor allem für das betriebliche Integrationsteam. B. Leistungs. Die Integrationsfachdienste werden auch von den Rehabilitationsträgern und den Agenturen für Arbeit eingeschaltet. finanzielle Förderung an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber sowie die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. insbesondere seelisch behinderter und lernbehinderter Jugendlicher begleiten. • Fähigkeits-. d. Integrationsfachdienste Die Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sowie die Öffentlichkeitsarbeit. • Leistungen für den Arbeitgeber abklären. h. die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. die fachliche Beratung und die individuelle Betreuung von behinderten Erwerbstätigen und ihren Arbeitgebern durch eigene wie auch beauftragte externe Fachdienste – insbesondere durch Integrationsfachdienste –. • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter. folgende Aufgaben: • Betriebe beraten und informieren.und Interessenprofile zugewiesener schwerbehinderter Menschen erstellen. • Vorgesetzte und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld informieren. . • für eine Nachbetreuung. die nicht schwerbehindert sind. aber auch Menschen mit schweren Körper. zu Leistungen der Rehabilitationsträger und zu den Leistungsvoraussetzungen und zur Antragstellung. die den Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wagen und dabei auf individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind. behinderte Menschen umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten. die zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes spezielle Unterstützung benötigen. Darüber hinaus koordinieren die Gemeinsamen Servicestellen die Rehabilitationsträger und wirken auf eine zeitnahe Entscheidung der Zuständigkeit hin. die gesetzliche Unfallversicherung.268 Ansprechpartner im Überblick Zielgruppe der Integrationsfachdienste sind vorrangig besonders betroffene schwerbehinderte Menschen. Behinderte Menschen. können sich ebenfalls an den Integrationsfachdienst wenden. Das sind insbesondere: • schwerbehinderte Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen. die öffentliche Jugendhilfe. die (öffentliche) Sozialhilfe (SGB XII) sowie die Bundesagentur für Arbeit. die einen Arbeitsplatz suchen oder ihren Arbeitsplatz sichern wollen. Gemeinsame Servicestelle Für eine trägerübergreifende Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags. Sie sind darüber hinaus verpflichtet. zur Zuständigkeit der Rehabilitationsträger. die zur beruflichen oder gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen beitragen.oder Mehrfachbehinderungen. • schwerbehinderte Schulabgänger. Die Rehabilitationsträger erbringen Leistungen.und Leistungsverfahren gibt es bundesweit zentrale Anlaufstellen: die Gemeinsamen Servicestellen. die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge. • Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen. die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sind bei den Rehabilitationsträgern angesiedelt und beraten behinderte und davon bedrohte Menschen z. B. die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden wollen. bei Fragen: zum Rehabilitationsbedarf. Sinnesbehinderte. . Rehabilitationsträger Zu den Trägern der Rehabilitation gehören: die gesetzliche Krankenversicherung. insbesondere seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Menschen. Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 269 Wer hilft bei welchen Fragen? Worum geht es? Wer ist Ansprechpartner? Was wird geleistet? Neueinstellung. Praktikumsvermittlung Beratung. Zuschuss. Vermittlung Agentur für Arbeit (kann dafür auch IFD* beauftragen) Arbeitsplatzakquise. Darlehen Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung Berufsbegleitung schwerbehinderter Menschen Arbeitsassistenz Integrationsamt. Rehabilitationsträger Integrationsamt. Nichterteilung der Zustimmung Beratung Beratung. Berufsberatung Betriebliches Eingliederungsmanagement Prävention Beratung Kündigung Hilfe bei der Problemlösung. Zuschuss Beratung. Zuschuss. nach Landesrecht zuständige Behörde Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) Entscheidung über Antrag Agentur für Arbeit * Integrationsfachdienste . Rehabilitationsträger Agentur für Arbeit. Zuschuss zum Arbeitsentgelt Beratung. Rehabilitationsträger Integrationsamt (kann dafür auch IFD beauftragen) Integrationsamt. Einarbeitung vor Ort Integrationsvereinbarung Integrationsprojekte Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch und Beantragung von Nachteilsausgleichen Gleichstellung Integrationsamt Integrationsamt Integrationsamt. Darlehen Beratung und Betreuung. Erteilung bzw. Sozialhilfeträger (können dafür auch IFD beauftragen) Versorgungsamt bzw. Rehabilitationsträger Integrationsamt Individuelle Beratung und Betreuung Kostenübernahme/Budget Qualifizierung Kostenübernahme bzw. Auswahl von Bewerbern. Integrationsamt Agentur für Arbeit (kann dafür auch IFD beauftragen) Integrationsamt. Prämie Berufsorientierung. 1–2 SGB III . … Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Förderhöhe • bis zu 60 Prozent der im letzten Jahr zu zahlenden monatlichen Ausbildungsvergütung. die zur betrieblichen Aus.oder Weiterbildung zu erreichen. 1 SGB II i.oder Weiterbildung wenn • es schwerbehinderten bzw. Finanzielle Förderung • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur § 236 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. Förderdauer • für die Dauer der Aus. 2 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. ihnen gleichgestellten Menschen. 1–2 SGB IX Voraussetzungen sind erfüllt. in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr. mit § 235a Abs. eine Aus. in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr Förderdauer • für die Dauer der Aus. sonst nicht möglich ist.oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf eingestellt werden. 1 SGB II i. 1 u.oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf wenn • es behinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen sonst nicht möglich ist. V.270 Leistungen an Arbeitgeber – Finanzielle Förderung Behinderte Menschen im Beruf í Leistungen an Arbeitgeber Leistungen sind … Stand: Juni 2007 1. V. • Arbeitsagentur § 235a Abs.oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf zu erreichen. mit § 236 SGB III • Rehaträger § 34 Abs. 1 Nr. des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen Förderhöhe • bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr (inkl. eine Aus. mit § 26b SchwbAV . • eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit die Zugehörigkeit zum Kreis der behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Personen bestätigt. Dabei bleibt unberücksichtigt. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 3 Nr. 1 SGB IX) zur Berufsausbildung einstellen. die sich auf Zuschüsse zu den Personalkosten des Auszubildenden beschränken (§ 236 SGB III). 1 SGB IX) einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (§ 72 Abs. ob der Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht erfüllt oder nicht. der das 27. Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Förderdauer • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles wenn • Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 271 Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. • Integrationsamt § 102 Abs. Eintragungsgebühren Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen. • die Gleichstellung durch einen Bescheid der Agentur für Arbeit nachgewiesen wird. mit dem Leistungen für behinderte Menschen erbracht werden (§ 7 SGB IX).und Abschlussprüfung Betreuungsgebühr für Auszubildende Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte Die Gebühren werden von den Handwerkskammern und den Industrie. 3 Nr. 2b SGB IX i. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 102 Abs.bzw.und Handelskammern erhoben. der für die Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Förderdauer • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Die Kosten sind von den Leistungen der Agentur für Arbeit abzugrenzen. wenn • Arbeitgeber einen behinderten Menschen einstellen. V. 2c SGB IX i. V. mit § 26a SchwbAV Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Abschluss. • Integrationsamt § 15 SchwbAV . 1. 4 SGB IX Zuschuss für befristete Probebeschäftigung Kostenübernahme Förderdauer • bis zu 3 Monate wenn • dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte. • besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (§§ 71 Abs. • Arbeitsbedingungen verbessert werden oder eine sonst drohende Kündigung eines behinderten Menschen abgewendet wird. mit § 238 SGB III • Rehaträger § 34 Abs. • sich der Arbeitgeber angemessen an den Gesamtkosten beteiligt.und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen Zuschuss und/oder Darlehen zu den Investitionskosten Ausbildung im Gebrauch der (technischen) Arbeitsmittel Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles wenn • schwerbehinderte Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus eingestellt werden. V. • schwerbehinderte Menschen nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten eingestellt werden. 72 SGB IX) eingestellt werden. 1 Nr.272 Leistungen an Arbeitgeber – Finanzielle Förderung Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur § 238 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. Schaffung neuer Arbeits. 1 SGB II i. schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen verbessert oder ihre vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird. muss kein Vermittlungshemmnis vorliegen. nur erschwert vermittelt werden können. des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) im Regelfall • bis zu 70 Prozent bei schwerbehinderten oder sonstigen behinderten Menschen Förderdauer • bis zu 12 Monate im Regelfall • bis zu 24 Monate für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen • bis zu 36 Monate für Arbeitnehmer.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 273 Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. . wenn ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens einem Jahr begründet wird Degression • nach Ablauf von 12 Monaten um mindestens 10 Prozentpunkte wenn • Arbeitnehmer aufgrund von Vermittlungshemmnissen. 1 SGB II i. 421f SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. bei einer Mindestförderung von 12 Monaten (und mindestens 30 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts). mit §§ 218. V. Lebensjahr vollendet haben. Lebensjahr überschritten haben. die das 50. die in ihrer Person begründet sind. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur §§ 218. 421f SGB III • Rehaträger § 34 Abs. • Arbeitnehmer das 50. 1 Nr. wenn der Arbeitnehmer vorher mindestens 6 Monate arbeitslos war (oder ein Ersatztatbestand vorliegt) und ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens einem Jahr begründet wird. 2 SGB IX Eingliederungszuschuss Zuschuss zum Arbeitsentgelt Förderhöhe • richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen • bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inkl. nur erschwert vermittelt werden können (für Ältere gibt es Ausnahmen). mit §§ 219. 421f und § 235a Abs. • im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Integrationsprojekt eingestellt werden (§ 132 SGB IX). … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur §§ 219. Lebensjahr vollendet haben • 12 Monate bei Übernahme im Anschluss an eine abgeschlossene Aus.274 Leistungen an Arbeitgeber – Finanzielle Förderung Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. Lebensjahr vollendet haben • nicht unter Mindestförderung von 30 Prozent (Ausnahme: Förderungen nach § 235a Abs. ihnen gleichgestellte Menschen aufgrund von Vermittlungshemmnissen. die das 55. • langzeitarbeitslos sind (§ 18 SGB III). 421f und 235a Abs. • als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden. Zu den besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zählen insbesondere Personen.oder Weiterbildung. 3 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. Lebensjahr vollendet haben • bis zu 96 Monate bei schwerbehinderten Menschen. 1 SGB II i. 1 SGB IX). die • wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben besonders betroffen sind (§72 Abs. die in ihrer Person begründet sind. die das 50. 3 SGB III Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Zuschuss zum Arbeitsentgelt Förderhöhe • bis zu 70 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen monatlichen Arbeitsentgelts (inkl. V. die das 50. 3 SGB III) wenn • schwerbehinderte bzw. des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Förderdauer • bis zu 36 Monate im Regelfall • bis zu 60 Monate bei schwerbehinderten Menschen. sofern für diese Zuschüsse erbracht wurden Degression • nach 12 Monaten um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich • erstmals nach Ablauf von 24 Monaten bei schwerbehinderten Menschen. . • höchstens 5 Arbeitnehmer beschäftigen. • auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz unbefristet einen zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen. mit §§ 225 ff. wenn Arbeitgeber. Transferkurzarbeitergeld bezogen hat. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur §§ 225 ff. V. SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. • an einer nach dem SGB III geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat oder • die Voraussetzungen erfüllt. die vor nicht mehr als 2 Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 275 Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) • höchstens für 2 Arbeitnehmer gleichzeitig Förderdauer • maximal 12 Monate wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Einstellung • insgesamt mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld. • eine Beschäftigung ausgeübt hat. 1 SGB II i. Arbeitslosengeld II. SGB III Einstellungszuschuss bei Neugründungen Zuschuss zum Arbeitsentgelt Förderhöhe • 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inkl. . um Entgeltersatzleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder bei Leistungen zur Teilhabe (Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld) am Arbeitsleben zu erhalten und • der Arbeitnehmer ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. und Ausbildungsplätzen Zuschüsse und/oder Darlehen Erst. 4 SGB IX) verpflichtet ist. V. mit § 229 SGB III Einstellungszuschuss bei Vertretung („Job-Rotation“) Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters Förderhöhe • mindestens 50 und höchstens 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts Förderdauer • maximal 12 Monate Zuschuss für das an den Verleiher zu zahlende Entgelt Förderhöhe • 50 Prozent des vom Entleiher an die Zeitarbeitsfirma zu zahlenden Entgelts Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb Förderhöhe • bis zu 100 Prozent der notwendigen Kosten für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs. • Arbeitsagentur § 237 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. der sich beruflich weiterbildet. Instandhaltung Anpassung an technische Weiterentwicklung Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände Förderhöhe • bis zur vollen Kostenübernahme wenn • Arbeitsstätten behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten werden. 5 SGB IX). wenn • dies für eine dauerhafte Teilhabe des behinderten Menschen erforderlich ist und • der Arbeitgeber nicht nach dem SGB IX Teil 2 (§ 81 Abs. die Kosten für die Arbeitshilfen zu übernehmen.und Arbeitsplätzen wenn • ein Arbeitsloser zur Vertretung eines Arbeitnehmers. um ihn als Vertreter für einen Arbeitnehmer. 1 SGB II i. 3 SGB IX • Integrationsamt § 26 SchwbAV Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits.und Ersatzbeschaffung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung Wartung.276 Leistungen an Arbeitgeber – Finanzielle Förderung Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. • Arbeits. 1 Nr. • Teilzeitarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen eingerichtet werden (§ 81 Abs.oder Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden. • sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen veranlasst werden. der an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmt. 3 SGB IX • Integrationsamt § 26 SchwbAV • Rehaträger §§ 34 Abs. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur § 229 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. 1 Nr. . zu verleihen. 1 SGB II i. eingestellt wird. mit § 237 SGB III • Rehaträger § 34 Abs. wenn • der Arbeitslose von einem Zeitarbeitsunternehmen eingestellt wird. V. 75 SGB IX) anfallen. die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 277 Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. B. V. mit § 26c SchwbAV . • das Konzept zum BEM über die Mindestanforderungen der Prävention hinausgeht. für eine Hilfskraft oder zur Abgeltung einer wesentlich verminderten Arbeitsleistung. Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles wenn • Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. 3 Nr. 1a bis d. die Kosten zu tragen. zuvor ausgeschöpft wurden. 3 § 102 Abs. z. 1 Nr. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und muss in einem angemessenen Verhältnis zum gezahlten Arbeitsentgelt stehen Förderdauer • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles wenn • überdurchschnittlich hohe Aufwendungen oder Belastungen bei der Beschäftigung besonders betroffener oder in Teilzeit tätiger schwerbehinderter Menschen (§§ 72 Abs. Abs. 2d SGB IX i. z. • es für den Arbeitgeber unzumutbar ist. B. • alle anderen Hilfsmöglichkeiten. • in einer Integrationsvereinbarung insbesondere Regelungen zur Durchführung einer betrieblichen Prävention (BEM) und zur Gesundheitsförderung getroffen werden. • Rehaträger • Integrationsamt § 84 Abs. 2. • ein Beschäftigter aus einer Werkstatt für behinderte Menschen übernommen wird. besondere Aufwendungen bei der Einarbeitung und Betreuung. Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sie beraten Arbeitgeber. 6 Nr. • behinderten Menschen. schwerbehinderte Arbeitnehmer und betriebliche Integrationsteams in technisch-organisatorischen Fragen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. § 102 Abs. die nicht schwerbehindert sind. die Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs. Wohnungen und Kraftfahrzeugen sowie bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.und Weiterbildung. 2 SGB IX • Rehaträger § 33 Abs. V. • schwerbehinderten Menschen. die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen und dabei auf aufwändige personalintensive individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind. V. der SGB-II-Träger und der Träger der beruflichen Rehabilitation sind die Integrationsfachdienste wichtige Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von • schwerbehinderten Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind. der Agentur für Arbeit. • schwerbehinderten Schulabgängern. Eingliederung förderungsbedürftiger Auszubildender und Arbeitnehmer und zu Leistungen der Arbeitsförderung. Arbeitsmarktberatung Die Arbeitsmarktberatung soll dazu beitragen.278 Leistungen an Arbeitgeber – Beratung und Information í Leistungen an Arbeitgeber Leistungen sind … 2. 1 SGB II i.und Arbeitsstellen zu unterstützen. 8 SGB IX . • Technische Fachdienste unterstützen bei der behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze. mit § 37 SGB III • Integrationsamt §§ 109 –115.und Arbeitsplätzen. • Arbeitsagentur § 37 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. betrieblichen Aus. 1 SGB II i. mit § 34 SGB III Integrationsfachdienste Im Auftrag des Integrationsamtes. Sie umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat zur • • • • • • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe. • Arbeitsagentur § 34 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. insbesondere seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Menschen. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Besetzung von Ausbildungs. • Die Integrationsämter beauftragen Integrationsfachdienste zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer. insbesondere der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Beratung und Information • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 102 SGB IX Beratung und Information für Betriebe Das Integrationsamt berät und informiert in allen mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. insbesondere für Schwerbehindertenvertretungen. • Teilzeitarbeit. Integrationsvereinbarung Das Integrationsamt kann zur Unterstützung an den Verhandlungen über eine Integrationsvereinbarung eingeladen werden. • Arbeitszeit • sowie Regelungen über die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen. Integrationsvereinbarungen sind innerbetriebliche Vereinbarungen. • Integrationsamt § 102 Abs. Angeboten werden • Informationsveranstaltungen. die zwischen dem Arbeitgeber. 2 SGB IX i. • Ausbildung behinderter Jugendlicher. Sie beinhalten Regelungen im Zusammenhang zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.oder Personalrat getroffen werden. • Lehrgänge und Seminare. Aufklärungsmaßnahmen Sie haben die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zum Gegenstand. • helfen bei deren Einarbeitung und betreuen vor Ort. insbesondere zur • Personalplanung. • Arbeitsplatzgestaltung. der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs. • Schriften des Integrationsamtes (Faltblätter. Betriebs-/Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers. Schulungs. • Arbeitsorganisation.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 279 Leistungen sind … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen Die Integrationsfachdienste stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und • beraten und informieren Arbeitgeber umfassend. • klären für den Arbeitgeber in Betracht kommende Leistungen • und unterstützen ihn in deren Beantragung. einschließlich eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen. V. • Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. mit § 29 SchwbAV • Integrationsamt § 83 SGB IX . • Gestaltung des Arbeitsumfeldes. In der Vereinbarung können insbesondere auch Regelungen getroffen werden zur • angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Stellenbesetzung. • anzustrebenden Beschäftigungsquote.und Bildungsveranstaltungen. • helfen Arbeitsplätze mit geeigneten schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Informationsbroschüren usw.). höchstens drei Pflichtarbeitsplätze kann für Auszubildende in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für Zeiten während der Ausbildung in einem Betrieb bei dem Arbeitgeber erfolgen. • Die Mehrfachanrechnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist möglich. SGB IX . • Arbeitsagentur §§ 75 u.280 Leistungen an Arbeitgeber – Sonstige Angebote í Leistungen an Arbeitgeber 3. SGB III Leistungen sind … Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen können für die Beschäftigung von durch die Agentur für Arbeit zugewiesenen förderungsbedürftigen Arbeitnehmern pauschalierte Zuschüsse erhalten.oder Beschäftigungsverhältnis im ersten Jahr der Beschäftigung ist möglich. • Die Anrechnung auf zwei. 76 SGB IX Besonderer Kündigungsschutz Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist in der Regel nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Das Integrationsamt bemüht sich um eine gütliche Einigung und eine Sicherung des Arbeitsplatzes auch durch finanzielle Leistungen. höchstens drei Pflichtarbeitsplätze bei Übernahme in ein Arbeits. 1 SGB II i. SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. betrieblichem Praktikum während der Ausbildung und Mehrfachanrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz • Die Anrechnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf einen Pflichtarbeitsplatz auch bei Beschäftigung von weniger als 18 Stunden wöchentlich ist möglich. z. B. wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. bei der Arbeitsplatzgestaltung. wenn seine Teilhabe am Arbeitsleben oder die Vermittlung in eine berufliche Ausbildungsstelle auf besondere Schwierigkeiten stößt. mit §§ 260 ff. Sonstige Angebote • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur §§ 260 ff. Über den Förderumfang sowie die weiteren Fördervoraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit. Anrechnung bei Geringbeschäftigung. • wenn in den Maßnahmen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden und die Träger oder durchführenden Unternehmen mit den Arbeitnehmern Arbeitsverhältnisse begründen. V. • Die Anrechnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf zwei. • Integrationsamt §§ 85 ff. 500 Euro (höherer Zuschuss möglich.und Ersatzbeschaffung Wartung. 8 Nr. • Rehaträger § 33 Abs. mit KfzHV . Finanzielle Förderung • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 19 SchwbAV • Rehaträger § 33 Abs. • Rehaträger § 33 Abs. V. wenn wegen Art und Schwere der Behinderung größeres Fahrzeug erforderlich) • einkommensabhängig Förderdauer • erneute Förderung eines Kfz in der Regel nicht vor Ablauf von 5 Jahren Behinderungsbedingte Zusatzausstattung Förderhöhe • Volle Kostenübernahme auch für Einbau und Reparaturen wenn • das Kfz infolge der Behinderung zum Erreichen des Arbeits. höchstens jedoch bis 9. 4 SGB IX Kraftfahrzeughilfen Beschaffung eines Kraftfahrzeuges Förderhöhe • bis zur Höhe des Kaufpreises. 1 SGB IX Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) • Integrationsamt § 20 SchwbAV i. … Technische Arbeitshilfen Erst. • der Verkehrswert eines Gebrauchtwagen mindestens 50 Prozent des Neuwagenpreises beträgt.und Ausbildungsortes erforderlich ist. • es keine medizinischen Leistungen sind.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 281 í Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen sind … 1. • das Kfz nach Größe und Ausstattung behinderungsgerecht ist. 5 SGB IX Voraussetzungen sind erfüllt.8 Nr. 8 Nr. Instandhaltung Ausbildung im Gebrauch Förderhöhe • Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten wenn • die technischen Arbeitshilfen nicht in das Eigentum des Arbeitgebers übergehen. Kosten für Hilfsmittel zur Berufsausübung zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz wenn • keine Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers besteht. • eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich ist. Taxi. 1d SGB IX i. 5 i. 2 S. zu den Kosten für Reparaturen. bzw. Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine • Zuschüsse. • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. • Integrationsamt § 21 SchwbAV • Arbeitsagentur §§ 57 ff. 3 Nr. B. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen Fahrerlaubnis Förderhöhe • einkommensabhängig • volle Kostenübernahme für behinderungsbedingte Untersuchungen. zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit. V. • Rehaträger § 33 Abs. • eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachtet und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigt hat. SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. mit § 29 SGB II § 16 Abs. Beförderungsdienste Wohnungshilfen Zuschüsse. • der Lebensunterhalt durch die Tätigkeit sichergestellt ist. mit § 22 SchwbAV wenn • die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit vorliegen. V. 8 Nr. z. 2 S. Zinszuschüsse Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an behinderungsbedingte Bedürfnisse Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz Darlehen oder Zinszuschüsse Gründungszuschuss Einstiegsgeld Coaching sonstige weitere Leistungen (SWL) wenn • die Förderungsvoraussetzungen nach dem Zweiten Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vorliegen (für Hilfen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum).282 Leistungen an schwerbehinderte Menschen – Finanzielle Förderung Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. 1 SGB II .2 Nr. 6 SGB IX • Integrationsamt § 102 Abs. • damit die Arbeitslosigkeit und der Bezug von Entgeltersatzleistungen beendet wird. 3 Nr. • Rehaträger § 33 Abs. 3 SGB IX • Integrationsamt § 102 Abs. • das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt. V. um die Ziele der begleitenden Hilfe zu erreichen. Umfang und Dauer den besonderen Bedürfnissen der schwerbehinderten Arbeitnehmer oder Selbstständigen entsprechen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder verbessern. Hilfen in besonderen Lebenslagen Zuschuss und/oder Darlehen Förderhöhe • richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles wenn • andere Leistungen als die in den §§ 19 bis 24 SchwbAV geregelten Hilfen erforderlich sind. • der schwerbehinderte Arbeitnehmer selbst die Assistenzkraft beauftragt. • der schwerbehinderte Arbeitnehmer selbstständig den Kernbereich der Arbeitsaufgaben erledigt. • zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung erforderlich ist. 8 Nr. 4 SGB IX i. … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 24 SchwbAV • Rehaträger § 33 Abs. 3 SGB IX Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Zuschüsse Förderhöhe • bis zur Höhe der behinderungsbedingt entstehenden Aufwendungen für die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen wenn • die Maßnahmen nach Art. 1e SGB IX § 25 SchwbAV Notwendige Arbeitsassistenz Geldleistung in Form der Kostenübernahme wenn • eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz notwendig ist. • alle anderen Möglichkeiten des SGB IX sowie alle Leistungen Dritter ausgeschöpft wurden.Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 283 Leistungen sind … Voraussetzungen sind erfüllt. • der schwerbehinderte Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber die Organisation und Anleitung der Assistenz übernimmt. 3 Nr. • Integrationsamt § 102 Abs. mit § 17 Abs. 1a SchwbAV . Sie beraten Arbeitgeber. 1a SGB IX • Arbeitsagentur § 33 SGB III § 110 Abs. • zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Berufsorientierung zu betreiben. • Technische Fachdienste unterstützen bei der behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze. schwerbehinderte Arbeitnehmer und die betrieblichen Helfer in technisch-organisatorischen Fragen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Arbeitsuchenden. Wohnungen und Kraftfahrzeugen sowie bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. • Die Integrationsfachdienste betreuen im Auftrag des Integrationsamtes. 2 Nr. Dabei soll sie über • Fragen der Berufswahl. soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind. Vorgesetzte und Kollegen bei psychosozialen Fragen. Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt unterrichten. der Agentur für Arbeit.284 Leistungen an schwerbehinderte Menschen – Beratung und Information í Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen sind … 2. 2 Nr. • zur Ausbildungs. Berufsorientierung Die Arbeitsagentur hat zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden. 1 Nr. Die Arbeitsagentur kann den Integrationsfachdienst an der Berufsberatung beteiligen. • Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über • beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben. SGB III § 104 Abs. 1a SGB IX . SGB IX Beratung und Information Das Integrationsamt berät und informiert in allen mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Beratung und Information • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Integrationsamt § 102 SGB IX §§ 109 ff. • Arbeitsagentur §§ 30 ff. Die Arbeitsagentur kann den Integrationsfachdienst an der Berufsorientierung beteiligen. • zu Leistungen der Arbeitsförderung. • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und des Berufs. • die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten. der SGB II-Träger bzw. Die Berufsberatung erstreckt sich auch auf die Erteilung von Auskunft und Rat • zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung. der Reha-Träger schwerbehinderte Arbeitnehmer und beraten Arbeitgeber.und Arbeitsplatzsuche. Berufsberatung Die Beratung von jugendlichen und erwachsenen schwerbehinderten Menschen umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat • zur Berufswahl. 1 SGB IX § 110 Abs. insbesondere bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel. • schwerbehinderte Schulabgänger. § 102 Abs. • schwerbehinderte Menschen. der SGB-II-Träger und der Reha-Träger betreuen und begleiten die Integrationsfachdienste. mit § 35 SGB III Arbeitsvermittlung und Ausbildungsvermittlung Die Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten. bzw. hilft bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und sichert Ausbildungs. die darauf gerichtet sind. • behinderte Menschen. Ausbildungplatzsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. die bei Diensten Dritter angesiedelt sind – z. 1 SGB II i. den Wohlfahrtsverbänden – • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. der Agentur für Arbeit. Eignung und Leistungsfähigkeit der Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden • sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. V. B. V. Ausbildungsplatzsuchenden und Arbeitnehmer. die nicht schwerbehindert sind.und vorhandene Arbeitsplätze durch qualifizierte Betreuung. die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind. 6 Nr. die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen und dabei aufwändige personalintensive individuelle arbeitsbegleitende Hilfen benötigen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die • Neigung. Integrationsfachdienste Im Auftrag des Integrationsamtes. insbesondere seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Menschen. 1 i. Der Integrationsfachdienst informiert. • Integrationsamt • Arbeitsagentur §§ 109 –115. mit § 37 SGB III • Rehaträger § 33 Abs. 8 SGB IX .Leistungen für behinderte Menschen im Beruf 285 Leistungen sind … • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur § 35 SGB III § 104 SGB IX • SGB II-Träger § 16 Abs. Auszubildenden. berät und unterstützt die betroffenen Arbeitsuchenden. 2 SGB IX § 37 SGB III • SGB II-Träger § 16 Abs. Unfall. aber wenigstens 30. vor Einstellung des behinderten Menschen) bzw. kann auf Antrag einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. • Integrationsamt §§ 85 ff. als Mittel für denselben Zweck nicht von einem Rehabilitationsträger (z. wenn er infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. B.oder Rentenversicherungsträger). z.286 Leistungen an schwerbehinderte Menschen – Sonstige Angebote í Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen sind … 3. B. Besonderer Kündigungsschutz Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist in der Regel nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. bei der Arbeitsplatzgestaltung. • Die Leistungen und Hilfen des Integrationsamtes sind je nach Länderregelung teilweise auf örtliche Fürsorgestellen übertragen. die sich teilweise überschneiden und insoweit nicht nebeneinander gewährt werden. Das Integrationsamt bemüht sich um eine gütliche Einigung und eine Sicherung des Arbeitsplatzes auch durch finanzielle Leistungen. vor Vertragsabschluss (z. • Die Agentur für Arbeit und die SGB II-Träger beraten über die in Frage kommenden Hilfen. • Leistungen des Integrationsamtes werden nur insoweit gewährt. B. wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme (z. Sonstige Angebote • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen • Arbeitsagentur § 68 SGB IX § 69 SGB IX Gleichstellung Ein behinderter Mensch mit einem GdB von weniger als 50. vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden. . B. Agentur für Arbeit. vor Kauf oder Bestellung des geförderten Gegenstandes) gestellt wird. SGB IX Allgemeine Hinweise • Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt. Anhang 487 Anhang . . Beispielhaft werden hier Schriften zum Thema Behinderung und Beruf vorgestellt. in Kleinbetrieben und im öffentlichen Dienst anhand von Beispielen aus der Praxis über das Leistungsangebot der Integrationsämter. Behindertenorganisationen oder Gewerkschaften bezogen werden. wie etwa Ministerien.und Personalräte. Beauftragte der Arbeitgeber und Betriebs.Anhang 489 Literatur Es gibt zahlreiches Informationsmaterial und gut eingeführte Kommentare. die regelmäßig erscheinen und von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) herausgegeben werden: ZB Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf Die Zeitschrift wendet sich an alle. Die ZB ¼ erscheint viermal jährlich ¼ umfasst 16 Seiten ¼ ist kostenfrei beim regionalen Integrationsamt zu erhalten Inhalt ¼ ¼ ¼ ¼ ausführliche Informationen zu einem Schwerpunktthema aktuelle Rechtsprechung verständlich dargestellt Interviews und Reportagen. Sie können über den Fachhandel oder die Herausgeber. die sich mit der Teilhabe und Beschäftigung behinderter Menschen im Arbeitsleben befassen. die mit den betrieblichen Belangen schwerbehinderter Menschen befasst sind: vor allem an Schwerbehindertenvertretungen. Inhalte ¼ Leistungen der Integrationsämter im Überblick ¼ Beispiele für neu geschaffene und behinderungsgerecht ausgestattete ¼ finanzielle Förderung ¼ Ansprechpartner Arbeitsplätze . Nachrichten und Literaturhinweise Sonderbeilagen zu ausgewählten Themen ZB Spezial Die Ausgaben der ZB Spezial informieren vor allem Arbeitgeber in mittleren und größeren Betrieben. integrationsaemter.und Rehabilitationsrecht Nachrichten zur Sozialpolitik und Literaturhinweise aktuelle Beiträge zur Entwicklung gesetzlicher Vorhaben Schriften zu speziellen Themen Zu verschiedenen Fachthemen veröffentlichen einzelne Integrationsämter weiteres kostenloses Informationsmaterial. Es ist beim zuständigen Integrationsamt zu erhalten. Inhalt ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ Informationen zu Aufgaben und Leistungen der Integrationsämter Daten und Fakten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Arbeitshilfen und E-Learning-Angebote für das betriebliche Integrationsteam Online-Ausgabe der ZB Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf Online-Ausgabe des Fachlexikons ABC Behinderung & Beruf Rechtsgrundlagen Download-Archiv mit Publikationen.490 Literatur Behindertenrecht (br) Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation Die Zeitschrift br richtet sich vor allem an ein Fachpublikum. sozialen und medizinischen Rehabilitation behinderter Menschen beschäftigt. Internet www. Die br ¼ erscheint 7 x jährlich ¼ ist zu einem jährlichen Bezugspreis von 75 Euro im Buchhandel oder beim Richard Boorberg Verlag zu erhalten Inhalt ¼ ¼ ¼ ¼ Fachaufsätze zum SGB IX – insbesondere zum Schwerbehindertenrecht Rechtsprechung zum Schwerbehinderten. Dokumenten und Formularen Links zu wichtigen Ansprechpartnern . das sich mit der beruflichen.de Auch im Internet informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) über aktuelle Themen rund um das Thema Behinderung und Beruf. de Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Postfach 10 60 22 70049 Stuttgart Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/63 75-0 Fax: 07 11/63 75-1 08 E-Mail: [email protected] .Anschriften der Integrationsämter BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Postfach 41 09 76026 Karlsruhe Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/81 07-9 01 und -9 02 Fax: 07 21/81 07-9 03 E-Mail: [email protected] Baden-Württemberg Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Integrationsamt Postfach 41 09 76026 Karlsruhe Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/81 07-0 Fax: 07 21/81 07-9 03 E-Mail: info@kvjs. de Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt 95440 Bayreuth Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Telefon: 09 21 / 6 05-03 Fax: 09 21 / 6 05-39 80 E-Mail: [email protected] Anschriften der Integrationsämter Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Regionalbüro des Integrationsamtes Postfach 1 71 79001 Freiburg i.bayern. Telefon: 07 61 / 27 19-0 Fax: 07 61 / 27 19-60 E-Mail: [email protected] .bayern. Kaiser-Joseph-Straße 170 79098 Freiburg i. Br.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern Integrationsamt Friedhofstraße 7 84028 Landshut Telefon: 08 71 / 8 29-0 Fax: 08 71 / 8 29-4 80 E-Mail: integrationsamt. Br.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Integrationsamt Bärenschanzstraße 8a 90429 Nürnberg Telefon: 09 11 / 9 28-0 Fax: 09 11 / 9 28-24 00 E-Mail: [email protected]@zbfs. bayern.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Integrationsamt Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Telefon: 09 21 / 6 05-1 Fax: 09 21 / 6 05-29 00 E-Mail: [email protected]@zbfs.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Integrationsamt Morellstraße 30 86159 Augsburg Telefon: 08 21 / 57 09-01 Fax: 08 21 / 57 09-50 00 E-Mail: integrationsamt.de [email protected] 493 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Integrationsamt Richelstraße 17 80634 München Telefon: 0 89 / 1 30 62-0 Fax: 0 89 / 1 30 62-4 16 E-Mail: integrationsamt.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz Integrationsamt Landshuter Straße 55 93053 Regensburg Telefon: 09 41 / 78 09-00 Fax: 09 41 / 78 09-13 75 E-Mail: integrationsamt.bayern.bayern.schw@zbfs. de Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Integrationsamt Sächsische Straße 28 .de .494 Anschriften der Integrationsämter Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Integrationsamt 97064 Würzburg Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg Telefon: 09 31 / 41 07-01 Fax: 09 31 / 41 07-2 82 E-Mail: integrationsamt.bayern.de Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Integrationsamt Postfach 10 01 23 03001 Cottbus Lipezker Straße [email protected] 10707 Berlin Telefon: 0 30 / 90 12-74 46 Fax: 0 30 / 90 12-39 23 E-Mail: integrationsamt@lageso. Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 03 55 / 28 93-0 Fax: 03 55 / 28 93-2 21 und -4 90 E-Mail: integrationsamt@LASV. de Bremen Versorgungsamt Integrationsamt Doventorscontrescarpe 172 (Block D) 28195 Bremen Telefon: 04 21 / 3 61-0 Fax: 04 21 / 3 61-55 02 E-Mail: [email protected]@LASV-P. Stadthaus 4 27576 Bremerhaven Telefon: 04 71 / 5 90 22 57 Fax: 04 71 / 5 90 21 41 E-Mail: [email protected] Amt für Menschen mit Behinderung Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Straße.Brandenburg.Anhang 495 Landesamt für Soziales und Versorgung Integrationsamt Außenstelle Frankfurt (Oder) Postfach 19 51 15209 Frankfurt (Oder) Robert-Havemann-Straße 4 15236 Frankfurt (Oder) Telefon: 03 35 / 55 82-0 Fax: 03 35 / 55 82-2 87 E-Mail: AnneMaria.de Landesamt für Soziales und Versorgung Integrationsamt Außenstelle Potsdam Postfach 60 15 51 14415 Potsdam Zeppelinstraße 48 14471 Potsdam Telefon: 03 31 / 27 61-0 Fax: 03 31 / 27 61-4 97 E-Mail: [email protected] . de . Familie. Gesundheit und Verbraucherschutz Integrationsamt Postfach 76 01 06 22051 Hamburg Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Telefon: 0 40 / 4 28 63-0 Fax: 0 40 / 4 28 63-28 47 E-Mail: [email protected] Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Regionalverwaltung Darmstadt Postfach 11 08 65 64223 Darmstadt Steubenplatz 16 64293 Darmstadt Telefon: 0 61 51 / 8 01-0 Fax: 0 61 51 / 8 01-1 83 und -2 34 E-Mail: [email protected] Anschriften der Integrationsämter Hamburg Behörde für Soziales.10 34117 Kassel Telefon: 05 61 / 10 04-0 Fax: 05 61 / 10 04-26 50 E-Mail: [email protected] Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Regionalverwaltung Kassel Ständeplatz 6 . de [email protected] Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Telefon: 03 81 / 1 22-29 11 Fax: 03 81 / 1 22-28 59 E-Mail: [email protected] Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Außenstelle Schwerin Friedrich-Engels-Straße 47 19061 Schwerin Telefon: 03 85 / 39 91-0 Fax: 03 85 / 39 91-3 05 E-Mail: poststelle.de Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Außenstelle Neubrandenburg Neustrelitzer Straße 120 17033 Neubrandenburg Telefon: 03 95 / 3 80-0 Fax: 03 95 / 3 80-28 00 E-Mail: [email protected] 497 Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Regionalverwaltung Wiesbaden 65174 Wiesbaden Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 1 56-0 Fax: 06 11 / 1 56-2 09 und -3 71 E-Mail: [email protected]. de Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt 50663 Köln Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Telefon: 02 21 / 8 09-0 Fax: 02 21 / 8 09-24 43 E-Mail: integrationsamt@lvr. Jugend und Familie Integrationsamt Postfach 10 08 44 31108 Hildesheim Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon: 0 51 21 / 3 04-0 Fax: 0 51 21 / 3 04-3 10 E-Mail: [email protected] Niedersächsisches Landesamt für Soziales. Jugend und Familie Integrationsamt Team Oldenburg Moslestraße 1 26122 Oldenburg Telefon: 04 41 / 22 29 32 00 Fax: 04 41 / 22 29 32 91 E-Mail: [email protected] .de Landschaftsverband Westfalen-Lippe Integrationsamt 48133 Münster Warendorfer Straße 21 .498 Anschriften der Integrationsämter Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Soziales.niedersachsen.23 48145 Münster Telefon: 02 51 / 5 91-01 Fax: 02 51 / 5 91-58 06 E-Mail: [email protected]. rlp.rlp. Jugend und Versorgung Zweigstelle beim Amt für soziale Angelegenheiten Integrationsamt Reiterstraße 16 76829 Landau Telefon: 0 63 41 / 26-1 Fax: 0 63 41 / 26-4 63 E-Mail: [email protected] Landesamt für Soziales.101 55118 Mainz Telefon: 0 61 31 / 9 67-0 Fax: 0 61 31 / 9 67-5 16 E-Mail: [email protected] 499 Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales.de . Jugend und Versorgung Zweigstelle beim Amt für soziale Angelegenheiten Integrationsamt Schießgartenstraße 6 55116 Mainz Telefon: 0 61 31 / 2 64-0 Fax: 0 61 31 / 2 64-6 68 E-Mail: [email protected] Landesamt für Soziales.10 56073 Koblenz Telefon: 02 61 / 40 41-0 Fax: 02 61 / 40 41-3 06 E-Mail: IntegrationsamtAsAKoblenz@lsjv. Jugend und Versorgung Integrationsamt Postfach 29 64 55019 Mainz Rheinallee 97 .de Landesamt für Soziales. Jugend und Versorgung Zweigstelle beim Amt für soziale Angelegenheiten Integrationsamt Postfach 30 01 51 56026 Koblenz Baedekerstraße 2 . saarland.de Saarland Landesamt für Soziales. Gesundheit und Verbraucherschutz Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Telefon: 06 81 / 99 78-0 Fax: 06 81 / 99 78-23 99 E-Mail: [email protected] Anschriften der Integrationsämter Landesamt für Soziales.sachsen.sms.de Sachsen Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Telefon: 03 71 / 5 77-0 Fax: 03 71 / 5 77-2 82 PC-Fax : 03 71 / 5 77-14 06 E-Mail: Integrationsamt@slfs. Jugend und Versorgung Zweigstelle beim Amt für soziale Angelegenheiten Integrationsamt Postfach 39 80 54229 Trier Moltkestraße 19 54292 Trier Telefon: 06 51 / 14 47-0 Fax: 06 51 / 14 47-2 92 E-Mail: [email protected] . sms.de Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle/Saale Telefon: 03 45 / 5 14 .de Amt für Familie und Soziales Zweigstelle des Integrationsamtes Dresden Strehlener Straße 24 01069 Dresden Telefon: 03 51 / 8 73 20-0 Fax: 03 51 / 8 73 20-4 07 E-Mail: joerg.sachsen.16 09 E-Mail: [email protected] Amt für Familie und Soziales Zweigstelle des Integrationsamtes Leipzig Berliner Straße 13 04105 Leipzig Telefon: 03 41 / 5 95-50 Fax: 03 41 / 5 95-55 02 E-Mail: AFSL.Anhang 501 Amt für Familie und Soziales Zweigstelle des Integrationsamtes Chemnitz Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Telefon: 03 71 / 4 57-0 Fax: 03 71 / 4 57-24 99 E-Mail: michael.sachsen-anhalt.de Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Halberstädter Straße 39 a 39112 Magdeburg Telefon: 03 91 / 6 27-32 33 (Zentrale) und -33 48 Fax: 03 91 / 6 27-33 60 E-Mail: [email protected]@[email protected] [email protected] 87 Fax: 03 45 / 5 14 .sms. [email protected]@tlvwa.de Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt Telefon: 03 61 / 3 78 81 41 Fax: 03 61 / 3 78 81 63 E-Mail: poststelle.de [email protected]@tlvwa.de Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Telefon: 0 36 81 / 73 36 96 Fax: 0 36 81 / 73 33 66 E-Mail: poststelle.thueringen.de Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Puschkinplatz 7 07545 Gera Telefon: 03 65 / 8 22 37 11 Fax: 03 65 / 8 22 35 93 E-Mail: poststelle.502 Anschriften der Integrationsämter Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Integrationsamt Postfach 19 69 24509 Neumünster Steinmetzstraße 1 .11 24534 Neumünster Telefon: 0 43 21 / 9 13-5 Fax: 0 43 21 / 9 13-7 50 E-Mail: anke.thueringen. Anhang 503 Abkürzungen ABM Abs. ASiG ASR AtG BAD BAG BAGH BAR BAT BayPersVG BBiG BBW BDA Beschl. ADSL aG AG AGG AktG ArbGG ArbSchG ArbStättV ArbZG Art. BetrAVG BetrSichV BetrVG BeurkG BfA BFW BG BGB BGG BGG NRW BGJ Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Absatz Asymmetric Digital Subscriber Line außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen Schwerbehindertenausweis) Aktiengesellschaft Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Aktiengesetz Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitgesetz Artikel Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstätten-Richtlinien Altersteilzeitgesetz Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesangestelltentarifvertrag Bayerisches Personalvertretungsgesetz Berufsbildungsgesetz Berufsbildungswerk Bundesvereingung der Deutschen Arbeitgeberverbände Beschluss Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebssicherheitsverordnung Betriebsverfassungsgesetz Beurkundungsgesetz Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berufsförderungswerk Berufsgenossenschaft Bürgerliches Gesetzbuch Behindertengleichstellungsgesetz Landes-Behindertengleichstellungsgesetze Nordrhein-Westfalen Berufsgrundbildungsjahr . 504 Abkürzungen BGV BGV A 2 BGV A 6 BGV A 7 BIH BIBB BildscharbV BITV BK BKV Bl BliWaG BPersVG BSHG BudgetV BUrlG BVG BVJ bzw.h. DIN EC EFZG EStG etc. EuGH f. FGG G GdB GdS GefStoffV GewO GEZ GG Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Bundesinstitut für Berufsbildung Bildschirmarbeitsverordnung Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Berufskrankheiten Berufskrankheiten-Verordnung blind (Merkzeichen Schwerbehindertenausweis) Blindenwarenvertriebsgesetz Bundespersonalvertretungsgesetz Bundessozialhilfegesetz Budgetverordnung Bundesurlaubsgesetz Bundesversorgungsgesetz Berufsvorbereitungsjahr beziehungsweise Deutsche Gebärdensprache Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung das heißt Deutsches Institut für Normung Euro City Entgeltfortzahlungsgesetz Einkommensteuergesetz et cetera Europäischer Gerichtshof folgend folgende (mehrere) Freiwillige Gerichtsbarkeit gehbehindert (Merkzeichen Schwerbehindertenausweis) Grad der Behinderung Grad der Schädigungsfolgen Gefahrstoffverordnung Gewerbeordnung Gebühreneinzugszentrale Grundgesetz . ff. DGS DGUV d. -Pfalz Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz LVA Landesversicherungsanstalt mbREHA medizinisch-berufliches Rehabilitationszentrum MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung MELBA Merkmalsprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit (Profilmethode) MS Multiple Sklerose MuSchG Mutterschutzgesetz Nr.R. Disability and Health i.Anhang 505 GKG Gl GPSG GVG H HAG HbL HGB HLU HVBG HwO IBW Gerichtskostengesetz gehörlos (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis) Geräte./i.und Produktsicherheitsgesetz Gerichtsverfassungsgesetz hilflos (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis) Heimarbeitsgesetz Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe) Handelsgesetzbuch Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Handwerksordnung Interessengemeinschaft Behindertenvertreter Deutscher Wirtschaftsunternehmen IC Inter City ICE Inter City Express ICF International Classification of Functioning. Nummer NRW Nordrhein-Westfalen . in der Regel IMBA Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt (Profilmethode) ISDN Integrated Services Digital Network IT Informationstechnologie i.V.d.mit in Verbindung mit JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz Kfz Kraftfahrzeug KfzHV Kraftfahrzeughilfeverordnung KostO Kostenordnung KSchG Kündigungsschutzgesetz LBG Lautbegleitendes Gebärden LPVG Landespersonalvertretungsgesetz LPVG NW Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen LPVG Rhld.m.V. SoVD SprAuG StPO TÜV TVG TV-L TVöD TzBfG u. usw. B. WBR WfbM WHO ZB z. UVV VdK vgl.506 Abkürzungen OWiG PC RF SchwbAV SchwbG SchwbVWO SGB SGG sog.a. ZPO Ordnungswidrigkeitsgesetz Personalcomputer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen Schwerbehindertenausweis) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Sozialgesetzbuch Sozialgerichtsgesetz so genannt Sozialverband Deutschland Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten Strafprozessordnung Technischer Überwachungsverein Tarifvertragsgesetz Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge unter anderem und so weiter Unfallverhütungsvorschriften Sozialverband VdK Deutschland vergleiche wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtung Werkstatt für behinderte Menschen World Health Organization Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf zum Beispiel Zivilprozessordnung . Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift für die im Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten. Dr. Rolf Buschmann-Steinhage). Landschaftsverband Rheinland. unter Mitarbeit der Bundesagentur für Arbeit (Jürgen Berg). sondern nur auf Artikel. Sabine Wolf (verantwortlich) Herstellung: Manfred Morlok Verlag: Universum Verlag GmbH. Klaus Lipa. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einverständnis des Herausgebers unter Quellenangabe gestattet. Eva-Maria Kuhlmann u. 36043 Fulda Auflage: 95.Impressum 507 IMPRESSUM ABC Behinderung & Beruf Handbuch für die betriebliche Praxis 3. Münster. Frank Neumann.de. Karl-Friedrich Ernst. Claudia Täubner. des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure (Dr. Arno Weber). Sabine Gutsch Druck: Parzeller GmbH & Co. 65175 Wiesbaden Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube.integrationsaemter.000 Redaktionsschluss: März 2008 Das ABC wie auch weitere Informationen zum Thema Behinderung und Beruf sind im Internet zu finden unter: www. Redaktion: Dagmar Binder. Karlsruhe. Eppstein Fotos: Christoph Busse. Petra Wallmann. Elly Lämmlen. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Helga Seel. Alle Rechte vorbehalten. KG. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Peter Lutz. Ricarda Dröse. Claudius Pflug Titel: Getty Images. Landschaftsverband Westfalen-Lippe. überarbeitete Ausgabe 2008 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Fachautoren: Ulrich Adlhoch. Karin Seitz. Satz und Seitenaufbau: FREIsign GmbH. ISBN 978-3-89869-156-7 Editorische Notiz Verweise: In den Lexikonartikeln wird nicht auf alle Stichworte verwiesen. Schreibweise weiblich/männlich: Wir bitten um Verständnis. Köln. die im jeweiligen Kontext relevant sind. des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (Dr. dass aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Ulrich Hofmann. . Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Münster.
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